Ausführungsgrundsätze der Bank

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1 Dezember 2011 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden Eine ausdrückliche Weisung des Kunden hat stets Vorrang vor der Ausführung eines Auftrages gemäß den in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätzen der Bank. Sofern eine Kundenweisung vorliegt, wird der Auftrag entsprechend der Weisung ausgeführt. In diesem Fall finden die in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. B. Grundsätze der Bank zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen I. Festpreisgeschäfte Sofern die Bank mit dem Kunden ein Festpreisgeschäft gemäß Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte abschließt, ist eine bestmögliche Auftragsausführung dadurch sichergestellt, dass die zwischen der Bank und dem Kunden vereinbarten Konditionen der Marktlage entsprechen. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die Liste der Gruppen von Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kunden abschließt. Aufträge in Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kunden abschließt, können gegebenenfalls auch über andere Ausführungsplätze ausgeführt werden. II. e Bei en gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen hat die Bank die Kriterien - Preis des Finanzinstrumentes, - mit der Auftragsausführung verbundene Kosten, - Geschwindigkeit der Ausführung, - Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrages, - Umfang des Auftrages, - Art des Auftrages und - alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet: - Aktien - DAX Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10% MDAX/SDAX/TecDAX Wahrscheinlichkeit der Ausführung 15% Sonstige Inland Wahrscheinlichkeit der Ausführung 15% Ausland Preis 50% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10% Alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien (z. B. Handelsusance) 5% Seite 8 von 16

2 Ausland (GS verwahrt) Wahrscheinlichkeit der Ausführung 15% Ausland (WR verwahrt) Kosten 30% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 20% - Optionsscheine - Optionsscheine (Covered/aus Kapitalerhöhung) Preis 50% Kosten 50% - Zertifikate - Zeichnung/Freihändiger Verkauf fremde Zertifikate (Vertriebsübersicht) sowie Zentralbank- Emissionen Wahrscheinlichkeit der Ausführung 100% Sekundärmarkt Zentralbank-Emissionen Preis 15% Kosten 65% Größe der Order 10% Sekundärmarkt sonstige Zertifikate Preis 15% Kosten 65% Größe der Order 10% Zeichnung sonstige Fremdprodukte Preis 50% Kosten 50% - Zinsprodukte - Zeichnung/Freihändiger Zentralbank-Emissionen Wahrscheinlichkeit der Ausführung 100% Sekundärmarkt Zentralbank-Emissionen Kosten 15% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 25% Größe der Order 10% Nicht strukturierte Anleihen (Staatliche/Unternehmen) Preis 50% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 15% Sonstige nicht strukturierte Anleihen (Banken, Covered, Nachrang) sowie strukturierte Anleihen Kosten 10% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 50% - Derivate - Börsene Derivate (Options & Futures) Wahrscheinlichkeit der Ausführung 100% Seite 9 von 16

3 Options & Futures (pre arranged) sowie OTC-Derivate (unverbrieft) Alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien (z. B. Handelsusance) 100% - Devisenprodukte - Devisenterminhandel (Outrights & Swaps) sowie Geldhandel (Währung) Alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien (z. B. Handelsusance) 100% - Geldmarktprodukte - Geldmarktpapiere/Repo & WP-Leihe Alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien (z. B. Handelsusance) 100% (Die Bank hat auf eine Nennung derjenigen en verzichtet, die sie mit 0 bewertet hat und die daher für den Gewichtungsprozess keine Relevanz haben.) Durch die Weiterleitung an die ist gewährleistet, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen unter Berücksichtigung der von der Bank vorgenommenen Gewichtung gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Bank abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die der Bank auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei der Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen erzielt. Die Grundsätze zur Auftragsausführung der spiegeln die bestmögliche Auftragsausführung aus Sicht der Bank wider. Die Bank stellt die regelmäßige Überwachung der Einhaltung ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung durch die sicher. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die aktuelle Liste der Gruppen von Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein abschließt und zur Ausführung an die weiterleitet. Des Weiteren ist in der Tabelle angegeben, an welchen Ausführungsplätzen die jeweils Aufträge in einem zu einer bestimmten Gruppe von Finanzinstrumenten gehörenden Finanzinstrument derzeit (Stand: ) ausführt. Die Ausführungsplätze können sich jederzeit ändern. Sie sind nicht Gegenstand der Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kunden. Auf Nachfrage wird die Bank dem Kunden die aktuellen Ausführungsplätze mitteilen. III. Möglichkeit der Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems Nach den Ausführungsgrundsätzen der Bank können Kundenaufträge auch außerhalb eines organisierten Marktes (z. B. regulierter Markt an deutschen Börsen) oder eines multilateralen Handelssystems (z. B. Freiverkehr an deutschen Börsen) ausgeführt werden. Ihre Märkische Bank eg Anlage Seite 10 von 16

4 Produktgruppe Anlage Ausführungsplätze (Stand: Dezember 2013) Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Ausführungsplatz Aktien, Exchange-Traded-Funds (ETF s), Bezugs- und Teilrechte (vor endgültiger Verwertung) Inland Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX, SDAX Bis Kurswert 10 TSD 1. Tradegate 2. Xetra Größer Kurswert 10 TSD 1. Xetra 2. Tradegate Uhrzeit: 20:00 17:30 Uhr Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX, SDAX 1. Tradegate 1. Frankfurt 2. Tradegate Uhrzeit: 17:30 20:00 Uhr Sonstige gesamte Handelszeit * bis 17:30 Uhr 1. Tradegate 2. Xetra* 3. Frankfurt 4. München 5. Hamburg/ Hannover 6. Düsseldorf 7. Berlin 8. Stuttgart 1. Xetra* 3. Tradegate 4. München 5. Hamburg/ Hannover 6. Düsseldorf 7. Stuttgart 8. Berlin Ausland Nicht in Deutschland Auch in Deutschland (GS verwahrt) * bis 17:30 Uhr Auch in Deutschland (WR verwahrt) 5 Hauptbörse4, 1. Tradegate 2. Xetra* 3. Frankfurt 4. München 5. Hamburg/ Hannover 6. Düsseldorf 7. Berlin 8. Stuttgart wie Auch in Deutschland (GS verwahrt) 1. Xetra* 3. Tradegate 4. München 5. Hamburg/ Hannover 6. Düsseldorf 7. Stuttgart 8. Berlin wie Kauf / Verkauf Auch in Deutschland (GS verwahrt) Optionsscheine Optionsscheine (einschl. covered und aus Kapitalerhöhung ) 1. Stuttgart 4 Eine Ausführung von Kundenorders erfolgt hier über dritte Ausführungspartner. 5 Die möglichen ausländischen Ausführungsplätze entnehmen Sie bitte der Übersicht Ausländische Ausführungsplätze in diesem Formular. Seite 11 von 16

5 Produktgruppe Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Ausführungsplatz Zertifikate (inkl. Aktienanleihen) Zentralbank-Emissionen Kauf Zeichnung Festpreisgeschäft Kauf Freihändiger Verkauf Festpreisgeschäft Sekundärmarkt 1. Stuttgart Sonstige Emissionen Kauf Zeichnung Festpreisgeschäft Sekundärmarkt Zinsprodukte Eigene IHS der Bank Kauf Zeichnung Festpreisgeschäft 1. Stuttgart Staatliche Anleihen, Jumbos Kauf Freihändiger Verkauf Festpreisgeschäft Sekundärmarkt Festpreisgeschäft Zentralbank-Emissionen (einschließlich Genussscheinen) Kauf Zeichnung Festpreisgeschäft Kauf Freihändiger Verkauf Festpreisgeschäft Kauf Sekundärmarkt Festpreisgeschäft Verkauf Sekundärmarkt 1. Düsseldorf Nicht strukturierte Anleihen sonstiger Emittenten Unternehmen 1. Stuttgart 3. Hamburg/H. 4. Berlin 5. Heimatbörse 1. Stuttgart 3. Hamburg/H. 4. Berlin 5. Heimatbörse Sonstige (Banken, Festpreisgeschäft Covered, Nachrang) Strukturierte Anleihen sonstiger Emittenten Strukturierte Anleihen Festpreisgeschäft Optionen & Futures nach Absprache (pre-arranged) Derivate Börsene Derivate Optionen & Futures OTC- Derivate unverbrieft WGZ Bank EUREX bzw. ausländische Terminbörsen (ATB)6 EUREX bzw. ausländische Terminbörsen (ATB)3 WGZ Bank Investmentanteilscheine Preisfeststellung über KAG möglich Union Investment Festpreisgeschäft Union Investment Attrax, Sonstige Festpreisgeschäft WGZ Bank Attrax; Emittierende Fondsgesellschaft 6 Eine Ausführung von Kundenorders erfolgt hier über dritte Ausführungspartner. Seite 12 von 16

