Jährliche Erklärung zur Vorruhestandsbeihilfe

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Transkript:

Jährliche Erklärung zur Vorruhestandsbeihilfe ehemalige Arbeitnehmer Eingangsstempel nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung des Vorruhestandes in der Landwirtschaft im Freistaat Sachsen (). Die Jährliche Erklärung ist bis zum 28.02. gemäß den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid bei der zuständigen Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen. Die Jährliche Erklärung zu den Zuwendungsvoraussetzungen für eine Vorruhestandsbeihilfe nach der vorgenannten Richtlinie wird hiermit abgegeben. 1. Anschrift und Bankverbindung EU- F ö r d e r n u m m e r R e g. - N r. : (wird vom Amt ausgefüllt) Antragsteller/in: Name, Vorname geboren am Unternehmenssitz des ehemaligen Arbeitgebers (Postanschrift) Straße, Hausnummer, Postfach Hauptwohnsitz Straße, Hausnummer, Postfach PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon: Vorwahl/Rufnummer zuständiges Finanzamt Telefax: Vorwahl/Rufnummer Name der Bank Kontoinhaber BLZ Konto-Nr. Internationale Bankverbindung SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area); Nummer kann in Ihrer Bank erfragt werden IBAN (International Bank Account Number) internationale Kontonummer D E BIC (Bank Identifier Code) internationale BLZ D E

- 2 - Die Gewährung einer Vorruhestandsbeihilfe erfolgt für: (1) Zutreffendes ankreuzen (1) Kürzel Antragsteller Bearbeitungsvermerk der Außenstelle AN Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer 1. Antrag ist sachlich und rechnerisch richtig Datum/Signum Erstantrag vom: 2. Vollständig und richtige Datenerfassung Datum/Signum 3. Erfassung der Antragsdaten wurde geprüft Datum/Signum 3. Beihilfeempfänger Vorruhestand (ehemaliger landwirtschaftlicher Arbeitnehmer) 3.1 Ich beziehe eine Rente im Rahmen einer Ruhestands- oder Vorruhestandsregelung (außer nach dieser Richtlinie) seit Bearbeitungsvermerk der Außenstelle Art der Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) oder wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung Altersrente, vorzeitige Altersrente, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Rente wegen Erwerbsminderung, Landabgabenrente nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) Vorruhestandsgeld (außer nach dieser Richtlinie) Altersübergangsgeld Bitte aktuelle Bescheinigung (Kopie) beifügen. 3.2 Ich bin seit dem Ausscheiden aus dem letzten landwirtschaftlichen Arbeitsverhältnis arbeitslos gemeldet seit Höhe des Arbeitslosengeldes I oder II * / Monat: EUR; seit Arbeitslosigkeit Beginn Ende Bitte Bescheinigung des Arbeitsagentur (Kopie) für die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Höhe der Leistungen beifügen! 3.3 Ich beziehe Einkünfte nach 15 EStG (Gewerbebetrieb), nach 18 EStG (selbstständige Arbeit) * (Brutto) seit Höhe der Einkünfte/Jahr in EUR seit Bitte Einkommensnachweis (z. B. aktueller Einkommensteuerbescheid, Nachweise zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft) in Kopie beifügen! * Bitte Zutreffendes unterstreichen

3.4 Ich bin seit dem Ausscheiden aus dem landwirtschaftlichen Betrieb nach 19 EStG außerlandwirtschaftlich erwerbstätig (sozialversicherungspflichtig) seit Bearbeitungsvermerk der Außenstelle - 3 - Beschäftigungsverhältnis Beginn Ende Arbeitgeber (Name, PLZ, Ort) (Sollte der Platz für die Angaben nicht ausreichen, bitte ein Zusatzblatt verwenden.) Höhe des Arbeitsentgeltes (Brutto) /Monat in EUR Bitte Bescheinigung (Kopie) über das monatliche Arbeitsentgelt beifügen! 3.5 Persönliche Angaben (bitte immer ausfüllen) Rückbehaltsflächen für Eigenbedarf ha ha Ackerland ha Grünland Bescheid der Landw. Berufsgenossenschaft beifügen! ha Wald Das Informationsblatt Tierbestand zur JEK wurde zur Kenntnis genommen. Besitze ich als ZWE Tiere? ja nein wenn ja: Welche Tierarten und wie viele Tiere befinden sich im Besitz? Anzahl der Tiere (aktueller Tierbestand) Rinder Schweine Pferde Schafe/Ziegen Geflügel Kaninchen sonstiger Tierbestand; weitere Wild- und Nutztierarten (ggf. auf einem separatem Blatt) Bescheid der Tierseuchenkasse beifügen! 3.6 Ich habe einen Antrag auf Anpassungshilfe für ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer am (Datum) gestellt in dem (ehemaligen Amt für Landwirtschaft)

3.7 Liegen Einkünfte nach 40a EStG aus geringfügiger Beschäftigung über 400 EUR/Monat vor? nein Bearbeitungsvermerk der Außenstelle - 4 - ja: Höhe der Einkünfte insgesamt: EUR/Monat Bitte aktuelle Lohn- und Gehaltsabrechnungen bzw. Verdienstbescheide beifügen! 3.8 Folgende Anlagen liegen der Jährlichen Erklärung bei: 4. Verpflichtungen und Erklärungen Die nachfolgenden Erklärungen gelten für alle gestellten Einzelanträge und für die Jährliche Erklärung! Mir ist bekannt, dass - die Erhebung der Angaben dieses Antrages auf a) der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17.05.1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen, b) der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/ 2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001, c) der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der und Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, d) der Verordnung (EG) Nr. 817/2004 der Kommission vom 29. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), in der jeweils gültigen Fassung beruht, die Kenntnis der erbetenen Angaben der Überprüfung der Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung dient und dass eine Berücksichtigung nur möglich ist, wenn die Angaben in diesem Antragsvordruck vollständig enthalten sind; - die jeweils geltende Richtlinie zur Förderung des Vorruhestands in der Landwirtschaft im Freistaat Sachsen im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht ist und ich diese bei der zuständigen Behörde einsehen kann; - Antragsteller auf Gewährung von Vorruhestandsbeihilfen können keine Beihilfen für die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen und nach Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007) in Anspruch nehmen - dies trifft auch auf Direktzahlungen und Agrarförderung zu; - die Verordnungen bei der zuständigen Behörde einzusehen sind. Ich erkenne die für die Beihilfezahlungen geltenden Rechtsgrundlagen (EU-Verordnungen, Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes) und die nachstehenden Bestimmungen, von denen ich Kenntnis genommen habe, für mich als verbindlich an; - der Antrag im Falle fehlender oder nicht nachgereichter Unterlagen widerrufen werden kann; - die zuständige Behörde entsprechend den Beihilfevorschriften Auflagen auch nachträglich erteilen kann; - von der zuständigen Behörde weitere Unterlagen, die zur Beurteilung der Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen sowie zur Feststellung der Höhe der Zuwendung erforderlich sind oder zum späteren Nachweis, dass die Zuwendungsvoraussetzungen eingehalten werden, angefordert werden können; - die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen sowie die Angaben im und zum Antrag auch an Ort und Stelle durch die zuständigen Behörden von Land, Bund und EU sowie die entsprechenden Rechnungshöfe kontrolliert werden; - ein Verstoß gegen die Beihilfevoraussetzungen der RL 79/01 zu einer Aufhebung des Zuwendungsbescheides und zu einer Rückforderung einschl. Verzinsung bereits gewährter Beihilfen führen kann.

- 5 - Ich habe von den Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung des Vorruhestands, insbesondere den Zuwendungsvoraussetzungen und Verpflichtungen Kenntnis genommen und verpflichte mich zu deren Einhaltung. Ich verpflichte mich, - Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch, Flurkarten (im Flurbereinigungsverfahren: einen Nachweis der Flurbereinigungsbehörde über die Flächen), Verträge in Schriftform über Betriebsübergabe, Verkäufe, Pacht- und Austauschflächen von meinem abgegebenen Unternehmen rückwirkend bereitzuhalten und auf Aufforderung der zuständigen Behörde vorzulegen; - Jede Abweichung von Angaben im Antrag auch Fälle höherer Gewalt, die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen oder außerlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit durch den Antragsteller sowie jede Nutzungsänderung, jede Änderung in der Größe der von mir abgegebenen Flächen und jeden Wechsel des Nutzungsberechtigten während der Dauer der von mir eingegangenen Verpflichtungen innerhalb von 10 Werktagen der bewilligenden Behörde schriftlich mitzuteilen; - dem beauftragten Kontrollpersonal nicht abgegebene Flurstücke (lt. dem Antrag auf Vorruhestandsbeihilfe) zu bezeichnen und es auf diese Flurstücke zu begleiten (persönlich oder durch einen Vertreter). Ich räume dem Kontrollpersonal das Betretungsrecht und eine angemessene Verweildauer auf der nicht abgegebenen Hofstelle, den Grundstücken sowie in den Betriebs- und Geschäftsräumen ein; - alle Unterlagen, Aufzeichnungen, Belege, Bücher oder Karten für die Dauer von 10 Jahren ab der Antragsbewilligung aufzubewahren. Erklärungen zum Datenschutz Hinweis nach 4 Abs. 1 Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juni 1999 Eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift zur Angabe der personenbezogenen Daten in dem Antrag besteht nicht. Für den Fall, dass die Angabe dieser Daten verweigert wird, kann jedoch eine Förderung nicht erfolgen. Sämtliche in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten (aus diesem Antrag sowie den gegebenenfalls gestellten Einzelanträgen) sind für die Feststellung der Beihilfeansprüche, deren Auszahlung, zu Kontrollzwecken im laufenden und nachfolgenden Prüfverfahren und zur Erfüllung gesetzlich geregelter Berichts- und Statistikpflichten erforderlich. Sämtliche in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nach 4 Abs. 1 SächsFöDaG durch die Sächsische Staatskanzlei und die Staatsministerien auch ohne Einverständnis des Antragstellers verarbeitet werden. Einwilligung des Antragstellers nach 4 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz SächsDSG) vom 25.08.2003 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten von Behörden der Landwirtschaftsverwaltung der Länder, des Bundes, vom Statistischen Landesamt sowie von den Organen der Europäischen Gemeinschaften auch dann zur Erstellung von Statistiken und zu anonymen Auswertungen verwendet werden können, wenn hierfür eine gesonderte gesetzliche Grundlage nicht existiert. Diese Einwilligung kann verweigert und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, sofern dem Widerruf keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Verweigerung der Einwilligung hat keinen Einfluss auf das Zuwendungsverfahren.

- 6 - Erklärungen zu subventionserheblichen Tatsachen Mir ist bekannt, dass - alle Angaben in den einzelnen Anträgen und die Angaben in den mit den Anträgen eingereichten Unterlagen einschließlich des Flächen- und Nutzungsnachweises subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) sind; - ich nach 3 Abs. 1 des Subventionsgesetzes verpflichtet bin, der zuständigen Behörde unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, der Weitergewährung, der Inanspruchnahme oder dem Belassen der Beihilfezahlungen entgegenstehen oder für die Rückforderung der Leistung erheblich sind; - falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben zur Strafverfolgung führen können; - die Beihilfezahlungen bei falschen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben oder bei Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung oder Einhaltung der Bedingungen und Auflagen bzw. der übernommenen Verpflichtungen zurückgefordert werden können; - die zuständige Behörde verpflichtet ist, Tatsachen, die den Verdacht eines Subventionsbetruges begründen, der Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen; - wegen Subventionsbetruges gemäß 264 Strafgesetzbuch bestraft wird, wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige, für ihn vorteilhafte Angaben macht oder den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. Subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches i. V. m. 2 des Subventionsgesetzes sind alle die in meinem Antrag einschließlich den beigefügten Anlagen genannten Tatsachen sowie Sachverhalte, die durch Scheingeschäfte und Scheinhandlungen von denen die Bewilligung oder Gewährung, die Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der beantragten Ausgleichszahlungen nach Verwaltungsverfahrensrecht, EG-Recht oder anderen Rechtsvorschriften abhängig sind. Ich bestätige, dass - alle von mir gemachten Angaben richtig und vollständig sind, - ich alle in diesem Dokument gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen habe und - ich meine Einwilligung gemäß 4 Abs. 1 Nr. 2 SächsDSG erteile. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers