Die Berufsreifeprüfung am BFI Tirol

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Transkript:

BFI TIROL, IHR KONTAKT. BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE. Information und Anmeldung BFI Tirol Ing.-Etzel-Straße 7 6010 Innsbruck Mag. Gerhard Hamoser Tel. +43 (0) 512/59 6 60-846 Fax +43 (0) 512/59 6 60-27 gerhard.hamoser@bfi-tirol.at Mag. Renate Rampitsch Tel. +43 (0) 512/59 6 60-847 Fax +43 (0) 512/59 6 60-27 renate.rampitsch@bfi-tirol.at www.matura-tirol.at Die Berufsreifeprüfung am BFI Tirol www.bfi-tirol.at IHR WEG ZUR MATURA www.bfi-tirol.at

WAS IST DIE BERUFSREIFEPRÜFUNG (BRP)? Mit der Berufsreifeprüfung (BRP) erwirbt man alle Berechtigungen für weiterführende Bildungswege (z. B. Studium, Akademie, Kolleg) ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Fachgebiet. Darüber hinaus wird die BRP im Bundesdienst als Matura anerkannt. Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Ihnen somit gleiche Studien- und Karrierechancen wie AHS- und BHS-Absolventen. Die Bedingungen Ein Überblick Abschluss einer mind. dreijährigen mittleren Schule, einer Krankenpflegeschule, einer Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst, einer Lehre oder erfolgreicher Abschluss der dritten Klasse einer BHS mit mind. dreijähriger Berufspraxis. (Details unter Zugangsvoraussetzungen) Vier Teilprüfungen Die Berufsreifeprüfung besteht aus folgenden Fächern: Deutsch Mathematik Lebende Fremdsprache und einem Fachbereich In jedem Fach ist eine Teilprüfung abzulegen. Die Berufsreifeprüfung umfasst somit vier Teilprüfungen. Deutsch Berufsreifeprüfung Mathematik Fächer Lebende Fremdsprache Abschluss Staatliche Prüfung nach dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung BGBl. Nr. 68/1997. Fachbereich ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN Die rechtliche Grundlage Das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung wurde im Sommer 1997 im Nationalrat beschlossen, die ersten Vorbereitungslehrgänge begannen im Herbst 1997. Die jeweils gültige Version des BRP-Gesetzes (Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997) ist auf der Homepage des Rechtsinformationssystem des Bundes (www.ris.bka.gv.at) zu finden. Voraussetzung und Zulassung Eine der folgenden Voraussetzungen ist für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung erforderlich: Lehrabschlussprüfung (gemäß 21 Berufsausbildungsgesetz) Meisterprüfung (gemäß 20 Gewerbeordnung) Befähigungsprüfung (gemäß 22 Gewerbeordnung) Land- und forstwirtschaftliche FacharbeiterInnenprüfung/Meisterprüfung (gemäß 7, 12 Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz) Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz Erfolgreicher Abschluss des dritten Jahrgangs einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung, jeweils mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit Erfolgreicher Abschluss des vierten Semesters einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige Abschluss einer mindestens 30 Monate umfassenden Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste Dienstprüfung (gemäß 28 Beamten-Dienstrechtsgesetz/ 67 Vertragsbedienstetengesetz) für die Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder Bewertungsgruppe v4/2, jeweils mit mindestens dreijähriger Dienstzeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres Das Mindestalter bei der letzten Teilprüfung ist mit 19 Jahren festgelegt. Die ersten drei Teilprüfungen können schon vor Abschluss der oben genannten Ausbildungen abgelegt werden. 2 3

