FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND PRIVILEGIERUNGEN FÜR EMAS-ORGANISATIONEN



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Transkript:

FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND PRIVILEGIERUNGEN FÜR EMAS-ORGANISATIONEN

IMPRESSUM Herausgeber: Webseiten: Redaktion und Gestaltung: Stand: Abbildungen: Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses Veit Moosmayer, Esther Zippel, Mario Lodigiani, Claudia Koch Bernburger Str. 30/31; 10963 Berlin E-Mail: info@uga.de Tel: 0 30-29 77 32 30 Fax: 0 30-29 77 32 39 www.uga.de www.emas.de Mario Lodigiani Februar 2014 (2. Überarbeitung) Umschlagbild Centstück: M. Großmann/pixelio.de S. 3, 4, 37, 42 Flaggen: Thommy Weiss/poxelio.de S. 12-36 Bundesländer: Ich-und-Du/pixelio.de Mit freundlicher Unterstützung durch Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium

INHALT Einführung... 2 Förderungen der Europäischen Union....3 Erleichterungen im Umweltrecht der Europäischen Union..4 Förderungen des Bundes... 5 Erleichterungen im Umweltrecht des Bundes... 9 Baden-Württemberg...13 Bayern... 15 Berlin... 17 Brandenburg... 18 Bremen... 20 Hamburg... 21 Hessen... 22 Mecklenburg-Vorpommern...23 Niedersachsen...24 Nordrhein-Westfalen... 25 Rheinland-Pfalz... 26 Saarland... 28 Sachsen...30 Sachsen-Anhalt...31 Schleswig-Holstein...32 Thüringen...33 Förderungen in Österreich.. 35 Förderungen in Italien.. 40 Linksammlung zum deutschen Umweltrecht...42 Informationen zum Thema auf www.emas.de...46 Weiterführende Informationen zu EMAS...47 1

EINFÜHRUNG Das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Kerninstrument des nachhaltigen Wirtschaftens und hat seine Stärken insbesondere bei den Anstrengungen hinsichtlich der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung, der externen Kommunikation, der Rechtssicherheit und der Einbeziehung der Beschäftigten. Zudem trägt die Validierung durch staatlich zugelassene, unabhängige Umweltgutachter zur hohen Glaubwürdigkeit von EMAS bei. Die Politik fördert Anstrengungen von Organisationen und Unternehmen, welche die ökologischen Aspekte nachweislich in ihrer Unternehmensstrategie berücksichtigen. Validierte EMAS-Organisationen und Unternehmen haben seit einigen Jahren die Möglichkeit, verschiedene Erleichterungen im Vollzug des Umweltrechts oder staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, wobei die Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland variiert. In Einzelfällen können auch öffentliche Einrichtungen gefördert werden. Diese Broschüre soll Interessierten die Möglichkeit geben, sich über Vollzugserleichterungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sowie über Förderprogramme zu informieren. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Da sich Umweltvorschriften und vor allem die Bereitstellung von Fördermitteln und deren Bedingungen kurzfristig ändern können, sollten immer die zuständigen Landesbehörden für aktuelle und weitere Informationen kontaktiert werden. Darüber hinaus stellen die Umweltpakte, -allianzen und -partnerschaften der einzelnen Bundesländer einen idealen ersten Anlaufpunkt dar. Mit diesen Privilegierungen und Förderungen wird honoriert, dass EMAS-registrierte Organisationen und Unternehmen nicht nur freiwillig über das gesetzlich Notwendige im Umweltschutz hinausgehen. Sie erhöhen auch ihre Rechtssicherheit, optimieren ihre Betriebsorganisation und gewähren hohe Transparenz nach innen und außen. NEUERUNGEN IN DER 3. AUFLAGE Die vorliegende Fassung der Förderbroschüre wurde komplett überarbeitet und um zusätzliche Kapitel erweitert. Sie enthält nun auch Förderprogramme der Europäischen Union sowie zusätzliche Fördermodelle und Förderdatenbanken nicht-staatlicher Organisationen. Erstmals enthält die Übersicht auch Förderprogramme weiterer EU-Mitgliedsstaaten. In dieser Ausgabe wurde mit Österreich und Italien begonnen. Dieses Angebot soll in den künftigen Überarbeitungen ausgeweitet werden. Auch das Layout wurde überarbeitet und an den erweiterten Inhalt angepasst. 2

Förderungen der Europäischen Union LIFE+ LIFE+ ist das Förderprogramm der EU, das sich ausschließlich dem Umweltschutz widmet. Hierüber werden Projekte finanziert, die einen Beitrag zur Entwicklung und Durchführung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der EU leisten. http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=celex:32007r0614:de:not Das Programm setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen: LIFE+ Natur und biologische Vielfalt, LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis und LIFE+ Information und Kommunikation. Die EU-Kommission ruft per Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union einmal im Jahr dazu auf, förderfähige Projekte einzureichen. Sie entscheidet, welche der vorgelegten Projekte im Rahmen von LIFE+ finanziert werden können, und veröffentlicht regelmäßig Listen dieser Projekte. Diese Datenbank kann auch als erste Hilfestellung für die Planung und Formulierung eines eigenen Projektes sein. Auch EMAS-Projekte wurden bereits durch das LIFE+-Programm gefördert. http://ec.europa.eu/environment/life/project/projects/index.cfm Die Antragsstellung erfolgt bei der EU-Kommission ausschließlich online über die folgende Webseite (nur englisch): http://ec.europa.eu/environment/life/index.htm Die deutsch- bzw. mehrsprachige Seite der EU-Kommission zum LIFE+-Programm kann hierüber aufgerufen werden: http://europa.eu/legislation_summaries/agriculture/environment/l28021_de.htm 3

Europäischer Fischereifons (EFF) Der EFF kann die Gewährung von Ausgleichszahlungen für die Anwendung von Produktionsmethoden der Aquakultur unterstützen, die zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt und zur Erhaltung der Natur beitragen. Mit dieser Unterstützung soll u. a. die Beteiligung an EMAS gefördert werden. Artikel 30 Absatz 2 b) der VERORDNUNG (EG) Nr. 1198/2006 DES RATES vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds. http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=celex:32006r1198:de:not Erleichterungen im Umweltrecht der Europäischen Union EU-Umweltzeichen (Umweltblume) Die Bearbeitungsgebühr wird für Antragsteller, die im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingetragen sind, um 30 % reduziert. Anhang III Nr. 1 der VERORDNUNG (EU) Nr. 782/2013 DER KOMMISSION vom 14. August 2013 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über das EU-Umweltzeichen. http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=celex:32013r0782:de:not Darüber hinaus soll EMAS bei der Bearbeitung von Anträgen berücksichtigt werden. Dies betrifft verschiedene Entscheidungen der EU-Kommission zur Vergabe des EU- Umweltzeichens. 4

Förderungen des Bundes Beratungsförderung für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige Gefördert werden u. a. Umweltschutzberatungen über alle zur Bewältigung der sich für ein Unternehmen aus dem Schutz der Umwelt ergebenden Fragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU ab einem Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten und beträgt in den alten Bundesländern sowie Berlin 50 % der Beratungskosten, maximal jedoch 1.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg liegt der Zuschuss bei 75 %, maximal 1.500 Euro. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Beratung bei einer Leitstelle zu stellen. Detailliertere Informationen, das Leitstellenverzeichnis sowie der Link zum elektronischen Antragsformular sind abrufbar unter www.beratungsfoerderung.info/beratungsfoerderung/beratungsfoerderung/index.html Weitere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 35 65760 Eschborn Tel. 06196 908-570 E-Mail: foerderung@bafa.bund.de erhältlich, das auch über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet. 5

ZIM-Kooperationsnetzwerke (KN) Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen des ZIM-KN-Programmes die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Organisationen und Unternehmen im Rahmen eines Netzwerkes EMAS zu implementieren. Gefördert werden Management- und Organisationsdienstleistungen zur Entwicklung innovativer Netzwerke mit mindestens sechs Unternehmen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen. Gegenstand der Förderung sind Leistungen des Netzwerkmanagements zur Erarbeitung der Netzwerkkonzeption und Etablierung des Netzwerks (Phase 1) sowie für die anschließende Umsetzung der Netzwerkkonzeption (Phase 2). www.zim-bmwi.de/download/infomaterial/richtlinie-zim-ab-01-07-2012.pdf Förderanträge sind einzureichen beim Projektträger, der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Steinplatz 1 10623 Berlin E-Mail: zim-netzwerke@vdivde-it.de www.zim-bmwi.de/kooperationsnetzwerke Programm Produktionssicherung für landwirtschaftliche Unternehmen In diesem Programm erhalten Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus zinsgünstige Kredite für Beratungsleistungen zur Einführung eines Umweltmanagementsystems. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Darlehenslaufzeit ist auf 10 Jahre begrenzt. Das Darlehen wird über die Hausbank beantragt. www.rentenbank.de/cms/dokumente/10013159/d3f2610c/produktionssicherung.pdf Weitere Informationen sowie aktuelle Zinskonditionen sind abrufbar unter: www.rentenbank.de/cms/beitrag/10012886/289994/produktionssicherung.html Förderung der einzelbetrieblichen Beratung in Verbindung mit Managementsystemen Im Bereich der Landwirtschaft stehen EU-, Bundes- sowie Länderfördermittel aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für den Zeitraum 2014-2017 zur Verfügung. www.bmel.de/de/landwirtschaft/foerderung- Agrarsozialpolitik/GAK/_Texte/Rahmenplan2014.html Für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (Förderbereich 2: Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen Maßnahmegruppe B. Beratung) kann eine 6

Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben für ein jährliches Beratungspaket, höchstens 1.500 Euro, gewährt werden. Der Förderzeitraum ist auf 5 Jahre begrenzt. www.bmel.de/shareddocs/downloads/landwirtschaft/foerderung/gak- Foerderungsgrundsaetze/2014neu/Foerderbereich2-B.html Förderanträge sind bei den für GAK zuständigen Ministerien zu stellen: www.bmel.de/de/landwirtschaft/foerderung- Agrarsozialpolitik/GAK/_Texte/Adressen.html Achtung: der GAK bildet lediglich den bundesweiten Förderrahmen. Die Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Bundesländern. Ob und in welchem Umfang diese eine Förderung anbieten, kann aus der folgenden Übersicht der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS), welche bei der Bundanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelt ist, entnommen werden. Der relevante Maßnahmencode hat die Nummer 114. www.netzwerk-laendlicher-raum.de/service/publikationen/elermassnahmensteckbriefe Förderung von Klimaschutzprojekten Die Förderinitiative Klimaschutzprojekte des Bundesumweltministeriums für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung zielt darauf ab, Prozesse anzustoßen und Strukturen aufzubauen, durch die Akteure in der Wirtschaft, in Kommunen, in Privathaushalten und in Bildungseinrichtungen zu klimafreundlichem Verhalten bewegt werden. Die geförderten Projekte sollen einen nachhaltigen Beitrag zur Verwirklichung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele der Bundesregierung beisteuern. Im Rahmen dieser Projektförderung ist es auch denkbar, die Implementierung von EMAS z. B. als Werkzeug für die Entwicklung, Einführung und Erprobung von innovativen Klimaschutzinstrumenten, Standards und/ oder Anreizsystemen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen zu integrieren. www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/item_3677/foerderinfo_2013.pdf Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Schulträger, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen, sofern diese nicht wirtschaftlich tätig sind bzw. das Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich des Antragstellers durchgeführt wird. Eingeschränkt antragsberechtigt sind Unternehmen. Das Auswahlverfahren ist zweistufig und es gibt eine jährliche Bewerbungsfrist. Für die erste Verfahrensstufe sind aussagekräftige Projektskizzen in deutscher Sprache in elektronischer Form über pt-outline und postalisch beim Projektträger Jülich einzureichen: www.ptj.de/klimaschutzinitiative/wirtschaft-verbraucher-bildung 7

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) - Umweltschutzförderung EMAS kann hier - im Rahmen eines in eine der untenstehenden Kategorien fallenden Projekts - als nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss für folgende Bereiche gefördert werden: Förderbereich 5 - Umweltgerechte Landnutzung, 1. Landwirtschaftliche Produktionsverfahren und Produkte: Förderfähig sind insbesondere Projekte mit der Zielsetzung, Steuerungssysteme als Instrumente des Umweltmanagements zur Optimierung der Produktionsprozesse und Produkte unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Förderbereich 7 - Umweltinformationsvermittlung, 4. Umweltmanagementsysteme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): www.dbu.de/phptemplates/publikationen/pdf/061211101001pcoi.pdf Anträge auf Förderung sind an die Geschäftsstelle der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zu richten. Es besteht die Möglichkeit, vor einer Antragstellung eine Kurzbeschreibung des Projektes bei der Geschäftsstelle der Stiftung einzureichen: Deutsche Bundesstiftung Umwelt An der Bornau 2 49090 Osnabrück www.dbu.de/foerder Förderdatenbanken Förderatlas des VDI Zentrum für Ressourceneffizient (ZRE) www.vdi-zre.de/home/wer-foerdert-re/foerderatlas Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) www.foerderdatenbank.de 8

Erleichterungen im Umweltrecht des Bundes Eine Ermächtigungsgrundlage für wasserrechtliche Überwachungserleichterungen findet sich in 24 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG). www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/ 24.html Entsprechende Grundlagen für Erleichterungen im Immissionsschutz- und Abfallrecht finden sich in 58e des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und in 61 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). www.gesetze-im-internet.de/bimschg/ 58e.html www.gesetze-im-internet.de/krwg/ 61.html Aufgrund der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IED) müssen Behörden Überwachungsprogramme zur Vor-Ort-Besichtigung der Anlagen aufstellen, in denen auch die Häufigkeit der Vor-Ort-Besichtigungen anzugeben ist. In Deutschland wird dies durch den 52a BImSchG geregelt. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken. Dieser Zeitraum darf bei Anlagen der höchsten Risikostufe ein Jahr und bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe drei Jahre nicht überschreiten. Unter den Kriterien, die bei der Beurteilung der Umweltrisiken eine Rolle spielen und sich damit auf den zeitlichen Abstand der Vor-Ort-Überprüfungen auswirken wird die EMAS-Registrierung genannt. www.gesetze-im-internet.de/bimschg/ 52a.html 55 Energiesteuergesetz und 10 Stromsteuergesetz Eine EMAS-Registrierung ist Voraussetzung dafür, eine Entlastung von der Energiesteuer gewährt zu bekommen, den so genannten Spitzenausgleich. Das Nachweisverfahren im Regelfall (gültige Registrierung) sowie im Übergangszeitraum der Jahre 2013 und 2014 (Einführungsphase von EMAS) sind in der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung SpaEfV geregelt. www.gesetze-im-internet.de/energiestg/ 55.html www.gesetze-im-internet.de/stromstg/ 10.html www.gesetze-im-internet.de/spaefv/index.html 41 Abs. 1 Nr. 2, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Das EEG sieht vor, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die einen Antrag auf Begrenzung der abzunehmenden EEG-Strommenge nach 40 ff EEG stellen wollen, eine Zertifizierung vorweisen müssen, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind.. Unternehmen, die in das EMAS-Register eingetragen sind, erfüllen diese Anforderung ohne Zusatzaufwand, sie müssen lediglich die Registrierungsurkunde als Nachweis vorlegen. www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/ 41.html www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/index.html 9

4 Abs. 5, Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) Erfüllung von Anforderungen gem. Anhang V der RL 2005/32/EG bei EMAS-Teilnahme. http://bundesrecht.juris.de/ebpg/ 4.html 51 Abs. 2, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Berücksichtigung von EMAS-eingetragenen Standorten beim fakultativen Nachweisverfahren. www.gesetze-im-internet.de/krwg/ 51.html www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/vollzugshilfe_nachweisr.pdf EMAS-Privilegierungs-Verordnung Erleichterungen nach der EMAS-Privilegierungs-Verordnung (EMASPrivilegV) können Standorte und Organisationen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 registriert sind, in Anspruch nehmen. Sie beinhaltet immissionsschutz- sowie abfallrechtliche Überwachungserleichterungen. www.gesetze-im-internet.de/emasprivilegv Folgende Privilegierungen lassen sich aus der Privilegierungsverordnung und dem Wasserhaushaltsgesetz ableiten (Zusammenfassung): o Anzeige- und Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation durch Standortregistrierung erfüllt o Verzicht auf Bestellung eines oder mehrerer Betriebsbeauftragten o Verlängerte Messintervalle o Wiederkehrende Messungen, Funktionsprüfungen sowie sicherheitstechnische Prüfungen mit eigenem Personal o Vorlage von Berichten nur auf Verlangen o Unterrichtung der Öffentlichkeit mittels der jeweils aktualisierten Umwelterklärung Zuständig sind die jeweiligen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden der Unternehmen oder Organisationen, d. h. überwiegend die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), teilweise auch die Regierungen. Die einzelnen Zuständigkeiten sind jeweils im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthalten. Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) 4 Abs. 1 Satz 2: Berücksichtigung, ob Anlage zur Genehmigung Teil eines EMASeingetragenen Standortes ist. 13 Abs. 1a: Bei der Entscheidung, ob vorgelegte Unterlagen durch externe Sachverständige überprüft werden sollen, wird die Standorteintragung nach EMAS berücksichtigt. www.gesetze-im-internet.de/bimschv_9 10

11 Abs. 2, Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImschV) Verwaltungserleichterung für EMAS-Organisationen bei wiederkehrenden Messungen. http://bundesrecht.juris.de/bimschv_20_1998/ 11.html 15, Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) Betreiber von biologischen Abfallbehandlungsanlagen müssen die Öffentlichkeit unterrichten. Dies kann auch durch ein EMAS-System erfolgen. http://bundesrecht.juris.de/bimschv_30/ 15.html Jeweils 51 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie Biomassekraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) Nach 51 i. V. m. 7 der Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen landwirtschaftliche Betriebe, die nach EMAS validiert sind und im EMAS-Register geführt werden, die Anforderungen an die Cross-Compliance-Bedingungen beim Anbau von nachhaltiger Biomasse. www.gesetze-im-internet.de/biost-nachv/ 51.html www.gesetze-im-internet.de/biokraft-nachv/ 51.html 6 Abs. 2, Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) Verwaltungserleichterung für EMAS-Organisationen bei einer Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV. http://bundesrecht.juris.de/chemklimaschutzv/ 6.html 22a Abs. 2 Nr. 3, Deponieverordnung (DepV) Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie: Unter den Kriterien, die bei der Beurteilung der Umweltrisiken eine Rolle spielen und sich damit auf den zeitlichen Abstand der Vor-Ort- Überprüfungen auswirken wird die EMAS-Registrierung genannt. www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/ 22a.html 13 Abs. 4 Nr. 1, Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Verwaltungserleichterung für EMAS-Organisationen bei der Überprüfung durch eine technische Überwachungsorganisation. http://bundesrecht.juris.de/efbv/ 13.html 11

3 Abs. 1, 9 Abs. 2, Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie: Unter den Kriterien, die bei der Beurteilung der Umweltrisiken eine Rolle spielen und sich damit auf den zeitlichen Abstand der Vor-Ort- Überprüfungen auswirken wird die EMAS-Registrierung genannt. www.gesetze-im-internet.de/iz_v/index.html 7 Abs. 1 Nr. 3, Nachweisverordnung (NachwV) Für EMAS-Organisationen entfällt die Pflicht zur Erteilung der Eingangsbestätigung nach 4 und zur Einholung der Bestätigung der zuständigen Behörde über die Zulässigkeit des einzelnen Entsorgungsvorganges nach 5. www.gesetze-im-internet.de/nachwv_2007/ 7.html Anlage I Nr. 3, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen Möglichkeit der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen unter der Voraussetzung der Teilnahme an einem UMS. www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17012008_ib3.htm Abschnitt 5.5.2, Prüfungsrichtlinie zur Verifizierung von Datenmitteilungen nach DEV 2012 http://www.dehst.de/shareddocs/downloads/archiv/sachverstaendige/sv_pruefrl_ Datenerhebung.pdf;jsessionid=72B2F10073FB73DB950BE2A0DCC522BF.2_cid284? blob=publicationfile 12

Förderungen Konvoi-Förderung: Die EMAS-Förderung erhalten Projektträger, die Zusammenschlüsse von Organisationen (5-10) zur EMAS-Validierung begleiten. Die Träger organisieren dazu externe Beratungsleistung durch eingeführte Dienstleister und wickeln die Kofinanzierung des Konvois ab (Mittel des Landes sowie Mittel der Betriebe). Das Landesumweltministerium fördert die Validierung mit bis zu 80 % der für die Beratungsleistung entstehenden Kosten, jedoch maximal 5.000 pro Betrieb. www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/103568/foerderrichtlinie_ Umweltmanagement_im_Konvoi.pdf Der Antrag kann gestellt werden beim: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat 21 Postfach 10 34 39 70029 Stuttgart www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/103568 Landwirtschaftliche Unternehmen können eine Förderung von Beratungsleistungen beantragen. Die Zuwendungen betragen bis zu 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben, höchstens jedoch bis zu 1.500 jährlich. www.landwirtschaft-bw.info/pb/site/lel/get/documents/mlr.lel/pb5documents/recht /pdf/2/27.11.2007%20-%20rl%20ems%202007.pdf Die Antragstellung erfolgt an die jeweilige untere Landwirtschaftsbehörde mittels eines Antragsformulars. www.landwirtschaft-bw.info/pb/mlr.foerderung,lde/startseite/foerderwegweiser/ Foerderung+Einzelbetrieblicher+Managementsysteme+_EMS_ 13

Erleichterungen im Landesrecht 30%ige Gebührenermäßigung für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden aus dem Geschäftsbereich des Umweltministeriums www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16499/2_2_3.pdf 25%ige Gebührenermäßigung für die Verwendung von Grundwasser, wenn ein sparsamer und rationeller Einsatz gewährleistet wird. Antragsberechtigt sind Entgeltpflichtige aus dem Bereich der Gewinnung von Steinen und Erden und des verarbeitenden Gewerbes mit NACE-Code C oder D www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16491/1_3_1.pdf Verwaltungsvorschrift über administrative Erleichterungen für EMAS-Standorte (Immissionsschutz-, Abfall- und Wasserrecht) www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16492/4_4.pdf Weitere Privilegierungen: o Landesabfallgesetz ( 21) www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16033/1_3_1.pdf o Wassergesetz ( 82, 83, 95a, 100) www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16491/1_3_1.pdf o Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe VawS ( 23) www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16491/2_3_05.pdf o Eigenkontrollverordnung ( 2) www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16491/2_3_03.pdf o Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung ( 3, 9) www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16492/2_3.pdf 14

Förderungen Beim Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach EMAS werden förderfähige Kosten von bis zu 5.500 anerkannt. Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag der Förderung darf 2.750 nicht überschreiten. Gefördert werden KMUs der gewerblichen Wirtschaft. http://www.izu.bayern.de/download/pdf/richtlinie_bubap.pdf Die Antragstellung erfolgt bei Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg http://www.izu.bayern.de/foerder/programme/detail_programm.htm?id=11 Erleichterungen im Landesrecht 30%ige Gebührenermäßigung für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase= 1&doc.id=jlr-KVzVBY2001V16Anlage 50%ige Gebührenermäßigung für die Bestätigung von Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen im Grundverfahren www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase= 1&doc.id=jlr-KVzVBY2001V16Anlage www.lfu.bayern.de/abfall/fachinformationen/zentrale_stelle_abfallueberwachung/doc/ gebuehrentabelle.pdf Überwachungs- und Verwaltungserleichterungen: o Bayerisches Wassergesetz www.izu.bayern.de/recht/detail_rahmen.php?pid=110901010066 o Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe www.izu.bayern.de/recht/detail_rahmen.php?pid=110901010073 15

o Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren www.izu.bayern.de/recht/detail_rahmen.php?id=230&kat=11&sub=1&sub_sub=3&th =0 o Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts www.izu.bayern.de/download/pdf/vwvbaywg.pdf o Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_wgs/doc/vaws_ab_28122009.pdf o Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase= 1&doc.id=VVBY-VVBY000021621&st=vv 16