6 Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Ausführungsplatz Produktgruppe Sonstige Outrights & Festpreisgeschäft Swaps Geldhandel Festpreisgeschäft (Währung) Geldmarktpapiere Festpreisgeschäft Repos Festpreisgeschäft WP-Leihe Festpreisgeschäft Seite 13 von 16

7 Ausländische Ausführungsplätze Hauptbörse Land Belgien Dänemark Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Bulgarien Rumänien Portugal Schweden Schweiz Spanien Ungarn Türkei Polen Estland Lettland Litauen Australien Hongkong Japan Kanada Singapur Südafrika USA Neuseeland Thailand Indonesien Südkorea Tschechien Malaysia Slokwakei Slowenien Ausführungsplatz Brüssel Kopenhagen Helsinki Paris Athen London Dublin Mailand Luxemburg Amsterdam Oslo Wien Sofia Bukarest Lissabon Stockholm SWX Swiss Exchange Madrid Budapest Istanbul Warschau Tallin Riga Wilna Sydney Hongkong Tokio Toronto Toronto Venture Exchange Singapur Johannesburg NASDAQ New York Wellington Bangkok Jakarta Busan Prag Kuala Lumpur Bratislava Ljubljana Seite 14 von 16

8 Oktober 2007 Information über den Umgang der Bank mit möglichen lnteressenkonflikten Rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit, Professionalität, die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Kundeninteresse sind Verpflichtungen, von denen die Bank sich in der Geschäftsbeziehung mit Ihnen leiten lässt. Bei der Vielfalt der geschäftlichen Aktivitäten der Bank können jedoch lnteressenkonflikte auftreten. Nachfolgend informieren wir Sie, welche Vorkehrungen die Bank getroffen hat, um diese lnteressenkonflikte zu vermeiden. lnteressenkonflikte können beispielsweise bei der Erbringung von Dienstleistungen wie - dem An- und Verkauf bzw. Vermittlung von Finanzinstrumenten - der Anlageberatung - dem Emissions- oder Plazierungsgeschäft und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft - eigenen Geschäften der Bank in Finanzinstrumenten - dem Depotgeschäft - der Finanzierung von Finanzinstrumenten - der Beratung von Unternehmen beispielsweise über ihre Kapitalstruktur und bei Unternehmenskäufen oder - zusammenschlüssen - Devisengeschäften im Zusammenhang mit Geschäften in Finanzinstrumenten sowie - der Weitergabe von Finanzanalysen Dritter an Kunden auftreten. Dabei können Interessenkonflikte insbesondere durch das Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen, das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften beziehungsweise sonstigen eigenen Interessen der Bank oder durch das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit Geschäften der Mitarbeiter der Bank entstehen. Um zu vermeiden, dass sich lnteressenkonflikte zu Ihrem Nachteil auswirken können, hat die Bank vielfältige organisatorische und arbeitsrechtliche Vorkehrungen getroffen. Wesentliche Vorkehrungen sind - die Trennung von Verantwortlichkeiten - die Verpflichtung der Mitarbeiter der Bank zur Einhaltung von Verhaltensregeln bei Geschäften mit Ihnen, für die Bank oder privaten Geschäfte der Mitarbeiter Zuwendungen von Dritten wie beispielsweise Vertriebsprovisionen, werden von der Bank nur im gesetzlich zulässigen Rahmen angenommen. Die Mitarbeiter der Bank dürfen Geschenke oder sonstige Zuwendungen nur annehmen, wenn die Annahme dem Gebot der Höflichkeit entspricht, die Zuwendung nicht unverhältnismäßig ist und die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung ausgeschlossen ist. Die Einhaltung sämtlicher Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen in der Bank laufend kontrolliert und regelmäßig durch die interne und externe Revision geprüft. Nähere Informationen zu möglichen lnteressenkonflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die die Bank Ihnen gegenüber erbringt, sowie den zu Ihrem Schutz ergriffenen Vorkehrungen gibt Ihnen gerne Ihr(e) zuständige(r) Kundenbetreuer(in). Ihre Märkische Bank eg Seite 15 von 16

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