Kriminalitätsentwicklung Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2010

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Aufklärungsquote (AQ) bezeichnet in Hundertteilen das Verhältnis von aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällen im Berichtszeitraum.

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Polizeiliche Kriminalstatistik 2011

Transkript:

Polizeipräsidium Münster - Direktion Kriminalität Polizeipräsidium Münster Kriminalitätsentwicklung Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 21-1

Inhaltsverzeichnis 1 Bekannt gewordene Straftaten und Aufklärungsquoten (AQ)...4 1.1 Gesamtkriminalität... 4 1.2 Kriminalitätshäufigkeitszahl (KHZ)... 4 1.3 Verteilung der Deliktsarten... 5 1.4 Deliktsbereich... 6 1.4.1 Straftaten gegen das Leben... 6 1.4.2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung... 6 1.4.3 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit... 6 1.4.4 Eigentumsdelikte... 7 a) Fahrraddiebstahl...8 b) Wohnungseinbruchsdiebstahl...9 c) Diebstahl von Kfz...9 d) Taschendiebstahl... 1 e) Diebstahl von und Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel. 1 1.4.5 Vermögens- und Fälschungsdelikte... 11 1.4.6 Sonstige Straftatbestände... 12 a) Sachbeschädigung... 12 1.4.6 Summenschlüssel... 13 a) Rauschgiftkriminalität... 13 b) Wirtschaftskriminalität... 14 c) Gewaltkriminalität... 15 2 Angaben zu den Tatverdächtigen...15 2.1 Jugendkriminalität... 16 2.2 Nichtdeutsche Tatverdächtige... 17 3 Schaden...17 3.1 Vermögensabschöpfung... 19-2

Kurzüberblick Gesamtkriminalität: Aufklärungsquote: Häufigkeitszahl: Gewaltkriminalität: Straßenkriminalität: Fahrraddiebstahl: 28.631 Straftaten insgesamt Rückgang um 2,8 % zum Vorjahr 46,5 % entspricht 13.36 Straftaten Gegenüber 29 um 2,1 % gestiegen (+ 232 Fälle) 1.4 Straftaten pro 1. Einwohner 29 lag die Anzahl um 375 Straftaten höher 971 Fälle Rückgang um 3,1 % zum Vorjahr (- 31 Fälle) 1.87 Fälle Rückgang um 3,8 % zum Vorjahr (- 429 Fälle) 5.38 Fälle Rückgang um 6,7 % zum Vorjahr (- 36 Fälle) Tatverdächtige: 9.438 59 Tatverdächtige weniger als im Vorjahr Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der in der Kriminalstatistik erfassten Delikte deutlich um 81 gesunken. Die Aufklärungsquote (AQ) konnte wieder um 2,1 % gesteigert werden und erreicht den höchsten Stand seit 22. Mit 3 Delikten ist die Anzahl der Tötungsdelikte in Münster konstant geblieben. Alle Straftaten gegen das Leben wurden aufgeklärt. Im Bereich der Sexualdelikte gab es in den zurückliegenden sechs Jahren keine auffällige Entwicklung. In knapp ¾ dieser Fälle konnte ein Täter ermittelt werden. Unverändert gegenüber dem Vorjahr zeigt sich die Anzahl der Raubdelikte (253). Die Zahl der Körperverletzungsdelikte ist um 79 auf 2.395 zurückgegangen. Diebstahlsdelikte insgesamt sind um 481 Fälle auf 14.664 Delikte zurückgegangen. Verantwortlich dafür ist insbesondere eine Senkung der Fallzahlen beim Fahrraddiebstahl. Gleiches gilt für den Bereich des Diebstahls in/aus Kraftfahrzeugen (-19,6 %) und den Wohnungseinbruchsdiebstahl (-15,7 %). Deutlich gestiegen sind dagegen die Kfz- Diebstahlsdelikte. Gleiches gilt für den Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln. Die Anzahl der Betrugsdelikte ist konstant geblieben. Aber hier ist eine Steigerung der AQ um 14,5% auf 84 % zu konstatieren. Erstmals seit 24 ist die Anzahl der Delikte der Gewaltkriminalität wieder gesunken. Die Straßenkriminalität ist, wie bereits im Vorjahr, weiter gesunken. Die AQ konnte wiederum um 1,1 % gesteigert werden. In 21 konnten im Vergleich zum Vorjahr 59 Tatverdächtige weniger ermittelt werden. Damit kommen 3.39 Tatverdächtige auf 1. Einwohner. Der Anteil der Männer und Frauen ist exakt der Gleiche wie im Vorjahr (Männer 76,9% Frauen 23,1%). Allerdings hat sich der Anteil der Nichtdeutschen Tatverdächtigen um 5,5 % auf 2.157 Tatverdächtige erhöht. Mit weniger als 23% liegt diese Quote aber noch unter dem Landesdurchschnitt. - 3