Förderungen Im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms Berlin kann die erstmalige Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS gefördert werden. Förderberechtigt sind gemeinnützige und öffentliche Institutionen, private und öffentliche Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). www.uep-berlin.de/foerderinhalte.html Förderfähig sind Ausgaben für Beratungsleistungen Dritter sowie für Validierung und Zertifizierung im Zusammenhang mit der erstmaligen Einführung eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS. Die Förderquote beträgt maximal 50 % der anerkennungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000. www.uep-berlin.de/uepmedia/usermedia/files/foerderrichtlinie_uep_080922.pdf Die Antragsstellung wird begleitet von der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbh Saarbrücker Str. 38a 10405 Berlin www.uep-berlin.de/kontakt.html Erleichterungen im Landesrecht Überwachungs- und Verwaltungserleichterungen: o Berliner Wassergesetz http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata\ges\blnwg\cont\blnwg.htm&mode=all&page=1 o Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata\ges\blnvaws\cont\blnvaws.htm&mode=all&pa ge=1 o Stellen für die Fremdkontrolle von Vorbehandlungsanlagen gemäß der Gewerbeabfallverordnung www.kulturbuch-verlag.de/service/amtsblatt-fur-berlin 17

Förderungen In Brandenburg werden die Beratungsleistungen bei der EMAS-Einführung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) über die Beratungsrichtlinie des Wirtschaftsministeriums bezuschusst. Die projektgebundene Anteilfinanzierung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 50.000 je gefördertem Unternehmen/Unternehmensgruppe innerhalb von drei Jahren. Die Zuwendungen müssen mindestens 2.500 betragen. www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/amtsblatt%2010_09.pdf Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Technologie und Medien Postfach 90 02 61 14438 Potsdam www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/management marketing messen_und_markt erschliessung m4_/index.html Erleichterungen im Landesrecht Bei der Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg erhalten Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem (EMAS etc.) eingeführt haben oder sich dazu verpflichten bei der Bewertung der Anträge einen Bonus. www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/amtsblatt%2007_12.pdf Der Fördersatz richtet sich nach den so genannten Struktureffekten, zu denen auch die Umweltmanagementsysteme zählen. www.ilb.de/media/dokumente/dokumente_fuer_programme/dokumente_mit_program mzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/062_grw grosse_richtlinie/grw- G_Struktureffekte_nichttouristisch_W1203090950.pdf Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen: www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw_g_foerderprogramm_fuer_kleine mittlere_ und_grosse_unternehmen/index.html 18

20%ige Gebührenermäßigung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/land_bb_bravors_01.a.111.de/land_ bb_bravors_01.c.43589.de 20%ige Reduzierung der von Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen zu erbringenden Sicherheitsleistungen www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.318.de/erl_5_1_10.pdf Weitere Privilegierungen: o Brandenburgisches Wassergesetz www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46539.d e o Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46465.d e 19

Förderungen Landwirtschaftliche Unternehmen können eine Förderung von Beratungsleistungen beantragen. Die Zuwendungen betragen bis zu 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben, höchstens jedoch bis zu 1.500 jährlich. www.lwk-niedersachsen.de/download.cfm/file/20,addb5feb-f7a9-e3a9-5782a4cd515d27c6~pdf.html Der Zuwendungsantrag wird gestellt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbereich Förderung Johannssenstraße 10 30159 Hannover www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/foerderung/nav/20/article/22201.html Erleichterungen im Landesrecht Bremisches Gesetz über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände http://bremen.beck.de/bremen.aspx?bcid=y-100-g-brhslg Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen http://bremen.beck.de/bremen.aspx?bcid=y-100-g-brvaws 20

Förderungen Derzeit keine Förderprogramme. Siehe Förderungen des Bundes. Erleichterungen im Landesrecht Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=0&showdoccas e=1&doc.id=jlr-wasgefstanlvha1998rahmen&st=lr Hinweise zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe www.hamburg.de/contentblob/140816/data/vaws-vollzugshinweise.pdf 21

Förderungen Derzeit keine Förderprogramme. Siehe Förderungen des Bundes. Erleichterungen im Landesrecht 20%ige Gebührenermäßigung bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie Gentechnikgesetz (GenTG) www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2g9s/page/bshesprod.psml?pid=doku mentanzeige&showdoccase=1&js_peid=trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr- UmwMinVwKostOHE2009rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint 100%ige Gebührenermäßigung bei Überwachungsgebühren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Chemikaliengesetz (ChemG) sowie Gentechnikgesetz (GenTG) www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2g9s/page/bshesprod.psml?pid=doku mentanzeige&showdoccase=1&js_peid=trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr- UmwMinVwKostOHE2009rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint Weitere Privilegierungen: o Hessisches Wassergesetz www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/19bn/page/bshesprod.psml?doc.hl=1& doc.id=jlr-wasghe2010rahmen&documentnumber=1&numberofresults= 102&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint o Verwaltungsvorschrift zu 44 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) und zur Indirekteinleiterverordnung www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/vn3/page/bshesprod.psml?pid=dokum entanzeige&showdoccase=1&js_peid=trefferliste&documentnumber=2&numberofres ults=5&fromdoctodoc=yes&doc.id=vvhe-vvhe000008903#focuspoint 22

Förderungen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Förderungen für Beratungsleistungen erhalten. Gefördert wird bis zu einer Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer maximalen Förderung von 5.000 und einem maximalen Tagessatz von 500. www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase= 1&doc.id=VVMV-VVMV000006283&st=vv Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße 213 19061 Schwerin www.lfi-mv.de/cms2/lfi_prod/lfi/content/de/foerderungen/wirtschaftsfoerderung/_ Foerderungen/Foerderung_von_Beratungen_bei_kleineren_und_mittleren_Unterneh men/index.jsp?&view=791 Erleichterungen im Landesrecht 30%ige Gebührenermäßigung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase= 1&doc.id=jlr-ImSchKostVMV2010rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr 30%ige Gebührenermäßigung bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase= 1&doc.id=jlr-WasWiKostVMV2010rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr 30%ige Gebührenermäßigung bei der Zulassung von Deponien www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase= 1&st=lr&doc.id=jlr-AbfKostVMV2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs Weitere Privilegierungen: o Selbstüberwachungsverordnung www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase= 1&doc.id=jlr-S%C3%9CVMV2006rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr o Richtlinie zur Regelüberwachung der genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=vvmv- VVMV000000298&st=vv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint 23

Förderungen Der Zuwendungsantrag wird gestellt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbereich Förderung Johannssenstraße 10 30159 Hannover www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/foerderung/nav/20/article/22201.html Erleichterungen im Landesrecht 30%ige Gebührenermäßigung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=allggo+nd&psml=bsvorisprod. psml&max=true&aiz=true Immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen www.osnabrueck.ihk24.de/produktmarken/innovation/umwelt/shw_umweltmanagmen t/emas/erleichterungen_fuer_emas-teilnehmer.jsp Landwirtschaftliche Unternehmen können eine Förderung von Beratungsleistungen beantragen. Die Zuwendungen betragen bis zu 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben, höchstens jedoch bis zu 1.500 jährlich. www.lwk-niedersachsen.de/download.cfm/file/20,addb5feb-f7a9-e3a9-5782a4cd515d27c6~pdf.html Weitere Privilegierungen: o Niedersächsisches Abfallgesetz www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=abfg+nd&psml=bsvorisprod. psml&max=true&aiz=true o Öffentliche Beschaffung www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=vvnd-20120-mi-20130308- SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true 24

Förderungen Landwirtschaftliche Unternehmen können eine Förderung von Beratungsleistungen beantragen. Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bezieht sich der Schwerpunkt der Beratungsleistung auf den Bereich des Ökologischen Landbaus, kann der Zuschuss auf 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 je Betrieb und Jahr. Die Bagatellgrenze beträgt 250 bei 60%igem Zuschuss pro Betrieb und 400 bei 80%igem Zuschuss pro Betrieb. www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/47.htm Anträge sind einzureichen beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter Siebengebirgsstr. 200 53229 Bonn Erleichterungen im Landesrecht 30%ige Gebührenermäßigung bei immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie Gebührenermäßigung bei abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2011&bes_id= 4975&aufgehoben=N&menu=1&sg=1#NORMKOPF Immissionsschutz-, abfall- und wasserrechtliche Überwachungserleichterungen https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=283&bes_id=2 066&val=2066&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1 Weitere Privilegierungen: o Landeswassergesetz https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3920070525140450679 25

Förderungen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Beratungsleistungen beantragen. Für Beratungen und Begutachtungen beträgt der Zuschuss 50 % der in Rechnung gestellten Beträge (ohne Fahrtkosten und Auslagen), jedoch maximal 400 pro Tagewerk. Werden die Leistungen durch Hochschullehrer oder durch Forschungs- und Beratungseinrichtungen mit Beteiligung der öffentlichen Hand durchgeführt, beträgt der Zuschuss maximal 250 pro Tagewerk. Insgesamt können bis zu 15 Tagewerke (6.000 ) in einem drei Jahreszeitraum in Anspruch genommen werden. http://isbweb.typo3test.rlp.de/fileadmin/resourcen/foerderprogramme/bitt- Technologieberatung/161_BITT-Verwaltungsvorschrift.pdf Antragannehmende Stellen sind HWK und IHK, Bewilligungsbehörde ist die Investitions- und Strukturbank des Landes Rheinland-Pfalz (ISB). http://isb.rlp.de/de/wirtschaft/foerderfinder-assistent/?item=6 Landwirtschaftliche Unternehmen können ebenfalls eine Förderung von Beratungsleistungen beantragen. Die Zuwendungen betragen hier bis zu 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben, mindestens 200, höchstens jedoch bis zu 600. www.dlr.rlp.de/internet/global/themen.nsf/779942767a50acdac12574e90045164b/83 696F73EF3766FBC125727D003787B4/$FILE/vv%20fbm%202007%20fassung%20ju li%202007.pdf Der Antrag auf Förderung wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt. www.dlr.rlp.de/internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=v2l89z39a5&p1=z74 96DH58T&p4=AK9701DN1 26

Erleichterungen im Landesrecht Gebührenermäßigung bei Genehmigungsverfahren: Erleichterungen sind grundsätzlich möglich. Es sind Rahmengebühren vorgesehen, die es ermöglichen, den geringeren Verwaltungsaufwand z. B. durch Vorlage von Unterlagen des Umweltgutachters zu bestimmten im Verfahren zu prüfenden Genehmigungsvoraussetzungen, zu berücksichtigen. Wasserrechtliche Überwachungserleichterungen http://rlp.juris.de/rlp/wasg_rp_2004_rahmen.htm Weitere Privilegierungen: o Anlagenverordnung VAwS http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/pi0/page/bsrlpprod.psml?pid=dokumentanzeig e&showdoccase=1&js_peid=trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr- WasgefStAnlVRPrahmen&doc.part=R&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint o Landesverordnung über die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/pbg/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.mai naction?p1=0&eventsubmit_donavigate=searchinsubtreetoc&showdoccase=1&do c.hl=0&doc.id=jlr-abwanle%c3%9cvrprahmen&doc.part=r&toc.poskey=# focuspoint 27

Förderungen Eine Zuwendung können Organisationen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts erhalten, sofern sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 45,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. www.saarland.de/dokumente/thema_umweltwirtschaft/richtlinientext.pdf Anträge sind zu stellen an das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Allgemeine Verwaltung Joachim Heinz Umweltmanagementbeauftragter Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken www.saarland.de/10309.htm Erleichterungen im Landesrecht 20%ige Gebührenermäßigung bei abfallrechtlichen Angelegenheiten http://sl.juris.de/pdf/2013-1-1gebvzv14.pdf 30%ige Gebührenermäßigung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen http://sl.juris.de/pdf/2013-1-1gebvzv14.pdf Ermäßigte Entgeltsätze für Grundwasserentnahmen http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/grdwasentgg _SL.htm#GrdWasEntgG_SL_rahmen Weitere Privilegierungen: o Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/abfwg_sl_rahmen.htm 28

o Saarländisches Wassergesetz http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/wasg_ SL_2004_rahmen.htm o Saarländisches Naturschutzgesetz http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/natschg_ SL_2006.htm#NatSchG_SL_2006_rahmen o Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/wasgefstanlv_sl_ 2005_rahmen.htm 29

Förderungen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Beratungsleistungen, Workshops und Prüfungen zur Einführung von EMAS beantragen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und betragen bis zu 8.000 bei max. 50 % der förderfähigen Ausgaben für die Validierung. Zusätzlich kann ein Zuschuss von bis zu 50 % für die Durchführung von Workshops und Beratungen, max. 5.250 innerhalb von drei Jahren, in Anspruch genommen werden. http://www.revosax.sachsen.de/details.do?sid=8991230037939 Anträge sind über einen Qualitätssicherer bei der zuständigen Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Dresden, einzureichen. www.sab.sachsen.de/de/p_wirtschaft/detailfp_wi_2475.jsp?m=def Erleichterungen im Landesrecht 30%ige Gebührenermäßigung bei abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen sowie wasserrechtlichen Angelegenheiten www.revosax.sachsen.de/details.do?sid=8103413948655 Immissionsschutz-, abfall- und wasserrechtliche Überwachungserleichterungen www.recht.sachsen.de/details.do?sid=9203012732579 Weitere Privilegierungen: o Sächsisches Wassergesetz www.revosax.sachsen.de/details.do?sid=9963314051054 30

Förderungen Derzeit keine Förderprogramme. Siehe Förderungen des Bundes. Erleichterungen im Landesrecht Immissionsschutz-, abfall- und wasserrechtliche Überwachungserleichterungen www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=vvst-212990-mlu- 20080710-SF&psml=bssahprod.psml&max=true Weitere Privilegierungen: o Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query= WasgefStAnlV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true o Behördliche Überwachung von Abwasseranlagen durch Anlagenkontrollen www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=vvst-753600-mlu- 20120418-01-SF&psml=bssahprod.psml&max=true 31

Förderungen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Beratungsleistungen, zur Einführung eines offensiven Umweltmanagements (z. B. Ökobilanzen, Ökocontrolling, Produktlinienanalysen, ökologisch orientierte Schulungen der Beschäftigten, Öko-Marketing integrierte Produktpolitik) erhalten. www.wtsh.de/wtsh/de/service/download-center/downloads/foerderung/wtsh_ foerderrichtlinie_umweltinnovationen.pdf Anträge auf Förderung sind zu richten an die WTSH-Wirtschaftsförderung & Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH Postfach 24100 Kiel www.wtsh.de/wtsh/de/foerderung/programme/ui/index.php Erleichterungen im Landesrecht Immissionsschutz-, abfall- und wasserrechtliche Überwachungserleichterungen www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=vvsh-7910.6-0001&max=true&psml=bsshoprod.psml Weitere Privilegierungen: o Landeswassergesetz www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=wasg+ SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true o Selbstüberwachungsverordnung Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query= AbwAnlSelbst%C3%9CV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true 32

Förderungen Anträge auf Förderung sind schriftlich zu richten über das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft - RKW Thüringen GmbH Konrad-Zuse-Str. 15 99099 Erfurt an das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz & Umwelt. www.thueringen.de/th8/tmlfun/agenda/foerdermoeglichkeiten Förderungsberechtig sind KMUs und nicht profitorientierte Organisationen (außer Kirchen und kirchliche Einrichtungen) nur für eine erstmalige Teilnahme. Der förderfähige maximale Tagessatz für externe Beratungskosten beträgt max. 650 brutto und ist für alle einheitlich. Es werden bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten (Externe Beratung, Validierung und Registrierung) erstattet. Bei Einzelberatung können für externe Beratung differenziert je nach Kleinst-, Klein- und Mittleren Unternehmen maximal 12, 18 und 24 Beratertage anerkannt werden. www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/themen/agenda/f -rili_nachhaltige_entwicklung.pdf www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/themen/agenda/2007-11_f rderantrag_allg.doc Landwirtschaftliche Unternehmen können eine Förderung von Beratungsleistungen zur Nutzung einzelbetrieblicher Managementsysteme und zur Energieberatung beantragen. Diese sollen Landwirte bei der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) unterstützen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendungen (Zuschüsse). Der Förderzeitraum beträgt maximal fünf Jahre. Förderfähig ist die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Beratungsausgaben, höchstens 1.500,00 für ein jährliches Beratungspaket. Die Höhe der Zuwendung darf 200,00 nicht unterschreiten. www.thueringen.de/imperia/md/content/thueringenagrar/tmlnu_frank/beram-2.pdf 33

Anträge sind bis zum 15. Mai jedes Jahres für die vorangegangenen maximal 12 Monate bei der Bewilligungsbehörde (jeweils das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt) zu stellen. www.thueringen.de/de/thueringenagrar/foerderung_formulare/landwirtschaft/beratung -Managementsysteme Erleichterungen im Landesrecht 30%ige Gebührenermäßigung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=lwminvwkosto+th&ps ml=bsthueprod.psml&max=true Immissionsschutz-, abfall- und wasserrechtliche Überwachungserleichterungen www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/93.pdf Weitere Privilegierungen o Thüringer Wassergesetz www.landesrecht-thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=wasg+th+% C2%A7+84&psml=bsthueprod.psml&max=true o Thüringer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe www.landesrecht-thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=wasgefstanlv+th+ %C2%A7+3&psml=bsthueprod.psml&max=true o Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung www.landesrecht-thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=abwekv+th+% C2%A7+4&psml=bsthueprod.psml&max=true o Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Anlagenverordnung http://thueringen.de/imperia/md/content/tlvwa2/440/wasserrecht/thuervvaws_2009.pdf 34

Förderungen in Österreich Bund Die Einführung des EMAS-Umweltmanagementsystems wird über die Abwicklungsstellen in den Bundesländern gefördert. www.lebensministerium.at/umwelt/betriebl_umweltschutz_uvp/emas/emas-1-x- 1/Foerdermoeglichk.html Das Lebensministerium unterstützt die Bundesländer bei ihren Bemühungen durch Sammelberatungen eine EMAS-Registrierung schrittweise und systematisch unter der Anleitung einer erfahrenen Umweltberaterin aufzubauen. Zusammen mit dem Umweltbundesamt sowie im Rahmen der Umwelt-Regionalprogramme von Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien veranstaltet es die Workshopreihe EMAS gemeinsam umsetzen. Darüber hinaus veranstaltet das Lebensministerium regelmäßig Workshops, welche über die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem EMAS-Umweltmanagement stehen. www.lebensministerium.at/umwelt/betriebl_umweltschutz_uvp/emas/veranstaltungen/ emasgemeinsam.html Kommunalkredit Public Consulting - EMAS als Vorleistung: Derzeit wird der Aufbau eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung nur in Verbindung mit einer konkreten, förderfähigen Umweltmaßnahme gefördert, wenn diese aus der ersten Umweltprüfung/-betriebsprüfung bzw. aus dem Umweltprogramm abgeleitet ist. www.publicconsulting.at Umweltförderprogramm in Wien Zwei Möglichkeiten zur Förderung werden angeboten. Im Verbund mit weiteren Bundesländern besteht die Möglichkeit an der Workshopreihe EMAS gemeinsam umsetzen teilzunehmen. Bei einer Förderung von 1.000 reduzieren sich die Teilnehmerkosten auf 700 netto. Die Kosten beinhalten die Teilnahme einer Person am Workshop, die Abschlusspräsentation und die Seminarunterlagen. 35

Anmeldefrist ist der 9. März 2014 für die Workshopreihe 2014 www.lebensministerium.at/umwelt/betriebl_umweltschutz_uvp/emas/veranstaltungen/ emasgemeinsam.html Organisationen, die ein Umweltmanagementsystem nach EMAS im Rahmen des ÖkoBusinessPlan Wien aufbauen wollen, können unabhängig von Betriebsgröße und Branche eine Förderung von bis zu 8.880 netto bei 160 Stunden individueller Beratung beantragen. Ein Upgrade von ÖKOPROFIT auf EMAS wird bei maximal 100 Beratungsstunden mit 5.072 netto gefördert. Für eine Nachbetreuung ab dem Auszeichnungsjahr stehen zusätzlich je maximal 8 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mit 444 netto zur Verfügung. www.wien.gv.at/umweltschutz/oekobusiness/modul-emas.html Umweltförderprogramm in Niederösterreich Zwei Möglichkeiten zur Förderung werden angeboten. Im Verbund mit weiteren Bundesländern besteht die Möglichkeit an der Workshopreihe EMAS gemeinsam umsetzen teilzunehmen. Bei einer Förderung von 1.000 reduzieren sich die Teilnehmerkosten auf 700 netto. Die Kosten beinhalten die Teilnahme einer Person am Workshop, die Abschlusspräsentation und die Seminarunterlagen. Anmeldefrist ist der 9. März 2014 für die Workshopreihe 2014. www.oekomanagement.at/index.php?id=97 www.lebensministerium.at/umwelt/betriebl_umweltschutz_uvp/emas/veranstaltungen/ emasgemeinsam.html Die Einführung von EMAS (Ebene 3 - Champion) wird zu 50 % bei maximal 10 Projektberatungstagen und einem Tagessatz von maximal 720 netto gefördert. Zusätzlich kann ein halber Tag als Check-Beratung zu 100 % gefördert werden. Die Revalidierung wird mit bis zu zwei Tagen gefördert. www.oekomanagement.at Umweltförderprogramm in Oberösterreich Zwei Möglichkeiten zur Förderung werden angeboten. Im Verbund mit weiteren Bundesländern besteht die Möglichkeit an der Workshopreihe EMAS gemeinsam umsetzen teilzunehmen. Bei einer Förderung von 1.000 reduzieren sich die Teilnehmerkosten auf 700 netto. Die Kosten beinhalten die Teilnahme einer Person am Workshop, die Abschlusspräsentation und die Seminarunterlagen. 36

