Studienordnung. für den. Bachelorstudiengang. Medieninformatik

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Transkript:

Fachbereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Bachelorstudiengang Medieninformatik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-MIB) vom 30. Juni 2006 Auf der Grundlage von 8 und 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 294), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2006 (SächsGVBl. S. 7), erlässt die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) im Weiteren mit HTWK Leipzig abgekürzt die folgende Studienordnung als Satzung. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Dauer, Gliederung und Abschluss des Studiums 5 Inhalte des Studiums 6 Praxisphase 7 Akademischer Grad 8 Studienfachberatung 9 In-Kraft-Treten

HTWK Leipzig, FbIMN, Studienordnung zum Bachelorstudiengang Medieninformatik, StudO-MIB 2 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medieninformatik das Studium in diesem Studiengang am Fachbereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften der HTWK Leipzig. 2 Ziele des Studiums (1) Der Bachelorstudiengang Medieninformatik befähigt zu anspruchsvoller beruflicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medieninformatik und auf angrenzenden Gebieten. Ebenso werden die Voraussetzungen für ein anschließendes geeignetes Masterstudium geschaffen. Die Studieninhalte entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft. Sie basieren auf dem Prinzip der Einheit von Lehre und Forschung. Medieninformatik als praxisorientierte technisch-wissenschaftliche Disziplin verkörpert eine Kombination von Gebieten der Praktischen, Technischen, Angewandten und Theoretischen Informatik vor dem Hintergrund der Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Verarbeitung und Präsentation digitaler Medien. Der Bachelorstudiengang Medieninformatik vermittelt Kompetenzen, die zu einer aktiven Gestaltung komplexer medienbezogener informationsverarbeitender Prozesse in allen Bereichen der Gesellschaft erforderlich sind. Er eröffnet gut ausgebildeten Fachleuten international ausgezeichnete berufliche Entwicklungschancen, und zwar hauptsächlich in Unternehmen, die medienbezogene Software oder Hardware herstellen oder vertreiben (z.b. Entwicklung von lokalen oder vernetzten Multimedia- Anwendungen), in Unternehmen der Büro- und Telekommunikation, des e-commerce, in Audio- und Videostudios, in Beratungsunternehmen, in Werbeagenturen und in der Aus- und Weiterbildung. Der Absolvent soll in der Lage sein, diese Chancen mit Erfolg wahrzunehmen. (2) Die vielfältigen Möglichkeiten der beruflichen Tätigkeit verlangen eine breite Grundlagenausbildung mit exemplarischer Vertiefung. Großer Wert wird auf die theoretische Fundierung des Grundlagenwissens gelegt - als Voraussetzung für die Fähigkeit zur Abstraktion realer Probleme und ihrer Strukturierung. Darauf aufbauend werden Kompetenzen zur Modellbildung, Modularisierung und Algorithmierung vermittelt. Das Studium führt in die Methoden der wissenschaftlichen Problembehandlung ein, wobei die Studenten die Fähigkeit zu selbstständigem Denken und Arbeiten erwerben. Parallel dazu erfolgt die Aneignung von Kompetenz zu fachlicher Kommunikation und erfolgreicher interdisziplinärer Teamarbeit. Darüber hinaus sollen die Studenten lernen, ihr Wirken in einen gesellschaftlichen Bezug zu bringen und ihre fachliche Verantwortung in diesem Zusammenhang zu sehen.

HTWK Leipzig, FbIMN, Studienordnung zum Bachelorstudiengang Medieninformatik, StudO-MIB 3 (3) Im Bachelorstudiengang Medieninformatik wird ein breites Spektrum von Fachkenntnissen vermittelt. Dabei liegen die Schwerpunkte auf folgenden Gebieten: Zusammenspiel von Hardware und Software in modernen Rechnerarchitekturen Entwicklung von Software unterschiedlicher Komplexität unter Einsatz fundierter Kenntnisse auf den Gebieten Betriebssysteme, Netzwerke und Datenbanken Grundlagen digitaler Medien und Spezifika der Erzeugung, Verarbeitung und Präsentation der verschiedenen Medienformen Mediengestaltung und Entwicklung multimedialer Applikationen Medienrecht, -theorie und -marketing IT- und Mediensicherheit Spezielle Anwendungsgebiete (Virtuelle Realität, AV-Bereich, e-learning) 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zum Studium kann zugelassen werden, wer die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder eine Berechtigung zum Studium gemäß 13 Abs. 11 SächsHG oder eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus als gleichwertig bestätigte Hochschulzugangsberechtigung besitzt. (2) Für den Studiengang besteht eine Zulassungsbeschränkung. Übersteigt die Bewerberanzahl die Aufnahmekapazität, werden Bewerber entsprechend den sächsischen Rechtsvorschriften für die Vergabe von Studienplätzen ausgewählt. (3) Für das Bachelorstudium der Medieninformatik sind Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Informatik sowie fundierte Kenntnisse in Mathematik, Physik, Deutsch und Englisch empfehlenswert. 4 Dauer, Gliederung und Abschluss des Studiums (1) Die Regelstudienzeit für das Bachelorstudium Medieninformatik beträgt 6 Semester einschließlich einer Praxisphase, der Anfertigung der Bachelorarbeit und der Durchführung des Bachelorkolloquiums.

HTWK Leipzig, FbIMN, Studienordnung zum Bachelorstudiengang Medieninformatik, StudO-MIB 4 (2) Das Studium ist modular aufgebaut. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Für bestandene Modulprüfungen erhält der Student ECTS-Punkte (European Credit Transfer System), deren Anzahl sich am Gesamtaufwand orientiert, den er für das Modul erbringen muss. Dieser Gesamtaufwand beinhaltet neben dem Besuch der Lehrveranstaltungen (gemessen in SWS) alle übrigen erforderlichen Tätigkeiten wie beispielsweise individuelles Studium, Prüfungen, Prüfungsvorleistungen, etc. 30 Stunden studentischer Arbeitsbelastung entsprechen einem ECTS-Punkt. Für jedes Semester ist eine Gesamtarbeit von mindestens 30 ECTS-Punkten vorgesehen. (3) Das Grundstudium umfasst die ersten drei Semester. Es wird mit der Bachelorzwischenprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus den Prüfungen zu den Modulen des Grundstudiums zusammen. Alle Module des Grundstudiums sind Pflichtmodule. (4) Das Hauptstudium umfasst das vierte bis sechste Semester. Es sind Pflichtmodule und zusätzlich in vorgeschriebenem Umfang Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Jedes im Wahlpflichtkatalog empfohlene Modul wird mit 5 ECTS-Punkten bewertet. Innerhalb des gesamten Studiums müssen mindestens 180 ECTS-Punkte erreicht werden. (5) Wahlpflichtmodule werden durch Einschreibung ausgewählt. Das geschieht etwa in der Mitte des vor Durchführung der jeweiligen Lehrveranstaltung liegenden Semesters. Der Fachbereichsrat kann Module absetzen, für die sich weniger als zehn Studenten eingeschrieben haben. Das ist auch möglich, wenn die Veranstaltung aus Kapazitätsgründen nicht gehalten werden kann. (6) Der in 5 Abs. 5 angegebene Katalog der Wahlpflichtmodule kann durch Beschluss des Fachbereichsrates entsprechend der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung modifiziert werden. Die Wahl von Modulen, die nicht in diesem Katalog enthalten sind (z.b. aus anderen Studiengängen des Fachbereiches), aber auch solcher, die außerhalb des Fachbereichs Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften angeboten werden, ist auf Antrag möglich. Bei Zustimmung durch den zuständigen Prüfungsausschuss wird von diesem auch über die ECTS-Bewertung entschieden. (7) Modul Englisch und Studium generale: Während des Bachelorstudiums sind mindestens vier ECTS-Punkte für Englisch an der HTWK Leipzig oder einer anderen Einrichtung zu erwerben, wobei im letzteren Fall die Ausbildung vom Hochschulsprachenzentrum der HTWK Leipzig schriftlich zu bestätigen ist. Der Nachweis ist in Form eines Zertifikates vor der Vergabe des Themas der Bachelorarbeit zu erbringen. Im Rahmen des Studium generale werden verschiedene Vorlesungszyklen angeboten, von denen einer auszuwählen ist. Der Nachweis der Teilnahme erfolgt in Form einer Bescheinigung. (8) Die Bachelorprüfung schließt das Studium ab. Sie besteht aus der Bachelorzwischenprüfung, den Prüfungen zu den Pflichtmodulen im Hauptstudium, den Prüfungen zu den Wahlpflichtmodulen im Hauptstudium, der Bachelorarbeit und dem Bachelorkolloquium.

HTWK Leipzig, FbIMN, Studienordnung zum Bachelorstudiengang Medieninformatik, StudO-MIB 5 5 Inhalte des Studiums (1) In den Absätzen 3 bis 5 Tabellen 1 bis 3 sind die Pflicht- und die Wahlpflichtmodule zusammengestellt. Die Modulbeschreibungen sind in einem Modulhandbuch zusammengefasst, das dieser Ordnung als Anlage beigefügt ist. (2) Die Lehrveranstaltungen eines Moduls können in Form von Vorlesungen, Übungen bzw. Seminaren oder Praktika (einschließlich Arbeit am Computer) durchgeführt werden. (3) Tabelle 1 enthält den Regelstudienablauf des Grundstudiums. Alle Module sind Pflichtmodule. Hier und in den folgenden Tabellen stehen die ECTS-Punkte der Module zentriert, die der Teilmodule rechtsbündig. TABELLE 1: Bachelorstudiengang Medieninformatik Regelstudienablauf des Grundstudiums Modul- Module und Teilmodule ECTS-Punkte ECTS Kürzel 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. gesamt MIB-TGI Theoretische Grundlagen der 7 7 Informatik MIB-APR Anwendungsorientierte 4 4 8 Programmierung MIB-DTRS Digitaltechnik/Rechnersysteme 5 1 6 MIB-ALG Algebra 5 3 8 MIB-ANA Analysis 5 3 8 MIB-MGK1 Multimedia-Grundkurs I 4 4 MIB-MGK2 Multimedia-Grundkurs II 4 4 MIB-PHM Physik für Medieninformatiker 4 4 MIB-ADS Algorithmen und Datenstrukturen 7 7 MIB-GMA Gesellschaftliche Medienaspekte 7 MIB-GMA-MT Medientheorie 3 MIB-GMA-MR Medienrecht 4 MIB-ESG Englisch und Studium generale 5 MIB-ESG-EN Englisch 4 MIB-ESG-SG Studium generale 1 MIB-BR Betriebssysteme/Rechnernetze 7 MIB-BR-BS Betriebssysteme 5 MIB-BR-RN Rechnernetze 2 MIB-DB Datenbanken 5 5 MIB-SWT1 Softwaretechnik I 5 5 MIB-BWL Einführung in die BWL 5 5 S U M M E 30 30 30 90

HTWK Leipzig, FbIMN, Studienordnung zum Bachelorstudiengang Medieninformatik, StudO-MIB 6 (4) Tabelle 2 enthält den Regelstudienablauf des Hauptstudiums. Das Hauptstudium umfasst neben den Pflichtmodulen auch Wahlpflichtmodule im Gesamtumfang von 15 ECTS-Punkten. TABELLE 2: Bachelorstudiengang Medieninformatik Regelstudienablauf des Hauptstudiums Modul- Module und Teilmodule ECTS-Punkte ECTS Kürzel 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. gesamt MIB-SWT2 Softwaretechnik II 4 4 MIB -SP Softwareprojekt 8 8 MIB-CG Computergrafik 4 4 MIB-MG Mediengestaltung 5 5 MIB-MM Medienmarketing 4 4 W a h l p f l i c h t m o d u l 5 5 MIB-ATS Autorensysteme 5 5 MIB-MMT Multimedia-Technologie 5 5 MIB-MMDB Multimedia-Datenbanken 5 5 MIB-ITS IT-Sicherheit 5 5 W a h l p f l i c h t m o d u l e 5+5 10 MIB-PP Praxisprojekt und bericht 15 15 MIB-BK Bachelorarbeit und -kolloquium 15 15 S U M M E 30 30 30 90 (5) Für das Bachelorstudium werden in jedem Semester Wahlpflichtmodule aus folgendem Katalog angeboten: TABELLE 3: Bachelorstudiengang Medieninformatik Empfohlene Wahlpflichtmodule für das Hauptstudium Modul-Kürzel Module ECTS-Punkte MIBW-ASV Audio- und Sprachverarbeitung 5 MIBW-DF Digitale Fotografie 5 MIBW-GAVT Grundlagen der AV-Technik 5 MIBW-GAVP Grundlagen der AV-Produktion 5 MIBW-DBS Dokumentbeschreibungssprachen 5 MIBW-MS Mediensicherheit 5 MIBW-EL e-learning 5 MIBW-MMW Multimediale Webprogrammierung 5 MIBW-CA Computeranimation 5 MIBW-EC e-commerce 5 MIBW-MLS Multimediale Lernszenarien 5 MIBW-VR Virtuelle Realität 5 MIBW-PPN Postproduction 5 MIBW-TVSP TV-Studiotechnik und Produktion 5 MIBW-WDB Web-Datenbanken 5

