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Transkript:

ABFALLTRENNUNG Definitionen gemäß ÖNORM S2104 Abfälle aus dem Medizinischen Bereich Ansprechperson: Mag. Jadwiga Cieslak-Zaradkiewicz (Facility Management) Stand: April 2007

RESTMÜLL Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen [ Pkt. 4.2 (1) ] Restmüll und Abfälle aus Arzt-, Tierarzt- und Zahnarztpraxen, Hauskrankenpflege und dem kosmetischen Bereich, sofern diese mit gemischten Siedlungsabfällen aus Haushalten und haushaltsähnlichen Betrieben vergleichbar sind Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle S-Nr.: 91101 Nicht zur Verunreinigte Verpackungen, verunreinigtes Papier und Pappe, Kunststoffartikel die keine Verpackung darstellen (z.b. Kugelschreiber, Lineal), Materialien aus Gummi sowie Kork oder Keramik, CD s, etc. Mit gefährlichen Erregern behafteter Abfall, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle, Altstoffe Bürobehälter 10 L Restmüll auf grauem Hintergrund Verletzungsgefährliche Abfälle so verpacken, dass keine Verletzungsgefahr besteht Seite 2 von 18

SPERRMÜLL Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen [ Pkt. 4.2 (2) ] Sperrmüll Sperrmüll S-Nr.: 91401 Nicht zur Sperrige Abfälle wie Möbel, Türen, Geräte, etc. Elektroaltgeräte (Bildschirme, Computer, Mobiltelefone, etc.) Restmüll der über Restmüllbehälter entsorgt werden kann Keine speziellen Behälter Sperrmüll mit grauem Rand Vorsicht bei Bildschirmen, Implosionsgefahr! Seite 3 von 18

ALTPAPIER Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen [ Pkt. 4.2 (5) ] Altstoffe, einschließlich Verpackungsmaterial Altpapier, Papier und Pappe, unbeschichtet S-Nr.: 91718 Nicht zur Altpapier, Altkarton, Wellpappe, Zeitungen, Kuverts, Kataloge, Illustrierte, Prospekte, Verpackungen, Schachteln Mit Alu, Kunststoffen oder Wachs beschichtetes Papier oder Karton (z.b. Tetrapack), Styropor, Zellophan, gebrauchte Taschentücher oder Einmalhandtücher Pappschachtel Altpapier mit rotem Rand Platzsparend sammeln Seite 4 von 18

ALTGLAS Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen [ Pkt. 4.2 (5) ] Altstoffe, einschließlich Verpackungsmaterial Buntglas (Verpackungsglas) S-Nr.: 31469 Nicht zur Weiß- und Buntglas restentleert, Hohlgläser, Glasflaschen, Infusionsflaschen Laborgläser, Ampullen, Spiegelglas, Fensterglas, Bleikristall, Glühbirnen, Porzellan Ausreichend feste Behälter Altglas mit grünem Rand In Glasbehälter nicht hineingreifen Verletzungsgefahr! Seite 5 von 18

KUNSTSTOFFVERPACKUNGEN Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen [ Pkt. 4.2 (5) ] Altstoffe, einschließlich Verpackungsmaterial Leichtfraktion aus der Verpackungssammlung S-Nr.: 91207 Nicht zur Kunststoffverpackungen, Plastikflaschen, Styropor, Kunststofffolien, Kanister verschmutzte Verpackungen, Produkte aus Kunststoff wie z.b. Schläuche, Einmalhandschuhe, Spritzen Kein spezieller Behälter Kunststoffverpackungen mit gelbem Rand Restentleeren! Seite 6 von 18

METALLDOSEN Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen [ Pkt. 4.2 (5) ] Altstoffe, einschließlich Verpackungsmaterial NE-Metallschrott, NE-Metallemballagen S-Nr.: 35315 Nicht zur Restentleerte Getränke- und Konservendosen Verbundverpackungen mit Kunststoffen, Besteck, Elektroaltgeräte, Dosen mit Restinhalten Kunststoffbehälter 60 L Metalldosen mit blauem Rand Restentleeren! Seite 7 von 18

METALLE Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen [ Pkt. 4.2 (5) ] Altstoffe, einschließlich Verpackungsmaterial Eisen- und Stahlabfälle, verunreinigt S-Nr.: 35103 Nicht zur Sämtliche Metallgegenstände, Kabelabfälle Dosen, Lack- und Farbdosen mit Inhalten, Verbundverpackungen mit Kunststoffen Kein spezieller Behälter Metalle mit blauem Rand Auf Verletzungsgefahr achten! Seite 8 von 18

BIOGENER ABFALL Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen [ Pkt. 4.2 (3) ] Biogene Abfälle Biogene Abfallstoffe, getrennt gesammelt S-Nr.: 91104 Nicht zur Tierstreu von Tieren die nicht im Tierversuch stehen (wenn getrennte möglich) Tierstreu aus Tierversuch Kein spezieller Behälter Biogener Abfall mit braunem Rand Derzeit nur am Standort Himberg zutreffend Seite 9 von 18

GARTENABFÄLLE Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen [ Pkt. 4.2 (3) ] Biogene Abfälle Garten- und Parkabfälle S-Nr.: 91701 Nicht zur Grasschnitt Speisereste, Abfälle aus Teeküchen und Kantinen Kein spezieller Behälter Gartenabfälle mit braunem Rand - Seite 10 von 18

MEDIZINISCHE ABFÄLLE KAT. 1 Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen und daher in beiden Bereichen einer gesonderten Behandlung bedürfen [ Pkt. 4.4 ] Mit gefährlichen Erregern behafteter Abfall; nicht desinfizierte mikrobiologische Kulturen. Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereichs eine Infektionsgefahr darstellen können S-Nr.: 97101 Nicht zur Gefährlich, nicht ausstufbar Gefahrgut Mit Erregern gefährlicher Infektionskrankheiten behaftete Abfälle, Kulturen pathogener Mikroorganismen, Redonflaschen, Ableitungssysteme mit Sekreten oder Körperflüssigkeiten gefüllt, Harnbeutel die mit gefährlichen Erregern gefüllt sind, Absaugbeutel, mit Zytostatika kontaminierte Materialien, Verletzungsgefährliche Abfälle für die kein ausreichend fester Behälter vorhanden ist desinfizierte (z.b. autoklavierte) Abfälle Schwarze Tonne Medizin. Abfälle Kat. 1 in weiß auf schwarzem Hintergrund Hineingreifen und Umleeren ist verboten! Autoklavieren anstreben (in zweitem, getrennten Weg sammeln und autoklavieren, danach als Medizin. Abfall Kat. 2 entsorgen) Seite 11 von 18

MEDIZINISCHE ABFÄLLE KAT. 2 Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen [ Pkt. 4.3 ]. Nicht gefährlicher medizinischer Abfall; Abfälle mit Verletzungsgefahr Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereichs eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können S-Nr.: 97104 Nicht zur Einmalwäsche, Tupfer, Wundverbände, Tampons, Einmalartikel (Handschuhe, Einmalspritzen ohne Kanüle, Katheder, Infusionsgeräte ohne Dorn, restentleerte Urinsammelsysteme, Infusions- und Blutbeutel (auch wenn diese blutig sind), gelgefüllte Absaugsysteme (unverdichtet), Tierstreu aus Tierversuchen Mit gefährlichen Erregern behafteter Abfall, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle, Altstoffe Oranger Sack Medizin. Abfälle Kat. 2 auf orangem Hintergrund Verletzungsgefährliche Abfälle so verpacken, dass keine Verletzungsgefahr besteht (z.b. Nadelbox)! Seite 12 von 18

MEDIZINISCHE ABFÄLLE KAT. 2 mit Verletzungsgefahr Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen [ Pkt. 4.3 ]. Nicht gefährlicher medizinischer Abfall; Abfälle mit Verletzungsgefahr Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereichs eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können S-Nr.: 97105 Nicht zur Kanülen und sonstige verletzungsgefährdende spitze oder scharfe Gegenstände, wie z.b. Lanzetten und Skalpelle Mit gefährlichen Erregern behafteter Abfall, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle, nicht verletzungsgefährdende Abfälle für verletzungsgefährdende Gegenstände bzw. Nadelbox Medizin. Abfälle Kat. 2 auf orangem Hintergrund Vorsicht Verletzungsgefahr! Seite 13 von 18

TONER Sonstige, im medizinischen Bereich anfallende Abfälle [ Pkt. 4.5 ] Toner, Kopiertoner und Druckfarbenreste Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle S-Nr.: 91101 Nicht zur Druckerpatronen, Toner von Kopierern Schwermetallhältige Farbkartuschen Box Toner mit schwarzem Rand - Seite 14 von 18

LEUCHTKÖRPER Sonstige, im medizinischen Bereich anfallende Abfälle [ Pkt. 4.5 ] Leuchtstoffröhren Leuchtstoffröhren S-Nr.: 35339 Nicht zur Gefährlich, nicht ausstufbar Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen Lampenschirme Abholung durch Elektriker Leuchtkörper mit schwarzem Rand Bruch vermeiden; durch Verletzungsgefahr Kontakt mit giftiger Beschichtung möglich! Seite 15 von 18

BATTERIEN Sonstige, im medizinischen Bereich anfallende Abfälle [ Pkt. 4.5 ] Batterien (unsortiert) Batterien (unsortiert) S-Nr.: 35338 Nicht zur Gefährlich, nicht ausstufbar Gefahrgut Batterien, Kleinakkus, Knopfzellen Fahrzeugbatterien, Elektroaltgeräte Box Batterien mit schwarzem Rand Achtung Auslaufen der Batterien verhindern! Seite 16 von 18

VERSUCHSTIERE Sonstige, im medizinischen Bereich anfallende Abfälle [ Pkt. 4.5 ] Kadaver von Tieren sowie Körperteile Tierkadaver S-Nr.: 13403 Nicht zur Tierkadaver Nicht tierische Abfälle Schwarze Tonne Versuchstiere in weiß auf schwarzem Hintergrund in der Tiefkühltruhe Seite 17 von 18

RADIOAKTIVE ABFÄLLE Sonstige, im medizinischen Bereich anfallende Abfälle [ Pkt. 4.5 ] Radioaktive Abfälle Sonderbehandlung gemäß Strahlenschutzgesetz! Unterliegen nicht dem Abfallwirtschaftsgesetz! S-Nr.: --- --- Nicht zur Gefahrgut Radioaktive Abfälle getrennt in flüssige und feste Abfälle nicht radioaktive Materialien Spezielle Behälter Speziell gekennzeichnete Behälter Vorgaben des Strahlenschutzbeauftragten beachten! Seite 18 von 18