RICHTIG selbständig machen!

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Transkript:

RICHTIG selbständig machen!

Der Gewerbetreibende

Der Gewerbetreibende Ein Gewerbe betreibt jeder der eine Tätigkeit ausübt, die Selbständig auf Gewinnerzielung gerichtet und nicht sozial unwertig ist sowie mit einer gewissen Dauer ausgeübt wird. 4

Der Gewerbetreibende Kein Gewerbe betreibt man bei Urproduktion (Landwirtschaft) Bloßer Verwaltung eigenen Vermögens Freiberuflicher Tätigkeit 5

Selbständig Gewerbe Freier Beruf 6

Freiberufliche Tätigkeit Begriff Freiberufliche Tätigkeit Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische Tätigkeiten (Gestaltungshöhe) Persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern Katalogberufe und ähnliche Berufe Anlaufstelle für Klärung: Finanzamt 7

Freiberufliche Tätigkeit Fall: Künstlerische Tätigkeit Bildhauer, Maler, Musiker = klassischer Kunstbegriff wichtig: eigenschöpferische Leistung mit bestimmter künstlerischer Gestaltungshöhe Einbringen künstlerischer Elemente bloße Umsetzung von Vorgaben Gesamte Tätigkeit gewerblich, auch wenn Einzelelemente Kunst Immer: Einzelfallprüfung notwendig! Ihr Ansprechpartner: Bundesverband Freier Berufe www.freie-berufe.de 8

Freiberufliche Tätigkeit Fall: Beratung Voraussetzungen: Abgeschlossenes Hochschulstudium = Ausbildung höherer Art Dienstleistung höherer Art z.b. beratender Ingenieur, Unternehmensberater, Kommunikationsberater Immer: Einzelfallprüfung notwendig! Ihr Ansprechpartner: Bundesverband Freier Berufe www.freie-berufe.de 9

Anlaufstellen für Gewerbetreibende

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrie, Handel, Dienstleistungen Abgrenzung zum Handwerk Allgemeine Voraussetzungen für eine Gewerbeanmeldung Besondere Voraussetzungen bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Mögliche Rechtsformen Existenzgründungsberatung 11

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Handwerkskammer bei handwerklicher Tätigkeit Ggf. Eintragung in die Handwerksrolle bei zulassungspflichtigem Handwerk Ggf. Registrierung im Handwerksregister bei zulassungsfreiem Handwerk oder handwerksähnlicher Tätigkeit 12

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Handelsregister bei GmbH, Einzelkaufmann, AG ect. Gesellschaftsvertrag (Notar) Firmenanfrage bei der IHK Überprüfung des Geschäftsgegenstandes auf Erlaubnispflichten Eintragung ins Handelsregister über Notar 13

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Gewerbeamt für Anmeldung/ Anzeige des Gewerbes Zuständiges Gewerbeamt: Geschäftssitz/ Wohnsitz Formulare z.t. über Internet erhältlich Info an Finanzamt/ Berufsgenossenschaft/ IHK bzw. Handwerkskammer, statistisches Landesamt Wichtig: An- und Abmeldung immer persönlich! 14

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Was ist anzeigepflichtig? Beginn des Gewerbebetriebs Verlegung des Betriebs Änderung des Gegenstandes Betriebsaufgabe (Abmeldung) Wer muss anzeigen? Gewerbetreibender (alle Gesellschafter) Geschäftsführer/ Vorstand (GmbH, UG, AG) 15

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Weitere Stellen Finanzamt Berufsgenossenschaft (Pflichtversicherung/ freiwillig) Arbeitsamt (wenn Mitarbeiter vorhanden) Krankenkassen (wenn Mitarbeiter vorhanden) Freiwillige Rentenversicherung Betriebsversicherungen (Haftpflicht, Ausfallversicherung) 16

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Gewerbeamt Finanzamt Agentur für Arbeit Deutsche Rentenversicherung Berufsgenossenschaft IHK/ Handwerkskammer/ Innung Alle Formalitäten über ein Formular? www.startercenter-berlin.de 17

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Erlaubnispflichtige Gewerbe Anzeige allein reicht nicht aus Zusätzliche Nachweise müssen erbracht werden, z.b. Persönliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen ect.) Wirtschaftliche Zuverlässigkeit/ Leistungsfähigkeit (kein Insolvenzverfahren, keine Schulden) Fach- und Sachkundenachweise Weitere Infos: www.ihk-berlin.de Dokument-Nr. 22772 19

Erlaubnispflichtige Gewerbe Gaststätte mit Alkoholausschank Güterkraftverkehr Spielgeräteaufstellung Reisebüro Arbeitnehmerüberlassung Taxibetrieb Grundstücksmakler Bauträger Darlehensvermittler Versicherungsvermittler/ -berater Bewachungsgewerbe Finanzanlagevermittler 20

Reisegewerbe

Reisegewerbe Wann betreibt man ein Reisegewerbe? Ohne vorherige Bestellung Außerhalb einer gewerblichen Niederlassung/ ohne eine solche zu haben Waren vertreiben/ ankaufen Leistungen anbieten Wichtig: Reisegewerbekarte beantragen und mit sich führen! Evtl. Sondernutzungserlaubnis beantragen! 22

Reisegewerbe Wann braucht man keine Reisegewerbekarte? Arbeitnehmer (Arbeitgeber reicht) Teilnahme an festgesetzten Märkten Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs von Verkaufswagen/ Ständen in regelmäßig kürzeren Abständen an derselben Stelle aber: Anzeigepflicht 23

Reisegewerbe Was ist im Reisegewerbe nicht erlaubt? Vermittlung von Darlehen Verkauf von Edelmetallen (Ausnahme: Silberschmuck bis 40 ) Verkauf von Edelsteinen, Schmucksteinen, Perlen Arzneimittel Alkohol, außer Bier und Wein in verschlossenen Behältnissen 24

Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung

Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung Rechtsform? Personengesellschaften (persönliche Haftung): Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft Partnerschaften Kapitalgesellschaften (keine persönliche Haftung) GmbH Unternehmergesellschaft (UG) Aktiengesellschaft (AG) 26

Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung Scheinselbständigkeit? Wenn die Tätigkeit tatsächlich eine abhängige Beschäftigung ist Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit: Keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer Auf Dauer und im Wesentlichen nur ein Auftraggeber Ausnahme: Existenzgründer (3 Jahre) wesentlich : 5/6 der Gesamteinkünfte von nur einem AG Ausnahme: projektbezogene Tätigkeiten, die nicht länger als ein Jahr dauern 27

Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung Scheinselbständigkeit weitere Anhaltspunkte: arbeitnehmertypische Tätigkeiten: Tätigkeiten, die man nur als Arbeitnehmer ausüben kann Tätigkeiten, die weisungsgebunden und in Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden sind z.b. Sekretärin, Regalauffüller, Kranfahrer Keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns (z.b. Werbung) Vorher wurde gleiche Tätigkeit bei AG als Arbeitnehmer ausgeübt Bei Zweifeln: Antragsverfahren bei DRV durchführen 28

Vielen Dank! IHK Berlin Juliane Griesbach Handels- und Gewerberecht Fasanenstraße 85 10623 Berlin grie@berlin.ihk.de (030) 31510-402