1 Bekannt gewordene Straftaten und Aufklärungsquoten (AQ) 1.1 Gesamtkriminalität In 21 setzt sich der seit 26 anhaltende Trend der steigenden Fallzahlen nicht weiter fort und die Gesamtzahl der Straftaten sank um 81 Fälle, entsprechend 2,8 %, gegenüber dem Vorjahr auf 28.631. 3. 8% 29.5 7% 29. 6% 28.5 47,6% 45,44% 42,2% 42,51% 45,77% 44,27% 42,94% 42,14% 44,41% 46,47% 5% 4% 28. 27.5 28.963 28.647 29.215 28.48 29.57 28.554 29.182 29.441 28.631 3% 2% 27. 27.278 1% 26.5 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 % Abb. 1: Fallzahlen und Aufklärungsquote Gesamtkriminalität (PKS* ) Die AQ wurde hiervon nicht negativ beeinflusst, sie ist ganz im Gegenteil um weitere 2,6 % angestiegen. Es konnten 232 Straftaten mehr aufgeklärt werden. 1.2 Kriminalitätshäufigkeitszahl (KHZ) Die KHZ beschreibt die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle je 1. Einwohner. Durch sie wird die durch Kriminalität verursachte Gefährdung ausgedrückt. Kriminalitätshäufigkeitszahl 286 285 284 283 282 281 28 279 278 277 276 275 25 26 27 28 29 21 11 18 16 14 12 1 98 96 Bevölkerung KHZ Abb. 2: Bevölkerung und Kriminalitätshäufigkeitszahl - 4

Die KHZ ist um 374 Punkte von 1414 auf 1.4 gefallen. Das ist einerseits Resultat des deutlichen Rückgangs der Fallzahlen, geht aber auch auf die Initiative der Stadt Münster zurück, durch die Münsters Einwohnerzahl im zurückliegenden Jahr deutlich und vollkommen entgegen dem Landestrend, gesteigert werden konnte. 1.3 Verteilung der Deliktsarten Deliktsverteilung sonstige Straftaten 17%=4929 Nebengesetze 4%=1183 Sexualstraftaten 179=1% Rohheitsdelikte 12%=3436, -Vermögens Fälschungsdelikte 15%=4237 einfacher Diebstahl 24%= 673 Straftaten gg. d Leben, 3=% schwerer Diebstahl 27%=7934 Abb. 3: Deliktsverteilung Deutlich ist zu erkennen, dass die Diebstahlsdelikte zusammengerechnet mit 51% etwas über die Hälfte aller Delikte ausmachen. Mit einem klaren Abstand und einem Anteil von 17% folgen die so genannten sonstigen Straftaten. Darunter fallen insbesondere die Sachbeschädigung, die Beleidigung, der Hausfriedensbruch aber auch der Widerstand. Mit 15% sind die Vermögens- und Fälschungsdelikte, wie z. B. der Betrug in seinen ganzen Variationen oder auch die Unterschlagung, ebenfalls noch stark vertreten. Mit einem Anteil von 12% wirken sich auch Veränderungen bei den Rohheitsdelikten wie dem Raub und vor allem der Körperverletzung auf die Summe der Gesamtdelikte noch relativ stark aus. Die so genannten strafrechtlichen Nebengesetze sind mit einem Anteil von 4% vertreten. Hierunter fallen beispielsweise Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Asylgesetz oder Gesetze aus dem Wirtschaftsbereich. Die Sexualstraftaten und die Straftaten gegen das Leben haben mit zusammengerechnet 1 % nur einen sehr geringen Anteil an der Verteilung der Straftaten für den Bereich des Polizeipräsidiums Münster. Im Vergleich zu 29 gab es keine nennenswerten Veränderungen. Nur die Nebengesetze waren mit einem Prozent mehr, also mit 5% beteiligt, während die Vermögens- und Fälschungsdelikte einen Anteil von einem Prozent weniger, also von 14% hatten. - 5

1.4 Deliktsbereich 1.4.1 Straftaten gegen das Leben Für das Jahr 21 waren drei Delikte zu registrieren, was exakt dem Wert es Vorjahres entspricht. Damit hält sich diese Deliktart weiter auf einem sehr niedrigen Niveau. Der Unterschied zu 29 besteht darin, dass es in 21 einen Mordfall und zwei Fälle von Totschlag gab. Diese Relation war im Jahr 29 genau entgegengesetzt. 1.4.2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Die Anzahl der Sexualstraftaten lag im Jahr 21 bei 179 Delikten und damit auf dem Niveau der letzten 6 Jahre. Die Aufklärungsquote, wenngleich um,8 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken, liegt mit 72,6 % weiterhin auf einem hohem Stand. 1.4.3 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit Die Rohheitsdelikte werden durch die in der folgenden Darstellung aufgeführten Deliktsarten bestimmt. Straftaten gegen die pers. Freiheit 22,93% Raub 7,36% Körper verletzung 69,7% Abb. 4: Verteilung der Rohheitsdelikte Nachdem die Anzahl der Rohheitsdelikte in den zurückliegenden Jahren immer weiter gestiegen war, wurden in 21 genau 11 Straftaten (3,1 %) weniger registriert. - 6

4. 9% 3.5 3. 82,8% 82,62% 83,44% 8,36% 8,8% 82,6% 81,51% 8,73% 81,81% 8,3% 85% 8% 2.5 75% 2. 1.5 1. 1.89 2.83 2.18 2.179 2.58 2.687 2.856 3.139 3.546 3.436 7% 65% 6% 5 55% 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 5% Abb. 5: Rohheitsdelikte (PKS 2) Die Aufklärungsquote, um 1,5 % leicht gesunken, liegt dennoch über 8%. Den mit Abstand geringsten Anteil an den Rohheitsdelikten haben mit 253 Taten die Raubdelikte. Sie sind auch die einzige der drei Deliktsgruppen, die keinen Rückgang zu verzeichnen hat. Innerhalb der verschiedenen Raubvariationen fällt auf, dass Raubstraftaten, die im öffentlichen Raum stattfinden, wie z. B. der Handtaschenraub oder der sonstige Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen, zunehmen, während der Raub in Wohnungen oder die Raubüberfälle auf sonstige Zahlstellen bzw. Geschäfte, zurückgehende Deliktszahlen zu verzeichnen haben. Davon hängt auch die AQ bei den Raubdelikten ab, da aufgrund des schlechteren Hinweisaufkommens bei Raubdelikten im öffentlichen Raum, die Aufklärung erschwert ist. Im Vergleich zu 29 ist diese Quote um 5,7 % auf 4,7% gesunken. Mit einem Anteil von deutlich über zwei Drittel beeinflusst die Körperverletzung (KV) die Rohheitsdelikte am stärksten. Dementsprechend gilt für den Verlauf der Entwicklung bei der KV das Gleiche, wie bei den Rohheitsdelikten. Erstmals innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre ist die Anzahl der Delikte von 2.474 in 29 auf 2.395 in 21 zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang um 3,2%. Zu 69 % (1653 Straftaten) handelt es bei der KV um die vorsätzlich leichte Begehung. Damit ist z. B. die sogenannte Ohrfeige, aber auch ein Faustschlag gemeint. Der Anteil dieser Begehungsweise ist nur leicht um 2.5% gesunken. In 28% der Fälle wird die KV als schwere oder gefährliche KV aufgenommen. Diese ist immer gegeben, wenn die KV beispielsweise unter zur Hilfenahme eines Gegenstandes (Flasche, Schlagring, etc.) oder durch mehrere gemeinschaftlich begangen wird. Im Vergleich zu 29 sind diese Straftaten mit 6% deutlich zurückgegangen. Darin inbegriffen sind insbesondere auch die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen begangenen KV. Bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit, die knapp ein Viertel der Rohheitsdelikte ausmachen, ist ein Rückgang um 3,9% festzustellen. Unter diesen Deliktsbereich fallen Straftaten wie die Bedrohung (34 Delikte, -58), die Nötigung (311 Delikte, +6) - hier insbesondere die Nötigung im Straßenverkehr (68,5%) - und der Bereich der Nachstellung/Stalking (19 Delikte, +14). Die AQ für die KV und die Straftaten gegen die persönliche Freiheit liegen beide deutlich über 8%. 1.4.4 Eigentumsdelikte Unter diese Bezeichnung fallen der schwere und der leichte Diebstahl (Db). Wie schon dargestellt, macht der Db mit 51,22% (14.664) mehr als die Hälfte aller registrierten Straftaten aus. Wie bereits seit dem Jahr 27, ist die Anzahl auch in 21 wieder rückläufig. Der Sprung im - 7