Formale Voraussetzung Mindestens eine der vier Teilprüfungen ist an einer höheren Schule abzulegen. Alle anderen Prüfungen, also maximal drei, können am BFI Tirol absolviert werden. Das BFI Tirol gibt die Auswahl an Prüfungsschulen vor. Die entsprechenden Vorbereitungslehrgänge können am BFI Tirol belegt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist spätestens 3 Monate vor Beginn Ihres Fachbereichs bzw. Ihrer ersten Prüfung am BFI Tirol abzugeben. Der dazugehörige Bescheid (= Zulassung zur Berufsreifeprüfung) wird von der jeweiligen Prüfungsschule ausgestellt. VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE AM BFI TIROL Am BFI Tirol werden Vorbereitungslehrgänge in folgenden Fächern angeboten: Deutsch Mathematik und Englisch (Lebende Fremdsprache) Bezüglich der Fachbereiche werden folgende Vorbereitungslehrgänge angeboten (Änderungen vorbehalten): Betriebswirtschaft und Rechnungswesen Gesundheit und Soziales Informationsmanagement und Medientechnik Ernährung und Lebensmitteltechnologie Touristisches Management Politische Bildung und Recht Elektrotechnik Maschinenbau Die Wahl des Fachbereichs ist an den erlernten oder tatsächlich ausgeübten Beruf gebunden. Der Nachweis ist durch einschlägige Zeugnisse oder durch Arbeitsbestätigungen zu erbringen. Bzgl. des Fachbereichs ist eine genaue Abklärung mit dem BFI Tirol notwendig. Der Inhalt der Vorbereitungslehrgänge ist in den kompetenzorientierten Curricula (=Lehrplan) festgehalten. Nachzulesen auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (www.bmbf.gv.at/schulen/recht/erk/brpcv.html). 4 5

PRÜFUNGEN AM BFI TIROL Niveau und Inhalt der Prüfungen entsprechen den Anforderungen einer Reifeprüfung an einer höheren Schule. Der Prüfungsstoff ist durch die kompetenzorientieren Curricula und den Unterricht vorgegeben. Für den Prüfungsantritt ist eine Anwesenheit von 75 % im Vorbereitungslehrgang Voraussetzung. ANRECHNUNG BZW. ENTFALL VON TEILPRÜFUNGEN Eine bereits bestandene Reifeprüfung in Deutsch, Mathematik oder in einer lebenden Fremdsprache sowie anerkannte Prüfungen werden angerechnet. Diese sind in einer Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur aufgelistet (siehe BGBl. II Nr. 268/2000 i.d.g.f., online im Internet unter www.ris.bka.gv.at) Deutsch: Englisch: Fünfstündige schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung. Fünfstündige schriftliche Prüfung oder mündliche Prüfung. Am BFI Tirol wird die Prüfung aus Englisch mündlich abgenommen. Die Fachbereichsprüfung entfällt u. a. bei Nachweis einer Meisterprüfung, Abschluss einer Werkmeisterschule oder einer mindestens dreijährigen Fachakademie. Auch bei einer Bilanzbuchhalterprüfung, Verwaltungsprüfung und anderem kann der Fachbereich entfallen (siehe BGBL. II Nr. 268/2000 i.d.g.f). Mathematik: Vierstündige schriftliche Prüfung. Fachbereich: Fünfstündige schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung. Die Prüfungen können zeitlich getrennt voneinander abgelegt werden. Die Prüfungstermine werden vorgegeben und rechtzeitig bekanntgegeben. Sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen Prüfungen finden vor einer Prüfungskommission statt. Ab 2015 gilt auch für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung die kompetenzorientierte Reifeprüfung (=Zentralmatura). In den Vorbereitungslehrgängen am BFI Tirol werden Sie optimal auf die Prüfungen vorbereitet. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Berufsreifeprüfung kann ein Entfall beantragt werden. Darüber entscheidet der Vorsitz der Prüfungskommission. Berufsreifeprüfung Fächer Berufsreifeprüfung am BFI Tirol Fächer Deutsch Mathematik Lebende Fremdsprache Fachbereich Deutsch Mathematik Englisch Fachbereich Entfall bzw. Anrechnung von Teilprüfungen 5-stündige schriftliche Prüfung UND mündliche Prüfung 4-stündige schriftliche Prüfung Prüfungen mündliche Prüfung 5-stündige schriftliche Prüfung UND mündliche Prüfung Teilprüfungen im Rahmen einer Reifeprüfung an einer AHS oder BHS, Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik. Teilprüfungen der BRP im Rahmen von anerkannten Lehrgängen. Anerkannte Prüfungen laut Verordnung des bm:ukk z. B. Sprachenzertifikate. Werkmeisterprüfung, Meister- und Befähigungsprüfung laut Verordnung Abschluss einer 3-jährigen Fachakademie u. a. 6 7

BENOTUNG UND ZEUGNIS Die Prüfungskommission beurteilt die Teilprüfungen mit Schulnoten. Bei der Benotung wird neben dem Erreichen der Lehr- und Bildungsaufgaben sowie der Lernziele auch auf Eigenständigkeit im Denken und auf die Anwendung der gelernten Inhalte auf neue Problemstellungen großer Wert gelegt. Nach positiver Ablegung aller Prüfungen wird von der Prüfungsschule ein Gesamtzeugnis ausgestellt. Das Gesamtzeugnis muss bei der jeweiligen Prüfungsschule durch Vorlage der einzelnen Teilprüfungszeugnisse beantragt und dort abgeholt werden. Die Gesamtbeurteilung lautet auf Bestanden, wenn alle Teilprüfungen positiv absolviert wurden. FÖRDERUNGEN Amt der Tiroler Landesregierung Tiroler Bildungsförderung, Bildungsgeld update Abteilung Wirtschaft und Arbeit/Sachgebiet Arbeitsmarktförderung, 6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9/Landhaus 2, Tel.: 0512/508-3142, www.mein-update.at AK Tirol Beihilfe für die Berufsreifeprüfung, 6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7, Tel.: 0800/22 55 22-1515 (kostenlos aus ganz Tirol) www.ak-tirol.com - Bildung - Bildung & Förderungen AK Beihilfen für Bildung ÖGB Gewerkschaftsmitglieder erhalten bei Buchung eines BFI Tirol-Kurses fast überall eine Ermäßigung. Darüber hinaus fördern einzelne Gewerkschaften die berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder durch finanzielle Unterstützung in Form von Refundierungen. Nähere Informationen erhalten Sie im Bildungsreferat der zuständigen Gewerkschaft. www.oegb.at Diese Anmeldung ist verbindlich. Ich erkläre mich mit meiner Anmeldung bzw. Unterschrift einverstanden, dass meine persönlichen Daten auch automationsunterstützt (EDV) bei der BFI Tirol Bildungs GmbH bearbeitet und evident gehalten werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (veröffentlicht unter www.bfi-tirol.at). Beachten Sie die Stornobedingungen: Jede Stornierung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Anmeldungen können bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn (Datum des Eingangs) kostenlos storniert werden. Bei Stornierung am zehnten bis zum ersten Tag vor Veranstaltungsbeginn werden Stornokosten von 30 Prozent der in Rechnung gestellten Kurskosten verrechnet. Bei Stornierung am Tag der Veranstaltung oder nach Beginn der Veranstaltung bzw. bei Nichtanwesenheit ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig. * Preisanpassungen müssen dem BFI Tirol vorbehalten bleiben. Ort, Datum Unterschrift (Bei Minderjährigen auch der/die Erziehungsberechtigte) Reutte Landeck/Imst (Bitte hier den Fachbereich eintragen) (Kitzbühel Beginn Sept. statt Okt.) Lienz... Kitzbühel Fachbereich: (Kosten siehe Infoblatt) Frühjahr... Kufstein individueller Fahrplan Mathematik EUR 919,-* Sep/Okt... Schwaz 5-Semester-Fahrplan Englisch EUR 919,-* Sep/Okt... Innsbruck 3-Semester-Fahrplan Deutsch EUR 919,-* Sep/Okt... Standorte: Fahrplan: Anmeldung der Gegenstände: Beginn (Kalenderjahr): Abendvariante (Bitte hier den Fachbereich eintragen) (Kitzbühel Beginn Sept. statt Okt.)... Kufstein Fachbereich: (Kosten siehe Infoblatt) Frühjahr... Rotholz Mathematik EUR 919,-* Sep/Okt... Schwaz Englisch EUR 919,-* Sep/Okt... Innsbruck Deutsch EUR 919,-* Sep/Okt... Standorte: Anmeldung der Gegenstände: Beginn (Kalenderjahr): Tagesvariante Bitte wählen Sie Ihre Variante: Krankenpflegediplom: Meisterprüfung im Beruf: Abschluss einer Werkmeisterschule: Abschluss der folgenden mittleren Schule: Lehrabschlussprüfung im Beruf: Voraussetzungen (lt. BGBl. I Nr. 68/1997): Bitte geben Sie uns eventuelle Änderungen Ihrer Daten umgehend bekannt. E-Mail: Telefon berufl.: Telefon privat: derzeitiger Beruf: PLZ: Ort: Straße: Geburtsdatum: Nachname: Vorname: Frau Herr Kundennummer (wird vom BFI Tirol vergeben) bitte senden/faxen/mailen an: BFI Tirol Ing.-Etzel-Straße 7 6010 Innsbruck Fax 0512/59 6 60-27 info@bfi-tirol.at Anmeldung zu den Vorbereitungslehrgängen auf die Berufsreifeprüfung 8

Allgemeine Geschäftsbedingungen des BFI Tirol V. Absagen bzw. Änderungen von Kursen I. Anmeldung Das BFI Tirol behält sich die organisatorische und/oder inhaltliche Änderung von Kursen, Kursteilen oder einzelner UE uneingeschränkt vor, wobei die Teilnehmer über eine Absage oder Änderung rechtzeitig in geeigneter Form unterrichtet werden. Wird ein ganzer Kurs abgesagt, so erhalten die betroffenen Teilnehmer den Kursbeitrag in voller Höhe refundiert. Den Teilnehmern werden jedoch keine Spesen oder Kosten gleich welcher Art (wie etwa Fahrtspesen, Zeitentgang) ersetzt, die aus einer Absage oder Änderung von Kursen resultieren. Interessierte können sich sofern im Einzelfall nicht anders angegeben zu den Kursen des BFI Tirol persönlich, telefonisch, schriftlich (Brief, Fax, Anmeldekarte), über das Anmeldeformular auf der Homepage des BFI Tirol oder per E-Mail anmelden. Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen werden Anmeldungen chronologisch in der Reihenfolge ihres Einlangens angenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Den Teilnehmern wird umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung samt Zahlschein im Postwege zugesandt. Das BFI Tirol ist zur Annahme von Anmeldungen sowie zur Durchführung von Kursen oder Kursteilen nicht verpflichtet. Insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich das BFI Tirol eine rechtzeitige Absage vor. VI. Datenschutz und Datenverwendung II. Kursbeitrag Sämtliche persönlichen Angaben und Daten der Teilnehmer werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Das BFI Tirol ist berechtigt, personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung und Teilnahme durch den Kunden bekannt gegeben werden, zu speichern, automationsunterstützt elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen der Kursdurchführung sowie zur gezielten Information über das Kursangebot des BFI Tirol zu verwenden. Die Teilnehmer stimmen einer derartigen Nutzung ihrer Daten mit ihrer Anmeldung ausdrücklich zu. Der Kursbeitrag kann wahlweise mit dem per Post zugeschickten Zahlschein oder via Telebanking bezahlt werden. Bei letzterer Zahlungsmethode ist die jeweilige Kunden- und Kursnummer anzuführen, um eine eindeutige Zuordnung der Beiträge gewährleisten zu können. Kursbeiträge des BFI Tirol enthalten keine Umsatzsteuer und sind spätestens vor Kursbeginn fällig. Wird der Kursbeitrag nicht fristgerecht entrichtet, so ist das BFI Tirol berechtigt, den jeweiligen Teilnehmer unbeschadet dessen Verpflichtung zur Bezahlung des vollen Betrags von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, Änderungen Ihrer persönlichen Daten umgehend dem BFI Tirol bekannt zu geben, widrigenfalls gelten Schriftstücke des BFI Tirol, insbesondere