Hebel Wohnbau. Preisliste 2017

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Hebel Wohnbau Preisliste 2017

Hebel Porenbeton bietet optimale Wärmedäung in Kombination mit Tragfähigkeit und sicherem Brandschutz. Als massiver Wandbaustoff ist Hebel universell einsetzbar für alle Außen und Innenwände. Die leichte Ver und Bearbeitung überzeugt auf jeder Baustelle.

Inhalt Hebel Wohnbau Preisliste 2017 HEBEL WANDELEMENTE Hebel Systemwand... 4 Hebel Trennwand... 4 HEBEL WANDBAUSTOFFE Hebel Planblock... 5 Hebel Eck und Laibungsstein... 6 Hebel Planbauplatte... 6 Hebel Ausgleichstein... 7 Hebel Jumbo im Doppelpack... 7 Hebel Schalungsstein... 8 Hebel Stürze... 8 9 Hebel USchale... 10 HEBEL DACH UND DECKENSYSTEME Hebel Dach und Deckenelemente... 11 Hebel Dachsystem... 12 Hebel Deckenabstellstein... 12 HEBEL ZUBEHÖR Hebel Mörtel... 13 HEBEL STEIN UND MÖRTELBEDARF... 14 15 HEBEL SERVICES Logistikleistungen... 16 17 Weitere Informationen... 18 Allgemeine Verkaufs und Leistungsbedingungen... 20 23 Palettenrechenwerte... 24 25 HEBEL BESTELLFORMULAR... 27 Preisliste 2017 3

HEBEL WANDELEMENTE Hebel Systemwand Geregelt durch L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast f k in MN/m 2 Arbeitszeitrichtwerte 3) h/m 2 voll/ gegliedert R/m 3 SW 2 2 0,35 2) (AAC 2,00,35*) 0,09 Z23.11 1781 DIN 4223/DIN EN 12602 298 748 x 240 x 2.100 3.000 298 748 x 300 x 2.100 3.000 298 748 x 365 x 2.100 3.000 4,5 1,8 0,12/0,14 Auf Anfrage SW 2 2 0,40 2) (AAC 2,50,40*) 0,10 Z23.11 1781 DIN 4223/DIN EN 12602 298 748 x 240 x 2.100 3.000 298 748 x 300 x 2.100 3.000 298 748 x 365 x 2.100 3.000 5,0 1,8 0,12/0,14 Auf Anfrage SW 4 4 0,60 2) (AAC 4,00,60*) 0,16 Z23.11 1781 DIN 4223/DIN EN 12602 298 748 x 150 x 2.100 3.000 298 748 x 175 x 2.100 3.000 298 748 x 200 x 2.100 3.000 298 748 x 240 x 2.100 3.000 298 748 x 300 x 2.100 3.000 298 748 x 365 x 2.100 3.000 7,0 3,1 0,12/0,14 Auf Anfrage * Gem. DIN EN 12602 Hebel Trennwand Geregelt durch L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast f k in Arbeitszeitrichtwerte 3) MN/m 2 h/m 2 voll/gegliedert R/m 3 N 4 0,16 ETA03/0007 598 x 75 x 2.200 3.000 4 0,60 2) 598 x 100 x 2.200 3.000 7,0 0,14/0,16 Auf Anfrage Zusatzleistungen Hebel System und Trennwand Zusatzleistungen für Hebel System und Trennwand finden Sie auf Seite 11 Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17. 1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits/Rohdichteklasse 3) Arbeitszeitrichtwerte v. Institut für Zeitwirtschaft gemessen 4 Preisliste 2017

HEBEL WANDBAUSTOFFE Hebel Planblock Geregelt durch L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast f k Arbeitszeitrichtwerte 3) MN/m 2 h/m 2 voll/gegliedert R/m 3 2 0,35 2) 2 0,35 2) 0,08 DIN EN 7714 DIN V 20000404 DIN V 4165100 0,09 DIN EN 7714 DIN V 20000404 DIN V 4165100 0,10 DIN EN 7714 2 0,40 2) DIN V 20000404 DIN V 4165100 0,12 Z17.11096 4 0,50 2) DIN EN 7714 DIN V 4165100 4 0,55 2),4) 0,14 Z17.11096 DIN EN 7714 DIN V 4165100 4 0,60 2) 0,16 DIN EN 7714 DIN V 20000404 DIN V 4165100 0,18 Z17.11096 6 0,65 2) DIN EN 7714 DIN V 4165100 499 x 365 x 249 499 x 400 x 249 499 x 425 x 249 499 x 480 x 249 599 x 240 x 249 599 x 300 x 249 499 x 365 x 249 499 x 400 x 249 499 x 425 x 249 499 x 480 x 249 599 x 150 x 249 599 x 175 x 249 599 x 200 x 249 599 x 240 x 249 599 x 300 x 249 499 x 365 x 249 599 x 175 x 249 599 x 200 x 249 599 x 240 x 249 499 x 300 x 249 499 x 365 x 249 599 x 115 x 249 499 x 240 x 249 4,5 1,8 0,42/0,49 0,44/0,50 0,45/0,51 0,45/0,51 4,5 1,8 0,35/0,40 0,38/0,42 0,42/0,48 0,44/0,50 0,45/0,51 0,45/0,51 5,0 1,8 0,35/0,38 0,35/0,38 0,32/0,36 0,35/0,40 0,38/0,42 0,44/0,51 6,0 2,6 0,35/0,38 0,32/0,36 0,36/0,41 0,39/0,43 0,44/0,51 6,5 2,6 0,45/0,49 0,42/0,46 217,90 213,70 162,50 159,40 151,00 155,20 155,20 599 x 175 x 249 7,0 3,0 0,35/0,38 155,20 599 x 175 x 249 499 x 240 x 249 499 x 300 x 249 499 x 365 x 249 7,5 3,7 0,35/0,38 0,40/0,45 0,39/0,43 0,44/0,51 161,50 Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 ; entsprechende Aus lieferung in 624. Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17. 1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte 4) 115 : NF oder glatt; 240 : glatt Preisliste 2017 5

HEBEL WANDBAUSTOFFE Hebel Eck und Laibungsstein Geregelt durch L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast f k Arbeitszeitrichtwerte 3) MN/m 2 h/m 2 voll/gegliedert R/m 3 EL 0,08 DIN EN 7714 2 0,35 2) DIN V 20000404 DIN V 4165100 EL 2 0,35 2) 0,09 DIN EN 7714 DIN V 20000404 DIN V 4165100 EL 2 0,40 2) 0,10 DIN EN 7714 DIN V 20000404 DIN V 4165100 EL 0,12 Z17.11096 4 0,50 2) DIN EN 7714 DIN V 4165100 499 x 365 x 249 4,5 1,8 0,42/0,49 217,90 599 x 300 x 249 499 x 365 x 249 499 x 400 x 249 599 x 240 x 249 599 x 300 x 249 499 x 365 x 249 599 x 175 x 249 599 x 240 x 249 499 x 300 x 249 499 x 365 x 249 4,5 1,8 0,38/0,42 0,42/0,48 0,44/0,50 5,0 1,8 0,35/0,40 0,38/0,42 0,44/0,51 6,0 2,6 0,35/0,38 0,36/0,41 0,39/0,43 0,44/0,51 162,50 159,40 151,00 155,20 Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 ; entsprechende Aus lieferung in 624. Hebel Planbauplatte Geregelt durch L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast f k Arbeitszeitrichtwerte 3) MN/m 2 h/m 2 voll/gegliedert R/m 3 pl DIN 4166 599 x 50 x 249 6,0 0,45/0,55 170,90 0,5 2) pl DIN 4166 599 x 75 x 249 6,0 0,45/0,55 170,90 0,5 2) pl DIN 4166 599 x 100 x 249 6,0 0,45/0,55 170,90 0,5 2) Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 ; entsprechende Aus lieferung in 624. Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17. 1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte 6 Preisliste 2017

HEBEL WANDBAUSTOFFE Hebel Ausgleichstein Geregelt durch L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast f k Arbeitszeitrichtwerte 3) MN/m 2 h/m 2 voll/gegliedert R/m 0,09 DIN EN 7714 2 0,35 2) DIN V 20000404 DIN V 4165100 599 x 240 x 124 599 x 300 x 124 599 x 365 x 124 4,5 1,8 Der anteilige Aufwand zum Anlegen der 1. Ausgleichsschicht ist z. B. beim Hebel Jumbo im Doppelpack in den Arbeitszeitrichtwerten bereits enthalten. 9,95 12,40 15,20 0,14 Z17.11096 4 0,55 2) DIN EN 7714 DIN V 4165100 599 x 240 x 124 599 x 300 x 124 599 x 365 x 124 6,5 2,6 Der anteilige Aufwand zum Anlegen der 1. Ausgleichsschicht ist z. B. beim Hebel Jumbo im Doppelpack in den Arbeitszeitrichtwerten bereits enthalten. 9,95 12,40 15,20 Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 ; entsprechende Aus lieferung in 624. Hebel Jumbo im Doppelpack Geregelt durch L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast f k Arbeitszeitrichtwerte 3) MN/m 2 h/m 2 voll/gegliedert R/m 3 E 0,09 Z17.1692 2 0,35 2) DIN EN 7714 DIN V 4165 E 0,12 Z17.1692 4 0,50 2) DIN EN 7714 DIN V 4165 599 x 240 x 499 599 x 300 x 499 599 x 365 x 499 599 x 240 x 499 599 x 300 x 499 599 x 365 x 499 4,5 1,8 0,37/0,46 183,10 6,0 2,6 0,37/0,46 174,90 Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 ; entsprechende Aus lieferung in 624. Hebel Jumbo im Doppelpack Greifer HK25 = 687,80 Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17. 1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte Preisliste 2017 7

HEBEL WANDBAUSTOFFE! Hebel Schalungsstein Geregelt durch L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast f k MN/m 2 Lochdurchmesser Arbeitszeitrichtwerte 3) h/m 2 voll/gegliedert R/m 3 0,10 DIN EN 7714 2 0,40 2) DIN EN 20000404 DIN V 4165100 599 x 300 x 249 599 x 365 x 249 5,0 1,8 200 200 0,38 0,42 195,40 Hebel Flachsturz Geregelt durch Max. lichte Weite L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast Gewicht als Beiladung ca. kg/stück R/Stück Hebel PSF 4,4 0,60 2) 0,16 Z17.11051 0770 0920 1.020 1.120 1.270 1.520 1.770 2.020 2.270 2.520 1.150 x 115 x 124 1.300 x 115 x 124 1.400 x 115 x 124 1.500 x 115 x 124 1.750 x 115 x 124 2.000 x 115 x 124 2.250 x 115 x 124 2.500 x 115 x 124 2.750 x 115 x 124 3.000 x 115 x 124 7,2 14,0 16,0 17,0 19,0 22,0 25,0 28,0 31,0 34,0 37,0 13,60 15,40 16,60 17,80 20,70 23,70 26,60 29,60 32,60 35,50 Hebel PSF 4,4 0,60 2) 0,16 Z17.11051 0770 0920 1.020 1.120 1.270 1.520 1.770 2.020 2.270 2.520 1.150 x 175 x 124 1.300 x 175 x 124 1.400 x 175 x 124 1.500 x 175 x 124 1.750 x 175 x 124 2.000 x 175 x 124 2.250 x 175 x 124 2.500 x 175 x 124 2.750 x 175 x 124 3.000 x 175 x 124 7,2 22,0 25,0 26,0 28,0 33,0 38,0 42,0 47,0 52,0 57,0 20,70 23,40 25,20 27,10 31,60 36,10 40,60 45,10 49,50 53,90 Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen # 1.500 = 190 pro Seite Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen. 1.500 = 240 pro Seite Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17. 1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte 8 Preisliste 2017

HEBEL WANDBAUSTOFFE Hebel Sturz, tragend Geregelt durch Max. lichte Weite L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast Gewicht als Beiladung ca. kg/stück R/Stück Hebel PST 4,4 0,60 2) (AAC 4,5600*) 0,16 Z23.111781 DIN 42231/ DIN EN 12602 0900 1.100 1.350 1.500 1.300 x 175 x 249 1.500 x 175 x 249 1.750 x 175 x 249 2.000 x 175 x 249 7,2 045,0 052,0 060,0 069,0 45,80 52,80 61,60 70,40 Hebel PST 4,4 0,60 2) (AAC 4,5600*) 0,16 Z23.111781 DIN 42231/ DIN EN 12602 0900 1.100 1.350 1.500 1.300 x 200 x 249 1.500 x 200 x 249 1.750 x 200 x 249 2.000 x 200 x 249 7,2 051,0 059,0 069,0 078,0 52,30 60,30 70,40 80,40 Hebel PST 4,4 0,60 2) (AAC 4,5600*) 0,16 Z23.111781 DIN 42231/ DIN EN 12602 0900 1.100 1.350 1.500 1.750 1.300 x 300 x 249 1.500 x 300 x 249 1.750 x 300 x 249 2.000 x 300 x 249 2.250 x 300 x 249 7,2 077,0 088,0 103,0 118,0 132,0 78,40 90,40 105,60 120,70 135,70 Hebel PST 4,4 0,60 2) (AAC 4,5600*) 0,16 Z23.111781 DIN 42231/ DIN EN 12602 0900 1.100 1.350 1.500 1.750 1.300 x 365 x 249 1.500 x 365 x 249 1.750 x 365 x 249 2.000 x 365 x 249 2.250 x 365 x 249 7,2 093,0 107,0 125,0 143,0 161,0 95,40 110,00 128,50 146,90 165,00 * Gem. DIN EN 12602 Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen # 1.500 = 190 pro Seite Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen. 1.500 = 240 pro Seite Hebel Sturz, nichttragend Geregelt durch Max. lichte Weite L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast Gewicht zul. Belastung als Beiladung ca. kg/stück kn/m R/Stück Hebel PSN 1 0,14 Hersteller 1.020 1.250 x 75 x 249 6,7 19,0 2 18,70 Hebel PSN 2 0,14 Hersteller 1.020 1.250 x 100 x 249 6,7 25,0 2 25,30 Hebel PSN 3 0,14 Hersteller 1.020 1.250 x 115 x 249 6,7 28,0 2 28,90 Mindestauflagerlänge = 115 pro Seite Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17. 1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits/Rohdichteklasse Preisliste 2017 9