Vergleich zu 29 fällt in 21 allerdings deutlich stärker aus (-481 Straftaten) als in den Jahren zuvor (29: -178 / 28: - 146). Die AQ des Db insgesamt fällt im Vergleich zu den Straftaten nur sehr gering um,3% und bleibt damit immer noch über 24%. Im Folgenden wird die Entwicklung verschiedener Diebstahlsdelikte gesondert betrachtet. a) Fahrraddiebstahl Als sog. Fahrradstadt ist Münster deutschlandweit bekannt. U. a. bedingt durch die Infrastruktur, die hohe Anzahl an Studenten und Pendlern ist die Leetze ein viel und gern genutztes Fortbewegungsmittel und aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Berechnungen zufolge sind etwa 5. Fahrräder im Besitz der Münsteraner Bevölkerung. Dementsprechend hoch ist der Anteil der gestohlenen Fahrräder an der Gesamtzahl der Diebstahlsdelikte. Bei mehr als jedem dritten Diebstahlsdelikt (35,36%) handelt es sich um einen Fahrraddiebstahl. Insofern nimmt der Fahrraddiebstahl mit 17,6% der für Münster erfassten Straftaten direkten Einfluss auf die Gesamtzahl. Der Bedeutung dieses Delikts Rechnung tragend, hat sich das Polizeipräsidium Münster die Bekämpfung des Fahrraddiebstahls als eines von insgesamt drei Behördenzielen gesetzt. Dazu aufgelegte Konzeptionen sehen direktionsübergreifende Maßnahmen vor, die im Ergebnis zu einer Reduzierung der Fallzahlen und einer Erhöhung der AQ führen sollen. Wie aus dem nachfolgenden Schaubild deutlich wird, scheinen die bisher ergriffenen Maßnahmen die erwünschte Wirkung nicht zu verfehlen. 7. 12% 6. 5. 4. 3. 2. 1. 9,87% 1,4% 9,19% 8,8% 7,97% 5,88% 6,16% 6,26% 4,69% 2,83% 5.123 5.156 6.362 5.49 5.284 5.236 5.733 5.867 5.398 5.38 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 1% 8% 6% 4% 2% % Abb. 6: Fahrraddiebstahl insgesamt (PKS * 3) Seit der Einführung des Behördenziels im Jahr 29 nimmt die Anzahl der Fahrraddiebstähle ab. Im Jahr 21 sank die Fallzahl um weitere 36 Taten auf nunmehr 5.38 und hat damit im Vergleich der zurückliegenden zehn Jahre einen neuen Tiefststand erreicht. Die AQ dagegen zeigt eine direkt gegenläufige Kurve. Sie stieg um über 2% auf etwas über 1% und hat damit im Vergleich der letzten zehn Jahre einen neuen Höchststand erreicht. - 8

b) Wohnungseinbruchsdiebstahl Nachdem die Fallzahlen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl von 25 bis 29 kontinuierlich gestiegen sind, wurden in 21 insgesamt 79 (15,71%) Straftaten weniger als in 29 festgestellt. 7 6 31,41% 35% 3% 5 4 2,% 23,18% 21,78% 2,9% 23,58% 25% 2% 3 16,61% 15,37% 15% 2 11,26% 9,31% 1% 1 465 524 591 638 466 41 473 488 53 424 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 5% % Abb. 7: Wohnungseinbruchsdiebstahl (PKS 435.) Im Vergleich zum Vorjahr sank die Aufklärungsquote um 7,83%. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass wie für das Jahr 29 berichtet, die Klärung mehrerer umfangreicher Serienstraftaten die herausragende AQ im Jahr 29 bewirkt hatte. Diese Tatserien gab es in 21 nicht, wodurch die AQ für das Jahr 21 zwar auf 23,58% gesunken ist aber damit noch deutlich über dem Zehnjahresmittel liegt. c) Diebstahl von Kfz Im Vergleich zum Wohnungseinbruchsdiebstahl nimmt die Kurve sowohl für die Fallzahl beim Diebstahl von Kfz als auch bei deren AQ einen gegensätzlichen Verlauf. So ist die Fallzahl um 47 Delikte auf insgesamt 149 gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung um 46,8%. 25 4% 2 3,9% 34,3% 32,24% 36,29% 34,23% 35% 3% 15 24,27% 25,49% 25% 1 5 226 238 213 15,2% 18,91% 21 24 1,29% 152 124 13 12 149 2% 15% 1% 5% 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 % Abb. 8: Diebstahl von Kraftwagen (PKS *..1) - 9

Erfreulich ist, dass die AQ ebenfalls deutlich um 8,74% auf 34,23% gesteigert werden konnte. Der Grund für die den Diebstahl von Kfz betreffenden Entwicklungen liegt in der Begehung von Serienstraftaten. In 21 kam es im Ruhrgebiet und Raum Münsterland zu einer Serie von Diebstählen hochwertiger Pkw (insbesondere der Marke BMW) durch eine international agierende Bande osteuropäischer Täter. Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen konnten 3 Taten für den Bereich Münster geklärt werden. d) Taschendiebstahl Für den Bereich des Taschendiebstahls hat es in 21 eine signifikante Erhöhung der Fallzahl gegeben. Sie stieg um mehr als das Doppelte von 41 Delikten in 29 auf 1.4 in 21. Gleichzeitig sank die Aufklärungsquote, von dem für diesen Deliktsbereich sehr hohen Wert, in 29 von 8,78% auf 5,19% in 21. Allerdings liegt dieser Wert im Zehnjahresvergleich noch immer an dritthöchster Stelle. In der nachfolgenden Darstellung wird die monatliche Entwicklung des Taschendiebstahls in den zurückliegenden beiden Jahren aufgezeigt: 18 Monatsentwicklung der Fallzahlen Stand 31.12.21 16 14 12 1 8 6 4 2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 11 12 29 21 Abb. 9: Monatliche Entwicklung der Fallzahlen Taschendiebstahl für die Jahre 29 und 21. Bis etwa August des jeweiligen Jahres nehmen beide Kurven einen ähnlichen Verlauf mit für 21 leichten Ausschlägen sowohl nach oben aber auch nach unten. Ab September 21 steigt die Anzahl der Taschendiebstähle sehr deutlich an und bleibt auf einem hohen Niveau. Hintergrund ist ein landesweites und in vielen Bereichen des Bundes festzustellendes Phänomen von einreisenden Südosteuropäern, welche die BRD aufsuchen, um gezielt Taschendiebstähle zu begehen. Die Tätergruppierungen haben ihre Wohnsitze nicht in Münster. e) Diebstahl von und Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel Die bereits im letzten Jahr festgestellte Wechselwirkung zwischen diesen beiden Delikten hält weiter an. Die Anzahl des Diebstahls von unbaren Zahlungsmitteln stieg weiter um eine Quote von 27,35% (343). Zu knapp 9% wird der Diebstahl hierbei auf einfache Art begangen. - 1

1.8 1.6 1.4 1.2 1. 8 6 4 2 37,4% 28,95% 16,81% 15,2% 1.254 12,5% 1.18 1,91% 837 9,65% 526 6,5% 432 394 3,58% 54 38 238 1.597 7,7% 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 4% 35% 3% 25% 2% 15% 1% 5% % Abb. 1: Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln (PKS *..5) Nach kurzer Unterbrechung im letzten Jahr fiel die Zahl des Betruges mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel noch einmal deutlich um absolut 11 Delikte (36,59%). 1.2 1. 8 6 4 2 61,58% 55,34% 47,78% 5,5% 5,13% 43,46% 39,72% 34,29% 31,52% 945 969 28,76% 747 75 88 589 391 226 276 175 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% % Abb. 11: Betrug mittels rechtswidrig erlangten unbaren Zahlungsmitteln (PKS 516) Hintergrund für diese Wechselwirkung ist die Tatsache, dass die Zahlung mit Debit- und Kreditkarten weitläufig akzeptiert ist und zunehmend genutzt wird. Dementsprechend befinden sich mehr Debit- und Kreditkarten im Umlauf und werden somit vermehrt zu Diebesgut. Die entwendeten Karten können andererseits aber immer weniger eingesetzt werden, da die zügige Sperrung der Karten diese unbrauchbar macht und weiteren Schaden abwendet. 1.4.5 Vermögens- und Fälschungsdelikte Computerkriminalität Eine sehr auffällige Entwicklung gab es im Bereich der Computerkriminalität. Die Fallzahl stieg um über 5% von 241 Delikten auf 362. Dieses Deliktsfeld setzt sich zusammen aus den acht Delikten: - Betrug mittels rechtwidrige erlangter Debitkarten (-4 auf 82 Delikte), - Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten (-4 auf 3 Delikte) - 11

- Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (-35 auf 25 ) Delikte, - Datenveränderung, Computersabotage (+5 auf 12 Delikte), - Ausspähen, Abfangen von Daten einschl. Vorbereitungshandlungen (-7 auf 21 Delikte) - Softwarepiraterie (private Anwendung z.b. Computerspiele) (keine Delikte bekannt), - Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen Handelns (keine Delikte bekannt), - Computerbetrug. Bis auf das zuletzt genannte Delikt wiesen alle anderen nur geringfügig Veränderungen (siehe Klammervermerk) bei den Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr auf. Die Fallzahl des Computerbetruges hat sich im Vergleich zu 29 vehement erhöht. Im Vergleich zu 29 ist mehr als eine Verdreifachung der Fallzahl festzustellen. Sie stieg um 313,21% auf 219 Delikte in 21. 25 9,7% 91% 81,54% 79,45% 81% 2 71% 15 58,33% 54,35% 6,38% 61% 51% 4,3% 41% 1 28,95% 25,53% 31% 21% 5 9,9% 43 24 22 65 38 47 67 46 53 219 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 11% 1% -9% Abb. 12: Computerbetrug (PKS 5175) Die Ursache dieser signifikanten Steigerung ist einerseits in dem Kriminalitätsphänomen des so genannten Phishing zu suchen. Der oder die Täter versuchen durch das Nachahmen des Designs von Homepages, insbesondere von Banken, an die Kennwörter und weiteren Zugriffsdaten des Anwenders zu kommen, um diese anschließend missbräuchlich einzusetzen. Andererseits fallen darunter auch Fälle, in denen sich die Täter unter der Verwendung fremder Daten z. B. kostenpflichtige Spiele aus dem Internet herunterladen. Zu beiden der gerade genannten Tatbegehungsweisen, hatte das Polizeipräsidium Münster in 21 landesweite Umfangverfahren zu bearbeiten. An der ebenfalls deutlich gestiegenen AQ ist zu erkennen, dass diese Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnten. 1.4.6 Sonstige Straftatbestände Unter den Sonstigen Straftatbeständen der PKS nimmt die Sachbeschädigung aufgrund ihres Anteils von beinahe zwei Drittel aller Delikte eine herausragende Stellung ein. a) Sachbeschädigung Wie der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen ist, wurden für diesen Bereich 3.67 Delikte registriert. Damit verringerte sich die Zahl im Vergleich zu 29 um 22 Delikte (-6,16%), während die AQ im Zehnjahresvergleich auf den höchsten Stand von 25,91% gestiegen ist. - 12

4.5 3% 4. 3.5 3. 2.5 2. 1.5 1. 5 18,87% 3.111 21,1% 25,76% 2.768 2.94 2,21% 2.222 18,96% 21,76% 2.695 2.886 15,23% 3.131 21,39% 3.987 22,18% 3.278 25,91% 3.76 25% 2% 15% 1% 5% 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 % Abb. 13: Sachbeschädigung (PKS 67) Verantwortlich für den Rückgang der Fallzahlen im Bereich der Sachbeschädigung ist der Rückgang der durch Graffiti begangenen Sachbeschädigungen. Allein für den Bereich der Sachbeschädigung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch Graffiti wurden 189 Delikte weniger registriert. Der AQ für diesen Deliktsbereich nach zu urteilen, konnte fast jede Dritte Sachbeschädigung durch Graffiti aufgeklärt werden. Die Quote stieg damit um über 6% im Vergleich zu 29. 1.4.6 Summenschlüssel a) Rauschgiftkriminalität Wurde im letzten Jahr an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Rauschgiftkriminalität eine nahezu lineare Entwicklung bei den Fallzahlen abzeichnet, ist für das Jahr 21 ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen festzustellen. 1.2 1% 1. 8 97,49% 95,62% 96,41% 96,99% 94,38% 92,69% 94,31% 93,3% 92,11% 94,58% 95% 9% 6 4 956 844 863 997 89 944 985 1.15 963 793 85% 8% 2 75% 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 7% Abb. 14: Rauschgiftkriminalität (PKS 891) Bei der Rauschgiftkriminalität handelt es sich um so genannte Kontrollkriminalität. Die erfassten Delikte werden zumeist nicht durch Strafanzeigen an die Polizei herangetragen, sondern dadurch bekannt, dass sie von der Polizei durch Kontrollaktivität und Ermittlungsarbeit entdeckt werden. Entsprechend hoch liegt die AQ regelmäßig deutlich über 9 %. Nach einer rückläufigen Tendenz in den letzten drei Jahren wurde die AQ um 3,47% gesteigert. - 13

Gut 2/3 (7,2%) aller erfassten Rauschgiftdelikte sind allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Handel mit Betäubungsmittel (BTM) machte in 21 ein Viertel (26,2%) aller BTM-Delikte aus. Damit reduzierte sich die Fallzahl von 296 Delikten in 29 auf 24 Delikte in 21. Die übrigen Begehungsformen (Einfuhr, Herstellung bzw. Anbau) liegen zwischen 1 und 5%. Anteil harte Drogen (Heroin/Kokain) und weiche Drogen (Cannabisprodukte, LSD, Amphetamin) Bei den allgemeinen Verstößen verringert sich die Anzahl der Delikte um insgesamt 65. Der Anteil der Verstöße mit harten (21,3%) und weichen Drogen (78,6%) blieb exakt gleich zum Vorjahr. Im Bereich des Handels mit Betäubungsmitteln ging die Fallzahl insgesamt deutlich um 31,1% zurück. Allerdings stieg der Anteil des Handels mit harten Drogen um gut 6% auf 25% (51 Delikte). Faktisch wurden mit 51 Handelsdelikten harter Drogen sechs weniger festgestellt als 29. 197 Personen wurden als tatverdächtig wegen des Handels mit Betäubungsmitteln identifiziert. In 175 (88,83%) Fällen handelte es sich dabei um männliche Tatverdächtige. In 47 Fällen konnte ein Tatverdächtiger wegen des Handels mit harten Drogen festgestellt werden. Zu 93,61% handelte es sich dabei um männliche Täter. b) Wirtschaftskriminalität Die Entwicklung im Bereich der Straftaten aus dem Wirtschaftssektor weist seit 28 eine fortlaufend steigende Tendenz auf. Im direkten Vergleich zum Vorjahr ist diese Deliktsart um weitere 6 (21,2%) auf 343 Straftaten gestiegen. 1.2 1. 8 153,16% 18% 16% 14% 12% 6 99,73% 97,1% 1,% 98,75% 96,4% 98,61% 96,48% 98,23% 94,75% 1% 8% 4 6% 2 729 234 8 481 1.112 79 288 227 283 343 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 4% 2% % Abb. 15: Entwicklung der Wirtschaftskriminalität - 14

Die Ursache für diese Steigerung ist die Erhöhung der Fallzahlen beim Warenbetrug. Darunter fallen z. B. alle Fälle, bei denen eine Person per Internet eine Ware bestellt und bezahlt, diese aber nicht erhält. Betrachtet man diese Deliktsart aus volkswirtschaftlicher Sicht, kommen weitere Aspekte zum Tragen. Obwohl es sich nur um einen Anteil von 1,2% aller Delikte handelt, tragen die Straftaten aus dem Wirtschaftssektor zu 17,6% zur Gesamtschadenssumme bei. c) Gewaltkriminalität Als Gewaltkriminalität werden die vorsätzlichen Tötungsdelikte (3 Delikte, wie im Vorjahr), Vergewaltigungen und schwere Fälle der sexuellen Nötigung (+ 11 auf 43 Delikte), Raubdelikte, gefährliche und schwere Körperverletzungen (KV) sowie die Geiselnahme (1 Delikt, 29 keine Delikt) erfasst. Raubdelikte 26% vorsätzl Tötungsdelikt % Vergew. und schw. sexuelle Nötigung 4% Geiselnahme % gef u schwere KV 7% Abb. 16: Deliktverteilung der Gewaltkriminalität Die Gewaltkriminalität wird zu 96% durch die gefährliche und schwere Körperverletzung sowie die Raubdelikte beeinflusst. Während die Zahl der Raubdelikte (+1 auf 253 Delikte) stagniert, ging die Anzahl der gefährlichen und schweren Körperverletzung (-43 auf 671 Delikte) in 21 deutlich um 6% zurück. Dementsprechend ist auch für den Bereich der Gewaltdelikte gesamt ein Rückgang zu verzeichnen. Nachdem in 29 die Anzahl erstmals auf über 1 Delikte (12) gestiegen war, fiel sie in 21 um 31 Delikte auf 971 wieder unter die 1er Marke. Gleichen Einfluss nahm auch die AQ aus dem Bereich der schweren und gefährlichen KV auf die AQ der Gewaltdelikte. Deren negative Entwicklung (-3,81%) hatte gemeinsam mit der ebenfalls rückläufigen Entwicklung bei den Raubdelikten eine Auswirkung für den Bereich der Gewaltkriminalität. Die AQ sank in diesem Deliktsfeld um 4,66% auf 65,5%. 2 Angaben zu den Tatverdächtigen Die AQ stieg im vergangenen Jahr um 2,1% auf 46,5%. Im Gegensatz dazu fiel die Anzahl der Straftaten um absolut 81 Fälle auf 28.631 Delikte in 21. Von diesen 28.631 begangenen Straftaten wurden 13.36 aufgeklärt. Begangen wurden diese Straftaten von insgesamt 9.834-15

tatverdächtigen Männer und Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden demzufolge 59 Personen weniger mit der Begehung von Straftaten in Verbindung gebracht. Der Anteil der männlichen Tatverdächtigen in Relation zu den weiblichen Tatverdächtigen sank im Vergleich zum Vorjahr marginal um die Quote von,3% auf 76,9% (7.261) in 21. Es wurden 391 Männer weniger festgestellt als noch im Vorjahr. 66,35% der Tatverdächtigen (6.262) hatten ihren Wohnsitz in Münster. Damit stieg zwar der prozentuale Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 1,75%, absolut gesehen verringerte sich die Zahl um 164 Münsteraner Tatverdächtige. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 75% werden die Straftaten in Münster von Einzeltätern begangen. Nach einem deutlichen Anstieg im Jahr zuvor (um 7,8%), sank der Anteil in 21 damit wieder um 3,8%. 4.59 Tatverdächtige (47,8%) sind bereits vorher schon der Begehung einer Straftat ü- berführt worden und waren der Polizei bekannt. 366 Personen (3,72% der Tatverdächtigen) konnte im vergangenen Jahr die Begehung von fünf oder mehr Straftaten nachgewiesen werden. Der Anteil der Tatverdächtigen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke standen stieg um,2% im Vergleich zu 29 auf 18,2% in 21. Da die absolute Gesamtzahl der Tatverdächtigen gesunken ist, fiel diese auch für den Bereich der alkoholisierten Personen um 81 auf 1.713. 2.1 Jugendkriminalität Mit Jugendkriminalität sind in diesem Zusammenhang alle Straftaten gemeint, die von Personen bis zu einem Alter von 21 Jahren begangen werden. Bei den 18-21 Jährigen handelt es sich im Sinne des Strafrechts um Heranwachsende bei denen aber, abhängig vom Reifegrad, das Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet werden kann. Die Entwicklung und Aufteilung stellt sich für den Bereich der Jugendkriminalität wie folgt dar: 3. Tatverdächtige bis 21 Jahren 2.5 2. 156 159 1.16 976 996 992 1.2 1.49 1.172 1.59 1.5 1. 1249 1191 1.18 1.137 1.138 1.139 1.118 1.258 1.183 1.141 5 581 555 43 417 375 392 343 396 396 313 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 Kinder Jugendliche Heranwachsende Abb. 17: Tatverdächtige bis 21 Jahre - 16

Insgesamt sank die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren um 238 auf insgesamt 2.513 Personen. An der Gesamtzahl der Tatverdächtigen hat die Gruppe der bis 21-Jährigen einen Anteil 26,6%. Bei den Kindern (bis 14 Jahre) sank die Zahl der Tatverdächtigen um 2,96% (absolut 83) im Vergleich zum Vorjahr auf 313 Tatverdächtige. Im Jahresvergleich ist das die niedrigste Anzahl. Die Zahl der tatverdächtigen Jugendlichen (bis 18 Jahre) sank ebenfalls, allerdings nicht so deutlich wie die Zahl der Kinder, um 42 (3,55%) auf 1.141. Um 9,64% (113) im Vergleich zum Vorjahr ist auch die Zahl der Heranwachsenden (bis 21 Jahre) auf 1.59 gesunken. 2.2 Nichtdeutsche Tatverdächtige Nichtdeutsche Tatverdächtige 21-21 12. 1. 8.764 8.684 8.831 9.29 8.663 8.684 8.629 9.499 9.947 9.834 5% 4% 8. 6. 4. 2. 29,5% 27,2% 27,9% 27,4% 26,6% 25,% 2.587 2.366 2.463 2.476 2.34 2.17 21,9% 22,9% 19,3% 2,6% 1.837 2.84 2.45 2.157 3% 2% 1% 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 % Tatverdächtige gesamt Anzahl nichtdeutsche TV Anteil an den TV gesamt Abb. 18: Nichtdeutsche Tatverdächtige Nachdem der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen im vergangenen Jahr noch rückläufig war, stieg die Zahl um 112 (5,48%) auf nunmehr 2.157 nichtdeutsche Tatverdächtige an. Entsprechend stieg auch der Anteil an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen um 2,3% von 2,6% auf 22,9%. Dieser Anteil liegt noch immer unter dem Landesdurchschnitt. 3 Schaden Als Schaden im Sinne der Polizeilichen Kriminalstatistik ist grundsätzlich der Geldwert (Verkehrswert) des rechtswidrig erlangten Gutes zu verstehen. Bei Vermögensdelikten ist unter Schaden die Wertminderung des Vermögens zu verstehen. - 17

Schadenshöhe Millionen 7 6 58,91 5 44,64 4 3 3,87 24,2 27,44 24,7 22,29 2 16,89 1 23 24 25 26 27 28 29 21 Abb. 19: Schadenshöhe Der durch strafbare Handlungen begangene Schaden betrug in 21 für das Polizeipräsidium Münster exakt 22.285.36,- und ist damit 1.784.62,- geringer als in 29. Verteilung des Schadens auf die betroffenen Deliktsbereiche: Nebengesetze 14% Raub 1% 43% Vermögens Fälschungs delikte davon 95,18% Wikri Diebstahl 42% Abb. 2: Prozentualer Anteil des Schadens nach Deliktsbereichen - 18

3.1 Vermögensabschöpfung Eine Vermögensabschöpfung ist nur in den Fällen möglich, in denen der Täter aus der Tat etwas erlangt hat. Darunter fallen selbstverständlich alle Diebstahlsdelikte aber z. B. auch der Erlös des Verkaufs von Rauschgift. In den möglichen Fällen werden seitens der Polizei entsprechende Ermittlungen angestellt und die Abschöpfung über die Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragt. Dort wird über die tatsächlich abzuschöpfenden Beträge entschieden. Im zurückliegenden Jahr wurde durch Ermittlungen ein inkriminiertes Vermögen in Höhe von genau 2.113.336,6 gesichert. Millionen 4 3,5 3 3,1 3,23 3,25 3,65 2,5 2,11 2 1,5 1,8 1,47 1,3 1,5,2 22 23 24 25 26 27 28 29 21 Abb. 21: Höhe der Vermögensabschöpfung in Millionen Euro Im Vergleich zum Vorjahr (1.29.56,- ) stieg die Summe damit um mehr als das doppelte wieder an. Das lag jedoch nicht daran, dass innerhalb eines Verfahrens eine besonders hohe Summe sichergestellt werden konnte. Der Grund für die deutlich gestiegene Abschöpfungssumme liegt vielmehr darin, dass sich auch die Anzahl der Verfahren, in denen es die Möglichkeit zur Abschöpfung gegeben hat, von 2 in 29 auf 32 in 21 erhöht hat. Die durchschnittliche Abschöpfungssumme stieg um gut 15.,- von 51.475,- in 29 auf 66.41,- in 21. Im Auftrag, gez. Ralf Stienemann - 19