Exclusives MEDIADATEN 2015

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Transkript:

Exclusives MEDIADATEN 2015 WWW.EXCLUSIVES-ALLGAEU.DE

Impressum Exclusives Oberzollbrückestr. 20 87544 Bihlerdorf Tel.: + 49 (0) 08321 / 40 73 097 Mobil: +49 (0) 170 / 90 72 030 Mobil: +49 (0) 8331 / 9258424 Exclusives e.zuchtriegel@exclusives-allgaeu.de www.exclusives-allgaeu.de Verlagsinhaber & Medienfachwirt Edwin Zuchtriegel Tel.: + 49 (0) 8321 / 40 73 097 Mobil: +49 (0) 170 / 90 72 030 e.zuchtriegel@exclusives-allgaeu.de Verlagsinhaber Die Lokale Wolfgang Radeck Tel.: +49 (0) 8331 / 9258424 w.radeck@exclusives-allgaeu.de Bankverbindung: Sparkasse Allgäu DE66 7335 0000 0610 6468 79 BYLADEM1ALG Layout grafik@exclusives-allgaeu.de Erscheinung: 2 mal jährlich kostenlose Auslage Chefredakteurin: Yvonne Heckl e.zuchtriegel@exclusives-allgaeu.de

Redaktionelles Konzept und Infos zum Magazin Erscheinungsweise: 2 x jährlich April und Oktober Das Magazin Exclusives informiert 2 mal jährlich über unterschiedliche Themen aus den Bereichen Business, Lifestyle, Fashion, Tourismus, Kunst, Handwerk, Gesundheit, Freizeit, Finanzen, Recht & Bildung, Wirtschaft und bietet damit dem Leser und Anzeigenkunden ein breites Spektrum an möglichen Berichten. Schwerpunktmäßig werden neue Dienstleistungsideen und Konzepte, aber auch Produktinnovationen und Hintergründe zu unterschiedlichen Unternehmen redaktionell hochwertig vorgestellt. Das Magazin Exclusives wendet sich vorwiegend an Endverbraucher, leitende oder führende Positionen verschiedener Branchen, Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen, Handwerksbetriebe, Einkäufer, Mediziner, Politiker, Kultur und Tourismus, sowie durch gezielte Medienverteilung an Konsumenten und Interessenten. Infos Exclusives Magazin Vom Allgäu bis zum Bodensee & Kleinwalsertal. In einem einführenden Text stellen Sie Ihr Unternehmen/Produkt zusammen mit einem individuellen Text vor. Die gesamte doppelseitige Präsentation Ihres Unternehmens besteht aus vierfarbigen Bildern, Logo, Anschrift, Kontaktdaten, QR-Code usw. Inhalt Linke Seite: auf der linken Seite der Präsentation stellen wir Ihr Unternehmen mit Bild, Logo und ein Text in ca. 840 Zeichen vor. Inhalt Rechte Seite: hier ist Platz für ca. 1900 Zeichen, inkl. Bildern in verkaufsfördernden Aufmachung. Im unteren rechten Feld kommen noch zusätzlich Ihre Kontaktdaten, Logo, QR Code usw. rein. Format: 220 x 280 mm Das Grundlayout der Seiten ist bei jedem Kunden gleich! Die Anordnung der Bilder kann individuell für Ihre Produkte angepasst werden. Verteilung: Die Verteilung des Magazin Exclusives erfolgt im Grossraum Allgäu/ Kleinwalsertal bis zum Bodensee an Unternehmen, Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Gastronomiebetrieben, Friseuren, Hotels, Bäckerein usw. Auslagezeit: Durch die Auslagezeit von bis zu 6 Monaten erreichen Sie somit eine erhöhte Frequentierung auf Ihre Veröffentlichungen.

