Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit fossilen Brennstoffen

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Transkript:

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit fossilen Brennstoffen Um eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) wirtschaftlich betreiben zu können, muss folgendendes beachtet werden. Bedingt durch den schlechteren thermischen Wirkungsgrad einer KWK-Anlage gegenüber einem Heizkessel ist für die Bereitstellung der gleichen Wärmeleistung ein höherer Brennstoffeinsatz notwendig. Die daraus resultierenden höheren Brennstoffkosten und die Investitionskosten müssen über den eingesparten Strombezug und/oder die Einspeisevergütung refinanziert werden. Zusätzlich ist noch eine Entlastung von der Energiesteuer für den eingesetzten Brennstoff in der KWK-Anlage möglich. Überwiegend kommen als KWK-Anlagen Blockheizkraftwerke (BHKW) zu Einsatz. Bei sehr hohen Strom- und Wärmebedarf bzw. Dampfbedarf oberhalb einer Leistung von 500 kw werden auch Gasturbinen eingesetzt. Im folgenden soll nur auf den Einsatz von BHKW näher eingegangen werden, da hier ein Großteil der Anwendungsfälle liegt. Die spezifischen Kosten für ein BHKW liegen im Bereich zwischen 500 und 1.500 EUR pro installierte Kilowatt elektrische Leistung. In der folgenden Übersicht sind einige spezifische und BHKW-Modul-Kosten beispielhaft für ein mit Erdgas betriebenes BHKW aufgelistet. Elektrische Leistung BHKW Spezifische Kosten BHKW-Modul-Kosten 1 30 kw ca. 1.500 /kw el 45.000 50 kw ca. 1.200 /kw el 60.000 100 kw ca. 950 /kw el 95.000 200 kw ca. 760 /kw el 152.000 500 kw ca. 560 /kw el 280.000 1.000 kw ca. 450 /kw el 450.000 Tabelle 1: Preisübersicht spez. Kosten und BHKW-Modul-Kosten Die Preise in der Übersicht beinhalten keine Mehraufwendungen für bauliche Maßnahmen. 1 Enthalten sind die Positionen BHKW-Modul, Schalldämpfung, Katalysator, Schmierölver- und -entsorgung, Schaltschrank, Be- und Entlüftung sowie Transport, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme. Quelle: Broschüre BHKW-Kenndaten 2011 der ASUE und des Energiereferates der Stadt Frankfurt Seite 1

Die jährlichen Betriebsstunden eines BHKW sind das wichtigste Entscheidungskriterium für den wirtschaftlichen Einsatz. Je nach Größe des BHKW liegen diese erfahrungsgemäß bei mindestens 4.000 h/a für größere Anlagen und für Kleinere bei 6.000 h/a. Da ein Jahr etwa 8.760 Stunden hat, liegt die Hürde für eine Wirtschaftlichkeit relativ hoch. Daher werden BHKW für die Abdeckung der Grundlast des Wärmebedarfs einsetzt. Für Spitzenlasten wird weiterhin ein zusätzlicher Wärmeerzeuger benötigt. Für den erzeugten Strom ist in der Regel innerhalb des Objektes immer ein Bedarf vorhanden. Wenn nicht, ist auch eine Einspeisung in des Netz des Energieversorgers mit einer entsprechenden Vergütung möglich. Problematisch wird es beim ganzjährigen Wärmebedarf. Bei Produktionsbetrieben die Prozesswärme bis zu einem Temperaturniveau von 80 C benötigen - in größeren Leistungsklassen gibt es auch Heißwasser-BHKW die bis zu 130 C liefern können - kann die thermische Leistung des BHKW an den Prozesswärmebedarf angelehnt werden. Wird bei der Abwärmenutzung des BHKW ein Abhitzekessel in den Abgasstrom eingesetzt, ist auch eine Dampferzeugung bis zu 6 bar Sattdampf möglich. (Bild 1) Bild 1: KWK mit Dampferzeugung Bei Objekten ohne Prozesswärme orientiert sich die Größe eines BHKW an den Wärmebedarf für die Raumwärme und die Brauchwassererzeugung. Am einfachsten kann über eine geordnete Jahresdauerlinie des Wärmebedars die thermische Leistung eines BHKW bestimmt werden. Liegen diese Daten nicht vor, kann grob über den monatlichen Gas- bzw- Ölverbrauch die Leistung Seite 2

eines BHKW abgeschätzt werden. Liegen nur Jahreswerte für den Wärmebedarf vor, ist eine Abschätzung nicht zu empfehlen, da dieses mit sehr vielen Risiken verbunden ist. Hier sollten über Messungen oder Zählerablesungen in den verbrauchsschwachen Zeiten zu erst Daten erhoben werden. Eine Jahresdauerlinie stellt den (kumulierten) Leistungsbedarf eines Versorgungsobjektes in Abhängigkeit von der jährlich benötigten Nutzungszeit dieser Leistung dar. 250 Geordnete Jahresdauerlinie Wärmebedarf Raumwärme + Prozesswärme Wärmeleistung [kw] 200 150 100 50 0 24 288 552 816 1080 1344 1608 1872 2136 2400 2664 2928 3192 3456 3720 3984 4248 4512 4776 5040 5304 5568 5832 6096 6360 6624 6888 7152 7416 7680 7944 8208 8472 8736 Raumwärme Prozesswärme Stundenwerte Bild 2: Geordnete Jahresdauerlinie des Wärmebedarfs Schritte zur groben Abschätzung einer Wirtschaftlichkeit 1. Erstellung einer geordneten Jahresdauerlinie des Wärmebedarfs bzw. Ermittlung des täglichen Wärmebedarfs in den verbrauchsschwachen Zeiten. 2. Liegt eine Jahresdauerlinie vor, so können einfach über die gewünschte sinnvolle Größe eines BHKW die jährlichen Betriebsstunden abgelesen werden. Liegen nur Verbrauchsdaten für einen begrenzten Zeitraum vor, wird der Verbrauch durch die möglichen Wärmeabnahmestunden dividiert. Die genausten Ergebnisse liegen vor, wenn Daten des täglichen, besser noch stündlichen, Verbrauchs erfasst wurden. 3. Die einfachste Vorgehensweise um den wirtschaftlichen Einsatz eines BHKW zu prüfen, ist die Gegenüberstellung von Einahmen und Ausgaben. Dabei kann im ersten Schritt eine statische Berechnung erfolgen. a. Zu den Einnahmen zählen die Gutschrift für den erzeugten Strom und Wärme, sowie die Rückerstattung der Energiesteuer. - Rückerstattung der Energiesteuer Seite 3

Für Anlagen zur Stromerzeugung mit einer Nennleistung über 2 MW el erfolgt nach 53 EnergieStG eine vollständige Entlastung von der Energiesteuer. Für Anlagen mit einer Nennleistung bis einschließlich 2 MW el erfolgt nach 53a EnergieStG ebenfalls eine vollständige Entlastung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: die Anlage ist hocheffizient im Sinne des Anhangs III der Richtlinie 2004/8/EG des und deren Fortschreibung. der monatliche/jährliche Nutzungsgrad für den Entlastungszeitraum beträgt wenigstens 70%. die vollständige Steuerentlastung wird nur für die Zeit gewährt, in der die KWK- Anlage entsprechend den Vorgaben des 7 Einkommensteuergesetzes abgeschrieben wird Ziel ist die Begrenzung der vollständigen Energiesteuerbefreiung. Soweit keine andere Abschreibungszeit vorliegt, gelten die Abschreibungszeiten gemäß AFA- Tabelle des Bundesfinanzministeriums, bei einem BHKW wären das 10 Jahre. KWK-Anlagen bis 2 MW, die entweder nicht das Kriterium der Hocheffizienz erfüllen oder deren Abschreibungszeitraum abgelaufen ist, aber deren Nutzungsgrad 70% erreicht oder überschreitet, erhalten eine Entlastung nach 53b EnergieStG nur noch bis zum Mindeststeuersatz gemäß EnergieStRl. Dieser Mindeststeuersatz beträgt bei der Verwendung von Erdgas 1,08 / MWh bzw. 0,54 / MWh für Unternehmen des produzierendes Gewerbe (UdpG). Der Mindeststeuersatz beträgt für leichtes Heizöl generell 21,00 je 1.000 Liter und für Flüssiggas beträgt der Mindeststeuersatz Null Euro. Sätze der Rückerstattung der Energiesteuer Brennstoff ( 53a EnergieStG) ( 53b EnergieStG) Erdgas 5,5 /MWh 4,96 /MWh 2 Heizöl, leicht 61,35 /1.000 Liter 40,35 /1.000 Liter Flüssiggas 60,6 /1.000 kg 60,6 /1.000 kg Wenn bereits eine Enlastung für UdpG durch den Spitzenausgleich vorliegt reduzieren sich die Sätze entsprechend. - Gutschrift für die Wärmeerzeugung 2 Gilt für UdpG, sonst 4,42 /MWh Seite 4

