REP. BOSNIEN-HERZEGOWINA, KROATIEN und MAZEDONIEN. Kontingenteinheit BAUMWOLLGARNE, NICHT IN AUFMACHUNG FÜR DEN KLEINVERKAUF

Ähnliche Dokumente
Anhang III Waren, auf die ein besonderer Zeitplan für die Zollsenkungen angewandt wird

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

Kategorienschema 2016 Textilwaren und Bekleidung

ANHANG. des Vorschlags für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Text. Bundesrecht

TARIF Waren- Mengen- Nr./UNr. bezeichnung bezeichnung

Artikel 1 Anhang I der Verordnung (EU) 2015/936 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 2,

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

ANHÄNGE. zu dem. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP 2009)

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

A8-0311/ Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter spezifische Einfuhrregelungen der Union fallen

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

5427/17 bhw/dp 1 DRI

Statistiken Berufs-, Schutz-, Sport- und Freizeitbekleidung

Statistiken Berufs-, Schutz-, Sport- und Freizeitbekleidung

Statistiken Berufs-, Schutz-, Sport- und Freizeitbekleidung

Statistiken Berufs-, Schutz-, Sport- und Freizeitbekleidung

Statistiken Berufs-, Schutz-, Sport- und Freizeitbekleidung

Text Anlage. Warenliste

Statistiken Berufs-, Schutz-, Sport- und Freizeitbekleidung

Teil 1 -GEMEINSCHAFTSHÖCHSTMENGEN

Statistiken Berufs-, Schutz-, Sport- und Freizeitbekleidung

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik

Byrd Amendment der USA: WTO genehmigt Gegenmaßnahmen und fordert die USA zur Einhaltung der WTO-Entscheidung auf

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Stufenplan der Ukraine für den Zollabbau. EU/UA/Anhang I-A/de 539

Amtsblatt der Europäischen Union L 280/13

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

Statistisches Bundesamt

Kapitel 52. Baumwolle. Allgemeines. Bei diesem Kapitel sind die Erläuterungen zu "Allgemeines" des Abschnitts XI zu beachten.

Abschnitt XI. Spinnstoffe und Waren daraus

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Text. Bundesrecht. Harmonisiertes System

Stufenplan der Ukraine für den Zollabbau. EU/UA/Anhang I-A/de 539

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

ABSCHNITT XI SPINNSTOFFE UND WAREN DARAUS. c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14;

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

Stufenplan der Ukraine für den Zollabbau. EU/UA/Anhang I-A/de 539

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik

Kapitel 60. Gewirkte oder gestrickte Stoffe. Allgemeines

DTB-Warengruppenschlüssel

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Kapitel 61. Bekleidung und Bekleidungszubehör, gewirkt oder gestrickt

Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt

EU - Zusatzzölle auf US-Waren Betroffener Warenkreis wurde wieder erhöht

Kapitel 61. Bekleidung und Bekleidungszubehör, gewirkt oder gestrickt

ANHANG EINLEITENDE ANMERKUNGEN

Preisliste 2012 Ausgenommen Satz und Druckfehler

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2446 DER KOMMISSION (UZK-IA) vom 28. Juli 2015 ANHANG 22-01

Preisliste 2017 Ausgenommen Satz und Druckfehler

Hemd - Bluse Leichter Pullover - Gilet Hose - Jupe Einfach Veston Regen - Wollmantel

Türkische Textilindustrie wird durch Krise zurückgeworfen

ANHANG. der. Delegierten Verordnung der Kommission

Anhang: Rechtsgrundlagen

Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Textil-Veredelungsverkehr

Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren im 1.Vierteljahr 2004

3. Liste der Güter, für die im Transit durch die Ukraine eine Finanzgarantie notwendig ist

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Bundesanzeiger AT Einfuhrausschreibung für bestimmte Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in Belarus und in der Demokratischen Volksrepublik Korea

Leasing Bettwäsche (Stückpreise)

Kapitel 63. Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen. Allgemeines

Kleidung - 1. Jacques Poitou 2001.

Verordnung über die Zollbegünstigung nach Verwendungszweck

Jahrgang 1994 Ausgegeben am 20. September Stück

Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2014

Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2016

Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2015

Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2017

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

Kapitel 56. Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Bundesrecht konsolidiert

Preisübersicht Wäscherei (waschen und bügeln)

Kapitel 62. Bekleidung und Bekleidungszubehör, weder gewirkt noch gestrickt. Allgemeines

Kategorie Artikel zus. Text Preis einfach Preis Qualität Oberbekleidung Jacke, Anorak 7,40 Oberbekleidung Jacke 3/4 über 70cm 9,50 Oberbekleidung

Regierungsvorlage der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP. Ausgedruckt am

die gelbe Jacke die rote Jacke die blaue Jacke die schwarze Jacke die violette Hose die rote Hose die grüne Hose die schwarze Hose

Kapitel 61. Bekleidung und Bekleidungszubehör, gewirkt oder gestrickt. Allgemeines

LBN Summenermittlungsbogen Mein/Unser Hausrat

Umfrage GermanFashion Modeverband Deutschland e.v.

Arbeitsblätter TEXTIL

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 174 final - ANNEX 6 - PART 3/5.

ERZEUGNISSPEZIFISCHE URSPRUNGSREGELN

Textilpflege Zimmermann Preisliste gültig ab gültig bis auf Widerruf, Irrtum und Druckfehler vorbehalten

Markt 08: Bekleidung, Leder und Textil

LEBENDE TIERE UND WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS Alle Tiere des Kapitels 1 sind vollständig gewonnen oder hergestellt

DTB-Warengruppenschlüssel

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Business. Messekleidung. Foto: work & fashion I Business- & Messekleidung I Textilverkauf und besticken. unisex 6040

7621/16 ADD 9 AF/mhz/mfa DGC 1A

Ein kleines Nachschlagewerk der Stoffarten für alle, die. sich gerne mit dem Thema Stoffe und drum-herum

Nutzen Sie die Vorteile unserer Stunden-Paket- oder Korbpreise.

Christian Gassner Cashmere

Umfrage GermanFashion Modeverband Deutschland e.v.

artikel kleiderbad vollreinigung

Transkript:

Kurztitel Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 959/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995 /Artikel/Anlage Anl. 5 Inkrafttretensdatum 07.12.1994 Außerkrafttretensdatum 09.03.1995 Text Anlage 5 ------------ REP. BOSNIEN-HERZEGOWINA, KROATIEN und MAZEDONIEN Kontingenteinheit BAUMWOLLGARNE, NICHT IN AUFMACHUNG FÜR DEN KLEINVERKAUF (Kat. 1) 5204 11 Nähgarne, 85 GHT oder mehr Baumwolle enthaltend 5204 19 sonstige Nähgarne Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), 85 GHT oder mehr Baumwolle enthaltend 5205 10 ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern 5205 20 ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern 5205 30 gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern 5205 40 gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), weniger als 85 GHT Baumwolle enthaltend 5206 10 ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern 5206 20 ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern 5206 30 gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern 5206 40 gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern ex 5604 90 Baumwollgarne, mit Kautschuk oder Kunststoffen imprägniert, bestrichen, überzogen oder umhüllt Kontingenteinheit GEWEBE AUS BAUMWOLLE, ANDERE ALS DREHERGEWEBE, SCHLINGENGEWEBE (FROTTIERGEWEBE), BÄNDER, SAMT, (Kat. 2) PLÜSCH, CHENILLEGEWEBE, TÜLLE UND GEKNÜPFTE NETZSTOFFE Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger; roh: 5208 11 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht 5208 12 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht 5208 13 in 3- oder 4bindigem (einschließlich www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 9

5208 19 andere Gewebe gebleicht: 5208 21 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht 5208 22 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht 5208 23 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5208 29 andere Gewebe Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g; roh: 5209 11 in Leinwandbindung 5209 12 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5209 19 andere Gewebe gebleicht: 5209 21 in Leinwandbindung 5209 22 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5209 29 andere Gewebe Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil von Baumwolle mit weniger als 85 GHT, überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger; roh: 5210 11 in Leinwandbindung 5210 12 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5210 19 andere Gewebe gebleicht: 5210 21 in Leinwandbindung 5210 22 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5210 29 andere Gewebe Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil von Baumwolle mit weniger als 85 GHT, überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g; roh: 5211 11 in Leinwandbindung 5211 12 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5211 19 andere Gewebe gebleicht: 5211 21 in Leinwandbindung 5211 22 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5211 29 andere Gewebe Andere Gewebe aus Baumwolle, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger: 5212 11 roh 5212 12 gebleicht mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g: 5212 21 roh 5212 22 gebleicht ex 5811 00 Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware, bestehend aus einer oder mehreren Lagen von Spinnstoffen, mit wattierendem Material durch Steppen oder auf andere Weise verbunden, www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 9

ausgenommen Stickereien der Nummer 5810, aus Baumwolle, roh oder gebleicht ex 6308 00 Warenzusammenstellungen, bestehend aus Geweben und Garnen, auch mit Zubehör, zur Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischtüchern, Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Kleinverkauf, aus Baumwolle, roh oder gebleicht Kontingenteinheit GEWEBE AUS BAUMWOLLE, ANDERE ALS DREHERGEWEBE, SCHLINGENGEWEBE (FROTTIERGEWEBE), BÄNDER, SAMT, (Kat. 2a) PLÜSCH, CHENILLEGEWEBE, TÜLLE UND GEKNÜPFTE NETZSTOFFE andere als roh oder gebleicht; Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger; gefärbt: 5208 31 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht 5208 32 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht 5208 33 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5208 39 andere Gewebe bunt gewebt: 5208 41 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht 5208 42 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht 5208 43 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5208 49 andere Gewebe bedruckt: 5208 51 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht 5208 52 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht 5208 53 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5208 59 andere Gewebe Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g; gefärbt: 5209 31 in Leinwandbindung 5209 32 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5209 39 andere Gewebe bunt gewebt: 5209 41 in Leinwandbindung 5209 42 Denim 5209 43 andere Gewebe in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5209 49 andere Gewebe bedruckt: 5209 51 in Leinwandbindung 5209 52 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5209 59 andere Gewebe Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil von Baumwolle mit weniger als 85 GHT, überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, www.ris.bka.gv.at Seite 3 von 9

mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger; gefärbt: 5210 31 in Leinwandbindung 5210 32 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5210 39 andere Gewebe bunt gewebt: 5210 41 in Leinwandbindung 5210 42 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5210 49 andere Gewebe bedruckt: 5210 51 in Leinwandbindung 5210 52 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5210 59 andere Gewebe Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil von Baumwolle mit weniger als 85 GHT, überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g; gefärbt: 5211 31 in Leinwandbindung 5211 32 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5211 39 andere Gewebe bunt gewebt: 5211 41 in Leinwandbindung 5211 42 Denim 5211 43 andere Gewebe in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5211 49 andere Gewebe bedruckt: 5211 51 in Leinwandbindung 5211 52 in 3- oder 4bindigem (einschließlich 5211 59 andere Gewebe Andere Gewebe aus Baumwolle, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger: 5212 13 gefärbt 5212 14 bunt gewebt 5212 15 bedruckt mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g: 5212 23 gefärbt 5212 24 bunt gewebt 5212 25 bedruckt ex 5811 00 Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware, bestehend aus einer oder mehreren Lagen von Spinnstoffen, mit wattierendem Material durch Steppen oder auf andere Weise verbunden, ausgenommen Stickereien der Nummer 5810, aus Baumwolle, anders als roh oder gebleicht ex 6308 00 Warenzusammenstellungen, bestehend aus Geweben und Garnen, auch mit Zubehör, zur Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischtüchern, Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Kleinverkauf, aus Baumwolle, anders als roh oder gebleicht Kontingenteinheit (Kat. 3) GEWEBE AUS SYNTHETISCHEN SPINNFASERN, ANDERE ALS BÄNDER, SAMTE, PLÜSCHE, SCHLINGENGEWEBE EINSCHLIESSLICH FROTTIERGEWEBE) UND CHENILLEGEWEBE www.ris.bka.gv.at Seite 4 von 9

Gewebe, 85 GHT oder mehr synthetische Stapelfasern enthaltend 5512 11 roh oder gebleicht 5512 21 roht (Anm.: richtig: roh) oder gebleicht 5512 91 roh oder gebleicht Gewebe, weniger als 85 GHT synthetische Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 170 g oder weniger 5513 10 roh oder gebleicht Gewebe, weniger als 85 GHT synthetische Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g 5514 10 roh oder gebleicht Andere Gewebe aus synthetischen Stapelfasern * aus Polyesterstapelfasern ex 5515 11 * überwiegend oder ausschließlich mit Viskoserayonstapelfasern gemischt, roh oder gebleicht ex 5515 12 * überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt, roh oder gebleicht ex 5515 13 * überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt, roh oder gebleicht ex 5515 19 * sonstige, roh oder gebleicht aus Polyacryl- oder Modacrylstapelfasern ex 5515 21 * überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, roh oder gebleicht ex 5515 22 * überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt, roh oder gebleicht ex 5515 29 * sonstige, roh oder gebleicht * andere Gewebe ex 5515 91 * überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt, roh oder gebleicht ex 5515 92 * überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt, roh oder gebleicht ex 5515 99 * sonstige, roh oder gebleicht ex 5803 90 Drehergewebe (Gaze), ausgenommen gewebte Bänder der Nummer 5806, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht ex 5905 00 Textile Wandbeläge, aus synthetischen Spinnfasern, roh oder gebleicht ex 6308 00 Warenzusammenstellungen, bestehend aus Geweben und Garnen, auch mit Zubehör, zur Herstellung von Teppichen, Tappiserien, bestickten Tischtüchern, Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachung für den Kleinverkauf, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht Kontingenteinheit PULLOVER, STRICKJACKEN, WESTEN (GILETS) UND ÄHNLICHE WAREN (ANDERE ALS ZUGESCHNITTEN UND (Kat. 5) GENÄHT); ANORAKS, WINDJACKEN UND ÄHNLICHE WAREN, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN ex 6101 10 Anoraks, Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, für Männer oder Knaben ex 6101 20 Anoraks, Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, aus Baumwolle, für Männer oder Knaben ex 6101 30 Anoraks, Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, aus Chemiefasern, für Männer oder Knaben www.ris.bka.gv.at Seite 5 von 9

ex 6102 10 Anoraks, Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, für Frauen oder Mädchen ex 6102 20 Anoraks, Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, aus Baumwolle, für Frauen oder Mädchen ex 6102 30 Anoraks, Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, aus Chemiefasern, für Frauen oder Mädchen 6110 10 Pullover (Slipover), Twinsets, Westen und ähnliche Waren und Strickjacken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren 6110 20 Pullover (Slipover), Twinsets, Westen und ähnliche Waren und Strickjacken, aus Baumwolle 6110 30 Pullover (Slipover), Twinsets, Westen und ähnliche Waren und Strickjacken, aus Chemiefasern Kontingenteinheit SHORTS UND ANDERE KURZE HOSEN (ANDERE ALS BADEHOSEN) UND LANGE HOSEN, AUS GEWEBEN, für (Kat. 6) Männer und Knaben; LANGE HOSEN, AUS GEWEBEN, für Frauen und Mädchen, AUS WOLLE ODER FEINEN TIERHAAREN, BAUMWOLLE, SYNTHETISCHEN ODER KÜNSTLICHEN SPINNSTOFFEN; TRAININGSANZÜGE, GEFÜTTERT, AUS BAUMWOLLE, SYNTHETISCHEN ODER KÜNSTLICHEN SPINNSTOFFEN ex 6203 41 Shorts und andere kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), lange Hosen, Kniebundhosen und dergleichen (ausgenommen Latzhosen, Arbeits- und Berufskleidung), aus Wolle oder feinen Tierhaaren, für Männer oder Knaben ex 6203 42 Shorts und andere kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), lange Hosen, Kniebundhosen und dergleichen (ausgenommen Latzhosen, Arbeits- und Berufskleidung), aus Baumwolle, für Männer oder Knaben ex 6203 43 Shorts und andere kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), lange Hosen, Kniebundhosen und dergleichen (ausgenommen Latzhosen, Arbeits- und Berufskleidung), aus synthetischen Spinnstoffen, für Männer oder Knaben ex 6203 49 Shorts und andere kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), lange Hosen, Kniebundhosen und dergleichen (ausgenommen Latzhosen, Arbeits- und Berufskleidung), aus künstlichen Spinnstoffen, für Männer oder Knaben ex 6204 61 lange Hosen, Kniebundhosen und dergleichen, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, für Frauen oder Mädchen ex 6204 62 lange Hosen, Kniebundhosen und dergleichen, aus, Baumwolle, für Frauen oder Mädchen ex 6204 63 lange Hosen, Kniebundhosen und dergleichen, aus synthetischen Spinnstoffen, für Frauen oder Mädchen ex 6204 69 lange Hosen, Kniebundhosen und dergleichen, aus künstlichen Spinnstoffen, für Frauen oder Mädchen ex 6211 32 Trainingsanzüge, gefüttert, aus Baumwolle, für Männer oder Knaben ex 6211 33 Trainingsanzüge, gefüttert, aus Chemiefasern, für Männer oder Knaben ex 6211 42 Trainingsanzüge, gefüttert, aus Baumwolle, für Frauen oder Mädchen ex 6211 43 Trainingsanzüge, gefüttert, aus Chemiefasern, für Frauen oder Mädchen Kontingenteinheit BLUSEN UND HEMDBLUSEN, AUS GEWIRKEN UND GEWEBEN, www.ris.bka.gv.at Seite 6 von 9

AUS WOLLE ODER FEINEN TIERHAAREN, BAUMWOLLE, (Kat. 7) SYNTHETISCHEN ODER KÜNSTLICHEN SPINNSTOFFEN, für Frauen oder Mädchen 6106 10 Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder gestrickt, aus Baumwolle 6106 20 Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder gestrickt, aus Chemiefasern ex 6106 30 Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder gestrickt, aus Wolle oder feinen Tierhaaren 6206 20 Blusen und Hemdblusen, gewebt, aus Wolle oder feinen Tierhaaren 6206 30 Blusen und Hemdblusen, gewebt, aus Baumwolle 6206 40 Blusen und Hemdblusen, gewebt, aus Chemiefasern Kontingenteinheit HEMDEN, ÄNDERE ALS AUS GEWIRKEN, AUS WOLLE ODER FEINEN TIERHAAREN, BAUMWOLLE, SYNTHETISCHEN ODER (Kat. 8) KÜNSTLICHEN SPINNSTOFFEN, für Männer oder Knaben 6205 10 Hemden, aus Wolle oder feinen Tierhaaren 6205 20 Hemden, aus Baumwolle 6205 30 Hemden, aus Chemiefasern Kontingenteinheit SCHLINGENGEWEBE (FROTTIERGEWEBE); WÄSCHE ZUR KÖRPERPFLEGE ODER KÜCHENWÄSCHE (HAUSHALTSWÄSCHE), (Kat. 9) ANDERE ALS AUS GEWIRKEN, AUS SCHLINGENGEWEBE (FROTTIERGEWEBE), AUS BAUMWOLLE 5802 11 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle, roh 5802 19 sonstige Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle ex 6302 60 Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (Haushaltswäsche), aus Frottiergewebe, aus Baumwolle Kontingenteinheit MÄNTEL (EINSCHLIESSLICH KURZMÄNTEL), UMHÄNGE UND ÄHNLICHE WAREN UND JACKEN (ausgenommen PARKAS), (Kat. 15) AUS GEWEBEN, für Frauen oder Mädchen 6202 11 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren, aus Wolle oder feinen Tierhaaren ex 6202 12 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren, aus Baumwolle ex 6202 13 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren, aus Chemiefasern 6204 31 Jacken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren 6204 32 Jacken, aus Baumwolle 6204 33 Jacken, aus synthetischen Spinnstoffen ex 6204 39 Jacken, aus künstlichen Spinnstoffen ex 6210 30 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren, aus Erzeugnissen der Nummern 5903, 5906 oder 5907, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, Baumwolle oder Chemiefasern Kontingenteinheit ANZÜGE UND ENSEMBLES (KOMBINATIONEN), ANDERE ALS AUS GEWIRKEN, AUS WOLLE ODER FEINEN TIERHAAREN, (Kat. 16) BAUMWOLLE, SYNTHETISCHEN ODER KÜNSTLICHEN SPINNSTOFFEN, ausgenommen SCHIANZÜGE; TRAININGSANZÜGE, GEFÜTTERT, MIT AUSSENSEITE AUS EIN UND DEMSELBEN FLÄCHENERZEUGNIS, AUS BAUMWOLLE, SYNTHETISCHEN ODER KÜNSTLICHEN SPINNSTOFFEN; für Männer und Knaben 6203 11 Anzüge, aus Wolle oder feinen Tierhaaren 6203 12 Anzüge, aus synthetischen Spinnstoffen ex 6203 19 Anzüge, aus Baumwolle oder künstlichen Spinnstoffen www.ris.bka.gv.at Seite 7 von 9

6203 21 Ensembles (Kombinationen), aus Wolle oder feinen Tierhaaren ex 6203 23 Ensembles (Kombinationen), ausgenommen Arbeitsund Berufskleidung, aus Baumwolle ex 6203 23 Ensembles (Kombinationen), ausgenommen Arbeitsund Berufskleidung, aus synthetischen Spinnstoffen ex 6203 29 Ensembles (Kombinationen), ausgenommen Arbeitsund Berufskleidung, aus künstlichen Spinnstoffen ex 6211 32 Trainingsanzüge, gefüttert, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis, aus Baumwolle ex 6211 33 Trainingsanzüge, gefüttert, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis, aus Chemiefasern Kontingenteinheit (Kat. 67) BEKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, ANDERE ALS FÜR KLEINKINDER, AUS WIRKWAREN: WÄSCHE ALLER ART AUS GEWIRKEN; GARDINEN, VORHÄNGE UND INNENROLLOS; SCHABRACKEN UND BETTVORHÄNGE UND ANDERE WAREN ZUR INNENAUSSTATTUNG, AUS GEWIRKEN; DECKEN AUS GEWIRKEN; ANDERE WAREN AUS GEWIRKEN, EINSCHLIESSLICH BEKLEIDUNGSTEILE ex 5807 90 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, als Meterware, Streifen oder Zuschnitte, nicht bestickt ex 6113 00 Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken der Nummer 5906 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken 6117 10 Schals (Umschlagtücher), Halstücher (Kragenschoner), Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren 6117 20 Krawatten, Schleifen (zb Querbinder) und Krawattenschals 6117 80 anderes Bekleidungszubehör 6117 90 Teile ex 6301 20 Decken, aus Gewirken oder Gestricken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren ex 6301 30 Decken, aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle ex 6301 40 Decken, aus Gewirken oder Gestricken, aus synthetischen Spinnstoffen ex 6301 90 andere Decken, aus Gewirken oder Gestricken 6302 10 Bettwäsche, aus Gewirken oder Gestricken 6302 40 Tischwäsche, aus Gewirken oder Gestricken ex 6302 60 Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus gewirkten Frottiererzeugnissen, aus Baumwolle 6303 11 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos, Fenster und Bettbehänge (Schabracken), aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle 6303 12 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos, Fenster und Bettbehänge (Schabracken), aus Gewirken oder Gestricken, aus synthetischen Spinnstoffen 6303 19 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos, Fenster und Bettbehänge (Schabracken), aus Gewirken oder Gestricken, aus sonstigen Spinnstoffen aus 6304 11 Bettüberwürfe, aus Gewirken oder Gestricken 6304 91 andere Waren für die Innenausstattung, Gewirken oder Gestricken ex 6305 20 Säcke und Beutel, für Verpackungszwecke, aus www.ris.bka.gv.at Seite 8 von 9

Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle ex 6305 31 Säcke und Beutel, für Verpackungszwecke, aus Gewirken oder Gestricken, aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen ex 6305 39 Säcke und Beutel, für Verpackungszwecke, aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern ex 6305 90 Säcke und Beutel, für Verpackungszwecke, aus Gewirken oder Gestricken, aus Wolle ex 6307 10 Scheuertücher, Putztücher, Geschirrspüllappen, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher, aus Gewirken oder Gestricken ex 6307 90 andere konfektionierte Spinnstoffwaren, einschließlich Schnittmuster für Kleidungsstücke, aus Gewirken oder Gestricken www.ris.bka.gv.at Seite 9 von 9