Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden)

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1 Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden) 1 Geltungsbereich der Policy Februar 2016 Die in der Best Execution Policy der North Channel Bank festgelegten Grundsätze der Auftragsausführung gelten für die Ausführung von Aufträgen, die der Kunde der Bank zum Erwerb oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten erteilt. Kunden im Sinne dieser Policy sind ausschließlich Kunden, die als "Professionelle Kunden" im Sinne des WpHG klassifiziert worden sind. Ausführung im Sinne dieser Policy bedeutet, dass die North Channel Bank auf Grundlage des Kundenauftrages - für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem regulierten Markt oder außerhalb ein entsprechendes Geschäft als Kommissionsgeschäft tätigt oder - unmittelbar mit dem Kunden einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente als Festpreisgeschäft abschließt. 2 Kriterien zur Auswahl der Ausführungsplätze Für die Erzielung des grundsätzlich und gleichbleibend bestmöglichen Ausführungsergebnisses von Kundenaufträgen ("Orders"), die ohne Kundeninstruktionen erteilt werden, werden bei der Auswahl der geeigneten Ausführungsplätze insgesamt folgende Kriterien als Faktoren berücksichtigt: - Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung - Ausführungsgeschwindigkeit - Liquidität des betreffenden Instruments (in Bezug zur Auftragsgröße) - Preis des betreffenden Instruments - Gesamtkosten der Ausführung - Abwicklungssicherheit Bei der Auswahl werden die Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung und die Ausführungsgeschwindigkeit als Hauptkriterien am höchsten gewichtet. Dabei muss die Abwicklungssicherheit des Ausführungsplatzes grundsätzlich die Anforderungen erfüllen. Sollten bei der Verwendung der Hauptkriterien mehrere gleichwertige Ausführungsplätze ermittelt werden, werden als weitere Faktoren gleichgewichtet der Preis des Instruments, die Liquidität und die Kosten der Ausführung berücksichtigt. Erthalstraße 1 Amtsgericht Mainz Uwe Jablonka

2 3 Gewichtung der Faktoren zur Ermittlung der bestmöglichen Ausführung Die folgenden Faktoren werden für alle Finanzinstrumente angewendet, für welche die North Channel Bank ihren institutionellen Kunden Ausführungen von weisungsfreien Aufträgen gem. dieser Ausführungsgrundsätze anbietet. Übersicht der Faktoren und ihrer jeweiligen Gewichtung Voraussetzung: Abwicklungssicherheit muss grundsätzlich gegeben sein Hauptfaktoren: Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung 40% Ausführungsgeschwindigkeit 30% Weitere Faktoren: Liquidität des betreffenden Instruments 10% Preis des betreffenden Instrumentes 10% Gesamtkosten der Ausführung 10% Aufgrund der Anwendung dieser Faktoren ergeben sich die unter 6. und 11. genannten Ausführungsplätze. 4 Vorrang von Kundeninstruktionen Instruktionen der Kunden haben stets Vorrang gegenüber den in dieser Policy geregelten Ausführungsgrundsätzen. Daher ist die North Channel Bank bei Erteilung von Instruktionen in dem Umfang der Instruktionen von der Einhaltung ihrer Best Execution Policy befreit. 4.1 Instruktionen bezüglich des Ausführungsplatzes Die North Channel Bank berücksichtigt die vom Kunden erteilten Instruktionen bezüglich des Ausführungsplatzes, sofern sich der Ausführungsplatz im Rahmen der mit dem Kunden in der Geschäftsbeziehung vereinbarten Möglichkeiten befindet. 4.2 Instruktionen bezüglich der Handelswährung Die North Channel Bank berücksichtigt die vom Kunden erteilten Instruktionen betreffend der Handelswährung, sofern das Wertpapier oder Finanzinstrument in der betreffenden Währung gehandelt werden kann. Erthalstraße 1 Amtsgericht Mainz Uwe Jablonka

3 5 Abweichung von den Ausführungsgrundsätzen im Einzelfall Weicht ein Kauf- oder Verkaufsauftrag eines Kunden aufgrund seiner Art und/oder seines Umfangs nach Einschätzung der Handelsfunktion der North Channel Bank wesentlich von üblichen Aufträgen ab, so kann die North Channel Bank den Auftrag im Interesse des Kunden im Einzelfall abweichend von diesen Grundsätzen ausführen. Das Gleiche gilt bei außergewöhnlichen Marktverhältnissen oder Marktstörungen (z.b. Orderstaus). Der Kunde wird über die abweichende Ausführung unverzüglich telefonisch informiert. 6 Handels- und Ausführungsplätze nach Finanzinstrumenten Jeder Kundenauftrag wird an einem geregelten Markt (Börse), einem Multilateralen Handelssystem (MTF) oder einem sonstigen Liquiditätsgeber platziert. Für die Auswahl der geeigneten Handelsplätze werden die unter 2 genannten Kriterien zugrunde gelegt. Dabei differenziert die North Channel Bank nach folgenden Finanzinstrumenten: 6.1 Aktien Die Aktienorders werden entweder über einen geeigneten Broker oder mit Hilfe einer geeigneten Brokersoftware an der jeweiligen Heimatbörse der zu handelnden Aktie platziert, um so das beste Resultat zu erzielen und den unter 2 erläuterten Auswahlkriterien zu entsprechen. Die Heimatbörsen sind unter detailliert aufgeführt. Für Aktien, die an inländischen Börsen gehandelt werden, hat das Handelssystem der Deutschen Börse "Xetra" Priorität. Falls die Ordererteilung nach Handelsschluss an Xetra erfolgt oder die zu handelnde Aktie nicht an Xetra gelistet ist, wird die Order über einen geeigneten Makler an eine verfügbare Regionalbörse weitergeleitet Bezugsrechte Die Regelungen für den Handel von Aktien (s. 6.1) gelten ebenso für den Handel der damit verbundenen Bezugsrechte. 6.2 Verzinsliche Wertpapiere (einschließlich Genussscheine) Wenn der Kunde der außerbörslichen Ausführung nicht widerspricht, erfolgt die Ausführung in festverzinslichen Wertpapieren grundsätzlich außerbörslich. Ist der Kunde mit der außerbörslichen Ausführung nicht einverstanden oder ist eine Ausführung im Interbankenhandel nicht möglich, erfolgt die Ausführung an einer in- oder ausländischen Börse. 6.3 Optionen und Futures Aufträge in Optionen oder Futures führt die North Channel Bank über einen geeigneten Broker oder über den DMA-Zugang eines Brokers an den jeweiligen Derivatebörsen aus. Die Derivatebörsen sind unter ("Terminbörsen" / "Anbindung durch andere Clearingpartner") detailliert aufgeführt. Erthalstraße 1 Amtsgericht Mainz Uwe Jablonka

4 6.4 Zertifikate, Optionsscheine und sonstige emittierte Finanzderivate Aufträge in Zertifikaten, Optionsscheinen und sonstigen von Banken emittierten Finanzderivaten führt die North Channel Bank über einen geeigneten Makler an einer inländischen Börse aus. 6.5 Investment Fonds Die Best Execution Policy findet keine Anwendung für den Erwerb oder die Veräußerung von Anteilen an Investment Fonds über die Depotbank, weil Zeichnungen oder Rücknahmen von Investment Fonds i.d.r. direkt oder indirekt über eine Fondshandelsplattform der jeweiligen Depotbank zum Nettovermögenswert (NAV) erfolgen. Eine Ausnahme bilden jedoch börsengehandelte ETFs (Exchange Traded Funds), auf die die gleichen Regelungen anwendbar sind, wie für den Handel von Aktien (s. 6.1). 7 Brokerselektion Ist die North Channel Bank an einem ausgewählten Börsenplatz nicht selbst Mitglied, wird sie den Auftrag zur Ausführung an einen geeigneten Broker bzw. Makler weiterleiten. Die North Channel Bank wählt ihre Broker und Makler sorgfältig aus und überprüft diese Auswahl regelmäßig. Die Qualität der ausgewählten Broker bei Ausführung der Aufträge wird anhand von geeigneten Ansätzen (z.b. Bloomberg VWAP) gemessen. 8 Interbankenhandel Soweit nach 6.2 eine Ausführung im Interbankenhandel vorgesehen ist, erwirbt die North Channel Bank die Finanzinstrumente von dem jeweiligen Vertragspartner bzw. veräußert die Finanzinstrumente an diesen zu einem vereinbarten Preis. Hinweis: Im Falle der Ausführung im Interbankenhandel erfolgt die Ausführung außerhalb eines regulierten Marktes (d.h. einer Börse) und außerhalb eines multilateralen Handelssystems im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 14 MiFID. 9 Festpreisgeschäfte Diese Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die Bank und der Kunde miteinander einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen Preis abschließen (Festpreisgeschäft). In diesem Fall entfällt eine Ausführung im Sinne dieser Policy. Bei Festpreisgeschäften ist der Ertragsanteil der Bank im Festpreis enthalten. Weitere Kosten entstehen dem Kunden durch den Geschäftsabschluss grundsätzlich nicht. Ausgenommen sind ggf. steuerlich bedingte Posten, wie z.b. die britische Stamp Duty. Sofern Festpreisgeschäfte abgeschlossen werden, wird seitens der Bank sichergestellt, dass diese Abschlüsse zu marktgerechten Bedingungen erfolgen. 10 Zustimmung zur außerbörslichen Ausführung Soweit nach dieser Best Execution Policy vorgesehen ist, dass eine außerbörsliche Ausführung möglich ist, stimmt der Kunde der Ausführung außerhalb eines organisierten Marktes und außerhalb eines multilateralen Handelssystems hiermit zu. Erthalstraße 1 Amtsgericht Mainz Uwe Jablonka

