CE-Kennzeichnung von Gesteinskörnungen

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Prüfbericht nach TL Gestein-StB (EN 12620) Beton

Transkript:

INFORMATIONEN DER ÖSTERREICHISCHEN ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR SAND &KIES service DEZ. 2003 CE-Kennzeichnung Neue europäische Normen für Zuschlagstoffe Diese Information basiert auf den Vorträgen von DI Wolfgang HÖHNL, DI Roman SCHREMSER, TR Ing. Randolf KRZEMIEN, DI Dr. Roland TRAVNICEK und DI Dr. Michael KOSTJAK, gehalten bei den Seminaren des ON im Dezember 2004. Der Beitrag wurde zusammengefasst und erstellt von Mag. Robert WASSERBACHER, Fachverband der Stein- und keramischen Industrie. In diesem Beitrag werden die europäischen und die nationalen Normen für Gesteinskörnungen sowie deren wichtigste Inhalte vorgestellt. Die Verfahren, um die notwendigen Konformitätsbescheinigungen zu erhalten, und die Aufgaben der notifizierten Stellen werden ebenso behandelt wie die Umsetzung der Anforderungen der einzelnen Normen in den Erzeugerbetrieben. Diese Erläuterungen sollen dem Anwender helfen, das Normenpaket Gesteinskörnungen kennen zu lernen und rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu treffen, um die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße CE- Kennzeichnung zu erlangen. Wir wollen insbesondere unsere Unternehmer, die Produzenten und Hersteller von Beton und Asphalt ansprechen, aber auch Prüfanstalten, Bauunternehmungen, Baubehörden von Gemeinden und Städten, Abteilungen der Landesregierungen, Zivilingenieure, Ingenieurkonsulenten und Technische Büros. ALLGEMEINES Mit dem Beitritt zur Europäischen Union hat sich Österreich verpflichtet, das Vertragswerk zu übernehmen. Die Umsetzung der Bauprodukterichtlinie 89/106 EEC erfolgte im Bauproduktegesetz BGBl. I 55/1997 und den Bundes- und Landesvergabegesetzen. Damit sind die harmonisierten 1 europäischen Normen (hen) und die nationalen Anhänge (B 313x) verpflichtend anzuwenden. Unter Gesteinskörnungen, auch als Zuschläge oder Zuschlagstoffe bezeichnet, versteht man körniges Material, das im Bauwesen zum Einsatz kommt. Die Anwendungsbereiche sind vielfältig. Sie reichen vom Hochbau (Betonherstellung), Eisenbahn-, Straßen- und Flugplatzbau über den Wasserbau bis zum Spezial-Tiefbau (Leitungs- und Kanalbau). 1 Auf einem Mandat der Europäischen Kommission an CEN basierend. Gesteinskörnungen sind im Regelfall Massenprodukte, die keine hohen Transportkosten vertragen und daher meist nur in einem engen Umkreis der Produktionsstätte konkurrenzfähig sind. Durch die Verlagerung des Transportes von der Straße auf die Schiene oder Wasserstraße können Absatzgebiete vergrößert werden. Schon in den 70-er Jahren wurden daher vom Europäischen Komitee für Normung CEN Anstrengungen unternommen, Normen zu erstellen, die auch im immer stärkeren Wettbewerb konstante Qualität gewährleisten sollen. ARBEITEN BEI CEN Seit 1988 hat das technische Komitee CEN/TC 154 Zuschläge an der Erstellung des Normpaketes Gesteinskörnungen gearbeitet. Damit werden europaweit geltend einerseits Prüfverfahren zur Bestimmung von Eigenschaften festgelegt und andererseits mittels Produktnormen die Anforderungen an Gesteinskörnungen beschrieben. Das Normenpaket, bestehend aus den 8 Produktnormen und 36 Prüfnormen, ist im Laufe des Jahres 2003 in Kraft getreten und stellt ab 1. Juni 2004 die Grundlage für die verpflichtende CE-Kennzeichnung dar. Diese hen legen die Eigenschaften für verschiedenste Einsatzbereiche im Hoch- und Tiefbau, Straßen-, Eisenbahn- und Wasserbau, für die Mörtel- und Betonherstellung, zur Herstellung von Asphaltmischgut, für Materialien für ungebundene und gebundene Tragschichten usw. fest. Zur Vereinheitlichung und zur Vereinfachung der Anwendung der hen in Österreich wurden vom zuständigen Fachnormenausschuss FNA 051 nationale Normen geschaffen. Die bisher publizierten 7 2 PRODUKTNORMEN sind: 2 Die ÖNORM EN 13055-2 Leichte Gesteinskörnungen Teil 2: Leichte Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen sowie für ungebundene und gebundene Verwendung, ausgenommen Beton, Mörtel und Einpressmörtel, wird diese Liste noch vervollständigen.

Seite 2 EN 12620 EN 13043 Gesteinskörnungen für Beton Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen EN 13055-1 Leichte Gesteinskörnungen Teil 1: für Beton, Mörtel und Einpressmörtel EN 13139 EN 13242 Gesteinskörnungen für Mörtel Gesteinskörnungen für ungebundene und gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau EN 13383-1 Wasserbausteine Teil 1 EN 13450 Gesteinskörnungen für Gleisschotter Zu den 36 PRÜFNORMEN gehören unter anderen nachstehend angeführte Normen bzw. Normenfamilien: ÖNORM EN 932 ÖNORM EN 933 ÖNORM EN 1097 ÖNORM EN 1367 ÖNORM EN 1744 ÖNORM EN 13179 Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Gesteinskörnungen Prüfverfahren für thermische Eigenschaften und Verwitterungsbeständigkeit Prüfverfahren für chemische Eigenschaften Prüfverfahren für mineralische Füller in bitumenhaltigen Mischungen ÖNORM EN 13383-2 Wasserbausteine Teil 2: Prüfverfahren Von diesen Prüfnormen wurden bis auf die ÖNORM EN 1744-4 Prüfverfahren für chemische Eigenschaften Teil 4: Bestimmung der Wasserempfindlichkeit von Füllern in bitumenhaltigen Mischungen bereits alle veröffentlicht. CE-KENNZEICHNUNG Auf Grund dieser Normen ist zum Teil seit 1. März 2003 eine CE-Kennzeichnung möglich. Nach dem Ende der Koexistenzperiode (alte österreichische und neue hen und B-Normen gelten nebeneinander) am 31. Mai 2004 gelten ab 1. Juni 2004 für Gesteinskörnungen ausschließlich die hen und nationalen B-Normen und es wird die CE-Kennzeichnung verpflichtend. Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das In-Verkehr-Setzen eines Produkts. Sie wendet sich nur an die staatlichen Marktaufsichtsbehörden und ist eine Erklärung des Herstellers, dass alle wesentlichen Anforderungen und Nachweisverfahren (der hen und B- Norm) aller relevanten EU-Richtlinien eingehalten worden sind. Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätszeichen, kein Norm-Konformitätszeichen, kein Zertifizierungszeichen, sondern nur eine Brauchbarkeitsbestätigung (die Anforderungen der hen oder europäischen Technischen Zulassungen und das Konformitäts-System der entsprechenden Norm werden eingehalten), wogegen das ÜA-Zeichen eine Verwendbarkeitsbestätigung (Produkt darf zum Einbau verwendet werden) ist. Sie wird vom Hersteller in Eigenverantwortung am Produkt oder an der Verpackung angebracht. ANWENDUNG IN ÖSTERREICH Um die Umsetzung der hen in Österreich zu vereinheitlichen und besser auf die nationalen Anforderungen und klimatischen Gegebenheiten eingehen zu können, wurde vom Fachnormenausschuss FNA 051 Natürliche Gesteine zu jeder europäischen Anforderungsnorm eine nationale ÖNORM B 313 verfasst. Darin werden jeweils die gemäß der hen wählbaren Parameter festgelegt sowie auch das System zur Bestätigung der Konformität angegeben. Die Zuordnung der hen zur nationalen Norm ist hier dargestellt: EN 12620 ÖNORM B 3131 Gesteinskörnungen für Beton EN 13043 