5 Linienförmig gelagerte Verglasungen nach TRLV

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Transkript:

7.48 Glasbau (Stand: 28.03.09) 5 Linienförmig gelagerte Verglasungen nach TRLV 8.2006 5.1 Anwendungsbereich Linienförmig gelagerte Verglasungen sind in den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV 8.2006) geregelt. Nur Scheibenränder, die für die Abtragung von Soglasten durch Abdeckleisten gehalten sind, gelten als liniengelagert. Tafel 7.48b Linienlagerung Zulässig Linienlagerungen nicht zulässig Prinzipdarstellung eines liniengelagerten Scheibenrandes 1 2 3 4 4 3 5 Gelagerter Rand (unterstützt, ohne Abdeckleiste) Abdeckleiste Freier Rand/Kante (nicht unterstützt) Punktstützung (punktuelle Befestigung) 1 Abdeckleiste 2) 2 Befestigungselement 3 Silikonprofil 4 z. B. Isolierverglasung 5 Auflagerprofil (tragend) Die Kombination von punkt- und linienförmig gelagerten Verglasungen ist in der TRPV geregelt.

Linienförmig gelagerte Verglasungen 7. 49 Alle Überkopf- und Vertikal-Verglasungen, die weder der TRLV noch der TRPV entsprechen, bedürfen einer Zustimmung im Einzelfall bei der zuständigen entscheidungsbefugten Baubehörde. Je nach ihrer Neigung zur Vertikalen werden die linienförmig gelagerten Verglasungen in Überkopfverglasungen und Vertikalverglasungen eingeteilt. Vertikalverglasungen Neigung 10 zur Senkrechten 0 10 10 Überkopfverglasungen Neigung > 10 zur Senkrechten 0 10 10 Vertikalverglasungen, die nicht nur kurzzeitigen veränderlichen Einwirkungen ausgesetzt sind (z. B. Wind), wie z. B. die lotrechten Teile von Shed-Verglasungen, bei denen eine Belastung durch Schneeanhäufungen möglich ist, sind wie Überkopfverglasungen zu behandeln. Die Technischen Regeln gelten bei Verwendung von Glaserzeugnissen nach Tafel 7.49a für: Einfach-Verglasung Verglasungen aus Isolierglas Überkopfverglasungen Vertikalverglasungen, auch gebogen. Für hinterlüftete Außenwandbekleidungen aus ESG gilt DIN 18 516-4 (2.90) Tafel 7.49a Verwendbare Glaserzeugnisse für linienförmig gelagerte Verglasungen Baustoffe und Glaserzeugnisse a Spiegelglas nach Bauregelliste A (BRL A) Teil 1, lfd. Nr. 11.1 b Gussglas: Drahtglas, Ornamentglas oder Drahtornamentglas nach BRL A Teil 1, lfd. Nr. 11.2 c Einscheiben-Sicherheitsglas: ESG nach Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 11.4.1 aus Glas nach a) oder b) d Heißgelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas 2) : ESG-H nach Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 11.4.2 Welches aus SPG nach a) hergestellt wurde e Teilvorgespanntes Glas: TVG nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung f Verbund-Sicherheitsglas: VSG aus Gläsern nach a) bis d) mit Zwischenfolien aus Polyvinyl- Butyral (PVB-Folie) nach Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 11.8 oder aus anderen Gläsern und/oder mit anderen Zwischenschichten, deren Verwendbarkeit z.b. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen ist. g Verbundglas: VG aus Gläsern nach a) bis e) mit sonstigen Zwischenschichten 2) Kanten von Drahtglas dürfen nicht ständig der Feuchtigkeit ausgesetzt sein. Freie Kanten dürfen der Bewitterung ausgesetzt sein, wenn die Abtrocknung nicht behindert ist. Für Glas der Zeilen a bis d ist ein Elastizitätsmodul von E = 70 000 N/mm 2, eine Querdehnzahl von = 0,23 und ein thermischer Längenausdehnungskoeffizient von = 9 10-6 K -1 anzunehmen. Im Weiteren gelten die physikalischen Eigenschaften nach DIN 1249-10 (8.90) und DIN 1249-12 (9.90). Tafel 7.49b Zulässige Glasarten bei linienförmig gelagerten Überkopfverglasungen VSG aus SPG ESG-H Drahtglas SPG ESG-H TVG 2) Gussglas Einfach-Verglasung Isolier- obere Scheibe Verglasung untere Scheibe Schließt die Verwendung von ESG gem. TRLV 3.3.2 ein. Geregelt durch AbZ, siehe z.b. [7.52]. Für zustimmungspflichtige Überkopfverglasungen, die nicht Tafel 7.49b entsprechen, sind neben den Tragfähigkeitsnachweisen i.d.r. auch Nachweise zur Resttragfähigkeit erforderlich. Können diese Nachweise nicht erbracht werden, sind Zusatzmaßnahmen (z. B. Netzunterspannungen) erforderlich.. Da der Nachweis zur Resttragfähigkeit bislang nicht in den Technischen Regeln definiert ist, muss dieser durch Versuche erbracht werden. 2) VG

7.50 Glasbau Die Technischen Regeln brauchen nicht angewendet zu werden für Verglasungen von Kulturgewächshäusern (siehe DIN V 11 535 (2.98)) Vertikalverglasungen ohne absturzsichernde Funktion, deren Oberkante nicht mehr als 4,0 m über einer Verkehrsfläche liegt (z. B. Schaufensterverglasungen) Hinweis: Nicht heißgelagertes ESG ist nur in Situationen unter 4,0 m Einbauhöhe zulässig, in denen Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können. In allen anderen Einbausituationen, auch für Außenscheiben von Mehrscheiben-Isolierverglasungen, ist heißgelagertes ESG-H zu verwenden. Dachflächenfenster in Wohnungen und Räumen ähnlicher Nutzung (z. B. Hotelzimmer, Büroräume) mit einer Lichtfläche (Rahmeninnenmaß) bis zu 1,6 m 2. Nachweiserleichterungen im Rahmen der Technischen Regeln siehe 5.6.7. Die Technischen Regeln der TRLV gelten nicht für Verglasungen, die planmäßig zur Aussteifung dienen. gekrümmte Überkopfverglasungen Kombination aus linien- und punktförmig gelagerten Verglasungen Verglasungen, bei denen mit zusätzlichen Belastungen zu rechnen ist, die über Wind, Schnee-, Eigen- oder Klimalasten hinausgehen. Zusätzliche Anforderungen sind zu berücksichtigen bei absturzsichernden Verglasungen begehbaren und bedingt betretbare Verglasungen, die nicht Abs. 5.5.3 entsprechen. bei ganz oder teilweise punktgelagerten Verglasungen 5.2 Standsicherheit Die Glasscheiben sind für die Einwirkungen nach DIN 1055 zu bemessen. Einflüsse, die die Spannungen erhöhen, wie z. B. Bohrungen und Ausschnitte, sowie bei Isolier-Verglasungen die Kopplung der Einzelscheiben über das geschlossene Gasvolumen sind zu berücksichtigen (vgl. Abschn. 5.6). Die untere Scheibe einer Überkopfverglasung aus Isolierglas ist außer für planm. Einwirkungen (Wind, Schnee, Klimalasten...) auch für das Versagen der oberen Scheibe mit deren Belastung zu bemessen. Beim Nachweis von Einfach-Verglasungen aus VSG oder VG darf ein günstig wirkender Schubverbund der Scheiben nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Schubkopplung von Isolier- Verglasungen über den Randverbund. Bei Vertikalverglasungen aus Isolierglas mit VSG oder VG ist für veränderliche Einwirkungen zusätzlich der Grenzzustand des vollen Schubverbundes zu berücksichtigen. Tafel 7.50a Zulässige Biegezugspannungen bei Einfach-Verglasungen in N/mm 2 Glassorte Überkopfverglasung Vertikalverglasung ESG aus Spiegelglas 50,0 50,0 ESG aus Gussglas 37,0 37,0 Emailliertes ESG aus Spiegelglas 30,0 30,0 Spiegelglas 12,0 18,0 Gussglas 8,0 10,0 TVG 29,0 29,0 VSG aus Spiegelglas 15,0 22,5 Der angegeben Wert stellt nur einen Richtwert dar. Es sind die Werte entsprechend der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu berücksichtigen; siehe z.b. [7.52]. Tafel 7.50b Zulässige Biegezugspannungen bei Isolier-Verglasungen in N/mm 2 Glassorte Überkopfverglasung Glasflächen > 1,6 m 2 Glasflächen 1,6 m 2 Vertikalverglasung ESG aus Spiegelglas 57,5 57,5 62,5 ESG aus Gussglas 42,5 42,5 42,5 Emailliertes ESG aus Spiegelglas 34,5 34,5 37,5 Spiegelglas 13,8 20,7 22,5 Gussglas 9,2 11,5 11,5 VSG aus Spiegelglas 17,3 (25,0) 2) 25,8 28,0 Emaille auf der Zugseite. 2) Nur für die untere Scheibe beim Lastfall Versagen der oberen Scheibe zulässig.

