1. Wie viele Angehörige haben die acht Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg, unterteilt nach Einsatzkräften und sonstigen Beschäftigten?
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- August Raske
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1 14. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abg. Walter Krögner und Margot Queitsch SPD und Antwort des Innenministeriums Besoldung der Berufsfeuerwehren Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Angehörige haben die acht Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg, unterteilt nach Einsatzkräften und sonstigen Beschäftigten? 2. Wie stellt sich in den acht Berufsfeuerwehren die Verteilung der Angehörigen auf die einzelnen Besoldungsgruppen dar? 3. Wie hat sich das Einsatz- und Aufgabenspektrum der Berufsfeuerwehren in den vergangenen zehn Jahren weiterentwickelt? 4. Wie beurteilt sie die Entwicklung der Anforderungen an die Qualifikation der Angehörigen der Berufsfeuerwehr, insbesondere vor dem Hintergrund der Durchführung qualifizierter Prüfverfahren bei technischen Einsatzgeräten? 5. Ist die Einstufung von Angehörigen der Berufsfeuerwehr im Eingangsamt in die Besoldungsgruppe A 7 nach ihrer Einschätzung eine den Anforderungen entsprechende Eingruppierung für die Tätigkeit eines Mitglieds der Berufsfeuerwehr? 6. Sind Pressemeldungen vom 5. Oktober 2010 zutreffend, wonach bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Freiburg die Stellenbewertungen seit mehr als 16 Jahren nicht angepasst wurden? Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 7. Ist es zutreffend, dass Tätigkeitsmerkmale, die in anderen Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg den Besoldungsruppen A 8 oder A 9 zugeordnet sind, bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Freiburg in der Besoldungsgruppe A 7 vergütet werden? Krögner, Queitsch SPD Begründung In größeren Kommunen werden zur dauerhaften Sicherstellung des Brandschutzes Berufsfeuerwehren unterhalten, die durch die Freiwilligen Wehren unterstützt werden. Die Anforderungen an die Feuerwehrangehörigen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dies gilt nicht nur mit Bezug auf die physischen und psychischen Herausforderungen bei Einsätzen, sondern auch mit Blick auf die Kenntnisse im Bereich der EDV und der Technik. Die Tätigkeit im Feuerwehrdienst hat sich in den zurückliegenden Jahren deutlich gewandelt. Mit diesen gestiegenen Anforderungen muss eine Erhöhung der Besoldung einhergehen auch schon im Eingangsamt. Presseberichten zufolge wurde bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Freiburg seit über 16 Jahren die Stellenbewertung nicht angepasst. Dies führt dazu, dass die Mitglieder der Freiburger Berufsfeuerwehr bei der Besoldung weit abgeschlagen hinter ihren Kollegen bei den anderen Berufsfeuerwehren im Land liegen. Diese Tatsache führt zu erheblichem Unmut in den Reihen der Freiburger Feuerwehr. Antwort Mit Schreiben vom 7. Dezember 2010 Nr /5 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Angehörige haben die acht Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg, unterteilt nach Einsatzkräften und sonstigen Beschäftigten? Zu 1.: Die Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg haben insgesamt Beschäftigte. Im Einzelnen sind dies: Beamte im Einsatzdienst, 35 Beamte in anderen Bereichen, insbesondere in der Verwaltung, 63 sonstige Beschäftigte (Verwaltung, Werkstätten). 2
3 2. Wie stellt sich in den acht Berufsfeuerwehren die Verteilung der Angehörigen auf die einzelnen Besoldungsgruppen dar? Zu 2.: Die Verteilung auf die Besoldungsgruppen ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit zwischen den Städten sind in der Tabelle nur die Beamten im Einsatzdienst aufgelistet. Die 35 sonstigen Beamten sind nicht dargestellt, da bei diesen eine starke Abhängigkeit und Verzahnung mit den sonstigen Beschäftigten besteht. FR HD HN KA MA PF RT S Höherer Dienst B 3 1 A A A A Gehobener Dienst A 13 Z 1 2 A A A A A 9 3 Mittlerer Dienst A 9 Z A A A Summe Wie hat sich das Einsatz- und Aufgabenspektrum der Berufsfeuerwehren in den vergangenen zehn Jahren weiterentwickelt? Zu 3.: Das Einsatz- und Aufgabenspektrum der Feuerwehren, sowohl der Berufsals auch der Freiwilligen Feuerwehren orientiert sich an den Schadenszenarien bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen. Das Spektrum hat sich in den vergangenen zehn Jahren nicht wesentlich verändert. Jedoch sind die mit der Einsatz- und Aufgabenbewältigung verbundenen Tätigkeiten zum Teil vielfältiger, komplexer und schwieriger geworden. 4. Wie beurteilt sie die Entwicklung der Anforderungen an die Qualifikation der Angehörigen der Berufsfeuerwehr, insbesondere vor dem Hintergrund der Durchführung qualifizierter Prüfverfahren bei technischen Einsatzgeräten? Zu 4.: Die notwendige Qualifikation der Berufsfeuerwehrangehörigen ergibt sich aus den Anforderungen des Feuerwehreinsatzes und aus den Aufgaben im Werkstatt- und Bürodienst. 3
4 Das Feuerwehrwesen ist wie alle anderen beruflichen Felder stark von allgemeinen gesellschaftlichen, technischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungen geprägt. Sie entsprechen der allgemeinen Entwicklung hin zu immer anspruchsvolleren und vielfältigeren Arbeitsverfahren und -methoden. Technische Entwicklungen führen im Gegenzug aber auch zu Erleichterungen in der Arbeitswelt. Im Feuerwehrwesen erfordert dies eine qualifizierte und aufgabengerechte Fort- und Weiterbildung. Im Einsatzdienst kommt als Besonderheit hinzu, dass schnell verlaufende technische Entwicklungen die Einsatzkräfte immer wieder vor neue Detailprobleme stellen. Auch die Bedienbarkeit von Fahrzeugen und Aggregaten wird ständig komplexer. Daraus ergibt sich teilweise auch die Notwendigkeit sicherheitsrelevanter Prüfverfahren. Diese Prüfungen werden nicht von allen, sondern in aller Regel von speziell aus- und fortgebildeten Personen durchgeführt. 5. Ist die Einstufung von Angehörigen der Berufsfeuerwehr im Eingangsamt in die Besoldungsgruppe A 7 nach ihrer Einschätzung eine den Anforderungen entsprechende Eingruppierung für die Tätigkeit eines Mitglieds der Berufsfeuerwehr? Zu 5.: Die Landesregierung hält die Zuordnung des Eingangsamts der Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes zur Besoldungsgruppe A 7 für sachgerecht. 24 Nr. 1 Buchstabe c des am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) vom 9. November 2010 (GBl. S. 826, 833) sieht für Laufbahnen des mittleren Dienstes als Eingangsamt die Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 vor. Besoldungsgruppe A 7 ist Eingangsamt für technische Laufbahnen dieser Laufbahngruppe und somit für die Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes. Das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 7 stellt sicher, dass mit Beförderungen nach A 8 und A 9 wünschenswerte berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Ferner können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 Prozent der Stellen mit einer Amtszulage ausgestattet werden. Die Aufgaben im Feuerwehrwesen werden nach 1 Abs. 3 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg von den Kommunen als weisungsfreie Pflichtaufgabe erfüllt. Dies gilt auch für das die Berufsfeuerwehren betreffende Personalwesen. Es liegt in der Personalhoheit der Dienstherren, die Stellen entsprechend zu bewerten, im Haushaltsplan auszuweisen und damit auch zeitlich adäquate Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. 6. Sind Pressemeldungen vom 5. Oktober 2010 zutreffend, wonach bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Freiburg die Stellenbewertungen seit mehr als 16 Jahren nicht angepasst wurden? Zu 6.: Nach Auskunft des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Freiburg wurden die Stellen der Berufsfeuerwehr Freiburg letztmalig 2001 neu beschrieben und von einer städtischen Stellenbewertungskommission im 2. Quartal 2002 bewertet. 4
5 7. Ist es zutreffend, dass Tätigkeitsmerkmale, die in anderen Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg den Besoldungsgruppen A 8 oder A 9 zugeordnet sind, bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Freiburg in der Besoldungsgruppe A 7 vergütet werden? Zu 7.: Nach Auskunft des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Freiburg sind bei der Berufsfeuerwehr Freiburg folgende Funktionen der Besoldungsgruppe A 7 zugeordnet: Angriffstruppführer, Angriffstruppmänner, Wassertruppführer und Wassertruppmänner der Löschfahrzeuge im Löschzug sowie Maschinisten der Sonderfahrzeuge. Diese Funktionen sind bei anderen Berufsfeuerwehren überwiegend nach A 8 bewertet. Der Angriffstruppführer des sogenannten ersten Löschfahrzeuges im Löschzug ist bei drei Berufsfeuerwehren in A 9 eingruppiert. Bei drei Berufsfeuerwehren sind die Maschinisten einiger Sonderfahrzeuge in A 9 eingruppiert. Ein direkter Vergleich zwischen den Berufsfeuerwehren ist nicht möglich, da die Eingruppierung auch von der Struktur der gesamten Aufbauorganisation sowie der Anzahl der verfügbaren Führungskräfte des Einsatzleitdienstes abhängt. Rech Innenminister 5
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