5 11 Übersicht der vorgesehene Ausführungsplätze 11.1 Wertpapierbörsen Anbindung durch DMA Folgende Börsenplätze ("Heimatbörsen" i.s. von 6.1) sind über Handelspartner als "DMA" (Direct Market Access) verfügbar: - Xetra - London Stock Exchange - Swiss Exchange - Euronext Amsterdam - Euronext Brüssel - Euronext Paris - Euronext Lissabon - Xetra Wien - Chi-X/BATS - Madrid - Mailand - New York Stock Exchange - NASDAQ - Toronto - Helsinki - Oslo - Kopenhagen - Athen - Rom - Luxemburg Nutzung von Brokern bzw. Maklern Folgende Börsenplätze sind durch Nutzung von verbundenen Maklern und Brokern verfügbar: - Börse Berlin - Börse Düsseldorf - Börse Frankfurt - Börse Hamburg - Börse Hannover - Börse München Erthalstraße 1 Amtsgericht Mainz Uwe Jablonka

6 - Börse Stuttgart - Tradegate Exchange - Tokio - Sydney Weitere Wertpapierbörsen sind auf Anfrage im Einzelfall möglich Terminbörsen Anbindung durch andere Clearingpartner Für folgende Terminbörsen können Aufträge zeitnah über einen verbundenen Broker an der relevanten Terminbörse platziert werden: - EUREX - Euronext LIFFE London - ICE Futures US & Europe - CME, CBOT, CBOE - Globex - Nymex - Tokyo Stock Exchange - NASDAQ OMX, Kopenhagen, Stockholm - Wiener Börse Weitere Terminbörsen sind auf Anfrage möglich. 12 Grundsätzliches Kundenaufträge im gleichen Wertpapier oder Finanzinstrument werden nicht zusammengefasst und aggregiert an einem Handelsplatz platziert. Jeder Kundenauftrag wird separat bearbeitet, dabei gilt die Zeitpriorität der Auftragserteilung. Kundenaufträge werden nicht gegen andere Kundenaufträge ausgeführt. Es sei denn, beide Kunden möchten ausdrücklich ein entsprechendes Festpreisgeschäft abschließen (s. 9). 13 Überprüfung der Best Execution Policy Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird die North Channel Bank ihre Best Execution Policy mindestens jährlich überprüfen. Liegen erkennbare Anhaltspunkte für wesentliche Marktveränderungen vor, die dazu führen, dass an den nach der Best Execution Policy festgelegten Ausführungsplätzen eine Ausführung von Kundenaufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist, so wird die North Channel Bank diese Ausführungsgrundsätze gegebenenfalls auch unterjährig überprüfen und anpassen. Wesentliche Änderungen der Best Execution Policy werden auf der Homepage der North Channel Bank veröffentlicht. Erthalstraße 1 Amtsgericht Mainz Uwe Jablonka

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