Linienförmig gelagerte Verglasungen 7. 51 5.3 Gebrauchstauglichkeit Die Glasscheiben sind für die Einwirkungen nach DIN 1055 zu bemessen. Bei Isolier-Verglasungen ist die Kopplung der Einzelscheiben über das geschlossene Gasvolumen zu berücksichtigen. Beim Nachweis von Einfach-Verglasungen aus VSG oder VG darf ein günstig wirkender Schubverbund der Scheiben nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Schubkopplung von Isolier-Verglasungen über den Randverbund. Bei Vertikal-Verglasungen aus Isolierglas mit VSG oder VG ist für veränderliche Einwirkungen zusätzlich der Grenzzustand des vollen Schubverbundes zu berücksichtigen. Die Durchbiegungen der Glasscheiben dürfen an der ungünstigsten Stelle nicht größer sein als die Werte nach Tafel 7.51a. Tafel 7.51a Zulässige Durchbiegungen f von Glasscheiben Lagerung Überkopfverglasung Vertikalverglasung Einfach-Verglasung und Scheiben einer Isolier-Verglasung vierseitig /100 der Scheibenstützweite in keine Anforderungen 2) Haupttragrichtung 2) Einfach-Verglasung /100 der Scheibenstützweite in /100 der freien Kante drei- und Haupttragrichtung zweiseitig Scheiben einer Isolier-Verglasung /200 der freien Kante 2) /100 der freien Kante 2) Auf die Einhaltung der Durchbiegungsbegrenzungen kann verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass unter Last ein Glaseinstand von 5 mm nicht unterschritten wird. 2) Die Durchbiegungsbegrenzungen des Isolierglasherstellers sind zu beachten. Richtwerte für die Vorbemessung [7.50]: 8 mm f /100; maßgebende Stützweite. 5.4 Konstruktionsregeln 5.4.1 Glaskanten, Bohrungen und Ausschnitte Scheiben aus ESG sind auf Kantenverletzungen zu prüfen. Scheiben mit Kantenverletzungen, die tiefer als 15 % der Scheibendicke d in das Glasvolumen eingreifen, dürfen nicht eingebaut werden. Für ESG-H gilt der Grenzwert von 5% der Scheibendicke. ESG: d Kv 0,15 d ESG-H: d Kv 0,05 d Bohrungen und Ausschnitte sind nur in Scheiben aus ESG und VSG bei Vertikal-Verglasungen zulässig. Lasten aus durchgeführten Bauteilen (z. B. Regenrohre) dürfen nicht an die Verglasung abgegeben werden. 5.4.2 Glaseinstand und Falzhöhe Der Glaseinstand ist so zu wählen, dass die Standsicherheit der Verglasung langfristig sichergestellt ist. Grundlage hierfür ist DIN 18 545 (2.92) oder DIN 18 516-4 (2.90). Der Glaseinstand soll in der Regel 2/3 der Glasfalzhöhe betragen. Unter Last- und Temperatureinwirkung darf kein Kontakt zwischen Glas und harten Werkstoffen (z. B. Metall, Glas) auftreten. Ein Verrutschen der Scheiben ist durch Distanzklötze zu verhindern. Der Abstand zwischen Falzgrund und Scheibenrand muss unter Beachtung der Grenzmaße von Unterkonstruktion und Verglasung so groß sein, dass ein Dampfdruckausgleich möglich ist. d d Kv

7.52 Glasbau Tafel 7.52a Glaseinstand nach DIN 18 516-4 Scheibenlagerung Glaseinstand linienförmig mm allseitig 10 d + /500 Stützweite, zwei oder dreiseitig mindestens aber 15 mm Der Glaseinstand sollte zur Vermeidung von Temperaturzwängungen 20 mm nicht überschreiten [7.43]. Beispiel: Scheibe mit Stützweite 1000 mm, Scheibendicke d = 16 mm Glaseinstand = 16 + 1000 / 500 = 18 > 15 mm Tafel 7.52b Mindestwerte für die Glasfalzhöhe nach DIN 18 545-1 Längste Seite der Verglasungseinheit mm Einfachglas mm Glasfalzhöhe bei Isolierglas mm < 1000 10 18 1000 bis 3500 12 18 > 3500 15 20 Bei Mehrscheiben-Isolierglas mit einer Kantenlänge bis 500 mm darf mit Rücksicht auf eine schmale Sprossenausbildung der Glaseinstand auf 11 mm und die Glasfalzhöhe auf 14 mm reduziert werden. h 1 Verglasung 2 Glasfalzanschlag 3 Klotzung 4 Glashalteleiste a b c d 1 d 2 e f g h f g 1 2 d 1 3 b e c d 2 Gesamtfalzbreite Glasfalzbreite Auflagerbreite der Glashalteleiste äußere Dichtstoffdicke innere Dichtstoffdicke (3 mm < d i 6 mm, i = 1, 2) Dicke der Verglasungseinheit Glaseinstand Glasfalzgrund Glasfalzhöhe a 4 5.4.3 Unterkonstruktion/Unterstützungen Die Durchbiegung f U der Auflagerprofile/Unterkonstruktion darf nicht mehr als /200 der aufzulagernden Scheibenlänge, höchstens jedoch 15 mm betragen. Bei der Ermittlung der Schnittgrößen der Glasscheiben kann näherungsweise eine kontinuierliche Lagerung angesetzt werden. f f f U 5.5 Anwendungsbedingungen 15 mm f U /200 f nach Tafel 7.51a 5.5.1 Überkopfverglasungen Bohrungen und Ausschnitte in Überkopfverglasungen sind unzulässig. Bei VSG aus TVG sind Bohrungen zur Befestigung durchgehender Klemmleisten statthaft. Der Randabstand und der Abstand der Bohrungen untereinander müssen mindestens 80 mm betragen. Für Einfach-Verglasungen und für die untere Scheibe von Isolier-Verglasungen darf nur Drahtglas oder VSG aus Spiegelglas und/oder TVG verwendet werden; Ausnahmen siehe Fußnote zu Tafel 7.49b. Bei Stützweiten größer 1,20 m sind VSG-Scheiben aus Spiegelglas und/oder TVG allseitig zu lagern, dabei darf das Seitenverhältnis nicht größer als 3:1 sein. Drahtglas ist nur bei einer Stützweite in Haupttragrichtung von 0,7 m zulässig. Der Glaseinstand von Drahtglas muss mindestens 15 mm betragen.

Linienförmig gelagerte Verglasungen 7. 53 Bei VSG als Einfach-Verglasung oder als untere Scheibe einer Isolier-Verglasung muss die Gesamtdicke der PVB-Folie im Allgemeinen mindestens 0,76 mm betragen. Eine Dicke von 0,38 mm ist zulässig bei allseitiger Lagerung mit einem Seitenverhältnis nicht größer als 3:1 und einer Stützweite in Haupttragrichtung bis zu 0,8 m. Die Auflagerung von zweiseitig gelagerten Verglasungen ist mit Dichtstoffen nach DIN 18 545-2 Gruppe E auszuführen. Bei geschraubten Andruckprofilen/Abdeckleisten sind vorgefertigte Dichtprofile nach DIN 7863 Gruppe A bis D zulässig. Wird durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. durch dauerhafte, ausreichend tragfähige Netze mit einer Maschenweite 40 mm, verhindert, dass größere Glasteile auf Verkehrsflächen herabfallen, dann kann von den o. a. Regeln abgewichen werden. Eine Zustimmung der entscheidungsbefugten Behörde ist zweckmäßig. Die linienförmige Lagerung der Verglasung darf in abhebender Richtung durch eine punktförmige Randklemmung ersetzt werden. Zusätzliche Anforderungen: Abstände der Randklemmhalter 300 mm, Klemmfläche A 10 cm², Glaseinstand 25 mm 5.5.2 Vertikalverglasungen Unter Berücksichtigung der nachstehenden Anwendungsbedingungen dürfen alle geregelten Glasarten nach Bauregelliste A Teil 1 verwendet werden. Vertikalverglasungen müssen mechanisch, also z.b. nicht durch Klebung, befestigt sein und dürfen nur ausfachende Funktion haben. Bohrungen und Ausschnitte sind nur in Scheiben aus ESG, ESG-H, TVG oder VSG zulässig. Einfach-Verglasungen aus Spiegelglas, Ornamentglas oder VG müssen allseitig gelagert sein. Die Verwendung von nicht (heißgelagertem) monolitischem ESG ist nur in Einbausituationen unterhalb von 4 m Einbauhöhe, in denen Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können, zulässig. In allen anderen Fällen ist ESG-H zu verwenden (siehe Tafel 7.49a). 5.5.3 Begehbare Verglasungen Die Regelungen gelten für Treppenstufen oder Podest-Elemente aus begehbaren Verglasungen. Die Verglasungen sind durchgehend, linienförmig auf zu lagern. Sie dürfen nicht einer erhöhten Stoßgefahr, einer hohen Dauerlast oder eine Befahrung ausgesetzt sein. Es ist zusätzlich der Lastfall Eigengewicht + Einzellast in ungünstigster Stellung zu untersuchen. Aufstandsfläche der Einzellast A = 100 100 [mm]. Die Größe der Einzellast richtet sich nach der in dem betr. Bereich an zu setzenden gleichmäßig verteilten, lotrechten Verkehrslast. Tafel 7.53 An zu setzende Einzellasten in kn anzusetzende, lotrechte Verkehrslast q in kn/m² an zu setzende Größe der Einzellast in kn 3,5 1,5 5,0 2,0 5,0 nicht zulässig - es ist VSG aus mindestens drei Scheiben zu verwenden - oberste Scheibe aus ESG oder TVG mit d 10 mm - die beiden untersten Scheiben aus ESG oder TVG mit d 12 mm - l max. 1500 [mm], b max. 400 [mm], Glaseinstand e Gl. 30 [mm] - Mindestdicke der PVB-Folie d 1,52 mm - Lagefixierung der Verglasung in Scheibenebene erforderlich - Kantenschutz durch Stützkonstruktion oder angrenzende Scheiben erforderlich - für die Verglasungen gelten die Abmessungen des die Scheibe umschreibenden Rechtecks - die Oberflächen der Verglasung müssen hinreichend rutschsicher sein Die oberste Scheibe des VSG darf beim Spannungsnachweis nicht als mittragend angesetzt werden. Die zulässigen Spannungen der Glaserzeugnisse gemäß Tafel 7.50a sind einzuhalten. In allen nach zu weisenden Lastfällen/Lastfallkombinationen darf die Durchbiegung einer vollständig intakten Verglasung 1/200 der Stützweite nicht überschreiten. Bei der Verwendung von VSG darf ein günstig wirkender Schubverbund zwischen den Einzelscheiben nicht berücksichtigt werden.

