Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648

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Transkript:

Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 01 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Beifach Evangelische Theologie als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche 02, 05 und 07 Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), BS 223-41, hat der Fakultätsdekan der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz am 23. Mai 2011 gem. 88 Abs. 3 des Hochschulgesetzes per Eilentscheid die folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Bachelor-Beifach Evangelische Theologie beschlossen. Diese Ordnung hat der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit Schreiben vom 16. Juni 2011, Az.: 001-Ev-022/TM genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel 1 Änderung der Ordnung für die Prüfung im Bachelor-Beifach Evangelische Theologie Die Ordnung für die Prüfung im Bachelor-Beifach Evangelische Theologie vom 27. Mai 2011 (StAnz. S. 964) wird wie folgt geändert: Folgender Anhang wird angefügt: Anhang A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse Das Studium des Faches Evangelische Theologie im Beifach als Teil des Zwei-Fächer- Bachelorstudiengangs erfordert vertiefte Kenntnisse in Latein (Latinum) und Griechisch. Das Latinum ist, soweit es nicht durch das Abiturzeugnis nachgewiesen wird, über einen separaten Sprachkurs außerhalb des Studiengangs zu erwerben und mit staatlicher Anerkennung zertifiziert vorzulegen. Die erforderlichen Griechischkenntnisse sind, soweit sie nicht durch das Abiturzeugnis durch einen separaten Sprachkurs außerhalb des Studiengangs nachgewiesen werden, durch die Teilnahme an einem einsemestrigen Einführungskurs außerhalb des Studiengangs verbunden mit der Teilnahme an den Modulveranstaltungen BB-3E und BB-4D zu erwerben. Grundwissen zum biblischen Hebräisch wird im Rahmen des Moduls BB-1 erworben. 1

2. Nachweis besonderer Vorbildung Tätigkeit Bestehen einer Eignungsprüfung Keine B. Modularisierter Studienverlauf 1. Studienvolumen Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in folgendem zeitlichen Gesamtumfang teilzunehmen: Gesamtumfang: 44 SWS, davon Pflichtveranstaltungen: 40 SWS Wahlpflichtveranstaltungen: 4 SWS 2. Modulplan Das Studium gliedert sich in die folgenden Pflichtmodule: 2.1 BB-1: Gegenstand und Einheit der Theologie (9 LP) Gegenstand und Einheit der Theologie BB-1 Lehrveranstaltung Art Regelsemester Studienbeginn WiSe (SoSe) Verpflichtungsgrad SWS LP A Einführung in die Evangelische Theologie (Religion als Beruf) Ü 1. (2.) P 2 2 B Phänomene und Praktiken christlichen Lebens V 1. (2.) P 2 2 2

C Einführung in die Grundstrukturen des biblischen Hebräisch V 1. P 2 2 D Bibelkunde des Alten und Neuen Testaments Ü 1. P 2 3 Modulprüfung Eine Klausur im zeitlichen Umfang von 90 Minuten über den Stoff der Vorlesung BB-1C und der Übung BB-1D Gesamt 8 9 2.2 BB-2: Einführung in die Theologie der Religion und in die Religionswissenschaft (9 LP) Einführung in die Theologie der Religion und in die Religionswissenschaft BB-2 Lehrveranstaltung Art Regelsemester Studienbeginn WiSe (SoSe) Verpflichtungsgrad SWS LP A Weltreligionen und religiöse Gegenwartskulturen V 2. (1.) P 2 2 B Einführung in die Religionswissenschaft PS 2. P 2 5 C Religionstheologische Themen im Kontext der theologischen Fächer Ü 2. (1.) P 2 2 Eine Hausarbeit im Anschluss an das Proseminar BB-2B Modulprüfung (Zusätzliche Regelung 4.2 beachten) eine Klausur im zeitlichen Umfang von 120 Minuten über den Stoff der Vorlesung BB-2A der Übung BB-2C eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 15 Minuten über den Stoff der 3

Vorlesung BB-2A der Übung BB-2C. Gesamt 6 9 2.3 BB-3: Einführung in die Biblische Theologie (11 LP) Einführung in die Biblische Theologie BB-3 Lehrveranstaltung Art Studienbeginn WiSe (SoSe) SWS LP Regelsemester Verpflichtungsgrad Studienleistungen A Einführung in das Alte Neue Testament V 3. P 2 2 B Geschichte Israels Geschichte des Urchristentums V 3. P 2 2 C Exegetische Methoden des Alten Testaments PS 3. P 2 5 D Die Bibel im Kontext der theologischen Fächer Ü 2. (3.) WP 2 2 E Sprachstrukturen der Koine Ü 2. (3.) WP 2 2 Klausur Modulprüfung (Zusätzliche Regelung 4.2 beachten) Eine Hausarbeit im Anschluss an das Proseminar BB-3C eine Klausur im zeitlichen Umfang von 120 Minuten über den Stoff der Vorlesung BB-3A des Proseminars BB- 3C eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 15 Minuten über den Stoff der Vorlesung BB-3A des Proseminars BB-3C 4

Gesamt 8 11 Die Studierenden belegen entweder die Übung BB-3D die Übung BB-3E Für Studierende, die die erforderlichen Griechisch-kenntnisse nicht durch das Abiturzeugnis durch einen separaten Sprachkurs außerhalb des Studiengangs nachweisen, Sonstiges - ist die Teilnahme an der Übung BB-3E verbindlich. Voraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss des Kurses Altgriechisch für Anfänger / Griechisch I eines äquivalenten vierstündigen Griechischkurses; - stellt das Bestehen der 90 minütigen Klausur in Übung BB-3E die Vorleistung für die Teilnahme am Sprachkurs BB-4E dar. 2.4 BB-4: Einführung in die Kirchengeschichte (10 LP) Einführung in die Kirchengeschichte Regelsemester Studienleistungen BB-4 Lehrveranstaltung Art Studienbeginn WiSe (SoSe) Verpflichtungsgrad SWS LP A Überblick über die Kirchengeschichte V 4. P 4 3 B Lektüre von Quellentexten zu einer kirchengeschichtlichen Epoche PS 4. (5.) P 2 5 C Kirchengeschichtliche Themen im Kontext der theologischen Fächer Ü 3. (4.) WP 2 2 5

E Sprachstrukturen des patristischen Griechisch Ü 3. (4.) WP 2 2 Mündliche Prüfung Modulprüfung (Zusätzliche Regelung 4.2 beachten) Eine Hausarbeit im Anschluss an das Proseminar BB- 4B eine Klausur im zeitlichen Umfang von 120 Minuten über den Stoff der Vorlesung BB-4A des Proseminars BB-4B eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 15 Minuten über den Stoff der Vorlesung BB-4A des Proseminars BB-4B Gesamt 8 10 Die Studierenden belegen entweder die Übung BB-4D die Übung BB-4E Sonstiges Für Studierende, die die erforderlichen Griechischkenntnisse nicht durch das Abiturzeugnis durch einen separaten Sprachkurs außerhalb des Studiengangs nachweisen, - ist die Teilnahme an der Übung BB-4E verbindlich. Voraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss der Übung BB-3E; - stellt das Bestehen der 20 minütigen mündlichen Prüfung in Übung BB-4E die Vorleistung für die Teilnahme an Modul BB-6 dar. Zugangsvoraussetzung Latinum 2.5 BB-5: Einführung in die Systematische Theologie (11 LP) Einführung in die theologische Ethik BB-5 Lehrveranstaltung Art Regelsemester Studienbeginn WiSe (SoSe) Verpflichtungsgrad SWS LP 6

A Einführung in die Ethik in theologischer Perspektive V 5. (6.) P 2 2 B Grundfragen der Dogmatik V 6. (5.) P 2 2 C Systematisch-Theologische Urteilsbildung an exemplarischen Texten PS 5. (6.) P 2 5 D Systematisch-Theologische Themen im Kontext der theologischen Fächer Ü 6. (5.) P 2 2 Eine Hausarbeit im Anschluss an das Proseminar BB-5C Modulprüfung (Zusätzliche Regelung 4.2 beachten) eine Klausur im zeitlichen Umfang von 120 Minuten über den Stoff einer der Vorlesungen BB-5A BB-5B der Übung BB-5D eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 15 Minuten über den Stoff einer der Vorlesung BB-5A BB-5B der Übung BB-5D Gesamt 8 11 7

2.6 BB-6: Biblische Theologie: Vertiefung (10 LP) Biblische Theologie: Vertiefung Regelsemester BB-6 Lehrveranstaltung Art Studienbeginn WiSe (SoSe) Verpflichtungsgrad SWS LP A Exegetische Methoden des Neuen Testaments PS 4. P 2 5 B Theologisch-exegetisches Thema des Alten Neuen Testaments S 6. (5.) P 2 3 D Hermeneutik der Bibel Ü 5. (6.) P 2 2 Eine Hausarbeit im Anschluss an das Proseminar BB-6A. Modulprüfung (Zusätzliche Regelung 4.2 beachten) eine Klausur im zeitlichen Umfang von 120 Minuten über den Stoff des Seminars LB-6B der Übung LB-6D eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 15 Minuten über den Stoff des Seminars LB-6B der Übung LB-6D Gesamt 6 10 Zugangsvoraussetzung Griechischkenntnisse (vgl. A/1.) Grundwissen zum biblischen Hebräisch 8

4. Zusätzliche Regelungen 4.1 Lehrveranstaltungen In der Regel werden die Lehrveranstaltungen in jedem Semester angeboten. Abweichend davon finden folgende Veranstaltungen jährlich statt: Wintersemester BB-1B V Phänomene und Praktiken christlichen Lebens BB-4E Sprachstrukturen des patristischen Griechisch BB-4C Ü Kirchengeschichtliche Themen im Kontext der theologischen Fächer BB-5A V Einführung in die Ethik in theologischer Perspektive Sommersemester BB-2C Ü Religionstheologische Themen im Kontext der theologischen Fächer BB-3E Ü Sprachstrukturen der Koine BB-5B V Grundfragen der Dogmatik BB-5D Systematisch-theologische Themen im Kontext der theologischen Fächer BB-6D Ü Hermeneutik der Bibel Unbeschadet dessen ist eine Aufnahme des Studiums sowohl im Winter- (Regelfall) als auch im Sommersemester möglich. 4.2 Modulprüfungen Mündliche Ergänzungsprüfung im Falle des dritten Nichtbestehens: Wenn eine Hausarbeit die Klausur dreimal nicht bestanden wurde, findet eine mündliche Ergänzungsprüfung im zeitlichen Umfang von 20 Minuten statt ( 13, Absatz4). Drei der Module BB-2, BB-3, BB-4, BB-5 und BB-6 werden durch eine Hausarbeit abgeschlossen. Mindestens eine der Hausarbeiten muss im Anschluss an das Modul BB- 3 im Anschluss an das Modul BB-6 geschrieben werden. Ein Modul wird durch eine mündliche Prüfung und das andere Modul durch eine Klausur abgeschlossen. Für die Abfassung der Hausarbeiten steht ein Zeitraum von vier Wochen zur Verfügung. 4.3 Studienfachberatung Die Teilnahme an der Studienfachberatung zu Beginn und am Ende des 1. Fachsemesters ist verbindlich. Sofern ein Studierender die erforderlichen Sprachkenntnisse in Latein nach Abschluss des zweiten Studienjahres noch nicht nachgewiesen hat, ist sie bzw. er schriftlich zur Teilnahme an einer Studienfachberatung aufzufordern. 9

BB-2 Einf. in die Theologie der Religion und in die Religionswiss. BB-1 Gegenstand und Einheit der Theologie B. Studienverlaufsplan B.A. (Beifach) 1. Studienbeginn WiSe Modul LP 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Ü: Einführung in die Ev. Theologie (Religion als Beruf) *V: Phänomene und Praktiken christlichen Lebens 9 V: Einführung in die Grundstrukturen des biblischen Hebräisch Ü: Bibelkunde des AT und NT (2 SWS; 3 LP; P) V: Weltreligionen und religiöse Gegenwartskulturen 9 PS: Einführung in die Religionswissenschaft ** Ü: Religionstheol. Themen im Kontext der theol. Fächer 10

Biblische Theologie: Vertiefung BB-5 Einführung in die Systematische Theologie BB-4 Einführung in die Kirchengeschichte Einführung in die Biblische Theologie **Ü: Sprachstrukturen der Koine (2 SWS; 2 LP; WP) V: Einführung in das AT NT 11 Ü: Die Bibel im Kontext der theologischen Fächer (2 SWS; 2 LP; WP) V: Geschichte Israels Geschichte des Urchristentums PS: Exegetische Methoden des AT *Ü: Sprachstrukturen des patristischen Griechisch (2 SWS; 2 LP; WP) PS: Quellentexten zu einer kirchengeschichtl. Epoche 10 *Ü: Kirchengeschichtliche Themen im Kontext der theologischen Fächer V: Überblick über die Kirchengeschichte (4 SWS; 3 LP; P) (2 SWS; 2 LP; WP) *V: Einführung in die Ethik in theologischer Perspektive **V: Grundfragen der Dogmatik 11 PS: Systematisch- Theologische Urteilsbildung an exemplarischen Themen **Ü: Systematisch- Theologische Themen im Kontext der theol. Fächer 10 PS: Exegetische Methoden des NT +Ü: Hermeneutik der Bibel S: Theologischexegetisches Thema des AT NT (2 SWS; 3 LP; P) Σ 60 8 SWS / 9LP 8 SWS / 11 LP 8 SWS / 11 LP 8 SWS / 13 LP 6 SWS / 9 LP 6 SWS / 7 LP Prüfungsleist ungen 1 MP 1 MP + SL 1 MP + 1 SL 1 MP 1 MP 1 MP 11

Einf. in die Theologie der Religion und in die Religionswiss. BB-1 Gegenstand und Einheit der Theologie 2. Studienbeginn SoSe Modul LP 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester V: Einführung in die Grundstrukturen des biblischen Hebräisch Ü: Einführung in die Ev. Theologie (Religion als Beruf) 9 Ü: Bibelkunde des AT und NT *V: Phänomene und Praktiken christlichen Lebens (2 SWS; 3 LP; P) V: Weltreligionen und religiöse Gegenwartskulturen PS: Einführung in die Religionswissenschaft 9 **Ü: Religionstheol. Themen im Kontext der theol. Fächer (2 SWS; 2 LP; WP) 12

BB-4 Einführung in die Kirchengeschichte Einführung in die Biblische Theologie PS: Exegetische Methoden des AT V: Einführung in das AT NT V: Geschichte Israels 11 Geschichte des Urchristentums Ü: Die Bibel im Kontext der theologischen Fächer (2 SWS; 2 LP; WP) **Ü: Sprachstrukturen der Koine (2 SWS; 2 LP; WP) V: Überblick über die Kirchengeschichte (4 SWS; 3 LP; P) PS: Quellentexten zu einer kirchengeschichtl. Epoche 10 *Ü: Kirchengeschichtliche Themen im Kontext der theologischen Fächer (2 SWS; 2 LP; WP) *Ü: Sprachstrukturen des patristischen Griechisch (2 SWS; 2 LP; WP) 13

Biblische Theologie: Vertiefung BB-5 Einführung in die Systematische Theologie **V: Grundfragen der Dogmatik *V: Einführung in die Ethik in theologischer Perspektive 11 **Ü: Systematisch- Theologische Themen im Kontext der theol. Fächer PS:Systematisch- Theologische Urteilsbildung an exemplarischen Themen 10 PS: Exegetische Methoden des NT S: Theologischexegetisches Thema des AT NT *Ü: Hermeneutik der Bibel (2 SWS; 3 LP; WP) Σ 60 8 SWS / 9 LP 6 SWS / 11 LP 8 SWS / 11 LP 8 SWS / 10 LP 8 SWS / 11 LP 6 SWS / 9 LP Prüfungsleistungen 1 MP 1 MP 1 MP+ 1 SL 1 MP + 1 SL 1 MP 1 MP Legende: AT = Altes Testament KG = Kirchengeschichte LP = Leistungspunkt(e) MP = Modulprüfung NT = Neues Testament P = Pflichtveranstaltung PS = Proseminar PT = Praktische Theologie RU = Religionsunterricht RW = Religionswissenschaft S = Seminar SL = Studienleistung ST = Systematische Theologie SWS = Semesterwochenstunden Ü = Übung V = Vorlesung WP = Wahlpflichtveranstaltung *Angebot nur im WiSe **Angebot nur im SoSe 14

Artikel 2 Die Änderung der Ordnung für die Prüfung im Beifach Evangelische Theologie als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche 02, 05 und 07 tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Mainz, den 16. August 2011 Der Fakultätsdekan der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Univ.-Prof. Dr. Ulrich V o l p 15