HAUSORDNUNG der Gebrüder-Montgolfier-Schule (Gymnasium) Ellernweg 20-22, 12487 Berlin Tel.: 030/631 66 77 Fax: 030/631 66 78 Mail: mail@gemont.de Homepage: http://www.gemont.de Präambel Das Zusammenleben an der Gebrüder-Montgolfier-Schule (Gymnasium) ist geprägt von Gewaltlosigkeit, gegenseitigem Respekt, Toleranz und Rücksichtnahme. Dies schließt auch die Wahrung der Persönlichkeitsrechte ein. Alle Mitglieder der Schule übernehmen Verantwortung für die Sauberkeit auf dem Schulgelände. Abschnitt I - Allgemeines 1. Die Hausordnung enthält die Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des gesamten Schulbetriebs. 2. Sie gilt für alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgeländes. 3. Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt wird, gelten alle Bestimmungen für alle Unterrichtsorte. 4. Verstöße gegen die Hausordnung werden durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet. 5. Die SchülerInnen 1 werden zu Beginn jedes Schuljahres über die Hausordnung belehrt. Die Hausordnung ist zudem auf der Homepage der Schule abrufbar. Abschnitt II - Zeitliche Regelungen 1. Die Häuser werden um 07.00 Uhr für alle MitarbeiterInnen und um 07.30 Uhr für alle SchülerInnen geöffnet. Von 07.30 Uhr bis 07.50 Uhr dürfen sich die SchülerInnen auf dem Hof, im unteren Eingangsbereich ( Foyer ) des Hauses 1 sowie in der Cafeteria des Hauses 2 aufhalten. Ab 07.50 Uhr können sie sich zu den Unterrichtsräumen begeben. 2. Die Häuser werden in der Regel für alle SchülerInnen um 17.00 Uhr geschlossen. Einzelfallregelungen sind in Absprache mit der Schulleitung möglich. 3. Stundenende und Stundenbeginn werden durch die verantwortliche Lehrkraft gesichert. 4. Rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn begeben sich alle SchülerInnen in ihren jeweiligen Unterrichtsraum. Hierfür erfolgt fünf Minuten vor Ende der großen Pausen ein Vorklingeln. Alle SchülerInnen sind verpflichtet mit Unterrichtsbeginn auch unterrichtsbereit zu sein. 1 Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das abkürzende Innen verwendet. Es schließt stets die männliche und weibliche Form ein. 1
Abschnitt III - Verhaltensregeln auf dem Schulgelände 1. Verhalten in den Pausen a) Alle SchülerInnen verbleiben in den kleinen Pausen in der Regel im Schulhaus. b) Alle SchülerInnen verlassen in den großen Pausen die Klassen- und Fachräume sowie die Flure. c) Alle SchülerInnen der Klassen 7-10 verlassen während der großen Pausen die Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf, sofern keine witterungsbedingten Änderungen angesagt werden. Der Aufenthalt in den Treppenhäusern, Sporthallen und Kellern sowie im naturwissenschaftlichen Bereich ist ausdrücklich untersagt. Wegen Verletzungsgefahr und Freihaltung der Fluchtwege ist auch der Aufenthalt auf den Außentreppen der Sporthalle zu unterlassen. d) Die Cafeteria kann als Aufenthaltsraum genutzt werden. Da die Sitzplätze begrenzt sind, ist sie in den Essenspausen (zweite und dritte große Pause) für SchülerInnen reserviert, die essen. Dabei hat warmes, bestelltes Schulessen Vorrang. Die SchülerInnnen sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Cafeteria nach jeder Nutzung in sauberem Zustand (herangerückte Stühle, abgeräumte Teller, aufgesammelte Abfälle) hinterlassen wird. e) Die Bibliothek steht den SchülerInnen während der Öffnungszeiten offen, sollte aber nicht als Aufenthaltsraum in den großen Pausen genutzt werden. Es gilt die Bibliotheksordnung. 2. Verhalten in den Unterrichtsräumen a) Alle Mitglieder der Schule sind für den Erhalt der Schulausstattung verantwortlich. Das Beschädigen oder Beschmutzen von Schuleigentum ist untersagt. SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigte haften entsprechend für Personen- oder Sachschäden. b) Eventuelle Schäden sind sofort der zuständigen Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden. c) Um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten, befinden sich Handys und andere persönliche technische Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet oder stummgeschaltet in den Schultaschen. Bei Verstoß gegen diese Regelung können diese Geräte von der Lehrkraft eingezogen werden. Aus versicherungstechnischen Gründen wird empfohlen, die o.g. Geräte nicht in die Schule mitzubringen. d) Die einzelnen Fachbereiche können zusätzliche Fachraumordnungen erstellen. Diese sind nach Beschlussfassung durch die Schulkonferenz Bestandteil dieser Hausordnung. Die SchülerInnen werden zu Beginn jedes Schuljahres von den jeweiligen Lehrkräften über die Fachraumordnungen belehrt. Die Fachraumordnungen sind ebenfalls auf der Homepage der Schule abrufbar. e) Grundsätzlich wird im Unterricht nicht gegessen. Für Fachräume gelten die Fachraumordnungen. Ausgenommen davon sind längere Klassenarbeiten und Klausuren. f) In Verantwortung der zuständigen Lehrkraft verpflichten sich SchülerInnen die Tafel zu säubern, Stühle hochzustellen sowie weitere Aufträge zur Sicherung von Ordnung und Sauberkeit im Unterrichtsraum zu erledigen. g) Ist spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Unterrichtsraum, so informieren die beiden Klassensprecher umgehend das Sekretariat. h) Die SchülerInnen dürfen im Einvernehmen mit den KlassenlehrerInnen und der Schulleitung einzelne Bereiche der Schule bzw. Unterrichtsräume ausgestalten. 2
3. Verhalten auf dem Schulhof Bei der Nutzung der Sportanlagen im Außenbereich achten die SchülerInnen darauf, diese weder zu beschädigen noch zu verschmutzen. a) Alle Aktivitäten, die Menschen verletzen oder das Schulgelände beschädigen könnten, sind zu unterlassen. Das betrifft z.b. das Hantieren (Werfen oder Schießen) mit Bällen, Kastanien, Schneebällen und Flaschen, das Schlittern auf Glatteis, die Nutzung von Blades und Boards sowie das Betreten der Beete und Beschädigen der Pflanzen. b) Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung und auf keinen Fall in den Pausenzeiten gestattet. c) Fahrräder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. d) Für gestohlene oder beschädigte Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung. 4. Drogenkonsum Innerhalb des Schulgeländes ist der Genuss, Vertrieb und Handel von Drogen aller Art untersagt. Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot (Schulgesetz für das Land Berlin, 52, Abs. (4)). 5. Mitführen von Waffen Das Mitführen jeglicher Waffen ist untersagt. Abschnitt IV - Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule Wir achten gemeinsam und verantwortlich auf Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule und auf unserem Schulgelände. Im Einzelnen gelten folgende organisatorische Regelungen: 1. Hofdienst Jede Klasse der Sekundarstufe I übernimmt im wöchentlichen Wechsel die Reinigung des Schulhofes. Jeder Schüler ist verpflichtet daran teilzunehmen. Der Hofdienst darf den pünktlichen Unterrichtsbeginn nicht beeinträchtigen. 2. Haus- und Cafeteriadienst Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen und der Sekundarstufe II übernehmen den Haus- und Cafeteriadienst. Sie unterstützen die aufsichtsführenden Lehrkräfte und sorgen in den großen Pausen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I die Klassenräume und Flure zügig und sauber verlassen. Der Cafeteriadienst sorgt für Sauberkeit und einen reibungslosen Ablauf beim Essen. Der Wechsel erfolgt nach Plan im Wochenrhythmus. Schülerinnen und Schüler, die ihren Verpflichtungen nach diesem Plan nicht nachkommen, werden zu weiteren Diensten für die Schulgemeinschaft, z.b. in Form von Reinigungsarbeiten, nach dem Unterricht herangezogen. Abschnitt V - Verlassen des Schulgeländes; Beurlaubungen und Fehlzeiten 1. Es gelten die AV Schulpflicht und die Sek I-VO. 2. Sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, ist allen SchülerInnen der Sekundarstufe I das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichtstages untersagt. 3. Findet der Unterricht im Verlaufe eines Unterrichtstages außerhalb des Schulgeländes statt, so begeben sich die SchülerInnen der Sekundarstufe I unter Aufsicht auf direktem Wege dorthin. 3
4. Muss eine Schülerin / ein Schüler der Sekundarstufe I aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen, so informiert sie / er umgehend die Lehrkraft und begibt sich ins Sekretariat bzw. zur Schulleitung. SchülerInnen der Sekundarstufe II melden sich im Sekretariat ab. 5. Im Rahmen schulischer Veranstaltungen ist SchülerInnen das Verlassen des Schulgeländes unter Aufsicht gestattet. Für Unterricht an anderem Ort sind die entsprechenden Regelungen der Hausordnung sinngemäß auf den Ort der schulischen Veranstaltung zu übertragen. 6. Bei allen Prüfungen dürfen die Prüflinge max. 30 Minuten vor Prüfungsbeginn das Schulgelände betreten. Nach der Prüfung ist das Schulgelände unverzüglich zu verlassen. Abschnitt V I - Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen 1. Im allgemeinen Gefahrenfall führt die zuständige Lehrkraft die SchülerInnen zu den Stellplätzen gemäß den aushängenden Notfallplänen. 2. Das Verhalten bei Feuergefahr regelt Anlage 2. Abschnitt VII - Geltungsdauer Diese Hausordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Anlage 1: Pausenzeiten und Klingeln* Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 8:00-8:45 2 8:45-9:30 3 9:50-10:35 4 10:35-11:20 5 11:45-12:30 6 12:55-13:40 7 13:50-14:35 8 14:45-15:30 9 15:30-16:15 10 16:15-17:30 Hofpause 9:30 9:50 Essenpause I 11:20-11:45 Essenpause II 12:30 12:55 Kleine Pause : 10 min Kleine Pause: 10 min 4
Anlage 2: Verhalten im Brandfall bzw. bei einer notwendigen Räumung des Hauses - Der Alarm wird ausgelöst durch ein wiederholtes, unterbrochenes Klingelzeichen. - Das Verlassen der Häuser durch die Klassen bzw. Kurse geschieht über die nächstgelegene Treppe unter Führung der verantwortlichen Lehrkraft. Dabei sind die Fluchtwege zu beachten. - Bis auf das Klassenbuch verbleiben alle Sachen im Raum. - Im Raum sind die Fenster zu verriegeln, das Licht auszuschalten und Türen zu schließen, aber nicht abzuschließen. - In den naturwissenschaftlichen Räumen ist jeweils der Notschalter für die Strom- bzw. Gaszufuhr zu betätigen. - Die Klassen bzw. Kurse begeben sich unter Führung der Lehrkraft zu den im Brandfall vorgesehenen Sammelstellen. - Die verantwortliche Lehrkraft meldet beim Brandschutz- bzw. Sicherheitsbeauftragten oder beim Schulleiter die Klasse / den Kurs und gibt die Schülerzahl an. Ich bestätige hiermit, dass ich die Hausordnung erhalten und gelesen habe. Name: Klasse: Datum: Berlin, den Unterschrift: 5