1. Welche Kriterien gibt es für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens der Sonderstufe?
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- Jonas Kramer
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1 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / Kleine Anfrage des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU und Antwort des Innenministeriums Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kriterien gibt es für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens der Sonderstufe? 2. Wer entscheidet über die Vergabe? Wie wird eine Vergleichbarkeit der Krite - rien für die Vergabe der Sonderstufe gewährleistet? 3. Wie wird der Terminus besondere und hervorragende um das Feuerlöschwesen definiert und was bedeutet die Tätigkeit über viele Jahre hinweg hervorragend ausgeübt? 4. Wer wurde seit Bestehen dieser Ehrung wann und mit welcher Begründung damit ausgezeichnet? 5. Wie viele Anträge mussten wann und mit welcher Begründung abgelehnt werden? Dr. Lasotta CDU Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1
2 Antwort Mit Schreiben vom 6. Juli 2010 Nr /3 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kriterien gibt es für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens der Sonderstufe? Zu 1.: Mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe können gemäß der Anordnung der Landesregierung über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 25. Juni 1956 (GBl. S. 99) Angehörige der Feuerwehren und andere Personen ausgezeichnet werden für a) besondere um das Feuerlöschwesen, b) besonders mutiges und entschlossenes im Feuerwehreinsatz. 2. Wer entscheidet über die Vergabe? Wie wird eine Vergleichbarkeit der Krite - rien für die Vergabe der Sonderstufe gewährleistet? Zu 2.: Über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens der Sonderstufe entscheidet das Innenministerium unter Einbeziehung der Stellungnahme des zuständigen Regierungspräsidiums. Das Innenministerium stellt hierbei sicher, dass vergleichbare Maßstäbe angewandt werden. Die Entscheidung über die Verleihung der Sonderstufe wird für jeden Vorschlag sorgfältig als Einzelfallentscheidung getroffen. Die maßgeblichen Bewertungskriterien können sehr unterschiedlich sein. Grundlage für die Entscheidung sind die Ehrungsvorschläge, die eine ausreichende Beurteilung der Persönlichkeit der vorgeschlagenen Person ermöglichen und die besonderen um das Feuerlöschwesen oder das besonders mutige und entschlossene im Feuerwehreinsatz näher beschreiben müssen. 3. Wie wird der Terminus besondere und hervorragende um das Feuerlöschwesen definiert und was bedeutet die Tätigkeit über viele Jahre hinweg hervorragend ausgeübt? Zu 3.: Besondere und hervorragende um das Feuerlöschwesen hat insbesondere erworben, wer an der Entwicklung des Feuerlöschwesens wesentlich mit - gewirkt hat. Die Art der Mitwirkung und die Tätigkeitsbereiche können vielfältig sein. In aller Regel handelt es sich um, die weit über eine Gemeinde oder einen Landkreis hinausgehen und die Auswirkungen auf das Feuerlösch - wesen im Land haben. Hierzu gehören beispielsweise die Entwicklung oder die Einführung neuer Einsatz- und Organisationskonzepte sowie von Aus- und Fortbildungsverfahren. Gründe für eine Verleihung können z. B. dauerhaft heraus - ragende Leistungen bei gemeindeübergreifenden Einsätzen oder eine langjährige aktive und tragende Mitarbeit in Gremien sein. Leistungen und Engagement der zu ehrenden Person müssen sich deutlich aus den Tätigkeiten der anderen Feuerwehrangehörigen in vergleichbarer Funktion hervorheben. Die langjährige Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion ist keine Begründung und auch keine Voraussetzung für die Verleihung des Feuerwehr-Ehren - zeichens der Sonderstufe. Weder die Anordnung der Landesregierung über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens noch die zugehörige Verwaltungsvor- 2
3 schrift über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens sehen dies vor oder kennen die Formulierung die Tätigkeit über viele Jahre hinweg hervorragend ausgeübt. Dies unterstreicht, dass bei der Bewertung die Qualität beziehungs - weise die Bedeutung der im Mittelpunkt steht. Die Dauer, über die hinweg eine Tätigkeit beziehungsweise eine Funktion ausgeübt wurde, kann allenfalls zur Abrundung des Persönlichkeitsbildes herangezogen worden. Bei den vom Landesfeuerwehrverband beziehungsweise vom Deutschen Feuerwehrverband vorgenommenen Ehrungen in Form des Deutschen Feuerwehr- Ehrenkreuzes in Silber und in Gold stehen auch die hervorragenden im Mittelpunkt der Bewertung. In der Praxis werden diese Ehrungen an heraus - gehobene Persönlichkeiten verliehen, die ihre Tätigkeit bei der Feuerwehr in der Regel über viele Jahre hinweg hervorragend ausgeübt haben. Das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe als höchste Auszeichnung des Landes im Feuerwehrwesen kann nicht für verliehen werden, die durch Ehrungen des Verbandes bereits sachgerecht gewürdigt wurden. Die müssen weitergehend sein. Mit dem Landesfeuerwehrverband besteht daher Einvernehmen, dass in der Regel vor einer Ehrung mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe die Ehrungen mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz vorgenommen worden sind. Insgesamt ist daher ein strenger Maßstab bei der Vergabe des Feuerwehr- Ehren zeichens der Sonderstufe anzulegen. Eine zu großzügige Handhabung würde zu einer Abwertung der Auszeichnung führen, die der Intention der Stiftung durch die Landesregierung und auch den bisher Ausgezeichneten nicht gerecht werden würde. Insbesondere kann das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe nicht deshalb verliehen werden, weil beim Ausscheiden eines Feuerwehrangehörigen aus dem Dienst alle Ehrungen der Feuerwehrverbände bereits ausgeschöpft sind. 4. Wer wurde seit Bestehen dieser Ehrung wann und mit welcher Begründung damit ausgezeichnet? Zu 4.: Mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe wurden seit dessen Einführung 407 Angehörige von Gemeinde- und Werkfeuerwehren sowie Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeister und Landesbranddirektoren ausgezeichnet. 379 Auszeichnungen wurden für besondere um das Feuerlöschwesen verliehen, 28 für besonders mutiges und entschlossenes im Feuerwehreinsatz. 3
4 In den einzelnen Jahren waren dies: bisher Die Begründungen entsprechen den n, wie sie in Ziffer 3 dargestellt sind. Häufig sind die auch in mehreren Tätigkeitsbereichen vorhanden. Im Interesse des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gilt in Ordens - angelegenheiten der Grundsatz der Vertraulichkeit. Auf eine namentliche Auf - listung der Geehrten unter Angabe der zugehörigen Begründungen wird daher verzichtet. 5. Wie viele Anträge mussten wann und mit welcher Begründung abgelehnt werden? Zu 5.: Dem Innenministerium liegen nur noch Angaben für die Jahre seit 1997 vor. Die Anzahl der abgelehnten Anträge betrug in den Jahren Die Anträge wurden abgelehnt, weil die geforderten nicht vorlagen. Dem Vorschlagenden wird lediglich mitgeteilt, dass die die Ver - leihung des Ehrenzeichens der Sonderstufe nicht tragen. Aufgrund der im Ordensverfahren gebotenen Vertraulichkeit wird von der Angabe von Gründen abge sehen. 4
5 Neben den formellen Ablehnungen ist es bei Fragen der Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens der Sonderstufe auch üblich, dass mögliche Antragsteller sich im Vorfeld nach den Ehrungskriterien erkundigen und davon ihre Antrag - stellung abhängig machen. Kommt der Anfragende zum Ergebnis, dass die eine Verleihung nicht tragen, wird ein förmlicher Antrag regelmäßig nicht gestellt. In den zurückliegenden fünf Jahren gab es durchschnittlich jährlich einmal derartige Anfragen. Eine Dokumentation hierüber wird nicht geführt. Rech Innenminister 5
- vom 14. November
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