Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

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Transkript:

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.v., Am Dolderbach 11, 72532 Gomadingen- Marbach ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Schwarzwälder führt. Das Niedersächsische Stammbuch für Kaltblutpferde e. V. führt ein Filialzuchtbuch und hält die durch die Ursprungszuchtorganisationen aufgestellten Grundsätze ein. Im Sinne von 1a Nummer 1 und Nummer 2 der Verordnung über Zuchtorganisationen werden in dieser Anlage durch die Allgemeinen Bestimmungen sowie die Besonderen Bestimmungen über das Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltblutes die Grundsätze des Zuchtbuches über den Ursprung der Rasse Schwarzwälder Kaltblut für a) das System der Abstammungsaufzeichnung durch die Allgemeinen Bestimmungen: Satzung Abschnitt B Zuchtbuchordnung I b) die Definition der Merkmale der Rasse durch die 413b Zuchtmethode c) die Grundprinzipien des Systems zur Kennzeichnung durch die Allgemeinen Bestimmungen: Satzung Abschnitt B Zuchtbuchordnung IV d) die Definition der grundlegenden Zuchtziele durch die e) die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte durch die Allgemeinen Bestimmungen: Satzung Abschnitt B Zuchtbuchordnung I und 413c Unterteilung der Zuchtbücher f) die nachzuweisenden Ahnengenerationen durch die (1) Zuchtbuch für Hengste (2) Zuchtbuch für Stuten aufgestellt.

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen 1a Nummer 2b und d))) Rahmenzuchtziel Zuchtziel ist die Erhaltung und Züchtung eines leichten bis mittelschweren Kaltblutpferdes in den erwünschten Farben Fuchs bis Dunkelfuchs mit hellem Langhaar sowie mit korrektem, trockenem Fundament und raumgreifenden Bewegungen. Angestrebt wird eine besondere Veranlagung für das Ziehen und Fahren, sowie das Reiten im Freizeitbereich. Neben der Schönheit und dem Adel wird auf Umgänglichkeit, Gutmütigkeit und ruhiges, ausgeglichenes Temperament, Robustheit, Fruchtbarkeit und Langlebigkeit besonderer Wert gelegt. Für die Zucht des Schwarzwälder Kaltblutes gilt folgendes Zuchtziel: Rasse Herkunft Größe Farben Typ Gebäude Kopf Hals Körper Fundament Schwarzwälder Kaltblut Deutschland Stuten zwischen 148 cm und 156 cm Hengste mindestens 148 cm, ausgewachsen bis 160 cm Fuchs bis Dunkelfuchs, helles Langhaar erwünscht, Braune, Rappen und Schimmel werden jedoch nicht ausgeschlossen Zuchtziel ist die Erhaltung und Züchtung eines leichten bis mittelschweren Kaltblutpferdes mit Schönheit und Adel kurz, trocken und markant mit ausdrucksvollem großem Auge kräftig bemuskelt und gut aufgesetzt leicht- bis mittelrahmig mit schräger Schulter und breiter, stark bemuskelter Kruppe korrekt, trocken, Gelenke klar und die Hufe hart Bewegungsablauf Einsatzmöglichkeiten Besondere Merkmale raumgreifende Bewegungen. Schritt energisch, fleißig und taktvoll mit genügend Raumgriff. Trab neben Takt und energischem Antritt viel Schub aus der Hinterhand Angestrebt wird eine besondere Veranlagung für das Ziehen und Fahren, sowie das Reiten und Fahren im Freizeitbereich, Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft Umgänglichkeit, Gutmütigkeit und ruhiges, ausgeglichenes Temperament, Robustheit, Fruchtbarkeit und Langlebigkeit, Zugstärke

413b Zuchtmethode (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen 1a Nummer 1 und 2b)) Das Zuchtbuch ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht. Dem Erhalt rassespezifischer Eigenschaften ist in besonderem Maß Rechnung zu tragen. 413c Unterteilung der Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen 1a Nummer 2e) und f))) Das Zuchtbuch für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte Hengstbuch I und Hengstbuch II und Das Zuchtbuch für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte Stutbuch I und Stutbuch II und (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen 1a Nummer 2e) und f))) Für die Eintragung in die Zuchtbücher finden die Regelungen der Satzung Abschnitt B ZBO I 22.3.1 und 22.3.2 unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten besonderen Eintragungsbestimmungen Anwendung. Eintragung von Hengsten Es werden nur Hengste eingetragen deren Eltern in den ersten sechs Generationen keine Pferde fremder Rasse führen, (außer den im Zuchtversuch und zur Erhaltung der Rasse eingesetzten Hengsten Dayan, Hauenstein (Freiberger), Varus B (Schleswiger), Reith-Nero, Wirts-Diamant, Riff-Vulkan, Nerosohn (Noriker), Jup, King, Strick, Schanzer, Karlin, Narziss, Bürzel, Nemberto (Süddt. Kaltblut), Adjutant (Haflinger), Unicorn Lancelot (Welsh Cob), deren Mütter eine Leistungsprüfung im Ziehen und Fahren mit der Gesamtnote von 7,0 und besser abgelegt haben oder den Titel Staatsprämienstute führen oder eine vergleichbare Qualifikation haben, die auf einer Sammelveranstaltung nach Satzung Abschnitt B ZBO I. 21.2 a) f) mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 6,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, In den Fällen, in denen Hengste bereits in einem dem HB I für Schwarzwälder Kaltblut entsprechenden Abschnitt des Zuchtbuches einer anderen Züchtervereinigung eingetragen sind, werden diese Ergebnisse übernommen. Hengstbuch II Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, die die Anforderungen des Hengstbuches I zwar nicht erfüllen, deren Eltern aber beide im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Nachkommen von im eingetragenen Zuchtpferden können in das HB II eingetragen werden, wenn die -Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus dem Zuchtbuch (außer ) angepaart wurden, sie zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

sie gem. Satzung Abschnitt B ZBO 21.2 a) f) auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, sie im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind und die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I oder II erfüllen. Eintragung von Stuten Stutbuch I Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Eltern in den ersten sechs Generationen keine Pferde fremder Rasse führen, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. Satzung Abschnitt B ZBO I. 21.2 a) f) eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde die mind. Ein Stockmaß von 148 cm aufweisen und die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Bereits im Stutbuch II eingetragene Stuten können eine Höherstufung in das Stutbuch I erfahren, wenn diese beim Nachmessen mindestens 148 cm Widerristmaß nachweisen können und die leistungs- und abstammungsmäßigen Anforderungen für die Eintragung in Stutbuch I erfüllen. Stutbuch II Es werden Stuten frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, die die Anforderungen des Stutbuches I nicht erfüllen, deren Eltern aber beide im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Nachkommen von im eingetragenen Zuchtpferden werden eingetragen, wenn die -Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus dem Zuchtbuch (außer ) angepaart wurden, sie zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, sie in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. Satzung Abschnitt B ZBO I. 21.2 a) f) mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, sie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen. 413e Ausstellung von Zuchtbescheinigungen Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter im Zuchtbuch (außer ) eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß Satzung Abschnitt B ZBO III 31.1 als Abstammungsnachweis ausgestellt. Für alle anderen Pferde, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß Satzung Abschnitt B ZBO III 31.2 als ausgestellt.

Vater Hengstbuch I Mutter Hauptabteilung Stutbuch I Stutbuch II Abstammungsnachweis Abstammungsnachweis Haupt- Abteilung Hengstbuch II 413f Leistungsprüfungen der Zuchtrichtung Ziehen und Fahren Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt. Sie können als Stationsprüfung oder als Feldprüfung durchgeführt werden. Das Stammbuch für Kaltblutpferde führt diese grundsätzlich nur als Feldprüfung gemäß der Satzung Abschnitt B ZBO I. 21.3 durch. 413g Weitere Bestimmungen zum Schwarzwälder Kaltblut Name des Zuchttieres Die Namen von männlichen Zuchttieren beginnen mit dem Anfangsbuchstaben des Vaters, die der weiblichen Zuchttiere mit dem Anfangsbuchstaben der Mutterlinie (Stammmutter, 2. und 3. Generation Anfangsbuchstaben der Mütter). Ein für einen Hengst einmal vergebener Name darf nicht mehr für einen anderen als den Vollbruder dieses Hengstes (mit entsprechendem Zusatz II etc.) verwendet werden.