Seite 1 von 1. zwischen. und

Ähnliche Dokumente
Beherbergungsvertrag zum vorübergehenden Gebrauch möblierter Räume. zwischen. GbR Reichsstädter Str. 24. Peter und Dorian Haas. Jahnstr.

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich

Zeitlich begrenzter Mietvertrag. über einen möblierten Raum

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

Mietvertrag. Dorfgemeinschaftshaus

Das Jugendhaus mit Terrasse und Außengelände (Grillpavillon, Spielfeld und Drachenturm)

Bootsliegeplatz Mietvertrag

Name, Vorname. Anschrift Anschrift nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietsache. Anschrift:.

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG

Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch

Nutzungsvereinbarung

Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen. 1 Allgemeines

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016

Ferienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle

SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung)

Benutzungs- und Gebührensatzung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Mietvertrag. Der Vermieter überlässt dem Mieter im Objekt Brennerstraße 42, Weimar, die Nutzungseinheiten.zur Miete.

Nutzungsvereinbarung

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach

Mietvertrag über über Gegenstände

Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe

Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen

sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung.

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach

GERÄTEMIETVERTRAG. Mietgegenstand

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beitrag: 29,95 monatl. 24,95 monatl. 239,40 (19,95 monatl.)

Mietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger. Stadtjugendring Wetzlar e.v.

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG

Betreuungsvertrag der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für teilstationäre Einrichtungen der Altenhilfe gem. 71 SGB XI

Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindehaus Danewitz, OT Danewitz

Satzung der Stadt Ravensburg über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte

Wohnen für Hilfe; Wohnraum-Überlassungsvertrag

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Oberhausen vom

Katholische Kirchengemeinde. Mietvertrag

(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Mietvertrag über Gegenstände

Standortmarketing e.v Rielasingen-Worblingen Steuernummer: 18164/ nein

Mietvertrag. Seite 1 von 5 Mietvertrag

ANBOT auf Abschluss einer BESTANDVEREINBARUNG

Mietvertrag. Nur der/die nachstehend genannte/n Mieter sind zum Führen des Fahrzeugs berechtigt: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Telefon (mobil):

Standortmarketing e.v Rielasingen-Worblingen Steuernummer: 18164/ nein

AGB & Hausordnung für die Ferienwohnung

Allgemeine Vertragsbedingungen für Miete von Geräten Tierphysio-Shop Helle Kleven UG (haftungsbeschränkt)

Zwischen den Vermieter Eheleute Krampen Michael und Andrea Anschrift. und Herrn/Frau... als Mieter... Hauptanschrift Mieter:......

B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim

Mietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

Raumnutzungsvertrag Zentrum für Gesundheit &Wohlbefinden

Fon Fax Mietvertrag. zwischen

Mietvertrag - Muster Stand: Februar 2019

Benutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim

Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen)

Untermietvertrag für Wohnung

Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.

Untermietvertrag. vom TT.MM.JJJJ. zwischen

ORDAT Vertragsbedingungen für Dienstleistungen

Benutzungsordnung für den Saal im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und den ehemaligen Biergarten am DGH in Bernburg (Saale), OT Gröna

1.1. Untenstehende Allgemeine Bedingungen beziehen sich auf alle Reservierungen bei Chaletsinoostenrijk.nl

Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hürth vom (1)

Überlassungs- und Benutzerordnung. für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Drachenbooten bei den Kanufreunde 1929 e.v. Mainz-Mombach. 1 Abschluss des Mietvertrages

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Nutzungs- und Gebührenordnung

Vermietung Clublokal

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma

Haus- und Benutzungsordnung

Nutzungsordnung für das Luise-Reuter-Haus. der Gemeinde Roggenstorf vom

Schiedsgutachtervertrag. Tel: Fax Mail. Tel: Fax Mail. Schiedsgutachten

Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Ohrum

MUSTERVERTRAG PREKARIUM 12

Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.

M I E T V E R T R A G

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE GEMEINSCHAFTS- UND BÜRGERHÄUSER DER STADT BORKEN (HESSEN) HAUSRECHT

Dat Friedabäckerhus, Karen Teske, Dorfstraße 38, Groß Wittensee

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

MIETVERTRAG. I. Mietgegenstand und Vermietung. Die ist zu Anteilen Eigentümerin für den Tiefgaragenabstellplatz auf der GP in,, EZ, GB.

Muster Raumnutzungsvertrag

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

Transkript:

Seite 1 von 1 Beherbergungsvertrag zum vorübergehenden Gebrauch möblierter Räume zwischen GbR Reichsstädter Str. 24 Peter und Dorian Haas Jahnstr. 62 73431 Aalen - nachfolgende als Anbieter bezeichnet und Firma: Name, Vorname (Gast): Straße: PLZ/Ort: Geb. am: in: PA-Ausweis-Nr.: Ausgestellt in: - nachfolgende als Gast bezeichnet

Seite 2 von 2 1 Vertragsgegenstand 1. Vermietet wird ein möbliertes Appartement Nr. im Aalen City Boardinghouse, Reichsstädter Str. 24, 73430 Aalen. Dieses Appartement wird für maximal 2 Personen zu Wohnzwecken überlassen. Die Ausstattung ergibt sich gemäß Inventarliste, die Bestandteil dieses Vertrages ist und als Anlage 1 beigefügt ist. Nach Übergabe der Wohnung an den Gast, hat der Gast 24 Stunden Zeit eventuell bestehende Mängel in der Wohnung festzustellen und diese dem Anbieter anzuzeigen. Werden keine Mängel/Schäden festgestellt so hat der Gast für alle Mängel, die während seines Aufenthalts am Inventar entstehen zu haften. Gleiches gilt für fehlende Inventargegenstände. 2. Der Gast ist berechtigt das Appartement nach Maßgabe der jeweils gültigen Hausordnung oder der Benutzungsordnung zu benutzen. 3. Dem Gast werden für die Aufenthaltsdauer sofort bei Einzug folgende Schlüssel ausgehändigt: - 1 Schlüsselkarte pro Gast (zum Öffnen der Hauseingangstüre und der Zimmertüre), - 1 Briefkastenschlüssel pro Gast Die Beschaffung weiterer Schlüssel ist untersagt. 2 Aufenthaltsdauer 1. Der Beherbergungsvertrag läuft während der Dauer vom bis. 2. Der Beherbergungsvertrag läuft nur zum vorübergehenden Gebrauch des Appartements und endet daher zum oben angegebenen Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 3. Setzt der Gast den Gebrauch des Appartements nach Ablauf des in Ziff. 2 aufgeführten Zeitraums fort, so macht er sich in vollem Umfang schadensersatzpflichtig gegenüber dem Anbieter, sofern dieser das Appartement bereits an einen anderen Gast vermietet hat. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrages muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nichtig. 4. Der Gast hat die Option den Beherbergungsvertrag zu verlängern. Zur Ausübung des Optionsrechts muss der Gast den Anbieter 14 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt das Appartement weiterhin zu nutzen. Für den Fall, dass der Anbieter bereits einen Beherbergungsvertrag mit einem anderen Gast für das gleiche Appartement geschlossen hat, so ist der Anbieter berechtigt den Gast bei der Verlängerung der Aufenthaltsdauer in ein vergleichbares Appartement unterzubringen. Sollte auch dies nicht möglich sein, so kann der Gast sein Optionsrecht nicht ausüben und der Beherbergungsvertrag endet nach Ablauf des in Ziff. 1 genannten Zeitraums.

Seite 3 von 3 5. Sollte der Gast eine Option gemäß Ziff. 4 ausüben, so ist diese nur wirksam, wenn ein neuer Beherbergungsvertrag schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet wird. 6. Sollte der Gast mit den Zahlungen gemäß 3 mehr als 7 Tage in Verzug kommen, so hat der Anbieter ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Tag und ist berechtigt dem Gast den Zutritt zur Wohnung zu entziehen. 3 Höhe der Vergütung 1. Der Preis für 1 Person im Appartement inklusive der Betriebskosten beträgt inkl. MwSt. für den im 2 Absatz1 beschriebenen Zeitraum. Sofern eine Anmietung von weniger als einem Monat erfolgt, erfolgt eine Abrechnung auf Wochenbasis. Der Preis pro Woche beträgt inkl. MwSt. Darüber hinaus gehende Belegungen werden auf Tagesbasis abgerechnet. Der Preis pro zusätzlichem Tag wird mit inkl. MwSt. berechnet. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, welche auf der Homepage (www.boardinghouse-aalen.de) einzusehen ist oder auf Wunsch angefordert werden kann. Bei einer Belegung von mehr als 1 Person fallen 20,00 inkl. MwSt. pro Tag und zusätzlicher Person an. 2. Sollte der Gast das Appartement nach Abschluss des Vertrages nicht beziehen, so schuldet er dennoch die Vergütung für die Aufenthaltsdauer und zwar bis zu dem Zeitpunkt bis das Appartement erneut in die Vermietung an einen anderen Gast geht. 3. Bei der Belegung von mehr als 1 Person ist das Einverständnis des Anbieters vorab schriftlich einzuholen. Der Appartementpreis erhöht sich dann wie in 3.1 beschrieben. 4. Die Zahlungen für die Nutzungsdauer sind jeweils für einen Monat im Voraus per Überweisung, in bar oder per Kreditkarte zu zahlen. 5. Sollte der Gast die kostenpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, so wird dies nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Gast wird dem Anbieter mindestens 3 Tage in Voraus darüber unterrichten, ob und wie häufig diese Dienstleistungen erbracht werden sollen. 6. Der Gast kann auf Wunsch die Waschmaschine und den Trockner in den Waschräumen im Zwischengeschoss der Etagen nutzen. Diese sind kostenpflichtig und lassen sich durch Einwurf einer Münze in den Münzautomat starten. Der Preis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. 7. Am letzten Tag des Aufenthalts (Datum des Auscheckens) hat der Gast das Appartement bis 11.00 Uhr zu räumen. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer wird die Wohnung endgereinigt hierfür wird ein Betrag in Höhe von 40,00 inkl. MwSt. fällig. Sollte der Gast diesen Betrag nicht separat zahlen, so hat der Anbieter das Recht den Betrag von der Kaution einzubehalten.

Seite 4 von 4 8. Der Anbieter hat das Recht, den Preis für das Appartement mit einer Ankündigung von 4 Wochen zu erhöhen und sie aktuellen Preislisten anzupassen. Sollte der Gast mit der Erhöhung der Miete nicht einverstanden sein, so hat der Gast ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen. 4 Kaution und Mietzahlungen 1. Die Kaution beträgt (2 x Wochenpreis des Appartements) und muss vor Einzug entweder in bar, per Überweisung oder per Kreditkarte gezahlt werden. 2. Die Miete ist jeweils 1 Monat im Voraus auf das unten genannte Konto des Anbieters zu überweisen oder dem Anbieter in bar zu übergeben: - Konto: 804 5050, Kontoinhaber: GbR Reichsstädter Str. 24 - BLZ: 600 501 01, Baden-Württembergische Bank Bei Auslandszahlungen: - IBAN: DE75600501010008045050 - BIC: SOLADEST - Bei Zahlungen per Kreditkarte müssen 3,6 % der zu zahlenden Summe zusätzlich bezahlt werden 5 Benutzung der Räumlichkeiten und Instandhaltung 1. Der Gast darf die Räumlichkeiten ausschließlich mit maximal 2 Personen zu Wohnzwecken nutzen. Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten dürfen nicht vorgenommen werden. 2. Der Gast ist verpflichtet, die Räumlichkeiten sowie sämtliche darin enthaltene Gegenstände pfleglich zu behandeln und technische Geräte sachgemäß zu bedienen. Die Räumlichkeiten sind ausreichend zu lüften und zu heizen. Bei Abwesenheit des Gasts sind die Beleuchtungen auszuschalten und Heizkörper zurück zu drehen. 3. Das Appartement ist ein Nichtraucher-Appartement. Das Rauchen ist daher in keinem Fall gestattet. Sollte der Gast dennoch Rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/Reinigung bei Verlassen des Appartements in vollem Umfang zu erstatten. 4. Haustiere sind verboten es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Sofern der Gast Haustiere im Appartement hält, so ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen. In jedem Fall wird

Seite 5 von 5 mindestens der doppelte Betrag der normalen Endreinigung fällig. 5. Der Gast haftet für schuldhafte Beschädigung des Appartements inkl. Zubehör und Ausstattung, die er selbst oder die Personen verursachen, die auf Veranlassung des Gasts mit dem Appartement in Berührung kommen. Bauliche Veränderungen im Appartement sind nicht gestattet. Gleiches gilt für Schäden im Treppenhaus oder im Hauseingangsbereich, wenn der Schaden durch den oben bezeichneten Personenkreis verschuldet wurde. 6. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter jeden am Appartement entstehenden Schaden unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht entstehen. 7. Der Gast ist Verpflichtet gemäß 7 Lärm/Störungen zu vermeiden. Sollte er dies nicht tun so hat der Anbieter das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen mit einer Frist von 3 Tagen. Als Nachweis ist es seitens des Anbieters ausreichend, die Beschwerde von mindestens 2 Mietern vorzulegen. 7 Vermeidung von Lärmbelästigung In der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (an Sonn- und Feiertragen bis 08.00 Uhr) ist unbedingte Ruhe im Haus einzuhalten, insbesondere zu vermeiden sind Musizieren, Feiern, sowie Musik hören über Zimmerlautstärke. Weitere Details ergeben sich aus der Hausordnung. 8 Beendigung des Vertrages Bei Beendigung des Vertrages hat der Gast die Räumlichkeiten in einem einwandfreien Zustand an den Anbieter zu übergeben. Persönliche Gegenstände des Gasts dürfen nur mit Zustimmung des Anbieters im Objekt verbleiben. Sämtliche Schlüsselkarten und Schlüssel sind dem Anbieter auszuhändigen. Gleiches gilt für das gesamte Inventar welches vom Gast bei Einzug übernommen wurde (Inventarliste Anlage1). Sollte der Gast gegen diese Bestimmungen verstoßen, so wird der hierdurch erhöhte Zeitaufwand für die Endreinigung gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.

Seite 6 von 6 9 Zugangsberechtigung Der Anbieter oder sein Beauftragter darf die Räumlichkeiten zur Reinigung, zur Ablesung von Messgeräte, zur routinemäßigen Kontrolle sowie für Wartungs-und Reparaturarbeiten und zu sonstigen notwendigen Zwecken auch ohne vorherige Zustimmung des Gastes in angemessenen Zeitabständen betreten. 10 Sonstige Vereinbarungen 1. Das Appartement wird in einem mängelfreien Zustand übergeben. Sofern Mängel vorhanden sind, werden diese gemäß 1 dieses Vertrages dem Anbieter schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme des Appartements mitgeteilt. Der Gast versichert, dass er im Besitz einer gültigen privaten Haftpflichtversicherung ist. Sofern der Vertragspartner eine juristische Gesellschaft ist, so erklärt diese mit der beigefügten Schadensübernahmeerklärung, dass sie die Übernahme der Schäden gewährleistet. 2. Bei Verlust ausgehändigter Schlüsselkarten oder Briefkastenschlüssel wird eine Gebühr von 10,00 Euro berechnet. Im Übrigen bleibt die Haftung des Nutzers wegen verlustbedingten Schadenseintritts unberührt. 11 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Mit Zustandekommen des Beherbergungsvertrages erklärt sich der Gast einverstanden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters gelesen und akzeptiert zu haben. Ort, Datum Anbieter Gast