Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy)"

Transkript

1 Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem Verfahren auszuführen, das darauf gerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob bei der entsprechenden Ausführung des einzelnen Auftrags tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt. Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze gelten für die Ausführung von Kundenaufträgen für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten durch die KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank ("KochBank"), wobei die KochBank ausschließlich Geschäftsbeziehungen zu Professionellen Kunden und Geeigneten Gegenparteien unterhält. 1. Ausführungsgrundsätze 1.1. Allgemeine Kriterien bei der Auswahl der Ausführungsplätze Bei der Festlegung konkreter Ausführungsplätze für die Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten muss die KochBank insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen: die, die mit der Vertragsausführung verbundenen Kosten (), die, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und die Abwicklung des Auftrags, sowie den Umfang und die Art des Auftrags Gewichtung der Kriterien In Abhängigkeit von dem jeweiligen Finanzinstrument hat die KochBank hierbei die folgende Gewichtung der Kriterien vorgenommen: Aktien: Best Execution Policy Seite 1

2 Anleihen und ähnliche Schuldverschreibungen: Alle weiteren Finanzinstrumente ( Fonds, Zertifikate und Optionsscheine ) 1.3. Ausführungsplätze Die vorstehend beschriebene Gewichtung der Kriterien führt zur nachfolgenden Auswahl der Ausführungsplätze bezogen auf das jeweilige Finanzinstrument. Finanzinstrument Inländische liquide Aktien (DAX, MDAX, SDAX, LDAX, L-MDAX, TecDAX und andere deutsche Indizes) Ausführungsplatz Inländische illiquide Aktien Ausländische Aktien Ausführung an der Heimatbörse (Primärlisting), ggf. unter Einschaltung eines anderen regulierten Intermediärs Anleihen und ähnliche Schuldverschreibungen Weitere Finanzinstrumente (Fonds, Zertifikate und Optionsscheine) Best Execution Policy Seite 2

3 Bieten mehrere Ausführungsplätze eine gleich gute Ausführungsqualität, entscheidet die KochBank nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Mitberücksichtigung der jeweils aktuellen Marktlage. Wird ein Finanzinstrument nicht im Inland gehandelt, so wird der Kundenauftrag im Ausland entweder von der KochBank selbst ausgeführt, oder falls die KochBank dort kein zugelassener Handelsteilnehmer ist, an einen regulierten Intermediär weitergeleitet. 2. Vorrang von Kundenweisungen 2.1. Allgemein Dem Kunden steht es frei, einen konkreten Börsenplatz und/oder die konkrete Handelsart für die Ausführung seines Auftrages im Einzelfall oder allgemein zu bestimmen. Derartige Weisungen gehen den Ausführungsgrundsätzen vor. Die KochBank wird in diesem Falle den Auftrag entsprechend der Kundenweisung ausführen und ist insoweit nicht verpflichtet, bei solchen Kundenanweisungen die Ausführungsgrundsätze zu berücksichtigen Weisungen durch Erteilung bestimmter Handelsarten Weisungen können sich auch nur auf die Art und Weise der Ausführung beziehen, ohne Angabe eines bestimmten Ausführungsplatzes durch den Kunden. Dies betrifft insbesondere sogenannte interessenwahrende Aufträge und bedeutet, dass der Kunde der KochBank den Auftrag erteilt, eine Order entsprechend der Marktsituation in mehreren Schritten auszuführen. Für interessenwahrende Aufträge gelten die Usancen für die Auftragserteilung unter Börsenteilnehmern. Erhält die KochBank eine ausdrückliche Weisung des Kunden, den Auftrag als interessewahrende Order auszuführen, ist die KochBank auch berechtigt, den Ausführungsplatz nach eigenem Ermessen im bestmöglichen Interesse des Kunden im Einzelfall auszuwählen; die Ausführungsgrundsätze finden in diesem Fall keine Anwendung. Bei der Ausübung ihres Ermessens im Zusammenhang mit einer interessewahrenden Order wird die KochBank die, die, die, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und die Abwicklung des Auftrags, sowie den Umfang und die Art des Auftrags berücksichtigen. Erteilt der Kunde Weisungen bezüglich der Art und Weise der Ausführung, darf die KochBank den Auftrag entweder an einer deutschen Börse oder außerbörslich im Inland oder Ausland ausführen bzw. ausführen lassen Festpreisgeschäfte Die Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die KochBank und der Kunde miteinander einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen oder bestimmbaren Preis schließen (Festpreisgeschäft). In diesem Fall entfällt eine Ausführung im oben genannten Sinne. Vielmehr sind die KochBank und der Kunde entsprechend der vertraglichen Vereinbarung unmittelbar verpflichtet, die geschuldeten Finanzinstrumente zu liefern und den Kaufpreis zu zahlen. Es wird darauf hingewiesen, Best Execution Policy Seite 3

4 dass ein Festpreisgeschäft außerhalb eines organisierten Markts bzw. eines multilateralen Handelssystems (i.s.d. Wertpapierhandelsgesetzes) ausgeführt wird, bzw. ausgeführt werden kann. Entsprechendes gilt, wenn die KochBank im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Wertpapiere zur Zeichnung anbietet oder wenn sie und Kunden miteinander Verträge über Finanzinstrumente abschließen, die nicht an einer Börse handelbar sind Platzierungen von Aktien und Anleihen Primär- und Sekundärplatzierungen von Aktien und Anleihen werden außerhalb von Ausführungsplätzen durch Platzierungen bei Investoren zu einem mit dem Kunden individuell vereinbarten Preis ausgeführt, der nicht dem maximal möglichen Preis entsprechen muss. Der vereinbarte Platzierungspreis und der Umfang der zu platzierenden Wertpapiere wird durch die Kaufangebote der Investoren, das Ziel einer stabilen Kursentwicklung nach der Platzierung und die zukünftige Zusammensetzung des Investorenkreises bestimmt. 3. Zustimmung zur außerbörslichen Ausführung Der Kunde stimmt zu, dass die KochBank jeden ihr erteilten Auftrag außerhalb eines organisierten Markts oder eines multilateralen Handelssystems (i.s.d. Wertpapierhandelsgesetzes) ausführt, sofern diese Ausführungsgrundsätze eine außerbörsliche Ausführung zulassen. 4. Zusammenlegung von Kundenaufträgen Die KochBank ist berechtigt, Kundenaufträge mit Aufträgen anderer Kunden zusammenzulegen und als aggregierte Orders auszuführen, wenn Auftragsvolumen, Wertpapierart, Marktsegment, aktuelle Marktliquidität und Preissensitivität des zu handelnden Finanzinstruments dieses im Interesse der betroffenen Kunden ratsam erscheinen lassen. Eine Zusammenlegung kann dabei für einen einzelnen Auftrag nachteilig sein. Die KochBank wird Aufträge nur dann zusammenlegen, wenn eine Benachteiligung einzelner Kunden unwahrscheinlich ist. Die Zuteilung zusammengelegter Aufträge wird dabei ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Auftragszuteilung vorgenommen. 5. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Ausführungsplätzen wird die KochBank regelmäßig, mindestens jährlich, überprüfen. Eine Überprüfung der Ausführungsgrundsätze wird die KochBank ferner dann vornehmen, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt, die dazu führt, dass an den von den Ausführungsgrundsätzen umfassten Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist oder Best Execution Policy Seite 4

5 zusätzliche Ausführungsplätze geeignet erscheinen, in die Auswahl der bestmöglichen Ausführungsplätze aufgenommen zu werden. Die KochBank überwacht die Wirksamkeit ihrer Ausführungsgrundsätze ferner regelmäßig, um bei Bedarf Mängel zu beheben. Stand: März 2013 Hiermit erklären wir uns mit den vorgenannten Grundsätzen für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy, Stand März 2013) einverstanden. Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Best Execution Policy Seite 5

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Inhaltsverzeichnis 1.0 Geltungsbereich S.1 2.0 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung S.2 3.0 Fixpreisgeschäfte S.3 4.0 Kommissionsgeschäfte

Mehr

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten Kundenaufträgen Maßnahmen

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften März 2015 Inhalt 1. Hintergrund 2 2. Geltungsbereich 3 3. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 4 3.1. Kriterien und

Mehr

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die TGAG (nachfolgend Bank ) hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Mehr

Vontobel Best Execution Policy

Vontobel Best Execution Policy Bank Vontobel AG Vontobel Best Execution Policy Dieses Dokument beinhaltet eine Zusammenfassung der von der Bank Vontobel (nachfolgend Bank genannt) getroffenen Vorkehrungen zur Erzielung des bestmöglichen

Mehr

PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014

PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014 Helaba Best Executive Policy PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014 Grundsätze für die Auftragsausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Landesbank Hessen-Thüringen (die Bank ) für Professionelle Kunden.

Mehr

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A.

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Stand Oktober 2014 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Anwendungsbereich... 3 3. Ziel... 3 4. Grundsätze... 4 5. Weiterleitung von Aufträgen

Mehr

Ausführungsgrundsätze

Ausführungsgrundsätze Ausführungsgrundsätze Zielsetzung und Geltungsbereich Die Quoniam Asset Management GmbH (nachfolgend QAM ) agiert als Finanzdienstleistungsinstitut primär im Interesse der Kunden und hat zu diesem Zweck

Mehr

Ausführungsgrundsätze der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart

Ausführungsgrundsätze der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart Inhaltsverzeichnis 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemein... 3 2 Geltungsbereich und Einschränkungen... 4 3 Grundsätze zur

Mehr

Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG

Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG Dieses Dokument beinhaltet eine Zusammenfassung der von der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG (nachfolgend die Bank genannt)

Mehr

Richtlinie. Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik)

Richtlinie. Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) Richtlinie Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) Gültig ab: 01.12.2013 Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis: A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien... 3 1. Präambel... 3 2. Weisung

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007)

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007) Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich

Mehr

Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR

Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je

Mehr

Vontobel Private Banking

Vontobel Private Banking Ausführungsgrundsätze - Execution Policy Die Bank Vontobel Europe AG (nachfolgend Bank ) hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten

Mehr

Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern

Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern 1. Einleitung... 2 2. Geltungsbereich... 2 2.1. Persönlicher Geltungsbereich... 2 2.2. Sachlicher Geltungsbereich... 2

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Der deutsche Gesetzgeber stellt im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eine Reihe

Mehr

Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz

Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz 1. Vorwort Die ODDO SEYDLER BANK AG ist gem. EU Richtlinie Markets in Financial Instruments

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014)

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014) Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach

Mehr

Ausführungsgrundsätze. *

Ausführungsgrundsätze. * Ausführungsgrundsätze. * Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze (im Folgenden Grundsätze genannt) legen fest, wie die Bank die Ausführung eines Kundenauftrages gleichbleibend im bestmöglichen Interesse

Mehr

Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden)

Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden) Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden) 1 Geltungsbereich der Policy Februar 2016 Die in der Best Execution Policy der North Channel Bank festgelegten Grundsätze der Auftragsausführung

Mehr

BEST EXECUTION POLICY mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG

BEST EXECUTION POLICY mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG BEST EXECUTION POLICY mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG August 2017 Inhalt 1 VORBEMERKUNG 3 1.1 ANWENDUNGSBEREICH... 3 1.2 BESONDERHEITEN... 4 2 GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG 5 2.1 GRUNDSÄTZE

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy)

Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy) Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy) 1. Einleitung Eine wesentliche Zielsetzung von UCITS IV ist das Erzielen des bestmöglichen Ergebnisses bei der Verwaltung

Mehr

Ausführungsgrundsätze. *

Ausführungsgrundsätze. * Ausführungsgrundsätze. * Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze (im Folgenden»Grundsätze«genannt) legen fest, wie die Bank die Ausführung eines Kundenauftrages gleichbleibend im bestmöglichen Interesse

Mehr

1 Einleitung. 2 Geltungsbereich. 3 Grundlegende Auswahlkriterien. Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest

1 Einleitung. 2 Geltungsbereich. 3 Grundlegende Auswahlkriterien. Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest 1 Einleitung Diese Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy) regeln gemäß den gesetzlichen Vorgaben Grundsätze und Verfahren, die darauf abzielen, im Rahmen von Transaktionen für das Portfolio / den

Mehr

WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle. Seminar für Bankrecht 10.3.2008

WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle. Seminar für Bankrecht 10.3.2008 WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle Seminar für Bankrecht 10.3.2008 Projekt MiFID in der Sparkasse Oberösterreich Start Sektorprojekt im November 2006 Gliederung in mehrere Arbeitsgruppen

Mehr

Informationen über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS AG Schweiz

Informationen über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS AG Schweiz Informationen über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS AG Schweiz Dies ist eine sinngemässe deutsche Übersetzung der englischen Originalversion Information on the Order Execution Policy of UBS

Mehr

Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A.

Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. 1. Einleitung Aufgrund der Umsetzung der UCITS IV Richtlinie 2009/65/EG und ihrer Verordnungen, der Umsetzung der AIFM-Richtlinie 2011/61/EU, des Gesetzes

Mehr

MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft

MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft WM Compliance Tagung 16./17. November 2006 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf AG 1 / 11.12.2006

Mehr

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Depotansicht In der Depotansicht erhalten Sie einen Überblick über die Wertpapiere, die sich in Ihrem Depot befinden. Darüber hinaus sehen Sie in der Spalte Aktion,

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! Starke Kurseinbrüche an den Aktienmärkten Warum große Verluste ein Problem sind 10 % Verlust /? % Gewinn 20 % Verlust /? % Gewinn

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden Börsen AG genannt)

Mehr

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt Ansparen Veranlagen Wertpapiere und und veranlagen Kapitalmarkt 2 2 In jeder Lebensphase, ob in der Jugend oder im Alter, haben Menschen Wünsche, die Geld kosten. Wenn Sie Schritt für Schritt ein kleines

Mehr

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 06/ Inhaltsverzeichnis

Mehr

Orderarten im Wertpapierhandel

Orderarten im Wertpapierhandel Orderarten im Wertpapierhandel Varianten bei einer Wertpapierkauforder 1. Billigst Sie möchten Ihre Order so schnell wie möglich durchführen. Damit kaufen Sie das Wertpapier zum nächstmöglichen Kurs. Kurs

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Alle Texte sind zum Abdruck freigegeben, Belegexemplar erbeten

Alle Texte sind zum Abdruck freigegeben, Belegexemplar erbeten DirektAnlageBrief Der Themendienst für Journalisten Ausgabe 26: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1. In aller Kürze: Summary der Inhalte 2. Zahlen und Fakten: Außerbörslicher Handel immer beliebter 3. Aktuell/Tipps:

Mehr

Best Execution Policy

Best Execution Policy Best Execution Policy Union Investment Privatfonds GmbH Union Investment Institutional GmbH Union Investment Luxembourg S. A. Union Investment Real Estate GmbH Union Investment Institutional Property GmbH

Mehr

Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen. der Geschäftsführung zum. Regelwerk Market Maker Munich

Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen. der Geschäftsführung zum. Regelwerk Market Maker Munich Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen der Geschäftsführung zum Regelwerk Market Maker Munich Stand: 16. Januar 2015 Börse München Das Regelwerk Market Maker Munich (nachfolgend auch Regelwerk ) ermächtigt

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Informationen über die Wertpapierdienstleistungen der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (gemäß 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 WpHG)

Informationen über die Wertpapierdienstleistungen der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (gemäß 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 WpHG) Informationen über die Wertpapierdienstleistungen der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (gemäß 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 WpHG) 1. Informationen über die Wertpapierhandelsbank KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank

Mehr

Erschließen Sie sich die Welt der Wertpapiere

Erschließen Sie sich die Welt der Wertpapiere DepotPlus + Erschließen Sie sich die Welt der Wertpapiere Einfach handeln Sie nehmen Ihre Wertpapiergeschäfte gerne selbst in die Hand? Dann ist das S Broker DepotPlus genau das Richtige für Sie. Denn

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten

Mehr

Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Gemäß 31 Abs. 5 WpHG muß ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor der Erbringung anderer als der in 31. Abs. 4 WpHG genannten Wertpapierdienstleistungen

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

GRUNDSÄTZE DER AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) DER VALARTIS BANK (AUSTRIA) AG

GRUNDSÄTZE DER AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) DER VALARTIS BANK (AUSTRIA) AG GRUNDSÄTZE DER AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) DER VALARTIS BANK (AUSTRIA) AG INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2 2. Inkrafttreten 2 3. Anwendungsbereich der Durchführungspolitik 2 3.1.

Mehr

Informationsblatt. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten 1

Informationsblatt. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten 1 Informationsblatt Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieses Informationsblatt lediglich der Orientierung dient. Die TARGOBANK hat auf die Transaktionsentgelte der Börsen

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc (Gesellschaft nach englischem Recht, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3)

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41520, Banken und Börsen, SS 2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2: SS 2011 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Wertpapierbörsen

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Kapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation

Kapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation Kapitalmarktrecht 5 und Marktmanipulation Was ist das? Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen geschlossen werden Insiderinformationen = Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände,

Mehr

Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dezember 2014 Dezember 2014 Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG 1 Diese Grundsätze, die wir

Mehr

Anleitung WOBCOM Anti-Spam System

Anleitung WOBCOM Anti-Spam System Einführung Das WOBCOM Anti-SPAM System arbeitet nach folgendem Prinzip; E-Mails die Viren enthalten werden grundsätzlich abgelehnt, ebenso SPAM die eindeutig als solche erkannt wurde. Für sonstige SPAM-Mails

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung. Deutsche Asset Management Deutschland

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung. Deutsche Asset Management Deutschland Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung Deutsche Asset Management Deutschland Seite 2 1 Einleitung Deutsche Asset Management wird bei der Erfüllung von Aufträgen in Finanzinstrumenten im Namen von Kunden

Mehr

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Kaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden:

Kaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden: Kaufvertrag Vertragsparteien: Verkäufer Firma/Privat (bitte unterstreichen) Name, Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: Mail: Steuernummer: Personalausweisnummer: Käufer Firma/Privat (bitte unterstreichen)

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit

Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit Der nachfolgende Artikel über den ACIX stammt vom Entwickler des Indikators Thomas Theuerzeit. Weitere Informationen über Projekte von Thomas Theuerzeit

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

LS Servicebibliothek 1: AUSSERBÖRSLICHER AKTIENHANDEL

LS Servicebibliothek 1: AUSSERBÖRSLICHER AKTIENHANDEL LS Servicebibliothek 1: AUSSERBÖRSLICHER AKTIENHANDEL Bei uns handeln Sie Aktien länger und oft günstiger als an den Börsen. 50 US-Dollar: Präsident Ulysses S. Grant (1822 1885) Was sind die Vorteile außerbörslichen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Konto- und Depotübertrag

Konto- und Depotübertrag Name der bisherigen Bank, PLZ, Bei Konto-/Depotneueröffnung senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den ausgefüllten Kontoeröffnungsunterlagen per Post an: Die AKTIONÄRSBANK

Mehr

Anleitung für die Synchronisation aus einem iphone-backup

Anleitung für die Synchronisation aus einem iphone-backup Anleitung für die Synchronisation aus einem iphone-backup Installation 1. Heruntergeladene.exe-Datei ausführen 2. Änderungen durch Kies müssen durch einen Klick auf «Ja» zugelassen werden. Seite 1 3. Sprache

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden. In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

4 gute Gründe für die Börse München. Wenn ich einen Kick brauche, hole ich mir den bei meinem Hobby. Aber sicher nicht an der Börse

4 gute Gründe für die Börse München. Wenn ich einen Kick brauche, hole ich mir den bei meinem Hobby. Aber sicher nicht an der Börse Wenn ich einen Kick brauche, hole ich mir den bei meinem Hobby Aber sicher nicht an der Börse 4 gute Gründe für die Börse München Wir geben Ihnen Sicherheit Auf die Angaben des Towers verlasse ich mich

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin

Mehr

Unseren Webshop erreichen Sie unter www.sabic.eu.

Unseren Webshop erreichen Sie unter www.sabic.eu. Unseren Webshop erreichen Sie unter www.sabic.eu. Geben Sie Ihre UserID ein (Ihre E-Mail-Adresse). Geben Sie Ihr Password ein. Mit gelangen Sie zum nächsten Dialogfenster. 1 Auftrag erteilen Zur Auftragserteilung

Mehr

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010 Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 HCI Capital AG II. Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung II.

Mehr

Auftragstypen der Jyske Bank

Auftragstypen der Jyske Bank Auftragstypen der Jyske Bank 1. Einführung Unten beschreiben wir die Auftragstypen, die Ihnen die Jyske Bank anbietet. Wenn Sie Ihren Auftrag erteilen, müssen Sie den Auftragstyp entweder persönlich oder

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung. Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung. Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung und Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014 Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den

Mehr

9. Juni 2015. BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1. gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG")

9. Juni 2015. BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1. gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) 9. Juni 2015 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1 gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) zu dem Basisprospekt vom 18. Mai 2015 zur Begebung von

Mehr

Weisung 5: Swiss Block

Weisung 5: Swiss Block Weisung 5: Swiss Block vom.0.00 Datum des Inkrafttretens: 0.04.00 Weisung 5: Swiss Block 0.04.00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Swiss Block... 3. Zulassung... 4. Handel... 4. Handelszeiten... 4. Auftrag...

Mehr

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

Mehr

Java Script für die Nutzung unseres Online-Bestellsystems

Java Script für die Nutzung unseres Online-Bestellsystems Es erreichen uns immer wieder Anfragen bzgl. Java Script in Bezug auf unser Online-Bestell-System und unser Homepage. Mit dieser Anleitung möchten wir Ihnen einige Informationen, und Erklärungen geben,

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) erlassen am 30. Dezember 2009 von der Tradegate Exchange GmbH mit Billigung der Geschäftsführung der Tradegate Exchange

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr