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Transkript:

Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 18, 2009-11 LG 10 Putz Version 18, 2009 11 Unterleistungsgruppen (ULG) - Übersicht 10.01 Innenputz IP auf Wänden W 10.02 Innenputz IP auf Decken D 10.03 Außenputz AP/ Fassaden 10.81 Instandsetzen IP W nach Schadensgrad 10.82 Instandsetzen IP D nach Schadensgrad 10.83 Instandsetzen AP nach Schadensgrad 10.91 Aufzahlungen 10.92 Putzträger, Putzarmierung, Einbauteile

10 Putz Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Begriffe: In der Folge werden für lotrechte oder für bis 20 Prozent geneigte Flächen in Innenräumen der Begriff Wand verwendet, für Untersichten, ohne Unterschied ob waagrecht oder geneigt (z.b. bei Stiegen- und Treppenläufen), der Begriff Decke. Für verputzte Flächen an Gebäudeaußenseiten, einschließlich etwaiger waagrechter oder geneigter Untersichten von auskragenden Bauteilen, wird der Begriff Fassade verwendet. 2. Putzmörtel: Der Auftragnehmer bestimmt die Ausführung als Handoder Maschinenputz, die Verwendung von Werk- oder Baustellen-Putzmörtel sowie die Anzahl von Lagen oder Schichten, wobei Herstellervorschriften, Normbestimmungen und Regeln des Handwerkes eingehalten werden. 3. Flächengliederung: Wand-, Decken- und Fassadenflächen sind ohne Gliederung ausgeführt. 4. Neigungen, Treppen, Rampen: Leistungen an Wänden und Decken (Untersichten) gelten ohne Unterschied der Neigungen der verputzten Flächen, bis 20 Prozent Neigung des Fußbodens. Angaben über die Neigung erfolgen im Verhältnis der Höhe zur projizierten waagrechten Länge. 5. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 5.1 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - bei Innenputzen alle Arbeitsgerüste für die angegebene Höhe einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse - bei Außenputz der Aufwand für erhöhten Materialtransport und alle sonstigen Erschwernisse - etwaige gemäß ÖNORM erforderliche Grundierungen und Putzgrundvorbehandlungen - Putzprofile, die nur als Arbeitserleichterung bei der Herstellung von geradlinigen Außenkanten und Grenzlinien einschließlich Nuten dienen - Sicherheitseinrichtungen (z.b. Geländer), die wegen Putzarbeiten entfernt werden müssen, werden entsprechend dem Arbeitnehmerschutzgesetzes, wenn erforderlich auch mehrmals, wieder angebracht - das An- oder Einputzen von Leitungen, die Wände durchdringen, soweit dies im Zuge von Verputzarbeiten auszuführen ist 5.2 Wand- und Deckenanschlüsse: Der Anschluss von Wand- und Deckenflächen erfolgt gemäß ÖNORM mit einer scharfen Ichse. 5.3 Oberflächen: Die Oberfläche bei gipshaltigen Putzen ist nach Wahl des Auftraggebers verrieben oder glatt (malfähig), ohne Unterschied des Einheitspreises, ausgeführt. Die Oberfläche bei zementhaltigen Putzen ist, ohne Unterschied des Einheitspreises abgezogen und zugestoßen oder für das Belegen mit Fliesen gerichtet. Toleranzen im Hochbau: Die Werkvertragsnorm ÖNORM B 2210 weist in ihrer Ausgabe 2001-07-01 auf die ÖNORM DIN 18202 hin, aber noch in der Ausgabe 1998-02, die mittlerweile durch die Ausgabe 2006-06-01 ersetzt wurde. Eine aktualisierte Ausgabe der ÖNORM B 2210 ist zu erwarten. Für geputzte Wände und Decken wird dann voraussichtlich auf Tabelle 3, Zeile 6 der ÖNORM DIN und - bei erhöhter Anforderung - Zeile 7 Bezug genommen werden. Putzgründe: Die ÖNORM (Putzmörtel, Regeln der Verwendung und Verarbeitung) unterscheidet folgende Untergründe mit den in Tabelle A.4. bis A.11. angeführten Ausführungsmöglichkeiten. - Mauer- und Hohlziegel, Ziegelelemente - Hohlblocksteine und zementgebundene Vollsteine (MWK) - Porenbeton-Steine (P-Bet.) - Beton und Leichtbeton (Bet.) - Holzspan-Mantelsteine mit und ohne Zusatzdämmung (HSP-MS) - Holzspan-Dämmplatten, einschichtig, mitbetoniert als Mantelbeton oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk (HSP-DP) - Holzspan-Mehrschicht-Dämmplatten, zwei- oder dreischichtig, mitbetoniert als Mantelbeton oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk (HSP-MDP) - Holzwolle-Dämmplatten, einschichtig, mitbetoniert als Mantelbeton oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk (HW-DP) - Holzwolle-Mehrschicht-Dämmplatten, zwei- oder dreischichtig, mitbetoniert als Mantelbeton oder mechanisch befestigt auf Mauerwerk (HW-MDP) Bei Angaben bezüglich unterschiedlicher Putzgründe sind die jeweiligen Positionen unter Anwendung des Mehrfachverwendungskennzeichens gemäß ÖNORM LBHB18-LG10 Seite 1 von 20

(eine zusätzliche Stelle am Ende des Ordnungsbegriffes, 1 bis 9 und A bis Z) zu verwenden. Schlitze - Durchbrüche: Schlitze und Durchbrüche sind in der LG 15 beschrieben. Wärmedämmverbundsysteme: Wärmedämmverbundsysteme können mit der LG 44 ausgeschrieben werden. Frei zu formulieren (z.b.): - das Verputzen von Leibungen (wenn eine Aufmaßfeststellung erwünscht ist) - Oberflächenausführungen für das Aufbringen von matten und halbmatten Anstrichen, glatten Tapeten und glatten Wandverkleidungen sowie bei Glanzeffekten - eine andere als "einfache" Gliederungen bei Wand-, Decken- und Fassadenflächen (eine entsprechende, dem Leistungsverzeichnis beigefügte Dokumentation wird empfohlen) - Innenwärmedämmungen einschließlich Verputzen - Kalkputze - Wärmedämmputze - Leicht- und Leichtgrundputze - Vorhangschienen - Angaben (wählbare Vorbemerkungen) und Positionen gemäß Werkvertragsnorm und der ÖNORM B 2110, in Ergänzung zur standardisierten Leistungsbeschreibung Literaturhinweis (z.b.): - ÖNORM B 2210, Ausgabe 2001-07-01 Putzarbeiten - Werkvertragsnorm - ÖNORM B 3346, Ausgabe 2003-06-01 Putzmörtel - Regeln für die Verwendung und Verarbeitung - ÖNORM B 3347, Ausgabe 2004-09-01 Textilglasgitter für Putzarmierung - ÖNORM DIN 18202, Ausgabe 2006-06-01 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke 10.01 Innenputz IP auf Wänden W Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Leistungen bei Höhen von Null bis 3,2 m (b.3,2m) einerseits und Höhen von Null bis über 3,2 m (ü.3,2m:"al") andererseits werden in unterschiedlichen Positionen beschrieben. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe. Wände mit einer Höhe von Null bis über 3,2 m werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Wänden mit einer Höhe von Null bis 3,2 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt. Abgerechnet wird die Summe der Flächen von Null bis 3,2 m und die Summe der Flächen von Null bis zur angegebenen Höhe (über 3,2 m). Wände werden von ganz unten (Fußboden) bis ganz oben (Unterkante-Decke) gemessen, freistehende Wände bis zur Oberkante der Wand. 10.01 00 Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert. A Material zu 10.01 n.w.an den angegebenen Positionen der ULG 10.01 wird Material nach Wahl des Auftragnehmers (AN). B Material zu 10.01 Beispiel AG den angegebenen Positionen der ULG 10.01 wird Beispielhaftes Material: _ Angeboten ist das beispielhafte oder ein Material gleichwertiger Art. Kriterien der Gleichwertigkeit: _ D Oberfläche zu 10.01 n.w.ag Eine auszuführenden Oberfläche zu den angegebenen Positionen der ULG 10.01 wird Oberflächenausführung: _ E Putzgrund zu 10.01 Putzgrund: _ LBHB18-LG10 Seite 2 von 20

10.01 01 Gipshaltiger Putz innen auf Wänden (IP W) einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Bei einem Putzgrund aus Holzspan-, und Holzwolle- Mehrschicht-Dämmplatten ist eine Bewehrung (eingelegtes Textilglasgitter) auszuführen. Diese Positionen sind frei zu formulieren. A Gipshaltiger IP W b.3,2m m2 B Gipshaltiger IP W Treppe b.3,2m m2 10.01 02 Gipshaltiger Putz innen auf Wänden (IP W) einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen. Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe Bei einem Putzgrund aus Holzspan-, und Holzwolle- Mehrschicht-Dämmplatten ist eine Bewehrung (eingelegtes Textilglasgitter) auszuführen. Diese Positionen sind frei zu formulieren. A Gipshaltiger IP W ü.3,2m:& m2 B Gipshaltiger IP W Treppe ü.3,2m:& m2 10.01 03 Zementputz innen auf Wänden (IP W) einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen. Im Positionsstichwort ist die Höhe A Zement IP W b.3,2m m2 B Zement IP W Treppe b.3,2m m2 10.01 04 Zementputz innen auf Wänden (IP W) einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen. Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe A Zement IP W ü.3,2m:& m2 B Zement IP W Treppe ü.3,2m:& m2 10.01 05 Kalkzementputz innen auf Wänden (IP W) aus Mauerund Hohlziegeln, Ziegelelementen, Hohlblocksteinen und zementgebundenen Vollsteinen, Holz-Span- Mantelsteinen. Im Positionsstichwort ist die Höhe A Kalkzement IP W b.3,2m m2 B Kalkzement IP W Treppe b.3,2m m2 10.01 06 Kalkzementputz innen auf Wänden (IP W) aus Mauerund Hohlziegeln, Ziegelelementen, Hohlblocksteinen und zementgebundenen Vollsteinen, Holz-Span- Mantelsteinen. Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe A Kalkzement IP W ü.3,2m:& m2 B Kalkzement IP W Treppe ü.3,2m:& m2 10.01 07 Kalkzementputz innen auf Wänden (IP W) aus Porenbeton-Steinen, Beton und Leichtbeton, Holzspanund Holzwolle- Einschichtdämmplatten oder Holzspanund Holzwolle- Mehrschichtdämmplatten, einschließlich erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (PGV) (z.b. Zement-Vorspritzer, aufgespachteltes Textilglasgitter). Im Positionsstichwort ist die Höhe KZ-Innenputz auf einem Putzgrund aus hochwärmedämmenden Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung ist frei zu formulieren (statt des Zement- Vorspritzers ist eine Putzarmierung auszuführen). A Kalkzement IP W m.pgv b.3,2m m2 B Kalkzement IP W m.pgv Treppe b.3,2m m2 LBHB18-LG10 Seite 3 von 20

10.01 08 Kalkzementputz innen auf Wänden (IP W) aus Porenbeton-Steinen, Beton und Leichtbeton, Holzspanund Holzwolle- Einschichtdämmplatten oder Holzspanund Holzwolle- Mehrschichtdämmplatten, einschließlich erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (PGV) (z.b. Zement-Vorspritzer, aufgespachteltes Textilglasgitter). Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe KZ-Innenputz auf einem Putzgrund aus hochwärmedämmenden Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung ist frei zu formulieren (statt des Zement- Vorspritzers ist eine Putzarmierung auszuführen). A Kalkzement IP W m.pgv ü.3,2m:& m2 B Kalkzement IP W m.pgv Treppe ü.3,2m:& m2 10.02 Innenputz IP auf Decken D Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Leistungen mit Höhen bis 3,2 m einerseits und Höhen über 3,2 m andererseits werden in unterschiedlichen Positionen geregelt. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe. Bei Decken über 3,2 m wird die Summe der Teilflächen im angegebenen größeren Höhenbereich abgerechnet. 10.02 00 Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert. A Material zu 10.02 n.w.an den angegebenen Positionen der ULG 10.02 wird Material nach Wahl des Auftragnehmers (AN). B Material zu 10.02 Beispiel AG den angegebenen Positionen der ULG 10.02 wird Beispielhaftes Material: _ Angeboten ist das beispielhafte oder ein Material gleichwertiger Art. Kriterien der Gleichwertigkeit: _ v D Oberfläche zu 10.02 n.w.ag Eine auszuführenden Oberfläche zu den angegebenen Positionen der ULG 10.02 wird Oberflächenausführung: _ E Putzgrund zu 10.02 Putzgrund: _ 10.02 01 Gipshaltiger Putz innen auf Decken (IP D) einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Höhe bis 3,2 m. Bei einem Putzgrund aus Holzspan- und Holzwolle- Mehrschicht-Dämmplatten ist eine Bewehrung (eingelegtes Textilglasgitter) auszuführen. Diese Positionen sind frei zu formulieren. A Gipshaltiger IP D b.3,2m m2 B Gipshaltiger IP D Treppe b.3,2m m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an Wände). 10.02 02 Gipshaltiger Putz innen auf Decken (IP D) einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Höhe über 3,2 m. Bei einem Putzgrund aus Holzspan- und Holzwolle- Mehrschicht-Dämmplatten ist eine Bewehrung (eingelegtes Textilglasgitter) auszuführen. Diese Positionen sind frei zu formulieren. A Gipshaltiger IP D ü.3,2m:& m2 B Gipshaltiger IP D Treppe ü.3,2m:& m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an Wände). 10.02 03 Kalkzementputz innen auf Decken (IP D) aus Mauer- und Hohlziegeln, Ziegelelementen, Hohlblocksteinen und zementgebundenen Vollsteinen, Holz-Span- Mantelsteinen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Höhe bis 3,2 m. A Kalkzement IP D b.3,2m m2 B Kalkzement IP D Treppe b.3,2m m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an Wände). LBHB18-LG10 Seite 4 von 20

10.02 04 Kalkzementputz innen auf Decken (IP D) aus Mauer- und Hohlziegeln, Ziegelelementen, Hohlblocksteinen und zementgebundenen Vollsteinen, Holz-Span- Mantelsteinen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Höhe über 3,2 m. A Kalkzement IP D ü.3,2m:& m2 B Kalkzement IP D Treppe ü.3,2m m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an Wände). 10.02 05 Kalkzementputz innen auf Decken (IP D) aus Porenbeton-Steinen, Beton und Leichtbeton, Holzspanund Holzwolle- Einschicht-Dämmplatten oder Holzspanund Holzwolle- Mehrschichtdämmplatten, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (PGV) (z.b. Zement-Vorspritzer, Haftvermittler, aufgespachteltes Textilglasgitter). Im Positionsstichwort ist die Höhe Höhe bis 3,2 m. Kalkzement-Innenputz auf einem Putzgrund aus hochwärmedämmenden Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung ist frei zu formulieren (statt des Zement- Vorspritzers ist eine Putzarmierung auszuführen). A Kalkzement IP D m.pgv b.3,2m m2 B Kalkzement IP D m.pgv Treppe b.3,2m m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an Wände). 10.02 06 Kalkzementputz innen auf Decken (IP D) aus Porenbeton-Steinen, Beton und Leichtbeton, Holzspanund Holzwolle- Einschicht-Dämmplatten oder Holzspanund Holzwolle- Mehrschichtdämmplatten, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (PGV) (z.b. Zement-Vorspritzer, Haftvermittler, aufgespachteltes Textilglasgitter). Im Positionsstichwort ist die Höhe Höhe über 3,2 m. Kalkzement-Innenputz auf einem Putzgrund aus hochwärmedämmenden Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung ist frei zu formulieren (statt des Zement- Vorspritzers ist eine Putzarmierung auszuführen). A Kalkzement IP D m.pgv ü.3,2m m2 B Kalkzement IP D m.pgv Treppe ü.3,2m:& m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an Wände). 10.03 Außenputz AP/ Fassaden 1. Begriffe: Putze an Fassaden werden Außenputze (AP) genannt. 1.1 Reibstruktur: Dünnputze, deren Oberfläche einer Kratzputzstruktur ähnelt, werden als Reibstruktur bezeichnet. 1.2 Kratzstruktur: Der Dickputz wird in 3- bis 4-facher Korndicke aufgetragen und mit dem Kratzbrett gekratzt. Bei kunstharzvergüteten Dickputzen auf Kalkzementbasis wird der Unterputz vorher aufgeraut. 1.3 Rillenstruktur: Dünnputze, bei denen mit einem Rollkorn beim Strukturieren Rillen erzeugt werden (rund oder geradlinig). Mindestschichtdicke bei Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) 2 mm. 2. Farben: 2.1 Standardfarben: Standardfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers) aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt. 2.2 Sonderfarben: Sonderfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers) aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller einen Aufpreis vorsieht (Aufzahlungen). 3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - Unterputze werden gemäß ÖNORM abgezogen, zugestoßen oder geschnitten - Oberputze werden verrieben Verschiedene Fassaden: Bei gleichen Leistungen (LB-Positionen), die aber auf unterschiedlichen Fassaden zu erbringen sind, werden jeweils eigene Positionen und Vorbemerkungen LBHB18-LG10 Seite 5 von 20

verwendet. Dies erfolgt mit dem Mehrfachverwendungskennzeichen gemäß ÖNORM (eine zusätzliche Stelle am Ende des Ordnungsbegriffes, 1 bis 9 und A bis Z). 10.03 00 Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert. A Material zu 10.03 n.w.an den angegebenen Positionen der ULG 10.03 wird Material nach Wahl des Auftragnehmers (AN). B Material zu 10.03 Beispiel AG den angegebenen Positionen der ULG 10.03 wird Beispielhaftes Material: _ Angeboten ist das beispielhafte oder ein Material gleichwertiger Art. Kriterien der Gleichwertigkeit: _ D Oberfläche zu 10.03 Wahl AG Eine auszuführenden Oberfläche zu den angegebenen Positionen der ULG 10.03 wird Oberflächenausführung: _ E Putzgrund zu 10.03 Putzgrund: _ F G H Beschreibung der Fassade Beschreibung der Fassade: _ Beilagen: _ Geographische Orientierung der Fassade Angaben zur geographischen Orientierung: _ Sockel der Fassade Sockelausbildung: _ Geländeanschluss: _ 10.03 01 Kalkzement-Unterputz außen (UP-AP), Oberfläche geeignet für die Ausführung eines Oberputzes, einschließlich Putzgrundvorbehandlungen (PGV) (mit Zement-Vorspritzer). Bei Putzgründen aus Holzspan-, Holzwolle-Dämmplatten und Holzspan-, Holzwolle-Mehrschichtdämmplatten ist zusätzlich zum Zement-Vorspritzer eine Bewehrung (aufgespachteltes Textilglasgitter) erforderlich. Kalk-Zement-haltiger Unterputz außen bei hochwärmedämmenden Mantelsteinen ist frei zu formulieren (einschließlich einer Putzarmierung statt eines Zement-Vorspritzers). A Kalkzement UP-AP m.pgv m2 B Kalkzement UP-AP m.pgv und Bewehrung m2 10.03 02 Endbeschichtung mit kunstharzgebundenem Dünnputz (Dünnp.kunsth.), in Korndicke aufgebracht, einschließlich systembedingter Grundierung, in Standardfarbe. Im Positionsstichwort ist das Größtkorn (GK) A Dünnp.kunsth.Rillenstruktur GK 2mm m2 B Dünnp.kunsth.Rillenstruktur GK 3mm m2 C Dünnp.kunsth.Reibstruktur GK 1,5mm m2 D Dünnp.kunsth.Reibstruktur GK 2mm m2 E Dünnp.kunsth.Reibstruktur GK 3mm m2 F Dünnp.kunsth.Füllputz GK 0,5mm m2 Überziehen des Dünnputzes mit Füllputz, Korngröße 0,5 mm, um eine glatte Oberfläche zu erzielen. G Dünnp.kunsth.Feinputz GK 1mm m2 10.03 03 Endbeschichtung mit Silikat-Dünnputz (Silikat-Dünnp.), in Korndicke aufgebracht, einschließlich systembedingter Grundierung, in Standardfarbe. Im Positionsstichwort ist das Größtkorn (GK) A Silikat-Dünnp.Rillenstruktur GK 2mm m2 B Silikat-Dünnp.Rillenstruktur GK 3mm m2 C Silikat-Dünnp.Reibstruktur GK 1,5mm m2 D Silikat-Dünnp.Reibstruktur GK 2mm m2 E Silikat-Dünnp.Reibstruktur GK 3mm m2 F Silikat-Dünnp.Füllputz GK 0,5mm m2 Überziehen des Dünnputzes mit Füllputz, Korngröße 0,5 mm, um eine glatte Oberfläche zu erzielen. G Silikat-Dünnp.Feinputz GK 1mm m2 10.03 04 Endbeschichtung mit kunstharzgebundenem Edelputz mit eingefärbter Gesteinskörnung (Buntstein-Dünnp.), in Korndicke aufgebracht, mit Stahltraufel geglättet, einschließlich systembedingter Grundierung, in Standardfarbe. Im Positionsstichwort ist das Größtkorn (GK) A Buntstein-Dünnp.Reibstruktur GK 1,5mm m2 B Buntstein-Dünnp.Reibstruktur GK 2mm m2 C Buntstein-Dünnp.Reibstruktur GK 3mm m2 10.03 05 Endbeschichtung mit kunstharzvergütetem Dünnputz auf Kalkzementbasis (Dünnp.KZ) in Reibstruktur in Standardfarbe. Im Positionsstichwort ist das Größtkorn (GK) A Dünnp.KZ Reibstruktur GK 1,5mm m2 B Dünnp.KZ Reibstruktur GK 2mm m2 C Dünnp.KZ Reibstruktur GK 3mm m2 Kalk-Zement-haltiger Unterputz außen bei hochwärmedämmenden Hochlochziegeln ist frei zu formulieren (einschließlich einer Putzarmierung). LBHB18-LG10 Seite 6 von 20

10.03 06 Endbeschichtung mit kunstharzvergütetem Dickputz auf Kalkzementbasis (Dickp.), in 1,5- bis 2-facher Dicke des Größtkorns, in Reibstruktur, in Standardfarbe. Im Positionsstichwort ist das Größtkorn (GK) A Dickputz Reibstruktur GK 2mm m2 B Dickputz Reibstruktur GK 3mm m2 C Dickputz Reibstruktur GK 4mm m2 10.03 07 Endbeschichtung mit kunstharzvergütetem Dickputz auf Kalkzementbasis (Dickp.), im Mittel 6 bis 8 mm dick, in einer Struktur nach Wahl des Auftraggebers, in Standardfarbe. Im Positionsstichwort ist das Größtkorn (GK) A Dickputz Struktur n.w.ag GK 2mm m2 B Dickputz Struktur n.w.ag GK 3mm m2 C Dickputz Struktur n.w.ag GK 4mm m2 D Dickputz Struktur n.w.ag GK 5mm m2 E Dickputz Struktur n.w.ag GK 7mm m2 10.03 08 Endbeschichtung mit kunstharzvergütetem Dickputz auf Kalkzementbasis (Dickp.), 8 bis 10 mm dick, in Kratzstruktur, in Standardfarbe. Im Positionsstichwort ist das Größtkorn (GK) A Dickputz Kratzstruktur GK 2mm m2 B Dickputz Kratzstruktur GK 3mm m2 C Dickputz Kratzstruktur GK 4mm m2 10.03 09 Endbeschichtung mit kunstharzgebundener Fassadenfarbe (Farbe kunsth.), in Standardfarbe. A Farbe Kunstharz n.w.ag m2 10.03 10 Endbeschichtung mit Silikatfarbe, in Standardfarbe. A Silikatfarbe n.w.ag m2 10.03 11 Endbeschichtung mit Silikonfarbe, in Standardfarbe A Silikonfarbe n.w.ag m2 10.81 Instandsetzen IP W nach Schadensgrad 1. Erschwernisse: Alle Erschwernisse, die aus den Merkmalen einer Instandsetzung- oder Adaptierungsarbeit resultieren, sind in die Einheitspreise einkalkuliert. 2. Begriffe: Im Folgenden wird unter dem Begriff Abklopfen ein Prüfvorgang verstanden, mit dem etwaige Hohlstellen und lockere Putzteile festgestellt werden. Das Abklopfen bezieht sich immer auf die gesamte zu prüfende Fläche. Unter Abschlagen wird das Entfernen von schadhaften Teilflächen des Verputzes verstanden, die durch vorangehendes Abklopfen festgestellt werden. Der Schadensgrad wird gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt. Der angegeben Schadensgrad bezieht sich auf das Verhältnis der abgeschlagenen Teilfläche zur Prüffläche. 3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 3.1 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - behördlichen Vorschreibungen betreffend Schall- und Staubschutz - das Verwenden von Containern - das Abklopfen der gesamten Fläche - das Abschlagen von lockerem Putz - das Auskratzen etwaiger Fugen - das Reinigen von Flächen (z.b. durch Abbürsten, Abwaschen) - das Ergänzen des fehlenden Putzes in der Art des Bestandes - das Instandsetzen oder Erneuern von etwaigen Putzträgern - das Ausgleichen von Unebenheiten bis ca. 10 mm ist mit den Instandsetzungspositionen abgegolten. - ein etwa erforderliches Verfestigen des Untergrundes mit einer Tiefengrundierung - das Entsorgen der Baurestmassen 3.2 Entsorgen: Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen, das Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen. 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Abgerechnet wird die abgeklopfte Prüffläche. Leistungen bei Höhen von Null bis 3,2 m (b.3,2m) einerseits und Höhen von Null bis über 3,2 m (ü.3,2m:"al") andererseits werden in unterschiedlichen LBHB18-LG10 Seite 7 von 20

Positionen beschrieben. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe. Wände mit einer Höhe von Null bis über 3,2 m werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Wänden mit einer Höhe von Null bis 3,2 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt. Abgerechnet wird die Summe der Flächen von Null bis 3,2 m und die Summe der Flächen von Null bis zur angegebenen Höhe (über 3,2 m). Wände werden von ganz unten (Fußboden) bis ganz oben (Unterkante-Decke) gemessen, freistehende Wände bis zur Oberkante der Wand. Frei zu formulieren (z.b): - ein anderer Schadensgrad (eine Dokumentation z.b. mit Planbeilagen, Ansichten, Fotos ist wird empfohlen) - eine andere Gliederungen z.b. stark gegliederte Flächen (eine Dokumentation z.b. mit Planbeilagen, Ansichten, Fotos ist wird empfohlen) - besondere Reinigungsarbeiten (z.b. das Sandstrahlen, Abbeizen oder Dampfreinigen) - besondere Reinigungsarbeiten (z.b. bei etwaigen Ausblühungen, Algen) - Sanierputze nach einem Trockenlegungsverfahren durch Stemmen oder Schneiden - Sanierputze nach einem Trockenlegungsverfahren durch Einschlagen von Stahlblechen - Sanierputze nach einem Trockenlegungsverfahren mit Elektroosmose - Sanierputze nach einem Trockenlegungsverfahren mit Kernbohrungen - Sanierputze nach einem Trockenlegungsverfahren mit Injektionsverfahren 10.81 00 Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert. A Material zu 10.81 n.w.an den angegebenen Positionen der ULG 10.81 wird Material nach Wahl des Auftragnehmers (AN). B Material zu 10.81 Beispiel AG den angegebenen Positionen der ULG 10.81 wird Beispielhaftes Material: _ Angeboten ist das beispielhafte oder ein Material gleichwertiger Art. Kriterien der Gleichwertigkeit: _ D Oberfläche zu 10.81 n.w.ag Eine auszuführenden Oberfläche zu den angegebenen Positionen der ULG 10.08 wird Oberflächenausführung: _ E Putzgrund zu 10.81 Putzgrund: _ 10.81 01 Instandsetzen (Inst.) Gipshaltiger Putz innen auf Wänden (IP W) bei einem Schadensgrad von 10 bis 30 Prozent, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (z.b. Haftvermittler auf Kunstharzbasis). Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Bei einem Putzgrund aus Holzspan, -und Holzwolle Mehrschicht-Dämmplatten ist eine Bewehrung (eingelegtes Textilglasgitter) auszuführen. Diese Positionen sind frei zu formulieren. A Inst.Gipsh.IP W b.3,2m m2 B Inst.Gipsh.IP W Treppe b.3,2m m2 10.81 02 Instandsetzen (Inst.) Gipshaltiger Putz innen auf Wänden (IP W) bei einem Schadensgrad von 10 bis 30 Prozent, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (z.b. Haftvermittler auf Kunstharzbasis). Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe Bei einem Putzgrund aus Holzspan, -und Holzwolle Mehrschicht-Dämmplatten ist eine Bewehrung (eingelegtes Textilglasgitter) auszuführen. Diese Positionen sind frei zu formulieren. A Inst.Gipsh.IP W ü.3,2m:& m2 B Inst.Gipsh.IP W Treppe ü.3,2m:& m2 LBHB18-LG10 Seite 8 von 20

10.81 03 Instandsetzen (Inst.) Zementputz innen auf Wänden (IP W) bei einem Schadensgrad von 10 bis 30 Prozent, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen. Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe A Inst.Zement IP W b.3,2m m2 B Inst.Zement IP W Treppe b.3,2m m2 10.81 04 Instandsetzen (Inst.) Zementputz innen auf Wänden (IP W) bei einem Schadensgrad von 10 bis 30 Prozent, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen. Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe A Inst.Zement IP W ü.3,2m:& m2 B Inst.Zement IP W Treppe ü.3,2m m2 10.81 05 Instandsetzen (Inst.) Kalkzementputz innen auf Wänden (IP W) bei einem Schadensgrad von 10 bis 30 Prozent, aus Mauer- und Hohlziegeln, Ziegelelementen, Hohlblocksteinen und zementgebundenen Vollsteinen, Holz-Span-Mantelsteinen, ohne Zement-Vorspritzer. Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe A Inst.Kalkzement IP W b.3,2m m2 B Inst.Kalkzement IP W Treppe b.3,2m m2 10.81 06 Instandsetzen (Inst.) Kalkzementputz innen auf Wänden (IP W) bei einem Schadensgrad von 10 bis 30 Prozent, aus Mauer- und Hohlziegeln, Ziegelelementen, Hohlblocksteinen und zementgebundenen Vollsteinen, Holz-Span-Mantelsteinen, ohne Zement-Vorspritzer. Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe A Inst.Kalkzement IP W ü.3,2m m2 B InstBeds.Kalkzement IP W Treppe ü.3,2m m2 10.81 07 Instandsetzen (Inst.) Kalkzementputz (KZ) innen auf Wänden (IP W) bei einem Schadensgrad von 10 bis 30 Prozent, aus Porenbeton-Steinen, Beton und Leichtbeton, Holzspan- und Holzwolle- Einschicht-Dämmplatten oder Holzspan- und Holzwolle- Mehrschichtdämmplatten, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (PGV) (z.b. Zement- Vorspritzer, Haftvermittler, aufgespachteltes Textilglasgitter). Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe KZ-Innenputz auf einem Putzgrund aus hochwärmedämmenden Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung ist frei zu formulieren (statt des Zement- Vorspritzers ist eine Putzarmierung auszuführen). A Inst.Kalkzement IP W m.pgv b.3,2m m2 B Inst.KZ IP W m.pgv Treppe b.3,2m m2 10.81 08 Instandsetzen (Inst.) Kalkzementputz (KZ) innen auf Wänden (IP W) bei einem Schadensgrad von 10 bis 30 Prozent, aus Porenbeton-Steinen, Beton und Leichtbeton, Holzspan- und Holzwolle- Einschicht-Dämmplatten oder Holzspan- und Holzwolle- Mehrschichtdämmplatten, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (PGV) (z.b. Zement- Vorspritzer, Haftvermittler, aufgespachteltes Textilglasgitter). Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe LBHB18-LG10 Seite 9 von 20

KZ-Innenputz auf einem Putzgrund aus hochwärmedämmenden Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung ist frei zu formulieren (statt des Zement- Vorspritzers ist eine Putzarmierung auszuführen). A Inst.KZ IP W m.pgv ü.3,2m:& m2 B Inst.KZ IP W m.pgv Treppe ü.3,2m:& m2 10.81 09 Instandsetzen (Inst.) mit Sanierputz (Sanierp.) leicht (L) innen auf Wänden (IP W), einschließlich eines Saniervorspritzer, nach Wahl des Auftragnehmers gemäß ÖNORM, ohne Unterschied der Art des Putzgrundes. Schadhafte Flächen abschlagen, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Putzgrund und Fugen reinigen, neu verputzen. Abgerechnet wird die tatsächlich verputzte Fläche. Im Positionsstichwort ist die Höhe Sanierputze sind Putze für das Verputzen von feuchten und salzhaltigen Untergründen. Sanierputzmörtel L (leicht): Sanierputzmörtel L (leicht) sind Putzmörtel mit sehr hoher Porosität, wärmedämmenden Eigenschaften und geringer mechanischer Beständigkeit. A Inst.Sanierputz L IP W b.3,2m m2 B Inst.Sanierputz L IP W Treppe b.3,2m m2 10.81 10 Instandsetzen (Inst.) mit Sanierputz (Sanierp.) leicht (L) innen auf Wänden (IP W), einschließlich eines Saniervorspritzer, nach Wahl des Auftragnehmers gemäß ÖNORM, ohne Unterschied der Art des Putzgrundes. Schadhafte Flächen abschlagen, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Putzgrund und Fugen reinigen, neu verputzen. Abgerechnet wird die tatsächlich verputzte Fläche. Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe Sanierputze sind Putze für das Verputzen von feuchten und salzhaltigen Untergründen. Sanierputzmörtel L (leicht): Sanierputzmörtel L (leicht) sind Putzmörtel mit sehr hoher Porosität, wärmedämmenden Eigenschaften und geringer mechanischer Beständigkeit. A Inst.Sanierputz L IP W ü.3,2m:& m2 B Inst.Sanierp.L IP W Treppe ü.3,2m:& m2 10.81 11 Instandsetzen (Inst.) mit Sanierputz (Sanierp.) normal (N) innen auf Wänden (IP W) einschließlich eines Saniervorspritzer, nach Wahl des Auftragnehmers gemäß ÖNORM, ohne Unterschied der Art des Putzgrundes. Schadhafte Flächen abschlagen, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Putzgrund und Fugen reinigen, neu verputzen. Abgerechnet wird die tatsächlich verputzte Fläche. Im Positionsstichwort ist die Höhe Sanierputze sind Putze für das Verputzen von feuchten und salzhaltigen Untergründen. Sanierputzmörtel N (normal): Sanierputzmörtel N (normal) sind Putzmörtel mit besonders verringerter kapillarer Saugfähigkeit und hoher mechanischer Beständigkeit. A Inst.Sanierputz N IP W b.3,2m m2 B Inst.Sanierp.N IP W Treppe b.3,2m m2 10.81 12 Instandsetzen (Inst.) mit Sanierputz (Sanierp.) normal (N) innen auf Wänden (IP W) einschließlich eines Saniervorspritzer, nach Wahl des Auftragnehmers gemäß ÖNORM, ohne Unterschied der Art des Putzgrundes. Schadhafte Flächen abschlagen, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Putzgrund und Fugen reinigen, neu verputzen. Abgerechnet wird die tatsächlich verputzte Fläche. Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe Sanierputze sind Putze für das Verputzen von feuchten und salzhaltigen Untergründen. Sanierputzmörtel N (normal): Sanierputzmörtel N (normal) sind Putzmörtel mit besonders verringerter kapillarer Saugfähigkeit und hoher mechanischer Beständigkeit. LBHB18-LG10 Seite 10 von 20

A Inst.Sanierputz N IP W ü.3,2m:& m2 B Inst.Sanierp.N IP W Treppe ü.3,2m:& m2 10.81 13 Instandsetzen (Inst.) Kalkzementputz auf Zwischenwänden (IP ZW) bei einem Schadensgrad von 10 bis 30 Prozent, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen, 10 mm dick. Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen ergänzen, dem Oberflächenbestand angepasst, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Diese Position ist nur für Zwischenwände zu verstehen, deren höchstens 10 mm dicker Kalkzementputz, entgegen den in der aktuellen ÖNORM festgelegten Mindestdicken, dem Altbestand entsprechend instand zusetzen sind. Diese Ausführung entspricht früheren Ausführungsbestimmungen. A Inst.Kalkzement IP ZW 10mm b.3,2m m2 10.81 14 Instandsetzen (Inst.) Kalkzementputz auf Zwischenwänden (IP ZW) bei einem Schadensgrad von 10 bis 30 Prozent, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen, 10 mm dick. Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen ergänzen, dem Oberflächenbestand angepasst, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Gesamthöhe Diese Position ist nur für Zwischenwände zu verstehen, deren höchstens 10 mm dicker Kalkzementputz, entgegen den in der aktuellen ÖNORM festgelegten Mindestdicken, dem Altbestand entsprechend instand zusetzen sind. Diese Ausführung entspricht früheren Ausführungsbestimmungen. A Inst.Kalkzement IP ZW 10mm ü.3,2m:& m2 A Inst.IP W OF+Fugen reinigen u.verschießen m2 Gesamte Fläche reinigen und Fugen verschießen. Größte Gesamthöhe: _ B Inst.IP W OF weißigen m2 Gesamte Fläche reinigen, Fugen verschießen und weißigen. Größte Gesamthöhe: _ C Inst.IP W OF patschokkieren m2 Gesamte Fläche reinigen, Fugen verschießen und patschokkieren. Größte Gesamthöhe: _ 10.81 22 Kellerwände innen, ohne Unterschied der Höhe, reinigen und Schmutz abkehren, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Das Abschlagen des Putzes für unverputzt bleibende Flächen ist mit Positionen der LG 02 auszuschreiben. A Kellerwände reinigen m2 B Kellerwände reinigen+weißigen m2 Gesamte Fläche reinigen und weißigen. C Kellerwände reinigen+patschokkieren m2 Gesamte Fläche reinigen und patschokkieren. 10.81 23 Untergrund ausgleichen mit einer Ausgleichsschicht auf Wandflächen innen (IP W), ohne Unterschied der Höhe, ohne Unterschied der Putzart und des Putzuntergrundes. Im Positionsstichwort ist die Dicke der Ausgleichsschicht A Ausgleischssch.IP W ü.10-20mm m2 B Ausgleischssch.IP W ü.20-30mm m2 C Ausgleischssch.IP W ü.30-40mm m2 D Ausgleischssch.IP W ü.40-50mm m2 Größte Gesamthöhe: _ 10.81 21 Instandsetzen (Inst.) der Oberfläche (OF) und der Fugen (FU) für unverputzt (unverp.) bleibende Innenwände, ohne Unterschied der Höhe, losen Mörtel aus den Fugen auskratzen, die gesamte Fläche mit der Bürste reinigen, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Das Abschlagen des Putzes für unverputzt bleibende Flächen ist mit Positionen der LG 02 auszuschreiben. LBHB18-LG10 Seite 11 von 20

10.82 Instandsetzen IP D nach Schadensgrad 1. Erschwernisse: Alle Erschwernisse, die aus den Merkmalen einer Instandsetzung- oder Adaptierungsarbeit resultieren, sind in die Einheitspreise einkalkuliert. 2. Begriffe: Im Folgenden wird unter dem Begriff Abklopfen ein Prüfvorgang verstanden, mit dem etwaige Hohlstellen und lockere Putzteile festgestellt werden. Das Abklopfen bezieht sich immer auf die gesamte zu prüfende Fläche. Unter Abschlagen wird das Entfernen von schadhaften Teilflächen des Verputzes verstanden, die durch vorangehendes Abklopfen festgestellt werden. Der Schadensgrad wird gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt. Der angegeben Schadensgrad bezieht sich auf das Verhältnis der abgeschlagenen Teilfläche zur Prüffläche. 3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 3.1 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - behördlichen Vorschreibungen betreffend Schall- und Staubschutz - das Verwenden von Containern - das Abklopfen der gesamten Fläche - das Abschlagen von lockerem Putz - das Auskratzen etwaiger Fugen - das Reinigen von Flächen (z.b. durch Abbürsten, Abwaschen) - das Ergänzen des fehlenden Putzes in der Art des Bestandes - das Instandsetzen oder Erneuern von etwaigen Putzträgern - das Ausgleichen von Unebenheiten bis ca. 10 mm ist mit den Instandsetzungspositionen abgegolten. - ein etwa erforderliches Verfestigen des Untergrundes mit einer Tiefengrundierung - das Entsorgen der Baurestmassen 3.2 Entsorgen: Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen, das Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen. 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Leistungen mit Höhen bis 3,2 m einerseits und Höhen über 3,2 m andererseits werden in unterschiedlichen Positionen geregelt. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe. Abgerechnet wird die abgeklopfte Prüffläche. Bei Decken über 3,2 m wird die Summe der Teilflächen im angegebenen größeren Höhenbereich abgerechnet. Frei zu formulieren (z.b.): - ein anderer Schadensgrad (eine Dokumentation z.b. mit Planbeilagen, Ansichten, Fotos ist wird empfohlen) - eine andere Gliederungen z.b. stark gegliederte Flächen (eine Dokumentation z.b. mit Planbeilagen, Ansichten, Fotos ist wird empfohlen) - besondere Reinigungsarbeiten (z.b. das Sandstrahlen, Abbeizen oder Dampfreinigen) - besondere Reinigungsarbeiten (z.b. bei etwaigen Ausblühungen, Algen) 10.82 00 Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert. A Material zu 10.82 n.w.an den angegebenen Positionen der ULG 10.82 wird Material nach Wahl des Auftragnehmers (AN). B Material zu 10.82 Beispiel AG den angegebenen Positionen der ULG 10.82 wird Beispielhaftes Material: _ Angeboten ist das beispielhafte oder ein Material gleichwertiger Art. Kriterien der Gleichwertigkeit: _ D Oberfläche zu 10.82 n.w.ag Eine auszuführenden Oberfläche zu den angegebenen Positionen der ULG 10.82 wird Oberflächenausführung: _ E Putzgrund zu 10.82 Putzgrund: _ 10.82 01 Instandsetzen Gipshaltigen Putzes innen auf Decken (IP D) bei einem Schadensgrad von 0 bis 20 Prozent, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (z.b. Haftvermittler auf Kunstharzbasis). Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Hohe bis 3,2 m. LBHB18-LG10 Seite 12 von 20

Bei einem Putzgrund aus Holzspan, -und Holzwolle Mehrschicht-Dämmplatten ist eine Bewehrung (eingelegtes Textilglasgitter) auszuführen. Diese Positionen sind frei zu formulieren. A Inst.Gipsh.IP D b.3m m2 B Inst.Gipsh.IP Treppe b.3,2m m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an die Wand). 10.82 02 Instandsetzen Gipshaltigen Putzes innen auf Decken (IP D) bei einem Schadensgrad von 0 bis 20 Prozent, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (z.b. Haftvermittler auf Kunstharzbasis). Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Hohe über 3,2 m. Bei einem Putzgrund aus Holzspan, -und Holzwolle Mehrschicht-Dämmplatten ist eine Bewehrung (eingelegtes Textilglasgitter) auszuführen. Diese Positionen sind frei zu formulieren. A Inst.Gipsh.IP D ü.3,2m m2 B Inst.Gipsh.IP D Treppe ü.3,2m m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an die Wand). 10.82 03 Instandsetzen Zementputz innen auf Decken (IP D) bei einem Schadensgrad von 0 bis 20 Prozent, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen. Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Hohe bis 3,2 m. A Inst.Zement IP D b.3,2m m2 B Inst.Zement IP D Treppe b.3,2m m2 Bei Decken über Treppenläufen einschließlich etwaiger Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an die Wand). 10.82 04 Instandsetzen Zementputz innen auf Decken (IP D) bei einem Schadensgrad von 0 bis 20 Prozent, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen. Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Hohe über 3,2 m. A Inst.Zement IP D ü.3,2m m2 B Inst.Zement IP D Treppe ü.3,2m m2 Bei Decken einschließlich der obersten Decke im Stiegenhaus, in waagrechter oder schräger Ausführung, einschließlich etwaiger Zwischenpodeste und Rampen, einschließlich aller Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an die Wand). 10.82 05 Instandsetzen Kalkzementputz innen auf Decken (IP D) bei einem Schadensgrad von 0 bis 20 Prozent, aus Mauer- und Hohlziegeln, Ziegelelementen, Hohlblocksteinen und zementgebundenen Vollsteinen, Holz-Span-Mantelsteinen, ohne Zement-Vorspritzer. Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Hohe bis 3,2 m. A Inst.Kalkzement IP D b.3,2m m2 B Inst.Kalkzement IP D Treppe b.3,2m m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an die Wand). 10.82 06 Instandsetzen Kalkzementputz innen auf Decken (IP D) bei einem Schadensgrad von 0 bis 20 Prozent, aus Mauer- und Hohlziegeln, Ziegelelementen, Hohlblocksteinen und zementgebundenen Vollsteinen, Holz-Span-Mantelsteinen, ohne Zement-Vorspritzer. Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Hohe über 3,2 m. A Inst.Kalkzement IP D ü.3,2m m2 B Inst.Kalkzement IP D Treppe ü.3,2m m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an die Wand). LBHB18-LG10 Seite 13 von 20