7.54 Glasbau 5.6 Berechnungsverfahren für Isolierglas Anhang A, TRLV 8.2006 Bei Isolier-Verglasungen ist die Wirkung Klimalasten, d. h. von Druckdifferenzen, die sich aus der Veränderung der Temperatur, des meteorologischen Luftdrucks sowie aus der Differenz der Ortshöhe zwischen Herstellungs- und Einbauort ergeben, zu berücksichtigen. Der Lastabtragungsteil der äußeren und der inneren Scheibe und die Einwirkungen infolge klimatischer Veränderungen können bei kleinen Deformationen wie folgt ermittelt werden: Anteile a und i der Einzelscheiben an der Gesamtbiegesteifigkeit: 3 d a a 3 3 da di ( i d 3 d i 3 3 a di 1 a (2) außen innen Ersatzdicken d* bei VSG und VG bestehend aus n Einzelscheiben: voller Verbund: d* d1 d2... d n 3 3 3 ohne Verbund: 3 d* d d... d 1 2 n d a d i d SZR Charakteristische Kantenlänge a*: 3 3 SZR a i 3 3 a i v d d d a* 28,9 4 d d B Faktor : 1 1 / * a a 4 (3) (4) B v Der Beiwert B v ist in Abhängigkeit vom Seitenverhältnis a/b in Tafel 7.55b angegeben. a* Werte für a* sind für gebräuchliche Isolierglasaufbauten in Abhängigkeit vom Seitenverhältnis a/b in Tafel 7.55a zusammengestellt. Isochorer Druck p 0 (Druck bei gleichbleibendem Volumen) im Scheibenzwischenraum: p0 c1 T pmet c2 H (5) c 1 = 0,340 kpa/k c 2 = 0,012 kpa/m Verteilung der Einwirkungen: Zur Verteilung der Einwirkungen und der Wirkung des isochoren Drucks auf die äußere und innere Scheibe siehe Tafel 7.56b. Bezeichnungen: a kleinere Kantenlänge min der Isolierverglasung in mm b größere Kantenlänge max der Isolierverglasung in mm d SRZ Abstand zwischen den Scheiben (Scheibenzwischenraum) in mm d a Dicke der äußeren Scheibe in mm d i Dicke der inneren Scheibe in mm d* Ersatzdicke bei VSG und VG mit n Einzelscheiben

Linienförmig gelagerte Verglasungen 7. 55 Tafel 7.55a Anteil i und a der Einzelscheiben an der Gesamtsteifigkeit eines Zweischeiben- Isolierglases und charakteristische Kantenlänge a* Scheibenabstand mm Glasdicke mm Steifigkeitsanteil % Charakteristische Kantenlänge a* mm d SZR d i d a i a a/b = 0,33 a/b = 0,50 a/b = 0,67 a/b = 1,00 10 12 14 16 4 4 50 50 234 259 279 328 4 6 23 77 270 288 311 365 4 8 11 89 280 299 322 379 4 10 6 94 284 303 326 384 6 6 50 50 329 351 378 444 6 8 30 70 358 382 411 484 6 10 18 82 373 397 428 503 8 8 50 50 408 435 469 551 8 10 34 66 438 466 503 591 10 10 50 50 483 514 554 652 4 4 50 50 254 271 292 343 4 6 23 77 283 302 325 382 4 8 11 89 293 313 337 396 4 10 6 94 297 317 341 402 6 6 50 50 344 367 395 465 6 8 30 70 375 400 430 507 6 10 18 82 390 415 448 527 8 8 50 50 427 455 490 577 8 10 34 66 458 488 526 619 10 10 50 50 505 538 580 682 4 4 50 50 264 281 303 357 4 6 23 77 294 314 338 397 4 8 11 89 305 325 350 412 4 10 6 94 309 329 355 418 6 6 50 50 358 381 411 483 6 8 30 70 390 415 447 526 6 10 18 82 405 432 465 547 8 8 50 50 444 473 510 600 8 10 34 66 476 507 547 643 10 10 50 50 525 559 603 709 4 4 50 50 273 291 313 369 4 6 23 77 304 324 349 411 4 8 11 89 315 336 362 426 4 10 6 94 320 341 367 432 6 6 50 50 370 394 425 500 6 8 30 70 403 429 463 544 6 10 18 82 419 446 481 566 8 8 50 50 459 489 527 620 8 10 34 66 492 525 565 665 10 10 50 50 543 578 623 733 Tafel 7.55b Beiwerte B v a/b 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 B v 0,0194 0,0237 0,0288 0,0350 0,0421 0,0501 0,0587 0,0676 0,0767 0,0857 Die Werte wurden auf Basis der Kirchhoff schen Plattentheorie für = 0,23 berechnet. Zwischenwerte können linear interpoliert werden.

7.56 Glasbau 5.6.1 Einwirkungen Es gelten die Einwirkungen aus den bauaufsichtlich bekannt gemachten Technischen Baubestimmungen. Zusätzlich zu berücksichtigende Beanspruchungen bei Isolier-Verglasungen: Druckdifferenzen p 0 aus der Veränderung der Temperatur T und des meteorologischen Luftdrucks p met Druckdifferenzen p 0 aus der Differenz H der Ortshöhe zwischen Herstellungs- und Einbauort. Als Herstellungsort gilt der Ort, an dem die endgültige Scheibenabdichtung eingebaut wurde. Für die untere Scheibe einer Überkopfverglasung: Lasten der oberen Scheibe für den Fall, dass diese versagt (Lastfall Versagen der oberen Scheibe). 5.6.2 Einwirkungskombinationen Es sind die Einwirkungskombinationen nach Tafel 7.56a zu berücksichtigen. Tafel 7.56a Rechenwerte für klimatische Einwirkungen und den resultierenden isochoren Druck p 0 Einwirkungskombination T [K] p met [kn/m 2 ] H 2) [m] p 0 3) [kn/m 2 ] Sommer + 20 2 + 600 + 16 Winter 25 + 4 300 16 Voraussetzung für den Ansatz der Rechenwerte der Temperaturdifferenz T ist die Verwendung von Isolierglas, das einen Gesamtabsorptionsgrad von weniger als 30 % aufweist und nicht durch andere Bauteile oder Sonnenschutzeinrichtungen aufgeheizt wird. 2) Falls die Differenz zwischen Ortshöhen H bekannt ist, so ist der tatsächliche Wert zu berücksichtigen. 3) Ist aufgrund außergewöhnlicher Einbaubedingungen mit ungünstigeren Temperaturbedingungen zu rechnen, so sind zusätzlich die Werte T oder p 0 nach Tafel 7.57 zu verwenden. Bezeichnungen: T Temperaturdifferenz zwischen Herstellung und Gebrauch p met Differenz des meteorologischen Luftdrucks am Einbauort und am Ort der Herstellung H Differenz der Ortshöhe zwischen Einbauort und Herstellungsort d a Dicke der äußeren Scheibe in mm p 0 aus T, p met und H resultierender isochorer Druck, nach S. 7.54, Gleichung (5) Tafel 7.56b Verteilung der Einwirkungen Lastanteil in kn/m 2 auf Lastangriff auf Einwirkung 2) äußere Scheibe innere Scheibe 2) äußere Scheibe Wind w a ( a + i ) w a (1 ) i w a Schnee s ( a + i ) s (1 ) i s innere Scheibe Wind w i (1 ) a w i ( a + i ) w i beide Scheiben isochorer Druck p 0 p 0 + p 0 Vorzeichendefinition nach Tafel 7.58, i, a und nach S. 7.54. Die Verteilung der Eigengewichtslasten ist bei Überkopfverglasungen entsprechend den Einwirkungen aus Schnee zu berücksichtigen.

Linienförmig gelagerte Verglasungen 7. 57 5.6.3 Erläuterungen zu den Mindestwerten für klimatische Einwirkungen Randbedingungen für die Klimawerte nach Tafel 7.56a Einwirkungskombination Sommer Einbaubedingungen: Einstrahlung 800 W/m 2 unter Einstrahlwinkel 45 Absorption der Scheiben 30 % Lufttemperatur innen und außen 28 C mittlerer Luftdruck 1010 hpa Wärmeübergangswiderstand innen und außen 0,12 m 2 K/W resultierende Temperatur im Scheibenzwischenraum ca. +39 C. Produktionsbedingungen: Herstellung im Winter bei +19 C und einem hohen Luftdruck von 1030 hpa. Einwirkungskombination Winter Einbaubedingungen: keine Einstrahlung U-Wert des Glases 1,8 W/(m 2 K) Lufttemperatur innen 19 C und außen 10 C hoher Luftdruck 1030 hpa Wärmeübergangswiderstand innen 0,13 m 2 K/W und außen 0,04 m 2 K/W resultierende Temperatur im Scheibenzwischenraum ca. +2 C. Produktionsbedingungen: Herstellung im Sommer bei +27 C und einem niedrigen Luftdruck von 990 hpa. Eventuell vorhandene besondere Temperaturbedingungen am Einbauort können durch die in Tafel 7.57 angegebenen Werte für T und p 0 berücksichtigt werden. Tafel 7.57 Einwirkungskombination Sommer Zusätzliche Werte für T und p 0 zur Berücksichtigung besonderer Temperaturbedingungen am Einbauort einer Isolier-Verglasung T p Ursache für erhöhte Temperaturdifferenz 0 K kn/m 2 Absorption zwischen 30 % und 50 % + 9 + 3 innenliegender Sonnenschutz (ventiliert) + 9 + 3 Absorption größer als 50 % + 18 + 6 innenliegender Sonnenschutz (nicht + 18 + 6 ventiliert) dahinterliegende Wärmedämmung (Paneel) + 35 + 12 Winter unbeheiztes Gebäude 12 4 Die Werte (Standardwerte) sollen dann angewendet werden, wenn keine tatsächlichen Werte bekannt sind. 5.6.4 Erläuterungen zur Vorzeichenregelung Anhang B, TRLV 8.2006 Das positive Vorzeichen wird in Richtung der Hauptlast gewählt, z. B. bei einer Vertikalverglasung in Richtung des Winddrucks auf die äußere Scheibe. Der Richtungspfeil zeigt damit von außen nach innen. Diese Regelung bleibt auch erhalten, wenn andere Lasten dominieren, z. B. Windsog oder bei Isolierglas der Innendruck.

7.58 Glasbau Tafel 7.58 Vorzeichen der Einwirkungen und der Verformungen bei einer Vertikalverglasung (dargestellt ist der verformte Zustand) Einwirkungen Winddruck w D Überdruck Unterdruck SZR SZR SZR w D + +f +f -f +f + +f -f _ außen innen +f +f +f Die Hauptlast Winddruck w D wirkt auf die äußere Scheibe, damit sind die Durchbiegungen in Richtung der Windlast positiv. Überdruck im Scheibenzwischenraum (positiv) bewirkt eine Durchbiegung der Innenscheibe in Richtung der Hauptlast (positiv) und eine Durchbiegung der Außenscheibe entgegengesetzt zur Richtung der Hauptlast (negativ). Unterdruck im Scheibenzwischenraum (negativ) bewirkt eine Durchbiegung der Innenscheibe entgegengesetzt zur Richtung der Hauptlast (negativ) und eine Verschiebung der Außenscheiben in Richtung der Hauptlast (positiv). 5.6.5 Spannungsnachweise Für liniengelagerte Isolier-Verglasungen ist nachzuweisen, dass die zulässigen Biegezugspannungen nach Tafel 7.50b nicht überschritten werden. Die maximalen Biegespannungen in der Plattenmitte von allseitig linienförmig gelagerten rechteckigen Glasplatten können in Abhängigkeit der normierten Belastung p* zur Berücksichtigung großer Verformungen ([7.56] [7.57]) näherungsweise nach Tafel 7.47 berechnet werden. 5.6.6 Gebrauchstauglichkeitsnachweise Für liniengelagerte Isolier-Verglasungen ist nachzuweisen, dass die zulässigen Durchbiegungen nach Tafel 7.51a nicht überschritten werden. Für den Lastfall Versagen der oberen Scheibe nach Abschn. 5.6.1 ist der Verformungsnachweis für die untere Scheibe einer Überkopfverglasung nicht erforderlich. Die maximalen Durchbiegungen in der Plattenmitte von allseitig linienförmig gelagerten rechteckigen Glasplatten können in Abhängigkeit der normierten Belastung p* zur Berücksichtigung großer Verformungen ([7.56] [7.57]) näherungsweise nach Tafel 7.48a berechnet werden. 5.6.7 Nachweiserleichterungen Kein gesonderter Nachweis ist für Isolier-Verglasungen zu erbringen, wenn sämtliche der folgenden Kriterien erfüllt sind: Vertikalverglasung aus Spiegelglas, TVG oder ESG Einbauhöhe unter 20 m über der Verkehrsfläche, Windlast w 0,8 kn/m 2 Scheibenfläche 1,6 m 2 allseitig gelagert kurze Scheibenkante 500 mm lange Scheibenkante 3200 mm Scheibendicke 2 4 mm, SZR 16 mm Differenz zwischen den Scheibendicken 4 mm (z. B. Schallschutz-Verglasungen) normale Produktions- und Einbaubedingungen nach Tafel 7.56a (Abschn. 5.6.3). Unabhängig von der entfallenden Nachweispflicht ist die Glasdicke auf Grundlage der vorliegenden Lastannahmen zu bemessen. Wenn alle aufgeführten Bedingungen eingehalten werden, gelten die Forderungen der technischen Regeln als erfüllt.

Linienförmig gelagerte Verglasungen 7. 59 5.7 Übersicht zur Bemessung linienförmig gelagerter Verglasungen TRLV 8.2006 Liegen Verglasungen für Gewächshäuser oder für Dachflächenfenster in Wohnungen mit einer Lichtfläche 1,6 m 2 vor? Liegt eine Vertikalverglasung ohne absturzsichernde Funktion vor, deren Oberkante nicht mehr als 4 m über Verkehrsfläche liegt? Liegt linienförmige Lagerung der Verglasung vor und sind Abdeckleisten für die Abtragung von Soglasten vorhanden? Ist für die Verglasung eine kombinierte punktund linienförmige Lagerung vorgesehen? Wird die Verglasung als geklebte Fassade oder gekrümmte Überkopfverglasung ausgeführt, oder dient die Verglasung planmäßig der Aussteifung anderer Bauteile? Wird Gussglas, Drahtglas, Ornamentglas, SPG, ESG, ESG-H, TVG, VSG oder VG verwendet? Abschn. 5.1 Abschn. 5.1 Abschn. 5.1 Tafel 7.48b TRLV Abs. 3.1.3 Abschn. 5.1 Tafel 7.48b TRLV Abs. 1.1 Abschn. 5.1 TRLV Abs. 1.3 Abschn. 5.1 Tafel 7.49a TRLV Abs. 2.1 Die TRLV braucht nicht angewendet zu werden. zusätzliche Anforderungen berücksichtigen (TRPV) ggf. Zustimmung im Einzelfall Zustimmung im Einzelfall bei der entscheidungsbefugten Behörde (vgl. Abschn. 5.1 und Abschn. 10. Dient die Verglasung der Absturzsicherung oder ist sie begehbar? Abschn. 5.1 TRLV Abs. 1.4 Zusätzliche Anforderungen berücksichtigen Sind die Scheibenabmessungen kleiner als 3,21 6,00 m? Abschn. 2.2.1 Tafel 7.41 Herstellerangaben zu Sonderabmessungen anfragen Werden die Durchbiegungsbegrenzungen 15 mm f /200 durch das Auflagerprofil eingehalten? aufzulagernde Scheibenlänge Abschn. 5.4.3 TRLV Abs. 3.1.2 Unterkonstruktion modifizieren Bemessung und Konstruktion nach TRLV in Abhängigkeit der Neigung der Verglasung zur Senkrechten (vgl. Abschn. 5.: Neigung 10 zur Senkrechten Vertikalverglasung siehe Abschn. 5.7.1 Neigung > 10 zur Senkrechten Überkopfverglasung siehe Abschn. 5.7.2

7.60 Glasbau 5.7.1 Übersicht zur Bemessung von Vertikalverglasungen TRLV 8.2006 Vertikalverglasung Vierseitige Lagerung? Abschn. 5.5.2 TRLV 3.3.1 Ausschließliche kurzzeitige Einwirkungen? Abschn. 5.1 TRLV 1.5 Einwirkung entspr. Techn. Baubestimmungen Abschn. 5.6.1 TRLV 4.1 Einbausituation überprüfen ggf. ESG nicht zul. Abschn. 5.5.2 - TRLV 3.3.2 Isolierverglasung? Abschn. 3.6 SPG, Ornamentglas oder VG darf nicht verwendet werden ESG, ESG-H, TVG, VSG Abschn. 5.5.2 TRLV 3.3.2 Keine Anforderung an Durchbiegungsbegrenzung Tafel 7.51a TRLV 5.3.1 zul f /100 Tafel 7.51a TRLV 5.3.1 Tab. 3 vorh zul zul : Tafel 7.50a u. 7.50b TRLV 5.2.2 Tab. 2 Bemessung wie Überkopfverglasung Einwirkungen aus Klimalasten berücksichtigen Abschn. 5.6 TRLV 4.2 Vierseitige Lagerung? Abschn. 5.5.2 TRLV 3.3.1 Durchbiegungsbegrenzung entspr. Herstellerangabe Tafel 7.51a TRLV 5.3.1 Berechnung nach TRLV-Anhang A Abschn. 5.6 Sind Bohrungen und/oder Ausschnitte vorhanden? Abschn. 5.5.2 TRLV 3.3.3 Alle geregelten Glasprodukte nach Bauregelliste A Teil 1 können verwendet werden Tafel 7.77 Ausführung nur in VSG, ESG,ESG-H oder TVG zulässig vorh zul zul : Tafel 7.50a u. 7.50b TRLV 5.2.1 Tab. 2

Linienförmig gelagerte Verglasungen 7. 61 5.7.2 Übersicht zur Bemessung von Überkopfverglasungen TRLV 8.2006 Überkopfverglasungen allseitige Lagerung erforderlich max / min 3:1; Abschn. 5.5.1 TRLV 3.2.2 Stützweite 1,20 m Sind Bohrungen und/oder Ausschnitte vorhanden? Ausnahme: Halterungsbohrungen in VSG aus TVG (siehe Abschn. 5.5.1 TRLV 3.2.7) unzulässig ZiE Zulässige VSG aus SPG, ESG 2), Drahtglas Glaserzeugnisse SPG TVG ESG 2) GG, TVG,VG Einfach-Verglasung Isolier- obere Scheibe Verglasung untere Scheibe Mindestdicke der PVB-Folie: allgemein: 0,76 mm, Ausnahme: 0,38 mm zulässig bei allseitiger Lagerung und Stützweite 0,8 m Abschn. 5.5.1 TRLV 3.2.3 Nur zulässig bei: Stützweite 0,7 m und Glaseinstand 15 mm Abschn. 5.5.1 TRLV 3.2.5 Wird das Herabfallen größerer Glasteile auf die Verkehrsfläche durch konstruktive Maßnahmen verhindert? Abschn. 5.5.1 TRLV 3.2.6 Abweichungen von den Anwendungsbedingungen: Glaseinstand, Durchbiegung der Auflagerprofile, Befestigung und Ausbildung der Abdeckprofile, Abstand Falzgrund Scheibenrand, Grenzabmessungen der Unterkonstruktion und Verglasung, Bewitterung von Drahtglaskanten, zulässige Glassorten, Stützweiten, Auflagerausbildung und Foliendicken,..., möglich. Abschn. 5.4 TRLV 3.1 und 3.2.1 bis 3.2.5 Einwirkungen entspr. den Technischen Baubestimmungen Abschn. 5.2 TRLV 4.1 Isolierverglasung? Abschn. 3.6 Einwirkungen aus Klimalasten berücksichtigen Abschn. 5.6 TRLV 4.2 vorh zul zul : Tafel 7.50a u. 7.50b TRLV 5.2.2, Tab. 2 vorh f zul f zul f: Tafel 7.51a TRLV 5.3.1, Tab. 3 Bei vierseitiger Lagerung Berechnung nach TRLV Anhang A Abschn. 5.6 Nur wenn durch AbZ geregelt, siehe z. B. [7.52]. 2) Schließt die Verwendung von ESG-H ein.