Schweizerischer Gewerbeverband ' Union suisse des arts et métiers usam Unione svizzera delle arti e mestieri usam

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Transkript:

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E-Government für die Wirtschaft Wachstumspolitik durch nachhaltige KMU-Entlastung Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv 2

Der sgv auf einen Blick Der Schweizerische Gewerbeverband sgv: grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft und Nummer 1 der Schweizer KMU-Wirtschaft 250 Verbände mit gegen 300'000 Unternehmen Einsatz für optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie für ein unternehmensfreundliches Umfeld FDP.Die Berner Fachhochschule Liberalen, Service / Bern Public / 21. / Bern September / 13. März 2012 2012 3

Definition Administrative Kosten: Kosten für Verfahren und Kontrollen Kosten für die Erhebung oder die Verarbeitung von Daten Formalitäten wie das Ausfüllen von Formularen Kosten, um sich über die Regulierung zu informieren Regulierungskosten Kosten für die Einhaltung der Regulierung: Kosten für Änderungen der Herstellungsprozesse Zusätzliche Investitionen 3

Bisherige Messung der Regulierungskosten Administrative Kosten: Wenige Studien allgemeine Studien Studie Müller 1998 (54 Stunden pro Monat pro KMU) pro Jahr belaufen sich die administrativen Belastungen auf rund 7 Milliarden Franken, 2% BIP (Bundesrat 2003) sektorbezogene Studien MWSt 2007 (450 Millionen Franken pro Jahr) Neuer Lohnausweis 2008 (administrative Entlastung von 11,7 Millionen Franken pro Jahr) Revisionsrecht 2010 (zusätzliche administrative Kosten von gegen 1 Milliarde Franken für KMU < 50 Mitarbeitende) 5

Bisherige Messung der Regulierungskosten Kosten für die Einhaltung der Regulierung: Keine Studie 6

Bisheriges Vorgehen des Bundes Art. 170 Bundesverfassung: Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Aktivitäten des SECO zugunsten der KMU (seit 1999) KMU-Forum KMU-Verträglichkeitstest KMU-Politik des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements EVD (2003) E-Government Administrative Erleichterung Massnahmenpaket des BR zur administrative Entlastung (2006) 128 Massnahmen 7

Bisheriges Vorgehen des sgv Der sgv setzt sich seit je für die Verringerung der Regulierungskosten sowie der administrativen Aufgaben ein, welche die KMU stark belasten. In den letzten Jahren haben die Bemühungen des sgv bei vielen Problemstellungen bereits "positive Früchte" getragen: Mehrwertsteuer Arbeitssicherheit Neuer Lohnausweis Revisionsrecht 8

Strategie des sgv In seinem politischen Programm 2008-2010 und 2010-2014 fordert der sgv einen Abbau von gesetzlichen Normen und Vorschriften sowie eine markante administrative Entlastung der KMU. Um diese strategischen Ziele zu erreichen, setzt sich der sgv dafür ein, dass: 1. im Rahmen der Gesetzgebung mittels Regulierungskostenmessungen die "KMU-Verträglichkeit" bedingungslos sichergestellt wird. 2. gesetzliche Normen und Vorschriften reduziert und die KMU administrativ markant entlastet werden. 9

Das RKM: Zusammensetzung der Regulierungskosten Regulierungskosten sind dabei definiert als Kosten, die bei Adressaten durch die Einhaltung oder Befolgung von gesetzlichen Handlungspflichten (Informationspflichten, Zahlungspflichten, Überwachungspflichten) entstehen: Personalkosten Zeit x Tarif Sachkosten Material Wareneingang Fremdleistungen Finanzielle Kosten Investitionen Steuern und Abgaben 12

Das RKM: Übersicht über die verschiedenen Kostenbegriffe Personalkosten + Sachkosten + = Regulierungskosten I Finanzielle Kosten + Sowieso-Kosten = Regulierungskosten II (Zusätzliche Kosten) Opportunitätskosten + = Regulierungskosten III 13

Messung von Regulierungskosten für CH-KMU Arbeitsrecht/-sicherheit Kostengrössen Investitionen zur Arbeitssicherheit Mitarbeiterqualifikationen im Rahmen der Arbeitssicherheit Meldung / Genehmigung von Arbeitszeiten Dokumentation von Arbeitszeiten zur Berechnung der Lohnzuschläge Regulierungskosten I (Total) davon Sowieso-Kosten Regulierungskosten II (Zusätzliche Kosten) Opportunitätskosten (0,8035%) Regulierungskosten III Gesamtkosten in CHF 808'122'184 191'936'578 4'735'000 218'040'822 1'222'834'584 747'478'730 475'355'854 3'819'484 479'175'338 16

Qualitative Ergebnisse Arbeitsrecht/-sicherheit Rechtsunsicherheit Externe Unterstützung: Branchenlösungen/Checklisten Komplexität und Umfang der gesetzlichen Grundlagen 17

Messung von Regulierungskosten für CH-KMU Sozialversicherungen Kostengrössen Jährliche Abrechnung mit den Versicherern zur AHV/IV/EO/ALV Familienzulagen, Krankentaggeld Jährliche Abrechung mit den Versicherern zum BVG Jährliche Abrechnung mit den Versicherern zum UVG Meldung von Berufsunfällen, Nicht-Betriebsunfällen und Krankheitsabsenzen Regulierungskosten I (Total) Gesamtkosten in CHF 435'702'024 1'254'560'939 270'083'030 11'764'907 1'972'110'900 davon Sowieso-Kosten 0 Regulierungskosten II (Zusätzliche Kosten) Opportunitätskosten (0,8035%) Regulierungskosten III 1'972'110'900 15'845'911 1'987'956'811 18

Qualitative Ergebnisse Sozialversicherungen Externe Vergabe Erleichterung durch Lohnprogramme Meldung von Nicht-Betriebsunfällen (NBU) 19

Messung von Regulierungskosten für CH-KMU Lebensmittelhygiene Kostengrössen Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln im Rahmen der Selbstkontrolle Erstellung des Selbstkontrollkonzepts mit Festlegung kritischer Kontrollpunkte Aktualisierung des Selbstkontrollkonzepts mit Festlegung kritischer Kontrollpunkte Schulung und Überwachung von Mitarbeitenden im Bereich Lebensmittelhygiene Anwendung des HACCP-Konzepts und Aufzeichnen von eigenen Kontrollergebnissen Regulierungskosten I (Total) davon Sowieso-Kosten Regulierungskosten II (Zusätzliche Kosten) Opportunitätskosten (0,8035%) Regulierungskosten III Gesamtkosten in CHF 579'343'935 217'149'459 89'850'778 41'634'725 657'610'041 1'585'588'938 281'226'641 1'304'362'297 10'480'551 1'314'842'848 20

Qualitative Ergebnisse Lebensmittelhygiene Rechtsunsicherheit KMU-Praktikabilität Benötigte Fremdleistungen für KMU 21

Messung von Regulierungskosten für CH-KMU Zusammenfassung Kostengrössen für die drei analysierten Themenfelder Gesamtkosten in CHF Regulierungskosten I (Total) 4'780'534'422 davon Sowieso-Kosten 1'028'705'370 Regulierungskosten II (Zusätzliche Kosten) 3'751'829'051 Opportunitätskosten (0,8035%) 30'145'946 Regulierungskosten III 3'781'974'998 Totale Belastung der KMU mit Regulierungskosten CHF 4 Milliarden! 22

Schlussfolgerungen Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Regulierungskosten in den Unternehmen in der Schweiz nur schon in den drei betrachteten Themenfeldern Arbeitsrecht, Sozialversicherungen und Lebensmittelhygiene auf insgesamt 4 Milliarden Franken belaufen. Hochgerechnet dürften sich die Regulierungskosten in der Schweiz somit auf über 50 Milliarden Franken belaufen. 23

Regulierungskosten von 50 Milliarden Franken KPMG-Studie 22 Rechtstexte Drei Teilbereiche Bundesebene RK für KMU Abschätzung des sgv Mehr als 4 000 Rechtstexte Alle Bereiche Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene RK für Unternehmen, Bürger, Verwaltung 50 Milliarden Franken 4 Milliarden Franken Studien zu anderen Ländern haben geschätzt, dass sich die Kosten der Regulierung auf zwischen 2 und 10 Prozent des BIP belaufen oder gar noch mehr (Bundesrat 2006) 24

Negative Auswirkungen der Regulierungskosten Mikroökonomisch (KMU) Verursachen Zeitverluste und finanzielle Kosten Behindern die KMU in ihrer Aktionsfreiheit und Entscheidungskraft Schwächen ihre Konkurrenzfähigkeit Makroökonomisch Wirtschaftswachstum Arbeitsplätze Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz 4

Politische Forderungen des sgv 1. Verringerung der Regulierungskosten für die KMU um netto 20 Prozent bis 2018. Nur eine Netto-Reduktion verhindert, dass bereits bestehende Regelungen durch neue ersetzt werden. 2. Bericht zur Messung der Regulierungskosten. Der Bundesrat soll ein Verzeichnis aller bestehenden Gesetze in der Schweiz erstellen und veröffentlichen. 3. Laufende Erfassung der Regulierungskosten. Bei jeder neuen Regelung Gesetz, Verordnung auf Bundesebene muss eine systematische Messung der Regulierungskosten für KMU mit Hilfe der RKM-Methode vorgenommen werden. 25

Politische Forderungen des sgv 4. Führen einer von der Verwaltung unabhängigen KMU- Regulierungskontrollinstanz. Bei der Erarbeitung von Bundesgesetzen und Verordnungen muss diese neue Instanz nicht nur eine Kontrolle ausüben, sondern auch über ein Vetorecht verfügen. 5. Einführung der "Sunset Legislation" auf Bundesebene. Damit werden Gesetze und Verordnungen zeitlich limitiert. Aufgrund der Erfahrungswerte kann eine periodische Evaluation der Wirkung, der Effizienz und vor allem der Notwendigkeit dieser Regulierungen überprüft werden. 6. Föderalistische Abstützung. Durch Einbeziehung der kantonalen Gewerbeverbände soll die Verminderung der Regulierungskosten auch auf kantonaler Ebene realisiert werden. 26

Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig ein Gesetz nicht zu erlassen." Charles de Montesquieu, franz. Philosoph

Schweizerischer Gewerbeverband sgv Union suisse des arts et métiers usam Unione svizzera delle arti e mestieri usam 27