In Trägerschaft der Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung findet am Samstag, dem 25. Juli 2015 eine Nostalgiefahrt nach Stotzheim statt. Auf den Tag genau vor 50 Jahren wurde in Stotzheim die Verschwisterungsurkunde durch die beiden Pfarrer und Bürgermeister unterzeichnet. Wir Ortenberger wollen diese Gelegenheit nutzen und an diesem Tag den Stotzheimern offiziell die Einladung zur Hauptveranstaltung des Jubiläums am 20. September 2015 in Ortenberg überbringen. Aus diesem Anlass wollen wir an diesem Tag die Fahrt der Ortenberger nach Stotzheim von 1965 nacherleben. Es soll mit Fahrzeugen gefahren werden, die möglichst 50 Jahre alt sind, mindestens aber als Oldtimer (älter als 30 Jahre) gelten. Es sollen möglichst nur Straßen genutzt werden, die bereits 1965 vorhanden waren, so auch die Rheinfähre bei Kappel, die früher üblicherweise bei Stotzheim-Besuchen benutzt wurde. Die Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung hat mehrere Oldtimer-Omnibusse angemietet und bietet die Mitfahrt für 50 DM (25 EUR) je Person an. Es gelten folgende Teilnahmebedingungen: 1. Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen sind nur Fahrzeuge mit einer straßenverkehrsrechtlichen gültigen Zulassung und entsprechend versicherte Fahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden, was der Teilnehmer durch seine Teilnahme versichert. 2. Schutz- bzw. Startgebühr Die Startgebühr für Selbstfahrer beträgt 5 EUR je Fahrzeug. Die Mitfahrt im Oldtimerbus kostet 25 EUR je Teilnehmer. 3. Keine straßen- oder straßenverkehrsrechtliche Sonderveranstaltung Die Mitfahrt erfolgt im Rahmen der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr. Es gelten uneingeschränkt alle straßenverkehrsrechtlichen Regelungen. Die Veranstaltung ist keine Motorsportveranstaltung. Es findet weder eine Zeitnahme statt noch sind irgendwelche Sonderprüfungen zu absolvieren. 4. Fahrerlaubnis Jeder Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. 5. Verkehrssicherheit Fahrer und Fahrzeughalter sind für die Verkehrssicherheit der verwendeten Fahrzeuge selbst verantwortlich. 6. Haftung der Teilnehmer Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und trägt alleine die haftungs- und strafrechtliche Verantwortung für von ihm oder vom von ihm gelenkten Fahrzeug verursachte Schäden. Insofern stellt er die Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
7. Haftungsbeschränkung Die Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung (GvO) haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen von der GvO zu vertretender Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GvO, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. 8. Ablauf (Änderungen vorbehalten): - Abfahrt in Ortenberg: 11 Uhr, - Ankunft in Stotzheim: ca. 13 Uhr, kleiner Empfang mit Imbiss, Überreichung der Einladung für die Hauptveranstaltung am 20. September 2015, - Rückfahrt: ca. 15 Uhr bis 17 Uhr, - Gemeinsamer Abschluss auf dem Schlossfest in Ortenberg. Die Veranstaltung endet mit dem Eintreffen der Teilnehmer auf dem Ortenberger Schloss. 9. Fahrtstrecke Die vorgeschlagene Fahrtstrecke führt weitestgehend über historische Straßen. Die Route ist jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben, sondern ist lediglich als Routenempfehlung zu verstehen. Für die Hin- und Rückfahrt wird die gleiche Route vorgeschlagen. 10. Entfernung Die vorgeschlagene einfache Entfernung beträgt 63 km (Gesamtstrecke 126 km). Die Dauer der einfachen Fahrt beträgt für PKW ca. 1 Stunde und 45 Minuten. 11. Tankstellen: Hinfahrt: Neuried-Dundenheim (Dundenheimer Straße 31) km 15 Schwanau-Ottenheim (Pfarrgasse 3) km 25 Boofzheim, bei Supermarkt Super U, km 43 Benfeld, bei Supermarkt Intermache km 55 Rückfahrt: Benfeld, bei Supermarkt Intermache km 71 Boofzheim, bei Supermarkt Super U, km 83 Schwanau-Ottenheim (Pfarrgasse 3) km 102 Neuried-Dundenheim (Dundenheimer Straße 31) km 112 Alle Tankstellen haben laut unseren derzeitigen Informationen während der vorgesehenen Fahrtzeiten geöffnet. Alternativ ist auch das Tanken am Automaten mit ec-karte möglich. Es wird jedoch empfohlen, Treibstoffzusätze (z. B. Zweitaktöl, Blei-Additive) auf der Fahrt mitzuführen und ggf. selbst beizumischen. 12. Rheinfähre Die Benutzung der Rheinfähre Kappel/Rhinau ist gebührenfrei. Je nach Situation kann es bis zu ca. 15 Minuten Wartezeit kommen. 13. Anerkennung Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erkennt jeder Teilnehmer (z. B. Fahrer, Mitfahrer) die vorstehenden Bedingungen an. Die Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung freut sich auf Ihre Teilnahme an diesem besonderen Ereignis.
VERBINDLICHE ANMELDUNG FÜR SELBSTFAHRER Wir sind/ich bin Selbstfahrer mit dem folgenden Fahrzeug: Marke, Modell, Farbe: Amtl. Kennzeichen: Die Teilnahmebedingungen der Nostalgiefahrt der Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung am 25.07.2015 habe ich/haben wir vollumfänglich zur Kenntnis genommen. Ich bin/wir sind damit einverstanden und melde(n) mich/uns hiermit verbindlich zur Teilnahme an. Ort, Datum: Nachname, Vorname, Adresse, UNTERSCHRIFT sämtlicher Teilnehmer (auch Mitfahrer): 1. Teilnehmer: 2. Teilnehmer: 3. Teilnehmer: 4. Teilnehmer: Mobilfunknummer, unter welcher der Fahrer des teilnehmenden Fahrzeugs am Veranstaltungstag zu erreichen ist:
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das beiliegende Formular, welches Sie uns bitte ausgefüllt auf einem der folgenden Wege zukommen lassen: Per Fax an 0781-93 35 40, als eingescannte PDF-Datei per Email an info@buergerstiftung-ortenberg.de, Abgabe des Originals im Rathaus Ortenberg oder postalische Zusendung an: Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung c/o Gemeinde Ortenberg Dorfplatz 1 77799 Ortenberg oder (für Spätentschlossene): Persönliche Abgabe beim Organisationsteam am Tag der Veranstaltung, spätestens vor der Abfahrt.
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