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Gustav-Freytag-Schule (Integrierte Sekundarschule) Breitkopfstraße 66-80, 13409 Berlin Tel. 495 80 31 Fax 4987 32 87 E-Mail: freytag-oberschule@t-online.de Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebes Hausordnung Herr Puhlmann (Schulleiter)

Inhaltsübersicht 1. Grundsatz 2. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes 2.1 Berechtigung zum Zutritt 2.2 Öffnungszeiten 2.3 Zugänge zum Schulgebäude 2.4 Versicherungsschutz 3. Verhalten vor Unterrichtsbeginn 3.1 Allgemeine Regelung 3.2 Verhalten bei Unterricht in Fachräumen 3.3 Verhalten bei Nichterscheinen des unterrichtenden Lehrers 4. Verhalten bei Gefahr 5. Stunden- und Pausenregelungen 5.1 Stunden- und Pausenregelungen (siehe Anlage) 5.2 Kleine Pausen 5.3 Hofpause 5.4 Regenpause 6. Ordnungsdienste 7. Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit / Abmelden vom Unterricht aus Krankheitsgründen / Entschuldigungspflicht 7.1 Verlassen des Schulgeländes 7.2 Abmelden vom Unterricht aus Krankheitsgründen / Entschuldigungspflicht 7.3 Cafeteriabesuch 8. Abstellen von Fahrrädern und anderen Fahrzeugen auf dem Schulgelände 9. Fundsachen 10. Besondere Bestimmungen 10.1 Rauchen 10.2 Benutzung privater Gegenstände 10.3 Kopfbedeckungen 10.4 Cyber-Mobbing 11. Verstöße gegen die Hausordnung 2

1. Grundsatz Unsere Schule soll ein Ort des Lernens und des fairen Miteinanders von Schülern, Eltern und Lehrern sein. Somit begegnen sich alle am Schulleben Beteiligten in gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Toleranz. Konflikte werden verbal gelöst. Bei schwerwiegenden Auseinandersetzungen können Klassenleiter, Vertrauenslehrer, Schulleitung und / oder Vermittlungsausschuss angesprochen werden. Beschädigung von Sachen, des Schuleigentums und des Schulgebäudes können nicht toleriert werden. 2. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes 2.1 Berechtigung zum Zutritt Der freie Zutritt zum Schulbereich, insbesondere zum Schulgebäude, steht nur den unmittelbar zu unserer Schule gehörenden Personen zu. Schulfremde Personen bedürfen zum Aufenthalt im Schulbereich der Erlaubnis der Schulleitung. Im Zweifelsfall informieren die Schüler der Schule einen aufsichtsführenden Lehrer. 2.2 Öffnungszeiten Das Schulgebäude ist in der Regel an Unterrichtstagen für Schüler ab 7.45 Uhr geöffnet, bei starkem Regen ab 7.30 Uhr. Nach 16.00 Uhr ist der Zugang nur zu eindeutig festgelegten Unterrichts- oder sonstigen Schulveranstaltungen möglich. Nach 22.00 Uhr ist das Schulgebäude grundsätzlich geschlossen. 2.3 Zugänge zum Schulgebäude Der Zugang zum Schulgebäude erfolgt nur über den Haupteingang in der Breitkopfstraße. 2.4 Versicherungsschutz Ein Versicherungsschutz des Landes Berlin besteht für Schüler nur dann, wenn sich diese von ihrer Wohnung direkt zur Schule begeben und nach Unterrichtsschluss auf direktem Wege nach Hause gehen. 3

3. Verhalten vor Unterrichts- und Stundenbeginn 3.1 Allgemeine Regelung Die Schüler begeben sich vor Unterrichtsbeginn zu ihrem Unterrichtsraum. Sofern sie nicht in Fachräumen unterrichtet werden, halten sie sich in diesem Unterrichtsraum auf. Klassen oder Kurse, die unvorhergesehen in der 1. Stunde keinen Unterricht erhalten, melden sich in der Mensa und werden dort beaufsichtigt. 3.2 Verhalten bei Unterricht in Fachräumen Verschiedene Fachbereiche unterhalten entsprechend gekennzeichnete Fachräume (Biologie, Chemie, Physik, Küche, Kunst, Werken, Mehrzweckraum, Turnhallenbereich, Musik, Informatik). Fachräume werden soweit möglich verschlossen gehalten und sind erst nach Eintreffen des unterrichtenden Lehrers zu betreten und nach Stundenschluss unter Aufsicht des Lehrers zügig zu verlassen. Insbesondere für die Umkleidekabinen der Sporthallen gilt: Keine Wertsachen, kein Geld etc. mitführen. Die Schule sowie die Lehrkräfte haften nicht bei Diebstahl. 3.3 Verhalten hei Nichterscheinen des unterrichtenden Lehrers Ist der unterrichtende Lehrer ohne vorherige Ankündigung bis 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, informiert ein Schüler der Klasse, in der Regel der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin, darüber das Sekretariat. Die Klasse hält sich weiter ruhig im Unterrichtsraum bzw. vor dem Fachraum auf. 4. Verhalten bei Gefahr (siehe Anhang Brandschutzanweisung) 5. Stunden- und Pausenregelungen (ab 2011/2012 siehe Anlage) 5.1 Siehe Anlage, sowie aktuelle Aushänge und Informationen auf der Homepage. 5.2 Kleine Pausen Während der kleinen Pausen bleiben die Schüler in der Regel in den Unterrichtsräumen, sofern sie nicht den Raum wechseln müssen. 5.3 Hofpause In den großen Pausen begeben sich die Schüler sofort nach dem Unterricht auf direktem Weg zu den Pausenhöfen. Ordnungsdienste bis zu drei Schülern dürfen nach Absprache im Klassenraum bleiben. 4

Aufenthaltsbereiche für die Pausen sind der große Schulhof, der Gummiplatz" sowie die Bank vor der neuen Turnhalle. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nicht gestattet. Die Hofpause ist zur Erholung der Schüler eingerichtet. Jedes Verhalten, das Mitschüler belästigt oder gefährdet, ist untersagt. Insbesondere ist das Werfen mit Gegenständen wie Eicheln, Schneebällen o.ä. und das Fußballspielen mit Flaschen oder Büchsen nicht gestattet. Schüler der ISS halten sich während des Mittagsbandes in der Mensa auf, um an der Mittagsversorgung oder an anderen schulischen Angeboten teilzunehmen. 5.4 Abklingeln der Pausen Bei Abklingeln der großen Pausen haben die Schüler sich im Schulgebäude aufzuhalten. Die Fachlehrer der vorangegangenen Unterrichtsstunde/n übernehmen im selben Klassenraum während der Pause die Aufsicht. Die Fachräume und Sporthallen werden verschlossen. 6. Ordnungsdienste Jede Klasse ist für die Sauberkeit des Unterrichtsraumes selbst verantwortlich. In der Regel sollte jeder Raum in der 2. Pause und bei Bedarf nach Unterrichtsschluss gereinigt werden. Zur Sauberhaltung der Schulhöfe ist ein besonderer Hofdienst eingerichtet, der am Ende der ersten und zweiten Hofpause und bei Bedarf nach Unterrichtsschluss Abfälle einsammelt. Der Dienst wechselt wöchentlich. Alle Schüler sind aufgefordert, ihre Abfälle in die dafür aufgestellten Papier- und Müllbehälter zu werfen! Gleiches gilt in der Cafeteria und in der Mensa! 7. Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit / Abmelden vom Unterricht aus Krankheitsgründen / Entschuldigungspflicht / Aufenthalt in den Pausen / Cafeteriabesuch 7.1 Verlassen des Schulgeländes Schüler dürfen das Schulgelände während der Schulzeit einschließlich der Pausen nicht verlassen. Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, dürfen für die Zeit des Religionsunterrichts das Schulgelände verlassen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. In begründeten Einzelfällen kann der unterrichtende Lehrer, in den Pausen der aufsichtsführende Lehrer, das Verlassen des Schulgeländes genehmigen. 7.2 Abmelden vom Unterricht aus Krankheitsgründen / Entschuldigungspflicht 5

Schüler, die wegen plötzlich auftretender Krankheit nicht länger am Unterricht teilnehmen können, melden sich im Sekretariat ab und informieren zusätzlich den unterrichtenden Lehrer bzw. den Klassenlehrer über ihre Erkrankung. Wenn die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis aussprechen, werden sie nach Hause geschickt. Im Falle des Fehlens bei Erkrankung sind die Eltern verpflichtet, die Schule am 1. Fehltag telefonisch, am 3. Fehltag schriftlich zu benachrichtigen. Wird durch unentschuldigtes Fehlen eine angekündigte Leistungskontrolle versäumt, so wird diese mit der Note 6 bewertet. 7.3 Cafeteriabesuch Wird in den großen Pausen abgeklingelt (siehe 5.4) ist den Schülern der Cafeteriabesuch gestattet. Grundsätzlich ist der Cafeteriabesuch und der Einkauf nur in den großen Pausen gestattet. 8. Abstellen von Fahrrädern und anderen Fahrzeugen auf dem Schulgelände Fahrräder und motorisierte Zweiräder werden an den Fahrradständern abgestellt. Für die Sicherung seines Fahrzeuges gegen Diebstahl ist jeder Schüler selbst verantwortlich. Für gestohlene Fahrzeuge leistet die Schule keinen Ersatz. 9. Fundsachen Wer Wertgegenstände auf dem Schulgelände findet, gibt sie im Sekretariat oder beim Hausmeister ab. Verloren gegangene Gegenstände, die von einem Finder abgegeben wurden, werden dem Eigentümer im Sekretariat oder beim Hausmeister ausgehändigt. Sportsachen / Schmuck etc. werden in der Lehrerumkleidekabine bis zu drei Monaten aufbewahrt und dann in die Kleidersammlung gegeben. 10. Besondere Bestimmungen 10.1 Rauchen und Alkohol Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke untersagt. 10.2 Benutzung privater Gegenstände 6

Die Benutzung von Mobiltelefonen und weiterer multimedialer Technik sind im Schulbereich nicht erlaubt. Ausnahmen regelt die jeweilige Lehrkraft. Laserpointer sind verboten. Waffen und als Waffen geeignete Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Dazu zählen auch Selbstverteidigungswaffen und Gegenstände, die der Selbstverteidigung dienen sollen. Stifte bzw. Marker, die potenziell zur Verunstaltung der Schule (Graffiti) benutzt werden können, sind verboten. 10.3 Kopfbedeckungen Kopfbedeckungen sind bei Betreten des Schulgebäudes abzunehmen. Eine Ausnahme stellen religiöse Kopfbedeckungen dar. Die Oberbekleidung ist im Klassenraum abzulegen. 10.4 Cyber-Mobbing Cyber-Mobbing, das durch verbale und/oder körperliche Gewalt sowie anders geartete Aktivitäten den Schulfrieden beeinträchtigt, kann zum Ausschluss vom Unterricht und anderen Schulveranstaltungen führen ( 63 Berliner Schulgesetz). 11. Verstöße gegen die Hausordnung Verstöße gegen die Hausordnung werden als Störung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule betrachtet. Bei Zuwiderhandlungen werden Maßnahmen nach den Grundsätzen der 62 und 63 des gültigen Berliner Schulgesetzes getroffen. 7

Anhang Brandschutzanweisung für die Gustav-Freytag-Schule Akustisches Zeichen für Feueralarm ist ein dumpfer Hupton im Intervall, der zwei Minuten anhält. Bei Feueralarm begeben sich alle Klassen unverzüglich geschlossen und geordnet unter Führung des Lehrers zum Sammelplatz auf den Schulhof. Über Ausnahmen entscheidet der begleitende Lehrer. Genügend Abstand zum Gebäude halten! Grundsätzlich werden alle Sachen zurückgelassen! Der Lehrer verlässt als letzter den Klassenraum, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass alle Fenster geschlossen sind. Die Klassentür ist einzuklinken! Der Lehrer hat sich zu vergewissern, dass kein Schüler in Nebenräumen oder auf dem Fluchtwege zurückbleibt. Auf den Sammelplätzen (großer Pausenhof und Platz vor der neuen Mensa) hat er die Vollzähligkeit seiner Schüler nochmals zu kontrollieren. Kein Schüler darf sich ohne Erlaubnis vom Sammelplatz entfernen. Verhalten bei unmittelbarer Gefahr: 1. In verqualmten Räumen und Fluren sich weitgehend in gebückter Haltung bewegen, da über dem Fußboden der Rauch weniger dicht ist! 2. Nicht aus hochgelegenen Fenstern springen ohne Aufforderung durch die Rettungsmannschaften! 3. Brennende Personen nicht fortlaufen lassen, sondern das Feuer mit Hilfe von Decken, Mänteln und dergleichen und durch Herumwälzen auf dem Boden ersticken! 4. Das Verhalten bei Amokverdacht oder Amokalarm wird mit den Schülern gesondert besprochen und das gemeinsame Vorgehen geübt. Schulleiter 8 11.08.2011