Kinder- und Jugend- Untersuchungen Für eine gesunde Entwicklung
Inhalt Die U-Untersuchungen 4 Die J-Untersuchungen 8 Die Kinder ZAHN vorsorge - untersuchungen 10 Die Bonusprogramme für Kinder und Jugendliche 14 2
Entwicklungen passieren und nennen sich Leben. Damaris Wieser, deutsche Lyrikerin und Dichterin In diesem Sinne können Sie als Eltern auf Veränderungen in den verschiedenen Entwicklungsphasen Ihrer Kinder achten. Erst recht, wenn es um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Schützlinge geht. Früherkennungsuntersuchungen unterstützen Sie dabei! Hier geht es weniger um die emotionale als vielmehr um die ärztliche Beobachtung, dass sich Ihr Kind altersentsprechend gesund entwickelt. Von seiner Geburt bis zum 17. Lebens - jahr kann innerhalb von 14 Vorsorgeuntersuchungen ärztlich geprüft und festgestellt werden, ob eine Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Entwicklung vorliegt. Die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen werden mit einem U abgekürzt; die Jugend- Untersuchungen mit einem J. U1 bis U9 und J1 sind Früherkennungsuntersuchungen, die allen Kindern in der Gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei zustehen. Die U10, U11 und J2 sind zusätzliche Leistungen Ihrer KKH. 3
Die U-Untersuchungen U 1 Direkt nach der Geburt: Es erfolgt eine Kontrolle von Atmung, Muskelspannung, Reflexen, Hautfarbe und Herzschlag. Innerhalb der ersten 10 Lebensminuten wird der sogenannte Apgar-Test (Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen und Reflexe) durchgeführt. Ein gesundes Neugeborenes erreicht 8 bis 10 Punkte. Dieser Wert sollte nach 5 Lebensminuten erreicht werden. Check 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte Atmung Keine Langsam, unregelmäßig Regelmäßig Puls (Herzschlag) Schläge/Min. Keiner Weniger als 100 Mehr als 100 Grundtonus (Muskeltonus) Schlaff Träge Bewegung Spontane Bewegung Aussehen (Hautfarbe) Blass Rosig, blaue Extremitäten Rosig Reflexe Keine Verzieht das Gesicht Husten, Niesen 4
U 2 3. 10. Lebenstag: Von Kopf bis Fuß findet eine Überprüfung der Haut, Knochen, Organe, Geschlechtsteile und Reflexe statt. U 3 4. 5. Lebenswoche: Überprüfung der altersgerechten Entwicklung, der Ernährung und des Gewichts sowie der Körperfunktion und des Hörvermögens. Auch eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte wird durchgeführt. U 4 3. 4. Lebensmonat: Gründliche Untersuchung des Nervensystems sowie des Bewegungsverhaltens. Ernährungsstatus und Reaktionstest auf optische und akustische Reize. Außerdem werden meist die ersten empfohlenen Impfungen vorgenommen (z. B. Diphtherie, Tetanus, Haemophilus Influenzae (Hib), Kinderlähmung, Keuchhusten). U 5 6. 7. Lebensmonat: Ihr Baby wird zusehends beweglicher und hat seit der letzten Untersuchung vermutlich enorm dazugelernt. Die allgemeine körperliche Verfassung sowie die altersgemäße Entwicklung werden überprüft. Auf die richtige Mundhygiene und eine zahnschonende Ernährung wird hingewiesen. U 6 10. 12. Lebensmonat: Kontrolle des altersgerechten Verhaltens, der motorischen Entwicklung, des Hör- und Sehvermögens und eine Überprüfung der Sprachentwicklung. 5
U 7 21. 24. Lebensmonat: Es erfolgt eine Kontrolle der altersgemäßen geistigen und körperlichen Entwicklung. Vom behandelnden Arzt können allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien erkannt werden. U 7a 34. 36. Lebensmonat: Der (Kinder-)Arzt erkundigt sich nach möglichen Reaktionen auf Behandlungen der letzten Untersuchungen. Dies könnten z. B. Fieber, Krampfanfälle oder häufige Infektionen sein. Aber auch über die Fluoridprophylaxe und den Impfstatus wird gesprochen. U 8 46. 48. Lebensmonat: Neben der körperlichen Untersuchung findet auch die Kontrolle der motorischen Geschicklichkeit und der Verständlichkeit der Sprache statt. Ebenso werden Verhaltensweisen überprüft und der Impfschutz vervollständigt. U 9 60. 64. Lebensmonat: Bei dieser Untersuchung werden körperliche und geistige Entwicklungen (auch) im Hinblick auf die eventuell anstehende Einschulung kontrolliert. 6
U 10 7. 8. Lebensjahr: Diese Untersuchung dient der Erkennung von Entwicklungsstörungen, z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörung, oder Störungen der motorischen Entwicklung oder des Verhaltens. U 11 9. 10. Lebensjahr: Die U 11 beinhaltet die Feststellung möglicher Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien sowie die Erkennung gesundheitsschädigenden Medienverhaltens. Diese Untersuchung soll unter anderem der Bewegungs- und Sportförderung dienen und den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen. Außerdem wird gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützt und es kann eine Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Suchtund Medienberatung in Anspruch genommen werden. Bei der U10 und U11 handelt es sich um Mehrleistungen Ihrer KKH. Sie können die Untersuchungen kostenlos bei einem Arzt, der am Vertrag des Berufs - verbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) teilnimmt, in Anspruch nehmen. Ob es sich bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt um einen teilnehmenden Vertragsarzt handelt, erfahren Sie in Ihrer KKH Servicestelle oder tele fonisch unter unserer kostenlosen Hotline: 0800 5548640554. 7
Die J-Untersuchungen Zu den Schwerpunkten der J1- und J2-Untersuchungen gehört das Erkennen von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen und Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Der Arzt berät Ihre Tochter/ Ihren Sohn bei Verhaltensfragen, zur Sozialisation, zu Familienangelegenheiten und ggf. zur Sexualität. Auch die Berufswahl kann ein Thema sein, denn bestimmte gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen sind zum Beispiel vor Antritt eines Jobs meldepflichtig. Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchungen kann Ihr Kind, wenn es möchte auch alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit dem behandelnden Arzt führen. J 1 12. 14. Lebensjahr: Die J1 ist der Gesundheits-Check vor Eintritt ins Jugend alter. Sie beinhaltet die Überprüfung des Impfstatus und es werden pubertäre Entwicklungsstadien wie der Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktion abgeklärt. Auch eventuelle Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben werden untersucht und es wird auf mögliche Hautprobleme oder Ess störungen wie Magersucht oder Übergewicht eingegangen. Es können auch Fragen zur Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen oder Probleme in der Familie besprochen werden. 8
J 2 16. 17. Lebensjahr: Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob der junge Erwachsene an Krankheiten leidet, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden könnten. Insbesondere geht es darum, durch Früherkennung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren eine eventuelle Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern. Außerdem überprüft der Arzt den Impfstatus. Die J2 ist eine Mehrleistung Ihrer KKH. Sie können die Untersuchungen kostenlos bei einem Arzt, der am Vertrag des Berufs - verbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) teilnimmt, in Anspruch nehmen. Ob es sich bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt um einen teilnehmenden Vertragsarzt handelt, erfahren Sie in Ihrer KKH Servicestelle oder tele fonisch unter unserer kostenlosen Hotline: 0800 5548640554. 9
Die Kinder ZAHN vorsorgeuntersuchungen Parallel zu den genannten Untersuchungen beim Kinderarzt (U-Untersuchungen) hat der Gesetzgeber auch die Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU-Untersuchungen) eingeführt. Zur FU gehören drei zahnärztli che Kinder-Früherkennungsuntersuchungen, wovon die erste grundsätzlich im 3. Lebensjahr Ihres Kindes stattfinden sollte, weil dann alle 20 Milch - zähne vorhanden sind. Die beiden weiteren Untersuchungen sollten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Der Abstand zwischen den Untersuchungen beträgt mindestens zwölf Monate. 10
Kostenübernahme mit Biss Die Durchführung der FU findet beim Zahnarzt statt die Kosten tragen wir Ihre KKH! Und das sind die Leistungen: óó Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Inspektion der Mundhöhle) einschließlich Beratung óó óó óó Einschätzung des Kariesrisikos Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Erziehungsberechtigten mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke Empfehlung und ggf. Verordnung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung Dank der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen können Kinder an eine zahnärztliche Behandlung gewöhnt werden. Unabhängig dieser Zusatzangebote in der Gesundheitsvorsorge ist es ratsam, dass Sie mit Ihrem Kind zweimal pro Jahr zur Kontrolluntersuchung in die Zahnarztpraxis gehen. Vorbeugen ist einfach besser! KKH Versicherte erhalten bereits ab dem 6. Lebensmonat zwei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen sowie ggf. erforderliche Fluoridierungsmaßnahmen. 11
Kostenübernahme für Zahn-Früherkennungsuntersuchungen und Individualprophylaxe Für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 6 Jahren übernehmen wir sämtliche Kosten, die für ver - tragszahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen anfallen. Ihr Plus: Die Kosten für die Individualprophylaxe übernehmen wir für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren. Kostenbeteiligung bei kieferorthopädischer Behandlung Die KKH beteiligt sich an den Kosten medizinisch notwendiger kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Ihr Plus: Im Rahmen einer Vertragsbehandlung mit einer festsitzenden Zahnspange beteiligen wir uns bis zu 2-mal (zu Beginn* und nach Beendigung** der vertraglichen Behandlung) an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Mehr Informationen unter: www.kkh.de/pzr * Vorausgesetzt, dass diese frühestens vier Wochen vor dem Einsetzen der festsitzenden kieferorthopädischen Behandlungsapparaturen vorgenommen wird. ** Vorausgesetzt, dass diese innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der kieferorthopädischen Vertragsbehandlung im Sinne des 29 Absatz 3 SGB V vorgenommen wird. Für den Behandlungsabschluss ist das Ausstellungsdatum der Abschlussbescheinigung maßgeblich. 12
Retainer bei kieferorthopädischer Behandlung Zur Sicherung des Behandlungsergebnisses der kieferorthopädischen Vertragsbehandlung beteiligen wir uns anstelle einer herausnehmbaren Zahnspange an den Kosten eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers. Ebenso leisten wir einen Zuschuss für ggf. anfallende Reparaturleistungen während einer laufenden Behandlung. Mehr Informationen unter: www.kkh.de/retainer Vorsorge im Kreis der Familie: KKH MeinPLUS Zusatzversicherungen Sie vertrauen darauf, im Krankheitsfall die bestmögliche Behandlung zu bekommen. Die von der KKH mitentwickelten sowie geprüften Zusatzversicherungen ihrer Kooperationspartner setzen dieses Vertrauen dort um, wo der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Handeln Sie jetzt und ergänzen Sie die Vorsorge für Ihre Familienmitglieder durch KKH MeinPLUS. Mehr Informationen finden Sie unter: www.kkh.de/meinplus 13
Das gibt es nur bei uns: Die Bonusprogramme für Kinder und Jugendliche Kinder-Bonus Unser exklusives Bonusprogramm für Kinder. Kinder sammeln über einen Zeitraum von 36 Monaten Bonus-Punkte für die Teilnahme an bis zu 15 Maß nahmen, z. B. U-Untersuchungen. Eltern und Großeltern können mitsammeln. Nach 36-monatiger Teilnahme werden die Punk - te von uns verdoppelt, sodass insgesamt maxi mal 300 Euro angespart werden. Bis zum 18. Lebensjahr kann die stolze Summe von 1.800 Euro zusammenkommen! Sie sehen: Jeder Punkt ist bares Geld wert. Bei der KKH lohnen sich Vorsorge und Prävention für Ihre Kinder also doppelt! Eine Anmeldung zur Teilnahme am Kinder-Bonus-Programm ist jederzeit möglich, spätes tens aber bis zum 15. Lebensjahr. Mehr Informationen und Anmeldung in Ihrer KKH Servicestelle oder unter www.kkh.de/kinderbonus 14
Jugend-Bonus Mit dem Jugend-Bonus der KKH belohnen wir gesundheitsbewusstes Verhalten von Jugend - li chen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis einschließlich 20 Jahren. Innerhalb von 24 Monaten sammeln die Teilnehmer bis zu 10 Präventions- und Vorsorgemaßnahmen. Am Ende des Sammelzeitraums belohnen wir jede Gesundheitsmaßnahme zusätzlich mit 100 Bonuspunkten. So können alle 24 Monate bis zu 150 Euro zusammenkommen. Mehr Informationen und Anmeldung in Ihrer KKH Servicestelle oder unter: www.kkh.de/proboni 15
KKH Kaufmännische Krankenkasse 30125 Hannover Service-Telefon 0800 5548640554 service@kkh.de www.kkh.de F 6661 08/16