HTWK Leipzig, FbIMN, Studienordnung zum Bachelorstudiengang Medieninformatik, StudO-MIB 7 6 Praxisphase (1) Das 6. Semester enthält eine Praxisphase. Hier ist ein Praxisprojekt im Gesamtumfang von mindestens 12 Wochen zu bearbeiten. Ferner ist in diesem Semester die Bachelorarbeit anzufertigen. (2) Die Praxisphase darf nur begonnen werden, wenn die Bachelorzwischenprüfung bestanden ist. (3) Die Beschaffung einer geeigneten Praxisstelle obliegt dem Studenten. Diese ist vom Studenten vorzuschlagen und dem Praktikumsbeauftragten des Studienganges zur Genehmigung vorzulegen. Dieser führt ein Verzeichnis geeigneter Praxisstellen und wirkt bei deren Auswahl beratend mit. (4) Der Student wird während der Praxisphase von der Hochschule betreut - dazu wird für jeden Studenten ein betreuender Professor des Fachbereiches benannt. Die Hochschule arbeitet in allen die praktische Ausbildung der Studenten betreffenden Fragen mit den Praxisstellen zusammen. Am Ende ist ein schriftlicher Bericht vorzulegen, und die Ergebnisse sind in einem mündlichen Vortrag vorzustellen. Der Bericht ist sowohl vom betrieblichen Betreuer als auch vom Betreuer der Hochschule zu bestätigen. (5) Die Bewertung der Leistungen des 6. Semesters setzt sich folgendermaßen zusammen: 15 ECTS-Punkte für das Praxisprojekt und den Bericht 15 ECTS-Punkte für die Anfertigung der Bachelorarbeit und das Kolloquium (6) Weitere Einzelheiten regelt die Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Informatik und Medieninformatik des Fachbereichs Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften. 7 Akademischer Grad (1) Das Studium schließt mit dem Erreichen von mindestens 180 ECTS-Punkten und der bestandenen Bachelorprüfung ab. Die erforderlichen Prüfungsleistungen und die Art ihrer Erbringung sind in der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medieninformatik an der HTWK Leipzig aufgeführt und werden außerdem von jedem Lehrverantwortlichen zu Beginn seiner Lehrveranstaltung bekannt gegeben, erläutert und ggf. präzisiert. (2) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Science, Abkürzung B.Sc., verliehen.

HTWK Leipzig, FbIMN, Studienordnung zum Bachelorstudiengang Medieninformatik, StudO-MIB 8 8 Studienfachberatung (1) Die studienbegleitende fachliche Beratung wird im Fachbereich von den Professoren, insbesondere vom Studiendekan und dem Studienfachberater, durchgeführt. (2) Studenten, die bis zum Beginn des dritten Semesters keinen der laut Regelstudienablauf geforderten Leistungsnachweise erbracht haben, müssen gemäß 21 Abs. 6 SächsHG im dritten Semester an einer Studienfachberatung teilnehmen. 9 In-Kraft-Treten (1) Die vorliegende Studienordnung tritt am Tag nach der Genehmigung durch das Rektoratskollegium der HTWK Leipzig in Kraft und gilt für Studenten, die ihr Studium zum Wintersemester 2006/2007 aufnehmen. (2) Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates vom 15.03.2006 und des Senates der HTWK Leipzig vom 12.04.2006. Die Studienordnung wurde vom Rektoratskollegium der HTWK Leipzig mit Beschluss vom 15.08.2006 genehmigt. Leipzig, den Der Rektor der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) Prof. Dr.-Ing. Manfred Nietner