Leistungsbeschreibung für A1 Netphone Business (LB A1 Netphone Business)

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Transkript:

Leistungsbeschreibung für A1 Netphone Business (LB A1 Netphone Business) Die Leistungsbeschreibung gilt ab 14. Juni 2011. Die am 1. Oktober 2009 veröffentlichte vormalige LB Business NetPhone wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angewendet. Die A1 Telekom Austria erbringt im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten A1 Netphone Business nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003), den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A1 Telekom Austria für den Kommunikationsdienst Business Access und damit im Zusammenhang stehende Leistungen (AGB Business Access) in der jeweils geltenden Fassung, sowie nach den für diese Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung, insoweit hier keine von diesen abweichenden oder ergänzenden Regelungen getroffen werden, samt allfälligen schriftlichen Individualvereinbarungen. A1 Netphone Business kann erst nach einer positiven Prüfung der technischen und betrieblichen Machbarkeit im Einzelfall realisiert werden. Diese Leistungsbeschreibung gilt für Unternehmen im Sinne von 1 Konsumentenschutzgesetz idgf. Die A1 Telekom Austria erbringt die nachfolgend beschriebenen Leistungen von A1 Netphone Business dann und solange als der Kunde auch in einem aufrechten Vertragsverhältnis mit der A1 Telekom Austria hinsichtlich eines Business Breitbandanschlusses auf DSL oder SDSL Basis steht. Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses des jeweiligen Business Breitbandanschlusses bewirkt automatisch auch eine Beendigung des Vertragsverhältnisses A1 Netphone Business, und umgekehrt. Die Tarifierung erfolgt nach der Taktung 60/30 (siehe Punkt 3.1 der Entgeltbestimmungen). Für den Kunden gilt eine Vertragsdauer von einem Jahr als vereinbart (Mindestvertragsdauer), nach Ablauf dieser Mindestvertragsdauer verlängert sich die Bindung automatisch jeweils um sechs Monate. Diese Verträge können vom Kunden unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist mit Wirksamkeit zum Ablauf der jeweiligen Bindung gekündigt werden. Im Falle einer - aus nicht von der A1 Telekom Austria zu vertretenden Gründen erfolgenden Vertragsbeendigung durch den Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsdauer oder Verlängerungsbindung ist vom Kunden ein Restentgelt zu bezahlen. Mit A1 Netphone Business wird dem Endkunden ein IP-Telefonservice mit je nach Kundenbedarf analoger Schnittstelle und/oder ISDN-Schnittstelle und/oder IP- Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Damit können am Kundenstandort analoge Endgeräte, ISDN-Endgeräte und ISDN-Nebenstellenanlagen und IP-Endgeräte und IP- Nebenstellenanlagen verwendet werden. Für A1 Netphone Business findet jene Serviceart Anwendung, die für den jeweiligen Business Breitbandanschluss vereinbart wurde. Die bei Inanspruchnahme von A1 Netphone Business transferierten IP-Pakete werden priorisiert behandelt und von der für den Internetbereich zur Verfügung stehenden Bandbreite in Abzug gebracht. Seite 1 von 7

HINWEIS: Für die Funktionalität der Endgeräte (Router, Modem etc.) ist deren Stromversorgung plus deren Einschaltung notwendig. HINWEIS: EINHEITLICHE Europäische Notrufnummer: 112 1. Voraussetzungen für den Betrieb 1.1 Breitbandanschluss Voraussetzung für die Inanspruchnahme von A1 Netphone Business ist ein Business Breitbandanschluss der A1 Telekom Austria auf Basis von SDSL oder DSL. 1.2 Schnittstellenbedingungen Die elektrischen und mechanischen Schnittstellenbedingungen sind in der Beilage zu dieser Leistungsbeschreibung angeführt. 2 Sprachkanäle Der Kunde hat im Rahmen von A1 Netphone Business die Möglichkeit, zwischen mehreren Sprachkanälen gemäß EB A1 Netphone Business zu wählen. Die Anzahl der Sprachkanäle entspricht der Anzahl der gleichzeitig möglichen Sprachverbindungen. Die Sprachkanäle können unabhängig voneinander gleichzeitig genutzt werden, wobei mindestens zwei Kanäle zur Verfügung gestellt werden. 3 Rufnummern Der Kunde benötigt pro Standort eine geografische Rufnummer. Der Kunde hat die Wahl seine bestehende(n) geografische(n) Rufnummer(n) zu behalten oder eine (mehrere) neue geografische Rufnummern zugewiesen zu bekommen. A1 Telekom Austria kann die Rufnummern und die technische Ausgestaltung des Anschlusses bei Änderung der Rechtslage sowie aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ändern. Alle Rufnummernänderungen werden dem Kunden vorher bekanntgegeben. 4 Geographische Rufnummernportierung Der Kunde hat die Möglichkeit, seine geografische Rufnummer bei Wechsel des Standortes innerhalb desselben Vorwahlbereiches beizubehalten. Seite 2 von 7

5. Tool zur Selbstadministration Das Tool zur Selbstadministration ist für Kunden über einen passwortgeschützten Zugang mittels Webbrowser erreichbar. Die Zugangsdaten werden bei Erstinstallation bekanntgegeben. Die Aktivierung und Deaktivierung von Features, wie insbesondere Rufumleitungen zu einem anderen Anschluss, können über das Tool zur Selbstadministration vorgenommen werden. HINWEIS: EINHEITLICHE Europäische Notrufnummer: 112 6. Standardleistungen 6.1 Rufnummern Der Kunde hat die Wahl seine bestehende(n) geografische(n) Rufnummer(n) zu behalten oder eine (mehrere) neue geografische Rufnummer(n) oder alternativ eine (mehrere) 0720-er Rufnummer(n) zugewiesen zu bekommen. Dem Anschluss können mehrere geografische und/oder mehrere 0720-er Nummern zugewiesen werden. Für Softclients (Software, die am Personal Computer installiert wird und Verbindungen mittels PC ermöglicht) werden ausnahmslos 0720-er Rufnummern und keine geografischen Rufnummern vergeben. 6.2 Features 6.2.1 Standardmäßig eingerichtete Features Als Teil der Grundleistung werden folgende Features standardmäßig freigeschalten. Der Kunde hat somit automatisch die Berechtigung, diese Features zu nutzen. Softclients sind in der Grundleistung nicht inkludiert. 6.2.1.1 Anrufumleitung im Besetzfall Ankommende Anrufe aus dem In- und Ausland werden im Besetztfall des gerufenen Anschlusses zu einem vom Kunden angegebenen Zielanschluss umgeleitet, wobei auch die gewählte Nebenstelle bei der Umleitung an den Zielanschluss übergeben wird. Seite 3 von 7

6.2.1.2 Anrufumleitung nach Zeit Ankommende Anrufe aus dem In- und Ausland werden bei Nichtmelden nach Ablauf einer bestimmten Zeit (einstellbarer Bereich 1 60 Sekunden) des gerufenen Anschlusses zu einem vom Kunden angegebenen Zielanschluss umgeleitet. 6.2.1.3 Anrufumleitung sofort Ankommende Anrufe aus dem In- und Ausland werden sofort zu einem vom Kunden angegebenen Zielanschluss umgeleitet. 6.2.1.4 CLIP Rufnummernanzeige Dem gerufenen Anschluss werden Informationen über die Rufnummer des anrufenden Anschlusses übermittelt, sofern das Netz, aus dem der Anruf kommt, dieses Service unterstützt und beim anrufenden Anschluss die Übermittlung nicht verhindert wurde. Voraussetzung ist ein Endgerät am gerufenen Anschluss, welches die Rufnummernanzeige unterstützt. 6.2.1.5 CLIR Eigene Rufnummer unterdrücken Die Übermittlung von Informationen über die Rufnummer des anrufenden Anschlusses an den gerufenen Anschluss kann vom Anrufer unterdrückt werden. Die Rufnummer des Anrufers erscheint dann nicht am Display des angerufenen Telefons. HINWEIS: Hat der Anrufende eine Geheimnummer, wird die Anzeige der Geheimnummer automatisch permanent unterdrückt. 6.2.1.6 Dreierkonferenz Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Konferenzverbindung zu zwei weiteren Rufnummern aufzubauen und die Konferenz zu steuern. Jeder der drei Gesprächsteilnehmer kann die beiden anderen hören und mit ihnen sprechen. Seite 4 von 7

