Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ähnliche Dokumente
Hessisches Kultusministerium Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit

Fragen und Antworten zur Grippeimpfung (Stand: Januar 2011)

Grippeschutz nicht vergessen. Impfen nützt impfen schützt!

Hessisches Kultusministerium Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler

Empfehlungen für Gesundheitsbehörden veröffentlicht

1. Medizinisches Personal (z. B. Bedienstete in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen), Polizei und Feuerwehr (in Bremen nur Berufsfeuerwehr)

Impf 2. Gegen Lungenentzündung ** und gegen Grippe

Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen

Influenza eine unterschätzte Krankheit

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe

Die nächste Grippewelle kommt bestimmt sind Sie geschützt?

Informationen für medizinisches Personal. Grippeimpfung. Schützen Sie sich und Ihre Patienten. Lassen Sie sich impfen.

Fragen und Antworten zur Grippeimpfung

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit?

1. Medizinisches Personal (z. B. Bedienstete in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen), Polizei und Feuerwehr (in Bremen nur Berufsfeuerwehr)

Merkblatt für Schulleitungen und schwangere Lehrerinnen

Fragen und Antworten zur Grippeimpfung (Stand: September 2015)

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe

Impfungen. Die HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin. Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Mutterschutz...

Diese Impfungen bezahlt die AOK Bremen/Bremerhaven

Fragen und Antworten zur Impfung gegen die Neue Grippe (sog. Schweinegrippe) Impfen Impfung

Fragen und Antworten zur Impfung gegen Neue Influenza A/H1N1

> Masern, Mumps, Röteln > Windpocken (Varizellen) > Keuchhusten > Hepatitis B > FSME (in Endemiegebieten und bei Aktivitäten im Freien)

Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013

STREIT G m b H. Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen. Die STREIT GmbH

ab 60 Impf 2 Gegen Lungenentzündung * und gegen Grippe Lesen Sie diese Information und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV)

Fragen und Antworten zur Grippe-Impfung (Stand: September 2013)

Influenza A(H1N1) Mitigation Stufe 2 Wien, 10. November 2009

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *

Stellungnahme der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie zur Impfung von

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Mutterschutz Frage- und Antwortkatalog für Ärzte. Inhalt

Mutterschutz. Fragestellungen und die Praxis aus Betriebsärztlicher Sicht

Informationen für Menschen ab 60. Grippeimpfung. Schützen Sie sich. Jährliche Impfung ab 60.

Influenza Was bedeutet das für Arzt und Patient?

Schweinegrippe: Impfaktion ab Montag, dem

Impfplan 2013 Möglichst wenige Stiche zum Schutz gegen möglichst viele Krankheiten

Informationen zur Impfung gegen die Influenza A/H1N1 auch Neue Grippe oder Schweinegrippe genannt

DGPI. Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie e. V.

Informationen zur Impfung gegen die Influenza A/H1N1 auch Neue Grippe oder Schweinegrippe genannt

Impfung gegen die Neue Grippe ("Schweinegrippe")

Beruflicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen Beispiele fürtätigkeits-/berufsbilder Gefährdungsmerkmale Empfehlungen für Maßnahmen

WINDPOCKEN / GÜRTELROSE

Informationen für Schwangere. Grippeimpfung. Impfung in der Schwangerschaft schützt Mutter und Kind.

In allen anderen Fällen sind Schutzimpfungen nach Satz 1 von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Fragen und Antworten zur Neuen Influenza (A / H1N1)

Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

ZA5222. Flash Eurobarometer 287 (Influenza H1N1) Country Specific Questionnaire Switzerland (German)

DGPI. Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie e. V.

Influenza A+B EINFACH SCHNELL PRAKTISCH. Sind Sie an einer Grippe erkrankt? Fragen Sie Ihren Arzt nach dem Influenza Schnelltest

Mutterschutz in Spielhallen

EURE KINDER HABEN WIR AM LIEB- STEN.

Infektionsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten

Mutterschutz / Schwangerschaft

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem neuen Mutterschutzgesetz Was ist wirklich neu? Düsseldorf, 06. November 2017 Mathias Knust

wenn Du keine Grippe bekommst

Information. Niedersächsisches Landesgesundheitsamt. Besser mit... Öffentlich empfohlene Impfungen im Erwachsenenalter

Fragen und Antworten zu Neuer Grippe (sog. Schweinegrippe)

Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010

Arbeitsmedizinische Vorsorge in Kindertagesstätten

Impfungen für Personen über 60/65 Jahre... Grippe, Pneumokokken, Diphtherie und Tetanus

Das neue Mutterschutzgesetz

Ich schütze meine Nächsten vor der Grippe

Herr Goldhahn/Frau Moning Bremen, den Tel Bericht für die Sitzung der Deputation für Bildung (staatlich) am 7.02.

Labortests für Ihre Gesundheit. Infektionen in der Schwangerschaft 14

Merkblatt zum Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlungen August 2013

Mutterschutz. Mutterschutzfristen. (MuSchG, MuSchArbV)

Rückblick auf die Grippesaison 2010/2011 Update über Prophylaxe und Therapie der Influenza

Mutterschutz - Frage- und Antwortkatalog für Ärzte. Meine Patientin will ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen Gefährdung am Arbeitsplatz.

Worum handelt es sich bei der H1N1-Grippe 2009?

Häufigste Fragen und Antworten zu Masern

Informationsblatt für die Ärztinnen/Ärzte. zur Impfung gegen die Neue Grippe A (H1N1)

Informationen zur Schweinegrippe

Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz Aufgaben und Verantwortung des Arbeitgebers Beteiligung des Steuerberaters

Deutsches Grünes Kreuz e.v.

1/ H1N1-Grippe 2009 und Sie

Cytomegalie MUSTER. Cytomegalie. Eine Information für werdende Mütter

Mind the gap immer mehr Impflücken bei Erwachsenen

Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Gesetzliche Grundlagen

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter an Tankstellen

HPV-Impfung. Schützen Sie Ihre Tochter vor Gebärmutterhalskrebs

"Empfehlungen zum Verhalten im Verdachts- und Krankheitsfall"

Mutterschutz in chemischen Laboratorien

Ihre Fragen unserer Experten antworten

Informationen für Schwangere. Grippeimpfung. Impfung in der Schwangerschaft schützt Mutter und Kind.

Mutterschutz in medizinischen Laboratorien

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten

Merkblätter Geflügelpest. Allgemeines: Derzeitige Situation (Stand ):

Neue Möglichkeiten im Wettlauf gegen Epidemie und Pandemie - Grippe auf dem Vormarsch Vorbeugen

Schutz vor Biostoffen in Einrichtungen zur Kinderbetreuung

Stellungnahme. Reinhardtstraße Berlin Telefon Telefax

Transkript:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Empfehlung für den betriebsärztlichen Dienst des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 17.11. 2009 zum Schutz schwangerer Lehrerinnen und Schülerinnen vor einer Infektion mit dem Influenza A/H1N1 Virus Schwangere Lehrerinnen sind beim beruflichem Umgang mit Kindern, die an der Neuen Grippe ( Schweinegrippe ) vom Typ A/H1N1 erkrankt sind, grundsätzlich gefährdet. Entsprechendes gilt für schwangere Schülerinnen beim Besuch von Klassen, in denen Klassenkameradinnen und -kameraden erkrankt sind. Rechtliche Grundlagen Im Rahmen der Gefährdungsanalyse nach 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in Verbindung mit 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine besondere berufliche Gefährdung von werdenden und stillenden Müttern am Arbeitsplatz vorliegt, um die notwendigen Maßnahmen nach 3 ff MuSchArbV ergreifen zu können. Das MuSchG enthält keine entsprechenden Regelungen für Schülerinnen. Derzeitige Gefahrenlage, Infektionsrisiko Zurzeit ist ein starker Anstieg der Neuerkrankungen zu verzeichnen. In NRW treten die meisten Erkrankungsfälle bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. Mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion muss gerechnet werden. Eine Infektion mit dem Influenza A/H1N1 Virus kann während der gesamten Schwangerschaft auftreten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht darin für die Betroffenen eine besondere Gefährdungslage. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand tragen Schwangere insbesondere im zweiten (ab dem 4. Schwangerschaftsmonat) und dritten Trimenon (ab dem 7.

Schwangerschaftsmonat) ein vierfach höheres Risiko für eine Erkrankung mit besonders schwerem und ggf. lebensbedrohlichem Verlauf im Vergleich zu nicht schwangeren Frauen. So können insbesondere Lungenentzündungen und gravierende Atemprobleme auftreten. Dieses Risiko steigt mit jeder Vorschädigung, z. B. durch eine oder mehrere chronische Grunderkrankungen, wie Diabetes und Asthma sowie extreme Fettleibigkeit. Die bei einer Infektion einsetzbaren Neuraminidasehemmer Oseltamivir (Tamiflu ) und Zanamivir (Relenza ) sind in ihren Wirkungen und Nebenwirkungen bei Schwangeren nicht untersucht. Deshalb werden diese Medikamente nur bei strenger Indikationsstellung unter Abwägung von Nutzen und Risiken für die Therapie eingesetzt. Im Übrigen ist ihre Wirksamkeit von der rechtzeitigen Einnahme abhängig. Einen sicheren Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bieten sie nicht. Ein Impfstoff gegen den Erreger der Neuen Grippe steht zwischenzeitlich zur Verfügung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Schwangere vorrangig zu impfen. Nach der am 12. Oktober 2009 veröffentlichten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollen auch Schwangere ab dem zweiten Trimenon vorrangig geimpft werden. Die Impfung soll im Zweifelsfall nach individueller Nutzen-Risiko- Abwägung vorgenommen werden. Generell sei der derzeit verfügbare Impfstoff Pandemrix (GSK) mit Wirkungsverstärker auch für Schwangere zugelassen. Weiter rät die STIKO, Schwangere bis zum Vorliegen weiterer wissenschaftlicher Daten mit einem nicht-adjuvantierten Spaltimpfstoff zu impfen, falls ein solcher Impfstoff zur Verfügung steht. 2/5

Schlussfolgerungen aus Sicht des Arbeitsschutzes Nach dem Mutterschutzgesetz muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn Schwangere an ihrem Arbeitsplatz Krankheitserregern ausgesetzt sind und einem erhöhten Infektionsrisiko gegenüberstehen. Mit einer erhöhten Gefährdung Schwangerer ist in Schulen zu rechnen. Dies ergibt sich zum einen durch den teilweise engen Kontakt zu Schülerinnen und Schülern (z.b. im Sportunterricht), zum anderen aus der Gesamtzahl der berufstäglichen Kontakte, die ebenfalls deutlich höher liegen als bei einer Vielzahl anderer Berufe. Im Einzelfall können organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen effektiv sein. So kann die Beschäftigung z.b. in einem abgesonderten Bürobereich ohne Schülerkontakt erfolgen. Konsequente Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden. Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung wie einer Atemschutzmaske ist hingegen nicht nur belastend für die Betroffenen, sondern in der Schule auch praxisfremd und nicht umsetzbar. Zum Verfahren gelten grundsätzlich die Vorgaben "Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen Hinweise und Handlungsempfehlungen für den Infektionsschutz" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom November 2007 (http://www.schulministerium.nrw.de/bad2/handlungsempfehlungen/em pfehlungen.pdf). Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Influenza A/H1N1 Virus werden folgende Empfehlungen gegeben: 1. Schwangere Lehrerinnen sollen Kontakt zu ihrem betriebsärztlichen Dienst aufnehmen, um sich beraten zu lassen. 2. Die Impfung ist die wirksamste Schutzmaßnahme sowohl für die Schwangere als auch für Ihr ungeborenes Kind. Nach einer individuellen Nutzen-Risikoabwägung, insbesondere bei schwangeren Lehrerinnen, bei denen gleichzeitig Grundkrankheiten vorliegen oder die 3/5

intensiven und körpernahen Kontakt zu Kindern haben (z.b. Sportunterricht), soll eine Impfung mit Pandemrix in Erwägung gezogen werden. Sobald ein nicht-adjuvantierter Spaltimpfstoff zur Verfügung steht, soll diese Impfung allen schwangeren Lehrerinnen als prioritäre Schutzmaßnahme angeboten werden. 3. Wenn ein Erkrankungsfall an der Neuen Influenza in einer der Klassen der schwangeren Lehrerin auftritt, ist im Rahmen der Gefährdungsanalyse in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Impfung möglich ist. Nach der Impfung soll die schwangere Lehrerin für wenigstens zwei Wochen, am besten für drei Wochen (bis ein Immunschutz aufgebaut wird), in einen Arbeitsbereich möglichst ohne Kinderkontakt in jedem Fall ohne Kontakt zu Klassen, in denen sich ein erkranktes Kind befindet - umgesetzt werden. Falls eine Impfung nicht möglich ist, sollte geprüft werden, ob eine Beschäftigung in Arbeitsbereichen wieder ohne Kinderkontakte wie vor - möglich und zumutbar ist. Als alternative Tätigkeitsfelder kommen z.b. die Erfüllung administrativer Tätigkeiten, Tätigkeiten in abgetrennten Räumen, vorübergehende Abordnung an die Schulaufsicht oder an eine andere Schule oder die Erledigung von Dienstaufgaben zu Hause in Betracht. 4. Kommt eine Umsetzung in alternative Arbeitsbereiche nach Nr. 3 nicht in Betracht, dann besteht ein befristetes Beschäftigungsverbot. Ein Beschäftigungsverbot ist immer die letzte Schutzmaßnahme. Die Reihenfolge der oben beschriebenen Schutzmaßnahmen entspricht 3 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) und ist einzuhalten. Zu beachten ist, dass Erwachsene bereits einen Tag vor Symptombeginn und bis zu sieben Tage danach infektiös sind. Kinder bis 14 Jahre scheiden das Virus einen Tag vor dem Symptombeginn aus 4/5

und bleiben bis zu 10 Tage danach ansteckend. Somit dürfen Schwangere erst am 11. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall in ihren Klassen wieder in die Schule zurückkehren. Schutzmaßnahmen für schwangere Schülerinnen Schwangere Schülerinnen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, unterliegen nicht den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes. Ihnen wird die Kontaktaufnahme mit der behandelnden Hausärztin, dem behandelnden Hausarzt, einer Frauenärztin, einem Frauenarzt oder dem Gesundheitsamt mit dem Ziel einer eingehenden Beratung und Impfung ausdrücklich empfohlen. Es wird dringend angeraten, die Schulklasse nicht mehr zu besuchen, wenn dort ein Erkrankungsfall aufgetreten ist. Die Rückkehr in die Klasse sollte erst dann wieder erfolgen, wenn der letzte Erkrankungsfall 10 Tage zurückliegt. Versäumt eine schwangere Schülerin aus diesem Grund einen Leistungsnachweis oder eine Prüfung, kann dies nach den schulrechtlichen Vorschriften nachgeholt werden. Diese Empfehlung ist mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) abgestimmt und basiert auf dem Kenntnisstand vom 17.11.2009 und wird ggf. auf Grund aktueller Entwicklungen angepasst. 5/5