Der richtige Umgang mit Abfällen aus dem Gesundheitswesen

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Transkript:

Gewerbe-Information 4 Abfallwirtschaftsbetrieb München Medizinische Abfälle Gerade die Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens ist sehr komplex. Eine Vielzahl unterschied lichster Arten von medizinspezifischen Abfällen gilt es auf dem jeweils vorgeschriebenen Weg zu sammeln, zu lagern und zu transportieren, so dass es auf keinen Fall zu einer Gefährdung der Allgemeinheit kommen kann. er richtige Umgang mit Abfällen aus dem Gesundheitswesen ieses Faltblatt hilft Ihnen mit einer übersichtlichen Tabelle schnell den richtigen Entsorgungsweg zu finden. Gewerbe-Information des Abfallwirtschaftsbetriebes München Medizinische Abfälle, Februar 2009

AVV-Bezeichnung Spitze oder scharfe Gegenstände. Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven. Abfalldefinition Spitze und scharfe Gegenstände, auch als sharps be zeich net. Körperteile, Organabfälle, ge füllte Behältnisse mit Blut und Blutprodukten. Bestandteile Skalpelle, Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen. Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen. Körperteile, Organabfälle, Blutbeutel, mit Blut oder flüssigen Blutprodukten gefüllte Behältnisse. Andere Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden. Abfälle, die mit meldepflichtigen Erregern be haftet sind, wenn da - durch eine Verbreitung der Krankheit zu be fürchten ist (siehe LAGA-Richtlinie!) Abfälle, die mit erregerhaltigem Blut, Sekret oder Exkret behaftet sind oder Blut in flüssiger Form enthalten, z.b. mit Blut oder Sekret gefüllte Gefäße, blut- oder sekretgetränkter Abfall aus Operationen, gebrauchte ialysesysteme aus Behandlung bekannter Virusträger. Mikrobiologische Kulturen aus z.b. Instituten für Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Labormedizin, Arztpraxen mit entsprechender Tätigkeit. Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.b. Wäsche, Gipsverbände, Einwegkleidung). Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten. Mit Blut, Sekreten bzw. Exkreten behaftete Abfälle, wie Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel etc.. Chemikalienabfälle Wund- und Gipsverbände, Stuhlwindeln, Einwegwäsche, Einwegartikel (z.b. Spritzenkörper), etc.. Gering mit Zytostatika kontaminierte Abfälle, wie Tupfer, Ärmelstulpen, Handschuhe, Atemschutzmasken, Einmalkittel, Plastik-/ Papiermaterial, Aufwischtücher, leere Zytostatikabehältnisse nach bestimmungsgemäßer Anwendung (Ampullen, Spritzenkörper ohne Kanülen etc.), Luftfilter und sonstiges gering kontaminiertes Material von Sicherheitswerkbänken. Nicht getrennt erfasste, nicht kontaminierte Fraktionen von Papier, Glas, Kunststoffen (diese werden unter eigenen Abfallschlüsseln gesammelt). Säuren, Laugen, halogenierte Lösemittel, sonstige Lösemittel, anorganische Laborchemikalien einschließlich iagnostikarestmengen, organische Laborchemikalien einschließlich iagnostikarestmengen, Fixierbäder, Entwicklerbäder, esinfektionsund Reinigungsmittelkonzentrate, nicht restentleerte ruckgaspackungen, Formaldehydlösungen. Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen. Chemikalienabfälle z.b. Reinigungsmittel, Händedesinfektionsmittel, verbrauchter Atemkalk. Abfälle aus diagnostischen Apparaten, die aufgrund der geringen Chemikalienkonzentration nicht AS 18 01 06 zugeordnet werden müssen. Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel. Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen. Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin. CMR-Arzneimittel nach TRGS 525; Abfälle, die aus Resten oder Fehlchargen dieser Arzneimittel bestehen oder deutlich erkennbar mit CMR-Arzneimitteln verunreinigt sind (stark verunreinigt). Altarzneimittel, einschließlich unverbrauchter Röntgenkontrastmittel. Inhalte von Amalgamabscheidern, Amalgamreste, extrahierte Zähne mit Amalgamfüllungen. Nicht vollständig entleerte Originalbehälter (z.b. bei Therapieabbruch angefallene oder nicht bestimmungsgemäß angewandte Zytostatika), verfallene CMR-Arzneimittel in Originalpackungen, Reste an Trockensubstanzen und zerbrochene Tabletten, Spritzenkörper und Infusionsflaschen/ -beuteln mit deutlich erkennbaren Flüssigkeitsspiegeln/Restinhalten (>20 ml), Infusionssysteme und sonstiges mit Zytostatika kontaminiertes Material (>20ml), z.b. ruckentlastungs- und Überleitungssysteme, durch Freisetzung großer Flüssigkeitsmengen oder Feststoffe bei der Zubereitung oder Anwendung von Zytostatika kontaminiertes Material (z.b. Unterlagen, persönliche Schutzausrüstung). Altarzneimittel, Röntgenkontrastmittel, Infusionslösungen. Amalgam (Quecksilber), Extrahierte Zähne mit Amalgamfüllung, Amalgamabscheiderinhalte. Unterkapitel: Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle). Verpackungsmaterial aller Art. Verpackungen aus Papier, Pappe, Kunststoffe, Glas, Holz, Metall, Verbundmaterialien. Gemischte Siedlungsabfälle. Restmüll und Praxismüll. Restmüll, Wund-Gipsverbände, Einwegwäsche, Kanülen, Spritzen an deren Sammlung und Transport aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden. 2 Gewerbe-Information des Abfallwirtschaftsbetriebes München Medizinische Abfälle, Februar 2009

Anfallstellen Gesamter Bereich der Patientenversorgung. z.b. Operationsräume, ambulante Einrichtungen mit entsprechenden Tätigkeiten. z.b. Operationsräume, Isoliereinheiten von Krankenhäusern, mikrobiologische Laboratorien, klinisch-chemische und infektionsserologische Laboratorien, ialysestationen und -zentren bei Be hand lung bekannter Hepatitisvirusträger, Abteilungen für Pathologie. Gesamter Bereich der Patientenversorgung. Sammlung / Lagerung Erfassung am Abfallort in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen, kein Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln. Gesonderte Erfassung am Anfallort, keine Vermischung mit Siedlungsabfällen, kein Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln, Sammlung in sorgfältig verschlossenen Einwegbehältnissen (zur Verbrennung geeignet). Zur Vermeidung von Gasbildung begrenzte Lagerung. Am Anfallort verpacken in reißfeste, feuchtigkeitsbeständige und dichte Behältnisse. Sammlung in sorgfältig verschlossenen Einwegbehältnissen (zur Verbrennung geeignet, Bauartzulassung). Kein Umfüllen oder Sortieren. Zur Vermeidung von Gasbildung begrenzte Lagerung. Sammlung in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen. iese verpackt in roten Säcken. Transport nur in sorgfältig verschlossenen Behältnissen (ggf. in Kombination mit Rücklaufbehältern). Kein Umfüllen (auch nicht im zentralen Lager), Sortieren oder Vorbehandeln. Container müssen gekenzeichnet sein. Entsorgung Keine Sortierung! Ggf. Entsorgung gemeinsam mit Abfällen des AS 18 01 04. Gesonderte Beseitigung in Klinikmüllverbrennungsanlagen, einzelne Blutbeutel: Entleerung in die Kanalisation möglich (unter Beachtung hygienischer und infektionspräventiver Gesichtspunkte). Kommunale Abwassersatzung beachten. Keine Verwertung! Keine Verdichtung oder Zerkleinerung. Entsorgung als gefährlicher Abfall mit Entsorgungsnachweis: Beseitigung in zugelassener Abfallverbrennungsanlage, z.b. Sonderabfallverbrennung (SAV). Oder: esinfektion mit vom RKI zugelassenen Verfahren, dann Entsorgung wie AS 18 01 04. Achtung: Einschränkung bei bestimmten Erregern (CJK, TSE). Verbrennung in zugelassener Abfallverbrennungsanlage. Behältnisse mit größeren Mengen Körperflüssigkeiten können nach Rücksprache mit MSE (Info-Telefon 96211) unter Beachtung von hygienischen und infektionspräventiven Gesichtspunkten in die Kanalisation entleert werden (kommunale Abwas sersatzung beachten). Alternativ ist durch geeignete Maß nahmen sicherzustellen, dass keine flüssigen Inhaltsstoffe austreten. iagnostische Apparate, Laborbereiche, Pathologie iagnostische Apparate, Laborbereiche. Bereich der Patientenversorgung mit Anwendung von Zytostatika und Vi russtatika (z.b. Onkologie), Apotheken, Arztpraxen, Laborbereich. Vorzugsweise getrennte Sammlung der Einzelfraktionen unter eigenem AS. Bei größeren Anfallmengen, Entsorgung unter speziellerem AS siehe LAGA-Richtlinie. Sammlung und Lagerung in für den Transport zugelassenen verschlossenen Behältnissen. Lagerräume mit ausreichender Belüftung. Ggf. getrennte Sammlung der Einzelfraktionen unter eigenem AS. Sammlung und Lagerung in für den Transport zugelassenen verschlossenen Behältnissen. Lagerräume mit ausreichender Belüftung. In bauartgeprüften, stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen. Kein Umfüllen und Sortieren! Kein Vorbehandeln. Transport und Lagerung fest verschlossen. Entsorgung als gefährlicher Abfall mit Entsorgungsnachweis (SAV, CPB). Entsprechend der Abfallzusammensetzung. Entsorgung als gefährlicher Abfall mit Entsorgungsnachweis in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen, z.b. Sonderabfallverbrennung (SAV). Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen. Zahnarztpraxen, Zahnkliniken. Gesamter Klinikbereich. Kleine Arztpraxen. Getrennte Erfassung. Zugriffsichere Sammlung, um missbräuchliche Verwendung auszuschließen. Getrennte Sammlung. Regelmäßige Entsorgung. Getrennte Sammlung der Einzelfraktionen unter eigenem AS: 15 01 01: Verpackungen aus Papier und Pappe = Blaue Tonne } 15 01 02: Verpackungen aus Kunststoff 15 01 03: Verpackungen aus Holz Absprache 15 01 04: Verpackungen aus Metall = mit 15 01 05: Verbundverpackungen Vertreiber 15 01 06: gemischte Verpackungen 15 01 06: sonstige gemischte Verpackungen = AzV Tonne 15 01 10: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. Verpackungen von Zytostatika, etc. siehe AS 18 01 08. Restmülltonne Kanülen, Spritzen, restentleert nur in bruch- und stichfesten Behältern, siehe auch AES 9. iese verpackt in roten Säcken. Vorzugweise Verbrennung in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen (Hausmüllverbrennung, Sonderabfallverbrennung). Bei kleineren Mengen ist eine Entsorgung mit 18 01 04 möglich! Stoffliche Verwertung durch den Hersteller oder Vertreiber von Amalgam bzw. dem von diesen beauftragten Verwerter. Postalischer Versand bei Rücknahme zum Zweck der stofflichen Verwertung ist möglich, sofern Befreiung von Nachweispflichten erteilt ist. Transportbedingungen beachten! Entsorgung über Rücknahmesysteme der Vertreiber (z.b. S). Verwertung der nicht schädlich verunreinigten Fraktionen. Sammlung und Entsorgung unter AS 15 01 10 als gefährlicher Abfall mit Entsorgungsnachweis. Hausmüllverbrennung. 3

AVV Abfallschlüssel LAGA Gruppe Abfalleinstufung Hinweise AS 18 01 01 B Eine sichere esinfektion der Kanülen-Hohlräume ist schwierig. Analoge Anwendung auch auf AS 18 02 01 AS 18 01 02 E iese Einstufung gilt nur für Abfälle, die nicht unter AS 18 01 03 einzustufen sind. Extrahierte Zähne sind keine Körperteile i. S. dieses Abfallschlüssels. AS 18 01 03 C Auch: spitze und scharfe Gegenstände, Körperteile und Organabfälle von Patienten mit entsprechenden Krankheiten. Analoge Anwendung auch auf AS 18 02 02. AS 18 01 04 B iese Einstufung gilt nur für Abfälle, die nicht AS 18 01 03 zuzuordnen sind. Analoge Anwendung auch auf AS 18 02 03. ieser Abfall stellt ein Gemisch aus einer Vielzahl von Abfällen dar, dem auch andere nicht gefährliche Abfälle zugegeben werden können, für die aufgrund der geringen Menge eine eigenständige Entsorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. AS 18 01 06 In größeren Mengen getrennt anfallende Chemikalienabfälle nicht vermischen, sondern unter dem entsprechenden AS getrennt sammeln und entsorgen. Analoge Anwendung auf AS 18 02 05. AS 18 01 07 / A In größeren Mengen getrennt anfallende Chemikalienabfälle nicht vermischen, sondern unter dem entsprechenden AS getrennt sammeln und entsorgen. Analoge Anwendung auf AS 18 02 06. AS 18 01 08 Gering kontaminierte Abfälle, wie Tupfer, Handschuhe, Einmalkittel, Aufwischtücher, leere Zytostatikabehältnisse nach bestimmungsgemäßer Anwendung, Luftfilter und sonstiges gering kontaminiertes Material von Sicherheitswerkbänken, etc. sind AS 18 01 04 zuzuordnen. Analoge Anwendung auf AS 18 02 07. AS 18 01 09 Achtung! Praxisinhaber/Krankenhaus kann im Schadensfall infolge missbräuchlicher Verwendung wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden! Analoge Anwendung auf AS 18 02 08. AS 18 01 10 AS 15 01 XX A bzw. Ausnahme: AS 15 01 10 ist gefährlich. Gleichartige Abfälle, die nicht Verpackungen waren, sind unter AVV Gruppe 20 01 einzustufen. Nach Absprache mit Entsorger / Betreiber des Rücknahmesystems ggf. Zugabe zu Verpackungsabfällen möglich. Alle Angaben ohne Gewähr AS 20 03 01 Entsorgung AS 18 01 01 über die Restmülltonne } AS 18 01 04 B Nur bei Praxen mit geringem Abfallaufkommen ist keine Zuordnung zu speziellem Abfallschlüssel notwendig. 4

Obergriffe der einzelnen Spalten AVV Bezeichnung benennt die Art des Abfalls gemäß dem Anhang zur Abfallverzeichnis Verordnung (zum AS zugehöriger Text) Abfalldefinition umschreibt die unter diesen Schlüssel fallenden Abfälle Bestandteile enthält beispielhafte Auflistung der Bestandteile des jeweiligen Abfalls Anfallstellen benennt mögliche Anfallstellen des jeweiligen Abfalls Sammlung/Lagerung enthält Hinweise zur Sammlung und Lagerung Entsorgung enthält Hinweise zur Entsorgung AS benennt Abfallschlüssel (AS) gemäß dem Anhang zur Abfallverzeichnis Verordnung (sechsstelliger Schlüssel) LAGA Gruppe Hinweis auf frühere Einteilung in die Gruppen A-E Abfalleinstufung gibt Auskunft über die Gefährlichkeit des Abfalls Hinweise enthält ergänzende Informationen Abkürzungen AES Abfallentsorgungssatzung AVV Abfallverzeichnis Verordnung AzV Abfall zur Verwertung CPB Chemisch Physikalische Behandlung von Abfällen HMV Hausmüllverbrennung LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (siehe auch www.laga-online.de) SAV Sonderabfallverbrennung 5 Gewerbe-Information des Abfallwirtschaftsbetriebes München Medizinische Abfälle, Februar 2009

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Info-Center: Telefon 233-96200 Montag bis onnerstag 8.00-16.00 Uhr, Freitag 8.00-14.00 Uhr Telefax 233-31215, awm@muenchen.de 1 2 Unsere Adresse: Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München Telefax 233-31014, awm@muenchen.de www.awm-muenchen.de 3 4 5 Wir danken der AWISTA, Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbh, üsseldorf, für die Bereitstellung der Texte. Abfallwirtschaftsbetrieb München Herausgeber: Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29 80992 München Gestaltung: egerer-designteam.de ruck: ruckhaus eutsch Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier er zertifizierte Abfall entsorger der Stadt