6.2.1.7 Sperrmöglichkeiten Sperre der Sprachkanäle eines Anschlusses für einen vereinbarten Zeitraum oder bis auf Widerruf auf Kundenwunsch. Es bestehen folgende Möglichkeiten: Sperre aller abgehenden Verbindungen ausgenommen Notrufe (Aktivsperre) Sperre aller ankommenden Verbindungen (Passivsperre) Sperre aller ankommenden und abgehenden Verbindungen ausgenommen Notrufe (Vollsperre) Sperre aller abgehenden Verbindungen zu frei kalkulierbaren Mehrwertdiensten (Sondersperre) Die Aktivierung/Deaktivierung ist nur durch A1 Telekom Austria möglich. 6.2.1.8 Sperre der Sprachkanäle aus administrativen Gründen durch A1 Telekom Austria Eine Aktivsperre durch A1 Telekom Austria kann für den Fall, dass der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist, eingerichtet werden. Die Aufhebung der Aktivsperre ist erst nach Bezahlung der Entgeltrückstände möglich. 6.2.1.9 Opt-In Rufnummernbereich (0)939 (Dialer) Der Zugang für Dial-In Verbindungen im Rufnummernbereich (0)939 wird ab 1. Jänner 2005 automatisch verhindert. Der Bereich (0)939 ist nur dann erreichbar, wenn dies vom Kunden ausdrücklich verlangt wird ( Opt-in ). Die Entsperrung des Bereiches (0)939 hat schriftlich mittels eines entsprechenden Formulares zu erfolgen. 6.2.1.10 Rufzonensperre Die Rufzonensperre ist ein besonderes individuelles Sperrprogramm. Die Rufzonensperre dient zur Sperre von abgehenden Verbindungen. Die Erreichbarkeit von Notrufen ist dennoch immer gewährleistet. Mit der Rufzonensperre können unter anderem abgehende Verbindungen zu Mobilnetzen gesperrt werden. Es hängt vom durch den Kunden ausgewählten Rufnummern und/oder Rufnummernbereichen ab, welche abgehenden Verbindungen gesperrt werden. Ankommende Verbindungen sind von der Rufzonensperre nicht betroffen. Selbstadministration verwaltet (aktiviert/deaktiviert) werden 6.2.1.11 Abweisen anonymer Anrufe Der Kunde hat die Möglichkeit, ankommende Anrufe, bei denen die Rufnummer unterdrückt wird (Punkt 1.2.1.5), abzuweisen. Dieses Feature kann vom Kunden (außer bei Nebenstellenanlagen) über das Tool zu Seite 5 von 7

6.2.1.12 Anklopfen, Makeln Während einer bestehenden Verbindung wird ein weiterer Anruf signalisiert. Der Kunde hat daraufhin die Möglichkeit, einen solchen binnen 30 Sekunden abzufragen und in der Folge zwischen beiden Verbindungen wahlweise hin- und herzuschalten, ohne zwischenzeitlich eine Verbindung trennen zu müssen. Zwischen den beiden Gesprächspartnern des Kunden besteht keine gegenseitige Mithörmöglichkeit. 6.2.1.13 MFV Mehrfrequenzverfahren Das Mehrfrequenzverfahren (Tonwahl) wird zur Steuerung von Diensten angewandt. Dafür stehen - neben den zehn Ziffern von 0 bis 9 - Funktionstasten mit Sonderzeichen wie Stern (*) und Raute (#) zur Verfügung. Mit dem MFV lassen sich insbesondere Informationen zum Cityruf (Paging) übertragen oder Anrufbeantworter fernabfragen. 6.2.1.14 Faxanschlussmöglichkeit Faxe werden mittels T.38 Protokoll übertragen. 6.2.2 Optionale Features 6.2.2.1 VMS Voice Mail System Das Voice Mail System (Voice Mailbox) ist ein von A1 Telekom Austria zur Verfügung gestellter, netzseitiger Anrufbeantworter, der Web- und Fernzugriff ermöglicht. 6.2.2.2 Softclient Softclient, der Telefonie mittels PC ermöglicht. 6.2.3 Analog Adapter und CPG Für die Dauer des Vertragsverhältnisses wird dem Kunden bei Bedarf ein Analog Terminaladapter (ATA) und/oder ein Customer Premises Gateway (CPG) samt deren Installation und Konfiguration überlassen. ATA und CPG verbleiben im Eigentum der A1 Telekom Austria. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zu deren Rückgabe verpflichtet. Seite 6 von 7

Beilage zur Leistungsbeschreibung A1 Netphone Business (Beilage LB A1 Netphone Business) Schnittstellenbedingungen Allgemein Netzabschlusspunkt: Customer Premise Equipment (CPG), welches ISDN-Schnittstellen zur Verfügung stellt Analoger Terminaladapter (ATA), welcher analoge Schnittstellen zur Verfügung stellt Schnittstellenbedingungen analog: Elektrisch: Übertragungs- bzw. vermittlungstechnische Schnittstellenbedingungen gemäß ÖFEG TU 012 in der jeweils gültigen Fassung Mechanisch: Telefonsteckdose TDO (Telefonstecksystem am Netzabschlusspunkt gemäß ÖNORM A2640) Anzuschaltende Endgeräte müssen konform zu TBR 21 oder ictr 37 (EN 301 437) sein (z.b. Sprachendgeräte, Faxendgeräte) Schnittstellenbedingungen ISDN: Elektrisch: Schnittstellenbedingungen gemäß ÖNORM ETS 300012-1; Endgerätezulassung laut CTR 3 Mechanisch: Gemäß ÖNORM EN 28877 in der jeweils geltenden Fassung Anzuschaltende Endgeräte müssen konform zu TBR3 sein. Seite 7 von 7