1. Netzanschluss 1.2 Netzanschluss -kalkuliert Für Veränderungen an Netz-

Ähnliche Dokumente
Anlage: Preisblatt der Schleswig-Holstein Netz AG zu den Ergänzenden Bedingungen Strom

Ergänzende Bedingungen Strom

Anlage: Preisblatt der Schleswig-Holstein Netz AG zu den Ergänzenden Bedingungen Strom

Ergänzende Bedingungen Strom

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH

1.1.5 Für eine bauseitig gestellte Mehrsparteneinführung gilt der Abschlag gemäß Preisblatt. 1.2 Kalkulierter Neuanschluss

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH

Ergänzende Bedingungen Wasser der Stadtwerke Eutin GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SWKiel Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Preisblatt (Anlage 1)

Stadtwerke Wolmirstedt GmbH

Stadtwerke Wedel GmbH

5. PVU-Netze ist berechtigt den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis

Stadtwerke Wolmirstedt GmbH

Anlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS)

1.2 Herstellung und Veränderung des Netzanschlusses sind vom Anschlussnehmer unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare zu beantragen.

I. Netzanschluss ( 5 9 NAV)

1.1.5 Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden,

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWB EnergieNetze

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) des Netzbetreibers Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG (nachstehend GWB genannt)

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV

Ergänzende Bedingungen. der Stadtwerke Greven GmbH (SWG)

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung NAV

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH

1 Preisblatt 1 -Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS-

So erhalten Sie eine Niederspannungsverbindung in Deutschland

Preisblatt Strom Stand:

Mehrlängen bis 35 mm² ab dem 31. Meter 30,00 EUR/m 35,70 EUR/m. Bei bereits bestehendem Hausanschluss, gemäß ,50 EUR 191,00 EUR

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am , gültig ab

Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung NDAV

1. Allgemeine Vorschriften. Für den Netzanschlussvertrag ist das vom VNB vorgegebene Formular zu verwenden.

gültig ab Ergänzende Bedingungen Elektrizität Westfalen Weser Netz GmbH Gültig ab /5 -

Ergänzende Bedingungen der ELE Verteilnetz GmbH zur NAV

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV

1. Baukostenzuschüsse (BKZ) gemäß Ziffer 2 der Ergänzenden Bedingungen

Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)


vom 1. November 2006 (BGBl I, S. 2477)

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck

Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH (SWAN) zur

Ergänzende Bedingungen der ELE Verteilnetz GmbH zur NAV

Ergänzende Bedingungen

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NDAV

Netzanschlussvertrag für Nieder- und Mittelspannung. Stadtwerke Stade Hansestraße Stade

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

3. Baukostenzuschuss Ein Baukostenzuschuss für den Anschluss an das Ortsnetz wird nicht verlangt.

Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Ergänzende Bedingungen der TWN

KIEFERSFELDEN GEMEINDEWERKE. Strom - Gas - Wasser

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE)

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Lehrte GmbH zur Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Regelungen zur Kostentragung der Gemeindewerke Baiersbronn

Netzanschluss. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Göttingen AG zur

Ergänzende Bedingungen der ELE Verteilnetz GmbH zur NAV

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Haldensleben GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie.

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der SWN Stadtwerke Northeim GmbH

Anlage 5b. Stand

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ergänzende Bedingungen. der AllgäuNetz GmbH & Co. KG

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen zur NAV. Ergänzende Bedingungen. zur

Ergänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme (AVBFernwärmeV)

SVH Stromversorgung Haar GmbH

Netzanschlussvertrag (Niederspannung)

Fernwärmeversorgung Marshall-Heights

Ergänzende Bestimmungen zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV)" - gültig ab

Für die Wärmeversorgung des Baugebietes Über dem Siebigsbach, Duderstadt, gelten folgende Preise, die sich wie folgt zusammensetzen:

gültig ab für das Netzgebiet der INFRAWEST GmbH

Preisblatt. Kosten für Netzanschlüsse der ASCANETZ GmbH. - Erdgasversorgung -

Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie.

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Rastatt GmbH

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG

Ergänzende Bedingungen der Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N)

Angegeben sind jeweils die aktuellen Nettopreise und die dazugehörigen Bruttopreise (einschließlich derzeit gültigen Mehrwertsteuer)

Stadtwerke Wolmirstedt GmbH

P R E I S B L A T T Verteilnetz Elektro, Gas, Wasser und Fernwärme gültig ab

Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung

1. Netzanschlussbeauftragung. 2. Netzanschluss ( 5 9 NDAV)

I. Zu I. 3.1 und I. 4.1 der Ergänzenden Bedingungen (Baukostenzuschuss / Netzanschlusskosten für Strom- und Gasanschlüsse)

Preisblatt der Elektrizitätswerk Hindelang eg

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Gemeindewerke Lam zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Netzanschluss: Strom Preisblatt

Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung oder Veränderungen des Netzanschlusses die ausgewiesenen Beträge, sofern es sich um

Transkript:

Ergänzende Bedingungen Strom der Schleswig-Holstein Netz AG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) 1. 1.2 -kalkuliert- 1.3.2 Für Veränderungen an Netz- Die Herstellung sowie Veränderung des anschlüssen bzw. Anlagen zahlt der es auf Veranlassung des 1.2.1 Für Anschlüsse, die nach Art und Lage Anschlussnehmer die Pauschale gemäß Anschlussnehmers sind unter Verwendung wesentlich vom Neuanschluss pauschal Preisblatt. Für alle anderen Veränderungen treten der von der Schleswig-Holstein Netz abweichen, treten an die Stelle an die Stelle der im Preisblatt genannten AG zur Verfügung gestellten Vordrucke der im Preisblatt genannten Beträge Beträge, die im Einzelfall ermittelten Kosten (siehe www.sh-netz.com) zu beantragen. die im Einzelfall ermittelten Kosten als als Festpreis. Festpreis. 1.1 -pauschal- Dies gilt auch für Neuanschlüsse, bei denen 1.3.3 Alle anderen Anschluss-/ Anz. B. Straßen -, Gleis - oder Gewässer- lagenveränderungen (insbesondere 1.1.1 Die Bauart des es querungen mittels Bohrspülverfahren oder aber Austausch von Messeinrichtungen, sowie die Höhe der Absicherung aufwendige Straßenquerungen in offener Bauweise- Anschluss weiterer Anlagen/ Leistungserhöhung, richten sich nach netztechnischen oder Bohrspülverfahren erforderlich sind. Anlagentrennung, Anlagenzusammenlegung, Gesichtspunkten sowie nach der vom Veränderung, Anschlussnehmer angemeldeten Leistung Wiederinbetriebsetzung) (siehe auch Ziffer 1.4). 1.3 Veränderungen an vorhandenen werden nach kalkuliertem Aufwand Netzanschlüssen zum Festpreis ausgeführt. Die Stilllegung 1.1.2 Der Anschlussnehmer zahlt die Kosten (Trennung) eines es für die Erstellung des es 1.3.1 Ferner zahlt der Anschlussnehmer erfolgt kostenlos. (siehe Preisblatt) gemäß 9 der die Kosten für Veränderungen an NAV. Die kosten für pauschale vorhandenen Netzanschlüssen bzw. Neuanschlüsse setzen sich aus Grund - und Anlagen, die durch eine Änderung Meterpauschalpreis zusammen. oder Erweiterung erforderlich oder aus Die Anschlusslänge ist auf 100 m begrenzt. anderen Gründen von ihm veranlasst werden, gemäß 9 NAV. 1.1.3 Der Anschlussnehmer ist berechtigt, auf dem Privatgrundstück Erdar- 1.4 pauschale Netzanschlüsse (NA) beiten unter Einhaltung der von der Schleswig-Holstein Netz AG festgelegten Leistungsstufen technischen Vorgaben in Eigenleistung Bauweise oder in eigener Verantwortung zu max. Belastbarkeit des erbringen und bekommt diese von der (kva) (A) HA (A) Nr. Schleswig-Holstein Netz AG gem. 5 bis 17 3 x 25 Preisblatt vergütet. bis 24 3 x 35 bis 35 3 x 50 100 I 1.1.4 Bei zeitgleicher, gemeinsamer bis 44 3 x 63 Verlegung von Leitungen der bis 55 3 x 80 Schleswig-Holstein Netz AG für einen bis 69 3 x 100 gemeinsamen durch bis 87 3 x 125 sie oder deren bis 1 1 1 3 x 160 Beauftragten wird ein Rabatt auf die bis 139 3 x 200 250 III kosten (gilt nicht für bis 156 3 x 225 den Baukostenzuschuss) gewährt bis 173 3 x 250 (siehe Preisblatt). Der Rabatt entfällt bei Eigenleistung durch den nehmer gem. Ziff. 1.1.3. Höhere Leistungsstufen sind der entsprechenden Absicherung der Netzanschlüsse zuzuordnen.

1.5 Zeitlich befristeter Anschluss Der Baukostenzuschuss ergibt sich aus 3.2 Inbetriebsetzung -kalkuliert- Bei zeitlich befristeten Netzanschlüssen dem Leistungspreismodell. Inbetriebsetzung (z.b. Schausteller, Baustromanschluss) Die Berechnung erfolgt über die Multiplikation der Eine außergewöhnliche Inbetriebsetzung hat der Kunde auf seine Kosten seine vertragliche vereinbarten Leistungsbereitstellung (gilt nur für Nicht-Standard-Zähler) elektrischen Anlagen an das Netz der mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird gemäß Aufwand kalkuliert und Schleswig-Holstein Netz AG oder der Vertragsanpassung geltenden veröffentlichten als Festpreis in Rechnung gestellt. heranzuführen. Leistungspreis (> 2.500 Benutzungsstunden) Die Inbetriebsetzung wird durch den Das An- und Abklemmen der kundeneigenen der Anschlussnetzebene. Verteilnetzbetreiber oder einen Beauftragten Anlagen an das Netz der des Verteilnetzbetreibers Schleswig-Holstein Netz AG wird Der aktuelle Baukostenzuschuss für durchgeführt. pauschal berechnet. einen im Niederspannungs- (siehe Preisblatt). Werden in diesem Verteilnetz der Schleswig-Holstein Zusammenhang zusätzliche Netzausbauten Netz AG ist im Preisblatt aufgeführt. 3.3 Auswechseln von Sicherungen erforderlich, so werden hierfür Gemäß 11 Abs. 2 NAV stellt die Die Kosten für die Auswechselung die entsprechenden Kosten berechnet. Schleswig-Holstein Netz AG schadhafter Hausanschlusssicherungen pauschalierte Baukostenzuschüsse und Sicherungen vor der Messeinrichtung, (BKZ) in Rechnung. die z.b. durch Überlastung oder 1.6 Nicht zumutbarer Anschluss (s. Preisblatt Punkt 2) Kurzschluss entstanden sind, sowie die Ist der Schleswig-Holstein Netz AG der Bis zu einer Grenze von 30 kw/ 34 kva dann notwendige Inbetriebsetzung Anschluss wird kein BKZ erhoben. Grundlage für werden pauschal berechnet. einer Anlage aus Gründen nach den die BKZ-Berechnung ist die beantrage 17, 18 EnWG nicht zumutbar, kann die Leistung für den bzw. Schleswig-Holstein Netz AG den Anschluss Anlage/n. 3.4 Wiederanlegen von Plombenverschlüssen ablehnen Für die Wiederanlegung von widerrechtlich oder davon abhängig machen, dass der entfernten oder beschädigten Anschlussnehmer neben dem individuell Plombenverschlüssen wird - unbeschadet ermittelten Anschlusspreis einen 3. Inbetriebsetzung, Überprüfung strafrechtlicher Verfolgung und zusätzlichen Kostenbeitrag ( 14 und 15 NAV) weiterer Ansprüche der Schleswig (Wirtschaftlichkeitszuschlag) zahlt. Holstein Netz AG - ein Pauschalbetrag 3.1 Standard-pauschal- fällig (siehe Die Kosten für die Inbetriebsetzung Preisblatt). In Wiederholungsfällen wird eines bzw. Anlage (gilt nach Aufwand abgerechnet. 2. Baukostenzuschuss ( 11 NAV) nur für Standard-Zähler), ausgelöst Bei Anschluss eines Bauvorhabens an durch einen Neuanschluss oder einer das Leitungsnetz der Schleswig-Holstein Veränderung eines es Netz AG sowie bei Erhöhung einer bzw. Anlage, werden dem Anschlussnehmer 4. Mess- und Steuereinrichtungen Leistungsanforderung am pauschal berechnet (siehe bzw. der Anlage zahlt der Preisblatt). Die Inbetriebsetzung wird 4.1 Nachprüfen von Anschlussnehmer der durch einen Beauftragten des Verteil- Mess- und Steuereinrichtungen Schleswig-Holstein Netz AG für diesen netzbetreibers durchgeführt. Der Kunde (Anschlussnutzer/ An- Anschluss einen Zuschuss zu den Kosten schlussnehmer) kann jederzeit die der örtlichen Verteilungsanlagen Nachprüfung der Messeinrichtung (Baukostenzuschuss). durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle verlangen. Die Kosten für den Ein- und Ausbau sowie der Prüfung der Messeinrichtung trägt die Schleswig-Holstein Netz AG, falls die Abweichung die gesetzlichen Fehlergrenzen überschreitet, andernfalls

