Ausschreibung Schiedsrichteranwärterlehrgang Handball Bezirk Wiesbaden Frankfurt am Main 2016/2017

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Transkript:

Hessischer Handball-Verband e.v. Bezirk Wiesbaden Frankfurt am Main Bezirksschiedsrichterlehrwart Felix Rohs Telefon: +49 (0) 61 96 / 76 73 49 Mobil: +49 (0) 17 8 / 92 77 91 6 sr-lehrwart@hhv-wiesbaden-frankfurt.de Ausschreibung Schiedsrichteranwärterlehrgang Handball Bezirk Wiesbaden Frankfurt am Main 2016/2017 1 Anmeldung und Gebühr 1.1 Zur Anmeldung der Schiedsrichterausbildung wird zugelassen, wer Mitglied in einem dem Landesverband Hessen angehörigen Verein, sowie charakterlich und körperlich geeignet ist (siehe zu weiteren Fragen der Zuständigkeiten, Voraussetzung und des Einsatzes die entsprechenden Ordnungen und Satzungen. Schiedsrichterordnung: http://www.hessen-handball.de/ordnung.html Ausbildungsordnung: http://www.hessen-handball.de/neulingsausbildung.html Satzungen: http://www.hessen-handball.de/satzung-343.html). 1.2 Das Mindestalter der Anwärter soll 16 Jahre betragen (Stichtag: 20. Februar 2017). 1.3 Die Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 5. Mai 2016. Vereine des Bezirks Wiesbaden-Frankfurt am Main, die ihr Schiedsrichtersoll nicht erfüllt haben, können bis zum 5. Mai 2016 vorrangig anmelden. Danach entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen per Poststempel unter Bevorzugung der Anwärter aus dem Bezirk Wiesbaden-Frankfurt am Main. 1.4 Der Anmeldebogen ist im Original, an die auf dem Anmeldebogen angegebene Adresse zu senden. Anmeldungen Minderjähriger können nur mit der bestätigenden Unterschrift eines Erziehungsberechtigten/Sorgeberechtigten angenommen werden. Die Anmeldung wird durch den vollständig ausgefüllten Bogen gültig und gilt als verbindlich und angenommen. Eine Bestätigung der Anmeldung erhalten die Anwärter per Mail. Der Regelversand von Informationen erfolgt per Mail und durch Veröffentlichung auf der Homepage des Bezirks Wiesbaden-Frankfurt am Main. 1.5 Letzte Möglichkeit zur Anmeldung ist der 5. Mai 2016 (Datum des Poststempels zum Versand des im Original unterzeichneten und mit dem Vereinsstempel versehenen Anmeldebogens, mit den Angaben zu Schiedsrichteranwärter und Neulingsansprechpartner im Verein). 1.6 Es ist ausschließlich das bereitgestellte Anmeldeformular zu benutzen. Für jeden Anwärter ist ein eigenes Anmeldeformular zu verwenden.

1.7 Das Anmeldeformular ist leserlich auszufüllen und von folgenden Personen zu unterschreiben: a) Schiedsrichteranwärter b) Vereinsvertreter (Mitglied des geschäftsführenden Vorstands) c) Erziehungs- und / oder Sorgeberechtigten (nur bei Minderjährigen) Mit den Unterschriften wird durch die anmeldenden Vereine versichert, dass die Anwärter durch ihren Verein betreut werden und zu Spielen und Lehrgängen fahren können oder gefahren werden können. Die Anwärter stehen bei erfolgreich bestandenem Lehrgangsbesuch und abgelegter Bezirksprüfung in der kommenden Hallenrunde (vorgesehen und Regel ist zunächst bis 20. Februar 2017) für mindestens fünf Pflichtspiele zur Verfügung. Anschließend erfolgt die HHV - Prüfung. Nach der HHV - Prüfung stehen sie ebenfalls bis Saisonende und für die Zeit der Jugendqualifikation für Spielleitungen zur Verfügung. 1.8 Die Lehrgangsgebühr beträgt je Anwärter 165,00. Darin enthalten sind die Kursgebühren, die Seminarunterlage und Mittagessen bei Ganztagsveranstaltungen. 1.9 Der Verein meldet mit der Anmeldung einen oder mehrere Neulingsansprechpartner/Vereinspaten. Hiermit soll gewährleistet werden, dass der zuständige Schiedsrichter-Ansetzer kurzfristig unklare Sachverhalte klären kann. Dieser Neulingsansprechpartner/Vereinspate ist mit der Anmeldung anzugeben. Ein Pate kann maximal zwei Gespanne oder entsprechend zwei Neulingseinzelschiedsrichter oder ein Neulingsgespann und einen Neulingsschiedsrichter betreuen, meldet ein Verein mehr als zwei Gespanne oder zwei Einzelschiedsrichter an sind entsprechend mehr Paten zu benennen. Wenn der angegebene Pate an dem Termin des Spiels den oder die entsprechenden Neulinge nicht begleiten kann, ist rechtzeitig (14 Tage vor der Ansetzung der Neulinge/des Neulingsgespanns) dem entsprechenden Einteiler dies mitzuteilen. Der Einteiler wird dann einen neutralen Paten ansetzen, die Kosten hierfür hat der entsprechende Verein zu tragen, über eine weitere Konsequenz und/oder Bestrafung, vor allem bei Absage der Betreuung durch einen Vereinspaten weniger als 14 Tage vor der Spielansetzung, entscheidet der AK Schiedsrichter. 1.10 Die Anmeldebestätigung erfolgt nach dem Anmeldeschluss an den Anwärter mit den Namen und Adressen der anderen Anwärter zur Bildung von Fahrtgemeinschaften und weiteren Absprachen.

Termine: (Änderungen vorbehalten, die Termine enden mit der Beendigung durch die Lehrgangsleitung) Theorie: Freitag 20.05.2016 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr Samstag 21.05.2016 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr Sonntag 22.05.2016 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr Montag 30.05.2016 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr Mittwoch 01.06.2016 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr Praxis: 04./05.06.2016 (an einem der aufgeführten Tage, genauer Termin wird im Lehrgang besprochen) Bezirksprüfung: Montag 20.06.2016 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr Modul 2: (Schiedsrichter im Blickpunkt) Samstag 07.01.2017 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr Prüfungsvorbereitung: Montag 30.01.2017 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr HHV - Prüfung: Montag 20.02.2017 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr

2 Zurückziehen der Anmeldung 2.1 Bis zum Anmeldeschluss können Anwärter vom Verein schriftlich vom Vereinsvertreter, der auf der Anmeldung vermerkt ist, beim Bezirksschiedsrichterlehrwart zurückgezogen werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 wird fällig. 2.2 Die Abmeldebestätigung erfolgt durch den Bezirksschiedsrichterlehrwart an den anmeldenden Verein über den Vereinsvertreter, der auf der Anmeldung vermerkt ist. 2.3 Es erfolgt keine Erstattung der Lehrgangsgebühr für Anwärter, die nach Anmeldeschluss von den Vereinen zurückgezogen werden, den Lehrgang nicht antreten oder ihn vorzeitig abbrechen oder ausgeschlossen werden. 3 Grundsätzliches und Zulassung zur Bezirksprüfung 3.1 Es werden nur die Anwärter zur Bezirksprüfung zugelassen, die alle Module und Inhalte des Lehrgangs besucht haben. Bei entschuldbaren Verhinderungen (Krankheit und / oder berufliche Verhinderung) ist der Lehrinhalt in einem anderen Bezirk des HHV zu besuchen. Dies hat der Anwärter selbst zu organisieren. Über die Möglichkeit der Entschuldigung befindet der Bezirksschiedsrichterlehrwart Bezirk Frankfurt-Wiesbaden am Main oder ein Vertreter. Der Nachweis der Teilnahme an einem Lehrinhalt / Modul in einem anderen Bezirk des HHV ist durch den Anwärter zu erbringen. In jedem Fall ist der Bezirksschiedsrichterlehrwart Wiesbaden- Frankfurt am Main oder ein Vertreter darüber vorher zu informieren. 3.2 Während des Lehrgangs wird eine aktive und konstruktive Mitarbeit erwartet. Den Ausbildern steht das Recht zu, Anwärter, die den Lehrgang stören, zu ermahnen und auszuschließen. Ein Ausschluss vom Lehrgang kann das Ende der Teilnahme am Lehrgang zur Folge haben und wird dann durch den Bezirksschiedsrichterlehrwart Wiesbaden-Frankfurt am Main ausgesprochen. Eine Erstattung von Gebühren ist in diesem Fall nicht möglich. Die absolvierten Inhalte und Module werden als nicht belegt gewertet. 3.3 Anwärter, die sich während der Ausbildung, wie bei Lernzielkontrollen, als ungeeignet erweisen, können nicht zur Prüfung zugelassen werden und / oder werden von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Dies wird dann durch den Bezirksschiedsrichterlehrwart Wiesbaden- Frankfurt am Main ausgesprochen. Eine Erstattung von Gebühren ist in diesem Fall nicht möglich. Die absolvierten Inhalte und Module werden als nicht belegt gewertet. 3.4 Lernzielkontrollen sind während der Ausbildung zur Überprüfung des Erreichens des Lernzieles abzugeben. Nicht abgegebene Lösungsbögen bei Lernzielkontrollen werden mit 0 Punkten bewertet und der Anwärter wird nicht zur Prüfung zugelassen. 3.5 Es gelten die aktuellen und auf der Homepage des HHV veröffentlichten Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Hessischen Handballverbandes http://www.hessen-handball.de. 3.6 Nähere Informationen und Änderungen der Ordnungen, beziehungsweise deren neueste Versionen sind unter www.hessen-handball.de und www.hhv-wiesbaden-frankfurt.de zu finden.

4 Zulassung zur HHV-Prüfung 4.1 Es werden nur Anwärter zugelassen, die den Lehrgang erfolgreich absolviert und mindestens fünf Pflichtspiele bis 20. Februar 2017 oder auch Spiele mit verkürzter Spielzeit auf Turnierveranstaltungen geleitet haben. Die Leitung von mindestens drei Spielen im Rahmen eines Turniers wird wie eine Spielleitung gezählt. 4.2 Die Anwärter haben einen entsprechenden Personal- und Verhinderungsbogen auszufüllen und an die im Personalbogen vermerkte Adresse bis zur Bezirksprüfung am 20.06.2016 abzugeben. Es wird versucht, auf Spiele (als Spieler und / oder Trainer) der Schiedsrichteranwärter Rücksicht zu nehmen. 4.3 Der schriftliche Nachweis über die geleiteten Spiele ist mit dem Termin der Verbandsprüfung durch die Kandidaten zu erbringen. 4.4 Alle Spiele werden durch vereinseigene Paten betreut. (siehe 1.10 und 1.11) 4.5 Bei allen Spielen ist durch den Vereinspaten ein Beobachtungsbogen zu erstellen. Die Ansetzung erfolgt durch einen dafür Beauftragten. 4.6 Die Anwärter müssen nach bestandener Abschlussprüfung im zweiten Lehrabschnitt eine der Lehrveranstaltungen besuchen. Hat ein Schiedsrichteranwärter im zweiten Lehrabschnitt keine Lehrveranstaltung besucht, kann er in der darauf folgenden Saison nicht als Schiedsrichter für den angegebenen Verein zählen. Sollte der Anwärter nach bestandener Prüfung einen Lehrabend im zweiten Lehrabschnitt nicht besuchen, möchte aber weiterhin als Schiedsrichter tätig sein, sind gegebenenfalls Ausbildung und Prüfung zu wiederholen. Die Vereine sind verantwortlich dafür, Ihre Schiedsrichter über die Termine und ihre Teilnahmepflicht zu informieren. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist eine Pflicht, die in der aktuell gültigen Schiedsrichterordnung geregelt ist. 4.7 In Härtefällen bezüglich des Ausschlusses vom Lehrgang kann der Vertreter des Vereins, der auf der Anmeldung vermerkt ist, sich für den Anwärter an den Bezirksschiedsrichterlehrwart Bezirk Wiesbaden-Frankfurt am Main wenden. Eine Entscheidung wird der AK - SR Bezirk Wiesbaden-Frankfurt am Main fällen. Sulzbach den 26.02.2016 Felix Rohs Bezirksschiedsrichterlehrwart Bezirk Wiesbaden-Frankfurt am Main Sally Kulemann Bezirksschiedsrichterwartin Bezirk Wiesbaden-Frankfurt am Main