HEBEL WANDBAUSTOFFE Hebel USchale Geregelt durch L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast Gewicht als Beiladung ca. kg/stück R/m Hebel USchale 175 0,14 624 x 175 x 249 7,2 13,0 20,50 Hebel USchale 240 0,14 624 x 240 x 249 7,2 15,0 28,10 Hebel USchale 300 0,14 624 x 300 x 249 7,2 17,0 31,80 Hebel USchale 365 0,14 DIN EN 7714 DIN V 20000404 624 x 365 x 249 7,2 20,0 38,60 DIN V 4165100 Hebel USchale 400 0,14 499 x 400 x 249 7,2 20,0 42,40 175 = 50 75 50 240 = 50 140 50 300 = 50 200 50 365 = 50 265 50 400 = 75 250 75 425 = 75 275 75 480 = 75 330 75 Hebel USchale 425 0,14 499 x 425 x 249 7,2 20,0 45,00 Hebel USchale 480 0,14 499 x 480 x 249 7,2 22,0 50,80 Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17. 1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits/Rohdichteklasse 10 Preisliste 2017

HEBEL DACH UND DECKENSYSTEME Hebel Dach und Deckenelemente Geregelt durch L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast 40 m 2 R/m 2 Hebel PDA 4,4 0,55 2) (AAC 4,5550*) Hebel PDA 4,4 0,55 2) (AAC 4,5550*) Hebel PDE 4,4 0,55 2) (AAC 4,5550*) 0,14 Z23.111781 DIN 4223/ DIN EN 12602 0,14 Z23.111781 DIN 4223/ DIN EN 12602 Gültig für alle Plattenlängen # 6,00 m (Zuschläge für Plattenlängen bis 7,50 m beachten). * Gem. DIN EN 12602 2.250 4.500 x 625 x 150 6,7 2.250 6.000 x 625 x 200 2.250 6.000 x 625 x 240 2.250 6.000 x 625 x 250 2.250 6.000 x 625 x 300 43,40 6,7 51,70 59,00 60,90 73,10 Zusatzleistungen Dach und Deckenelemente, System und Trennwand Preis Plattenlänge 6,00 m 7,50 m 33,40 c/m 3 Rechtwinklige Aussparungen Ausfräsungen Trägerauflager Ausfräsungen Trägerauflager schräg 51,40 c/stück 21,70 c/stück 33,60 c/stück Kragplatten (Zulage auf den Grundpreis, gesamte Kragplatte) 11,90 c/m 2 Schrägschnitte Längsschnitte Kopfschnitte 32,70 c/m 19,70 c/m 32,70 c/m Ausführung in F90 3,90 c/m 2 Hängewechsel für eine Plattenbreite Sonstige Stahlteile (z. B. geschweißte Wechselrahmen, Träger etc.) Auf Anfrage Auf Anfrage Zeichenleistung Dach/Decke: Diese Zeichenleistung beinhaltet ausschließlich die Verlegepläne zum Verlegen der Hebel Dach und Deckenplatten. Ingenieurleistungen wie z. B. die Berechnung von Dach und Deckenplatten Pro m 2 Dach Pro m 2 Decke 4,40 e/m 2 3,35 e/m 2 Auf Anfrage Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17. Sonstige Ingenieurleistungen wie z. B. Berechnungen von Dach und Deckenscheiben auf Anfrage. 1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits/Rohdichteklasse Preisliste 2017 11

HEBEL DACH UND DECKENSYSTEME Hebel Dachsystem Massivdachdicke UWert W/(m 2 K) Geregelt durch Hebel Dachelemente Multipor Mineraldäplatte Rechenwert der Eigenlast R/m 2 Hebel Dachsystem 0,20 Z23.111501 200 160 1,53 Objektbezogen Hebel Dachsystem 0,17 ETA 050093 Z23.111781 200 200 1,58 Objektbezogen Hebel Dachsystem 0,15 (Passivhausniveau) DIN 42231/ DIN EN 12602 200 240 1,62 Objektbezogen Hebel Deckenabstellstein RWert Geregelt durch Breite + Kaschierung L x B 1) x H Rechenwert der Eigenlast als Beiladung m 2 K/W R/m W 2,143 DIN EN 7714 4 0,55 2) DIN V 20000404 DIN V 4165100 115 + 50 599 x 165 x 160 599 x 165 x 180 599 x 165 x 200 599 x 165 x 240 599 x 165 x 250 5,7 10,50 11,80 13,10 15,70 16,30 Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17. 1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits/Rohdichteklasse 12 Preisliste 2017

HEBEL ZUBEHÖR Hebel Mörtel Lieferform Preis Hebel Dünnbettmörtel 15 kg/sack Palettenabnahme Einzelabnahme 11,55 R/Sack 16,50 R/Sack 0,77 R/kg 1,10 R/kg Hebel fix P Dünnbett mörtel für SWE und TWE 25 kg/sack 19,25 R/Sack 0,77 R/kg Hebel Füllmörtel 12,5 kg/sack 12,25 R/Sack 0,99 R/kg Hebel Armierungsmörtel als Außenputz für den Hebel Planblock mit = 0,08 12,5 kg/sack 20 kg/sack 17,75 R/Sack 23,40 R/Sack 1,42 R/kg 1,17 R/kg Preisliste 2017 13

HEBEL STEIN UND MÖRTELBEDARF Bedarfswerte je m 3 Mauerwerk Mit Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = ) 50 75 100 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Höhe Breite 249 599 624 133,3 128,0 15,4 15,4 88,9 85,3 15,4 15,4 66,7 64,0 15,4 15,4 Ohne Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = ) 115 150 175 200 240 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Höhe Breite 249 499 599 624 58,0 55,7 14,0 14,0 44,4 42,7 13,2 13,1 38,1 36,6 12,7 12,7 33,3 32,0 12,4 12,3 33,3 27,8 26,7 12,4 12,0 12,0 499 499 599 22,9 19,0 5,0 5,0 16,7 13,9 5,0 5,0 624 249 374 624 36,6 24,4 14,6 26,7 17,8 10,7 300 365 400 425 480 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Stück/m 3 ca. kg/m 3 Höhe Breite 249 499 599 624 26,7 22,3 21,3 12,0 11,6 11,5 21,9 18,4 17,5 11,6 11,3 11,3 16,8 11,2 18,8 15,8 11,4 11,1 16,7 14,0 12,4 11,0 499 499 599 13,3 11,1 5,0 5,0 11,0 9,1 5,0 5,0 6,9 5,0 624 249 374 624 21,3 14,2 8,5 17,5 11,7 7,0 Die angegebenen Mörtelbedarfswerte sind durchschnittliche Verbrauchswerte üblicher Baustellen bei Auftrag mit einer Plankelle bzw. eines Dünnbettmörtelschlittens. Je nach Baustelle sind Mörtelverluste bzw. erhöhter Mörtelbedarf einzuplanen, z. B. für: Vermörteln von Anschlussfugen bei Anwendung der Stumpfstoßtechnik Planmäßiges Vermörteln der Stoßfugen (zur Herstellung der Druckzone in der Übermauerung von Stürzen etc.) Verschließen von unvermörtelten Stoßfugen 5 14 Preisliste 2017

HEBEL STEIN UND MÖRTELBEDARF Bedarfswerte je m 2 Mauerwerk Mit Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = ) 50 75 100 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Höhe Breite 249 599 624 6,7 6,4 0,8 0,8 6,7 6,4 1,2 1,2 6,7 6,4 1,5 1,5 Ohne Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = ) 115 150 175 200 240 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Höhe Breite 249 499 599 624 6,7 6,4 1,6 1,6 6,7 6,4 2,0 2,0 6,7 6,4 2,2 2,2 6,7 6,4 2,5 2,5 8,0 6,7 6,4 3,0 2,9 2,9 499 499 599 4,0 3,3 0,9 0,9 4,0 3,3 1,2 1,2 624 249 374 624 6,4 2,6 0,75 0,75 0,75 6,4 2,6 1,0 1,0 1,0 300 365 400 425 480 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Stück/m 2 ca. kg/m 2 Höhe Breite 249 499 599 624 8,0 6,7 6,4 3,6 3,5 3,5 8,0 6,7 6,4 4,2 4,1 4,1 6,7 4,5 8,0 6,7 4,8 4,7 8,0 6,7 6,0 5,3 499 499 599 4,0 3,3 1,5 1,5 4,0 3,3 1,8 1,8 3,3 2,4 624 249 374 624 6,4 2,6 1,3 1,3 1,3 6,4 2,6 1,6 1,6 1,6 Die angegebenen Mörtelbedarfswerte sind durchschnittliche Verbrauchswerte üblicher Baustellen bei Auftrag mit einer Plankelle bzw. eines Dünnbettmörtelschlittens. Je nach Baustelle sind Mörtelverluste bzw. erhöhter Mörtelbedarf einzuplanen, z. B. für: Vermörteln von Anschlussfugen bei Anwendung der Stumpfstoßtechnik Planmäßiges Vermörteln der Stoßfugen (zur Herstellung der Druckzone in der Übermauerung von Stürzen etc.) Verschließen von unvermörtelten Stoßfugen 5 Preisliste 2017 15

HEBEL SERVICES Logistikleistungen Leistungen Preiseinheit Preis Motorwagen Ist die Baustelle durch ein Schwerlastfahrzeug nicht befahrbar? Ihre Bestellung kot trotzdem auf die Baustelle. Wir bieten Ihnen gerne den Einsatz von Motorwagen an. Dieser Service gilt für voll ausge ladene Motorwagen. Bitte beachten Sie den Kleinmengenzuschlag bei nicht voll ausgeladenen Motor wagen. Pro Anlieferung 86,60 e Umladungen von Anhängern auf den Motorwagen sind im Bedarfsfall ebenfalls möglich. Pro Anlieferung 86,60 e Kleinmengen Unsere e gelten grundsätzlich für voll ausgeladene Fahrzeuge. Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch gerne Kleinmengen zur Baustelle, die nur für Lieferungen im Tagesverlauf disponiert werden können, d.h. ohne Zeitfenster: Hebel (in Abhängigkeit von der Fahrzeugkapazität) 1 bis 18 m³ Ab 18 m³ Entladezeiten In unseren Frachten kalkulieren wir eine maximale Verweildauer des Lastzuges an einer Entladestelle von ca. 1 Stunde. Benötigen Sie mehr Zeit, stellt das kein Problem für uns dar. Gegen eine Servicepauschale pro angefangener halben Stunde steht Ihnen der Lastzug weiter zur Verfügung. Pro fehlendem m³ Pro angefangener 1/2 Stunde 9,00 e Kostenfrei 34,70 e Entladung Hebel, Elemente und Ergänzungsprodukte ebenerdig neben dem Lkw Dach und Deckenelemente Hebel Dachsystem, SWE und TWE Mit Ladearm 12 m bis 16 m Mit Ladearm größer 16 m Entladung per Mitnahmestapler Bauseits 1 Mann zum Entladen Kranleistung (Dach und Deckenelemente) Bestelländerungen Müssen Sie kurzfristig Ihre Bestellung ändern? Wir sind für Sie da. Auch Bestell änderungen nach 15.00 Uhr sowie Änderungen am Liefertag werden von uns bearbeitet und nach Möglichkeit realisiert, sofern es sich nicht um objektbezogen koisionierte Ware handelt. Pro m 3 Pro Tonne Pro m 3 Pro m 3 Pro m 3 Pro m 3 Pro Bestellung 4,00 e 6,00 e 6,00 e 6,90 e Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage 35,00 e Umpalettierung Benötigen Sie nicht den gesamten Paletteninhalt für Ergänzungsprodukte wie USchalen oder Ausgleichsteine? Gerne reduzieren wir die Paletteninhalte nach Ihren Wünschen. Pro Palette 15,80 e 16 Preisliste 2017