trägt der Kunde die Kosten für die Für jede Anmahnung fälliger Rechnungen haftet die Schleswig-Holstein Netz AG für Auswechslung der Messeinrichtung (siehe sind vom Kunden (Anschlussnehmer Schäden aus der schuldhaften Verletzung Preisblatt) zuzüglich der Gebühr für die / Anschlussnutzer) Mahnkosten von Leben, Körper oder Gesundheit Prüfung der Messeinrichtung gemäß der gemäß Preisblatt und Verzugszinsen in sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder zur Zeit gültigen der gesetzlichen Höhe zu zahlen. grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Beglaubigungskostenordnung. Die Inbetriebsetzung der elektrischen Schleswig-Holstein Netz AG haftet auch Anlage kann die Schleswig-Holstein Netz für Schäden aus schuldhafter Verletzung AG von der vollständigen Bezahlung des wesentlicher Vertragspflichten, bei BKZ und der kosten leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe 5. Technische Anschlussbedingungen abhängig machen. nach begrenzt auf die bei Beginn des ( 20 NAV) Versorgungsverhältnisses vorhersehbaren Aktuelle Informationen zum Anmeldeverfahren vertragstypischen Schäden. sowie die technischen Anschlussbedingungen finden Sie auch im 7. Unterbrechung des Anschlusses Internet www.sh-netz.com unter der und der Anschlussnutzung Überschrift TechnischeMindestanforderungen. ( 24 NAV) 10. Änderungen der Diese technischen Anschlussbedingungen Die Kosten für die Unterbrechung des Ergänzenden Bedingungen sind Bestandteil Anschlusses und der Anschlussnutzung Die Schleswig-Holstein Netz AG ist der Ergänzenden Bedingungen. bei Zuwiderhandlungen des Kunden berechtigt, diese Ergänzenden (Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer) Bedingungen nach den hierfür geltenden und deren Aufhebung werden dem gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Kunden (Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer) Änderungen werden nach öffentlicher 6. Fälligkeit, Zahlungen und Verzug pauschal gemäß Preisblatt berechnet. Bekanntgabe zum Monatsbeginn ( 23 NAV) wirksam. Rechnungen und Abschläge werden zu Ist für die Aufhebung der Unterbrechung Die Änderungen sind im Internet unter dem auf der Zahlungsaufforderung der Wiedereinbau eines Zählers www.sh-netz.com abrufbar. genannten Zeitpunkt fällig, frühestens erforderlich, wird dieser nach Aufwand jedoch zwei Wochen nach Zugang der abgerechnet (siehe Preisblatt). Zahlungsaufforderung. Der Baukostenzuschuss und die 11. Inkrafttreten kosten werden bei Fertigstellung Die Ergänzenden Bedingungen und der Leistung fällig. Bei größerem 8. Datenverarbeitung die Anlage Preisblatt treten mit Wirkung Leistungsumfang kann die Schleswig- Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen ist zum 01.01.2016 in Kraft. Holstein Netz AG Abschlagszahlungen es notwendig, personenbezogene Daten auf die Kosten entsprechend dem zu speichern und zu verarbeiten. Hierbei Baufortschritt verlangen. werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet. 9. Haftung Quickborn, den 01.01.2016 Die Schleswig-Holstein Netz AG haftet bei Störungen Anlage: der Anschlussnutzung nach den Preisblatt der Schleswig-Holstein Netz AG Regelungen in 18 NAV. Im Übrigen zu den Ergänzenden Bedingungen

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen - Strom der Schleswig - Holstein Netz AG (Gültig ab 01.01.2016) Ziffer im Leistung Text 1.1.2 Neuanschluss -pauschal- Grundpreis Bauform I bis 3x100 A Netto/ EURO Brutto/ EURO 748,00 890,12 Meterpauschalpreis Bauform I bis 3x100 A je vollendeter Meter 13,00 15,47 Neuanschluss -pauschal- Grundpreis Bauform III bis 3x250 A 1.459,00 1.736,21 Meterpauschalpreis Bauform III bis 3x250 A je vollendeter Meter 20,00 23,80 1.1.3 Kabelgraben Vergütung für Eigenleistung pro Meter 6,20 E-Anschluss und Gas-Anschluss Vergütung für Eigenleistung pro Meter 8,20 1.1.4 zeitgleiche, gemeinsame Verlegung für einen gemeinsamen der Schleswig - Holstein Netz AG durch sie oder deren Beauftragten mit zwei Sparten Rabatt auf die kosten -10% -10% 1.2 - kalkuliert- abweichend nach Art und Lage nach kalkulierten Aufwand zum Festpreis 1.3.2 Anschluss-/ Anlagenveränderung durch Wechsel der Hausanschluss-Sicherungen aufgrund einer veränderten Leistungsanforderung. 52,00 61,88 Anschluss-/ Anlagenveränderung durch Auswechslung Hausanschlusskasten Anschluss-/ Anlagenveränderung durch Auswechslung Hausanschlusskasten bis 100 A 144,00 171,36 über 100 A 238,00 283,22 Anschlussveränderung an einem vorhandenen Umverlegung des mit oder ohne Haussanschlusskasten bis max. 15m Bauform I 570,00 678,30 Anschlussveränderung an einem vorhandenen Umverlegung des mit oder ohne Haussanschlusskasten bis max. 15m Bauform III 800,00 952,00 1.3.3 Anschluss-/ Anlagenveränderung an einem vorhandenen jede Anschluss-/ Anlagenveränderung, die nicht über eine Pauschale abgewickelt wird. nach kalkulierten Aufwand zum Festpreis 1.5 zeitlich befristeter bis zu zwei örtlich zusammen liegende Netzanschlüsse für Schausteller oder einen Baustrom bis 3 x 63 A/ bis 3 x 200 A 210,00 249,90 zusätzlicher Netzausbau für zeitlich befristeten 2 Baukostenzuschuss (BKZ) Niederspannung- Heranführung des Ortsnetzes bis max. 20 m Bauweise I pro kva; die ersten 34 kva (30 kw) sind BKZ-Frei. 440,00 523,60 134,07 159,54 * 3.1 Inbetriebsetzung -pauschal- eines es bzw. Anlage pro 42,50 50,58 zeitgleiche Inbetriebsetzung jede weitere Kundenanlage 12,00 14,28 3.2 Inbetriebsetzung -kalkuliert- (gilt nur für Nicht- Standard-Zähler) 3.3 Auswechslung schadhafter HA-Sicherungen sowie Wiederinbetriebsetzung nach kalkulierten Aufwand zum Festpreis übliche Dienststunden 57,00 67,83 Auswechslung schadhafter HA-Sicherungen sowie Wiederinbetriebsetzung außerhalb üblicher Dienststunden; Zuschlag 23,50 27,97 3.4 Plombenanschlüsse Wiederanbringung schadhafter 41,00 48,79

4.1 Nachprüfung der Messeinrichtung/ Auswechslung eines Zählers im Fall, dass der Zähler innerhalb der erlaubten Toleranzen ist 71,15 84,67 6. Mahngeld 5,00 7. Sperrung** oder Sperrversuch zur Einstellung der Versorgung des Kunden je Kundenanlage und Einsatz 56,73 67,51 Wiederaufnahme oder Versuch der Wiederaufnahme je Kundenanlage/ je Einsatz, falls der der Versorgung durch Öffnung eines gesperrten Kunde Terminabsprache nicht einhält Zählers. 74,87 89,10 Wird der zur Einstellung der Versorgung notwendige Zutritt zu den Messeinrichtungen oder zum Hausanschlusskasten vom Kunden nicht gewährt, werden die Kosten für die Einstellung der Versorgung nach Aufwand berechnet. je Kundenanlage nach Aufwand Einstellung der Durchleitung/ Versorgung durch Ausbau des Zählers wegen nicht gezahlter Forderungen. je Kundenanlage 86,29 102,69 Wiederaufnahme der Durchleitung/ Versorgung durch den Wiedereinbau eines wegen nicht bezahlter Forderungen ausgebauten Zählers. je Kundenanlage nach Aufwand Umsatzsteuer: Die Netto-Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe. Sie beträgt ab dem 01.01.2007 19% * Es gilt immer der aktuelle Netzentgeldpreis der Region zum Zeitpunkt der Angebotserstellung, Derzeitiger Preis gemäß Netzentgeldpreisliste Stand 01.01.2016 **Bei der Sperrung werden die Kosten für die spätere Wiederaufnahme der Versorgung (Entsperrung) mit in Rechnung gestellt.