Anmeldefrist ist der 9. März 2014 für die Workshopreihe 2014. www.klimabuendnis.at/start.asp?id=251625&b2=575&am=2 www.lebensministerium.at/umwelt/betriebl_umweltschutz_uvp/emas/veranstaltungen/ emasgemeinsam.html Umweltförderprogramm in der Steiermark Zwei Möglichkeiten zur Förderung werden angeboten. Im Verbund mit weiteren Bundesländern besteht die Möglichkeit an der Workshopreihe EMAS gemeinsam umsetzen teilzunehmen. Bei einer Förderung von 1.000 reduzieren sich die Teilnehmerkosten auf 700 netto. Die Kosten beinhalten die Teilnahme einer Person am Workshop, die Abschlusspräsentation und die Seminarunterlagen. Anmeldefrist ist der 9. März 2014 für die Workshopreihe 2014. www.win.steiermark.at/cms/beitrag/11885817/11812996 Im Rahmen einer Individualberatung können interessierte Organisationen eine Förderung von externen Beratungsleistungen bei der Einführung von EMAS in Höhe von maximal 50 % beantragen. Die förderbaren Beratungskosten orientieren sich an einer maximalen Beratungsdauer von 15 Beratertagen zu einem Tagessatz von 900. www.win.steiermark.at/cms/beitrag/10329871/10342198 Umweltförderprogramm in Salzburg Zwei Möglichkeiten zur Förderung werden angeboten. Im Verbund mit weiteren Bundesländern besteht die Möglichkeit an der Workshopreihe EMAS gemeinsam umsetzen teilzunehmen. Bei einer Förderung von 1.000 reduzieren sich die Teilnehmerkosten auf 700 netto. Die Kosten beinhalten die Teilnahme einer Person am Workshop, die Abschlusspräsentation und die Seminarunterlagen. Anmeldefrist ist der 9. März 2014 für die Workshopreihe 2014. www.umweltservicesalzburg.at/de/termine/detail.asp?id=258&tit=emas%2520g emeinsam%2520umsetzen!%2520 Für die Einführung von EMAS in einem Unternehmen fördert das Land Salzburg bis zu 160 Beratungsstunden mit einem Stundensatz von 74,00 zu 50 %. Die Maximale Förderung beträgt 5.920,00. Für die Nachbetreuung von Unternehmen, werden 8 Beratungsstunden mit einem Stundensatz von 74,00 zu 75 % gefördert. Die Maximale Förderung beträgt 444,00. 37

Für die Revalidierung von EMAS werden 16 Beratungsstunden mit einem Stundensatz von 74,00 zu 50 % gefördert. Die Maximale Förderung beträgt 888,00. Für Umweltzeichen- und Klimabündnisbetriebe beträgt der Fördersatz generell 75 %, wodurch sich die maximalen Fördersätze entsprechend erhöhen. www.umweltservice-salzburg.at/de/angebote/beratung_detail.asp?id=9&tit= Umweltmanagement%2520-%2520Umwelt%2520nachhaltig%2520managen Umweltförderprogramm in Tirol KMUs werden mit einer Expertenberatung in Höhe von 24 Stunden mit 50 % der Kosten gefördert. http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=732777&dstid=5133&opennavi d=51957 Umweltförderprogramm in Vorarlberg Betriebe werden vom Land Vorarlberg mit max. 8.775 gefördert. Der Beratertagessatz liegt bei max. 650 netto, bei max. 20 Beratungstagen. www.vorarlberg.at/vorarlberg/wirtschaft_verkehr/wirtschaft/wirtschaft/weitereinformati onen/impuls3/emas.htm Umweltförderprogramm in Kärnten Zwei Möglichkeiten zur Förderung werden angeboten. Im Verbund mit weiteren Bundesländern besteht die Möglichkeit an der Workshopreihe EMAS gemeinsam umsetzen teilzunehmen. Bei einer Förderung von 1.000 reduzieren sich die Teilnehmerkosten auf 700 netto. Die Kosten beinhalten die Teilnahme einer Person am Workshop, die Abschlusspräsentation und die Seminarunterlagen. Anmeldefrist ist der 9. März 2014 für die Workshopreihe 2014 www.oekofit.at www.lebensministerium.at/umwelt/betriebl_umweltschutz_uvp/emas/veranstaltungen/ emasgemeinsam.html Das Land Kärnten bietet Einzelberatungen zur Einführung von EMAS an. Diese werden mit 8.000 gefördert, bei Kosten von 10.000 und maximal 20 Beratungstagen. Beratungen zur Revalidierung werden mit 970 gefördert, bei Kosten von 830 und maximal 2 Beratungstagen. www.energiebewusst.at/index.php?id=302&l= 38

Umweltförderprogramm im Burgenland Zwei Möglichkeiten zur Förderung werden angeboten. Im Verbund mit weiteren Bundesländern besteht die Möglichkeit an der Workshopreihe EMAS gemeinsam umsetzen teilzunehmen. Bei einer Förderung von 1.000 reduzieren sich die Teilnehmerkosten auf 700 netto. Die Kosten beinhalten die Teilnahme einer Person am Workshop, die Abschlusspräsentation und die Seminarunterlagen. Anmeldefrist ist der 9. März 2014 für die Workshopreihe 2014 www.eubgld.at www.lebensministerium.at/umwelt/betriebl_umweltschutz_uvp/emas/veranstaltungen/ emasgemeinsam.html Das Burgenland fördert die Einführung von EMAS mit maximal 9.000 netto, bei maximal 15 Beratungstagen. Eine Revalidierung wird mit 600 gefördert, bei maximal einem Beratungstag. Der förderbare Tageshöchstsatz liegt bei 800 netto. Die Förderung beträgt 75 % der förderbaren Kosten. www.eubgld.at/index.php?id=1747 39

Förderungen in Italien Nationale und regionale Regierungen in Italien fördern im Rahmen der Initiative Green Metal - Valli Bresciane Industriezone die Einführung von EMAS in der Metallbranche. Green Metal ist ein seit 2010 aktives Bildungsprogramm für KMUs im Metallsektor, an welchem sich bereits ungefähr 30 KMUs beteiligten. Dieses Bildungsprogramm, welches im Rahmen des Projekts Umweltzertifizierung in der Industriezone Valli Bresciane entwickelt wurde, setzt sich zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen der Region Managementsysteme oder Technologieanwendungen anzubieten, welche mittels Onlinewerkzeuge, einer Webseite und direkter Schulung der Verbesserung der Umweltleistung dienen sollen. http://ec.europa.eu/environment/sme/cases/greenmetal_de.html www.emasvallibresciane.it 40

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LINKSAMMLUNG ZUM DEUTSCHEN UMWELTRECHT EMAS ist das europäische Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (englisch: Eco- Management and Audit Scheme) und ist die höchste europäische Auszeichnung für systematisches Umweltmanagement. Das vorliegende Informationsblatt soll den Anwendern dieses Systems eine Hilfestellung zur Erstellung eines Rechtskatasters über die geltenden Umweltvorschriften sein. Darüber hinaus bieten die hier aufgeführten Links eine Unterstützungsmöglichkeit bei der Interpretation sowie Umsetzung der wichtigsten Umweltvorschriften. Die Links wurden mit größtmöglicher Sorgfalt aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit zusammengestellt. Hinweise auf Ergänzungen oder aktuelle Änderungen nehmen wir natürlich immer gerne entgegen. Gesetze im Internet Diese Links bieten Zugang zu den gültigen Umweltrechtstexten. Europäisches Recht Bundesanzeiger Bundesjustizministerium Bundesumweltministerium Umweltportal Deutschland www.eur-lex.europa.eu/de/index.htm www.bundesanzeiger.de www.gesetze-im-internet.de/index.html www.bmu.de/gesetze_verordnungen/aktuell/aktuell/12 52.php www.portalu.de Umsetzungshilfen der Bundesländer Die nachstehenden Webseitenangebote der Bundesländer beinhalten den Zugang zum landesspezifischen Umweltrecht sowie darüber hinaus gehende Erläuterungen und Informationen zu dessen Anwendung und Umsetzung. Umweltministerkonferenz Zugriff auf alle Umweltministerien der Länder sowie die Bund- Länder-Arbeitsgemeinschaften zu speziellen Themen wie Abfall, Wasser, Chemikalien, Immissionsschutz, Bodenschutz etc. Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg Gewerbeaufsicht Bayern Bayerische Staatsregierung Infozentrum UmweltWirtschaft Landesamt für Umwelt Berlin Senatsverwaltung Bereich Umwelt Berliner Vorschrifteninformationssystem www.umweltministerkonferenz.de www.um.baden-wuerttemberg.de www.umweltschutz-bw.de www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de www.stmug.bayern.de/service/recht/index.htm www.izu.bayern.de www.lfu.bayern.de www.berlin.de/sen/umwelt www.gesetze.berlin.de Brandenburg Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.98 181.de 42

INFO Vorschriften des Landes www.bravors.brandenburg.de Bremen Stadt Bremen / Beck Verlag (Gesetzesportal) Hamburg Stadt Hamburg Hamburger Justiz Hessen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) Umwelttech NEWS (Umweltrecht) Hessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Landesrechtsinformationssystem Niedersachsen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Vorschrifteninformationssystem Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landesrecht Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Landesrecht online Saarland Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Landesrecht Sachsen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen-Anhalt Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Landesrecht www.bremen.beck.de www.hamburg.de/umwelt/ www.landesrecht.hamburg.de www.hmulv.hessen.de/irj/hmulv_internet?cid=853b 1bc2da1200d98578dc69a3435776 www.hessenumwelttech.de/dynasite.cfm?dsmid=13998 www.rv.hessenrecht.hessen.de www.regierung-mv.de/cms2/regierungsportal_prod/ Regierungsportal/de/lm/Rechtsvorschriften/index.jsp www.landesrecht-mv.de www.umwelt.niedersachsen.de/master/c1163530 _N11285_L20_D0_I598.html www.nds-voris.de www.umwelt.nrw.de/umwelt/index.php www.recht.nrw.de/lmi/owa/br_start www.mufv.rlp.de/ www.landesrecht.rlp.de www.saarland.de/ministerium_umwelt.htm www.saarland.de/landesrecht.htm www.umwelt.sachsen.de/umwelt/index.html www.revosax.sachsen.de www.sachsen-anhalt.de/lpsa/index.php?id=1743 www.landesrecht.sachsen-anhalt.de 43

Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Landesrecht www.schleswig-holstein.de/umweltlandwirtschaft/de/ UmweltLandwirtschaft_node.html www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de Thüringen Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Landesverwaltungsamt - Fachabteilung Umwelt Serviceportal Landesrecht www.umweltportal.thueringen.de www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/umwelt/ www.landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/page/bsth ueprod.psml Kostenpflichtige Angebote Die folgenden beispielhaften Anbieter führen Regelwerke zum Arbeits-, Umweltschutz, Gefahrguttransport- und Technikrecht, deren Inhalte kontinuierlich aktualisiert und fortgeschrieben werden. Umwelt-online www.umwelt-online.de/ GoInForm www.goinform.de Umweltdigital www.umweltdigital.de Umsetzungshilfen weiterer Stellen Weitere kostenfreie Informationen und Anregungen sind bei den folgenden Internetauftritten abrufbar: Umweltbundesamt (UBA) Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Kommission für Anlagensicherheit (KAS) Industrie- und Handelskammer (IHK) Beispiel Mittelhessen www.umweltbundesamt.de/umweltrecht www.dehst.de www.sfk-taa.de www.ihk-lahndill.de/produktmarken/innovation Newsletter Eine gute Möglichkeit, sich kontinuierlich über den neuesten Stand der Umweltgesetzgebung in Deutschland und Europa zu informieren, bieten folgende Newsletter: EU-Umweltmonitor des Deutschen Industrieund Handelskammertages (DIHK) Eco-Post des DIHK Newsletter der IHKen - Beispiel Berlin www.dihk.de/themenfelder/innovation-undumwelt/info/ die-arbeit-der-europaeischen-institutionen-im-blick www.dihk.de/themenfelder/innovation-undumwelt/info/ecopost www.ihk-berlin.de/servicemarken/newsletter /824750/Newsletteruebersicht.html 44

Einführung ins Umweltrecht Für grundlegende Informationen zum allgemeinen Deutschen und Europäischen Umweltrecht sowie dessen Prinzipien bieten sich folgende zwei Quellen an: Brandenburgische Technische Universität Cottbus www.tu-cottbus.de/einrichtungen/ zfrv/lehre/lehrmaterial.html Rheinisch-Westfaelische Technische Hochschule Aachen - Skript Umweltrecht www.bur.rwth-aachen.de/ download/skript_umweltrecht.pdf Arbeitsschutz, Sicherheit Als Schnittstelle zum Umweltrecht geben diese Internetseiten Zugang zu Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit an. Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.bmas.de/portal/16194/filter=rubrik:gesetze/ergebnisse.html Berufsgenossenschaften Übersicht Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Informationen zur Gefährdungsbeurteilung Prävention online www.dguv.de/inhalt/bguuk/bgen/index.jsp www.dguv.de/ifa/de/index.jsp www.baua.de/de/informationen-fuer-die-praxis/rechts grundlagen-und-vorschriften/rechtsgrundlagen-und- Vorschriften.html www.gefaehrdungsbeurteilung.de www.praevention-online.de/pol/rec_frames.html EMAS in Rechts- und Verwaltungsvorschriften Die Übersicht EMAS in Rechts- und Verwaltungsvorschriften listet diejenigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder sowie relevante Rechtsakte auf europäischer Ebene auf, in denen Bezug auf die EMAS-Verordnung sowie Umweltgutachter genommen wird. Die Liste wird von der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses veröffentlicht und regelmäßig überarbeitet. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden: www.emas.de/rechtliche-grundlagen/emas-in-deutschland Der Umweltgutachterausschuss ist das Gremium zur Umsetzung und Förderung von EMAS in Deutschland und berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Bezug auf die europäische EMAS- Verordnung. Abbildung: Gerd Altmann/www.pixelio.de 45

INFORMATIONEN ZUM THEMA AUF WWW.EMAS.DE 46

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZU EMAS Europäische Union: EMAS-Informationsseiten der EU-Kommission http://ec.europa.eu/environment/emas/index_ en.htm EMAS-Awards http://ec.europa.eu/environment/emas/emasa wards/index.htm EMAS-Organisationen der Mitgliedsstaaten www.emas-register.eu Deutschland: EMAS-Organisationen in Deutschland www.emas-register.de EMAS-Informationsseite Deutschland www.emas.de Sammlung der Umwelterklärungen www.emas.de/teilnahme/umwelterklaerungen/ sammlung Rechtsgrundlagen www.emas.de/rechtliche-grundlagen Newsletter www.emas.de/aktuelles/newsletter Internationale Ausschreibungen www.emas.de/aktuelles/ausschreibungentenders Aktuelle Meldungen www.emas.de/aktuelles Termine und Veranstaltungen www.emas.de/aktuelles/termine Statistiken www.emas.de/ueber-emas/emas-in-zahlen Wir für EMAS - die Internetkampagne www.wir-fuer-emas.de Beispiele für Veröffentlichungen des Umweltgutachterausschusses: www.emas.de/service/pdf-downloads EMAS-Informationsblätter zu aktuellen Themen, auf Deutsch und Englisch Das EMAS-Logo Ein Leitfaden mit Verwendungsbeispielen für ausgezeichneten Umweltschutz, auf Deutsch und Englisch In 10 Schritten zu EMAS Ein Leitfaden für Umweltmanagementbeauftragte EMAS in Rechts- und Verwaltungsvorschriften Die EMAS-Umweltgutachter: Garanten für Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit des EMAS-Systems Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 durch EMAS Leitlinie des UGA zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich des EEG 2009 und 2012 Leitlinie des UGA zu den Aufgaben der Umweltgutachter nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS), auf Deutsch und Englisch Die ISO 26000 unter der EMAS-Lupe 7 gute Gründe für ein Umweltmanagement nach EMAS, auf Deutsch und Englisch Mit EMAS Mehrwert schaffen Die Unterschiede zur ISO 14001 auf Deutsch und Englisch Wir für EMAS, Innovativ. Nachhaltig. Umweltbewusst 10 Jahre EMAS, Nachhaltig und umweltbewusst wirtschaften in Deutschland Die EMAS-Umwelterklärung Fundiert und anschaulich gestalten 47

Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses Bernburger Str. 30/31 10963 Berlin ist EMAS-registriert Die Broschüre mit aktiven Links zu den jeweiligen Webseiten finden Sie auch auf der EMAS- Homepage unter: www.emas.de/service/pdf-downloads/ugags-broschueren 1