Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe e.v.

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Transkript:

Ehrenordnung (Bearbeitungsstand 21.09.2011) Zusatz: Diese Ehrenordnung wird durch die Ehrungen der Jugendfeuerwehr Landkreis Karlsruhe zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt! Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe e.v. -1-

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3-4 Ehrungen des Deutschen Feuerwehrverbandes 5 10 Ehrungen des Landesfeuerverbandes Baden-Württemberg 11-13 Ehrungen des Landes Baden-Württemberg 14-15 Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes Landkreis Karlsruhe 16-20 Ehrungen der Feuerwehrmusik 21 Anhang 1: 22 Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens durch den Landkreis Karlsruhe Karlsruhe Anhang 2: 23 Förderung von Feuerwehrjubiläen durch die SV-Gebäudeversicherung Impressum Herausgeber: Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe e.v. Sitz: 76703 Kraichtal, Eisenbahnstr. 30 Verantwortlich: Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender Rudolf Dieterle 2011 Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe -2-

Vorwort: Der Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe e.v. hat bereits im Jahre 1988 alle im Bereich der Feuerwehr vorhandenen Ehrungen in einer Ehrenordnung zusammengefasst. Zwischenzeitlich haben sich Änderungen ergeben, sodass Verbandsvorstand und Ausschuss beschlossen haben, die Ehrenordnung zu überarbeiten und neu zu fassen. Mit dieser neuen Ehrenordnung sind alle Ehrungen auf Bundes-, Landes und Kreisebene, die staatlichen Ehrungen durch das Land Baden-Württemberg, sowie die Förderrichtlinien des Landkreises und der SV-Gebäudeversicherung aufgeführt und erläutert. Somit steht den Feuerwehren eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die bei der Beurteilung über eine Antragsstellung zu beachten ist. Die Antragssteller werden eindringlich gebeten, stets objektiv und selbstkritisch zu prüfen, ob die Leistungen für die beabsichtigte Ehrung auch tatsächlich in dem erforderlichen Maße erbracht worden sind. Bei Verdiensten auf örtlicher Ebene ist es Aufgabe der örtlichen Wehr bzw. Gemeinde, hierfür eine Anerkennung auszusprechen. Gehen Anträge ein, die den Vorgaben nicht entsprechen, müssen diese an den Antragsteller zurückgegeben werden. Anträge auf Verbandsehrungen sind beim Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzenden, bei den Jugendfeuerwehrangehörigen beim Kreisjugendfeuerwehrwart, bei Musikern beim Kreisstabführer einzureichen. Die Anträge auf Verbandsehrungen sind auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes Landkreis Karlsruhe erhältlich. Anträge auf Feuerwehr Ehrenzeichen des Landes Baden - Württemberg in Silber und Gold müssen über das Bürgermeisteramt beim Landratsamt Karlsruhe eingereicht werden. Die Anträge werden durch das Amt 44 verschickt. Die Anträge auf Verbandsehrungen müssen grundsätzlich vom Feuerwehrkommandanten (nicht Abt.-Kdt.) unterschrieben sein und mit einer ausführlichen Begründung notfalls auf einem besonderen Blatt-, sowie mit allen erforderlichen Angaben zu den Personalien versehen sein. Betrifft die Ehrung den Feuerwehrkommandanten selbst, ist der Antrag vom Bürgermeister oder dem stellvertretenden Feuerwehrkommandanten zu unterzeichnen. Die Übergabe der Ehrungen erfolgt durch die zuständigen Funktionsträger oder deren Beauftragte. Anträge auf Ehrungen sind jeweils mindestens zwei Wochen vor den Vorstandssitzungen des Kreisfeuerwehrverbandes einzureichen. Die Termine für die drei Mal im Jahr stattfindenden Vorstandssitzungen sind auf der Internetseite des Kreisfeuerwehrverbandes Landkreis Karlsruhe veröffentlicht. Nach der Zustimmung durch den Verbandsvorstand sind mindestens zwölf Wochen Bearbeitungszeit zu berücksichtigen. Später eingehende Anträge können künftig nicht mehr berücksichtigt werden. -3-

Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass auf eine Ehrung kein Rechtsanspruch besteht. Außerdem sind einige Ehrungen mit einem Kontingent belegt. Bei Erreichen des Kontingents sind keine weiteren Ehrungen dieser Art in diesem Jahr möglich. Der Verbandsausschuss hat am 06.10.2011 dieser Ehrenordnung zugestimmt. Diese Ehrenordnung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ehrenordung vom 27.09.2000 außer Kraft. Kraichtal, 06.10.2011 Gez. Rudolf Dieterle Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender -4-

Deutscher Feuerwehrverband Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber Deutscher Feuerwehrverband Voraussetzungen: Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber wird verliehen: Für hervorragende (über das übliche Maß hinausgehende) Leistungen im Feuerwehrwesen und - eine mindestens 15-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Gemeindeebene oder - eine mindestens 10-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreisebene. Für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehren. Für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn sich dadurch der Angehörige der Feuerwehr selbst in erheblicher Lebensgefahr befunden hat. Angehörige der Feuerwehr Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten und die Bürgermeister stellen. Sie sind nach der Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes vom Verbandsvorstand zu prüfen. Kontingent: Je 1000 beitragszahlende Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz -5-

Deutscher Feuerwehrverband Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold Deutscher Feuerwehrverband Voraussetzungen: Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold wird verliehen: An Besitzer des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Silber für hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen und eine mindestens 15-jährige überaus erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Gemeinde- und Kreisebene Für ganz besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehren. Für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn sich dadurch der Angehörige der Feuerwehr selbst in erheblicher Lebensgefahr befunden hat. Angehörige der Feuerwehr Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten und die Bürgermeister stellen. Sie sind nach der Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes vom Verbandsvorstand zu prüfen. Kontingent: Je 3000 beitragszahlende Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz. -6-

Deutscher Feuerwehrverband Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille Deutscher Feuerwehrverband Voraussetzungen: Die Deutsche Feuerwehr Ehrenmedaille ist vornehmlich bestimmt für Personen die nicht aktiv der Feuerwehr angehören. Über das Maß hinausgehendes ideelles Engagement und außerordentliche Verdienste um das Feuerwehrwesen. Personen die nicht aktiv der Feuerwehr angehören Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten und die Bürgermeister stellen. Sie sind nach der Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes vom Verbandsvorstand zu prüfen. Kontingent: Je 3000 beitragszahlende Feuerwehrangehörige 1 Medaille -7-

Deutscher Feuerwehrverband Silberne Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes Voraussetzungen: Mit der Silbernen Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes werden Personen geehrt, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele der Feuerwehrverbände gefördert haben. Angehörige der Feuerwehren und Privatpersonen Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten und die Bürgermeister stellen. Sie sind nach der Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes vom Verbandsvorstand zu prüfen. -8-

Deutscher Feuerwehrverband Goldene Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes Voraussetzungen: Mit der Goldenen Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes werden Personen geehrt, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele der Feuerwehrverbände gefördert haben. Angehörige der Feuerwehren und Privatpersonen Diese Ehrung kann nicht beantragt werden. Diese Ehrung wird ausschließlich vom Präsidenten des DFV verliehen! -9-

Deutscher Feuerwehrverband Medaille für Internationale Zusammenarbeit Die Medaille für Internationale Zusammenarbeit gibt es in 3 Stufen: a) Medaille für Internationale Zusammenarbeit b) Medaille für Internationale Zusammenarbeit in Silber c) Medaille für Internationale Zus ammenarbeit in Gold Voraussetzungen: Deutscher Feuerwehrverband Die Medaille für Internationale Zusammenarbeit ist für ausländische Personen bestimmt, die sich um die internationale Zusammenarbeit in den Feuerwehren und ihren Verbänden verdient gemacht haben. Um eine Entwertung der Medaille zu verhindern, ist die Anzahl der jährlichen Verleihungen nicht zu großzügig zu wählen. Maßgebend für die Verleihung bleiben ausschließlich die Verdienste um die internationale Zusammenarbeit. Ausländische Personen Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten und die Bürgermeister stellen. Sie sind nach der Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes vom Verbandsvorstand zu prüfen. -10-

Landesfeuerwehrverband Baden Württemberg Ehrenmedaille des Landesfeuerwehrverbandes in Silber Voraussetzung: Landesfeuerwehrverband Baden Württemberg Die Ehrenmedaille in Silber des Landesfeuerwehrbands Baden- Württemberg wird auf Vorschlag des Kreisfeuerwehrbandes Landkreis Karlsruhe (Mitgliedsverband) an solche Persönlichkeiten verliehen, die sich auszeichnen für herausragende überörtliche Leistungen im Feuerwehrdienst, für Führungs- und Ausbildungstätigkeiten oder für herausragende Förderung der Verbandsarbeit und nach einer mindestens 10-jährigen Tätigkeit. Feuerwehrangehörige Privatpersonen Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten und die Bürgermeister stellen. Sie sind nach der Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes vom Verbandsvorstand zu prüfen. Kontingent: Je 1.000 beitragszahlende Feuerwehrangehörige 1 Medaille -11-

Landesfeuerwehrverband Baden Württemberg Ehrenmedaille des Landesfeuerwehrverbandes in Gold Landesfeuerwehrverband Baden Württemberg Voraussetzung: Die Ehrenmedaille in Gold des Landesfeuerwehrbands Baden- Württemberg wird auf Vorschlag des Kreisfeuerwehrbandes Landkreis Karlsruhe (Mitgliedsverband) an solche Persönlichkeiten verliehen, die sich auszeichnen für besonders herausragende überörtliche Leistungen im Feuerwehrdienst, oder für langjährige Führungs- und Ausbildungstätigkeiten oder für besonders herausragende Förderung der Verbandsarbeit und nach einer mindestens 10-jährigen Tätigkeit. Feuerwehrangehörige Privatpersonen Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten und die Bürgermeister stellen. Sie sind nach der Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes vom Verbandsvorstand zu prüfen. Kontingent: Je 3.000 beitragszahlende Feuerwehrangehörige 1 Medaille -12-

Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes in Silber und Gold Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Feuerwehrangehörige und Privatpersonen Diese Ehrung kann nicht beantragt werden. Diese Ehrung wird ausschließlich vom Präsidenten des LFV verliehen! -13-

Land Baden-Württemberg Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Baden-Württemberg Land Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg hat zur Anerkennung von Verdiensten auf dem Gebiet des Feuerlöschwesens ein Feuerwehr-Ehrenzeichen gestiftet, das in 3-Stufen verliehen wird: 1. Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber für 25-jährige Dienstzeit 2. Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold für 40-jährige Dienstzeit 3. Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold für 50-jährige Dienstzeit Voraussetzungen: Für das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber: 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst (Übung und Einsatz) Für das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold: 40 Jahre aktiven Feuerwehrdienst (Übung und Einsatz) Feuerwehr-Ehrung für 50-jährige Dienstzeit 50 Jahre aktiver Feuerwehrdienst (Übung und Einsatz) Angehörige der Feuerwehr Die aktive Dienstzeit zählt aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur für den aktiven Dienst zwischen dem 14. und 65. Lebensjahr. Auf den jeweils gültigen Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg wird verwiesen. Dieser liegt den Bürgermeisterämtern vor. Mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen auszuzeichnende Personen werden vom Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten, bei einer Werkfeuerwehr von der Betriebsleitung im Einvernehmen mit dem Werkfeuerwehrkommandanten dem Landratsamt vorgeschlagen. -14-

Land Baden-Württemberg Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe Land Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg hat zur Anerkennung von besonderen Verdiensten auf dem Gebiet des Feuerlöschwesens ein Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe gestiftet. Voraussetzungen: Besonders herausragende Verdienste um das Feuerwehrlöschwesen. Besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz. Angehörige der Feuerwehr Personen, die mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe geehrt werden sollen, können vom Landrat über das zuständige Regierungspräsidium dem Innenministerium Baden-Württemberg vorgeschlagen werden. -15-

Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe Jubiläums Ehrengabe - des Kreisfeuerwehrverbandes Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe Voraussetzungen: Die Ehrengabe wird überreicht bei durch 25 teilbaren Jubiläen von Gemeindefeuerwehren und Einsatzabteilungen Feuerwehren im Landkreis Karlsruhe Schriftliche Mitteilung an den Kreisfeuerwehrverband -16-

Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes in Silber Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe Voraussetzungen: Die Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes in Silber wird verliehen: an Feuerwehrangehörige für hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen und eine mindestens 10-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreisebene. Für außerordentliche Verdienste im Feuerwehrwesen auf Kreisebene und ein über das übliche Maß hinausgehende ideelles Engagement. Angehörige der Feuerwehren und Privatpersonen Antragsberechtigt: Kreisfeuerwehrverbandsvorstand -17-

Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes in Gold Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe Voraussetzungen: Die Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes in Gold wird verliehen: an Feuerwehrangehörige für hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen und eine mindestens 15-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreisebene. Für außerordentliche Verdienste im Feuerwehrwesen auf Kreisebene und ein über das übliche Maß hinausgehende ideelles Engagement. Angehörige der Feuerwehren und Privatpersonen Antragsberechtigt: Kreisfeuerwehrverbandsvorstand -18-

Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverbandes Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe Voraussetzungen: Die Ehrenmedaille wird auf Vorschlag des Verbandsvorstandes mit Zustimmung des Verbandsausschusses an Persönlichkeiten verliehen, die sich um den Verband oder das Feuerwehrwesen des Landkreises in hervorragender, außerordentlich bedeutender Weise verdient gemacht haben. Angehörige der Feuerwehren und Privatpersonen Die Ehrenmedaille wird nur auf Vorschlag des Kreisfeuerwehrverbandsvorstandes verliehen (kann nicht von einer Feuerwehr beantragt werden). -19-

Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe Ehrenmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe Voraussetzungen: Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Vorschlag des Verbandsvorstandes mit Zustimmung des Verbandsausschusses an Persönlichkeiten verliehen, die sich um den Verband oder das Feuerwehrwesen des Landkreises in hervorragender, außerordentlich bedeutender Weise verdient gemacht haben. Angehörige der Feuerwehren und Privatpersonen Die Ehrenmitgliedschaft wird nur auf Vorschlag des Kreisfeuerwehrverbandsvorstandes verliehen (kann nicht von einer Feuerwehr beantragt werden). -20-

Feuerwehrmusik Baden-Württemberg Art und Umfang der Ehrungen, sowie die gültigen Anträge findet man unter www.feuerwehrmusik-bw.de -21-

Anhang 1: Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens durch den Landkreis Karlsruhe Der Landkreis Karlsruhe hat aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 26.07.2001 die Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrlöschwesens im Landkreis Karlsruhe wie folgt neu festgelegt. 1. Zuschüsse an Feuerwehren aus Anlass des 50-, 75-, 100jährigen und allen weiteren durch 25 teilbaren Jubiläen 3 pro Jubiläumsjahr, höchstens 300. Formloser Antrag über das Bürgermeisteramt an das Landratsamt Amt für Schulen, Kultur und Partnerschaften-. -22-

Anhang 2: Förderungen von Feuerwehrjubiläen durch die SV-Gebäudeversicherung Die SV-Gebäudeversicherung gewährt an Feuerwehren, die ein Jubiläum feiern, bei rechtzeitiger Anmeldung einen freiwilligen Förderbetrag. Voraussetzung: Ab 100-, 125-, 150-, 175jährigem Bestehen einer Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Die entsprechende Feuerwehr muss rechtzeitig bis spätestens Februar des lfd. Jahres- den Jubiläumstermin zusammen mit einer entsprechenden Einladung der SV-Gebäudeversicherung mitteilen. -23-