10.82 07 Instandsetzen Kalkzementputz (KZ) innen auf Decken (IP) bei einem Schadensgrad von 0 bis 20 Prozent, aus Porenbeton-Steinen, Beton und Leichtbeton, Holzspanund Holzwolle- Einschicht-Dämmplatten oder Holzspanund Holzwolle- Mehrschichtdämmplatten, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (PGV) (z.b. Zement-Vorspritzer, Haftvermittler, aufgespachteltes Textilglasgitter). Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Hohe bis 3,2 m. KZ-Innenputz auf einem Putzgrund aus hochwärmedämmenden Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung ist frei zu formulieren (statt des Zement- Vorspritzers ist eine Putzarmierung auszuführen). A Inst.KZ IP D m.pgv b.3,2m m2 B Inst.KZ IP D m.pgv Treppe b.3,2m m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an die Wand). 10.82 08 Instandsetzen Kalkzementputz (KZ) innen auf Decken (IP) bei einem Schadensgrad von 0 bis 20 Prozent, aus Porenbeton-Steinen, Beton und Leichtbeton, Holzspanund Holzwolle- Einschicht-Dämmplatten oder Holzspanund Holzwolle- Mehrschichtdämmplatten, einschließlich etwa erforderlicher Putzgrundvorbehandlungen (PGV) (z.b. Zement-Vorspritzer, Haftvermittler, aufgespachteltes Textilglasgitter). Die gesamte Fläche abklopfen, dabei schadhaften Altputz abschlagen und fehlende Teilflächen, dem Oberflächenbestand angepasst, ergänzen. Einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Höhe Hohe über 3,2 m. KZ-Innenputz auf einem Putzgrund aus hochwärmedämmenden Mantelsteinen mit integrierter Zusatzdämmung ist frei zu formulieren (statt des Zement- Vorspritzers ist eine Putzarmierung auszuführen). A Inst.KZ IP D m.pgv ü.3,2m m2 B Inst.KZ IP D m.pgv Treppe ü.3,2m m2 Erschwernisse (z.b. das Anarbeiten an die Wand). 10.82 11 Instandsetzen der Oberfläche (OF) und der Fugen (FU) für unverputzt (unverp.) bleibende Decken innen, ohne Unterschied er Höhe, losen Mörtel aus den Fugen auskratzen, die gesamte Fläche mit der Bürste reinigen, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Das Abschlagen des Putzes für unverputzt bleibende Flächen ist mit Positionen der LG 02 auszuschreiben. A Inst.IP OF u.fu reinig.u.verschl.d m2 B Inst.IP OF weißigen D m2 C Inst.IP OF patschokkieren D m2 10.82 12 Kellerdecken, ohne Unterschied der Höhe, reinigen und Schmutz abkehren, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. A Kellerdecken reinigen m2 B Kellerdecken reinigen+weißigen m2 Gesamte Fläche reinigen und weißigen. C Kellerdecken reinigen+patschokkieren m2 Gesamte Fläche reinigen und patschokkieren. 10.82 13 Instandsetzen (Inst.) der Oberfläche (OF) und der Fugen (Fug.) für unverputzt bleibende Gewölbeflächen (Gew.) innen, ohne Unterschied der Höhe, losen Mörtel aus den Fugen auskratzen, die gesamte Fläche mit der Bürste reinigen, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Das Abschlagen des Putzes für unverputzt bleibende Flächen ist mit Positionen der LG 02 auszuschreiben. A Inst.IP OF+Fugen reinigen u.verschließ.gew. m2 Gesamte Fläche reinigen und Fugen verschießen. B Inst.IP Gewölbe weißigen m2 Gesamte Fläche reinigen, Fugen verschießen und weißigen. C Inst.IP Gewölbe patschokkieren m2 Gesamte Fläche reinigen, Fugen verschießen und patschokkieren. LBHB18-LG10 Seite 14 von 20

10.82 14 Untergrund ausgleichen mit einer Ausgleichsschicht an Decken innen (IP D), ohne Unterschied der Höhe, ohne Unterschied der Putzart und des Putzuntergrundes. Im Positionsstichwort ist die Dicke der Ausgleichsschicht A Ausgleischssch.IP D ü.10-20mm m2 Größte Gesamthöhe: _ B Ausgleischssch.IP D ü.20-30mm m2 Größte Gesamthöhe: _ C Ausgleischssch.IP D ü.30-40mm m2 Größte Gesamthöhe: _ D Ausgleischssch.IP D ü.40-50mm m2 Größte Gesamthöhe: _ 10.83 Instandsetzen AP nach Schadensgrad 1. Erschwernisse: Alle Erschwernisse, die aus den Merkmalen einer Instandsetzung- oder Adaptierungsarbeit resultieren, sind in die Einheitspreise einkalkuliert. 2. Begriffe: Im Folgenden wird unter dem Begriff Abklopfen ein Prüfvorgang verstanden, mit dem etwaige Hohlstellen und lockere Putzteile festgestellt werden. Das Abklopfen bezieht sich immer auf die gesamte zu prüfende Fläche. Unter Abschlagen wird das Entfernen von schadhaften Teilflächen des Verputzes verstanden, die durch vorangehendes Abklopfen festgestellt werden. Der Schadensgrad wird gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt. Der angegeben Schadensgrad bezieht sich auf das Verhältnis der abgeschlagenen Teilfläche zur Prüffläche. 3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 3.1 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - behördlichen Vorschreibungen betreffend Schall- und Staubschutz - das Verwenden von Containern - das Abklopfen der gesamten Fläche - das Abschlagen von lockerem Putz - das Auskratzen etwaiger Fugen - das Reinigen von Flächen (z.b. durch Abbürsten, Abwaschen) - das Ergänzen des fehlenden Putzes in der Art des Bestandes - das Instandsetzen oder Erneuern von etwaigen Putzträgern - das Ausgleichen von Unebenheiten bis ca. 10 mm ist mit den Instandsetzungspositionen abgegolten. - ein etwa erforderliches Verfestigen des Untergrundes mit einer Tiefengrundierung - das Entsorgen der Baurestmassen 3.2 Entsorgen: Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen, das Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen. 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Der Untergrund für Verblechungen (z.b. Gesimse) wird im Folgenden mit Resche bezeichnet. Die Abwicklung der Gesimse wird ohne Resche gemessen. Abgerechnet wird die abgeklopfte Prüffläche. Putze sind mit einer Gesamtdicke bis 5 cm kalkuliert. Bei größeren Putzdicken bei mehr als 20 Prozent der bearbeiteten Fassadengesamtfläche werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Baurestmassenentsorgung vergütet. Verschiedene Fassaden: Bei gleichen Leistungen (LB-Positionen), die aber auf unterschiedlichen Fassaden zu erbringen sind, werden jeweils eigene Positionen und Vorbemerkungen verwendet. Dies erfolgt mit dem Mehrfachverwendungskennzeichen gemäß ÖNORM (eine zusätzliche Stelle am Ende des Ordnungsbegriffes, 1 bis 9 und A bis Z). Frei zu formulieren (z.b.) - ein anderer Schadensgrad (eine Dokumentation z.b. mit Planbeilagen, Ansichten, Fotos ist wird empfohlen) - eine andere Gliederungen z.b. stark gegliederte Flächen (eine Dokumentation z.b. mit Planbeilagen, Ansichten, Fotos ist wird empfohlen) - besondere Reinigungsarbeiten (z.b. das Sandstrahlen, Abbeizen oder Dampfreinigen) - besondere Reinigungsarbeiten (z.b. bei etwaigen Ausblühungen, Algen) - das genaue Anpassen an den Bestand (z.b. durch Schleifen, Spachteln oder Schlämmen), das Neuherstellen von Abformungen und künstlerischen Ausgestaltungen (z.b. von Figuren, Sinnbildern, Ornamenten, Abgüsse und Nachbauten von Gesimsen oder sonstigen auskragenden Bauteilen) - Sanierputze nach einem Trockenlegungsverfahren durch Stemmen oder Schneiden - Sanierputze nach einem Trockenlegungsverfahren durch Einschlagen von Stahlblechen - Sanierputze nach einem Trockenlegungsverfahren mit Elektroosmose - Sanierputze nach einem Trockenlegungsverfahren mit Kernbohrungen - Sanierputze nach einem Trockenlegungsverfahren mit Injektionsverfahren LBHB18-LG10 Seite 15 von 20