Prüfungsordnung der für den Bachelorstudiengang Musikpraxis (Satzung) Tag der Bekanntmachung im Nachrichtenblatt Hochschule (NBl. MBW Schl.-H., Ausgabe Nr. 06/2012, S. 60): 28.09.2012 Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der : 23. Oktober 2012
Aufgrund des 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. 2007, S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 04.02.2011 (GVOBl. Schl.-H. S.34, ber. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Musikhochschule Lübeck vom 14. Mai 2012 und Genehmigung des Präsidiums der vom 03. Mai 2012 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsübersicht: 1 Geltungsbereich... 1 2 Studienziel, Zweck und Gegenstand der Prüfung, Abschlussgrad... 1 3 Studienaufbau... 2 4 Studienvolumen... 2 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule... 2 6 Bachelorarbeit... 7 7 Anrechnungsbestimmungen... 8 8 Inkrafttreten... 8 1 Geltungsbereich Diese Studiengangsprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge (Prüfungsverfahrensordnung) das Studium und die Prüfungen im Bachelorstudiengang Musikpraxis an der. Das Studium ist in folgenden mit Kurzbezeichnungen versehenen Studienrichtungen möglich: 1. Instrument, in den Gruppen: a) Bläser/Schlagzeug - Kurzbezeichnung BL-SZ -, b) Streicher/Harfe - Kurzbezeichnung ST-HA -, c) Tasteninstrumente/Gitarre - Kurzbezeichnung TA-GI -; 2. Gesang - Kurzbezeichnung VOKAL -; 3. Kirchenmusik B - Kurzbezeichnung KIMU B -; 4. Komposition - Kurzbezeichnung KOMPO -; 5. Musiktheorie/Gehörbildung - Kurzbezeichnung MT-GB -. 2 Studienziel, Zweck und Gegenstand der Prüfung, Abschlussgrad Ziel des Bachelorstudiums ist die Vermittlung und der Erwerb grundlegender fachlicher, methodischer, künstlerischer und allgemein berufsqualifizierender Kompetenzen, die für die Praxis musikausübender Berufe sowie ein Masterstudium befähigen. Die Bachelorprüfung führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss mit dem Abschlussgrad Bachelor of Music (B.Mus.). Durch sie wird festgestellt, ob die oder der Studierende die für das Erreichen der Studienziele notwendigen Fachkenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge des Faches überblickt, sie kritisch beurteilen, die künstlerischen und wissenschaftlichen Methoden anwenden und die erworbenen Kenntnisse praktisch umsetzen kann.
3 Studienaufbau Das Studium gliedert sich in Grundstudium und Profilstudium. Das Grundstudium besteht aus den für die jeweilige Studienrichtung zentralen Pflichtmodulen sowie den Pflichtmodulen der Profile Musikpraxis (Mp), theorie (MWT) und Vermitteln (V). Im Profilstudium entscheiden sich die Studierenden nach individueller Neigung und Befähigung für ein Profil oder eine Profilkombination und die für ihre Studienrichtung angebotenen Wahlpflichtmodule. Ergänzungsmodule sind zu wählen, um das in spunkten bemessene Studienvolumen des Studiengangs zu erreichen. 4 Studienvolumen Die folgende Tabelle bestimmt für die Studienrichtungen, wie sich das Studienvolumen in Semesterwochenstunden (SWS) bemisst; das individuelle Studienvolumen der Studierenden kann die angegebene Anzahl der SWS als auch die in der Prüfungsverfahrensordnung geregelte Zahl der spunkte abhängig von den gewählten Wahlpflichtmodulen überschreiten: Studienrichtung Instrument Gesang Gruppe Studienvolumen in SWS Bläser Streicher/ Harfe/ Schlagzeug Klavier/ Orgel/ Cembalo/ Akkordeon/Gitarre Kirchenmusik B Komposition Musiktheorie/ Gehörbildung 86,5 82,5 72,5 94,5 123 94,5 94,5 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule (1) Die Tabellen in den Absätzen 2 bis 6 enthalten die Bestimmungen, 1. welche Module die Studienrichtungen jeweils umfassen und wie diese bezeichnet werden; 2. wie viele spunkte (LP) mit dem Bestehen einer Modulprüfung erworben werden; 3. welche Arten von Prüfungsleistungen in den Lehrveranstaltungsprüfungen der Module zu erbringen sind; soweit en zu erbringen sind, wird vor Beginn des Moduls bekannt gegeben, welcher Art die ist und unter welchen Voraussetzungen sie als erbracht gilt; soweit für eine Prüfungsleistung unterschiedliche Arten zugelassen sind, wird die Art der Prüfungsleistung vor Beginn des Moduls bekannt gegeben; 4. welche Modulnoten in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen sind und wie diese sowie die Note der Bachelorarbeit bei der Berechnung zu gewichten sind. Die Tabellen in Absatz 7 treffen diese Bestimmungen für die Wahlpflichtmodule in den Profilen und geben an, unter welchen Modulen innerhalb einer Studienrichtung gewählt werden kann (wählbar = +, nicht wählbar = -). Beschreibungen der Module einschließlich ihrer Teilnahmevoraussetzungen veröffentlicht die Musikhochschule Lübeck in einem Modulkatalog auf ihrer Internetseite. Ergänzungsmodule umfassen eine unbestimmte Zahl von Modulen oder Lehrveranstaltungen, die bis zum Erreichen der vorgeschriebenen Summe von spunkten aus dem von der Musikhochschule zu Beginn jedes Semesters bekannt gemachten Wahlelementekatalog oder im Rahmen freier Lehrveranstaltungsplätze des übrigen Lehrangebots zu wählen sind.
(2) Studienrichtung Instrument a) Gruppe Bläser/Schlagzeug Zentralmodul 1 BL-SZ 1.1 38 ; praktische Prüfung Zentralmodul 2 BL-SZ 1.2 38 ; praktische Prüfung Zentralmodul 3 BL-SZ 1.3 44 Zentralmodul 4 BL-SZ 1.4 40 praktische Prüfung; 37,5 33 50 50 6 Bachelorarbeit (AP): Öffentliches Konzert 37,5 6 Bachelorarbeit (sa) 17 12,5 13 Musikpraxis 1 BL-SZ 2.1 4 ; praktische Prüfung Musikpraxis 2 BL-SZ 2.2 3 ; praktische Prüfung Wahlpflichtmodul 2 gemäß Absatz 7 b) 25 12,5 6 Ergänzungsmodule gemäß Abs. 1 11 Profil Mp Profil V Profil MWT Profilkombination b) Gruppe Streicher/Harfe Modul LP Arten von Prüfungsleistungen Gewichtung in % Zentralmodul 1 ST-HA 1.1 38 ; praktische Prüfung Zentralmodul 2 ST-HA 1.2 40 ; praktische Prüfung Zentralmodul 3 ST-HA 1.3 46 Zentralmodul 4 ST-HA 1.4 42 ; praktische Prüfung 37,5 33 50 50 6 Bachelorarbeit (AP): Öffentliches Konzert 37,5 6 Bachelorarbeit (sa) 17 12,5 13 Musikpraxis 1 ST-HA 2.1 2 ; praktische Prüfung Musikpraxis 2 ST-HA 2.2 4 ; praktische Prüfung BL-SZ 3.1 13 Portfolio; Klausur; Referat oder Hausarbeit; 12,5 8,5 12,5 12,5 BL-SZ 3.2 8 Portfolio; Klausur; mündliche Prüfung; Referat 12,5 8,5 12,5 12,5 oder Hausarbeit Vermitteln 1 BL-SZ 4.1 5 Vermitteln 2 BL-SZ 4.2 6 Wahlpflichtmodul 1 gemäß Absatz 7 a) 8 6 Bezeichnung ST-HA 3.1 13 Portfolio; Klausur; Referat oder Hausarbeit; unbenotete 12,5 8,5 12,5 12,5 ST-HA 3.2 8 Portfolio; Klausur; mündliche Prüfung; Referat 12,5 8,5 12,5 12,5 oder Hausarbeit Vermitteln 1 ST-HA 4.1 5 Vermitteln 2 ST-HA 4.2 6 Wahlpflichtmodul 1 gemäß Absatz 7 a) 8 6 Wahlpflichtmodul 2 gemäß Absatz 7 b) 25 12,5 6 Ergänzungsmodule gemäß Abs. 1 6 Profil Mp Profil V Profil MWT Profilkombination
c) Gruppe Tasteninstrumente/Gitarre Zentralmodul 1 TA-GI 1.1 38 ; praktische Prüfung Zentralmodul 2 TA-GI 1.2 36 praktische Prüfung Zentralmodul 3 TA-GI 1.3 43 Zentralmodul 4 TA-GI 1.4 41 ; praktische Prüfung 37,5 33 50 50 6 Bachelorarbeit (AP): Öffentliches Konzert 37,5 6 Bachelorarbeit (sa) 17 12,5 13 Musikpraxis 1 TA-GI 2.1 6 Musikpraxis 2 TA-GI 2.2 6 TA-GI 3.1 Portfolio; Klausur; Referat oder Hausarbeit; unbenotete 11 12,5 8,5 12,5 12,5 TA-GI 3.2 Portfolio; Klausur; mündliche Prüfung; Referat 10 oder Hausarbeit; 12,5 8,5 12,5 12,5 Vermitteln 1 TA-GI 4.1 5 Vermitteln 2 TA-GI 4.2 6 Wahlpflichtmodul 1 gemäß Absatz 7 a) 8 6 Wahlpflichtmodul 2 gemäß Absatz 7 b) 25 12,5 6 Ergänzungsmodule gemäß Abs. 1 8 Profil Mp Profil V Profil MWT Profilkom bination (3) Studienrichtung Gesang Zentralmodul 1 VOKAL 1.1 29 ; praktische Prüfung Zentralmodul 2 VOKAL 1.2 39 ; praktische Prüfung Zentralmodul 3 VOKAL 1.3 45 Zentralmodul 4 VOKAL 1.4 40 oder praktische Prüfung 60 60 60 6 Bachelorarbeit (AP): Öffentliches Konzert 37,5 6 Bachelorarbeit (sa) 10 10 10 Musikpraxis 1 VOKAL 2.1 11 ; praktische Prüfung Musikpraxis 2 VOKAL 2.2 5 ; praktische Prüfung 6 6 6 VOKAL 3.1 Portfolio; Klausur; Referat oder Hausarbeit; 13 12,5 7 7 7 VOKAL 3.2 Portfolio; Klausur; mündliche Prüfung; Referat 8 oder Hausarbeit 12,5 7 7 7 Vermitteln 1 VOKAL 4.1 5 Vermitteln 2 VOKAL 4.2 6 Wahlpflichtmodul 1 gemäß Absatz 7 a) 5 Wahlpflichtmodul 2 gemäß Absatz 7 b) 37,5 10 10 5 Ergänzungsmodule gemäß Abs. 1 9 Profil Mp Profil V Profil MWT Profilkombination
(4) Studienrichtung Kirchenmusik B Tastenmodul 1 KIMUB T.1 ; praktische Prüfung 28 (1.Hauptfach) Tastenmodul 2 KIMUB T.2 praktische Prüfung 28 (1.Hauptfach) Tastenmodul 3 KIMUB T.3 ; praktische Prüfung 26 (1.Hauptfach) 30 Tastenmodul 4 KIMUB T.4 ; praktische Prüfung 21 (1.Hauptfach) 6 Bachelorarbeit (sa) 10 Dirigieren 1 KIMUB D.1 13 (2.Hauptfach) Dirigieren 2 KIMUB D.2 (2.Hauptfach) 13 ; praktische Prüfung Dirigieren 3 KIMUB D.3 (2.Hauptfach) 20 ; praktische Prüfung 30 Dirigieren 4 KIMUB D.4 (2.Hauptfach) 18 ; praktische Prüfung KIMUB 3.1 Portfolio; Klausur; Referat oder Hausarbeit; 9 KIMUB 3.2 Portfolio; Klausur; mündliche Prüfung; Referat 12 oder Hausarbeit 10 KM-Begleitfächer 1 KIMUB 5.1 6 praktische Prüfung KM-Begleitfächer 2 KIMUB 5.2 6 praktische Prüfung 10 Wahlpflichtmodul 1 gemäß Absatz 7 a) Wahlpflichtmodul 2 gemäß Absatz 7 b) 10 Ergänzungsmodule gemäß Abs. 1 10 (5) Studienrichtung Komposition Zentralmodul 1 KOMPO 1.1 Komposition; Portfolio; Klausur; 40 Zentralmodul 2 KOMPO 1.2 Komposition; Portfolio; Klausur; mündliche Prüfung; 40 Zentralmodul 3 KOMPO 1.3 40 Zentralmodul 4 KOMPO 1.4 30 Komposition; ; 12 Bachelorarbeit (AP): Aufführung mit Kolloquium 66 Musikpraxis 1 KOMPO 2.1 4 Musikpraxis 2 KOMPO 2.2 6 ; praktische Prüfung Musikpraxis 3 KOMPO 2.3 8 Musikpraxis 4 KOMPO 2.4 4 KOMPO 3.1 Referat oder Hausarbeit; 7 8,5 KOMPO 3.2 Referat oder Hausarbeit; 6 8,5 Vermitteln 1 KOMPO 4.1 5 Vermitteln 2 KOMPO 4.2 2 Wahlpflichtmodul 1 gemäß Absatz 7 a) Wahlpflichtmodul 2 gemäß Absatz 7 b) 17 Ergänzungsmodule gemäß Abs. 1 12
(6) Studienrichtung Musiktheorie/Gehörbildung Zentralmodul 1 MT-GB 1.1 Klausur; Referat oder Hausarbeit; unbenotete 40 Zentralmodul 2 MT-GB 1.2 Klausur; Referat oder Hausarbeit; unbenotete 44 Zentralmodul 3 MT-GB 1.3 38 praktische Prüfung; Zentralmodul 4 MT-GB 1.4 Klausur; Lehrprobe; Vortrag mit Kolloquium; 36 praktische Prüfung 66 6 Bachelorarbeit (sa) Musikpraxis 1 MT-GB 2.1 4 Musikpraxis 2 MT-GB 2.2 4 ; praktische Prüfung Musikpraxis 3 MT-GB 2.3 6 ; praktische Prüfung Musikpraxis 4 MT-GB 2.4 4 MT-GB 3.1 Referat oder Hausarbeit; 5 8,5 MT-GB 3.2 Referat oder Hausarbeit 4 8,5 Vermitteln 1 MT-GB 4.1 5 Vermitteln 2 MT-GB 4.2 6 Wahlpflichtmodul 1 Absatz 7 a) 8,5 Wahlpflichtmodul 2 Absatz 7 b) 8,5 Ergänzungsmodule gemäß Abs. 1 14 (7) Im Profilstudium ist jeweils ein Modul aus folgenden Wahlpflichtmodulen 1 und 2 zu wählen: a) Wahlpflichtmodul 1 Profil Modul Bezeichnung wählbar in Studienrichtung bzw. Gruppe LP Prüfungsleistungen Musikpraxis (Mp) BL-SZ ST-HA TA-GI VOKAL Projekt Alte Musik 2.3 INS Konzert; Referat oder Hausarbeit; + + + - - - - 12 (PAM) Projekt Neue Musik 2.3 INS Konzert; Referat oder Hausarbeit; + + + - - - - (PNM) 12 Kammermusik 2.3 INS Konzert; Referat oder Hausarbeit; + + + - - - - (KAM) 12 Orchesterpraktikum 2.3 OP + + + - - - - 12 Dirigieren 2.3 DIR + + + + - + + 12 Probe; praktische Prüfung Musikpraxis für Sänger 2.3 VOK - - - + - - - 12 Historische Tasteninstrumente 2.3 HTI - - - - + - - 12 praktische Prüfung; Präsentation KIMU B KOMPO MT-GB theorie (MWT) Wissenschaft / Theorie Standard 3.3 WTS + + + + + + - 12 Popularmusik 3.3 POP + + + + + + + 12 nach Festlegung der Modulkonferenz nach Festlegung der Modulkonferenz; Präsentation
Vermitteln (V) Instrumental- und Gesangspädagogik 4.3 IGP + + + + + - + 12 mündliche Prüfung; Hausarbeit, Portfolio oder Referat; Präsentation; Probe; Unterrichtsentwurf; unbenotete b) Wahlpflichtmodul 2 Profil Modul Bezeichnung wählbar in Studienrichtung bzw. Gruppe LP Prüfungsleistungen Musikpraxis (Mp) Dirigieren 2.4 DIR + + + + - + + 12 Probe; praktische Prüfung Musikpraxis für praktische Prüfung; 2.4 VOK - - - + - - - Sänger 12 Historische Tasteninstrumente 2.4 HTI - - - - + - - 12 praktische Prüfung; Präsentation theorie (MWT) BL-SZ ST-HA TA-GI VOKAL Projekt Alte Musik 2.4 INS (PAM) + + + - - - - 12 Konzert; Referat oder Hausarbeit Projekt Neue Musik 2.4 INS (PNM) + + + - - - - 12 Konzert; Referat oder Hausarbeit Kammermusik 2.4 INS (KAM) + + + - - - - 12 Konzert; Referat oder Hausarbeit Orchesterpraktikum 2.4 OP + + + - - - - 12 KIMU B Wissenschaft / Theorie Standard KOMPO MT-GB 3.4 WTS + + + + + + - 12 nach Festlegung der Modulkonferenz Popularmusik 3.4 POP + + + + + + + 12 Klausur; Präsentation Vermitteln (V) Instrumental- und Gesangspädagogik 4.4 IGP + + + + + - + 12 Lehrprobe; Kolloquium; Bericht; unbenotete 6 Bachelorarbeit (1) Die folgende Tabelle bestimmt, in welchen Kombinationen von Studienrichtungen und Profilen die Bachelorarbeit als schriftliche Abschlussarbeit (sa) oder Abschlussprojekt (AP) abgelegt wird: Musiktheorie/ Gehörbildung Studienrichtung Profil Kirchenmusik Instrument Gesang B Komposition Musikpraxis AP AP AP AP AP theorie sa Vermitteln sa sa - Profilkombination AP AP AP sa (2) Eine schriftliche Abschlussarbeit ist innerhalb von 12 Wochen anzufertigen. Die Frist beginnt am Tag der Ausgabe des Themas. Sie endet mit Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche, welcher dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung dem Anfangstag der Frist entspricht. Bei Überschreitung der Frist wird die Arbeit mit nicht bestanden bewertet.
(3) Das Thema der Arbeit kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen einmal zurückgegeben werden. (4) Die Kandidatin oder der Kandidat kann für die Bachelorarbeit oder das Abschlussprojekt Gutachterinnen o- der Gutachter und ein Thema vorschlagen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Berücksichtigung des Vorschlags begründet wird. 7 Anrechnungsbestimmungen (1) Modulprüfungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung vollständig absolviert und bestanden worden sind, behalten ihre Gültigkeit. (2) Hat eine Studierende oder ein Studierender selbstständige Lehrveranstaltungsprüfungen einer Modulprüfung absolviert und bestanden, werden diese Prüfungen angerechnet. Der Prüfungsausschuss entscheidet unter Berücksichtigung der Lernziele des Moduls und des Prüfungszwecks, welche weiteren Prüfungsleistungen zur Vervollständigung des jeweiligen Moduls erbracht werden müssen. (3) Ist eine benotete Prüfungsleistung bei Inkrafttreten dieser Satzung absolviert und bestanden und ist diese Prüfungsleistung nach den neuen Regelungen unbenotet, kann diese Note auf Antrag des/der Studierenden abweichend von den Regeln der Prüfungsordnung ergänzend in die Notenberechnung einfließen. (4) Fehlversuche, die im Rahmen von Prüfungen vor Inkrafttreten dieser Satzung unternommen wurden, werden auf die Anzahl der Versuche nach der neuen Prüfungsordnung angerechnet, sofern sich die Anrechnung nicht nach der Struktur der neuen Modulprüfung verbietet. (5) Über Härtefälle, deren Gründe nicht von der oder dem Studierenden zu vertreten sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Lübeck, den 03. Juli 2012 Die Präsidentin der