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Transkript:

Qualität und Erfahrung aus über 100 Jahren Märkte führen, Werte leben, Menschen begeistern. 1

Stromversorgungseinheiten g in TK-Netzen nach dem neuesten Stand der Technik / dem aktuellen Stand der Normen und Richtlinien

Hintergrundinformationen Im Bereich der Stromversorgungseinheiten (SVE n) werden unzählige Varianten eingesetzt. Früher wurde innerhalb einer TK-Anlage keinerlei Strom für die Verteilung der Kupferdoppelader benötigt. Heutzutage ist er in den Outdoorgehäusen, unabhängig von der TK-Technologie (Kupfer-Doppelader Doppelader, Koaxial, Glasfaser Funk) nicht mehr wegzudenken. Seit 2005 hat sich Spelsberg mit einem Teil seiner Produktpalette auf diese Anwendungsfälle spezialisiert und dafür spezielle Stromversorgungseinheiten konzipiert. 3

Bisherige Vorschriften / Normenlage Vorwort Diese Richtlinie beruht auf Vereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom AG und dem Verband der Netzbetreiber VDN e. V. beim VDEW, Berlin. Sie ersetzt die analoge Richtlinie von August 1994, die seinerzeit zwischen VDEW und Telekom vereinbart wurde. Die darin getroffenen Aussagen werden im Prinzip übernommen und um Anschlüsse für Multifunktionsgehäuse der Telekom erweitert. Sie beschreibt den Anschluss von TK-Anlagen an das Niederspannungsnetz der Verteilungsnetzbetreiber (VNB). Die Richtlinie gilt im gesamten Bereich der Deutschen Telekom AG und kann sinngemäß auch für den Anschluss von TK Anlagen anderer TK-Netzbetreiber angewendet werden. 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für den Anschluss von TK-Anlagen im Freien an das Niederspannungsnetz des VNB. Dieses sind z. B. Fernsprechhäuschen (FeH), Fernsprechhauben-Standsäulen (FeHb), Breitbandkommunikationsanlagen (BK-Anlagen), Kabelverzweigergehäuse (KVz-Gehäuse) und Multifunktionsgehäuse (MFG) der Deutschen Telekom AG. Die Richtlinie legt abweichend von den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) die Ausführung von Einphasen-Wechselstromanschlüssen und, soweit die Anwendung es erfordert, auch die Ausführung des Zählerplatzes in Außengehäusen fest. Im übrigen gelten die TAB des jeweiligen VNB. Die nach dem Hausanschluss bzw. Zähler angeschlossenen Baugruppen und Schutzeinrichtungen, z.b. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Überstrom- Schutzeinrichtungen, Überspannungsschutz-Einrichtungen, liegen in der Verantwortung des Betreibers der TK-Anlage. 4

Diverse Stromversorgungseinheiten Beispiel:. 19 -Variante montiert in einem 19 oder ETSI-Gestell Beispiel: Säulen-Variante montiert in einer Fernmeldebucht Beispiel: Basement-Variante montiert in einer Sockel des MFG 5

Information Forum Netztechnik (aktuelle Vorschriften) 6

Information Forum Netztechnik 7

Erläuterungen zur VDE AR 4102 5.2 Aufbau Anschlussschränke bestehen in der Regel aus folgenden Betriebsmitteln/Funktionsflächen: zb z.b. Outdoorgehäuse, Multifunktionsgehäuse, KVz 5.3 Schutzart, Schutzklasse und Schutzmaßnahme Die Schutzart t des Gehäuses muss mindestens IP 44 betragen. Die Betriebsmittel nach 5.2, b) bis d) und die Umhüllung der Trennvorrichtung nach 5.2, e) sind in Schutzklasse II auszuwählen. b) Hausanschlusskasten (DIN VDE 0660-505) c) Zählerplatz mit Raum für Zusatzeinrichtungen d) Stromkreisverteiler/Installationskleinverteiler für anwendungsspezifische Betriebsmittel e) Trennvorrichtung (VDE-AR-N 4101). 5.6 Anwendungsspezifische Betriebsmittel Innerhalb des Anschlussschrankes können zusätzliche Einrichtungen wie z. B. Netzteile, Kommunikationstechnik, Schutzgeräte oder Leistungsschütze integriert sein. Im Allgemeinen gilt Absatz 1 als erfüllt, wenn die Betriebsmittel und die Anschlussschränke die einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien der Europäischen Union erfüllen und insbesondere die Grenzwerte der Normenreihe DIN EN 61000-3 (DIN VDE 0838) einhalten. 8

Kleinkabel-Hausanschlusskasten (Wechselstrom) Auszug aus der VDE AR 4102 Bei Anschlussschränken mit einphasigem Netzanschluss bis zu einer Anschlussleistung von 4,6 kva können auch HAKs für einphasigen Anschluss nach 7.3 eingesetzt werden. 7.3 Hausanschlusskasten für einphasigen Anschluss Der Montageplatz und der HAK für einphasigen Anschluss entsprechen der Funktionalität nach 7.1, Der HAK für einen einphasigen Anschluss muss nach DIN VDE 0660-505 geprüft sein. 9

Aktuelle Vorschriften / Normenlage 10

Zählergehäuse Für Anlagen mit einphasigem Anschluss und einer Anschlussleistung bis 4,6 kva kann ein TSG-Feld nach DIN 43870-2 oder eine BKE nach DIN V VDE V 0603-5 verwendet werden. Letztere ist nach DIN V VDE V 0603-5, Anhang A zu prüfen. 11

Aktuelle Vorschriften / Normenlage Quelle: FNN Fachforum 2013 12

Automatengehäuse Funktionsflächen für Zählerplätze sind in Bezug auf die Maßangaben nach DIN 43870-2 und in Bezug auf die Funktionen (z. B. für Kommunikationsanbindung, Spannungsversorgung) nach VDE-AR-N 4101 auszuführen. Bei Anschlussschränken, zu denen ausschließlich Elektrofachkräfte Zugang haben, darf die Trennvorrichtung auch nach der Messeinrichtung installiert sein, wobei dann eine Trennvorrichtung* nach DIN VDE 0100-530 zu verwenden ist. Auf den Anschlussraum vor der Messeinrichtung kann in diesem Fall verzichtet werden. * Gegenüber selektiven Leitungsschutzschaltern ist hier ein erhebliches Einsparpotential gegeben! 13

System Informationen modularer Aufbau kompakte Bauform horizontal und vertikal miteinander kombinierbar eine Gehäusegröße für viele Anwendungsfälle 14

Zukunft Neu optimiert Beispiel UNi 4 Quelle: Fa. Berthold Sichert GmbH Beispiel UNi 4 Beispiel MFG optimiert = nach der VDE AR 4102 vom 01.04.2012 Æ geringer Platzbedarf Æ Platz für Geräte zur Datenübertragung der Messstellen. Um die Vielfallt der SVE n unterschiedlichen SVE n einzudämmen ist es möglich durch die Anwendung eines Messstellenbetreibers den Zählerplatz zusätzlich zu reduzieren. 15

Bezugsquelle der VDE-AR-N 4102 16

Bezugsquelle der VDE-AR-N 4102 Quelle: FNN Fachforum 2013 17

Normenanträge Quelle: FNN Fachforum 2013 18

Danke für die Aufmerksamkeit SVE Stromversorgungseinheiten powered by Referent: Klaus Gebauer Stellvertretender Leiter Vertrieb Industrie Branchenmanagement Telekommunikations- und Verkehrstechnik Günther Spelsberg GmbH + Co. KG Im Gewerbepark 1-58579 Schalksmühle Tel.: +49 (0) 2355 / 892-176 Fax.: +49 (0) 2355 / 892-50 176 Mail: kgb@spelsberg.de Mobil: +49 (0) 170 / 31 66 296 Mit freundlicher Unterstützung der Fa. Berthold Sichert GmbH 19