Kurseinladungen, Rechnungen und Mahnungen, einem Teilnehmer auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt werden. III. Durchführung der Kurse VII. Sonstiges Rechtzeitig vor Kursbeginn erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Einladung mit Bekanntgabe des Veranstaltungsortes. Gemeinsam mit der Einzahlungsbestätigung (Einzahlungsbeleg) des Kursbeitrages berechtigt die Einladung zum Besuch des Kurses. Beide Dokumente sind daher zu Kursbeginn mitzubringen. Druckfehler, Irrtum und Gewähr: Das Kursprogramm, das Web-Angebot und sonstige Publikationen des BFI Tirol werden mit größter Sorgfalt erstellt und regelmäßig gewissenhaft gepflegt und aktualisiert. Jedoch wird keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, die Vollständigkeit oder die Verfügbarkeit der im Rahmen des Kursprogramms, des Web-Angebots oder sonstigen Publikationen zur Verfügung gestellten bzw. abrufbaren Informationen übernommen. Das BFI Tirol behält sich insofern auch die nachträgliche Berichtigung von irrtümlich ergangenen, fehlerhaften oder unrichtigen Informationen vor. Eine Unterrichtsstunde am BFI Tirol besteht aus einer Unterrichtseinheit (UE) à 50 Minuten sowie einer Pause à 10 Minuten. An der Werkmeisterschule dauert eine UE 45 Minuten, die Pause je UE 15 Minuten. Den Teilnehmern wird keinerlei Rückerstattung für - aus welchem persönlichen Grund immer - versäumte UE, Kursteile oder des ganzen Kurses gewährt. Haftungsausschluss: Für persönliche Gegenstände einschließlich Wertsachen sowie bereitgestellte Lehrmaterialien der Teilnehmer wird durch das BFI Tirol keinerlei Haftung übernommen. Des Weiteren haftet das BFI Tirol Teilnehmern gegenüber nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Unter der Voraussetzung des Besuchs an mindestens 75 % der UE eines Kurses erhält jeder Teilnehmer am letzten Kurstag eine schriftliche Kursbesuchsbestätigung. Voraussetzung für den Antritt zu Prüfungen ist ebenfalls die Teilnahme an mindestens 75 % der UE eines Kurses. Hiervon ausgenommen sind Kurse und Prüfungen, für die gesetzliche Vorschriften eine abweichende Anwesenheitspflicht vorsehen. Auf das Bestehen einer derartigen besonderen Anwesenheitspflicht wird im Kursprogramm, Web-Angebot und/oder im Kurs hingewiesen. Fahrtspesen: Fahrtspesen sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Prüfungsgebühren: Prüfungsgebühren sind im Kursbeitrag im Regelfall nicht inkludiert und werden daher separat ausgewiesen. Die Mitnahme von Personen oder Tieren ist nicht gestattet. Das BFI Tirol behält sich im Übrigen das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese durch ungebührliches und belästigendes Benehmen die ordnungsgemäße Abhaltung eines Kurses oder einer Prüfung behindern. Aus einer solchen Maßnahme entsteht der betroffenen Person kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrags oder eines aliquoten Teils davon. IV. Stornobedingungen Stornierungen können nur in Schriftform oder per E-Mail entgegen genommen und solcherart nur unter dieser Prämisse wirksam werden. Die Teilnahme kann bis 10 Kalendertage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Bei Stornierung im Zeitraum 10 Kalendertage bis 1 Kalendertag vor Kursbeginn ist vom Teilnehmer eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des Kursbeitrages zu entrichten. Die Höhe der Stornogebühr wird anhand des Zeitpunkts des Einlangens der Stornierung am BFI Tirol berechnet. Erfolgt eine Stornierung am Tag des Kursbeginns oder danach oder wird an der Veranstaltung nicht teilgenommen, so ist (dennoch) der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen. 11