Häufige Fragen zum Thema Strom und Gas

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Transkript:

Häufige Fragen zum Thema Strom und Gas Teil 1: Allgemein 1. Was ist der Tarifvergleich mit dem Post Energiekosten-Rechner? Der Tarifvergleich mit dem Post Energiekosten-Rechner ist ein kostenloses Service, mit dem Sie schnell, unkompliziert und kostenlos von Ihrem derzeitigen Energieanbieter zu einem günstigeren Anbieter wechseln können; entweder sofort online oder in Ihrer Postfiliale. Die Österreichische Post tritt als objektiver Vermittler auf und ist mit keinem der angeführten Strom- und Gasanbieter gesellschaftsrechtlich verbunden. Das bedeutet für Sie: Alle Strom- und Gasanbieter werden österreichweit objektiv verglichen Alle Tarife der verschiedenen Anbieter werden neutral dargestellt, ohne Produkte bestimmter Anbieter zu bevorzugen 2. Woher bezieht der Post Energiekosten-Rechner seine Daten? Unser oberstes Ziel ist es, jederzeit den bestmöglichen Marktüberblick zu gewährleisten. Daher beziehen wir unsere Daten von der Energie Control Austria (E-Control). 3. Wer ist die E-Control? Die E-Control ist die staatliche Regulierungsbehörde des österreichischen Strom- und Gasmarktes. Sie hat die Aufgabe, den Wettbewerb aller Marktteilnehmer zu stärken und sicherzustellen, sodass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. 4. Wer kann den Post Energiekosten-Rechner nutzen? Jeder private Haushalt, der über eine Strom- und/oder Gasanlage für seinen Wohnbereich verfügt. Wichtig ist bei einem Wechsel, dass die bisherige Rechnung auf Ihren Namen läuft, damit Sie Ihr neuer Anbieter umstellen kann. Firmensitz: Wien Firmenbuchnummer: 180219d Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU 46674503 DVR: 1008803 1/9

5. Welche Vorteile habe ich als Kunde? Durchschnittlich EUR 500, Strom- und Gaskosten Ersparnis * Persönliches Service in der Postfiliale Kostenloser und objektiver Tarifvergleich Schnell, bequem und einfach 6. Wie funktioniert der Post Energiekosten-Rechner? Auf der Startseite www.post.at/energiekosten-rechner können Sie zwischen einem Strom- und Gasvergleich wählen. Um den Vergleich durchzuführen, benötigen Sie folgende Daten: Haushaltsgröße (Strom) bzw. Wohnfläche (Gas) oder Jahresverbrauch laut Ihrer letzten Jahresabrechnung (Strom/Gas) Postleitzahl Und schon können Sie Ihren Vergleich starten. Der Post Energiekosten-Rechner zeigt Ihnen schnell und unkompliziert alle Angebote der Energieanbieter an, gereiht nach aufsteigendem Preis. Darüber hinaus sehen Sie auch Ihre Ersparnis zum derzeitigen Energieanbieter. 7. Wie können Sie Ihren derzeitigen Energieanbieter wechseln? Schnell und einfach: Variante 1: Für bereits registrierte Kunden von Meine Post geht der Wechsel besonders schnell. Nach Ihrem Login sind Ihre bereits bekannten Daten im Energieliefervertrag vorausgefüllt. Es bedarf nur noch der Ergänzung fehlender Informationen und schon können Sie online wechseln. Variante 2: Sie registrieren sich zuerst auf www.post.at unter Meine Post und können dann online wechseln. Variante 3: Sie füllen das Wechselformular online aus, drucken es aus und schicken es per Post an die Adresse Post Energiekosten-Rechner, Business Center 822, 1000 Wien oder Sie geben das ausgefüllte Formular in einer unserer Postfilialen ab. Variante 4: Sie drucken sich Angebotsübersicht und Wechselformular (blanko) aus, kommen in Ihre Postfiliale und wechseln vor Ort. Der Wechselvertrag wird von der Post auf Vollständigkeit überprüft und danach an den ausgewählten Energieanbietern übermittelt. Sollte eine wesentliche Information am Formular fehlen, erlauben wir uns, Sie durch unseren Post-Kundenservice zu kontaktieren. Wir bestätigen Ihnen, dass die Übermittlung erfolgreich war, und informieren Sie darüber, dass sich der neue Energieanbieter mit Ihnen in Verbindung setzt. * Bezieht sich auf einen österreichischen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kwh Strom und 15.000 kwh Gas, bei Wechsel vom Standardprodukt des lokalen Anbieters zum Bestbieter. Stand: August 2016 Firmensitz: Wien Firmenbuchnummer: 180219d Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU 46674503 DVR: 1008803 2/9

8. Kann man bei einem Wechsel für Gas und Strom verschiedene Anbieter wählen? Strom- und Gasanbieter agieren vollkommen unabhängig voneinander. Das bedeutet, dass auch ein Wechsel getrennt voneinander vollzogen werden kann. 9. Was ist ein Zählpunkt und wieso ist die Angabe des Zählpunktes unbedingt erforderlich? Der Zählpunkt ist die eindeutige Identifizierung des Zählers. Diese 33-stellige Nummer ist auf der Jahresabrechnung ausgewiesen. 10. Wie finde ich heraus, wer mein derzeitiger Energieanbieter ist? Den Namen Ihres derzeitigen Energieanbieters finden Sie auf einer der letzten Strom- bzw. Gasrechnungen. 11. Was ist eine Kilowattstunde? Eine Kilowattstunde ist der Wert für die in einer Stunde (h) angefallene elektrische Leistung, die anzeigt, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt. 12. Was ist ein Doppeltarifzähler? Der Doppeltarifzähler erfasst den Stromverbrauch mit Hilfe von zwei Zählwerken. Dieser wird immer dort zum Einsatz kommen, wo Verbraucher einen Hoch- und einen Niedertarif nutzen. Der Doppeltarifzähler unterteilt so den Stromverbrauch in zwei zeitabhängige Tarife, die jeweils mit einem eigenen Kilowattpreis abgerechnet werden. Damit werden auch die Kosten korrekt saldiert. 13. Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Anbieter? Der Netzbetreiber ist der Eigentümer des Energienetzes. Er verteilt die Energie an die Endverbraucher. Bei einem Anbieterwechsel kann der Netzbetreiber nicht frei ausgewählt werden, da sich das Netzgebiet des Betreibers auf ein räumlich festgelegtes Gebiet beschränkt. Seit der Liberalisierung des Energiemarktes im Jahr 2001 stehen die Energieanbieter im Wettbewerb zueinander. Das bedeutet, dass alle Kunden frei wählen können, von wem sie ihre Energie beziehen. 14. Gibt es eine Bonitätsprüfung? Ja. Der neue Anbieter hat das Recht, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. 15. Wie lange dauert der Wechsel von meinem alten zu meinem neuen Anbieter? Der Wechsel wird, wenn Sie wünschen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingeleitet. Jedoch müssen gesetzliche Fristen von 6 Wochen eingehalten werden. Firmensitz: Wien Firmenbuchnummer: 180219d Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU 46674503 DVR: 1008803 3/9

16. Kann man mit dem Post Energiekosten-Rechner auch Neuanmeldungen durchführen? Nein, bei der Post können nur Wechsel durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Strom- / Gasanschluss aktiv ist und der aktuelle Liefervertrag auf den Namen des Kunden bzw. Kundin, der/die wechseln möchte, läuft. 17. Welche Möglichkeiten hat der Kunde bzw. die Kundin, wenn der Anbieter den Preis erhöht? Bei Floater-Tarifen ist der Preis an einen Index gebunden. Hier sind Preisanpassungen entsprechend der Indexentwicklung Standard. Hat der Kunde bzw. die Kundin hingegen einen fixen Preis, muss der Anbieter rechtzeitig über Preisänderungen informieren. Der Kunde bzw. die Kundin hat in Folge ein Kündigungsrecht. 18. Ist ein Tarifvergleich möglich, wenn der Kunde bzw. die Kundin Strom aus Photovoltaik einspeist? Aktuell können wir keinen Tarifvergleich für KundInnen mit Photovoltaik-Einspeisung anbieten. 19. Wie lange sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen? In der Regel werden die Energieverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sind Bindungsfristen vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung der Vertragsparteien unter Einhaltung der genannten Fristen im Sinne des 1 Z 2 KSchG möglich. 20. Was ändert sich, wenn ich wechsle? Die Einsparung bei Ihren Energiekosten ist die größte Änderung, wenn Sie einen günstigeren Tarif gewählt haben. 21. Werden meine Daten vertraulich behandelt? Die Österreichische Post AG garantiert Ihnen ein Höchstmaß an Diskretion und Sicherheit. 22. Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl? Der Anbieter gibt an, welche Zahlungsarten beim jeweiligen Tarif auswählbar sind. Grundsätzlich gibt es SEPA-Lastschrift (ehem. Einziehungsauftrag) oder Erlagschein (Zahlschein). Wenn die SEPA-Lastschrift am Energie-Liefervertrag nicht beauftragt wird, sendet der Lieferant generell einen Erlagschein. Die SEPA-Lastschrift kann, wenn angeboten, auch zu einem späteren Zeitpunkt direkt beim Lieferanten beauftragt werden. Firmensitz: Wien Firmenbuchnummer: 180219d Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU 46674503 DVR: 1008803 4/9

23. Was ist eine SEPA-Lastschrift? Die SEPA-Lastschrift (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Auf Grund der europaweiten Gültigkeit der SEPA-Lastschrift werden anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl der Hausbank die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC verwendet. Firmensitz: Wien Firmenbuchnummer: 180219d Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU 46674503 DVR: 1008803 5/9

Teil 2: Strom 1. Ist die Stromversorgung gesichert? Absolut. Die Stromversorgung ist gesetzlich geregelt. Nahtlos. Es kann daher zu keiner Zeit zu Unterbrechungen bei Ihrer Stromversorgung kommen. 2. Muss ich den Vermieter/Eigentümer über den Wechsel des Stromanbieters informieren? Wenn Ihr Stromvertrag auf Ihren Namen läuft, müssen Sie den Vermieter/Eigentümer über den Wechsel nicht informieren. 3. Zahle ich als Stromkunde mehr Netzkosten, wenn ich den Anbieter wechsle? Nein! Sowohl die Kosten für das Netz, die Zählermiete als auch alle Steuern und Abgaben sind gesetzlich geregelt und unabhängig vom Lieferanten immer gleich. 4. Muss ich bei einem Anbieterwechsel mit meinem bisherigen Anbieter in Kontakt treten? Nein! Die Übertragung Ihrer Stromversorgung organisiert auf Wunsch Ihr neuer Stromanbieter. 5. Kann ich den Anbieter wechseln, wenn ich noch im Zahlungsrückstand bin? Wenn Sie noch in der Schuld sind, sollten Sie alle offenstehenden Beträge begleichen, weil Ihr aktueller Stromanbieter das Recht hat, Einwand zu erheben. 6. Wie oft kann ich meinen Stromanbieter wechseln? Sie können Ihren Stromanbieter so oft wechseln, wie Sie wollen. Es kann aber zu Kündigungsgebühren kommen, wenn Sie an einen Zeitvertrag gebunden sind. 7. Wie setzt sich meine Stromrechnung zusammen? Auf der Energierechnung gibt es drei große Komponenten: Die Ware Energie ist jenes Produkt, das der Anbieter für Sie beschafft und bereitstellt. Das Netznutzungsentgelt ist die Vergütung an den Netzbetreiber, wodurch die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems abgegolten werden. Die Steuern und Abgaben werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen mit Ausnahme der Umsatzsteuer derzeit vorwiegend vom Netzbetreiber eingehoben. Firmensitz: Wien Firmenbuchnummer: 180219d Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU 46674503 DVR: 1008803 6/9

8. Wie erfolgt die Endabrechnung mit meinem bisherigen Stromlieferanten? Der Netzbetreiber übermittelt den gemessenen Jahresstromverbrauch an Ihren bisherigen Anbieter, von welchem Sie eine Endabrechnung bekommen. Ein etwaiges Guthaben muss Ihnen der bisherige Anbieter im Zuge der Endabrechnung ausbezahlen. Eine Nachforderung ist von Ihnen zu bezahlen. 9. Ich verstehe die Stromrechnung nicht. Gibt es eine Rechnungserklärung? Auf der Rechnung finden Sie: die Verbrauchsübersicht die Sparte Summe Energie In der Verbrauchsübersicht finden Sie Ihre Zählernummer, den Verbrauchszeitraum und die Ermittlung der verbrauchten Kilowattstunden (kwh). Hier können Sie auch sehen, ob ein Zählertausch wegen der gesetzlichen Eichpflicht stattgefunden hat, um den Stromverbrauch zu ermitteln. Die verbrauchten kwh werden mit dem jeweils gültigen Tarif multipliziert und ergeben den Nettopreis der Energiekosten. In der Sparte Summe Energie sind der Verbrauchszeitraum, der Kilowattstundenverbrauch im angeführten Zeitraum, die taggenaue Berechnung des Abrechnungszeitraumes sowie der Energie- und Grundpreis und die Gesamtkosten enthalten. 10. Wieso bekomme ich zwei Rechnungen? Da der Netzbetreiber und der Anbieter gesetzlich getrennt sind, ist es notwendig, dass beide Unternehmen Rechnungen an Sie senden. Konzernverbundene Unternehmen wenden häufig das sogenannte Vorleistungsmodell an, bei dem die Netzrechnung zuerst an den Anbieter gelegt wird und dieser eine gemeinsame Rechnung für Netz und Energie an den Kunden bzw. die Kundin ausstellt. Firmensitz: Wien Firmenbuchnummer: 180219d Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU 46674503 DVR: 1008803 7/9

Teil 3: Gas 1. Ist die Gasversorgung gesichert? Absolut. Die Gasversorgung ist gesetzlich geregelt. Nahtlos. Es kann daher zu keiner Zeit zu Unterbrechungen bei Ihrer Gasversorgung kommen. 2. Muss ich den Vermieter/Eigentümer über den Wechsel des Gasanbieters informieren? Wenn Ihr Gasvertrag auf Ihren Namen läuft, müssen Sie den Vermieter/Eigentümer über den Wechsel nicht informieren. 3. Muss ich bei einem Anbieterwechsel mit meinem bisherigen Anbieter in Kontakt treten? Nein! Die Übertragung Ihrer Gasversorgung organisiert auf Wunsch Ihr neuer Gasanbieter. 4. Kann ich den Anbieter wechseln, wenn ich noch im Zahlungsrückstand bin? Wenn Sie noch in der Schuld sind, sollten Sie alle offenstehenden Beträge begleichen, weil Ihr aktueller Gasanbieter das Recht hat, Einwand zu erheben. 5. Wie oft kann ich meinen Gasanbieter wechseln? Sie können Ihren Gasanbieter wechseln, so oft Sie wollen. Es kann aber zu Kündigungsgebühren kommen, wenn Sie an einem Zeitvertrag gebunden sind. 6. Wie setzt sich meine Gasrechnung zusammen? Auf der Energierechnung gibt es drei große Komponenten: Die Ware Energie ist jenes Produkt, das der Anbieter für Sie beschafft und bereitstellt. Das Netznutzungsentgelt ist die Vergütung an den Netzbetreiber, wodurch die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems abgegolten werden. Die Steuern und Abgaben werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen mit Ausnahme der Umsatzsteuer derzeit vorwiegend vom Netzbetreiber eingehoben. Firmensitz: Wien Firmenbuchnummer: 180219d Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU 46674503 DVR: 1008803 8/9

7. Wie erfolgt die Endabrechnung mit meinem bisherigen Gasanbieter? Der Netzbetreiber übermittelt den gemessenen Jahresverbrauch an Ihren bisherigen Anbieter, von welchem Sie eine Endabrechnung bekommen. Ein etwaiges Guthaben muss Ihnen der bisherige Anbieter im Zuge der Endabrechnung ausbezahlen. Eine Nachforderung ist von Ihnen zu bezahlen. 8. Wieso bekomme ich zwei Rechnungen? Da der Netzbetreiber und der Anbieter gesetzlich getrennt sind, ist es notwendig, dass beide Unternehmen Rechnungen an Sie senden. Konzernverbundene Unternehmen wenden häufig das sogenannte Vorleistungsmodell an, bei dem die Netzrechnung zuerst an den Anbieter gelegt wird und dieser eine gemeinsame Rechnung für Netz und Energie an den Kunden ausstellt. Firmensitz: Wien Firmenbuchnummer: 180219d Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU 46674503 DVR: 1008803 9/9