Klassische Geflügelpest (Hochpathogene Form der Aviären Influenza)

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Klassische Geflügelpest (Hochpathogene Form der Aviären Influenza) Informationsbroschüre für Bürgerinnen und Bürger Leitlinien zum richtigen Umgang mit der Tierseuche ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT VERBRAUCHERSCHUTZ 1

Was ist die Vogelgrippe? Die Vogelgrippe ist ein in den letzten Jahren vermehrt benutzter Begriff für Infektionen des Wild- und Hausgeflügels mit Influenzaviren. Die klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe), die durch krank machende Influenzastämme vom Subtyp H5 oder H7 hervorgerufen wird. Die Tiermedizin kennt die Krankheit bereits seit dem 19. Jahrhundert. Sie befällt besonders Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Gänse und Enten. Bei Hausgeflügel, besonders bei Hühnern und Puten, verläuft die ansteckende Erkrankung mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen; innerhalb weniger Tage können bis zu 100 % der Tiere schwer erkranken und sterben. Welche Anzeichen treten bei betroffenen Tieren auf? Erkrankte Vögel können unter anderem hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel oder ein stumpfes, gesträubtes Federkleid aufweisen. Das Krankheitsbild ist jedoch sehr variabel und unbestimmt. Aufgrund der Symptome kann stets nur ein Verdacht auf das Vorliegen der Geflügelpest ausgesprochen werden; die Feststellung der Infektion ist immer an eine Laboruntersuchung gebunden. Die Inkubationszeit beträgt wenige Tage. Wie hat sich die Vogelgrippe verbreitet? Aviäre Influenzavirusinfektionen (Vogelgrippe) sind bei Wildvögeln weit verbreitet und führen dort in der Regel zu keinerlei Erkrankungserscheinungen. Krank machende Virusvarianten der Subtypen H5 oder H7, die die eigentliche Geflügelpest auslösen, entstehen in infiziertem Hausgeflügel durch Mutationen aus harmlosen Vorläuferviren dieser Subtypen. Bis Mitte der 1990 er Jahre war die Geflügelpest äußerst selten und trat nur regional begrenzt auf. In den letzten Jahren haben Anzahl und Schwere der Seuchenausbrüche jedoch zugenommen. In Südostasien grassiert das auch für den Menschen gefährliche H5N1 Virus in 11 Ländern seit 2003 und ist bis heute noch nicht gestoppt. Seit Juli 2005 werden aus über 20 weiteren Ländern in Europa, Afrika und Asien H5N1 Nachweise berichtet. Bislang kam es in Zentral- und Ostasien, dem Irak und der Türkei zu Erkrankungen und Todesfällen bei Menschen. Wie wird die Vogelgrippe übertragen? Kranke Tiere scheiden die Erreger mit dem Kot sowie mit Absonderungen aus Schnabel und Augen aus. Durch direkten oder mittelbaren Kontakt mit infizierten Tieren können sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material anstecken. Auch Tiere, die die Infektion überleben, scheiden das Virus in der Regel 2-3 Wochen aus. Auch Menschen können sich mit Erregern der Geflügelpest anstecken. Das derzeit grassierende Geflügelpestvirus des Typs H5N1 hatte bereits 1997 erstmals zu 18 menschlichen Infektionen in Hongkong geführt, von denen sechs tödlich verliefen. Als Infektionsquelle der H5N1-Infektionen für den Menschen gilt krankes oder an Geflügelpest verendetes Hausgeflügel sowie dessen Ausscheidungen. Der Kontakt mit an Geflügelpest erkrankten Vögeln muss daher vermieden werden. Wo dies (aus beruflichen Gründen) nicht möglich ist, muss eine entsprechende Schutzkleidung getragen werden und müssen weitere Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden. Der Verzehr von durchgegartem Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar. 2 3

Die direkte Übertragung des H5N1-Virus von einem infizierten Mensch zu einem anderen konnte noch in keinem Fall nachgewiesen werden; die bisherigen Erkrankungen beruhten immer auf einem engen Kontakt zu erkrankten Tieren. Es besteht jedoch die Sorge, dass sich das H5N1-Virus zu einem Erreger weiterentwickelt, der direkt von Mensch zu Mensch übertragen werden kann und so die große Gefahr einer weltweiten Epidemie (Pandemie) in sich bergen könnte. Allen Haustierhaltern wird geraten überall den grundsätzlichen Regeln der Hygiene im Umgang mit ihren Schützlingen genau zu folgen. Wie soll ich mich verhalten? Wenn Sie einen toten Singvogel finden, können Sie ihn mit einer Plastiktüte aufnehmen (Plastiktüte als Handschuh nutzen), diese umkrempeln, das Tier damit umwickeln und entsorgen. Nach bisherigem Kenntnisstand geht gegenwärtig von Singvögeln kein erhöhtes Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe aus. Den Fund größerer verendeter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel sollten Sie nach Möglichkeit dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei melden, damit die Beseitigung und die Untersuchung auf hochpathogenes H5N1-Virus eingeleitet werden kann. Unabhängig von anderen Bedenken gegen die Fütterung von Wildvögeln, sollte sie aufgrund der unklaren Verbreitungswege des H5N1-Virus unterlassen werden. Durch die Verunreinigung des Futters könnten sich die Vögel untereinander anstecken. Stark mit Vogelkot verunreinigte ufernahe Stellen von Gewässern sollten Sie meiden und auch ihre Kinder während des Spielens von dort fern halten. Sollte es dennoch zum Kontakt kommen: Händewaschen mit warmem Seifenwasser ist eine wirksame Schutzmaßnahme. Wenn Sie mit ihrem Hund spazieren gehen, führen Sie ihn im Uferbereich von Flüssen und Seen an der Leine. Im Gegensatz zu Hunden, für die bisher noch keine gesicherten Hinweise auf die Übertragbarkeit von H5N1 vorliegen, ist bei Katzen erhöhte Vorsicht geboten. In Gebieten, in denen das hochpathogene H5N1-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, gilt ein genereller Leinenzwang für Hunde und ein Ausgehverbot für Katzen. Beobachten Sie ihre Haustiere gut und konsultieren Sie bei Verhaltensauffälligkeiten oder Krankheitssymptomen, die in Zusammenhang mit dem Grippevirus stehen könnten, den Tierarzt. Bedenken Sie aber, dass für Katzen, die in geschlossenen Räumen gehalten werden, auch in ausgewiesenen Wildvogel-Geflügelpestgebieten kein Infektionsrisiko besteht. Was kann ich noch essen? Grundsätzlich können die Viren auch in Eier und Muskelfleisch der infizierten Tiere gelangen. Durch die Hitzeempfindlichkeit von Influenzaviren wird jedoch das Risiko einer Übertragung auf den Menschen durch Lebensmittel als sehr gering eingestuft. Durch Verarbeitung bei Temperaturen von mehr als 70 Grad wird eventuell vorhandenes Virus zerstört. Einfrieren hingegen inaktiviert das Virus nicht. 4 5

Vereinten Nationen, der WHO und dem OIE sind die Intensivierung der Überwachung, Ausbau der diagnostischen Möglichkeiten und die Anwendung und Entwicklung von Impfprogrammen. Was wird von staatlicher Seite gegen den Ausbruch der Vogelgrippe getan? Bei Verdacht auf Geflügelpest ist umgehend der zuständige Amtstierarzt zu informieren, eigene Behandlungsversuche oder die Impfung sind verboten. Der Geflügelbestand des betroffenen Hofes wird getötet und direkt in so genannte Tierkörperbeseitigungsanstalten verbracht. Auf dem betroffenen Hof wird fachgerecht gereinigt und desinfiziert. Die wichtigsten Hygieneregeln im Umgang mit Geflügelfleisch sind: ó Geflügelfleisch sollte immer gut durchgegart verzehrt werden. ó Alle Arbeitsflächen und Küchengeräte, die mit dem rohem Fleisch in Kontakt gekommen sind, müssen gut - möglichst unter fließendem, heißem Wasser abgespült werden. Was wird getan, wenn die Geflügelpest ausgebrochen ist? Die Geflügelpest ist eine wirtschaftlich besonders bedeutsame Tierseuche und deshalb nach den Regeln des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) sowie nach EG-Recht anzeige- und bekämpfungspflichtig. In Deutschland sind die durchzuführenden Maßnahmen in der Geflügelpest-Verordnung festgelegt, mit der die EU-Richtlinie 92/40 EWG in nationales Recht umgesetzt worden ist. Das nationale Referenzlabor für Geflügelpest in Deutschland auf der Insel Riems klärt bundesweit alle Verdachtsfälle und ist darüber hinaus auch als Referenzlabor in das weltweite Netz der OIE eingebunden. Auch auf internationaler Ebene finden Hilfsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe statt. Ziele der Zusammenarbeit der Landwirtschaftsorganisation der Die zuständige Behörde legt bei festgestellten Seuchenausbruch das Gebiet um den betroffenen Stall oder den sonstigen Standort mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk, zehn Kilometern als Beobachtungsgebiet und 13 Kilometern als Kontrollzone fest. In diesen Restriktionsgebieten ist der Transport von Tieren und Waren gesperrt oder erheblich eingeschränkt. Auch die Bewegungsfreiheit von Menschen kann, wenn es geboten erscheint, eingeschränkt werden. Lassen Sie in diesen Gebieten Ihr Haustier nicht frei herumlaufen. Mit einer Verordnung ist die Stallpflicht für Geflügel angeordnet worden. Auf der Basis von Risikobewertungen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wird die Lage monatlich neu bewertet und die Stallpflicht überprüft. Sollten sich daraus wesentliche Veränderungen ergeben, werden die geltenden Maßnahmen entsprechend angepasst. 6 7

Nach dieser Verordnung müssen Geflügelhaltungen in ó Restriktionsgebieten (Gebiete, in denen infizierte Wildvögel gefunden wurden), ó geflügeldichten Gebieten und ó Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebiete) auch in Zukunft ihr Geflügel aufstallen. Gibt es bereits Pläne für den Fall einer Pandemie? Für den Fall einer weltweit beim Menschen auftretenden Epidemie mit einem neuen Influenzavirus (Pandemie) ist die Bundesregierung auf ein koordiniertes Vorgehen zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung und zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens vorbereitet. Damit haben wurde nach einer intensiven Diskussion mit den Bundesländern eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden, mit der in Risikogebieten keinerlei Risiko eingegangen wird, bundesweit einheitliche und praktikable Regeln für Ausnahmen gelten und die Freilandhaltung in Deutschland eine verlässliche Perspektive hat. Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände wird bei Geflügelpestausbrüchen in anderen Ländern vorsorglich der Import von nicht durcherhitzten Geflügelprodukten aus diesen Staaten verboten. Reisende sollten in den von der Vogelgrippe betroffenen Ländern den Kontakt auch zu gesund erscheinendem Geflügel meiden, also beispielsweise auf den Besuch von Tier- und Geflügelmärkten verzichten (siehe hierzu auch unser Informationsblatt auf der Internetseite des BMELV). Es liegen bereits ausgearbeitete nationale Pandemiepläne vor. Auch gemeinsame Maßnahmen auf EU- und WHO- Ebene bestimmen die weitere Vorgehensweise. Die Versorgung der Bevölkerung mit antiviralen Medikamenten liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer; die bei einer Pandemie ausreichend Vorräte, Personal und Ausrüstung zur Verfügung stellen können. Wie bemerke ich, dass ich mich mit der Vogelgrippe infiziert habe? Ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine Ansteckung mit dem hochpathogenen H5N1-Virus beim Menschen erfolgt, beträgt die Inkubationszeit zwei bis fünf Tage, in seltenen Fällen bis zu zehn Tagen. Die Krankheitszeichen ähneln denen einer schweren Grippe: plötzliches Auftreten von schwerem Krankheitsgefühl begleitet von hohem Fieber, Husten, Atemnot und Halsschmerzen, eventuell Durchfall, Bauchschmerzen und Erbrechen. Bei einigen erkrankten Menschen tritt nach einiger Zeit eine Lungenentzündung auf, die, gelegentlich auch unter Beteiligung anderer Organsysteme, zum Tod führen kann. Es ist ratsam, bei ersten Anzeichen einer Grippeerkrankung den Arzt aufzusuchen, der dann mit Hilfe einer Speichelprobe Bestandteile von Influenzaviren nachweisen kann. Sofern Sie innerhalb von zehn Tagen vor dem Auftreten der Symptome Kontakt zu verendeten Wildvögeln oder andere Möglichkeiten zur Infektion mit H5N1-Virus hatten, müssen Sie den Arzt unmittelbar darauf aufmerksam machen. Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Homepage (www.rki.de) detaillierte Ausführungen hierzu bereit gestellt. 8 9

Kann ich mich gegen die Vogelgrippe schützen? Sollten Sie Geflügelpesterregern in besonderem Maße ausgesetzt sein (beruflich), ist das Tragen von geeigneter Schutzkleidung und die Beachtung strenger Vorsichtsmaßregeln unerlässlich. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass es sich bei dem H5N1-Virus gegenwärtig weiterhin um den Erreger einer reinen Tierseuche handelt. Die zum Schutz vor der saisonalen menschlichen Grippe erhältliche Impfung schützt nicht vor einer möglichen Infektion mit dem H5N1-Virus. Mehr Informationen und Hinweise zur Vogelgrippe finden Sie unter: Alle Verordnungen zum Schutz gegen die Geflügelpest auf einen Blick finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. ó www.bmelv.bund.de Aktuelles und Hintergründe finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Friedrich-Loeffler- Institutes und den Seiten des Robert-Koch-Institutes. ó www.fli.bund.de und www.rki.de Auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie alle Informationen zum Nationalen Pandemieplan. ó www.bmg.bund.de Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Pressestelle Wilhelmstraße 54 10117 Berlin Gestaltung: design_idee_erfurt Stiftsgasse 2 99084 Erfurt Fotos: www.oekolandbau.de Domenic Menzler/BLE, Thomas Stephan/BLE Druck: BMELV, Mai 2006 Diese Broschüre ist auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. 10 11

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