Fassadenprogramm "Quartier Hüttenstraße" Richtlinie der Stadt Siegen über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden und Dächern im Stadtumbaugebiet Siegen-Geisweid "Quartier Hüttenstraße" 1. Zuwendungszweck Die Stadt Siegen gewährt mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW Zuschüsse im Stadtumbaugebiet Siegen-Geisweid "Quartier Hüttenstraße" zur Aufwertung des Erscheinungsbildes von Fassaden und Schieferdächern. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien 2008), der jeweiligen Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg und dieser Richtlinie gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Stadt Siegen entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg und der eigenen Haushaltsmittel. 2. Räumlicher Geltungsbereich Die Förderung erfolgt nur in dem vom Rat der Stadt Siegen am 12.11.2008 förmlich festgelegten Stadtumbaugebiet Siegen-Geisweid, hier: "Quartier Hüttenstraße" (Gebietsabgrenzung gemäß Anlage 1 zur Richtlinie). 3. Fördergegenstand Die Aufwertung des Erscheinungsbildes von privaten Fassaden und Schieferdächern soll zu einer wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung der Wohnsituation, der Gestalt- und Aufenthaltsqualität im "Quartier Hüttenstraße" beitragen.
Seite 2 G:\DATEN\WORD97\MARGIT\Internet\Kürseiten\Fassadenprogramm Stand 29.08.1 Förderfähig sind folgende Maßnahmen: Renovierung und Restaurierung von Fassaden sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen, der Rückbau von störenden Fassadenverkleidungen, die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fenstergliederungen und die Erneuerung von Schieferbekleidungen (Naturschiefer). Renovierung und Restaurierung von Naturschieferdächern einschließlich der dazu notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung der Flächen. Gestaltverträgliche Maßnahmen der energetischen Sanierung in Verbindung mit den vorgenannten Maßnahmen. Nebenkosten für eine fachlich erforderliche Beratung und/oder Betreuung durch eine anerkannte Fachkraft, jedoch keine Verwaltungs- oder Finanzierungskosten, Die Förderung erfolgt nur, wenn die gebietstypischen, charakteristischen Merkmale beachtet werden (Auflistung gemäß Anlage 2 zur Richtlinie). 4. Förderbedingungen/ -voraussetzungen 4.1 Allgemein Zuwendungen werden nur für vorhandene Bausubstanz (kein Neubau) gewährt, wenn mit der Umsetzung der Maßnahmen noch nicht begonnen wurde, die Maßnahme zu einer nachhaltigen Verbesserung des Wohnumfeldes beiträgt, die Maßnahmen mietneutral durchgeführt werden, die geförderten Maßnahmen mindestens 10 Jahre im geförderten Zustand gepflegt und erhalten werden, die Maßnahmen sach- und fachgerecht von einem Fachbetrieb ausgeführt werden oder nach einer nachzuweisenden sach- und fachgerechten Beratung in Eigenleistung durchgeführt werden, die Gesamtkosten über der Bagatellgrenze von 1000,00 liegen, dies gilt nicht bei Eigenleistungsmaßnahmen, die Förderung nicht nach anderen Bestimmungen erfolgen kann, die Maßnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder baurechtlicher Auflagen nicht ohnehin erforderlich sind oder zu deren Durchführung der Antragsteller sich gegenüber der Stadt Siegen verpflichtet hat, die Baumaßnahmen baurechtlich unbedenklich sind und alle ggf. erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. 4.2 Fassaden Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Fassadengestaltung mit der Stadt Siegen abgestimmt wurde, die für das Gebäude getroffene Material- und Farbwahl mit dessen Umgebung im Einklang steht, so dass es sich in das Straßenbild harmonisch einfügt, die Maßnahmen mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar sind, die Gebäude keine Missstände oder Mängel im Sinne des 177 Abs. 2 und 3 BauGB aufweisen, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit der Fassadengestaltung beseitigt.
Seite 3 G:\DATEN\WORD97\MARGIT\Internet\Kürseiten\Fassadenprogramm Stand 29.08.1 4.3 Schieferdächer Zuwendungen werden nur gewährt, wenn es sich um eine Dacheindeckung aus Naturschiefer handelt, die Maßnahmen mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar sind, die Gebäude keine Missstände oder Mängel im Sinne des 177 Abs. 2 und 3 BauGB aufweisen, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit der Renovierung und Restaurierung des Schieferdaches beseitigt. 5. Art und Höhe der Förderung Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Zuschussfähig sind die von der Stadt als förderfähig anerkannten Kosten für Maßnahmen nach Ziffer 3. Der Zuschuss beträgt max. 15 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 60,00 pro Quadratmeter (ausgemessener) aufgewerteter Fassadenfläche bzw. Dachfläche. Der Höchstbetrag liegt bei 3000,00 pro Antragsteller/Gebäude. Bei Eigenleistung beträgt der Zuschuss max. 30 % der als förderfähig anerkannten Materialkosten. 6. Antragstellung und Verfahren Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte im Einverständnis mit dem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten. Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehen Formular (Anlage 3) bei der Fachabteilung 7/5 Stadtplanung der Stadt Siegen einzureichen. Dem Antragsformular sind die notwendigen prüffähigen Unterlagen beizufügen: 3 vergleichbare Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen, ggf. erforderliche Genehmigungen bzw. Einverständniserklärungen, Darstellung des bisherigen Zustandes (Fotos und Beschreibungen), Gestaltungspläne einschließlich Farb- und Materialdarstellung, Flächenermittlung nach Zeichnung und Aufmaß, soweit sie sich nicht aus dem Kostenvoranschlag ergeben. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung durch einen förmlichen Bescheid, aus dem sich die Höhe des bewilligten Zuschusses ergibt. Dieser kann nachträglich nicht erhöht werden, reduziert sich jedoch entsprechend, wenn die nachgewiesenen Kosten bei Rechnungslegung niedriger als die bewilligten Kosten sind. Die Arbeiten müssen 12 Monate nach Bewilligung abgeschlossen sein. Der Antragsteller hat der Stadt Siegen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahmen einen Verwendungsnachweis mit Originalrechnungen und Zahlungsbelegen sowie Bildnachweis (Fotos) vorzulegen.
