M I E T S P I E G E L 2016

Ähnliche Dokumente
MIETSPIEGEl STADT PfAffEnHofEn A.D. IlM. PFAFFENHOFEN A.D. ILM Guter Boden für große Vorhaben

Mietenspiegel des Marktes Feucht

Mietenspiegel der Stadt Lauf a.d.pegnitz

Mieten. enspiegel der Stadt Lauf a.d.pegnitz. für nicht preisgebundenen Wohnraum. Herausgegeben von der Stadt Lauf a.d.pegnitz

MIETSPIEGEL FÜR DEN GEMEINDEBEREICH

Anlage 2. Qualifizierter Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm 2015

Mietspiegel 2013 für die Große Kreisstadt Backnang

I. Erläuterungen zum Mietenspiegel 2014

Hajo Dietz Luftbildfotografie ALTDORFER MIETENSPIEGEL 2016 FÜR NICHT PREISGEBUNDENE MIETWOHNUNGEN

Neumarkter Mietenspiegel 2016 für freifinanzierte Wohnungen

Mietspiegel Ulm Neu-Ulm 2015 Seite 3. spiegel 2015

Qualifizierter Mietspiegel für Bad Waldsee 2015

Qualifizierter Mietspiegel 2017 Stadt Ludwigsburg. Gültig vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2019

MIETSPIEGEL DER STADT WAIBLINGEN 2016/2017. zum 1. Mai 2016

Qualifizierter Mietspiegel für Leutkirch im Allgäu. für nicht preisgebundenen Wohnraum. Mietspiegel

Mietspiegel des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen. für die Gemeinden. Bodnegg, Grünkraut, Schlier und Waldburg

Mietspiegel 2015 für die Stadt Norden

MIET SPIEGEL 2017 AUSKUNFT UND BERATUNG ONLINE-MIETSPIEGELRECHNER. Information und Beratung für Mitglieder:

Mietspiegel von Wangen für nicht preisgebundenen Wohnraum

Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden

Mietspiegel für neun Kommunen des Landkreises Ravensburg 2017

Mietspiegel von Wangen 2017

Mietspiegel von Immenstaad 2014

Mietspiegel von Braunschweig 2007

QUALIFIZIERTER MIETSPIEGEL 2016 DER STADT GARCHING b. MÜNCHEN. für nicht preisgebundene Mietwohnungen

Mietspiegel 2004 für die Stadt Aurich

MIETSPIEGEL für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Haltern am See

Mietspiegel von Uhldingen-Mühlhofen 2014

Mietspiegel von Neukirch 2012

Mietspiegel für die. Stadt Minden

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013

Mietspiegel von Owingen 2016

Die Miete. Bauperiode

Mietspiegel von Braunschweig 2016

Mietspiegel 2014 für die Stadt Aurich

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund

Mietspiegel der Stadt Gröditz

Mietspiegel der Stadt Tettnang

Qualifizierter Mietspiegel 2013 Stadt Ludwigsburg. Gültig vom bis Schutzgebühr: 6,00 Euro

Qualifizierter Mietspiegel für Oranienburg 2015

Mietspiegel der Stadt Fürstenwalde/Spree

Mietspiegel der Gemeinde Kumhausen. für nicht preisgebundene Mietwohnungen

Qualifizierter Mietspiegel 2015 Stadt Ludwigsburg. Gültig vom 1. August 2015 bis 31.Juli 2017

M I E T S P I E G E L

M i e t s p i e g e l

QUALIFIZIERTER MIETSPIEGEL 2014 DER STADT GARCHING b. MÜNCHEN. für nicht preisgebundene Mietwohnungen

Mietspiegel von Überlingen 2016

Qualifizierter Mietspiegel von Meersburg für nicht preisgebundenen Wohnraum gültig ab August 2016

Mietspiegel 2009 für die Stadt Aurich

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2010/2011

Mietspiegel von Salem für nicht preisgebundenen Wohnraum

Markt Altdorf. Mietspiegel für nicht preisgebundene Mietwohnungen

Qualifizierter Mietspiegel für Oranienburg 2017

Markt Altdorf. Mietspiegel für nicht preisgebundene Mietwohnungen

Qualifizierter Mietspiegel 2016 der Gemeinde Kressbronn am Bodensee. - für nicht preisgebundenen Wohnraum - gültig ab 1.

Mietspiegel für München 2015

Mietspiegel für die Gemeinden Allmersbach im Tal, Aspach, Burgstetten, Weissach im Tal

Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach

Mietspiegel. 2. Mietstufen

Mietspiegel von Braunschweig 2012

Der Mietspiegel für 2017 und 2018 liegt vor - Mieten in Stuttgart steigen weiter an

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2014 / 2015

Anpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Mietspiegel 2016/2017

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund

Bochum Bottrop Castrop-Rauxel Datteln Dorsten Oer-Erkenschwick Gelsenkirchen Gladbeck Haltern Herne Herten Marl Recklinghausen Waltrop

Mietspiegel Inhaltsverzeichnis... Seite

1 REGENSBURG IN WOHNEN

Mietspiegel für die Gemeinde Hochdorf Stand: 1. Februar 2007

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2006/2007

Brandenburg an der Havel. Mietspiegel Stand Mai 2010 Mietspiegel wird fortgeschrieben

Mietspiegel 2011 für nicht preisgebundenen Wohnraum im Bereich der Stadt Bocholt

Mietspiegel 2007 für nicht preisgebundenen Wohnraum im Bereich der Stadt Bocholt

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Wuppertal 2017

AMT FÜR STADTENTWICKLUNG

Mietspiegel. für nicht preisgebundenen Wohnraum in der. Gemeinde Hochdorf Landkreis Biberach. Stand: 01. Juli 2010

Mietspiegel Wohnen in Regensburg

Mietspiegel 2014/2015

Mietspiegel der Stadt Ditzingen 2017/2018. gültig vom 1. April 2017 bis 31. März 2019

Mietspiegel gültig ab

Qualifizierter Mietspiegel 2017 für Radolfzell am Bodensee für nicht preisgebundenen Wohnraum

Stadt Minden. Mietspiegel. Gültig ab bis

Mietspiegel. für die Gemeinde Hünxe * * * Stand: 01. Januar 2008

Qualifizierter Mietspiegel 2008

Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach

Stadt Waiblingen. Mietspiegel. für nicht öffentlich geförderte Wohnungen in der Stadt Waiblingen zum 1. März 2014

MIETSPIEGEL FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN IN WUPPERTAL 2016

Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen. Nr. 1/2009 Berliner Mietspiegel 2009: Daten & Fakten

Mietspiegel. für nicht preisgebundenen Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum gültig vom bis

Mietspiegel der Stadt Ditzingen 2015/2016. gültig vom 01. April 2015 bis 31. März 2017

GROSSE KREISSTADT RIESA. Mietspiegel. MIETSPIEGEL Übersicht der Großen Kreisstadt Riesa. IN RIESA. GESTALTEN. NICHT NUR VERWALTEN.

Bielefeld MIETSPIEGEL 2007

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2016 / 2017

1. Allgemeines. 2. Ortsübliche Miete. 3. Aufbau der Mietwerttabelle

Mietspiegel. Neutraubling

Mietspiegel Wohnen in Regensburg

Mietspiegel. Wohnen in Lengerich

MIETSPIEGEL. - qualifizierter Mietspiegel gem. 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)- FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN DER STADT IBBENBÜREN

Fragebogen für den Hattinger Mietspiegel 2017

Transkript:

