Bilanzbuchhaltungsberufe Statistik Oktober 2011 Die Paritätische Kommission führt die öffentliche Bestellung (bei Gesellschaften: Anerkennung) für die selbständige Ausübung von Bilanzbuchhaltungsberufen (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner) auf Antrag des Berufswerbers nach Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzung (u.a. der erfolgreich abgelegten einschlägigen Fachprüfung) durch. Das Verzeichnis der aktiven bestellten Berufsberechtigten wird auf der Homepage der PK veröffentlicht. BISHER bestellt: 3240 davon aufrecht 3151 davon derzeit 'ruhend' gemeldet 1187 weiblich: 1.978 (62,8 %) männlich: 991 (31,5 %) Gesellschaften: 182 ( 5,7 %) Öffentliche Bestellungen 2007 1 2008 2009 2010 2011 (1-10) 2011 Vorschau 1608 762 189 177 169 190 Buchhalter 2 10 49 59 78 95 Bilanzbuchhalter Personalverrechner 17 20 25 20 33 40 S u m m e 1627 892 263 264 280 325 Bilanzbuchhalter bisher bestellt: (1.1.2007 15.10.2011) 2.910 davon noch aufrecht: 2.839 Mitgliedschaft per 10/2011 KWT 1.397 (49,2 %) WKÖ 1.442 (50,8 %) Buchhalter lt. Bibug bisher bestellt: 214 davon noch aufrecht: 200 1 Mit Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes am 1.1.2007 konnten die ersten Bestellungen vorgenommen werden
Personalverrechner bisher bestellt: 115 davon aufrecht 112 Selbständige Buchhalter Der Beruf Selbständiger Buchhalter besteht seit 1999. SBH gehörten seit diesem Zeitpunkt als Wirtschaftstreuhandberuf der Kammer der Wirtschaftstreuhänder an. Mit der Novelle 2008 des BibuG wurden diese, soweit sie nicht in das Prüfungsverfahren zum Steuerberater aufgenommen wurden, in die Wirtschaftskammer überstellt. Seit 1. Juli 2008 kann der Beruf SBH nicht mehr neu begründet werden. Für die WKO-SBH übt die PK die Behördenfunktion aus. Aufrechte Berufsberechtigungen 843 in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 2 170 zu Steuerberatern ernannt seit 1.4.2008 3 106 in der Wirtschaftskammer 673 (aktiv: 347, ruhend 326) Gewerbliche Buchhalter 4 Der Beruf Gewerblicher Buchhalter besteht seit 1999. Seit 1. Juli 2008 kann der Beruf GBH nicht mehr neu begründet werden. ohne Mehrfachberechtigung 2.888 2 Quelle: KWT: statistische Auswertung des Berufsstandes Oktober 2011 3 Ein Verbleiben in der KWT war nur bei Zulassung zum Verfahren der Stb-Prüfung möglich. Diese Personen haben bereits erfolgreich abgeschlossen. 4 Quelle: Statistische Daten WKÖ/UBIT.
Berufsberechtigte für die die Paritätische Kommission Behördenfunktion ausübt: 3.834 davon Mitglieder der KWT 1.397 Mitglieder der WKÖ 2.437 Summe in allen Buchhaltungsberufen (ohne Mehrfachberechtigungen) 6.892 Berufsberechtigungen inkl. Mehrfachberechtigungen ca. 7.900 Selbständige Rechnungswesenberufe im weiteren Sinn 5 Wirtschaftsprüfer 2.748 Steuerberater 6.325 Bilanzbuchhalter 2.839 Buchhalter lt. BibuG 200 Personalverrechner 115 Selbständige Buchhalter 843 Gewerbliche Buchhalter 2.888 6 Summe: 15.958 5 Quellen: KWT, WKO, PK 6 Davon ca.150 statistisch nicht erfasste Doppelberechtigungen mit anderen Rechnungswesenberufen
Kammerwechsel per 1.1.2012 Das Bilanzbuchhaltungsgesetz erlaubt für Bilanzbuchhalter den Wechsel der Kammermitgliedschaft (WKÖ-KWT) jeweils zum 1.1. jeden Jahres. Eine diesbezügliche Erklärung ist bis 30. September des Vorjahres abzugeben. Per 1.1.2011 haben 17 Personen von der KWT in die WKÖ und 15 Personen von der WKÖ in die KWT gewechselt; seit Bestehen dieser Möglichkeit: 115 Personen. Von KWT zur WKÖ Von WKÖ zur KWT Bundesland W i e n 2 Niederösterreich 10 Oberösterreich 7 3 Salzburg 1 Tirol 3 Vorarlberg Steiermark 4 2 Kärnten Burgenland S u m m e n 24 8 Tätigkeit der Paritätischen Kommission Seit Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes behandelte schriftliche Anfragen und Anträge (Zulassung zur Fachprüfung, Befreiungen, Bestellungen,= Aktenzahlen; Stand 15.10.2011) : 4.600 Bisher abgehaltene ordentliche Sitzungen: 87 (ohne vorbereitende Sitzungen 2006) A.o. Sitzungen bzw. Studientage: 5 Sitzungen 2010 und 2011: 24 A.o Sitzungen bzw. Studientage 2010 und 2011 3
Akkreditierung von Prüfungen, die bei den Ausbildungsinstituten abgelegt wurden Das Bilanzbuchhaltungsgesetz sieht die Anerkennung von der gesetzlichen Fachprüfung vergleichbaren Prüfungen als Bestellungsvoraussetzungen vor ( 24, 28, 32). Die Paritätische Kommission hat dazu umfangreiche und detaillierte Richtlinien erstellt, um einen gleichen Qualitätsstandard zu gewährleisten. Ausbildungsinstitute können die von ihnen angebotenen Prüfungen im Vorhinein akkreditieren lassen (ex ante). Diese Akkreditierung gilt im Regelfalle für alle gleichartigen Prüfungen für ein Studienjahr. Ansonsten muss eine individuelle Überprüfung (Inhalt, Dauer, Vollständigkeit, Qualität der Fragen und Beispiele) im Einzelfall erfolgen (ex post). Seitens des Berufsberechtigten bzw. des Ausbildungsinstitutes sind die jeweiligen Prüfungsprotokolle vorzulegen. 2009 2010 2011(1-10) Begutachtete Prüfungen insgesamt (ex post) 275 379 429 Ex-ante Akkreditierungen von Prüfungen (insgesamt) bfi Wien 2 bfi Oberösterreich 4 bfi Salzburg 1 bfi Steiermark 1 bfi Kärnten 1 bfi Tirol 1 WIFI Wien 1 WIFI Niederösterreich 3 WIFI Oberösterreich 2 BEWIG (update PK-Prüfungen) 6 Von der Paritätischen Kommission abgehaltene Fachprüfungen: 361 Vorgeschriebene Fortbildung Die gesetzlich vorgeschriebene facheinschlägige Fortbildung hat durch Vorlage der entsprechenden Nachweise zu erfolgen. Selbststudium wird nicht angerechnet. Bilanzbuchhaltungsberufe (Bibu, PV, BH) Selbständige Buchhalter 2008 in Prozent 2009 in Prozent 2010 in Prozent 77 79 79 47 53 56