Seite 4 G:\DATEN\WORD97\MARGIT\Internet\Kürseiten\Fassadenprogramm Stand 29.08.1 Die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen wird bei der Schlussabnahme durch die Stadt geprüft. Nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss an den Antragsteller ausgezahlt. 7. Zuwendungsempfänger Zuwendungen können erhalten: Private Eigentümer oder Erbbauberechtigte, Mieter oder Nutzungsberechtigte mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers oder Erbbauberechtigten. 8. Widerrufsmöglichkeiten / Rückforderungsmöglichkeit / Rücknahme Im Falle des Verstoßes gegen diese Richtlinien oder bei falschen Angaben im Förderantrag wird der Bewilligungsbescheid widerrufen. Zu Unrecht gezahlte Beiträge werden zur Rückzahlung fällig und sind vom Zeitpunkt der Auszahlung an mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ( 247) zu verzinsen. 9. Ausnahmen Entscheidungen über eine abweichende Förderung oder sonstige Ausnahmen von diesen Richtlinien sind vom Bauausschuss der Stadt Siegen zu beschließen. 10. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft. Siegen, den... Michael Stojan Stadtbaurat Anlagen 1. Lageplan mit Geltungsbereich des Förderprogramms 2. Gestaltungsrichtlinien 3. Antrag auf Förderung der Renovierung und Restaurierung von Fassaden und Schieferdächern
Seite 5 G:\DATEN\WORD97\MARGIT\Internet\Kürseiten\Fassadenprogramm Stand 29.08.1 Anlage 1 ohne Maßstab
Seite 6 G:\DATEN\WORD97\MARGIT\Internet\Kürseiten\Fassadenprogramm Stand 29.08.1 Anlage 2 Gestaltungsrichtlinie zur Aufwertung des Erscheinungsbildes von Fassaden und Schieferdächern Vorbemerkung Die Fassaden im "Quartier Hüttenstraße" setzen sich überwiegend aus Schieferfassaden (Kunst- und Naturschiefer), Putzfassaden, Fachwerkfassaden, verklinkerten Fassaden, Mauerwerkfassaden und Mischfassaden als Kombination von verschiedenen Bauweisen (Putz / Schiefer, Schiefer / Fachwerk, Putz / Klinker) zusammen. Die Sockel der Gebäude sind verputzt, geklinkert oder aus Naturstein. Schieferdächer stellen in der Dachlandschaft des "Quartiers Hüttenstraße" ein prägendes Element dar. Von besonderer Bedeutung und erhaltenswert sind dabei Naturschieferdächer. a) Fassaden Renovierung und Restaurierung von Schieferfassaden mit schwarz / grauem Naturschiefer, von Putzfassaden in schlichtem Glatt- oder Rauputz, Anstrich / Farbgestaltung von Fassaden in gedeckten, nicht grellen, zurückhaltenden Farben abgestimmt mit der Nachbarbebauung, gestaltprägende Elemente wie Gesimse, Fenstergewänder, Natursteinsockel und Ähnliches sind zu erhalten oder durch gleichwertige Elemente zu ersetzen, bestehende Fenstergliederungen und -formate sind beizubehalten oder wieder herzustellen, Material und Farbe bei neuen Fenstern sind einheitlich weiß zu wählen, neue Haustüren haben sich in die Gestaltung der Gesamtfassade mit ihren Öffnungen harmonisch einzufügen und sind andersfarbig als weiß auszuführen, Änderung der Fassaden bei der Renovierung und Restaurierung in Blockhausfassaden und Blockhauselemente, Fassadenverkleidungen aus glänzenden Metallwerkstoffen, Marmor, Keramik, Fliesen, Klinker und Klinkerriemchen, Kunststoffe, Faserzement, Bitumenwerkstoffe, Spiegelgläser, Glasbausteine, Sichtund Waschbeton, Fachwerkimitationen sind nicht zulässig, umweltschädliche Materialien sind nicht zulässig. b) Naturschieferdächer Renovierung und Restaurierung in schwarz / grauem Naturschiefer, bei geschieferten Dachaufbauten einheitlich wie das Hauptdach, Änderung des Dacheindeckungsmaterials bei der Renovierung und Restaurierung, z. B. in Blechschindeln oder Bleche, hochglänzende Platten, großformatige Platten oder Reet sind nicht zulässig, untergeordnete Teilflächen an Dachaufbauten dürfen in Putz, Holz oder Blech gestaltet werden, umweltschädliche Materialien sind nicht zulässig.
Seite 7 G:\DATEN\WORD97\MARGIT\Internet\Kürseiten\Fassadenprogramm Stand 29.08.1 Anlage 3 An die Stadt Siegen FB 7/5 Stadtplanung Lindenplatz 7 57078 Siegen Datum der Antragstellung Eingangsstempel Antrags-Nr. Fassaden Schieferdächern im Stadtumbaugebiet Siegen-Geisweid "Quartier Hüttenstraße"
Seite 8 G:\DATEN\WORD97\MARGIT\Internet\Kürseiten\Fassadenprogramm Stand 29.08.1 Anlage 3 Anlage 3