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index 2014 Klimaschutz-Index Komponenten Komponenten des Klimaschutz-Index 7,5 % 20 % Klimapolitik 30 % Emissionsniveau 10 % 5 % 5 % 5 %

index 2016 Klimaschutz-Index Komponenten Komponenten des Klimaschutz-Index 30 % Emissionsniveau 10 % 20 % 4 % 4 % KLIMASCHUTZ Nationale Klimapolitik

index 2013 Klimaschutz-Index Komponenten 7,5% 10% 7,5% 10% 10% 10% 4% 4% 20% 30% Emissionsniveau 10% 10% 30% Entwicklung der Emissionen KLIMASCHUTZ

Transkript:

(Stand: 07.11.2016) 2) Ausführungsgrundsätze der Frankfurter Volksbank bei Privatkunden Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden Eine ausdrückliche Weisung des Kunden hat stets Vorrang vor der Ausführung eines Auftrages gemäß den in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätzen der Bank. Sofern eine Kundenweisung vorliegt, wird der Auftrag entsprechend der Weisung ausgeführt. In diesem Fall finden die in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. B. Grundsätze der Bank zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen I. Eigene Ausführung von Kundenaufträgen 1. Festpreisgeschäfte Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die Liste der Gruppen von Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kunden abschließt. Beim Abschluss von Festpreisgeschäften gemäß Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte ist eine bestmögliche Auftragsausführung dadurch sichergestellt, dass die zwischen der Bank und dem Kunden vereinbarten Konditionen der Marktlage entsprechen. Aufträge in Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kunden abschließt, können gegebenenfalls auch über andere Ausführungsplätze ausgeführt werden. 2. Kommissionsgeschäfte Für die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen hat die Bank die Kriterien - Preis des Finanzinstrumentes, - mit der Auftragsausführung verbundene Kosten, - Geschwindigkeit der Ausführung, - Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrages, - Umfang des Auftrages, - Art des Auftrages und - alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet: Kriterium Gewichtung* Preis 50% Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10% * Alle übrigen Kriterien wurden mit 0% gewichtet. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die Finanzinstrumente und Ausführungsplätze, bei denen die Bank Kundenaufträge selbst als Kommissionsgeschäft ausführt. Als Mitglied der Frankfurter Wertpapierbörse führt die Frankfurter Aufträge, die nach ihren Ausführungsgrundsätzen eine Ausführung am Börsenplatz Frankfurt vorsehen, selbst aus. Ferner führt die Bank auf Weisung des Kunden Aufträge außerbörslich aus und leitet Aufträge gemäß Kundenweisung an Ausführungsplätze weiter. 36101 11.16 Seite 1 von 7 Ausführungsgrundsätze der Frankfurter bei Privatkunden Stand: 07.11.2016

II. Weiterleitung von Kundenaufträgen zur Ausführung an die DZ BANK bei Kommissionsgeschäften Sofern die Bank Kommissionsgeschäfte gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte nicht wie unter I.2 beschrieben selbst ausführt, beauftragt die Bank die DZ BANK, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Durch die Weiterleitung an die DZ BANK ist gewährleistet, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen unter Berücksichtigung der von der Bank vorgenommenen Gewichtung (siehe Abschnitt I.2) gleich bleibend die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die DZ BANK ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Bank abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die DZ BANK der Bank auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung. Die Grundsätze zur Auftragsausführung der DZ BANK spiegeln die bestmögliche Auftragsausführung aus Sicht der Bank wider. Die Bank stellt die regelmäßige Überwachung der Einhaltung ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung durch die DZ BANK sicher. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die aktuelle Liste der Gruppen von Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Kommissionsgeschäft abschließt und zur Ausführung an die DZ BANK weiterleitet. Des Weiteren ist in der Tabelle angegeben, an welchen Ausführungsplätzen die DZ BANK jeweils Aufträge in einem zu einer bestimmten Gruppe von Finanzinstrumenten gehörenden Finanzinstrument derzeit ausführt. Die Ausführungsplätze können sich jederzeit ändern. Sie sind nicht Gegenstand der Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kunden. Auf Nachfrage wird die Bank dem Kunden die aktuellen Ausführungsplätze mitteilen. III. Möglichkeit der Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems Nach den Ausführungsgrundsätzen der Bank können Kundenaufträge auch außerhalb eines organisierten Marktes (z. B. regulierter Markt an deutschen Börsen) oder eines multilateralen Handelssystems (z. B. Freiverkehr an deutschen Börsen) ausgeführt werden. IV. Vermögensverwaltung Die Ausführungsgrundsätze der Bank für Privatkunden gelten grundsätzlich auch für die Vermögensverwaltung. Im Einzelfall kann im Interesse des Kunden auch eine Ausführung gewählt werden, die von den Ausführungsgrundsätzen abweicht. Ihre Frankfurter Anlage 36101 11.16 Seite 2 von 7 Ausführungsgrundsätze der Frankfurter bei Privatkunden Stand: 07.11.2016

Anlage: Ausführungsplätze für bestimmte Produktgruppen (Stand: 01.01.2015) Produktgruppe Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Aktien Inland Ausland Optionsscheine Emission DZ BANK AG Fremdemission / Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX 20:00 17:27 Uhr / Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX 17:28 19:59 Uhr / Sonstige Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index, 20:00 17:27 Uhr Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index, 17:28 19:59 Uhr Sonstige, börsengehandelt, in Deutschland, Auswahl der Börse über die Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index 20:00 17:27 Uhr Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index 17:28 19:59 Uhr Sonstige, Bestand erlaubt Inlandsausführung, börsengehandelt, in Deutschland börsengehandelt, im Ausland, Kommission Frankfurter Kommission Frankfurter Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium / Ohne Limit, GENO-X möglich Festpreis DZ BANK AG / Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, Kommission Frankfurter / Mit Limit, börsengehandelt, in Kommission Frankfurter Deutschland / GENO-X nicht möglich, nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG Börsengehandelt, in Deutschland Kommission Frankfurter, Auswahl der Börse über die Kommission Frankfurter börsengehandelt, im Ausland, / Nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG / Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent 36101 11.16 Seite 3 von 7 Ausführungsgrundsätze der Frankfurter bei Privatkunden Stand: 07.11.2016

Zertifikate Emission DZ BANK AG Fremdemission Zinsprodukte 1 GENO-X möglich / Ohne Limit, GENO-X möglich Festpreis DZ BANK AG / Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, / Mit Limit, börsengehandelt, in Deutschland / GENO-X nicht möglich, nicht Festpreis DZ BANK AG börsengehandelt Zeichnung Festpreis DZ BANK AG // Zeichnung // Zeichnung Börsengehandelt, in Deutschland, Auswahl der Börse über die börsengehandelt, im Ausland, Nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent // Zeichnung Ohne Limit Festpreis DZ BANK AG GENO-X nicht möglich oder limitierte Order Börsengehandelt, in Deutschland Börsengehandelte Termingeschäfte 2 Futures, Auswahl der Börse über die börsengehandelt, im Ausland, / Nicht börsengehandelt 2 Festpreis DZ BANK AG / Nicht börsengehandelt 2 Kommission DZ BANK AG Emittent / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX, ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen / Non-EUREX, US-Produkte Kommission DZ BANK AG Chicago Mercantile Exchange (CME),ICE 36101 11.16 Seite 4 von 7 Ausführungsgrundsätze der Frankfurter bei Privatkunden Stand: 07.11.2016

Börsengehandelte Termingeschäfte 2 Optionen / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen / US-Produkte Kommission DZ BANK AG Nach Best Preis Prinzip: American Exchange (NYSE- AMEX), Boston Exchange (BOX) Chicago Board Options Exchange (CBOE), New York Stock Exchange Arca (NYSE Arca), International Securities Exchange (ISE), Philadelphia Exchange (PHLX) Investmentanteilscheine Exchange Traded Funds (ETFs) / Auf Xetra gelistet Kommission DZ BANK AG Xetra Übrige Investmentanteilscheine 3 Fonds Union Investment Festpreis DZ BANK AG attrax, Drittfonds mit Festpreis DZ BANK AG Ausgabeaufschlag attrax, Drittfonds ohne Ausgabeaufschlag Kommission attrax S.A. Luxemburg Emittent (Kapitalverwaltungsgesellschaft) Fonds Union Investment Kommission DZ BANK AG Union Investment (via attrax) attrax, Drittfonds Kommission attrax S.A. Luxemburg Emittent (Kapitalverwaltungsgesellschaft) Non-attrax, Lagerstelle von dwpbank, Fonds nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent (Kapitalverwaltungsgesellschaft) Depotbank FVB Festpreis Frankfurter Depotbank FVB Festpreis Frankfurter Bezugsrechte 4 Börsengehandelt, in Deutschland, bis Sperrung der Gattung, Auswahl der Börse über die Ausländische Ausführungsplätze, bis Sperrung der Gattung, ohne andere Weisung des Kunden bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels oder spätestens bis Sperrung der Gattung, automatischer am letzten Tag des Bezugsrechtshandels börsengehandelt, im Ausland,, Auswahl der Börse über die Ausländische Ausführungsplätze Kommission Frankfurter Sonstige OTC-Derivate / Festpreis DZ BANK AG SWAPs / Festpreis DZ BANK AG Geldmarkt / Festpreis DZ BANK AG 36101 11.16 Seite 5 von 7 Ausführungsgrundsätze der Frankfurter bei Privatkunden Stand: 07.11.2016

Ausländische Ausführungsplätze Verwahrart Auswahlkriterium Börsenkürzel 033 Europa - Belgien - Euronext Brüssel BRU 036 5 Skandinavien - Dänemark - Kopenhagen Exchange KOP 037 5 Skandinavien - Finnland - Helsinki Exchange HEL 038 Europa - Frankreich - Euronext Paris PAR 061 5 Europa - Griechenland - Athen Exchange ATH 039 5 Generell London Exchange, wenn dort handelbar Europa - Großbritannien - London Exchange LON Wenn London Exchange nicht handelbar, dann London Exchange International Europa - Großbritannien - London Exchange International 041 5 Europa - Irland - Dublin Exchange DUB 042 Europa - Italien - Mailand Exchange MAI 047 Europa - Luxemburg - Luxemburg Exchange LUX 040 Europa - Niederlande - Euronext Amsterdam AMS 049 5 Skandinavien - Norwegen - Oslo Exchange OSL 050 In Wien Europa - Österreich - Wien Exchange WIE Folgende Produkte nur mit Weisung: Bulgarien (VA 109) Europa - Bulgarien Exchange 6,7 BUL Kroatien (VA 69) Europa - Kroatien - Zagreb Exchange 6,7 ZAG Rumänien (VA 116) Europa - Rumänien - Bukarest Exchange 6,7 BUK Russland (VA 101) Nur Telefonhandel in US$ 6 MOS 052 5 Europa - Portugal - Euronext Lissabon LIS 053 5 Skandinavien - Schweden - Stockholm Exchange STO 054 Europa - Schweiz - Swiss Exchange ZUR Wenn Swiss Exchange nicht handelbar, dann Bern Exchange Europa - Schweiz - Bern Exchange 5 BRN 055 5 Europa - Spanien - Madrid Exchange MAD, MSB 062 5 Europa - Ungarn - Budapest Exchange 6 BUD 065 5 Europa - Türkei - Istanbul Exchange IST 067 5 Europa - Polen - Warschau Exchange 6,7 WAR 051 5 Europa - Estland - Tallin Exchange 6 TAL 078 5 Europa - Lettland - Riga Exchange 6 RIG 076 5 Europa - Litauen - Wilna Exchange 6 WIL 031 Australien - Australien Exchange SYD 058 5 Fernost - Hongkong - Hongkong Exchange 6 HON 044 5 Generell Tokio Exchange, wenn dort handelbar Fernost - Japan - Tokio Exchange TOK Wenn Tokio Exchange nicht handelbar, dann Fernost - Japan - JASDAQ 6 JAS JASDAQ Exchange 045 5 Generell Toronto Exchange, wenn dort handelbar Nordamerika - Kanada - Toronto Exchange TOR Wenn Toronto Exchange nicht handelbar, dann Nordamerika - Kanada - Venture Exchange NCC Venture Exchange 048 5 Lateinamerika - Mexiko - Mexiko Exchange 6 MEX 059 5 Fernost - Singapur - Singapur Exchange SIN 056 5 Afrika - Südafrika - Johannesburg Exchange JOH 057 5 Generell New York Exchange, wenn dort handelbar USA - New York Exchange (NYSE) NYS, NAR, NAA Wenn New York Exchange nicht handelbar, dann USA - NASDAQ NAN NASDAQ Wenn NASDAQ nicht handelbar, dann OTC USA - OTC NAT, NPS, NQX, NQB Sonstige US-Produkte nur mit Weisung 060 5 Neuseeland - Wellington Exchange WEL 066 5 Fernost - Thailand - Bangkok Exchange BAN 072 5 Fernost - Indonesien - Jakarta Exchange 6 JAK 073 5 Fernost - Südkorea - Seoul Exchange 6 BUS 074 5 Fernost - China - Shanghai Exchange 6 SHG 063 5 Europa - Tschechische Republik - Prag Exchange 6,7 PRA 071 5 Fernost - Malaysia - Kuala Lumpur Exchange KLP 070 5 Europa - Slowakei - Bratislava Exchange 6,7 BRA 106 5 Europa - Slowenien - Ljubljana Exchange 7 ESL 047 Der bestmögliche wird vom Handel situativ ausgewählt 36101 11.16 Seite 6 von 7 Ausführungsgrundsätze der Frankfurter bei Privatkunden Stand: 07.11.2016

Ausländische Terminbörsen Emissionsland des Auswahlkriterium Underlyings Großbritannien London Frankreich Paris Italien Mailand Niederlande Amsterdam Schweden Stockholm Spanien Madrid Österreich Wien Belgien Brüssel Norwegen Oslo Dänemark Kopenhagen Griechenland Athen LIFFE Euronext Paris IDEM Italian Derivatives Exchange Market Euronext Amsterdam NASDAQ OMX MFM Meff Renta Variable Madrid ÖTOB Wiener Börse Euronext Brüssel NASDAQ OMX NASDAQ OMX ADEX Athens Derivative Exchange 11 Inkl. Genussscheine. 22 Diese Produkte werden über Online-Brokerage nicht angeboten. 3 In Abgrenzung zu den gesondert aufgeführten ETFs unterliegt die Abwicklung von Aufträgen in den hier aufgeführten Anteilen an Investmentvermögen (Investmentfonds) den speziellen Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches ( 71 KAGB hinsichtlich der Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie allgemein für Anteile an Alternativen Investmentfonds (AIF)). 4 Differenzierung Bezugsrechte nach 15 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. 5 Aufgrund mangelnder Liquidität an der Börse werden Orders in Zinsprodukten außerbörslich ausgeführt. 6 Dieser kann über Online-Brokerage aus technischen Gründen nicht angesteuert werden. 7 Nur, nicht möglich. 36101 11.16 Seite 7 von 7 Ausführungsgrundsätze der Frankfurter bei Privatkunden Stand: 07.11.2016