ÖNORM B 3130 Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen EN 13055-1 ÖNORM B 3136 3 Leichte Gesteinskörnungen Teil 1: für Beton, Mörtel und Einpressmörtel EN 13139 ÖNORM B 3135 Gesteinskörnungen für Mörtel EN 13242 ÖNORM B 3132 Gesteinskörnungen für ungebundene und gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau EN 13383-1 ÖNORM B 3134 Wasserbausteine Teil 1 EN 13450 ÖNORM B 3133 Gesteinskörnungen für Gleisschotter Die ÖNORM B 4812 als Umsetzungsnorm zur EN 13285 wird vom Spiegelausschuss des CEN/TC 227, dem Fachnormenausschuss 210 Straßenbau verfasst. Einsprüche zu dem Entwurf waren bis 15. September 2003 möglich. Gesondert zu erwähnen ist die vom CEN/TC 227 erstellte EN 13285 Ungebundene Gemische Anforderungen, die Anforderungen an ungebundene Gemische festlegt, die beim Bau und bei der Instandhaltung von Straßen, Flugplätzen und anderen Verkehrsflächen verwendet werden. Die Anforderungen werden unter entsprechenden Querverweisen auf die hen 13242 definiert. Da die 3 Die Erstellung der ÖNORM B 3136 wird voraussichtlich erst 2004 erfolgen, um die Entwicklung in den österreichischen Nachbarstaaten abzuwarten.

Seite 3 EN 13285 nicht von der Europäischen Kommission mandatiert wurde (nicht harmonisiert), ist die Vergabe des CE-Zeichens nach dieser Norm nicht möglich. KOEISTENZPERIODE Mit dem Ende der Koexistenzperiode werden entgegenstehende nationale technische Spezifikationen ungültig, was bedeutet, dass folgende nationale Normen spätestens bis 31. Mai 2004 zurückgezogen werden müssen: ÖNORM B 3111 Natürliche Gesteine Gleisbettungsstoffe ÖNORM B 3120-3 Natürliche Gesteine Probenahme Körnungen ÖNORM B 3121 Prüfung von Naturstein Reindichte, Rohdichte, Schüttdichte ÖNORM B 3121/A1 Prüfung von Naturstein Reindichte, Rohdichte, Schüttdichte (Änderung) ÖNORM B 31221 4 ÖNORM B 3123-3 ÖNORM B 3127 ÖNORM B 3128 ÖNORM B 3304 Prüfung von Naturstein Wassergehalt und Wasseraufnahme Prüfung von Naturstein Verwitterungsbeständigkeit Frost-Tau-Wechselbeanspruchung Prüfung von Naturstein Schlag- und Druckbeständigkeit von Schotter Prüfung von Naturstein und von anorganischen Baustoffen Prüfung von Körnungen in der Los-Angeles-Trommel Betonzuschläge aus natürlichem Gestein Begriffe, Anforderungen, Prüfungen, Lieferung und Güteüberwachung EN 12620 UND B 3131 Ersetzt werden die Begriffe Zuschlag durch Gesteinskörnung und abschlämmbare Anteile 0,063 mm durch Feinanteile. Die Unterteilung erfolgt in feine (bis 4 mm), grobe Gesteinskörnungen und Korngemische. Für feine Gesteinskörnungen werden für die Kornzusammensetzung Bandbreiten von +/ 10 bzw. 20 Masseprozent zugelassen. Für Korngemische sind bei der Nennweite bis 2 mm bzw. 4 mm keine Bandbreiten angegeben. Feinanteile sind für feine, grobe Gesteinskörnungen und Korngemische in Kategorien bezogen auf Masseprozente anzugeben. Über- und Unterkorn werden bei den groben Gesteinskörnungen in Kategorien angegeben. Grobe Gesteinskörnungen werden als enggestuft (= z. B. 4/8) und weitgestuft (= z. B. 4/22) eingeteilt. Die Einteilung in Verwendungsklassen über die Mürbkornbestimmung ist nicht mehr gültig. Der Konformitätsnachweis erfolgt nach dem System 2+ 5. Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement für die werkseigene Produktionskontrolle WPK ist einzurichten. 4 Bezüglich Festgestein wird diese Norm ersetzt durch die ÖNORM EN 13755 Prüfverfahren für Naturstein Bestimmung der Wasseraufnahme bei atmosphärischem Druck. 5 Siehe weiter unten im Text. Jene Anforderungen, die in der EN 12620 in Bandbreiten oder Kategorien angegeben sind, werden in der B 3131 genauer definiert, wobei aber z. B. die Grenzabweichung der Kornzusammensetzung nicht mit der EN 12620 übereinstimmt. Kornzusammensetzung, Gehalt an Feinteilen 1x / Woche 6 Kornform 1x / Monat 7 Rohdichte, Wasseraufnahme, organische Substanzen Widerstand gegen Polieren PSV-Wert, Widerstand gegen Zertrümmerung LA-Wert, Frost-Tau-Widerstand, Sulfatgehalt, Chloridgehalt, CO 2 -Gehalt EN 13043 UND B 3130 1x / Jahr alle 2 Jahre Diese EN sieht Kategorien statt Werte, gröbere Abstufungen bei den Anforderungen, geänderte Definitionen, Parameter und Prüfmethoden und komplexere Anforderungen an Füller und Feinanteile vor. Feine Gesteinskörnungen haben einen D < 2mm, grobe einen D > 2 mm, Korngruppen werden nur mit d/d bezeichnet (die alten Bezeichnungen EKK, EBK usw. gelten nicht mehr). Als Füller (alt Fremdfüller ) werden Gesteinskörnungen der Siebe 0,063 mm und 0,125 mm bezeichnet, als Feinanteile (alt Eigenfüller ) jene des 0,063 mm Siebes. Ist der Gehalt an Feinanteilen > 10% so ist eine Füllerprüfung am Anteil < 0,125 mm zu machen. Bei der Kantigkeitskategorie ist sowohl rundes wie plattiges Material zulässig, was aber über die Ausschreibung gelöst werden muss. Die Kosten für die notwendige Prüfung von LAund PSV-Werten werden steigen. Die Wasseraufnahme kann im Vorversuch erledigt werden, und bei den gefährlichen Substanzen (Radioaktivität, Schwermetall, PAK) reicht die Erklärung von Erfahrungswerten. Der Konformitätsnachweis erfolgt auch hier nach dem System 2+. Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement für die werkseigene Produktionskontrolle WPK ist einzurichten. Jene Anforderungen, die in der EN 13043 in Bandbreiten oder Kategorien angegeben sind, werden in der B 3130 genauer definiert. Korngrößenverteilung, Gehalt an Feinanteilen 1x / Woche Kornform grober Gesteinskörnungen, Anteil ge- 1x/Monat brochener und vollständig gerundeter Körner, Kantigkeit von feinen Gesteinskörnungen Widerstand gegen Verschleiß, Widerstand gegen Zertrümmerung grober Gesteinskörnungen, Widerstand gegen Hitze, Bitumenaffinität, grobe organische Verunreinigungen 1x / Jahr Rohdichte, Wasseraufnahme, Frostwiderstand alle 2 Jahre Chemische Zusammensetzung Gefährliche Substanzen 6 5 Produktionstage. 7 20 Produktionstage. alle 5 Jahre falls gefordert

Seite 4 Zurückgezogen werden die RVS der Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr Nr. 8.01.11, 8.161, 8.01.62, 8.01.63, die Prüf-RVS Nr. 8S.01.41, 8S.05.16, 8.06.24, 8S.06.21, 8S.06.25 bleiben bestehen, werden überarbeitet und an die EN 13043 angepasst. EN 13055-1 UND B 3136 Für den Großteil der Gesteinsproduzenten ist diese Norm weniger relevant und es wird daher auf eine ausführliche Darstellung aus Platzgründen verzichtet. Informationen erhalten Sie beim Verfasser dieses Beitrags. EN 13139 UND B 3135 Für den Großteil der Gesteinsproduzenten ist diese Norm weniger relevant und es wird daher auf eine ausführliche Darstellung aus Platzgründen verzichtet. Informationen erhalten Sie beim Verfasser dieses Beitrags. EN 13242 UND B 3132 Auch in dieser Norm werden neue Definitionen und Kategorien als Bandbreite von Werten oder als Grenzwert eingeführt. Feine Gesteinskörnungen sind mit d =0 mm und D 6,3 mm, grobe d 1 mm und D>2 mm definiert. Bei der Kornform sind je drei Kategorien für die Plattigkeit und Kornformkennzahl vorgesehen. Beim Gehalt an Feinanteilen < 0,063 mm ist nur f3 zulässig, bei höheren Gehalten sind zusätzliche Prüfungen gemäß ÖNORM B 4810 (Mineralkriterium Frosthebung) notwendig. Der Konformitätsnachweis erfolgt auch hier nach dem System 2+. Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement für die werkseigene Produktionskontrolle WPK ist einzurichten. Jene Anforderungen, die in der EN 13043 in Bandbreiten oder Kategorien angegeben sind, werden in der B 3130 genauer definiert. Korngrößenverteilung, Gehalt an Feinanteilen 1x / Woche Kornform grober Gesteinskörnungen, Anteil gebrochener Körner Rohdichte, Wasseraufnahme, Bestandteile die Erstarrungs- und Erhärtungsverhalten verändern Widerstand gegen Zertrümmerung Qualität der Feinanteile, Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel; Sonnenbrand, Raumbeständigkeit, Dicalciumsilikatzerfall, Eisenzerfall 1x / Monat 1x / Jahr 2x / Jahr alle 2 Jahre Aus den zurückzuziehenden RVS Nr.: 8S.05.11, 8S.05.12 wird ein neues RVS-Merkblatt erarbeitet, das die Materialbeschreibung gemäß EN 13242 vorsieht. EN 13383-1 UND B 3134 Einige neue Definitionen stimmen nicht mit den anderen Normen überein, so wurden Wasserbausteinklassen, geometrische Form von 1:3 und größer, Gesteinsdichte, leichte und schwere Gewichtsklassen, Widerstand gegen Abrieb, Brechen und Salzkristallisation, physikalische Anforderungen aufgenommen. Der Konformitätsnachweis erfolgt nach dem System 4, durch Eignungsprüfung und WPK. Bei den Mindestprüfhäufigkeiten ist massenbezogen (alle 20.000 t Produktion) oder zeitbezogen (bei mehr als 6 Monaten Produktionsunterbrechung) vorzugehen. Zurückgezogen werden die RVS Nr.: 8.115 und 8B.12.2. EN 13450 UND B 3133 Diese EN legt Eigenschaften, die durch Aufbereiten natürlicher, industriell hergestellter oder gebrochener ungebundener recyclierter Materialien hergestellt werden, fest. Die B3133 schließt recyclierte Materialien aus. Die Begriffe Feinkorn (Kornklasse, die durch das 0,5 mm Sieb geht) und Feinstkorn (Kornklasse, die durch das 0,063 mm Sieb geht) und Kategorien werden neu geregelt. Zusätzlich beschrieben wird die Probennahme auf der Baustelle und das Verbot des Mischens von Materialien aus unterschiedlichen geologischen Lagerstätten. Es gibt drei Kategorien mit d/d = 31,5/50 mm und drei mit d/d = 31,5/63 mm. Die österreichische Kategorie d/d = 16/31,5 mm musste aus arbeitsrechtlichen Gründen in die B 3133 aufgenommen werden. Der Konformitätsnachweis erfolgt nach dem System 2+. Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement für die werkseigene Produktionskontrolle WPK ist einzurichten. Korngrößenverteilung, Feinkorn, Feinstkorn 1x / Woche Kornform, Kornlänge, 1x / Monat Widerstand gegen Zertrümmerung alle 2 Jahre LA-Wert, Schlagzertrümmerungswert, Widerstand gegen Verschleiß, Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel, Rohdichte, Wasseraufnahme, Sonnenbrand, Gefährliche Substanzen falls gefordert Zurückgezogen werden die B-Normen B 3127, B3111 und die Technischen Lieferbedingungen BH 700 der ÖBB (diese werden gerade überarbeitet). ÜBERSICHT ÜBER DIE ANFORDERUNGEN NACH DEM SYSTEM 2+ UND 4 UND DIE WPK Die Systeme zur Kontrolle der Konformität von Bauprodukten haben 7 wichtige Elemente, wobei die jeweiligen Systeme nicht alle Elemente übernommen haben.

Seite 5 Anzuwendende Elemente 1 Erstprüfung des Produkts 2 durch Hersteller Prüfung von im Werk entnommenen System 1+, Proben nach festgelegtem Prüfplan 1 und 2+ durch notifiz. Stelle System 2+, System 1+, 2 und 4 1 und 3 Stichprobenprüfung von im Werk, auf 3 dem Markt oder auf der Baustelle System 1+ entnommenen Proben 4 5 6 Prüfung von Proben von einem zur Lieferung anstehenden oder gelieferten Los Werkseigene Produktionskontrolle WPK (Eigenüberwachung) In jedem System Erstinspektion des Werkes und System 1+, der WPK 1, 2+ und 2 Laufende Überwachung, Beurteilung 7 und Auswertung der WPK (Fremdüberwachung) System 1+, 1 und 2+ Die Aufgaben im System 2+ für den Hersteller sind die WPK und die Prüfung von Proben nach dem festgelegten Prüfplan, für die notifizierte Stelle die Erstinspektion des Werkes und der WPK. Im System 4 hat der Hersteller die WPK und die Erstprüfung des Produkts vorzunehmen (keine Aufgaben der notifizierten Stelle). Das Normenpaket Gesteinskörnungen sieht nur die Systeme 2+ und 4 vor 8. Da das System 2+ nur dann zum Einsatz kommt, wenn Sicherheitsanforderungen an Bauprodukte (z. B. durch Einhaltung der Normen) durch nationale Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder Regelungen festgelegt worden sind, wird derzeit mangels Festlegung das System 2+ nur freiwillig angewendet. Die Werkseigene Produktionskontrolle WPK umfasst zumindest folgende Aufgaben des Herstellers: Organisation Verfahren zur Konformitätssicherung Sollabläufe gemäß hen oder ETA Verfahren zur Erkennung von Nicht- Konformitäten Korrekturverfahren Dokumentation für die Rückverfolgbarkeit und Identifikation dokumentierte Ist-Abläufe Aufzeichnungen über Produkte, Chargen und Ergebnisse durchgeführte Korrekturmaßnahmen Abläufe (Prozesse) Beschreibung der Qualität der zu verwendenden Ausgangsstoffe und Bauteile Kontrolle und Prüfung Endkontrolle Für den Hersteller wichtigstes und wesentliches Merkmal ist das Handbuch der WPK. Das vom Forum Rohstoffe beauftragte und für die Gesteinskörnungen ausgearbeitete Handbuch wird den Unternehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Es umfasst zumindest die Kapitel Organisation, Kontrollverfahren, Prozesslenkung, Überwachung und Prüfung, Aufzeichnungen, Lenkung fehlerhafter Produkte, Handhabung Lagerung Behandlung im Werk, Transport und Verpackung. Die Schulung des Produktionsleiters und des qualitätsrelevanten Personals ist nachzuweisen. Für jede Gesteinskörnung sind die der Norm entsprechenden Anforderungen im Handbuch festzuhalten. Notifizierte Stellen sind jene zuvor von den Mitgliedsstaaten an die europäische Kommission gemeldeten (notifizierten), vom Hersteller frei zu wählenden Stellen, die autorisiert sind, die Konformitätsbewertungsverfahren betreffend Prüfung, Überwachung und Zertifizierung der WPK durchzuführen. Notifizierte Stellen müssen gewissen Anforderungen entsprechen (Unparteilichkeit, technische Kompetenz, Konformität mit den EN 45000, EN ISO 17000 usw.), akkreditiert und für die entsprechende Gesteinskörnung notifiziert worden sein. Es gibt derzeit zu verschiedenen Produkten ca. 16.000 notifizierte Stellen, auch die Beitrittsländer haben solche schon an die Europäische Kommission gemeldet (und sind auch wählbar, wenn sie für Gesteinskörnungen notifiziert wurden). In Österreich sind dies mit Stand 24. Nov. 2003: Firma Produkt Norm Aufgaben Salzburg Zuschläge, NPGK 9 Zertifizierung WPK ZERT Füller MA 39 Wien Gesteins- EN 12620, Überwachung und Erstkörnungen EN 13055-1, inspektion der WPK EN 13139 MAPAG Zuschläge EN 13043 Überwachung und Erstinspektion der WPK OOE Bau Zuschläge NPGK Zertifizierung WPK ZERT ON Wien Zuschläge NPGK außer Zertifizierung WPK EN 13055-2 Steiermark Zuschläge NPGK außer Zertifizierung WPK BAU ZERT EN 13055-2 und EN 13242 Wien ZERT Zuschläge NPGK Zertifizierung WPK Die auf den Werksstandort bezogenen Aufgaben der notifizierten Stelle im System 2+ sind: Prüfung der Unterlagen des Systems der WPK Erstinspektion des Werkes und der praktischen Durchführung und Dokumentation der WPK anhand einer Checkliste Vergleich der Erstprüfungswerte mit den WPK- Werten 8 Siehe die Festlegung durch die jeweilige hen und/oder B-Norm. 9 NPGK = Normenpaket Gesteinskörnungen.

Seite 6 Beurteilung der Konformität der WPK mit hen oder ETA Zertifizierung der WPK durch Ausstellung eines EG- Konformitätszertifikates Laufende Fremdüberwachung der WPK durch die notifizierte Stelle bzw. durch eine unterbeauftragte Überwachungsstelle Die notwendigen Schritte und Tätigkeiten für den Hersteller bis zur CE-Kennzeichnung sind folgende: System 2+ Tätigkeit Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Schritt 7 Schritt 8 Prüfbericht über die Erstprüfung des Produkts, kann vom Hersteller selbst oder einem Dritten erstellt werden; Durchführung der Eigenüberwachung der Erzeugung des Produkts durch den Hersteller; Antrag an eine notifizierte Stelle die WPK zu zertifizieren; dem Antrag ist ein auf die speziellen Verhältnisse des Herstellerwerkes abgestimmtes Qualitätssicherungs- (WPK) Handbuch beizulegen; Erstinspektion des Herstellerwerkes durch die notifizierte Stelle; Bericht über die Erstinspektion durch die notifizierte oder beauftragte Stelle; Entscheidung der notifizierten Stelle über die Zertifizierung der WPK; Ausstellen des Zertifikats über die WPK durch die notifizierte Stelle; Ausfüllen der Herstellererklärung mit Angabe der Zertifikatsnummer durch den Hersteller; Kennzeichnen des Produkts mit dem CE-Zeichen durch den Hersteller Für das System 4 sind nur die Schritte 1, 7 (ohne Zertifikatsnummerangabe) und 8 notwendig. Damit kann das Produkt in Verkehr gebracht werden. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK Alle Gesteinskörnungen, für die eine europäische Anforderungsnorm (hen) oder Europäische Technische Zulassung (ETA) besteht, können ab sofort und müssen ab 1. Juni 2004 eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Diese Gesteinskörnungen müssen einer WPK unterliegen und dem Konformitätsverfahren (System 2+ oder 4) unterzogen worden sein. Die hen und die nationalen Umsetzungsnormen bilden eine einheitliche Grundlage für Ausschreibungen für Erzeuger und Verbraucher. Die Systeme der Konformitätsbescheinigung, an denen sich firmeneigene Qualitätssicherungssysteme orientieren müssen, sind noch festzulegen. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen diese Produkte nicht auf den europäischen Markt (in Verkehr) gebracht werden. NORMENPAKETE Sie haben die Möglichkeit, folgende Normenpakete zum angegebenen Preis (jeweils zuzügl. 10 % USt.) zu beziehen: Normenpaket 1 Asphalt : im Gesamtwert von EUR 92,70 ÖNORM EN 13043 (Ausgabe 1. Jänner 2003) Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen ÖNORM B 3130 (Ausgabe 1. April 2003) Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen Regeln zur Umsetzung der ÖNORM EN 13043 Normenpaket 2 Beton : im Gesamtwert von EUR 94,80 ÖNORM EN 12620 (Ausgabe 1. März 2003) Gesteinskörnungen für Beton ÖNORM B 3131 (Ausgabe 1. Juni 2003) Gesteinskörnungen für Beton Regeln zur Umsetzung der ÖNORM EN 12620 Normenpaket 3 Straßenbau : im Gesamtwert von EUR 86,50 ÖNORM EN 13242 (Ausgabe 1. April 2003) Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau ÖNORM B 3132 (Ausgabe 1. April 2003) Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau Regeln zur Umsetzung der ÖNORM EN 13242 Normenpaket 4 Gleisbau : im Gesamtwert von EUR 81,10 ÖNORM EN 13450 (Ausgabe 1. April 2003) Gesteinskörnungen für Gleisschotter ÖNORM B 3133 (Ausgabe 1. November 2003) Gleisschotter Regeln zur Umsetzung der ÖNORM EN 13450 Normenpaket 5 Wasserbau : im Gesamtwert von EUR 80,30 ÖNORM EN 13383-1 (Ausgabe 1. Juli 2002) Wasserbausteine Teil 1: Anforderungen ÖNORM B 3134 (Ausgabe 1. November 2003) Wasserbausteine Regeln zur Umsetzung der ÖNORM EN 13383-1 Normenpaket 6 Mörtel : im Gesamtwert von EUR 81,10 ÖNORM EN 13139 (Ausgabe 1. Juli 2002) Gesteinskörnungen für Mörtel ÖNORM B 3135 (Ausgabe 1. November 2003) Gesteinskörnungen für Mörtel Regeln zur Umsetzung der ÖNORM EN 13139 ERHÄLTLICH SIND DIE NORMENPAKETE IM: ON Seminare Österreichisches Normungsinstitut 1020 Wien, Heinestraße 38, Tel.: (01) 213 00-333 (Fr. Martina Zeiner) Fax: (01) 213 00-350, E-Mail: seminare@on-norm.at Internet: http://www.on-norm.at/seminare/index.htm Beilage zu SAND&KIES aktuell, Ausgabe 67, November/Dezember 2003