- 1 - Anlage 2. Tabelle zur Berechnung der Anzahl der notwendigen Stellplätze

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Transkript:

1 Anlage 2 Tabelle zur Berechnung der Anzahl der notwendigen Stellplätze 1. Wohngebäude 1.1 Einfamilienhäuser 1 Stellplatz bis je 140 m² Wohnfläche, 2 Stellplätze ab 140 m² Wohnfläche (ein gefangener Stellplatz ist zulässig) 1.2 Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen 1 Stellplatz je Wohnung 10 1.3 Gebäude mit Altenwohnungen 1.4 Wochenend und Ferienhäuser 1.5 Kinder, Schüler und Jugendwohnheime 0,2 Stellplätze je Wohnung 20 1 Stellplatz je Wohnung 1 Stellplatz je 20 Betten, mindestens 2 Stellplätze 1.6 Studentenwohnheime 1 Stellplatz je 5 Betten 10 1.7 Schwestern/Pflegerwohnheime 1 Stellplatz je 2 Betten, 10 1.8 Arbeitnehmerwohnheime 1 Stellplatz je 4 Betten, 20 1.9 Altenwohnheime 1 Stellplatz je 15 Betten, 50 1.10 Altenheime, Langzeit und Kurzzeitpflegeheime 1 Stellplatz je 12 Betten bzw. Pflegeplätze, mindestens 3 Stellplätze 1.11 Tagespflegeeinrichtungen 1 Stellplatz je 12 Pflegeplätze, 50 50 1.12 Obdachlosenheime, Gemeinschaftsunterkünfte Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1 Stellplatz je 30 Betten 10

2 2. Gebäude mit Büro, Verwaltungs und Praxisräumen 2.1 Büro und Verwaltungsräume 1 Stellplatz je 40 m² Nutzfläche 20 2.2 Räume mit erheblichem verkehr (Schalter, Abfertigungs oder Beratungsräume, Arztpraxen und dergl.) 3. Verkaufsstätten 3.1 Läden, Waren und Geschäftshäuser einschließlich Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben örtlicher Einzugsbereich 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche, 1 Stellplatz je 40 m² Verkaufsfläche, mindestens 2 Stellplätze je Laden 3.2 Waren und Geschäftshäuser (einschließlich Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben) überörtlicher Einzugsbereich und hauptsächlich mit Pkw erreichbar, Baumärkte, Gartenmärkte, 1 Stellplatz je 40 m² Verkaufsfläche 3.3 Möbelmärkte (Ausstellung und Verkauf ohne Randsortimente) 3.4 Baustoffhandel, überdacht oder im Freien) 1 Stellplatz je 60 m² Verkaufsfläche 1 Stellplatz je 80 m² Verkaufsund Lagerflächen

3 4. Versammlungsstätten (außer Sportstätten), Kirchen 4.1 Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeutung (z.b. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen) 1 Stellplatz je 5 Sitzplätze bzw. je 5 90 4.2 Sonstige Versammlungsstätten (z.b. Diskotheken, Lichtspieltheater, Schulaulen, Vortragssäle) 1 Stellplatz je 10 Sitzplätze bzw. je 10 4.3 Gemeindekirchen 1 Stellplatz je 30 Sitzplätze 90 4.4 Kirchen von überörtlicher 1 Stellplatz je 20 Sitzplätze 90 Bedeutung 5. Sportstätten 5.1 Sportplätze ohne plätze (z.b. Trainingsplätze) 1 Stellplatz je 300 m² Sportfläche 5.2 Sportplätze und Sportstadien mit plätzen 1 Stellplatz je 300 m² Sportfläche, je 15 plätze 90 5.3 Turn und Sporthallen ohne plätze 5.4 Turn und Sporthallen mit plätzen 1 Stellplatz je 50 m² Hallenfläche 1Stellplatz je 50 m² Hallenfläche; je 15 plätze 5.5 Freibäder und Freiluftbäder 1 Stellplatz je 300 m² Grundstücksfläche 5.6 Hallenbäder ohne plätze 5.7 Hallenbäder mit plätzen 1 Stellplatz je 10 Kleiderablagen 1 Stellplatz je 10 Kleiderablagen, je 15 plätze

4 5.8 Tennisplätze ohne plätze 5.9 Tennisplätze mit plätzen 2 Stellplätze je Spielfeld 2 Stellplätze je Spielfeld, zusätzlich 1 Stellplatz je 15 plätze 5.10 Squashanlagen 2 Stellplätze je Court 5.11 Kegel, Bowlingbahnen 4 Stellplätze je Bahn 5.12 Fitnesscenter 1 Stellplatz je 40 m² Sportfläche 6. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten 1 Stellplatz je 10 m² Gastfläche Außenbewirtung, soweit 1 Stellplatz je 20 m² Außenbewirtungsfläche größer als die zugehörige anzurechnende Nutzfläche der Gaststätte 6.2 Spiel und Automatenhallen, sonst. Vergnügungsstätten 1 Stellplatz je 12 m² Nutzfläche, mind. 3 Stellplätze 90 6.3 Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1 Stellplatz je 6 Betten im Kerngebiet, 1 Stellplatz je 3 Betten in anderen Bereichen; bei Restaurationsbetrieb Zuschlag nach 6.1 oder 6.2; 6.4 Jugendherbergen 1 Stellplatz je 15 Betten 7. Krankenanstalten 7.1 Krankenanstalten von 1 Stellplatz je 4 Betten 60 überörtlicher Bedeutung 7.2 Krankenanstalten von örtlicher Bedeutung 1 Stellplatz je 6 Betten 60

5 7.3 Sanatorien, Kuranstalten, 1 Stellplatz je 4 Betten 25 Anstalten langfristig Kranke 7.4 Ambulanzen 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche, 8. Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung 8.1 Grundschulen, Schulen Lernbehinderte 8.2 Hauptschulen, sonstige allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen 1 Stellplatz je Klasse 1 Stellplatz je Klasse, zusätzlich 1 Stellplatz je 10 Schüler über 18 Jahre 8.3 Sonderschulen 1 Stellplatz je 15 Schüler Behinderte 8.4 Hochschulen 1 Stellplatz je 10 Studierende 8.5 Tageseinrichtungen Kinder 8.6 Jugendfreizeitheime und dergl. 8.7 Berufsbildungswerke, Ausbildungswerkstätten und dergl. 9. Gewerbliche Anlagen 9.1 Handwerks und Industriebetriebe 9.2 Lagerräume, plätze, Ausstellungs, Verkaufsplätze 1 Stellplatz je 30 Kinder, mindestens 2 Stellplätze 1 Stellplatz je 15 plätze 1 Stellplatz je 10 Auszubildende 1 Stellplatz je 70 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 1 Stellplatz je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 9.3 Kraftfahrzeugwerkstätten 5 Stellplätze je Wartungsoder Reparaturstand 9.4 Tankstellen bei Einkaufsmöglichkeit über Tankstellenbedarf hinaus: Zuschlag nach 3.1 (ohne anteil) 10 10

6 9.5 Automatische KfzWaschanlagen 5 Stellplätze je Waschanlage zusätzlich muss ein Stauraum mindestens 10 Kraftfahrzeuge vorhanden sein 3 Stellplätze je Waschplatz 9.6 KfzWaschplätze zur Selbstbedienung 10. Verschiedenes 10.1 Kleingartenlagen 1 Stellplatz je 3 Kleingärten 10.2 Friedhöfe 1 Stellplatz je1500 m² Grundstücksfläche, jedoch mindes tens 10 Stellplätze 10.3 Internetcafe (ohne gaststättenrechtliche Konzession) 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche 10.4 Auto Hobby Werkstatt 2 Stellplätze je Reparaturstand 10.5 Autovermietung 1 Stellplatz je 3 Pkw 10.6 Taxiunternehmen 1 Stellplatz je 3 Taxen 10.7 Fahrschulen 1 Stellplatz je 2 BetriebsPkw /Lkw, mindestens 1 Stellplatz 10.8 Heimlieferservice (Speisen + Getränke) 1 Stellplatz je 25 m² Küchenfläche; Lieferfahrzeuge, mindestens 2 Stellplätze 10.9 Bordell 1 Stellplatz je 1 Zimmer 10.10 Flohmärkte in Gebäuden 1 Stellplatz je 30 m² Verkaufsnutzfläche