Druckunterlagen Lieferanschrift Exclusives Oberzollbrückestr. 20 87544 Bihlerdorf Tel.: + 49 (0) 8321 / 40 73 097 Mobil: +49 (0) 170 / 90 72 030 e.zuchtriegel@exclusives-allgaeu.de www.exclusives-allgaeu.de Austauschformate Hochaufgelöste PDF 1.3 (gemäß PDF/X3), EPS mit eingebetteten Schriften, PDF, TIFF oder JPG. Anwendungsdaten InDesign Für die einwandfreie Wiedergabe von Anzeigen, die mit Office-Anwendungen erstellt wurden, kann keine Gewähr übernommen werden. Sehr gerne gestalten wir Ihre Anzeige kostenfrei. Auf Anfrage können fast alle Formate verarbeitet werden. Bildauflösung Halbtonbilder mindestens 72 dpi (jpg Format) Strichzeichnungen mindestens 600 dpi. Farben CMYK oder Graustufen. Magazinformat 220 mm breit, 280 mm hoch Beschnitt 3 mm Druckverfahren Bogenoffset, gedruckt in ISO coated_v2. Sonderfarben auf Anfrage. Druckunterlagen Anlieferung digitaler Druckunterlagen erfolgt durch den Auftraggeber. Weitere Infos auf Anfrage. Datenlieferung Bitte geben Sie immer Zeitschriftentitel, Ausgabennummer und Kunden-/Anzeigenbezeichnung an.

Anzeigenpreise Preisliste Nr. 1 gültig ab 01 August 2015 Format Spaltenzahl Ausrichtung Breite mm Höhe mm s/w 2c 3c 4c Anzeigenpreis 1/4 1/2 1/4-spaltig 1/2 spaltig hoch / quer quer 220 220 70 140 300,- 600,- 1/1 ganzseitig 220 280 900,- Angebot: Doppelseite Advertorialseite 590,- Euro (Redaktionelle Werbeseite) Gestaltung mit Text, Bilder, Firmenloge usw. Sonderplatzierungen Umschlagseiten + Doppelseite präsentation Titelseite plus 2 Seiten Titelstory 1.900,- 2. Umschlagseite plus 1 Seite 1.400,- 3. Umschlagseite plus 1 Seite 1.400,- 4. Umschlagseite /Rückseite plus 1 Seite 1.600,- sämtliche Preise sind Netto Preise und verstehen sich zzgl. MwSt. Beilagen und Sonderwerbung auf Anfrage.

Anzeigenformate Format 1/1 220 x 280 mm Format 1/1 210 x 260 mm Format 1/2 100 x 260 mm Format 1/2 200 x 120 mm Panoramaseite Format 2/1

Verbreitung l Auflage l Zielgruppe Memmingen Ziel- und Empfängergruppen im Verbreitungsgebiet Kempten Ravensburg Isny Marktoberdorf Wangen Füssen Oberstaufen Immenstadt Sonthofen Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen aus den Branchensegmenten Industrie Handel Verwaltung Gesundheitswesen und Vital Immobilien und Rechtswesen Versicherungswirtschaft Sport und Freizeit Hotel und Gastronomie Tourismus Kleinwalsertal Obersdorf Öffentliche Einrichtungen, Tourismusämter, Kommunen, Verwaltung und Landkreis. 5 % Haus / Handwerk 10% Gesundheit / Vital 20 % Hotel / Gastronomie Tourismus 5 % Kunst / Kultur Zusätzlich zu der Auflage werden weitere Ausgaben an Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Gastronomiebetriebe, Hotels usw. verteilt, somit wird eine Leserschaft von mind. 35.000 Leser erreicht. 40 % führende oder leitende Positionen 10 % freier Vertrieb 10 % Bildung / Recht Finanzen Internet: Die aktuelle Ausgabe ist online verfügbar.

AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: AAugust 2015 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden Text-Millimeter-Zeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7: Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren schriftlicher Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeiten von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Verlag ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann

bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung von Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 % beträgt. Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 17. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 18. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien den Inhalt des Anzeigenauftrags, insbesondere die Preise und Konditionen, streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist.