Unfallverhütungs- vorschrift Feuerwehren
Gesetzesgrundlagen GUV-V C53 Ausgabe Mai 1989, in der Fassung vom Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1991 UVV Feuerwehren UVV Allgemeine Vorschriften GUV - AV 1
Begriffsbestimmung: 1. Feuerwehren Einheiten die nach landesrechtlichen Bestimmungen als Feuerwehren aufgestellt sind. 2. Feuerwehreinrichtungen alle für den Feuerwehrdienst eingesetzten Mittel, insbesondere bauliche Anlagen, FahrzeugeGeräteund Ausrüstungen, ausgenommen Hilfs- und Betriebsstoffe. 3 Feuerwehrangehörige Personen, die aktiv im Feuerwehrdienst tätig sind (Feuerwehrdienstleistende, Feuerwehranwärter und Angehörige der Jugendfeuerwehren).
Begriffsbestimmungen 4. Feuerwehrdienst dienstliche Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen, inbesondere bei Ausbildung und Einsatz. 5. Einsatzort die Stelle, an der die Feuerwehr dienstlich tätig wird. 6. Unternehmer der Träger der Feuerwehr nach landesrechtlichen Vorschriften. 7. Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Gefahren für Leben und Gesundheit erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrung vermutet werden.
Wodurch werden Unfälle begünstigt Aufregung, Hast und unnötige Eile Übermüdung, mangelhafte körperliche und seelische Leistungsfähigkeit zu lange Einsatzdauer, keine rechtzeitige Ablösung Entkräftung alkoholhaltige Getränke vor und während des Feuerwehrdienstes. Betriebsblindheit schnelles und unbedachtes Handeln
Wofür braucht man die UVV Feuerwehren? Orientiert sich an der Praxis des Feuerwehrdienstes Hilft uns Unfälle zu vermeiden Ist eine wichtige Informationsquelle über Unfallgefahren Orientiert sich an der Praxis des Feuerwehrdienstes Enthält Schutzziele, die in Durchführungsanweisungen erklärt werden Gibt uns Hinweise auf einsatztaktisch richtiges Vorgehen
Was tun wenn etwas passiert? Verfahrensweise bei Unfällen Unfall schriftlich aufnehmen. Unfallmeldung ausfüllen, Unfallmeldung vom Löschbezirksführer unterschreiben lassen Jede, auch kleinere Verletzung wird ins Verbandsbuch aufgenommen! Dem Arzt Informieren, dass es sich um ein: Feuerwehrdienstunfall handelt und die Feuerwehr-Unfallkasse zuständiger Unfallversicherungsträger ist. Den Verantwortlichen Träger des Feuerschutzes so schnell wie möglich informieren. Den Arbeitgeber informieren.
Unterweisung Feuerwehrangehörige sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie mindestens einmal im Jahr über die Gefahren im Feuerwehrdienst, sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen.
Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Persönliche Schutzausrüstung: Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Einsatz müssen folgende persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden:
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz - Feuerwehrschutzanzug - Feuerwehrschutzhandschuhe - Feuerwehrschutzschuhwerk
Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die auf diese Gefahren abgestimmt sind. Feuerwehrleine mit Tragebeutel DIN 14920 Atemschutzgerät Sonderschutzkleidung wie z. B. Chemiekalienschutzanzug, Hitzeschutzkleidung Tauchausrüstung Gehörschutz und anderes
Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes sind für jeden Feuerwehrangehörigen die bereits bezeichneten persönlichen Schutzausrüstungen bereitzustellen. Kostenträger für die persönliche Schutzausrüstung ist die Gemeinde. Zur Verfügung gestellte Schutzausrüstungen müssen während des Übungsdienstes getragen werden und sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Persönliche Anforderungen Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.
Feuerwehranwärter und Angehörige der Jugendfeuerwehr Beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen der Jugendfeuerwehren ist deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen. Feuerwehranwärter dürfen nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.
Instandhaltung Feuerwehreinrichtungen sind instandzuhalten und schadhafte Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge unverzüglich der Benutzung zu entziehen.
Prüfungen Sichtprüfungen Feuerwehrsicherheitsgurte, Fangleinen, Sprung- Rettungsgeräte, Leitern und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf Abnutzung und Fehlerstellen zu unterziehen.
Verhalten im Feuerwehrdienst Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
Besondere Bedingungen Verhalten im Feuerwehrdienst Die speziellen Schutzausrüstungen sind je nach der Einsatzsituation zu bestimmen. Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen hiergegen durch Warn- oder Absperrmaßnahmen geschützt werden.
Bei Gefährdung durch den Straßenverkehr sind zur Sicherung der Feuerwehrangehörigen vorrangig Absperrmaßnahmen durchzuführen. Weitere Maßnahmen der Verkehrslenkung fallen in den Aufgabenbereich der Polizei. Maßnahmen sind in Abhängigkeit der jeweiligen Verkehrsnutzung einer Straße zu treffen.
Es gelten für Kraftfahrstraßen oder Bundesautobahnen ein Sicherheitsabstand von: ca. 800m, Auf Landes- oder Bundesstraßen : ca. 200m In geschlossenen Ortschaften : ca. 60 m.
Der Anhalteweg bei einer Geschwindigkeit von 160km/h beträgt ca. 310m, bei 100 km/h ca. 130m und im Stadtverkehr bei 50 km/h ca. 40m
Unübersichtliche Straßenführung Bei unübersichtlicher Straßenführung immer nach beiden Seiten absichern. Vor Kuppen in ausreichendem Abstand sichern. Einsatzfahrzeuge deshalb so aufstellen, daß die Einsatzstelle vor fließendem Verkehr und Folgeunfällen weitestgehend geschützt wird.
Verhalten im Feuerwehrdienst Tragbare Feuerwehrgeräte müssen von so vielen Feuerwehrangehörigen getragen werden, wie Griffe vorhanden sind.
Feuerwehrfahrzeuge an Einsatzorten so aufstellen, daß lange Transportwege vermieden werden. Feuerwehrfahrzeuge so aufstellen, daß keine Stolperstellen im Standbereich vor Fahrzeugtüren und Fahrzeuggeräteräumen vorhanden sind. Fahrzeuge und Anhänger vor dem Be- und Ent-laden gegen Wegrollen sichern, besonders an Straßen und Geländen mit Gefälle. Tragkraftspritzen, Stromerzeuger und andere schwere Geräte müssen von mindestens so vielen Personen getragen werden wie Handgriffe vorhanden sind.
Betrieb von Verbrennungsmotoren Verbrennungsmotoren sind so zu betreiben, daß Feuerwehrangehörige durch Abgase nicht gefährdet werden. Werden Verbrennungsmotoren von Hand angeworfen, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß Feuerwehrangehörige durch Kurbelrückschlag nicht gefährdet werden.
Wasserförderung Bei Auf- und Abbau der Löschwasserversorgung passieren 51% der Unfälle der Freiwilligen Feuerwehr.
Wasserförderung Strahlrohre, Schläuche und Verteiler sind so zu benutzen, daß Feuerwehrangehörige beim Umgang mit diesen Geräten sowie durch den Wasserstrahl nicht gefährdet werden.
Gefahr von herabhängenden Schlauchkupplungen getroffen zu werden. Schläuche beim Ausrollen unmittelbar an den Kupplungen festhalten.
1. Gefahr von Stolpern und Umknicken durch Ausrutschen auf nassen Boden und kreuz und quer verlegte Schläuche.
1. Schlagartiges Öffnen von Pumpen ist zu vermeiden.
2. Durch schlecht verlegte Schlauchreserven, durch Unachtsamkeit des Feuerwehrmann und das schlagartige Öffnen der Pumpe ensteht diese Gefahr.
3. Schlagartiges Schliessen von Strahlrohren und Verteilern ist zu vermeiden.
4. Ein schlagendes Strahlrohr niemals aufheben Zuerst : Wasser halt! und dann das Strahlrohr aufheben.
5. Ein B-Strahlrohr muss von min. 3 Leuten gehalten werden, unter Verwendung eines Stützkrümmers auch von 2 Personen.
6. Ein Strahlrohr darf nie am Körper befestigt werden.
7. Beim Besteigen von Leitern wird der Schlauch über der Schulter getragen und das Strahlrohr nicht zwischen Sicherheitsgurt und Körper gesteckt. Strahlrohr von der Vorderseite über die Schulter legen, so dass das Strahlrohr auf dem Rücken liegt.
von herabfallenden Teilen getroffen zu werden von umstürzenden Gebäudeteilen getroffen zu werden davor bietet auch die Schutzkleidung keinen Schutz
Einsturz- und Absturzgefahren Bei Objekten, deren Standsicherheit zweifelhaft ist, müssen Sicherungsmaßnahmen gegen Einsturz getroffen werden, soweit dies zum Schutz der Feuerwehrangehörigen erforderlich ist.
fehlende Sicherungsmaßnahmen gegen Durchstürzen keine Sicherung gegen Abrutschen
Besondere Bedingungen Einsturz- und Absturzgefahren Decken und Dächer, die für ein Begehen aus konstruktiven Gründen oder durch Brand und sonstige Einwirkungen nicht ausreichend tragfähig sind, sowie sonstige Stellen mit Absturzgefahr dürfen nur betreten werden, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbruch und Absturz getroffen sind.
Geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz sind z. B. Anseilen, Benutzen von Hilfsmitteln wie tragfähige Bohlen, Leitern. Durch die Verteilung seines Körpergewichts auf ein 3m langes Brett, verringert man die Materialspannung um fast das 100 fache. Nicht begehbar sind Bauteile, die beim Begehen brechen können oder die aus ihrem Auflager abrutschen können wie z. B. : - Faserzement Platten - abgehängte Zwischendecken - Oberlichter...
Einsatz mit Atemschutzgeräten Können Feuerwehrangehörige durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe gefährdet werden, müssen je nach der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.
Gefahr durch Einatmen von Atemgiften Sauerstoffmangel
Beim Brandeinsatz muss grundsätzlich mit dem Auftreten von Sauerstoffmangel oder gesundheitsgefährdenden Stoffen unbekannter Art und Konzentration gerechnet werden. Als Atemschutz sind von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkende Geräte einzusetzen, d. h. Preßluftatmer. Filtergeräte dürfen beim Innenangriff nicht eingesetzt werden.
Welche Maßnahmen sind unerlässlich, wenn ein Atemschutztrupp an unübersichtlichen Einsatzstellen oder in verqualmten Bereichen eingesetzt wird?
Schlauchverbindung Feuerwehrleine Zusätzlich Funkverbindung Verbindungspersonen
Einsatz mit Atemschutzgeräten Je nach der Situation am Einsatzort muß ein Rettungstrupp mit von Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutzgeräten zum sofortigen Einsatz bereitstehen. Beim Einsatz mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutzgeräten ist dafür zu sorgen, daß eine Verbindung zwischen Atemschutzgeräteträger und Feuerwehrangehörigen, die sich in nicht gefährdetem Bereich aufhalten, sichergestellt ist.
An größeren und unübersichtlichen Einsatzstellen soll die Anzahl der bereitstehenden Rettungstrupps der Anzahl der eingesetzten Trupps entsprechen.
Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereichs anlegen Bei der Atemschutzüberwachung abmelden Den Lungenautomat bei längeren Anmarschwegen, erst vor dem Gefahrenbereich anschließen Unter Atemschutz nur truppweise vorgehen Der Rückzug wird ebenfalls nur truppweise gemacht Nach dem Einsatz hat sich der Trupp zurückzumelden
Gefährdung durch elektrischen Strom Es dürfen nur solche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel eingesetzt werden, die entsprechend den zu erwartenden Einsatzbedingungen ausgelegt sind.
Gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile schützen: Schutzisolierung Fehlerstrom-Schutzschalter kurz FI genannt
Elektrische Betriebsmittel sollten an Einsatzstellen nur netzunabhängig über mitgebrachte Stromerzeuger betrieben werden Müssen Betriebsmittel an fremde Installationen angeschlossen werden, ist ein FI-Schutzschalter dazwischen zu schalten (elektrische Pumpe) Leitungstrommeln sind bei Benutzung immer ganz abzuwickeln Die Gesamtleitungslänge sollte 100m nicht überschreiten Geräteanschlußleitungen von Flutlichtstrahlern sind ganz abzuwickeln
Wiederholungsprüfungen: - Sichtprüfung - Schutzleiterprüfung - Funktionsprüfung
Gefährdung durch elektrischen Strom Bei Einsätzen in elektrischen Anlagen und in deren Nähe sind Maßnahmen zu treffen, die verhindern, daß Feuerwehrangehörige durch elektrischen Strom gefährdet werden.
Die wirksamste Schutzmaßnahme bei Unklarheiten ist Abstand halten!!!
Sicherheitsabstände beim Löschmitteleinsatz Mindestabstände zwischen der Löschmittelaustrittsöffnung und unter Spannung stehenden Anlagenteilen sollen Einsatzkräfte vor Stromeinwirkung schützen Aus einer Versuchsanlage wurden für den Einsatz genormter C-Mehrzweckstrahlrohre Richtwerte ermittelt, die aber unter Berücksichtigung des Löschwasserabflußes zu beachten sind. Genauso bei höheren Spannungen, Abstand halten!. Bei Bränden in elektrischen Anlagen kein Schaum verwenden, dieses bilden einen geschlossenen Sprühnebel
Elektrische Anlagen Abstandsrichtwerte für den Strahlrohreinsatz: Verwendung von CM-Strahlrohren bei unbekannten Spannungen nach VDE 0132 Sprühstrahl - Niederspannung - 1000 V - Hochspannung - Vollstrahl 1 Meter 5 Meter 5 Meter 10 Meter
Verwendung von Hohlstrahlrohren im Bereich elektrischer Anlagen Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen entfallen zu lassen. Alle nicht genormten Strahlrohre, die vor dem Erscheinen der DIN 14 367 beschafft wurden, aber auch Hohlstrahlrohre, die nach DIN 14 367 in den Verkehr gebracht werden, dürfen bei der Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen nur benutzt werden, wenn die elektrische Anlage freigeschaltet ist.
Luftheber Die Stellteile der Befehlseinrichtungen von Lufthebern sind so aufzustellen, daß die Feuerwehrangehörigen weder durch Tragemittel noch durch Lasten gefährdet werden. Luftheber sind so aufzustellen und zu benutzen, daß spitze oder scharfe Gegenstände sowie thermische Einwirkungen tragende Teile des Gerätes nicht beschädigen.
Steuergerät außerhalb des Arbeitsbereiches Sichtkontakt Unterbauen
Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte Bei der Verwendung hydraulisch betätigter Rettungsgeräte ist durch geeignete Maßnahmen darauf zu achten, daß Feuerwehrangehörige durch freigesetzte oder auf andere Gegenstände übertragende Energien nicht verletzt werden. Beim Arbeiten mit hydraulisch betätigten Rettungsgeräten müssen Feuerwehrangehörige Gesichtsschutz tragen.
Vorsicht: Materialspannungen Schneidgeräte möglichst rechtwinklig ansetzen unbeteiligte Feuerwehrleute in sicherem Abstand begeben
Elektrische Betriebsmittel an explosionsgefährdeten Einsatzstellen dürfen nur verwendet werden, wenn diese Ex-geschützt sind. Deshalb ist der Einsatz privater Handys an Einsatzstellen und im Rettungsdienst unzulässig. Darunter fallen auch Geräte wie Fotokameras, Taschenlampen, Melder usw
Leitern!!!!!! Schiebleitern im Freistand nicht über den Stützstand hinaus besteigen! Belastungsmaxima: Anstellleiter je ein Mann pro zwei Leiterteile Schiebleitern je ein Mann pro Leiterteil Leitern, die als 2. Rettungsweg oder Angriffsweg dienen, niemals entfernen!
Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit