Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin vom 9. November 2010

Ähnliche Dokumente
Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 11. Juni 2010 (ABl. S. 858)

Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin vom 11. Oktober 2012

Pressemitteilung des Landesabstimmungsleiters vom 9. Juni 2009

Pressemitteilung des Landesabstimmungsleiters vom 25. Februar 2008

Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 11. Mai 2012 (ABl. S. 734)

Infos zur Wahl zum Deutschen Bundestag

Einwohnermeldeämter in Berlin

Bericht der Landesabstimmungsleiterin. zugleich Statistischer Bericht B VII 4-1. Volksentscheid über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25.

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Pressemitteilung des Landesabstimmungsleiters vom 28. Juli 1999

Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 24. Juni 2011 (ABl. S. 1382)

Karte 3.1.1: Bevölkerungsdichte 2014

Wahlkreisergebnisse der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2011 (L11)

Friedrichshain.Kreuzberg!setzt!dieses!Fachstellenkonzept!aus!Personalmangel!gegenwärtig!nicht!mehr!um.!

Standesamtsbestände im Landesarchiv Berlin

Lichtenberg Neukölln

Wenn Sie sich für die Mietpreise von Berlin interessieren: hier finden Sie einen aktuellen Mietspiegel von Berlin!

P-Bestände nach Reposituren des Landesarchivs Berlin Stand: * Weitere Jahrgänge im zust. Standesamt Stand:

İkamet Kayıtlarının (Anmeldung) yapılacagı Meldestelle Adresleri

Unterschriftsbogen zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens

Ansprechpartner in den Kita-Gutscheinstellen

Di Di Di Di Di Mi Mi Mi Mi

Bericht der Landesabstimmungsleiterin. zugleich Statistischer Bericht B VII 4-1. Volksentscheid über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25.

Abmeldung einer Wohnung

Ansprechpartner in den Kita-Gutscheinstellen

S2: Anteil Langzeitarbeitslose 2014 D2: Veränderung Anteil Langzeitarbeitslose (S2) MW: Mittelwert aller betrachteten Gebiete (137 BZR)

S1: Anteil Arbeitslose (SGB II und III) 2012 D1: Veränderung Anteil Arbeitslose (S1) Datenstand Dynamikindikatoren: ,

Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin am 18. September 2016

K 01: Jugendarbeitslosigkeit 2012 K 02: Alleinerziehende Haushalte 2012

[ANALYSE BERLINER WAHLEN 2011] Mit den Ergebnissen aus dem Bezirk Berlin-Pankow

Buch. Karow. Blankenburg. Havemannstraße. Prerower Platz. Mehrower Allee. Alt-Hohenschönhausen/ Berliner Allee. Hauptstraße. Marzahner Promenade

K 01: Jugendarbeitslosigkeit 2014 K 08: Städtische Wohnungen 2014 als Status: , in Prozent

Rundschreibendatenbank des Landes Berlin: Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

berlinpass verlängern

Kinder- und Jugendpsychiatrische Kliniken Tageskliniken Klinikambulanzen

berlinpass verlängern

S3: Anteil Transferbezieher (SGB II und XII) )4)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Befreiung von der Ausweispflicht

Die Landeswahlleiterin Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013

Vorlage zur Kenntnisnahme

Karte 2.1.1: Beschäftigtenentwicklung 06/2009 bis 06/2014

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

berlinpass verlängern

berlinpass verlängern

Freie Universität Berlin

Internationaler Führerschein

berlinpass verlängern

berlinpass verlängern

Vorsitzender: Carsten Engelmann, stellv. Bezirksbürgermeister Der Ortsverband im Internet:

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

für Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

für Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Städtische Wohnungsbaugesellschaften (gesamt 34 Adressen)

Merkblatt für Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Hier besteht zwischen dem Landesverband und W+V ein Rahmenvertrag.

PROTOKOLL AG 78 REGION SÜD-OST DATUM: 06. MÄRZ 2017

Berliner Statistik. Wahl zum 16. Deutschen Bundestag. 83 Berlin - Neukölln. in Berlin am 18. September 2005

Berliner Statistik. Wahl zum 16. Deutschen Bundestag. 81 Berlin - Charlottenburg- Wilmersdorf. in Berlin am 18. September 2005

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) MSA und dann? Drucksache 18 / Wahlperiode

Unterschriftsliste zur Volksinitiative

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)

Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen! Volksbegehren erfolgreich, Volksentscheid gescheitert

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Allgemeine Strukturdaten

Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen: Zahlen für 2016

Entwicklung der Schülerzahlen 1) Modellrechnung für öffentliche allgemein bildende Schulen in Berlin

Auswirkungen des Zensus 2011

Gesundheitsberichterstattung Berlin

Bedarfsatlas 2012 (Stand 03. Juli 2012, nach Bezirken, redakt. Änd )

Statistisches Landesamt Demographische und politische Strukturen in den Stimmbezirken Friedrichshain- Kreuzberg

Wahlen Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1925 bis 2006

Vorlage zur Beschlussfassung

Psychiatrische Kliniken Tageskliniken Klinikambulanzen. Tageskliniken

Berliner Statistik. Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Treptow-Köpenick. am 17.

Berliner Statistik. Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Tempelhof-Schöneberg. am 17.

Statistischer Bericht

Die tollsten Berliner Parks Ein Film von Stephan Düfel, , 20:15 Uhr, rbb-fernsehen

Liste Pflegedienste ( ) - Home Care Berlin e.v. (Sortiert nach PLZ) Seite 1/6

vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018)

Schwimmwettkampf der 3. Klassen. Berlin-Finale am 30. Mai 2018 in der Sport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.:

Abstimmungsgesetz modernisieren: Elektronische Unterschriftensammlung für Volksbegehren. Gesetz

Überblick der Ausgabestellen Laib und Seele Eine Aktion der Berliner Tafel e.v., der Kirchen und des rbb.

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht

vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017)

03 Wahlen. Klaus Eppele - Fotolia.com

Anlage 1.1 Psychotherapeuten

Umzugsratgeber STIFTUNG SYNANON Zweckbetrieb Umzüge

Liste Pflegedienste ( ) - Home Care Berlin e.v. (Sortiert nach PLZ) Seite 1/5

Statistischer Bericht

Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht gemäß 13 Schulgesetz an Berliner Schulen

Bezirk Name Öffnungszeiten Straße PLZ Ort

Fortschreibung der Kita-Entwicklungsplanung

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) Wohnungsbestände in den Bezirken. Drucksache 18 /

Für weitere Erklärungen und Gespräche können Sie das ehrenamtliche INFO-Team (siehe Kasten auf Seite 2) anrufen:

Transkript:

Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin vom 9. November 2010 Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben Endgültige Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen Am Dienstag, dem 9. November 2010, hat die Landesabstimmungsleiterin Dr. Petra Michaelis-Merzbach das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens festgestellt. Danach waren am letzten Tag der Eintragungsfrist, am 27. Oktober 2010, 2 455 190 Personen stimmberechtigt. Für ein Zustandekommen mussten sieben Prozent der Stimmberechtigten, also 171 864 Personen dem Volksbegehren zustimmen. Ingesamt liegen 280 887 gültige Zustimmungserklärungen vor - das sind 11,4 Prozent - und damit mehr als die erforderliche Anzahl. Eingereicht wurden insgesamt 320 700 Unterschriften. Die Landesabstimmungsleiterin stellt fest, dass die für das Volksbegehren geltenden Vorschriften beachtet worden sind und dass das Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben zustande gekommen ist. Zahl der gültigen Unterschriften nach den Wohnbezirken der Unterstützerinnen und Unterstützer Bezirk Anzahl Mitte 19 804 Friedrichshain-Kreuzberg 28 981 Pankow 36 125 Charlottenburg-Wilmersdorf 27 030 Spandau 11 697 Steglitz-Zehlendorf 29 961 Tempelhof-Schöneberg 27 782 Neukölln 21 025 Treptow-Köpenick 25 929 Marzahn-Hellersdorf 16 671 Lichtenberg 18 561 Reinickendorf 17 321 Berlin insgesamt 280 887 Die gültigen Unterschriften nach den Wohnbezirken sind nicht Teil der amtlichen Feststellung des Ergebnisses, sondern basieren auf einer zusätzlichen Auswertung und Berechnung anhand der Eintragungen im Einwohnerregister. Danach wohnen die meisten Unterstützer in den Bezirken Pankow (36 125 gültige Unterschriften) und Steglitz-Zehlendorf (29 961), die wenigsten in Marzahn-Hellersdorf (16 671) und Spandau (11 697). Seite 1 von 7

Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 11. Juni 2010 (ABl. S. 858) Die Landesabstimmungsleiterin Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben Bek. v. 3. Juni 2010 AfS 85 B Telefon: 9021 3633 oder 9021 0, intern 921 3633 Auf Grund von 18 Abs. 2 des Abstimmungsgesetzes vom 11. Juni 1997 (GVBl. S. 304), geändert durch Gesetz vom 20. Februar 2008 (GVBl. S. 22), gebe ich bekannt: 1. Name und Anschrift der Trägerin: Berliner Wassertisch c/o GRÜNE LIGA Berlin e.v. Prenzlauer Allee 8 10405 Berlin Tel.: 030-44 33 91 44 2. Wortlaut des Volksbegehrens: Schluss mit Geheimverträgen Wir Berliner wollen unser Wasser zurück Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1 Offenlegungspflicht 1. Alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind, sind gemäß 2 dieses Gesetzes vorbehaltlos offen zu legen. Satz 1 wie die folgenden Rechtsvorschriften gelten auch für zukünftige Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden. 2. Von der Offenlegung ausgenommen sind personenspezifische Daten natürlicher Personen. 3. Das Vorliegen des Ausnahmevorbehalts des Absatzes 2 wird vom Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit festgestellt. Er ist berechtigt, die entsprechenden Daten zu schwärzen. 2 Bekanntmachungen Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Amtsblatt für Berlin. Zusätzlich sind die Dokumente des Satzes 1 auf dem Eingangsportal des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Satz 1 und 2 gelten für bereits abgeschlossene Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden entsprechend. 3 Zustimmungs- und Prüfungspflicht Alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden gemäß 1 dieses Gesetzes sowie Änderungen bereits bestehender Verträge, die den Haushalt Berlins auch hinsichtlich möglicher zukünftiger Folgen im Seite 2 von 7

weitestgehenden Sinne berühren könnten, bedürfen der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Für die Prüfung der Verträge ist dem Abgeordnetenhaus eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuräumen. 4 Unwirksamkeit Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die nicht im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen und offen gelegt wurden, sind unwirksam. Bestehende Verträge sind unwirksam, wenn sie innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht offen gelegt werden. 5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Begründung zum Gesetzentwurf: 1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. Die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch stellt fest: Arbeitsplatzabbau, Schließung von Wasserwerken und ein starker Anstieg der Wasserpreise um fast 35 % sind die Folgen. Nach Auffassung der Bürgerinitiative liegt die entscheidende Ursache für diese Entwicklung in garantierten Gewinnen, die in Geheimverträgen zwischen dem Land Berlin und den Konzernen vereinbart worden sind. Die Bürgerinitiative will mit dem Volksbegehren die Offenlegung der Geheimverträge per Gesetz erreichen. Damit werden die Voraussetzungen für eine unabhängige und öffentliche Kontrolle geschaffen. Denn: Solange die Geheimverträge bestehen bleiben, werden die Wasserpreise weiter steigen und die Berlinerinnen und Berliner müssen immer mehr bezahlen. 3. Amtliche Kostenschätzung: Die Kosten, die sich aus der Einführung einer Publizitätspflicht ergeben, lassen sich nicht abschätzen. 4. Kostenschätzung der Trägerin: Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Berlin. 5. Zustimmung zum Volksbegehren: Die Zustimmung zum Volksbegehren erfolgt durch Eintragung in amtliche Unterschriftslisten und - bögen, die in den amtlichen Auslegungsstellen, den Bezirkswahlämtern oder von der Trägerin des Volksbegehrens außerhalb der amtlichen Auslegungsstellen während der Eintragungsfrist vom 28. Juni 2010 bis zum 27. Oktober 2010 bereitgehalten werden (freie Sammlung). Außerdem kann jede stimmberechtigte Person persönlich, schriftlich, mit Telefax oder elektronisch für sich bei einem Bezirkswahlamt einen amtlichen Unterschriftsbogen anfordern oder direkt aus dem Internetangebot der Landesabstimmungsleiterin unter www.wahlen-berlin.de herunterladen und ausdrucken. Für die Zustimmung zum Volksbegehren müssen die Unterschriftslisten und -bögen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Seite 3 von 7

Die Unterschriftslisten und -bögen müssen bis zum Ende der Auslegungsfrist, also bis 27. Oktober 2010, spätestens bis 13.00 Uhr, bei einem Bezirkswahlamt eingereicht werden. Später eingehende Unterschriftslisten und -bögen zählen nicht mehr mit. Stimmberechtigt ist, wer am Tag der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt ist. Das sind alle Deutschen, die 18 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor dem Unterschriftstag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Personen, die sich in den letzten drei Monaten vor der Unterzeichnung überwiegend in Berlin aufgehalten haben, während dieser Zeit aber nicht in einem Melderegister oder nicht durchgehend im Melderegister in Berlin verzeichnet waren, sind ebenfalls berechtigt, das Volksbegehren zu unterzeichnen. Sie müssen dazu im Bezirkswahlamt den Unterschriftsbogen ausfüllen und eine Versicherung an Eides statt abgeben, dass sie sich in den letzten drei Monaten überwiegend in Berlin aufgehalten haben. Anschriften der Bezirkswahlämter Bezirksamt Mitte von Berlin Mathilde-Jacob-Platz 1 10551 Berlin Telefon: 9018-34510 oder - 34515 Telefax: 9018-34505 E-Mail: wahlamt@ba-mitte.verwalt-berlin.de Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Frankfurter Allee 35/37 10247 Berlin Telefon: 90298-3020 oder - 2055 oder - 2015 Telefax: 90298-3263 oder - 2363 E-Mail: bezirkswahlamt@ba-fk.verwalt-berlin.de Bezirksamt Pankow von Berlin Breite Straße 24a-26 13187 Berlin Telefon: 90295-2698 oder - 2200 Telefax: 90295-2220 oder - 2701 E-Mail: bezirkswahlamt@ba-pankow.verwalt-berlin.de Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Otto-Suhr-Allee 100 10585 Berlin Telefon: 9029-12303 Telefax: 9029-12715 E-Mail: wahlamt@charlottenburg-wilmersdorf.de Bezirksamt Spandau von Berlin Carl-Schurz-Straße 2/6 13597 Berlin Telefon: 90279-2316 oder - 2901 Telefax: 90279-2009 E-Mail: bezirkswahlamt@ba-spandau.berlin.de Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Seite 4 von 7

Kirchstr. 1/3 14163 Berlin Telefon: 90299-2100 Telefax: 90299-5004 E-Mail: wahlamt@ba-sz.berlin.de Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin John-F.-Kennedy-Platz 10820 Berlin Telefon: 90277-3040 oder - 3050 Telefax: 90277-7800 E-Mail: bezirkswahlamt@ba-ts.berlin.de Bezirksamt Neukölln von Berlin Karl-Marx-Str. 83 12040 Berlin Telefon: 90239-2448 Telefax: 90239-3901 E-Mail: bezirkswahlamt@bezirksamt-neukoelln.de Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Alt-Köpenick 21 12555 Berlin Telefon: 90297-2841 Telefax: 90297-2659 E-Mail: bezirkswahlamt@ba-tk.berlin.de Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Riesaer Str. 94 12627 Berlin Telefon: 90293 4073 oder - 4071 Telefax: 90293-4075 E-Mail: bezirkswahlamt@ba-mh.verwalt-berlin.de Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 13059 Berlin Telefon: 90296-4617 Telefax: 90296-4609 E-Mail: bezirkswahlamt@lichtenberg.berlin.de Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Teichstr. 65, Haus 1 13407 Berlin Telefon: 90294-2148 Telefax: 90294-2223 E-Mail: bezirkswahlamt@reinickendorf.berlin.de 6. Eintragungsfrist: Von Montag, dem 28. Juni 2010, bis Mittwoch, dem 27. Oktober 2010. Seite 5 von 7

7. Auslegungstage und Öffnungszeiten: Montag von 8 bis 15 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 11 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr. In den Bürgerämtern, die zu Auslegungsstellen bestimmt sind, kann die Eintragung zu den für diese Ämter geltenden Öffnungszeiten vorgenommen werden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bleiben die Auslegungsstellen geschlossen. 8. Auslegungsstellen Bezirk Mitte Bürgeramt Rathaus Tiergarten, Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin, Bürgeramt Rathaus Wedding, Müllerstraße 147, 13353 Berlin, Bürgeramt Rathaus Mitte, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Bürgeramt 1, Raum 3067, Yorckstraße 4 11, 10965 Berlin, Bürgeramt 2, Raum 013, Schlesische Straße 27 A, 10997 Berlin, Bezirkswahlamt, Raum 4318, Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin Bezirk Pankow Bürgeramt Weißensee, Berliner Allee 252 260, 13088 Berlin, Bürgeramt Prenzlauer Berg, Fröbelstraße 17, 10405 Berlin, Bürgeramt Karow, Achillesstr. 53, 13125 Berlin, Bürgeramt Pankow, Breite Straße 24a 26, 13187 Berlin Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Bürgeramt Hohenzollerndamm 177, 10713 Berlin, Bürgeramt Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Bürgeramt Heerstraße 12/14, 14052 Berlin Bezirk Spandau Bürgeramt Rathaus, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin, Bürgeramt Wasserstadt, Hugo-Cassirer-Straße 48, 13587 Berlin Bezirk Steglitz-Zehlendorf Bürgeramt Steglitz, Schloßstrasse 37, 12163 Berlin, Bürgeramt Zehlendorf, Kirchstraße 1/3 (Eingang Teltower Damm), 14163 Berlin Bürgeramt Lankwitz, Gallwitzallee 87 (Polizeigebäude, 1. OG), 12249 Berlin, Bezirk Tempelhof-Schöneberg Bürgeramt Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin, Bürgeramt Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin, Bürgeramt Lichtenrade, Briesingstraße 6, 12307 Berlin Bezirk Neukölln Bürgeramt 1, Rathaus Neukölln (Eingang: Donaustraße 29), 12040 Berlin, Bürgeramt 2, Sonnenallee 107 (Eingang: Wildenbruchstr. 1), 12045 Berlin, Bürgeramt 3, Blaschkoallee 32, 12359 Berlin, Bürgeramt 4, Zwickauer Damm 52, 12353 Berlin, Seite 6 von 7

Bezirk Treptow-Köpenick Bürgeramt I, Rathaus Köpenick, Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin, Bürgeramt II, Schöneweide, Michael-Brückner-Straße 1, (Eingang: Schnellerstr.), 12439 Berlin, Bürgeramt IV, Grünau, Wassersportallee 56, 12527 Berlin Bezirk Marzahn-Hellersdorf Bürgeramt Helle Mitte, Alice-Salomon-Platz 3, (Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6), 12627 Berlin Bürgeramt Marzahner Promenade, Marzahner Promenade 11, 12679 Berlin, Bürgeramt Biesdorf Center, Elsterwerdaer Platz 3, 12683 Berlin, Bürgeramt Mahlsdorf, Hönower Straße 91, 12623 Berlin, Bezirk Lichtenberg Bürgeramt 1, Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin, Bürgeramt 2, Möllendorffstraße 5, 10367 Berlin, Bürgeramt 3, Center am Tierpark, Otto-Schmirgal-Straße, 10319 Berlin, Bürgeramt 4, Große-Leege-Straße 103, 13055 Berlin Bezirk Reinickendorf Bürgeramt Rathaus, Eichborndamm 215 239, 13437 Berlin, Bürgeramt Reinickendorf-Ost, Teichstraße 65, 13407 Berlin, Bürgeramt Tegel, Berliner Straße 35, 13507 Berlin, Bürgeramt Heiligensee, Ruppiner Chaussee 268, 13503 Berlin, Bürgeramt Märkisches Viertel, (Fontane-Haus), Wilhelmsruher Damm 142 c, 13439 Berlin 9. Weitere Informationen Weitere Informationen zum Volksbegehren sind im Internetangebot der Landesabstimmungsleiterin unter www.wahlen-berlin.de veröffentlicht. Seite 7 von 7