Leistungsprüfungsordnung LPO 2008

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Transkript:

Leistungsprüfungsordnung LPO 2008 Änderungen und Auswirkungen Karin Schulze Austrup-Streyl 07. März 2008 07.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 - LPO 2008 1

LPO 2008 Übersicht Leistungsprüfungsordnung Wichtige Änderungen ab 2008 Erlaubte Gebisse/Zäumungen/Ausrüstungen 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 2

LPO 2008 Leistungsprüfungsordnung (LPO) Die LPO dient der Durchführung von Wettbewerben und Leistungsprüfungen mit dem Ziel, den Reit-, Fahr- und Voltigiersport zu fördern und zu unterstützen. Die LPO gilt als Regelwerk für alle nationalen Turniere. Die LPO wird gemeinsam von der FN (Abteilung Turniersport) und den Landesverbänden turnusgemäß alle vier Jahre überarbeitet, um stets mit den aktuellen Entwicklungen im nationalen und internationalen Turniersport Schritt halten zu können. Seit dem 1. Januar 2008 gilt die neue LPO. Zielgruppe der LPO sind: -Reiter -Fahrer -Veranstalter -Turnierfachleute 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 3

LPO 2008: I. Allgemeiner Teil 1 Geltungsbereich der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) Alle in der LPO erwähnten Bestimmungen gelten für Pferde und Ponys, sofern für Ponys nicht ausdrücklich eine andere Regelung aufgeführt ist. 17 Turnierteilnehmer/Altersklassen Zu den (unverändert gebliebenen) Altersklassen-Festlegungen wurden die auch in anderen Sportarten üblichen U16/18/21 etc. Bezeichnungen redaktionell hinzugefügt. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 4

LPO 2008: I. Allgemeiner Teil 25 Geldpreise und Aufteilung in Einzelgeldpreise Künftig kann ein Veranstalter unter verschiedenen Modalitäten bezüglich der Dotierung von Prüfungen und der Auszahlung von Geldpreisen auswählen. In allen Klassen: Bei Platzierungen von mehr als einem Viertel der Teilnehmer haben die Mehrplatzierten keinen Anspruch auf einen Geldpreis. In Prüfungen bis maximal Kl. M möglich: nur die an 1. 4. Stelle Platzierten lediglich ein festgesetzter Prozentsatz des Geldpreises es werden keinerlei Geldpreise ausgezahlt. Die entsprechenden Varianten werden in den TORIS-Abrechnungen für die Teilnehmer dokumentiert. Hinsichtlich der Jahres - bzw. Lebensgewinnsummen unserer Turnierpferde wird ein fiktiver Geldpreis (im Sinne von Gewinnsummenpunkten), z. B. für die Datensammlung zur Zuchtwertschätzung, zugrunde gelegt. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 5

LPO 2008: I. Allgemeiner Teil 27 Höhe von Nenngeld, Startgeld, Einsatz Die Höhe des Einsatzes bzw. des Nenn- und Startgeldes bleibt von den o. g. Neuregelungen unberührt. Bei Absage von Prüfungen aufgrund höherer Gewalt verbleibt der Organisationskostenanteil dem Veranstalter (vgl. auch 32.4.), lediglich der Preisgeldanteil wird dem Teilnehmer zurückerstattet. 34 Nennungsschluss Der Veranstalter kann künftig den Nennungsschluss für sein Turnier im Rahmen der Vorgaben entsprechender Durchführungsbestimmungen weitgehend frei festlegen je nach seinen organisatorischen Möglichkeiten. Sogenannte Late Entry-Turniere dürfen nur an einem Tag stattfinden und maximal 8 LP umfassen. 43 Zeiteinteilung Die Zeiteinteilung einer PLS sollte generell im NeOn Turnierkalender veröffentlicht werden; für Online-Nenner kann dann auf den Postversand der Zeiteinteilung verzichtet werden. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 6

LPO 2008: I. Allgemeiner Teil 48 Startfolge Die alphabetische Startreihenfolge ist künftig strikt vorgegeben und einzuhalten Verstöße führen zur Disqualifikation. Lediglich in Basis- und Aufbauprüfungen (LP für junge Pferde) dürfen Teilnehmer mit mehreren Pferden die Reihenfolge des Starts dieser selbst bestimmen 51 Prüfungs- und Vorbereitungsplätze In Reitpferdeprüfungen ist die Größe des Prüfungsplatzes auf (im Regelfall) 20 x 60 m bzw. mindestens 20 x 50 m oder auch 25 x 40 m (mindestens 1.000 m²) festgelegt. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 7

LPO 2008: I. Allgemeiner Teil 63 Teilnahmevoraussetzungen und Leistungsklassen (Reiten/Fahren)/Klassen (Voltigieren) Einstufungskriterien weitgehend unverändert; neu ist : an LPO-Prüfungen der Kl. E dürfen nur Teilnehmer der Leistungsklasse 6 (also Absolventen der Prüfung zum Reitabzeichen Kl. IV) starten diese sind weiterhin natürlich auch in Kl. A gem. Ausschreibung teilnahmeberechtigt die Mindestwertnote in der Lizenzprüfung (zusätzlich zum Erwerb des Reitabzeichens Kl. III) zum Erhalt der Leistungsklasse 5 wurde auf 6.0 bzw. eine Platzierung in Kl. A in der betreffenden Disziplin angehoben. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 8

LPO 2008: I. Allgemeiner Teil 64 Teilnahmeberechtigung der Pferde Hier wurde nochmals deutlich klargestellt, dass (abgesehen von den unverändert gebliebenen Ausnahmen) ein Pferd von ein- und demselben Teilnehmer nur in 2 benachbarten Klassen einer Disziplin je PLS starten darf das gilt auch für Aufbauprüfungen dieser Disziplin. Also: kein Start eines Reiters in Springpferde M und Springen A bei einer Veranstaltung zulässig. 66 Allgemeine Teilnahmebeschränkungen von Pferden Dreijährige Pferde dürfen pro Woche nur auf einer PLS starten, beim Turnier selbst ist pro Tag nur eine Prüfungsteilnahme zulässig. Ausschluss bei fehlendem Impfschutz. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 9

LPO 2008: I. Allgemeiner Teil 68/69 Ausrüstung der Reiter/ Ausrüstung der Fahrer und Beifahrer Bei den Ausrüstungsbestimmungen für Reiter und Fahrer gibt es keine grundsätzlichen Neuerungen. Die Schutzweste ist künftig in allen Prüfungen zugelassen; in Gewöhnungs- und Reitpferdeprüfungen ist der Reithelm für alle Altersklassen verpflichtend vorgeschrieben. Stiefelletten und (gleichfarbige) Glattleder-Chaps sind weiterhin erlaubt. Allerdings ist künftig der Sitz des Sporens reglementiert: Er ist so zu verschnallen, dass der Dorn horizontal bzw. nach unten ausgerichtet ist. Sporen-Sonderreglungen gelten für die Vielseitigkeit, diese wurden gem. internationalen Regelwerk aktualisiert.. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 10

LPO 2008: I. Allgemeiner Teil 70 Ausrüstung der Reitpferde Nicht mehr erlaubt sind künftig in Kl. E bis L (ab Kl. M gilt die bisherige unveränderte Kat. A Regelung) sämtliche Gebisse, deren Form nicht den Abbildungen entsprechen; das gilt auch für Kunststoffgebisse. verschiedene Formen von Dreiringe-Gebissen und Springkandaren das Bügel-Reithalfter (der sogenannte ST-Zaum gilt weiterhin als Version des erlaubten Kombinierten Reithalfters) der Gummi-Zungenstrecker der Stoßzügel sämtliche Formen des Fliegenschutzes, außer an den Ohren des Pferdes In Springpferdeprüfungen ist an den Hinterbeinen ausschließlich die beschriebene Form und Anbringung der Streichkappen zulässig. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 11

LPO 2008: I. Allgemeiner Teil 70 Ausrüstung der Reitpferde (Gebisse) Erlaubt sind künftig neben den in Dressurprüfungen zulässigen Gebissen in allen Spring LP Kl. E bis L einfach, doppelt oder ungebrochene Pelhams (mit Kinnkette und/oder Sperrriemen) bzw. die ungebrochene Wassertrense Teilnehmer (und deren Ausbilder!!!) sind aufgerufen, diese Gebisse richtlinienkonform und am jeweiligen Ausbildungsstand orientiert zu benutzen und anzuwenden! 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 12

LPO 2008: I. Allgemeiner Teil 73 Produktkennzeichnung und Werbung Die Vorschriften bezüglich Werbung wurden an das FEI Reglement angepasst: Erlaubt sind künftig zusätzlich: Werbung auf den Ohrenschützern: 80 cm² in Höhe des Stirnbandes Werbung am Reithelm (in Gelände- und Springprüfungen): vertikal in der Mitte des Helmes 35 cm lang, 5 cm breit) 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 13

LPO 2008: II. Besondere Bestimmungen 300-302 Basis- und Aufbauprüfungen Ausschreibungen/ Beurteilung/ Anforderungen und Bewertung völlig neue Prüfungsform für unsere 3- und 4jährigen Turnierpferde: die Gewöhnungs-Prüfung; benannt nach den Kriterien der Ausbildungsskala in der Gewöhnungsphase des jungen Reitpferdes. Beurteilt werden demzufolge der Takt, die Losgelassenheit und (leichte) Anlehnung in den drei Grundgangarten sowie der Gesamteindruck inkl. Charakter und Temperament unter Berücksichtigung der beginnenden Ausbildung zum Reitpferd. Das Bewegungspotenzial der Pferde wird nicht bewertet. Die Aufgabe (bis zu 4 Pferde je Abteilung, Viereck 20 x 40 m, besser größer) verlangt einfache Lektionen in allen 3 Grundgangarten inkl. Handwechseln, das Über-Stangen-Treten im Schritt sowie das Absitzen, Huf-Aufheben und Führen. Als Wertnoten sind nur halbe Noten zulässig 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 14

LPO 2008: II. Besondere Bestimmungen 303-305 Reitpferde-LP und Championate für "Deutsche Reitpferde" und "Deutsche Reitponys" Ausschreibungen/ Beurteilung/ Anforderungen und Bewertung In der Reitpferdeprüfung (bis zu 3 Pferde je Abteilung, künftig generell auf dem Viereck 20 x 60m; Aufgabe gem. Aufgabenheft verpflichtend vorgeschrieben) werden künftig 6 Einzelnoten wie folgt vergeben: je eine für die drei Grundgangarten Schritt, Trab, Galopp für den Typ und die Qualität des Körperbaus für die altersgemäße Erfüllung der Kriterien der Skala der Ausbildung für das Temperament und die Harmonie der Vorstellung. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 15

LPO 2008: II. Besondere Bestimmungen 310-312 Eignungs-LP und Eignungschampionate für Reitpferde Ausschreibungen/ Beurteilung/ Anforderungen und Bewertung Eignungsprüfungen (auch mit Teilprüfung Gelände) müssen künftig mit der Klassenbezeichnung A ausgeschrieben werden, die Klasse L ist den Eignungschampionaten vorbehalten. 400 Dressurprüfungen Aufgrund des Wegfalls der Kategorien im Turniersport unterscheiden wir künftig folgende Klassen in der LPO: E/A/L/M*/M**/S*/S**/S***/S****. In Kl. S***/**** (mit GP Anforderungen) sind künftig nur noch 8jährige und ältere Pferde zugelassen. Dressurprüfungen auf Kandare (ab KI. L) sind nur noch Teilnehmern mit der Leistungsklasse D4 und höher vorbehalten. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 16

LPO 2008: II. Besondere Bestimmungen 500 Springprüfungen Aufgrund des Wegfalls der Kategorien wird auch in dieser Disziplin eine notwendige Unterscheidung bezüglich des Schwierigkeitsgrads künftig durch das Sternchen *-System beschrieben. Neue Prüfungsformen sind Springprüfungen mit Idealzeit ( 535) sowie die bereits als Pilotprojekte bekannten FN Hunterklassen ( 540). In Stilspringprüfungen Kl. A bzw. L sind künftig (ab 01.05. des laufenden Jahres) generell 4- bzw. 5jährige Pferde zugelassen 503 Bewertung Die möglichen Strafpunkte bzw. sekunden wurden in dieser Tabelle einheitlich zusammengefasst. Künftig führt jeder Sturz (Reiter und/oder Pferd) in der Prüfung zum Ausschluss, für die erste Verweigerung gibt es künftig 4, für die zweite 8 Strafpunkte. Weiterhin erfolgt ein Ausschluss erst bei der dritten Verweigerung! 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 17

LPO 2008: II. Besondere Bestimmungen 504 Anforderungen Hindernisse a) Parcours in der Halle E/ A*/ A**/ L/ M*/ M**/ S*/ S**/ S***/ S**** Hindernisse - Mindestzahl 6/ 6/ 6/ 7/ 8/ 9/ 9/ 9/ 10/ 10 b) Parcours im Freien Hindernisse - Mindestzahl 7/ 7/ 7/ 8/ 9/ 10/ 10/ 10/ 11/ 11 c) Abmessungen in der Halle und im Freien in Meter Höhe/Weite 0,85/ 0,95/ 1,05/ 1,15/ 1,25/ 1,35/ 1,40/ 1,45/ 1,50/ 1,55 Ausnahme bzgl. Weite: Doppelricks (max. zwei je Parcours). Abweichungen von bis zu +/- 5 cm in der Höhe und -10 cm/+20 cm (ab Kl. S Weite beliebig) in der Weite sind zulässig; Triplebarre max. + 50 cm Weite. Je Parcours müssen 25 % der Sprünge, wenigstens ein Steilsprung und ein Oxer, die erforderlichen Maße (Höhe/Weite) der entsprechenden Klasse aufweisen. Max. Wassergrabenweite --/ --/ 2,50/ 3,00/ 3,50/ 4,00/ 4,10/ 4,30/ 4,50/ 4,50 Mindestweite: Kl. A** bis S****: 2,50 m d) Kombinationen - Höchstzahl zweifache 1/ 2/ 2/ 2/ 2/ frei/ frei/ frei/ frei/ frei dreifache --/ --/ --/ 1/ 1/ frei/ frei/ frei/ frei/ frei Distanz von Sprung zu Sprung in Metern KI. E-M*: 7,00-8,00 m oder 10,00-11,00 m ab KI. M**: beliebig in PonyLP KI. E-M*: 7,00-7,50 m oder 9,80-10,30 m Starten Pferde und Ponys in einer LP der KI. E - L, können die Distanzen in Kombinationen für Ponys angepasst werden, und zwar minus 40 cm bei einer Kombination mit einem Galoppsprung und minus 60 cm bei einer Kombination mit zwei Galoppsprüngen. Ab KI. A* ist mindestens eine Kombination vorgeschrieben, mit Ausnahme der Spezial- Spring-LP, in denen diese ausgeschlossen sind. 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 18

LPO 2008: Durchführungsbestimmungen Teil D (NEU) zu 16.4. Identifizierung von Pferden bei PLS zu 16.5. Messbescheinigung Ponys zu 34 Nennungsschlüsse / LateEntryTurniere zu 47 Nummernschilder zu 70 Kriterien für die Zulassung von Gebissen zu 307 Freispring-LP 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 19

LPO 2008: Gebisse/Zäumungen/Ausrüstung 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 20

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Jahreshauptversammlung am 07.03.2008 Viel Spaß und viel Erfolg! 12.03.2008 Jahreshauptversammlung 2008 -LPO 2008 25