Für die Abschlussprüfung Teil 2 bietet der Gesetzgeber zwei Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag an.

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Transkript:

Stand: 1. August 2014 Name: Dieter Köhler Aus- und Weiterbildung Ausbildung Hinweise zum betrieblichen Auftrag Für die Abschlussprüfung Teil 2 bietet der Gesetzgeber zwei Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag an. Hierfür sind in der Ausbildungsverordnung vom 23. Juli 2007 18 folgende Anforderungen festgehalten: (5) Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante nach Absatz 4 aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit. (4) Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 1. in 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt; unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen (3) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag zeigen, dass er 1. Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, 2. Informationen für die Auftragsabwicklung auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten, Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, 3. Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführen, betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren, Teilaufträge veranlassen, 4. Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse prüfen und dokumentieren, Auftragsabläufe, Leistungen und Verbrauch dokumentieren, technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen, 5. im Einsatzgebiet Schweißtechnik drei schweißtechnische Prüfstücke mit zwei verschiedenen Werkstoffen und zwei Schweißverfahren ausführen oder in den übrigen Einsatzgebieten Fügetechniken anwenden kann. Zum Nachweis kommen insbesondere Herstellen, Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen in Betracht. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera Tel.: +49 365 8553-228 www.gera.ihk.de Seite 1 / 6

1. Allgemeine Hinweise Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag in 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrages geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das auftragsbezogene Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Dabei sind dem betrieblichen Auftrag die Tätigkeiten zum Herstellen, Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen zugrunde zu legen. Entscheidend für die Auswahl, die Genehmigung und die Bewertung des betrieblichen Auftrags sind die in der Verordnung genannten prozessrelevanten Qualifikationen, die in vier Qualifikationsbereiche (Information, Planung, Durchführung und Kontrolle) eingeteilt sind. Die zum Antrag gehörende Entscheidungshilfe für die Auswahl eines betrieblichen Auftrags soll helfen, dass im Antrag alle Prozessphasen berücksichtigt werden. 2. Ablauf Durch die Verordnung ist folgender Ablauf des betrieblichen Auftrags vorgegeben: Ausbildungsbetrieb und Prüfling wählen einen betrieblichen Auftrag aus. Ausbildungsbetrieb und Prüfling beantragen diesen betrieblichen Auftrag (Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums) beim Prüfungsausschuss der zuständigen IHK. Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag. Wenn der Antrag nicht genehmigungsfähig ist, gibt der Prüfungsausschuss Hinweise auf die Mängel. Dem Antragsteller wird Gelegenheit gegeben, den Antrag zu ändern oder nachzubessern. Nach der Genehmigung des Antrags kann der betriebliche Auftrag durch den Prüfling innerhalb des geplanten Bearbeitungszeitraums durchgeführt und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert werden. Die praxisbezogenen Unterlagen sind bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt bei der zuständigen IHK einzureichen. Der Prüfungsausschuss bereitet sich anhand der praxisbezogenen Unterlagen auf das Fachgespräch vor. Der Prüfungsausschuss führt unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen das Fachgespräch durch und bewertet die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung. 3. Auswahl des betrieblichen Auftrages Der Ausbildungsbetrieb und der Prüfling wählen einen betrieblichen Auftrag aus, der in der vorgegebenen Maximalzeit geplant, ausgeführt und dokumentiert werden soll. Voraussetzung für die Auswahl eines betrieblichen Auftrags ist zum einen, dass die Forderung nach Tätigkeiten zum Herstellen, Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen erfüllt ist. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera Tel.: +49 365 8553-228 www.gera.ihk.de Seite 2 / 6

Zum anderen sollen in dem betrieblichen Auftrag die in der Verordnung genannten prozessrelevanten Qualifikationen enthalten sein. Hierfür finden Sie in den Antragsunterlagen eine Entscheidungshilfe, in der die prozessrelevanten Qualifikationen abgebildet sind. Durch Ankreuzen kann kenntlich gemacht werden, welche prozessrelevanten Qualifikationen bei dem gewählten betrieblichen Auftrag enthalten sind. Wird eine prozessrelevante Qualifikation angekreuzt, ist die Entsprechung zum gewählten betrieblichen Auftrag in einem dafür vorgesehenen Feld kurz zu beschreiben. 4. Antrag Nachdem ein betrieblicher Auftrag ausgewählt ist, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, ist dieser beim Prüfungsausschuss der zuständigen IHK zu beantragen. Dazu sind die Antragsformulare und die Anlage Entscheidungshilfe der IHK Ostthüringen zu verwenden und bis zu einem von der IHK vorgegebenen Zeitpunkt abzugeben. Hierbei ist folgendes zu beachten: - Die Dokumente müssen vollständig ausgefüllt sein. - Die Bezeichnung des betrieblichen Auftrages muss eindeutig sein. - Die Beschreibung des betrieblichen Auftrages soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei ist der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. In den einzelnen Phasen (Information, Planung, Durchführung und Kontrolle) ist neben der Beschreibung auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben (zeitlicher Rahmen des betrieblichen Auftrags ist mit höchstens 18 Stunden festgelegt). Abkürzungen oder betriebsspezifische Bezeichnungen sind zu erklären. - Zum besseren Verständnis können Sie bereits dem Antrag notwendige Unterlagen beifügen (z.b. Skizze, Zeichnung, Foto). - Den Termin der Einreichung des Antrages entnehmen Sie dem Terminplan für die Abschlussprüfung. Beachten Sie auch die Handreichung der IHK-Organisation Qualitätsstandards für Betriebliche Aufträge. 5. Genehmigung des betrieblichen Auftrages Der Prüfungsausschuss prüft und genehmigt den Antrag. Der Maßstab für die Genehmigung eines Antrags ist, dass mindestens folgende Kriterien erfüllt sein sollten: - Der Antrag für den betrieblichen Auftrag muss den formalen Vorgaben (Antrag enthält alle notwendigen Angaben, Antrag wurde in richtigem Zeitraum gestellt,...) entsprechen. - Der Antrag für den betrieblichen Auftrag muss verständlich sein. - Der beantragte betriebliche Auftrag muss für den jeweiligen Ausbildungsberuf relevant sein. - Die beantragten Tätigkeiten bei dem betrieblichen Auftrag sollen denen entsprechen, die in der Ausbildungsordnung genannt sind. - Der beantragte betriebliche Auftrag muss Komplexität und Problemhaltigkeit enthalten. - Der beantragte betriebliche Auftrag muss die Bewertung von prozessrelevanten Qualifikationen zulassen. - Die Arbeiten für den beantragten betrieblichen Auftrag müssen in ihrem zeitlichen Umfang in den Zeitrahmen passen, wobei in diesem Zeitrahmen auch die Erstellung der praxisbezogenen Unterlagen enthalten ist. Wenn der Antrag nicht genehmigungsfähig ist, gibt der Prüfungsausschuss Hinweise auf die Mängel. Dem Antragsteller wird Gelegenheit gegeben, den Antrag zu ändern oder nachzubessern. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera Tel.: +49 365 8553-228 www.gera.ihk.de Seite 3 / 6

6. Durchführung Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss kann der betriebliche Auftrag begonnen werden. Im Regelfall ist ein Ausbilder oder der betriebliche Betreuer mit der Aufsicht beauftragt. Der Prüfungsbetrieb stellt zur ordnungsgemäßen und einwandfreien Durchführung der Prüfung alle benötigten Betriebs- und Hilfsmittel bereit und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Die Ausführung des betrieblichen Auftrags ist mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren (z. B.: Arbeitsberichte, Schaltpläne, Mess- und Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle,...). Die Arbeitszeit am betrieblichen Auftrag ist im Bearbeitungstagebuch (Vordruck IHK) zu dokumentieren. Es ist nicht zwingend, dass der Auftrag in einem Zug erledigt wird. Bei der Bearbeitung können zeitliche Lücken entstehen. Beispielsweise können Unterbrechungen durch die Logistik von Komponenten oder durch Betriebsabläufe bzw. Instandsetzungen außerhalb der Produktionszeiten entstehen. Die Gliederung der praxisbezogenen Unterlagen sollte dem im Antrag ausgeführten betrieblichen Auftrag entsprechen. Abweichungen sind ausführlich zu erläutern. Auf Basis der praxisbezogenen Unterlagen findet das Fachgespräch statt. Deshalb müssen die praxisbezogenen Unterlagen und eine persönliche Erklärung, dass der betriebliche Auftrag und die dazugehörigen praxisbezogenen Unterlagen selbstständig erarbeitet wurden vor dem Fachgespräch bei der zuständigen IHK zu einem von dieser vorgegebenen Zeitpunkt eingereicht werden (siehe Terminplan der Abschlussprüfung). 7. Praxisbezogene Unterlagen (Dokumentation) Während der Durchführung des betrieblichen Auftrags entstehen (automatisch) Unterlagen, wie sie für den jeweiligen Betrieb üblich sind. Diese praxisbezogenen Unterlagen sammelt der Prüfungsteilnehmer und wählt für die Dokumentation die Unterlagen aus, die die Durchführung seiner Prüfungsaufgabe in allen Phasen anschaulich belegen (Unterlagen mit direktem Bezug zum Auftrag). Dabei können auch betriebsübliche Standardunterlagen eingereicht werden, die Sie bearbeitet haben. Beispiele für solche Unterlagen: Gesprächsnotizen über Absprachen; Arbeitsplanung; Arbeitsfreigabeschein; Aufstellung zu Materialauswahl und beschaffung; technische Unterlagen (Zeichnungen, Schaltpläne); Prüfund Messprotokoll; Scheine zur Frei- und Übergabe von Produkten oder Leistungen; u. ä. In einer Arbeitsbeschreibung stellen Sie wesentliche Informationen über die Ausführung des betrieblichen Auftrages dar. Beschreiben Sie insbesondere Ihr Vorgehen bei der Durchführung des betrieblichen Auftrages (Prozessphasen beachten). Diese Beschreibung sollte einen Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten (Schriftgröße 12, einfacher Zeilenabstand). Die Dokumentation soll möglichst in einem Schnellhefter mit Klarsichtdeckel geheftet sein und ist dreifach (1 Original + 2 Kopien) einzureichen. Die Dokumentation mit den praxisbezogenen Unterlagen dient dem Prüfungssauschuss zur Vorbereitung des Fachgespräches und geht nicht in die Bewertung des Prüfungsteiles Arbeitsauftrag ein. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera Tel.: +49 365 8553-228 www.gera.ihk.de Seite 4 / 6

Die praxisbezogenen Unterlagen (Dokumentation) sind wie folgt zu gliedern und müssen den nachfolgenden Mindestanforderungen entsprechen: Deckblatt (Vordruck IHK) Titel des betrieblichen Auftrags Name und Ausbildungsberuf des Prüflings, Prüflingsnummer Name und Adresse des Betriebes Name und Tel.-Nr. des Verantwortlichen (Betreuer) für den betrieblichen Auftrag Datum und Unterschrift des Prüflings und des Verantwortlichen (Betreuer) für den betrieblichen Auftrag Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Auftrags und der Projektphasen In der Auftragsbeschreibung sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie die Beschreibung der technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben. Planung (Projektplan) Ausführung (Arbeitsbericht über die Auftragsdurchführung gegebenenfalls mit Anlagen) Fazit (Ergebnisbeschreibung und eine eigene Bewertung) Anlagen Als Anlage müssen die für das Verständnis notwendigen technischen Unterlagen, wie zum Beispiel Schaltpläne, Mess- und Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle, Stücklisten oder Programmlistings enthalten sein, die vom Prüfling im Prüfzeitraum selbst bearbeitet wurden. Nicht selbst erstelle Dokumente sind eindeutig zu kennzeichnen und sollten nur beigefügt werden, wenn ein Querverweis auf diese Anlagen erfolgt. Sonstige zur Verdeutlichung des Arbeitsauftrags nötigen und technischen Unterlagen müssen beigefügt werden. Quellenverzeichnis, Literaturhinweise, Abkürzungsverzeichnis Bearbeitungstagebuch (Vordruck) Eine Erklärung des Prüflings und des Verantwortlichen (Betreuer) für den betrieblichen Auftrag, dass der Prüfling den Arbeitsauftrag selbstständig ausgeführt hat (Vordruck). Der Originaldokumentation ist der Originalantrag mit Genehmigungsvermerk durch den Prüfungsausschuss als Anlage beizufügen. Änderungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrag sind zu begründen. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera Tel.: +49 365 8553-228 www.gera.ihk.de Seite 5 / 6

8. Fachgespräch Nach erfolgter Sichtung der Dokumentation durch den zuständigen Prüfungsausschuss erfolgt zu einem durch die IHK festgelegten Termin ein Fachgespräch. Das Fachgespräch basiert auf den praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrags. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Das Fachgespräch dauert maximal 30 Minuten. Zu Beginn des Fachgesprächs erhält der Prüfling die Gelegenheit, seinen betrieblichen Auftrag kurz vorzustellen (max. 5 Minuten). Es ist keine Präsentation vorgesehen, somit erübrigt sich auch der Einsatz spezieller Präsentationstechniken wie z.b. eine Präsentation mit Hilfe von PC und Beamer. Es reicht vollkommen aus, wenn der Auftrag anhand der vorliegenden Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen vorgestellt wird. Gegenstand des Fachgesprächs ist der konkrete betriebliche Auftrag des Prüfungsteilnehmers. Der Prüfungsausschuss stellt deshalb in erster Linie prozessbezogene Fragen, anhand deren beurteilt werden kann, ob der Prüfling in der Lage ist, Arbeitsprozesse selbstständig und verantwortlich durchzuführen. Es geht also im Fachgespräch nicht primär um das Abfragen von Fachwissen und - kenntnissen, sondern um den Überblick und das Verständnis für betriebliche Prozesse und deren Lösungen. Es ist erwünscht, dass über betriebliche Erfahrungen berichtet und betriebsspezifische Regelungen angesprochen werden. Im Prüfungsraum können alternativ eine Tafel, ein Whiteboard oder ein Flipchart zur Verfügung stehen. Sie können genutzt werden, um kleine Zeichnungen oder Erklärungen zu machen. Der Prüfungsteilnehmer sollte selbst eine Ausführung seiner Dokumentation zum Fachgespräch mitbringen. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera Tel.: +49 365 8553-228 www.gera.ihk.de Seite 6 / 6