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Transkript:

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VERBREITUNGSGEBI HALLO-VERLAG 2 Isar Isar Kirchheim Kirchheim HS01 + HS02 Herausgebender Verlag: Hallo Verlag GmbH & Co. KG HA01 HA02 HA03 HALLO Trudering, Riem, Haar, Grasbrunn, Kirchheim, Aschheim, Heimstetten HALLO Münchner Südosten, Hachinger Tal HALLO Ramersdorf, Perlach, Berg am Laim A955 Oberhaching Berg a. Laim Ramersdorf HA03 Neubiberg Unterhaching Perlach A8 Taufkirchen Riem Trudering Ottobrunn Aschheim Putzbrunn Hohenbrunn A94 Feldkirchen Haar A99 Höhenkirchen HA01 Neukeferloh Grasbrunn Harthausen Ramersdorf A955 Oberhaching Deisenhofen Berg a. Laim Neubiberg Unterhaching Perlach A8 Taufkirchen Riem Trudering Ottobrunn Aschheim HS01 Putzbrunn Hohenbrunn A94 Feldkirchen Haar A99 Höhenkirchen Siegertsbrunn Neukeferloh Grasbrunn Harthausen Deisenhofen Siegertsbrunn HS02 Brunnthal HA02 Brunnthal Hofolding Sauerlach Hofolding Sauerlach Aying Aying Erscheinungstermin: Mittwoch Erscheinungstermin: Samstag Inhalt: Verbreitungsgebiet HALLO-Verlag Seite 2 Online-Preise Stellenanzeigen Seite 8 Allgemeine Verlagsangaben Seite 12 Anzeigenpreise Geschäftsanzeigen Seite 3 Preise Bannerwerbung Seite 9 Druckunterlagen Anlieferung Seite 13 Anzeigenpreise Immobilienmarkt Seite 4 + 5 Verbreitungsgebiet München und Region Seite 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 14 Anzeigenpreise Stellenmarkt Seite 6 + 7 Beilagenpreise Seite 11 Zusätzliche Geschäftsbedingungen Seite 15

ANZEIGENPREISE EINZELBELEGUNGEN WOCHENMITTE (STELLEN-, IMMOBILIEN-ANZEIGEN NICHT MÖGLICH) 3 Grundpreis Lokalpreis HA01 1032 Trudering, Riem, Haar, Grasbrunn, Kirchheim, Aschheim, Feldkirchen Mi. Mo., 17 Uhr 52.469 1,47 1,33 1,25 1,13 HA02 1033 Münchner Südosten, Hachinger Tal Mi. Mo., 17 Uhr 56.395 1,52 1,36 1,29 1,16 HA03 0065 Berg am Laim, Ramersdorf, Perlach Mi. Mo., 17 Uhr 53.359 1,48 1,22 1,26 1,06 GA01 0011 Grafinger Anzeiger/HALLO Ebersberg mit Baldham/Vaterstetten Mi. Mo., 17 Uhr 41.058 1,14 0,89 0,97 0,76 MF01 0010 HALLO Falke/Markt Schwaben, Pliening, Poing Mi. Mo., 17 Uhr 24.838 1,07 0,78 0,91 0,67 HM07 0047 Bogenhausen/Unterföhring Mi. Mo., 17 Uhr 38.259 1,19 1,00 1,01 0,85 ANZEIGENPREISE EINZELBELEGUNGEN WOCHENENDE (STELLEN-, IMMOBILIEN-, KFZ-ANZEIGEN NICHT MÖGLICH) Grundpreis Lokalpreis HS01 0066 Stadt und Landkreis München Ost Sa. Mi., 17 Uhr 73.088 1,45 1,30 1,23 1,11 HS02 0067 Stadt und Landkreis München Süd-Ost Sa. Mi., 17 Uhr 88.362 1,47 1,33 1,25 1,13 HSEBE 1007 HALLO Falke + HALLO EBE Wochenende Sa. Mi., 17 Uhr 55.923 1,52 1,33 1,29 1,13 HMS3 0054 Haidhausen, Au, Giesing, Harlaching, Grünwald, Bogenhausen, Unterföhring Sa. Mi., 17 Uhr 120.703 3,53 3,01 3,00 2,56 ANZEIGENPREISE KOMBI-BELEGUNGEN FÜR GESCHÄFTS- UND KFZ-ANZEIGEN HB13 1031 HA01 + HA02 + HA03 Mi. Mo., 17 Uhr 162.223 3,46 2,94 HK03 1067 HA01 HA03 + GA01 Mi. Mo., 17 Uhr 203.281 4,26 3,63 HK05 1068 HA01 HA03 + HFIG Mi. Mo., 17 Uhr 288.050 5,89 5,01 HB71 1034 HA01 03 + HS01 + HS02 Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 323.673 5,03 4,28 HK32 1069 HA01 03 + GA01 + HS01 + HS02 + HSEBE Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 420.654 5,96 5,07 HK33 1070 HA01 03 + HFIG + HS01 + HS02 + HSED + HSEBE Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 553.834 7,84 6,67 Herausgebende Verlage siehe Seite 9 (farbliche Markierung)

ANZEIGENPREISE IMMOBILIEN 4 HALLO-HAUPTAUSGABEN HB13 1031 HALLO-Münchner Osten gesamt (HA01 + HA02 + HA03) Mi. Mo., 17 Uhr 162.223 3,46 2,94 HB71 1034 HALLO-Münchner Osten gesamt + Wochenende (HA01 HA03 + HS01 + HS02) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 323.673 5,06 4,31 HALLO-KOMBI-BELEGUNGEN MIT HALLO-EBERSBERG/GRAFINGER ANZEIGER HK03 1067 HALLO-Münchner Osten + EBE (HA01 HA03 + GA01) Mi. Mo., 17 Uhr 203.281 4,28 3,65 HK32 1069 HALLO-Münchner Osten + EBE + Wochenende (HA01 HA03 + GA01 + HS01 + HS02 + HSEBE) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 420.654 5,99 5,10 HALLO-KOMBI-BELEGUNGEN MIT DEN 5 STARKEN HK05 1068 HALLO-Münchner Osten + HFIG (HA01 HA03 + 9 13) Mi. Mo., 17 Uhr 288.050 5,92 5,04 HK33 1070 HALLO-Münchner Osten + HFIG + Wochenende (HA01 HA03 + 9 13 + HS01 + HS02 + HSEBE + HSED) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 553.834 7,88 6,71 ANZEIGENPREISE DER ANGRENZENDEN LANDKREISE (PARTNERVERLAGE) Grundpreis Lokalpreis DR01 0020 Dachauer Rundschau Mi. Di., 11 Uhr 59.420 1,67 1,23 1,42 1,05 FB74 1010 Forum gesamt mit Wochenende Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 163.690 2,64 2,24 Herausgebende Verlage siehe Seite 10 (farbliche Markierung)

ANZEIGENPREISE IMMOBILIEN 5 HALLO-KOMBI-BELEGUNGEN MIT HALLO MÜNCHEN HM20 1063 Isar-Kombi (HM03 + HM07) Mi. Mo., 17 Uhr 121.171 2,69 2,29 HM20S 1064 Isar-Kombi (HM03 + HM07 + HMS3) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 241.874 4,96 4,22 HM21 1025 Kombi Süd (HM01 + HM02 + HM06) Mi. Mo., 17 Uhr 181.308 3,80 3,23 HM21S 1065 Kombi Süd (HM01 + HM02 + HM06 + HMS1 + HMS2) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 346.616 5,85 4,97 HM23 1027 Kombi Nord (HM04 + HM05) Mi. Mo., 17 Uhr 160.638 3,24 2,76 HM23S 1071 Kombi Nord (HM04 + HM05 + HMS4 + HMS5) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 316.188 6,05 5,15 BS01 1020 Kombi West (BSNN + BSNW) Mi. Mo., 17 Uhr 105.704 2,52 2,14 BS02 1029 Kombi West (BSNN + BSNW + BSS) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 211.666 3,41 2,90 HK10 1026 Kombi Ost (HA01 HA03 + HM03 + HM07) Mi. Mo., 17 Uhr 283.394 5,25 4,47 HM10S 1066 Kombi Ost (HA01 HA03 + HM03 + HM07 + HMS3 + HS01 + HS02) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 565.547 6,93 5,90 SUPERKOMBI HALLO Gesamt (HA01 03) HK11 1024 HALLO münchen Gesamt (HMK + BS01) Mi. Mo., 17 Uhr 731.043 GP = LP 9,96 HK11S 1030 HALLO Gesamt (HA01 HA03) mit Samstag (HS01 + HS02) HALLO münchen Gesamt (HMK + HMKS + BS02) mit Samstag Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 1.440.016 19,33 16,45 HK29 1028 HALLO Wochenende Stadt München + Landkreis Sa. Mi., 17 Uhr 708.973 10,81 9,20 HMKBSG 1098 HALLO münchen Mittwoch + Samstag (HMKBS + HMKSBSS) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 1.116.343 17,75 15,11 HMKBS 1096 HALLO münchen Gesamt am Mittwoch (HM01 07 + BS01) Mi. Mo., 17 Uhr 568.820 10,56 8,99 HMKSBSS 1097 HALLO münchen Gesamt am Samstag (HMS1 5 + BSS) Sa. Mi., 17 Uhr 547.523 9,79 8,33 HMK 1019 HALLO münchen am Mittwoch (HM01 HM07) Mi. Mo., 17 Uhr 463.117 8,05 6,85 HMKS 1022 HALLO münchen am Samstag (HMS1 HMS5) Sa. Mi., 17 Uhr 441.561 8,05 6,85 Herausgebende Verlage siehe Seite 10 (farbliche Markierung)

ANZEIGENPREISE STELLENANZEIGEN-KOMBINATIONEN INKL. 4 WOCHEN VERÖFFENTLICHUNG AUF 6 HALLO-HAUPTAUSGABEN HB13 S1031 HALLO-Münchner Osten gesamt (HA01 + HA02 + HA03) Mi. Mo., 17 Uhr 162.223 3,63 3,09 HB71 S1034 HALLO-Münchner Osten gesamt + Wochenende (HA01 HA03 + HS01 + HS02) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 323.673 5,18 4,41 HALLO-KOMBI-BELEGUNGEN MIT HALLO-EBERSBERG/GRAFINGER ANZEIGER HK03 S1067 HALLO-Münchner Osten + EBE (HA01 HA03 + GA01) Mi. Mo., 17 Uhr 203.281 4,49 3,82 HK32 S1069 HALLO-Münchner Osten + EBE + Wochenende (HA01 HA03 + GA01 + HS01 + HS02 + HSEBE) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 420.654 6,30 5,36 HALLO-KOMBI-BELEGUNGEN MIT DEN 5 STARKEN HK05 S1068 HALLO-Münchner Osten + HFIG (HA01 HA03 + 9 13) Mi. Mo., 17 Uhr 288.050 6,21 5,28 HK33 S1070 HALLO-Münchner Osten + HFIG + Wochenende (HA01 HA03 + 9 13 + HS01 + HS02 + HSEBE + HSED) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 553.834 8,30 7,06 ANZEIGENPREISE DER ANGRENZENDEN LANDKREISE (PARTNERVERLAGE) Grundpreis Lokalpreis DR01 S0020 Dachauer Rundschau Mi. Di., 11 Uhr 59.420 1,82 1,23 1,55 1,05 FB74 S1010 Forum gesamt mit Wochenende Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 163.690 2,76 2,35 Herausgebende Verlage siehe Seite 10 (farbliche Markierung)

ANZEIGENPREISE STELLENANZEIGEN-KOMBINATIONEN INKL. 4 WOCHEN VERÖFFENTLICHUNG AUF 7 HALLO-KOMBI-BELEGUNGEN MIT HALLO MÜNCHEN HM20 S1063 Isar-Kombi (HM03 + HM07) Mi. Mo., 17 Uhr 121.171 2,83 2,40 HM20S S1064 Isar-Kombi (HM03 + HM07 + HMS3) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 241.874 5,30 4,51 HM21 S1025 Kombi Süd (HM01 + HM02 + HM06) Mi. Mo., 17 Uhr 181.308 3,39 2,88 HM21S S1065 Kombi Süd (HM01 + HM02 + HM06 + HMS1 + HMS2) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 346.616 6,16 5,24 HM23 S1027 Kombi Nord (HM04 + HM05) Mi. Mo., 17 Uhr 160.638 3,40 2,89 HM23S S1071 Kombi Nord (HM04 + HM05 + HMS4 + HMS5) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 316.188 6,21 5,28 BS01 S1020 Kombi West (BSNN + BSNW) Mi. Mo., 17 Uhr 105.704 2,57 2,18 BS02 S1029 Kombi West (BSNN + BSNW + BSS) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 211.666 3,50 2,98 HK10 S1026 Kombi Ost (HA01 HA03 + HM03 + HM07) Mi. Mo., 17 Uhr 283.394 5,53 4,70 HM10S S1066 Kombi Ost (HA01 HA03 + HM03 + HM07 + HMS3 + HS01 + HS02) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 565.547 7,32 6,22 HK11 S1024 SUPERKOMBI HALLO Gesamt (HA01 03) HALLO münchen Gesamt (HMK + BS01) Mi. Mo., 17 Uhr 731.043 GP = LP 10,17 HK11S S1030 HALLO Gesamt (HA01 HA03) mit Samstag (HS01 + HS02) HALLO münchen Gesamt (HMK + HMKS + BS02) mit Samstag Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 1.440.016 20,36 17,32 HK29 S1028 HALLO Wochenende Stadt München + Landkreis Sa. Mi., 17 Uhr 708.973 11,35 9,66 HMKBSG S1098 HALLO münchen Mittwoch + Samstag (HMKBS + HMKSBSS) Mi./Sa. Mo., 17 Uhr 1.116.343 18,64 15,87 HMKBS S1096 HALLO münchen Gesamt am Mittwoch (HM01 07 + BS01) Mi. Mo., 17 Uhr 568.820 GP = LP 9,17 HMKSBSS S1097 HALLO münchen Gesamt am Samstag (HMS1 5 + BSS) Sa. Mi., 17 Uhr 547.523 10,28 8,75 HMK S1019 HALLO münchen am Mittwoch (HM01 HM07) Mi. Mo., 17 Uhr 463.117 8,21 6,98 HMKS S1022 HALLO münchen am Samstag (HMS1 HMS5) Sa. Mi., 17 Uhr 441.561 8,21 6,98 Herausgebende Verlage siehe Seite 10 (farbliche Markierung)

PREISE LOCALJOB.DE + STELLENANZEIGEN.DE 8 PRODUKTPALTE CROSSMEDIA PRINT + ONLINE Basis-Produkt regional localjob.de Top-Produkt regional localjob.de Premium-Produkt regional + national (Kombi mit stellenanzeigen.de) Beschreibung Printanzeigen online Printanzeigen online Printanzeigen online (Bild/Standardlayout) (individuelles Layout) (individuelles Layout) + Top-Platzierung + Logo in Ergebnisliste + Logo in Ergebnisliste + Top Platzierung Laufzeit 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen Verbreitung localjob.de localjob.de localjob.de + stellenanzeigen.de + Mediennetzwerk Verkaufspreis in mm-preis enthalten 180, Euro 415, Euro PRODUKTPALTE ONLINE ONLY Top-Produkt lokal localjob.de Premium-Produkt regional + national (Kombi mit stellenanzeigen.de) Beschreibung Individuelle Online-Anzeige Individuelle Online-Anzeige + Logo + Top-Platzierung + Logo + Top-Platzierung Laufzeit 4 Wochen 30 Tage 60 Tage Verbreitung localjob.de localjob.de + stellenanzeigen.de + Mediennetzwerk Verkaufspreis 360, Euro 790, Euro 900, Euro

PREISE BANNERWERBUNG WWW.HALLO-VERLAG.DE + WWW.HALLO-MUENCHEN.DE 9 FESTPREISE 2 Superbanner 728 x 90 Pixel 4 Platzierung Format Größe in Pixel 50% Platzierung (14 Tage) 25% Platzierung (14 Tage) 3a 1 Portral* VIP-Button-XL 300 x 103 130 1 VIP-Button-XL 300 x 103 Pixel Skyscraper 160 x 600 Pixel 3b Skyscraper-XL 300 x 600 Pixel 2 3a 3b 4 Superbanner 728 x 90 195 130 Skyscraper 160 x 600 260 170 Skyscraper XL 300 x 600 395 260 Wallpaper 728 x 90 + 480 315 160/300 x 600 5 Content Ad 300 x 250 230 150 4 Wallpaper 6 Large Ad 468 x 250 340 225 6 Large Ad 468 x 250 Pixel 5 Content Ad 300 x 250 Pixel 2 3a/b = Superbanner + Skyscraper bzw. Skyscraper-XL * Belegung beinhaltet folgende Bereiche: Homepage Startseite München Mitte: (Schwabing-Maxvorstadt, Zentrum, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt) München Süd: (Sendling, Solln-Fürstenried) München West: (Lochhausen-Langwied, Allach-Obermenzing, Aubing-Pasing, Hadern, Laim- Schwanthalerhöhe, Neuhausen-Nymphenburg) München Ost: (Bogenhausen, Au-Haidhausen, Berg am Laim, Giesing-Harlaching, Ramersdorf-Perlach, Trudering-Riem) München-Nord: (Feldmoching-Hasenbergl, Moosach-Milbertshofen, Freimann-Fröttmaning) Landkreis: (Gauting-Krailling, Gräfelfing-Planegg, Martinsried-Neuried, Pullach-Grünwald, Hachinger Tal, Münchner Südosten, Haar-Vaterstetten, Münchner Nordosten) Ressorts: Bayern, Panorama, Boulevard, Politik & Wirtschaft Themenwelten: Bauen & Wohnen, Auto, Reise, Gesundheit, Job & Karriere Events: Veranstaltungen Abbildung ähnlich Produktionskosten: 60 für die Erstellung eines Banners, ab einem Auftragswert von 550 inkl.

10 VERBREITUNGSKARTE MÜNCHEN UND REGION Bergkirchen Dachau Odelzhausen Hebertshausen Karlsfeld Sulzemoos Röhrmoos Schwabhausen Jetzendorf Petershausen Markt Indersdorf Vierkirchen Altomünster Weichs Tandern Erdweg Alberzell Hilgertshausen A94 A9 A92 A99 A99 A94 A9 A92 A96 A95 A8 A955 A8 A99 A99 Berg a. Laim Riem Feldkirchen Unterföhring Grasbrunn Kirchheim Aschheim Harthausen Neukeferloh Haar Baierbrunn Oberhaching Sauerlach Hofolding Deisenhofen Brunnthal Aying Unterhaching Haidhausen Au Sendling Giesing Neubiberg Neuhausen Harlaching Taufkirchen Hohenbrunn Nymphenburg Lochham Gräfelfing Planegg Martinsried Markt Schwaben Schwanthaler Höhe Laim Hadern Fürstenried Neuried Forstenried Solln Allach Untermenzing Lochhausen Obermenzing Aubing Pasing Am Hart Milbertshofen Freimann Fröttmaning Altstadt Grünwald Siegertsbrunn Höhenkirchen Ottobrunn Ramersdorf Putzbrunn Perlach Trudering Langwied Feldmoching Moosach Hasenbergl Schwabing Pullach Hohenlinden Pfaffing Ebersberg Dorfen Grafing Oberpframmern Glonn Hörgersdorf St. Wolfgang Isen Meitenbeth Albaching Aßling Anzing Kirchseeon Buch Forstern Velden Grüntegernbach Finsing Lengdorf Taufkirchen Reichertsheim Wurmsham Buchbach Schwindegg Rechtmehrig Soyen Ottenhofen Eitting Schwaig Erding Steinkirchen Moosinning Walpertskirchen Langenbach Moosburg Wartenberg Zorneding Bockhorn Glaslern/Berglern Fraunberg Neufahrn Hallbergmoos Allershausen Zolling Haag a. d. Amper Attenkirchen Hörgertshausen Freising Hohenkammer Eching Unterschleißheim Oberschleißheim Garching Poing Baldham Vaterstetten Bogenhausen Pliening Maxvorstadt Isar HM01 HM02 HM03 HM04 HM05 BSNN BSNW HA01 F92 F90 HA03 HM06 HM07 HA02 DR01 13 12 11 10 9

BEILAGENPREISE 11 Anlieferadressen: bis 20 g () bis 30 g () HALLO (Stadt- und Landkreis München-Ost) HALLO-Verlag GmbH & Co. KG: Lieferadresse jeweils bei der Auftragsabeilung des Verlages erfragen HALLO münchen Breu & Schneider Verlag und Werbeagentur: Dessauerstr. 10 80992 München Die 5 Starken AZV Anzeigenzeitungsverlag GmbH: Druckhaus Wolfratshausen Pfaffenrieder Straße 9 82515 Wolfratshausen Forum Freising Anzeigen Forum Verlags GmbH: Oberbayerisches Volksblatt Mangfallstr. 33 83026 Rosenheim Dachauer Rundschau Rundschau Verlags GmbH & Co. Anzeigenblatt KG: Dessauerstr. 10 80992 München Kreisbote Kreisboten-Verlag Mühlfellner KG & Rundschau Das Gelbe Blatt Rundschau-Verlag GmbH: Kreisbote c/o DZP Robert-Koch-Str. 1 82377 Penzberg Beilagen- und Handzettelverteilung Kleine und große n zielgenau verteilt Planung und Buchung aus einer Hand Professionelles Qualitätsmanagement Rufen Sie uns an wir helfen Ihnen gerne! Tel. 0 89/46 23 35-201 55,00 Lokalpreis * 65,00 Lokalpreis * 64,00 Grundpreis 76,00 Grundpreis 60,00 Lokalpreis * 70,00 Lokalpreis * 70,00 Grundpreis bis 40 g () bis 50 g () 82,00 Grundpreis Preise pro 1.000 Exemplare jeweils ohne Nachlass, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. * Ermäßigter Lokalpreis für Direktaufträge von Kunden (nicht Agenturen) aus dem Verbreitungsgebiet. Höchstformat: 25x35 cm (Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstmaß gefalzt sind.) AE-Vergütung: 15 %. Wiederholungsrabatte: keine Teilbelegung im Verbreitungsgebiet möglich: nach Teilausgaben sowie nach Orten, Gemeinden, Stadtgebieten. Mindestbeilagenmenge: 2.000 Exemplare o. entsprechender Gegenwert als Mindestbetrag. Unter 10.000 Exemplaren fallen 10% Zuschlag auf die Beilagenberechnung an. Mindestgewicht: 7,5 g 148 mm hoch x 105 mm breit Anlieferungstermin: Wochenmitte: jeweils am Freitag der Vorwoche 12.00 Uhr. Wochenende: jeweils bis zum Mittwoch der Erscheinungswoche 12.00 Uhr.

ALLGEMEINE VERLAGSANGABEN HALLO-Verlag GmbH & Co. KG Hans-Pinsel-Straße 9b 85540 Haar /München Tel. (0 89) 4 62 33 55 Fax (0 89) 46 23 35-299 E-Mail: verlagsleitung@hallo-verlag.de Internet: www.hallo-verlag.de Anzeigenleitung: Monika Boguth monika.boguth@hallo-verlag.de Tel. (0 89) 46 23 35-201 Stellenanzeigen: stellenanzeigen@hallo-verlag.de Tel. (0 89) 46 23 35-202 oder -242 Immobilienanzeigen: immobilien@hallo-verlag.de Tel. (0 89) 46 23 35-203 Einzelhandel/Gewerbe und Handwerk: Hallo Ramersdorf/Perlach, Berg am Laim: verkaufmitteost@hallo-verlag.de Tel. (0 89) 46 23 35-231 oder -232 Hallo Trudering-Riem/Haar: verkaufost@hallo-verlag.de Tel. (0 89) 46 23 35-220 oder -240 Hallo Münchner Nordosten: verkaufnordost@hallo-verlag.de Tel. (0 89) 46 23 35-204 Hallo Münchner Südosten, Hachinger Tal: verkaufsuedost@hallo-verlag.de Tel. (0 89) 46 23 35-210 oder -211 Zahlungsbedingungen: Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bankverbindung: Hypovereinsbank München IBAN: DE08 7002 0270 0015 345106 BIC: HYVEDEMMXXX MwSt.: Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 12 Chiffre-Gebühr: Bearbeitungsgebühr 5,. Bei Zustellung innerhalb Deutschlands 11, Portopauschale. Nachlässe (Malstaffel): 6 Anzeigen: 5% 12 Anzeigen: 10% 24 Anzeigen: 15% 48 Anzeigen: 20% bei Abnahme innerhalb eines Jahres ab Erscheinung der ersten Anzeige. Kombi- und Verbundbelegungen gelten als eine Anzeige. Agenturprovisionen: 15% jeweils bei Komplettabwicklung über AE. Farbzuschläge (nur Euroskala): Mindestberechnungsgrundlage für Farbzuschläge = 100 mm. 2c-Zuschlag = 10 % 3c- und 4c-Zuschlag = 30 % Zuschlag für Textteilanzeigen = 30 % Zuschlag für Inselanzeigen = 100 % Zuschlag für Titelseitenplatzierung = 50 % jeden Mittwoch und Samstag in Ihrem Briefkasten

DRUCKUNTERLAGEN ANLIEFERUNG DRUCKUNTERLAGEN: Aufgrund der digitalen Ganzseitenproduktion benötigen wir digitale Druckunterlagen, mit denen wir auch ein qualitativ hochwertiges Druckerzeugnis erreichen können. Bitte übermitteln Sie uns ausschließlich EPS-Dateien mit inkludierten Schriften. Es ist auch die Übermittlung von PDF-Dateien möglich. Bitte nicht verwenden: DCS-Formate, JPEG-Komprimierung, Haarlinien, RGB/Lab-Bilder, Duplexbilder mit Sonderfarben. Satzspiegel: 231 mm breit/324 mm hoch Spaltenbreiten: 1-spaltig: 45,0 mm 2-spaltig: 91,5 mm 3-spaltig: 138,0 mm 4-spaltig: 184,5 mm 5-spaltig: 231,0 mm Druckverfahren: Rotationsoffsetdruck, CTP-Positiv, 40 Linien/cm. Prozentuale Flächendeckung: Maximale Flächendeckung: 240% davon min. 85% K, Seperationsart: GCR Tonwert im Licht 5%, in der Tiefe 90% Bei Druckzunahme ist zu berücksichtigen: z. B.: Bei einem Rastertonwert von 40% ist ein Tonwertzuwachs von ca. 25% zu berücksichtigen. Im Licht besteht bis ca. 5% die Gefahr, dass der Lichtpunkt ausbricht. 4c-Anzeigen: Müssen im CMYK-Farbraum angeliefert werden. Sonderfarben: Bitte nur HKS-Farbtöne verwenden (Muster für Farbnamen: HKS 14, HKS 07). Pantone-Farben: Können nicht verwendet werden. Bilder sollten nach ISO 12647-3 separiert werden. Die entsprechenden ICC Profile ISOnewspaper - 26v4.icc (Farbprofil) und ISOnewspaper26v4-gr.icc (Graustufenprofil) sind auf der IFRA-Seite unter www.ifra.de erhältlich. Die Auftragserteilung für die Anzeigen muss grundsätzlich auf schriftlichem Wege an die Anzeigenabteilung erfolgen. DATENÜBERTRAGUNG: Datenanlieferung: anzeigen@mt-medientech.de 1. Für die elektronische Datenanlieferung per Mail, Web File gilt folgende Faustregel: Daten größer als 10 MB per Web File. Daten kleiner als 10 MB per E-Mail an Anzeigenpool. Daten, die elektronisch gesendet werden, sollten vor der Übertragung gepackt werden (.sit,.zip,.sea,.dmg), um Dateibeschädigungen bei der Übermittlung vorzubeugen. 2. Name des Datei-Ordners in Ihrem Auftrag angeben. Geben Sie uns bitte mit Ihrem Anzeigenauftrag die Bezeichnung des Dateiordners bekannt, in 13 dem Ihre Anzeigendaten von Ihnen oder Ihrer Agentur an uns übertragen werden. Die Bezeichnung des Dateiordners soll den Kundennamen und das Erscheinungsdatum beinhalten (z.b. Kundenname_251009) oder mit unserem Mediaberatern abgesprochen werden. 3. Kontrollausdruck übermitteln. Senden/faxen Sie uns mit ihrem Auftrag einen Ausdruck der endgültigen Fassung der Anzeige (bei Farbanzeigen einen farbseparierten Ausdruck) zum Abgleich. 4. Anzeige nur als PDF- oder EPS-Datei übermitteln. Bitte übertragen Sie Ihre Anzeigendaten nur als PDF- oder EPS-Datei mit inkludierten/eingebundenen Schriften. Beachten Sie bitte, dass die Dokumentgröße der Größe der Anzeige entsprechen muss, da Ihre gelieferte PDF- oder EPS-Datei in unseren Anzeigenumbruch übernommen wird. Es dürfen sich außer der Anzeige keine zusätzlichen Außenränder oder Textrahmen auf dem Dokument befinden. Die entsprechenden Informationsvermerke liefern Sie bitte auf einem eigenen Dokument mit. Anzeigen, deren Format durch einen umlaufenden Weißraum begrenzt wird, müssen zwingend mit von verwendeten Layoutprogramm generierten Beschnittzeichen angeliefert werden. Keine manuell angelegten Beschnittzeichen verwenden!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN U. FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN/ZEITSCHRIFTEN 14 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigen-Millimeter einbezogen. 6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert auf Wunsch mit der Rechnung ab einem Anzeigenvolumen von 100 mm einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher- und Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 19. Erfüllungsort ist München. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand München. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand München vereinbart.

ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLAGES 15 a) Sämtliche Aufträge werden jeweils im Namen und für Rechnung der Breu & Schneider GmbH Verlag und Werbeagentur, Dessauerstrasse 10, 80992 München, angenommen und abgewikkelt. b) Bei mündlich oder telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- und änderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. c) Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder kombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirksausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnahmemenge (Gesamtausgabenabschluss) nicht mit. d) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. e) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. f) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. g) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. h) Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen Handels und Handwerks, worunter auch selbstständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Lokalpreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. Auf den Lokalpreis (einschl. Kraftfahrzeugmarkt) kann keine Mittlervergütung gewährt werden. i) Für Jahresabschlüsse ab 150000 Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Für Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderveröffentlichungen (Kollektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im Übrigen behält sich der Verlag die Gewährung von Rabatten vor. j) Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außerdem wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt. k) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet. l) Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. m) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum, bei Beilagenaufträgen wenigstens sechs Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers. n) Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet. o) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mittlervergütung nicht bezahlt. p) Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen kann für bereits angelaufene Abschlüsse eine Karenzzeit eingeräumt werden. q) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. r) Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftraggeber vereinbart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungszeitpunkts keinerlei Mängel-/Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin. s) Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsansprüche bestehen erst dann, wenn die Beilage in mindestens 10% der fehlt. t) Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als akzeptiert. Gegen Zahlungsansprüche des Verlags kann der Werbungtreibende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. u) Für alle Anzeigenaufträge gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. v) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige auch in Online-Diensten erscheint. Stand: 1. 10. 2014

HALLO-VERLAG GMBH & CO. KG Hans-Pinsel-Straße 9b 85540 Haar/München Telefon (0 89) 4 62 33 55 Fax (0 89) 46 23 35-299 E-Mail: anzeigen@hallo-verlag.de www.hallo-verlag.de