Seite 1 M I E T S P I E G E L 2016 STADT FREUDENSTADT S e i t e 1 14

~ 2 ~

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, nach intensiver Vorbereitung, Recherche und Abfragen können wir Ihnen nun den ersten Mietspiegel der Stadt Freudenstadt vorlegen. Er soll Vermietern und Mietern Orientierung über das Preisniveau für den nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt in unserer Stadt geben. Um eine repräsentative Aussage über Mietpreise treffen zu können, haben wir im letzten Jahr 4.500 Haushalte angeschrieben. Der Rücklauf ermöglicht es nun, der Stadt und ihren Ortsteilen den sprichwörtlichen Spiegel vorzuhalten. Gerade in Zeiten, in denen der Mietwohnungsmarkt unter besonderer Beobachtung steht, Mietwohnraum häufig knapp ist und durch Instandhaltungsund Sanierungsmaßnahmen die Mieten volatiler sind als früher, ist ein Mietspiegel ein faires, objektives Bewertungskriterium und kann Vertrauen schaffen. Die Stadt Freudenstadt, Vermieter und Mieter bekommen damit ein Instrument in die Hand, um die Transparenz über die Preise auf dem Wohnungsmarkt zu erhöhen sowie Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit herzustellen. Mietanpassungen können nachvollziehbar und begründet werden, aber auch die Angemessenheit der bisherigen Miete wird dadurch ersichtlich. Trotz der Tatsache, dass die Erstellung eines Mietspiegels keine Pflichtaufgabe der Stadt darstellt, haben wir uns für den Mietspiegel eingesetzt. Ich glaube, dass wir damit einen wichtigen Beitrag zum Verständnis und der Klarheit des Mietwohnungsmarktes leisten können. Ich danke dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Freudenstadt e.v., dem Deutschen Mieterbund Landkreis Freudenstadt e.v., den Wohnungsunternehmen, meinen Mitarbeitern der Verwaltung, den Bürgern, dem EMA- Institut für empirische Marktanalysen und allen, die an der Erarbeitung des Mietspiegels mitgewirkt haben. Ihr Julian Osswald Oberbürgermeister ~ ~

I. Erläuterungen zum Mietspiegel 2016 Die Stadt Freudenstadt hat im Jahr 2016 einen ersten eigenen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf 11 Datensätzen, die im Herbst/Winter 2015 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten durch schriftliche Befragung erhoben wurden. An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten mitgewirkt. In diesem Gremium waren neben der Stadtverwaltung Freudenstadt vertreten: Deutscher Mieterbund Landkreis Freudenstadt e.v. Postfach 625 7226 Freudenstadt Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA- Institut für empirische Marktanalysen, Sinzing, beauftragt. Das dem Mietspiegel zugrunde liegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht statistisch genaue und abgesicherte Ergebnisse für den Mietwohnungsmarkt im Stadtgebiet von Freudenstadt. Bei dem vorliegenden Mietspiegel handelt es sich um einen (einfachen) Mietspiegel gemäß 558c BGB. Er tritt am 01.06.2016 in Kraft. Haus und Grund Geschäftsstelle Freudenstadt Loßburger Straße 1 Hausverwaltungen: Deeg, Kreisbaugenossenschaft Freudenstadt eg, Lansloot ~ 4 ~

Funktion des Mietspiegels Der Mietspiegel ist gemäß 558c BGB eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind. Der Mietspiegel trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen. Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien aus Unkenntnis über das Mietniveau sollen vermieden, Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall verringert werden. Den Gerichten wird die Entscheidung in Streitfällen erleichtert. Der Mietspiegel ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen bei der Anpassung der Miethöhe zwischen den Mietvertragspartnern. Bei Neuvermietungen kann die Miete grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Vereinbarungsfreiheit endet, wenn eine überhöhte Miete verlangt wird ( 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Dieser Mietspiegel gilt nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich. Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels: preislich gebundene Wohnungen oder Sozialwohnungen, für die eine Genehmigung des Wohnungsamtes vorliegen muss; Wohnraum, der überwiegend gewerblich oder zu vorübergehendem Gebrauch genutzt wird; Wohnraum in Wohnheimen, sozialen Einrichtungen, Sammelunterkünften oder Wohnraum, bei dem die Mietzahlung zusätzliche Leistungen abdeckt (z.b. Betreuung und Verpflegung); überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestatteter Wohnraum; Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist. Nettomiete und Nebenkosten Bei den Mietpreisangaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettomieten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Euro/m²), in denen die ortsüblichen Betriebskosten nicht enthalten sind. Unter der Nettomiete versteht man das Entgelt für die Überlassung der Wohnung einschließlich des Mietausfallwagnisses, der Verwaltungskosten und der Aufwendungen für Instandhaltung, jedoch ohne Möblierungs- und Untermietzuschläge und ohne jegliche Betriebskosten gemäß 2 Betriebskostenverordnung. Nicht enthalten sind somit folgende Betriebskosten: Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warmwasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Haus- reinigung und der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der Gebäude bezogenen Versicherungen, der laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemeinschaftsantenne und der sonstigen laufenden Betriebskosten. Die Kosten für Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungen können nach vertraglicher Vereinbarung auch vom Mieter übernommen werden. Sind Betriebskosten in der vereinbarten Mietzahlung enthalten, muss der geleistete Mietbetrag vor der Anwendung des Mietspiegels um die entsprechend enthaltenen Betriebskosten bereinigt werden. ~ 5 ~

II. Anwendung des Mietspiegels Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung erfolgt im Mietspiegel in Schritten: 1. Es wird das durchschnittliche Nettomietniveau (= Basis-Nettomiete) für eine Wohnung je nach Wohnungsgröße und Baualter bestimmt (Tabelle 1). 2. Besonderheiten bei der Ausstattung, der Beschaffenheit, der Art der Wohnung und der Wohnlage werden über Punktwerte berücksichtigt (Tabelle 2). Diese können auch als prozentuale Zubzw. Abschläge auf das durchschnittliche Mietniveau aus Tabelle 1 interpretiert werden.. Die Ergebnisse aus Tabelle 1 und 2 werden zusammengefasst, um daraus abschließend die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete für jede individuelle Wohnung zu ermitteln (Tabelle ). Schritt 1: Ermittlung der Basis-Nettomiete nach Wohnfläche und Baualter Tabelle 1 bildet die Basis des Mietspiegels. Sie gibt das durchschnittliche Nettomietniveau für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mittleren Standards und mittlerer Wohnlage (= Basis-Nettomiete) in Abhängigkeit von Wohnungsgröße und Baualter in Euro/m² und pro Monat wieder. Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind die gesetzlichen Bestimmungen der Wohnflächenverordnung zu beachten. Es gilt: Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mind. 1 Meter und weniger als 2 Metern werden zur Hälfte berücksichtigt; nicht berücksichtigt werden Flächen mit ei ~ 6 ~

ner lichten Höhe von weniger als 1 Meter. Die Grundflächen von Balkonen, Loggien etc. werden gemäß Wohnflächenverordnung der Wohnfläche in der Regel mit einem Viertel angerechnet, maximal bei besonderem Nutzungswert bis zur Hälfte der Grundfläche. Grundsätzlich ist eine Wohnung in diejenige Baualtersklasse einzuordnen, in der das Gebäude fertig erstellt bzw. die Wohnung bezugsfertig wurde. Wenn durch An- oder Ausbau nachträglich neuer Wohnraum im Rahmen einer Gesamtsanierung des Gebäudes geschaffen wurde (z.b. Ausbau einer Dachgeschosswohnung), ist für diesen Wohnraum die Baualtersklasse zu verwenden, in der die Baumaßnahme erfolgte. Bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnraum eventuell in einen neueren Alterszustand versetzen, werden über Tabelle 2 erfasst. Anwendungsanleitung für Tabelle 1: Ermitteln Sie für Ihre Wohnung anhand der Wohnfläche und des Baujahres die zutreffende Basis- Nettomiete, welche dann in Zeile A der Tabelle zu übertragen ist. Tabelle 1: Monatliche Basis-Nettomiete nur in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baualter Wohnfläche bis 1950 1951-1962 196-1974 1975-1984 Baujahr 1985-1995 1996-2002 200-2009 ab 2010 m² Euro/m² bis < 8 7,50 7,60 7,70 7,90 8,20 8,50 8,70 9,00 8 - < 42 7,00 7,10 7,20 7,5 7,65 7,90 8,10 8,40 42 - < 48 6,50 6,60 6,70 6,80 7,10 7,0 7,50 7,80 48 - < 52 6,25 6,0 6,40 6,55 6,80 7,00 7,20 7,50 52 - < 58 6,00 6,00 6,10 6,0 6,50 6,70 6,90 7,20 58 - < 62 5,90 5,90 6,00 6,15 6,5 6,55 6,75 7,00 62 - < 68 5,80 5,80 5,90 6,00 6,20 6,40 6,60 6,80 68 - < 72 5,70 5,70 5,80 5,95 6,15 6,5 6,55 6,75 72 - < 78 5,60 5,60 5,70 5,90 6,10 6,0 6,50 6,70 78 - < 82 5,55 5,55 5,65 5,85 6,00 6,25 6,40 6,60 82 - < 98 5,50 5,50 5,60 5,80 5,90 6,20 6,0 6,50 98 - < 102 5,45 5,45 5,55 5,75 5,85 6,10 6,25 6,45 102 - < 118 5,40 5,40 5,50 5,70 5,80 6,00 6,20 6,40 118 - < 122 5,25 5,0 5,40 5,55 5,70 5,85 6,05 6,25 122-160 5,10 5,20 5,0 5,40 5,60 5,70 5,90 6,10 Die durchschnittliche Nettomiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen beträgt in der Stadt Freudenstadt zum Zeitpunkt der Datenerhebung: 6,00 Euro/m 2 ~ 7 ~

Schritt 2: Ermittlung von Zu-/Abschlägen je nach Wohnungsart, Ausstattung, Beschaffenheit und Wohnlage Neben Wohnfläche und Baualter beeinflussen auch Besonderheiten bei der Art des Gebäudes bzw. der Wohnung, der Ausstattung, der Beschaffenheit und der Wohnlage den Mietpreis einer Wohnung. Tabelle 2 weist Punktwerte für das Vorhandensein besonderer, nicht standardgemäßer Wohnwertmerkmale aus. Tabelle 2 enthält nur Wohnwertmerkmale, die sich im Rahmen der Auswertungen als Mietpreis beeinflussend herausgestellt haben. Maßgeblich sind nur Merkmale, die vom Vermieter gestellt werden. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen - ohne dass die Kosten hierfür vom Vermieter erstattet wurden -, so gelten diese Ausstattungsmerkmale als nicht vorhanden. Bei den ausgewiesenen Zu- und Abschlägen handelt es sich jeweils um durchschnittliche Punktwerte hinsichtlich Qualität und Zustand! Anwendungsanleitung für die Tabelle 2: 1. Falls ein angeführtes Wohnwertmerkmal auf die Wohnung zutrifft, tragen Sie den entsprechenden Punktwert in die Spalte Übertrag von Tabelle 2 ein. 2. Bilden Sie am Ende der Tabelle 2 jeweils die Punktsumme der Zu- bzw. der Abschläge in der Spalte Übertrag und übertragen Sie diese Ergebnisse in Zeile B von Tabelle ~ 8 ~

Tabelle 2: Punktwerte für Wohnwertmerkmale, die den Mietpreis signifikant beeinflussen Punktwert Übertrag Zu- Ab- Zu- Ab- schlag schlag schlag schlag Art, Ausstattung und Beschaffenheit des Wohnraums Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, 6 2- oder -Familienhaus gehobene Bodenbeläge (z.b. Parkett, Keramik-/Steinböden, ) Fußbodenheizung in einzelnen Wohnräumen vorhanden 6 keine zentrale Warmwasserversorgung (d.h. mehrere kleine Einzelspeichergeräte, Kleinboiler) Einzelöfen als Grundheizungsausstattung (d.h. weder Zentralnoch Etagenheizung) 6 6 Aufzug in einem Gebäude mit weniger als 5 Stockwerken (incl. EG) vorhanden alte Installationsleitungen (z.b. Elektro, Wasser Gas) liegen frei sichtbar über Putz gehobene Sanitärräumlichkeit/-ausstattung (z.b. 2 Toiletten in der Wohnung, Badewanne und Dusche separat vorh.) einfache Sanitärräumlichkeit/-ausstattung (z.b. Fußboden nicht gefliest, fensterloses Bad ohne Ventilator) barrierefreie Wohnung (insb. schwellenfrei, stufenloser Wohnungszugang, bodengleiche Dusche) weder Keller- noch Speicheranteil vorhanden 2 bis 4 Modernisierungsmaßnahmen* mind. 5 Modernisierungsmaßnahmen* 6 Wohnlagebesonderheiten Stadtteil Wittlensweiler 8 Stadtteile Dietersweiler und Grüntal 10 restliche umliegende Stadtteile (Igelsberg, Frutenhof, Kniebis, Musbach) nächste Einkaufsmöglichkeit (insb. für täglichen Bedarf wie Nahrungsmittel) liegt fußläufig näher als 00 m Hauptwohnräume (Räume mit überwiegendem Aufenthalt) sind in Richtung Hauptverkehrsstraße (mit starkem Verkehrsaufkommen) ausgerichtet Wohnung liegt in Industrie-/Gewerbenähe dunkle Lichtverhältnisse (tagsüber ist überwiegend elektrisches Licht erforderlich) * Als Modernisierungsmaßnahmen gelten, sofern diese 1995 oder später durchgeführt wurden - Modernisierung der Sanitärinstallation (mind. Fliesen, Wanne/Duschtasse, Waschbecken) - Zeitgemäße Erneuerung der Elektroinstallation - Erneuerung der Heizungsinstallation (Wärmeerzeuger) - Erneuerung der Fenster mind. mit Isolierglas - Dämmung des Daches / der obersten Geschossdecke - Dämmung der Außenwand ~ 9 ~ 15 Punktsumme der Zuschläge = Punktsumme der Abschläge =

Schritt : Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Anhand des Berechnungsschemas in Tabelle wird aus den Ergebnissen der Tabellen 1 und 2 die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt. Tabelle : Berechnungsschema zur Ermittlung der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete Zeile Beschreibung des Vorgangs Ergebnis A aus Tabelle 1: Basis-Nettomiete aus Wohnfläche und Baujahr B aus Tabelle 2: Punktsumme der Zuschläge (in %) Punktsumme der Abschläge (in %) = = C Umrechnung der Punktedifferenz der Zu-/Abschläge (in Euro/m 2 ): Ergebnis A x Ergebnis B : 100 = x : 100 D E durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m 2 : (Euro/m 2 ) durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro Monat: (Euro) Ergebnis A ± Ergebnis C = ± Ergebnis D x x Wohnfläche = Zeile A: Wählen Sie die Basis-Nettomiete in Tabelle 1 aus und übertragen Sie diese in Tabelle. Zeile B: Ermitteln Sie jeweils getrennt die Punktsumme aller Zu- bzw. Abschläge in Tabelle 2 und übertragen Sie diese in Tabelle. Ziehen Sie anschließend von der Punktsumme der Zuschläge die Punktsumme der Abschläge ab. Die Punktedifferenz (Ergebnis B) kann auch einen negativen Wert annehmen, wenn die Abschläge überwiegen. Zeile C: Rechnen Sie die Punktedifferenz in Euro/m 2 um, indem Sie die Basis-Nettomiete (Ergebnis A) mit der Punktedifferenz (Ergebnis B) multiplizieren und anschließend durch 100 teilen. Der resultierende Zu-/Abschlagsbetrag kann wiederum negativ sein. Zeile D: Berechnen Sie die durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m 2 (Ergebnis D), indem Sie die Summe (bzw. im Falle eines negativen Abschlagbetrags eine Differenz) aus Basis-Nettomiete (Ergebnis A) und dem Zu-/Abschlagsbetrag (Ergebnis C) bilden. Zeile E: Berechnen Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro Monat (Ergebnis E), indem Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m 2 und Monat (Ergebnis D) mit der Wohnfläche der Wohnung multiplizieren. Mietpreisspannen: Bei dem in Tabelle (Zeile E) ermittelten konkreten Vergleichswert handelt es sich um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete, die für eine Wohnung bestimmter Größe, Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Schnitt pro Monat gezahlt wird. Die Auswertung zeigt, dass die Mietpreise von gleichen Wohnungen erheblich differieren kön- ~ 10 ~

nen. Dies liegt zum einem an der Vertragsfreiheit des Wohnungsmarktes und zum anderen an qualitativen und nicht erfassten Unterschieden der Wohnwertmerkmale, die den Mietpreis mit bestimmen. Die Miete einer konkreten Wohnung gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese 2/-Spanne beläuft sich in Freudenstadt im Schnitt auf +/- 15 Prozent um die ermittelte durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Tabelle (Zeile E). Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich bei der Festlegung der Miete an der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren, da damit die Miete einer nach Standard und Größe üblichen Wohnung am ehesten getroffen wird. Nicht durch das Zu-/Abschlagssystem abgedeckte Sondermerkmale sowie eine stark vom Standard abweichende Merkmalsqualität bei den Zu- /Abschlagsmerkmalen können im Bereich der Spannbreite berücksichtigt werden. Z.B. können hier der Zustand einer Wohnung, das Vorhandensein einer Einbauküche oder einer Garage / eines Stellplatzes angemessen bewertet werden. ~ 11 ~

III. Anwendungsbeispiel Zur Veranschaulichung wird die Vorgehensweise an einer konkreten Wohnung illustriert: Schritt Wohnwertmerkmale Konkrete Angaben Tabellenwerte Tabelle 1 Wohnfläche 84 m 2 5,80 Euro/m 2 Tabelle 2 Baujahr 1982 Art, Ausstattung und Beschaffenheit Wohnlage Parkettboden gehobene Sanitärräumlichkeit/-ausstattung Kernstadt Lage an lauter Hauptverkehrsstraße 0 0 Punktsumme der Zuschläge bzw. der Abschläge 6 Zuschlag Abschlag Exemplarische Ermittlung der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete Zeile Beschreibung des Vorgangs Ergebnis A aus Tabelle 1: Basis-Nettomiete aus Wohnfläche und Baujahr 5,80 B aus Tabelle 2: Punktsumme der Zuschläge (in %) Punktsumme der Abschläge (in %) = C D E Umrechnung der Punktedifferenz der Zu-/Abschläge in Euro/qm: durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichsmiete pro qm: 6 = + Ergebnis A x Ergebnis B : 100 = 5,80 x : 100 0,17 (Euro/qm) durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro Monat: (Euro) Ergebnis A ± Ergebnis C = 5,80 ± 0,17 5,97 Ergebnis D x Wohnfläche 5,97 x 84 501 = ~ 12 ~

Information Stadtverwaltung Freudenstadt, Baurechts- und Ordnungsamt Marktplatz 64, Telefon 07441/890-866, Fax 07441/890-99866 Internet: www.freudenstadt.de Die Stadtverwaltung kann nur kurze allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben! Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung darf nicht übernommen werden. Für ihre Mitglieder: Deutscher Mieterbund Landkreis Freudenstadt e.v. Postfach 625 7226 Freudenstadt Haus und Grund Geschäftsstelle Freudenstadt Loßburger Straße1 Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Freudenstadt, Baurechts- und Ordnungsamt Marktplatz 64, Konzeption, Datenanalyse und Auswertung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Waltenhofen 2, 9161 Sinzing, Copyright beim Herausgeber: Alle Rechte vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers die Daten des Mietspiegels oder Teile daraus zu vervielfältigen und in elektronischen Systemen zu speichern und anzubieten. Fotos: Stadt Freudenstadt, Rainer Sturm-pixelio.de, Andrey Popov - Fotolia.com, drubig-photo Fotolia.com, Daniel Kocherscheidt-pixelio.de, I-vista-pixelio.de, Wilhelmine Wulff-pixelio.de, Tim Reckmann-pixelio.de, Bernd Kasper-pixelio.de, Antonioguillem - Fotolia.com ~ 1 ~

Anmelden, Abmelden, Ummelden beim Umzug (Auszug, keine Gewähr für Vollständigkeit im Einzelfall) Umzug mit Kindern (Kindertagesstätte + Schule): Stadtverwaltung Freudenstadt Amt für Bildung, Familien, Sport Marktplatz 64 Telefon: 07441 890-251(Kindertagesstätten) Telefon: 07441 890-257 (Schulen) Meldewesen + Müll + GEZ : Stadtverwaltung Freudenstadt Baurechts- und Ordnungsamt - Bürgerservice Marktplatz 1 Telefon: 07441 890-0 Strom, Gas Wasser (Vertrag / Abbuchung stornieren) : Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co.KG Kunden-Center Stuttgarter Straße 7 Telefon: 07441 921-405 Schwarzwälder Bote (Adressänderung) Geschäftsstelle Freudenstadt Martin-Luther Str. 5 Telefon: 07441 8020 Finanzamt : (wenn sich zuständiges Finanzamt ändert) Finanzamt Freudenstadt Musbacher Straße Telefon: 07441 56-0 Kfz-Schein/ Brief : (ändern auf neue Adresse) Kfz- Zulassungsbehörde Landratsamt Freudenstadt Herrenfelder Straße 14 Telefon 07441 920-1777 Anmeldung (z.b. Hundesteuer) : Stadtverwaltung Freudenstadt - Kämmerei Marktplatz 1 Telefon: 07441 890-141 Weitere Kontaktdaten finden Sie unter www.freudenstadt.de oder im Adressbuch der Stadt Freudenstadt ~ 14 ~