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1 Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Zeitpunkt:... nicht erfüllt Antrag zur Prüfung Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Handlungsspezifische Qualifikationen Teil B Anmeldeschluss unter Dok.-Nr Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Zulassung zur Prüfung Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin aufgrund meiner Anmeldung. Ich beabsichtige folgenden Prüfungstermin wahrzunehmen: Prüfungstermin: Die umseitig aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin sind mir bekannt und 2 der Verordnung (Zulassungsvoraussetzungen) wird zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und wird von mir nach Rechnungstellung der IHK innerhalb zwei Wochen überwiesen. Bitte beachten Sie folgende Punkte: 1. Füllen Sie diesen Antrag in allen Positionen vollständig und gut leserlich aus und reichen Sie ihn bis zum Anmeldeschluss ein. 2. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. 3. Falls Sie die Fortbildungsprüfung nicht zu dem vorgesehenen Termin ablegen können, bitten wir um rechtzeitige, schriftliche Abmeldung von der Prüfung. Ein neues Antragsverfahren ist erforderlich. 4. Bitte geben Sie uns während der Fortbildung eintretende Veränderungen zu Ihrem Antrag bekannt. Zur Bearbeitung sind folgende Unterlagen (in Kopie) beizufügen: 1. Ausbildungs-/Prüfungszeugnis sonstige Zeugnisse bzw. Bescheinigungen 2. Zeugnisse Bescheinigungen der Berufspraxis / Nachweis über berufliche Tätigkeit 3. tabellarischer, lückenloser Lebenslauf 4. Lichtbild (bitte aufkleben)... Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers

2 Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752), die durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung in der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen verwaltenden Ausbildungsberuf 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis. (2) Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. die abgelegte Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach 1 Abs. 2 haben. (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

3 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen: 1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, 2. Handlungsspezifische Qualifikationen. (2) Die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche: 1. Volks- und Betriebswirtschaft 2. Rechnungswesen 3. Recht und Steuern 4. Unternehmensführung (3) Die Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen gliedert sich in folgende Handlungsbereiche: 1. Betriebliches Management, 2. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, 3. Logistik, 4. Marketing und Vertrieb, 5. Führung und Zusammenarbeit. (4) Die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen nach 4 zu prüfen. (5) Die Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist erst nach dem Ablegen der Teilprüfung nach Absatz 1 Nr. 1 durchzuführen. Sie ist schriftlich in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen nach 5 sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation zu prüfen. (6) Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation nach Absatz 5 wird inhaltlich aufbauend auf die Aufgabenstellung nach 5 durchgeführt und soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Es soll sich inhaltlich auf die Qualifikations- und Handlungsbereiche nach den Absätzen 2 und 3 beziehen, der Schwerpunkt soll auf Absatz 3 Nr. 5 liegen. Es ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zu gewähren. Die Präsentationgeht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen nach den Absätzen 4 und 5 durchgeführt.

4 ANMELDUNG zur Prüfung Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Handlungsspezifische Qualifikationen Teil B Lichtbild Angaben zur Person Geschlecht: weiblich männlich Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße: PLZ / Wohnort: Telefon privat: mobil: geschäftlich: privat: geschäftlich: Angaben zum Unternehmen Firma: Anschrift: Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit 1. Berufsausbildung Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf wurde am vor der bestanden. Ausbildungsstätte: Ausbildungszeit: von _ bis

5 2. Berufliche Tätigkeiten Name und Ort der Firma Funktionsbezeichnung von bis (Monat/Jahr) 3. Zusätzlich erworbene Qualifikationen (z. B. Lehrgänge, Seminare etc.) 4. Teilnahme eines Vorbereitungslehrgangs bei: Bildungsträger: Lehrgang von / bis: An einer Fortbildungsprüfung zum / zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt / Geprüften Wirtschaftsfachwirtin habe ich bisher: noch nicht einmal zweimal teilgenommen. Die Prüfungsgebühr wird bezahlt von: Prüfungsteilnehmer Arbeitgeber... Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers * * Wenn die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen wird, ist zusätzlich zu Ihrer Unterschrift auch unbedingt der Firmenstempel und eine Unterschrift des Arbeitgebers erforderlich. Gebühren: Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang dieser Anmeldung zur Prüfung bei der IHK. Die Prüfungsgebühr wird in der Regel mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung erhoben und ist nach Erhalt unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg. Rücktritt, Nichtteilnahme: Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung gegenüber der IHK zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen anerkannt werden. Eine Bearbeitungsgebühr wird erhoben bei Rücktritt später als 10 Wochen vor der Fortbildungsprüfung bzw. bei Nichtteilnahme.

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