HEBEL SERVICES Lieferscheine Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Kopie des unter schriebenen Lieferscheines zu. Pro Lieferschein 5,30 e Ladungsaufteilung Lieferungen an zwei Entladestellen sind in Ausnahmefällen und nach besonderer Vereinbarung gegen eine Servicepauschale möglich. Beachten Sie bitte, dass die Entladestellen nicht weiter als 15 km voneinander entfernt sein dürfen. Ist zur Ausladung des Fahrzeuges neben der Baustellen anlieferung eine weitere Entladestelle Ihr Händlerlager, das nicht weiter als 15 km entfernt liegt, ist dieser Service für Sie kostenfrei. Ab 2. und jeder weiteren Entladestelle 52,50 e Kostenfrei Warenrückgabe und Entsorgung Unbeschädigte und wiederverkaufsfähige Ware in vollen Ver packungseinheiten nehmen wir bis maximal einen Monat nach Auslieferung zurück. Die Ware ist hierbei frachtfrei an das Lieferwerk zurückzugeben. Bitte bedenken Sie, jede Warenrückgabe mit uns im Vorfeld zu vereinbaren. Das zurückgenoene Material schreiben wir Ihnen mit 80 % des Warenwertes gut. Die Rücknahme von unverpackten und auftragsbezogenen her gestellten Produkten ist nicht möglich.die Entsorgung von nicht wiederverkaufsfähigen n, verschmutzten Verpackungen und/oder Fremdverpackungen können wir für Sie übernehmen. Für die Entsorgung werden die anfallen den Kosten in Rechnung gestellt. Nach Aufwand jedoch mind. 105,00 e Pfand und Pfanderstattung Zur Sicherung der Qualität liefern wir unsere Ware ausschließlich auf firmeneigenen Paletten aus. Pfand Pfanderstattung Frachtfreie Rückgabe wiederverwendbarer firmeneigener Paletten innerhalb von 3 Monaten ab Lieferdatum Palettenabholung durch Vertragsspediteure als Beiladung oder gesonderte Abholung (Mindestmenge beträgt 75 Stück); die Abholung erfolgt bis zu 21 Werktage nach Beauftragung Bei Abholung beachten: Die Paletten müssen in Reichweite des LkwKrans zusaen getragen und sauber zu Stapeln von je 15 Stück gestapelt sein. Pro Palette Pro Palette Pro Palette 9,50 e 8,00 e 6,50 e Preisliste 2017 17

HEBEL SERVICES Weitere Informationen Preise Alle Preise verstehen sich bundesweit (nur Festland) frei Baustelle, zzgl. gesetzlicher MwSt. Der Hebel Dünnbettmörtel sowie die Entladung werden separat berechnet. Als Abrechnungsbasis für Mauerwerk dient ier die Fläche (m²) bzw. Kubatur (m³) des fertigen Mauerwerkes (Baurichtmaße) inkl. Stoß und Lagerfugen. Dünnbettmörtel Für die ausführungssichere Verarbeitung unserer Hebel Planprodukte liefern wir Dünnbettmörtel in einer kalkulatorischen Menge mit. Die Menge wird aufgerundet auf volle Sackware und separat in Rechnung gestellt. Eine Abgabe ohne Dünnbettmörtel ist aus Produkthaftungsgründen nicht möglich. Bestellungen Bitte bedenken Sie, dass Aufträge grundsätzlich schriftlich zu erteilen sind. Eine entsprechende Vorlage erhalten Sie in Ihrem Servicecenter und auf Seite 27. Liefertermine und Disposition Wir halten die Zeitfenster für unsere Touren ein. Etwaige unvorhersehbare Verkehrsbehin derungen können wir jedoch nicht abwenden. Sollten selbige eintreten, versichern wir Ihnen, Sie kurzfristig zu benachrichtigen. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, stets ausreichende Vorräte auf der Baustelle zu haben, um mögliche Lieferverzögerungen überbrücken zu können. Bitte beachten Sie, dass für Reservierungen von Fahrzeugen die konkrete Bestellung bis spätestens 10.00 Uhr am Vortag erfolgen muss. Ansonsten verfällt die Reservierung. In der Regel bedeutet früh ca. 7.00 9.00 Uhr, vormittags bis 12.00 Uhr und nachmittags bis 17.00 Uhr. Die Disposition von Klein und Mindermengen erfolgt ausschließlich im Tagesverlauf. Befahrbarkeit der Baustelle Für eine problemlose Anlieferung bitten wir Sie, sicherzustellen, dass die Baustellen mit Schwerlastzügen (bis 40 t) befahrbar sind. Ist dies nicht zu gewährleisten, erfolgt die Anlieferung nur so weit, wie dies mit vorerwähnten Fahrzeugen auf geeigneten und festen Zufahrten möglich ist. Wir bieten Ihnen auch gerne unseren MotorwagenService auf Seite 16 an. Anlieferung Bitte stellen Sie auf Ihrer Baustelle eine für die Anlieferung angemessen große, planebene und befestigte Fläche sicher, die mit unseren Anlieferungsfahrzeugen sicher zu erreichen ist. Bitte beachten Sie hierbei auch unsere Allgemeinen Verkaufs und Leistungsbedingungen auf Seite 20 23. Qualität Hintermauersteine Jedes unserer Produkte erfüllt höchste qualitative und ökologische Anforderungen und Normen an hochwertige Baustoffe. Dennoch können in Einzelfällen Beschädigungen beispielsweise beim Be und Entladen entstehen. Sofern diese 5 % nicht überschreiten, sind selbige nicht zu beanstanden. Folienentsorgung Hebel Zur Entsorgung der Folien nehmen Sie bitte mit dem örtlichen InterserohPartner Kontakt auf, der Sie gerne in den Entsorgungsfragen berät. Info unter: www.interseroh.de; Vertragsnuer 31560 18 Preisliste 2017

Die Traditionsmarke Hebel bietet ihren Baupartnern wirtschaftliche, effiziente und modulare Bausysteme aus massivem Porenbeton für Wand und Dach im Bereich Wohnbau. Hebel ist Ihr zuverlässiger Partner für Ihre Bauvorhaben. Preisliste 2017 19

Allgemeine Verkaufs und Leistungsbedingungen 1.0 Allgemeines Anwendungsbereich 1.1 Anwendungsbereich Diese Verkaufs und Leistungsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns im Zusaenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen durch uns, soweit nicht unsererseits besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen gestellt werden. 1.2 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestit haben. 1.3 Schriftformerfordernis, Zugang von Erklärungen Die Änderungen und Ergänzungen aller Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform, auch wenn sie bereits mündlich getroffen wurden. Automatisch erzeugte Empfangsbestätigungen (z. B. EMail oder Fax) beweisen nicht den Zugang einer Erklärung an uns. 1.4 Unternehmer, Verbraucher Diese Allgemeinen Verkaufs und Leistungsbedingungen finden auf alle Kunden Anwendung, es sein denn, es wird nach Unternehmern und Verbrauchern unterschieden. 2.0 Vertragsschluss 2.1 Angebotsunterlagen, Proben, Analysewerte usw. Die in den Preislisten, Prospekten oder sonstigen allgemeinen Informationen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts, Maßund Leistungsbeschreibungen etc. sind nur annähernd, im Rahmen angemessener und branchenüblicher Toleranzen, maßgeblich und auch nur, wenn wir für sie verantwortlich sind, es sei denn, dass sie durch gesonderte Erklärung bestätigt werden. Proben sind unverbindliche Anschauungsmuster; sie bleiben unser Eigentum. Analysewerte geben grundsätzlich Durchschnittswerte an; sie sind für eine Lieferung nur verbindlich, wenn dies gesondert vereinbart wird. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere Zustiung nicht zugänglich gemacht werden. 2.2 Annahme von Bestellungen Die Annahme von Bestellungen können wir durch Leistungserbringung innerhalb von vier Wochen stillschweigend erklären. 2.3 Beschaffungsrisiko Ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der Wendung übernehmen wir das Beschaffungsrisiko. 3.0 Preise 3.1 Verkaufspreise Von uns genannte Verkaufspreise sind verbindlich, wenn sie schriftlich mitgeteilt werden. Sie verstehen sich frei verladen ab Abgangsort der Ware ausschließlich Verpackung, Transport, sonstiger Nebenkosten sowie der Kosten für die Rücksendung des Verpackungsmaterials. Ist ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart, so gelten am Tag der Lieferung offenliegenden Listenpreise, hilfsweise Preise nach unserem Ermessen im Rahmen der Marktüblichkeit. 3.2 Preisanpassung Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise anzupassen, insoweit nach dem Abschluss des Vertrages unvorhersehbare Kostenveränderungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen und Material oder Energiepreisänderungen, eintreten und sich nicht gegenseitig ausgleichen und zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Die Preisanpassung erfolgt im gleichen Maße wie die Kostenveränderung; Kostenveränderungen werden wir dem Grund und dem Umfang nach auf Verlangen nachweisen. 3.3 Rücktrittsrecht/Kündigungsrecht bei Preisanpassungen Bei einer Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Ist unser Vertragspartner Unternehmer und Wiederverkäufer, so steht ihm ein Rücktritts oder Kündigungsrecht erst dann zu, wenn durch die Preisanpassung die Weiterveräußerbarkeit unserer Produkte nicht unerheblich beeinträchtigt wird. 3.4 Umsatzsteuer Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem am Tag der Lieferung oder Leistungserbringung geltenden Satz zusätzlich in Rechnung gestellt. Preise für Verbraucher verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. 4.0 Zahlungsbedingungen 4.1 Fälligkeit Der Kaufpreis ist grundsätzlich mit Lieferung oder, wenn die Rechnungsstellung vor der Lieferung erfolgt, mit Zugang der Rechnung fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Sonstige Ansprüche werden mit ihrem Entstehen fällig. 4.2 Skonto, Rabatt Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Frist, innerhalb der vereinbarungsgemäß Skonto gewährt wird, hindert nicht die Fälligkeit des Anspruchs, wohl aber den Eintritt des Verzugs (vgl. Ziffer 4.3). Ein Anspruch auf Skonto steht unter der Bedingung, dass die fälligen Rechnungsbeträge aus anderen Lieferungen oder Leistungen erfüllt sind. Die Gewährung von Skonto, Rabatten oder anderen Nachlässen bezieht sich nur auf den netto zu zahlenden Warenwert, insbesondere ohne Umsatzsteuer, Fracht und Verpackung. 4.3 Verzugseintritt Der Kunde kot spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet und er dies zu vertreten hat. Der Verzug tritt frühestens nach Ablauf einer vereinbarten Skontofrist ein (vgl. Ziffer 4.2). Ist unser Kunde Unternehmer und der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher, so gerät er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Verzug tritt auch durch Mahnung, Ablauf eines vertraglich vereinbarten Zahlungstermins oder einer vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist ein. 4.4 Folgen des Verzugs Bei Verzug sind wir berechtigt, bei Verträgen mit Verbrauchern Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Verträgen mit Unternehmern Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus können wir weiteren Schaden geltend machen. 4.5 Fälligstellung, Rücktritt Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die uns erst nach Vertragsschluss bekannt wird und die unseren Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet, berechtigt uns trotz etwa vereinbarter Vorleistung die Abwicklung noch nicht ausgeführter Lieferungen Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zustehende Gegenleistung noch nicht sichergestellt ist und zur sofortigen Fälligstellung sämtlicher Forderungen. Wir sind dann berechtigt für weitere geschuldete Leistungen Vorkasse zu verlangen und/oder bei Verträgen mit Unternehmern ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. bei Verträgen mit Verbrauchern nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. 20 Preisliste 2017

4.6 Rückerstattungen Sofern Vereinbarungen getroffen werden, aus denen ein anderer als der Kunde begünstigt wird, dürfen wir fällige Beträge bis zur Bezahlung aller Forderungen, die die Grundlage für diese Leistungen an den Dritten bilden, zurückbehalten oder sie bis zur Erfüllung einer solchen im Verzug befindlichen Forderung zurückverlangen und/oder sie gegen eine solche im Verzug befindliche Forderung aufrechnen. 4.7 Gegenrechte des Kunden Der Kunde darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten, im Rechtsstreit entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur aus dem einzelnen Vertragsverhältnis zu. 5.0 Lieferung (einschließlich Abholung) 5.1 Teillieferungen Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn nichts anderes vereinbart ist. 5.2 Liefertermine Verbindliche Liefertermine bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Hat der Kunde für die Lieferung erforderliche Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, ohne dass wir dies zu verantworten haben, sind wir berechtigt, vereinbarte Liefertermine anzupassen. Fordert der Kunde eine Lieferung früher an, als zuvor vereinbart, sind wir berechtigt, einen Eilzuschlag in angemessener Höhe zu verlangen, wenn wir der Anforderung nachkoen. 5.3 Einhaltung der Liefertermine 5.3.1 Rechtzeitigkeit Für die Einhaltung der Liefertermine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk bzw. Lager maßgebend. Wenn die Ware ohne unsere Verantwortung nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, gelten die Liefertermine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Wir sind berechtigt, die Lieferung an einen Unternehmer vor dem vereinbarten Liefertermin auszuführen, es sei denn, dem Unternehmer entstehen unangemessene Nachteile. Ebenso gilt gegenüber einem Unternehmer, dass ein vereinbarter Termin für die Lieferung oder die Bereitstellung zur Abholung der Ware als gewahrt gilt, wenn wir innerhalb einer angemessenen Frist nach diesem Termin die Ware liefern bzw. zur Abholung bereitstellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart. 5.3.2 Höhere Gewalt Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer und kongruenter Eindeckung (d. h. in Quantität und Qualität gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Lieferung) nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt, d. h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertage, ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekoen sind und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernoen haben und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. 5.3.3 Rücktrittsrecht des Kunden Ist ein Liefer bzw. Leistungstermin oder eine Liefer bzw. Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehender Ziffer 5.3.2 der vereinbarte Liefer bzw. Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer bzw. Leistungsfrist überschritten oder ist bei unverbindlichem Liefer bzw. Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht. 5.4 Berechnungsgrundlagen Die beim Versand festgestellten Mengen, Gewichte oder Stückzahlen sind für die Berechnung ausschließlich maßgebend. Rüttel, Wasserverluste u. ä. gehen zu Lasten des Kunden. 5.5 Rücklieferungen Die freiwillige Rücknahme von Waren bedarf der gesonderten Vereinbarung. 5.6 Annahmeverzug, verspätete Abholung, Erreichbarkeit, Wartezeit Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, in Verbindung mit einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt zu erklären und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Angemessene Mehraufwendungen ab Eintritt des Annahmeverzugs und Schaden nach Ablauf der Nachfrist gehen zu Lasten des Kunden. Mehraufwendungen sind auch Kosten des Versands oder nach unserer Wahl der Lagerung, wenn der Kunde mit der vereinbarungsgemäßen Abholung in Verzug ist. Als Annahmeverzug gilt auch, wenn der Kunde nicht dafür Sorge getragen hat, dass ihn die Lieferung erreichen kann (z. B. hinreichende Befahrbarkeit der Wege) bzw. dass eine Lieferung innerhalb angemessener Frist entladen werden kann. 6.0 Gefahrenübergang und Versand 6.1 Gefahrenübergang Bei Verträgen mit Unternehmern gilt, dass die Gefahr auch bei Lieferung frei Station, frei Lager und dergleichen mit der Übergabe der Ware an die Güterabfertigung der Versandstation bzw. den Transportunternehmer am Beladungsort übergeht. Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Sache über. 6.2 Versicherung Versicherungen werden nur nach Vereinbarung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. 7.0 Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung 7.1 Grundsatz Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten z. B. für Fracht oder Verpackung, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur Tilgung sämtlicher aus der laufenden Geschäftsbeziehung bereits entstandener Forderungen oder im engen Zusaenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Nebenforderungen wie Nutzungszinsen, Verzugsschaden etc., auch Saldoforderungen, vor (im Folgenden Vorbehaltsware ). Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer ausdrücklich diese Vorbehaltsware bezahlt hat. 7.2 Verarbeitung, Verbindung, Vermischung Der Kunde ist im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zur Be oder Verarbeitung, Montage oder sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt; sie erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des 950 BGB. Die be oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 7.1. 7.3 Forderungsabtretung bei Verbindung mit einem Grundstück Wird Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die Forderungen, die er aus diesem Grund gegen einen Dritten hat, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek ( 648 BGB) an uns ab. 7.4 Miteigentum in anderen Fällen Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Darüber hinaus tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen für uns. 7.5 Verfügung über die Vorbehaltsware Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern bzw. anderweitig zu verwerten, soweit die Veräußerungs oder Verwertungsforderung gegen seine Abnehmer gemäß Ziffer 7.6 auf uns übergeht. Anderenfalls ist ihm jede Verfügung über die Ware einschließlich Verpfändung und Sicherungsübereignung ausdrücklich untersagt. Preisliste 2017 21

7.6 Vorausabtretung Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware gleich in welchem Zustand oder verwertet er die Ware auf eine andere Weise, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus dieser Veräußerung oder sonstigen Verwertung entstehenden Forderungen (auch wenn es sich um eine Pauschalvergütung handelt) gegen seine Abnehmer in Höhe unseres Verkaufspreises der Ware, also ohne einen Lohnanteil, mit allen Nebenrechten, insbesondere dem Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek ( 648 BGB), an uns ab. 7.7 Einzugsermächtigung Der Kunde ist dann ermächtigt, die Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen und über die durch die Einziehung erlangten Beträge zu verfügen, so lange und insoweit er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkot. Er ist nicht berechtigt, über die Forderungen auf andere Weise, z. B. durch Abtretungen oder Verpfändungen, zu verfügen. Kot der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so sind wir jederzeit berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Dritten erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 7.8 Freigabeanspruch Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die besicherten Forderungen um 10 % oder der geschätzte Wert die besicherten Forderungen um 50 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe bzw. Rückübertragung von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. 7.9 Beeinträchtigung der Rechte durch Dritte Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. 7.10 Herausgabe oder Wegnahme der Vorbehaltsware Die Vorbehaltsware kann nach Rücktritt vom Vertrag von uns herausverlangt oder weggenoen werden. 8.0 Mängelansprüche 8.1 Untersuchungs und Rügepflicht Liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, setzen die Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser Mängel im Rahmen seiner geschuldeten Untersuchungsund Rügeobliegenheit im Sinne des 377 HGB unverzüglich nach Entdeckung, bei erkennbaren Mängeln spätestens 5 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich anzeigt. An beanstandeter Ware steht uns das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen zu. 8.2 Nacherfüllung Die Gewährleistungsrechte des Kunden sind auf Nacherfüllung, d. h. die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache, beschränkt. Uns steht das Wahlrecht zu. 8.3 Fehlschlagen der Nacherfüllung Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen bei objektiver und subjektiver Unmöglichkeit, Unzulänglichkeit, unberechtigter Verweigerung, ungebührlicher Verzögerung und Misslingen des zweiten Nachbesserungsversuchs. Die Nacherfüllung gilt auch dann als fehlgeschlagen, wenn dem Kunden die Nachbesserung, z. B. wegen Unzuverlässigkeit, nicht mehr zumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung durch uns fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatz für Mangelschäden ist ausgeschlossen, dies gilt nicht für Mangelfolgeschäden. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte Sache zurückzugeben oder diese auf unsere Kosten nach Absprache mit uns zu entsorgen. 8.4 Aufwendungen bei Nacherfüllung Die im Rahmen der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeitsund Materialkosten, werden von uns übernoen. Für Unternehmer gilt dies nur, wenn die Kosten nicht unverhältnismäßig sind; hierfür gilt die Vermutung, dass Kosten unverhältnismäßig sind, insoweit sie darauf beruhen, dass die Ware an einen Ort verbracht worden ist, der uns bei Vertragsschluss als Bestiungsort nicht ausdrücklich und gesondert bekannt gegeben worden ist. 8.5 Erklärung bei Rücktritt Ist unser Kunde Unternehmer und steht ihm ein Rücktrittsrecht zu oder hat er eine Frist gesetzt, nach deren Ablauf ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, so können wir ihm eine angemessene Frist setzen, innerhalb der er den Rücktritt erklären kann; nach Ablauf der Frist erlischt das Rücktrittsrecht. 8.6 Verjährung der Mängelansprüche Ansprüche wegen Mängeln von Baustoffen und Bauteilen, die für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren innerhalb von fünf Jahren. Ansonsten verjähren die kaufvertraglichen Mängelansprüche von Unternehmern innerhalb eines Jahres. Die Frist beginnt bei Übergabe. 8.7 Form von Anzeigen und Erklärungen des Kunden Anzeigen und Erklärungen des Kunden, d. h. alle Äußerungen, sei es rechtsgeschäftlicher, geschäftsähnlicher oder rein tatsächlicher Art, die für die Rechtsentstehung, Rechtsausübung oder sonstige Rechtswahrnehmung von Bedeutung sind, insbesondere Kündigungs, Rücktritts, Minderungs, Anfechtungserklärungen, Mahnungen, Nachfristsetzungen sowie Nacherfüllungs und Schadensersatzverlangen, haben in Schriftform zu erfolgen. 9.0 Haftung, Vertragsstrafen 9.1 Haftungsbegrenzung Für Schäden haften wir, a. insoweit eine grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns vorliegt, sowie, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben; b. insoweit eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht; c. im Falle des Verzugs insoweit ein fixer Liefertermin vereinbart war; d. insoweit wir das Beschaffungsrisiko zu tragen haben, e. insoweit wir eine Garantie übernoen haben; f. insoweit kein Leistungserfolg vorliegt; g. insoweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder eines weiteren zwingenden gesetzlichen Haftungstatbestands besteht; h. insoweit wir eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu verantworten haben; wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf die der Kunde vertraut und vertrauen darf. Eine Haftung auf Schadensersatz darüber hinaus ist ausgeschlossen. Des Weiteren ist unsere Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens begrenzt. 9.2 Persönliche Haftung Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. 9.3 Pauschaler Schadensersatz, Vertragsstrafen Ein pauschaler Schadensersatz oder Vertragsstrafen bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit uns. 10.0 Sonstige Bestiungen 10.1 Erfüllungsort Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist grundsätzlich unser Geschäftssitz. Wenn dem Kunden vorab bekannt oder für ihn erkennbar ist, dass die Lieferung von einem bestiten anderen Ort aus oder die Leistung an einem bestiten anderen Ort erbracht wird, so gilt dieser Ort als Erfüllungsort. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist unser Geschäftssitz. 10.2 Gerichtsstand Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Wir können nach unserer Wahl auch bei dem für den Geschäfts oder Wohnsitz des Kunden zuständigen Gericht klagen. 22 Preisliste 2017

10.3 Kundendaten Wir sind berechtigt, die im Zusaenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten staen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und im Rahmen der Zweckbestiung des Vertragsverhältnisses zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb der XellaGruppe sowie für Inkasso und Bonitätsprüfungszwecke. 10.4 Anwendbares Recht Für diesen Vertrag einschließlich seiner Auslegung gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestiungen des UNKaufrechts (CISG) finden keine Anwendung. 10.5 Teilunwirksamkeit Eine Unwirksamkeit einzelner Aspekte dieser Bestiungen lässt die Gültigkeit der Bestiungen im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Teile in einer Weise ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung möglichst nahe kot. Stand: 01/2015 Hinweis: Diese Broschüre wurde von der Xella Aircrete Systems GmbH herausgegeben. Wir beraten und informieren in unseren Druckschriften nach bestem Wissen und dem neuesten Stand der Technik bis zum Zeitpunkt der Drucklegung. Da die rechtlichen Regelungen und Bestiungen Änderungen unterworfen sind, bleiben die Angaben ohne Rechtsverbindlichkeit. Eine Prüfung der geltenden Bestiungen ist in jedem Einzelfall notwendig. Gültigkeit: Die vorliegende Preisliste ist ab dem 01. Januar 2017 bis auf Widerruf gültig. Alle bisherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit zum 31. Dezember 2016. Preisliste 2017 23

PALETTENRECHENWERTE Palettenrechenwerte Hebel Planblock U 1) L x B x H f k St. / Pal. m² / Pal. m³ / Pal. W/(m²K) MN / m² 20,35 20,35 20,40 40,50 40,55 2) 40,60 60,65 Leerpalettengröße bei Steinlängen von 0,08 0,09 0,10 0,12 0,14 0,21 0,19 0,18 0,16 0,34 0,28 0,24 0,22 0,20 0,18 0,57 0,50 0,44 0,38 0,31 0,26 0,59 0,52 0,44 0,36 0,30 0,93 0,51 499 x 365 x 249 499 x 400 x 249 499 x 425 x 249 499 x 480 x 249 599 x 240 x 249 599 x 300 x 249 499 x 365 x 249 499 x 400 x 249 499 x 425 x 249 499 x 480 x 249 599 x 150 x 249 599 x 175 x 249 599 x 200 x 249 599 x 240 x 249 599 x 300 x 249 499 x 365 x 249 599 x 175 x 249 599 x 200 x 249 599 x 240 x 249 499 x 300 x 249 499 x 365 x 249 599 x 115 x 249 499 x 240 x 249 1,8 1,8 1,8 2,6 2,6 24 24 18 18 36 30 24 24 18 18 60 48 42 36 30 24 48 42 36 30 24 78 36 3,00 3,00 2,25 2,25 5,40 4,50 3,00 3,00 2,25 2,25 9,00 7,20 6,30 5,40 4,50 3,00 7,20 6,30 5,40 3,75 3,00 11,70 4,50 1,095 1,200 0,956 1,080 1,296 1,350 1,095 1,200 0,956 1,080 1,350 1,260 1,260 1,296 1,350 1,095 1,260 1,260 1,296 1,125 1,095 1,346 1,080 0,16 0,74 599 x 175 x 249 3,0 48 7,20 1,260 0,18 0,82 0,63 0,52 0,44 499 599 599 x 175 x 249 499 x 240 x 249 499 x 300 x 249 499 x 365 x 249 1000 x 750 x 150 1200 x 750 x 150 3,7 48 36 30 24 7,20 4,50 3,75 3,00 1,260 1,080 1,125 1,095 1) UWert Annahmen: Außenputz: = 0,25 d= 15; Innenputz: = 0,51 d= 10 ; Wärmeübergangswiederstände: R si = 0,13 m²k/w; R se = 0,04 m²k/w 2) 115 : NF oder glatt; 240 : glatt 24 Preisliste 2017

PALETTENRECHENWERTE Palettenrechenwerte Hebel Jumbo im Doppelpack U 1) L x B x H f k St. / Pal. m² / Pal. m³ / Pal. W/(m²K) MN / m² EW 20,35 2) 0,09 0,34 0,28 0,23 599 x 240 x 499 599 x 300 x 499 599 x 365 x 499 1,8 18 18 12 5,38 5,38 3,59 1,291 1,614 1,309 40,50 2) 0,12 0,48 0,39 0,33 599 x 240 x 499 599 x 300 x 499 599 x 365 x 499 2,6 18 18 12 5,38 5,38 3,59 1,291 1,614 1,309 Leerpalettengröße bei Steinlängen von 175 240 300 365 1250 x 700 x 165 1250 x 750 x 165 1250 x 900 x 165 1250 x 750 x 165 1) UWert Annahmen: Außenputz: = 0,25 d= 15; Innenputz: = 0,51 d= 10 ; Wärmeübergangswiederstände: R si = 0,13 m²k/w; R se = 0,04 m²k/w 2) Liefermöglichkeit im Service Center erfragen. Palettenrechenwerte Hebel Planbauplatte U 1) L x B x H f k St. / Pal. m² / Pal. m³ / Pal. W/(m²K) MN / m² pl 40,50 0,12 599 x 50 x 249 599 x 75 x 249 599 x 100 x 249 162 120 90 20 18,00 13,50 1,215 1,350 1,350 Preisliste 2017 25