Dabei wird die vom BHKW erzeugte Wärme mit dem Wärmepreis einer Kesselanlage multipliziert. Der Wärmepreis der Kesselanlage berechnet sich aus den Kosten für den eingesetzten Brennstoff dividiert durch den Kesselwirkungsgrad. Der Kesselwirkungsgrad kann wiederum nur abgeschätzt werden. Neue Nierdertemperatur- oder Brennwertkessel haben Wirkungsgrade von 90 Prozent und darüber, wogegen ältere Kessel, die 20 Jahre oder älter sínd, nur Wirkungsgrade von 80 Prozent oder darunter aufweisen. Hier kann ggf. eine Nachfrage beim Kesselhersteller hilfreich sein. - Gutschrift für den erzeugten Strom Für den in der KWK-Anlage erzeugten Strom gibt es eine Vergütung nach dem Kraft- Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). KWK Zuschlag Dauer Brennstoffzellen 5,41 Ct/kWh 10 Jahre Anlagen bis 50 kw 5,41 Ct/kWh 10 Jahre Anlagen > 50 bis 200 kw 2,40 Ct/kWh 30.000 Vbh 3 Anlagen > 200 kw bis 2 MW 2,10 Ct/kWh 30.000 Vbh Anlagen > 2 MW 1,80 Ct/kWh 30.000 Vbh Anlagen > 2 MW 4 2,10 Ct/kWh 30.000 Vbh modernisierte Anlagen wie Neuanlagen Die Vergütung erfolgt generell, egal ob der Strom eingespeist oder selbst genutzt wird. Für den selbst genutzten Strom kann einfach diese Strommenge mit den eigenen Stromkosten multipliziert werden zzgl. dem Zuschlag nach KWKG. Wird Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers eingespeist, kann man mit dem Netzbetreiber einen Preis vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, erfolgt eine Vergütung KWK-G mit dem übliche Preis zuzüglich dem, nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird. Als üblicher Preis gilt nach KWK-Gesetz der durchschnittliche Preis für den Baseload- Strom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Diese lagen in den zurückliegenden Quartalen i.d.r. zwischen 4 und 6 Ct/kWh. b. Zu den Ausgaben zählen die Investitionskosten und die Kosten für den eingesetzten Brennstoff sowie die Wartungs- und Instandhaltungskosten. - Brennstoffkosten 3 Vbh: Vollbenutzungsstunden 4 für Anlagen im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Seite 5

Diese lassen sich einfach über den jährlichen Brennstoffverbrauch des BHKW und den Kosten für den Brennstoff ermitteln. - Wartungs- und Instandhaltungskosten Bei BHKW werden für die Wartungen und Instandhaltungen in der Regel Teil- oder Vollwartungsverträge abgeschlossen. Da sowohl der Begriff der Teilwartung und auch der Vollwartung nicht klar definiert ist, kann ein Vertrag sehr unterschiedliche Leistungen beinhalten. Bei Teilwartungsverträgen können mit dem Serviceunternehmen relativ frei die Positionen ausgehandelt werden, die vom Wartungsunternehmen bzw. in Eigenregie durchführt werden. Bei einem Vollwartungsvertrag sollten sämtliche in der Vertragslaufzeit anfallenden Wartungen und Reparaturen sowie auch eine notwendige Generalüberholung mit eingeschlossen sein. Die Kosten werden in der Regel nach Cent pro erzeugte Kilowattstunde elektrisch abgerechnet und liegen im Bereich zwischen 1,5 Ct/kWh bei Teilwartungsverträgen und bis zu 3 Ct/kWh bei Vollwartungsverträgen. Bei größeren Anlagen erfolgt i.d.r. eine Berechnung nach Betriebsstunden. Je nach Finanzierungsart müssen noch die Kapitalkosten zu den Ausgaben mit aufgeschlagen werden. Zusätzlich sollten aktuelle Fördermöglichkeiten für KWK-Anlagen mit überprüft werden. Jetzt können die Ausgaben und die Einnahmen gegenübergestellt werden. Stellt sich ein positives Ergebnis ein, ist ein wirtschaftlicher Einsatz eines BHKW möglich. Bei einem negativen Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass ein BHKW nicht wirtschaftlich einsetzbar ist. Ist das Ergebnis nur mit geringen positiven und negativen Zahlen behaftet, sollten die Rahmenbedingungen nochmals überprüft und ggf. eine Sensitivitätsanalyse, welche die Energiepreissteigerungen mit berücksichtigt, durchgeführt werden. Vor der Investition in ein BHKW sollten von mehreren, mindestens zwei, Fachunternehmen bzw. Ing.-Büros Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorliegen. In NRW kann die EnergieAgentur.NRW ihre Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten anbieten. MBA / Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kabus Wuppertal, 18.02.2013 Seite 6