Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

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1 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften März 2015

2 Inhalt 1. Hintergrund 2 2. Geltungsbereich 3 3. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften Kriterien und Gewichtung Auswahl des Ausführungsplatzes von Handelsgeschäften Aktien Deutschland Aktien Ausland Bezugsrechte Renten und rentenähnliche Wertpapiere (z.b. Wandelanleihen) Investmentanteile Börsengehandelte Derivate Nicht börsengehandelte Derivate (OTC) Illiquide Wertpapiere 7 4. Regelmäßige Überprüfung 8 1 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

3 I. Hintergrund Als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh (nachfolgend BayernInvest ) verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um bei Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen das bestmögliche Ergebnis für das Investmentvermögen zu erzielen. Hintergrund dieser Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften (nachfolgend Ausführungsgrundsätze ) ist es, den Anlegern der Investmentvermögen angemessene Informationen über die festgelegten Ausführungsgrundsätze zur Verfügung zu stellen. Die Ausführungsgrundsätze der BayernInvest werden einmal jährlich überprüft. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Auftragsgrundsätze bei wesentlichen Änderungen mit Einfluss auf die Ausführungsqualität. 2 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

4 II. Geltungsbereich Diese Ausführungsgrundsätze finden Anwendung auf alle von der BayernInvest ausgeführten Handelsgeschäfte für die von ihr als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentvermögen. Sofern das Portfoliomanagement eines Investmentvermögens durch die BayernInvest an einen Portfoliomanager ausgelagert ist, finden die Ausführungsgrundsätze des ausgelagerten Portfoliomanagers Anwendung. Erfolgt der Handel über die Verwahrstelle, so gelten die Ausführungsgrundsätze der Verwahrstelle. Weisungen eines Kunden/ Anlegers (bspw. im Falle einer Investment- AG) genießen grundsätzlich Vorrang gegenüber den in diesem Dokument geregelten Grundsätzen. 3 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

5 III. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 3.1. Kriterien und Gewichtung Ziel der Ausführungsgrundsätze der BayernInvest ist das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Handelsgeschäften. Die BayernInvest berücksichtigt im Rahmen ihrer Ausführungsgrundsätze insbesondere folgende Kriterien: Kurs bzw. Preis, Kosten der Auftragsausführung, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung und Abrechnung, Sicherheit des Abwicklungsweges, Umfang und Art des Auftrags / Handelsgeschäfts, sonstige für die Auftragsausführung relevanten Aspekte. Maßgeblich ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis führt und eine gleichbleibende Ausführungsqualität zu erwarten ist. Mit der Wahl des Ausführungsplatzes ist keine Garantie der bestmöglichen Ausführung im Einzelfall verbunden. Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen sind auf Basis der gesetzlichen Grundlage nicht Gegenstand der Ausführungsgrundsätze. Die BayernInvest führt nur Handelsaufträge institutioneller Kunden aus. Die Ausführungsqualität richtet sich vorrangig nach dem Gesamtentgelt. Dieses setzt sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung zusammenhängenden Kosten zusammen. Darüber hinaus werden auch die übrigen vorbenannten Kriterien zur Auswahl des Ausführungsweges herangezogen. Aufträge über Finanzinstrumente inländischer Emittenten (inländische Finanzinstrumente), die an einem organisierten Markt (Börse) oder an einem multilateralen Handelssystem gem. 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG im Inland gehandelt werden, werden im Inland ausgeführt. Falls an einem anderen Börsenplatz ein besseres Ergebnis erzielt werden kann, findet der Handel dort statt. Finanzinstrumente ausländischer Emittenten (ausländische Finanzinstrumente), die an einem organisierten Markt (Börse) oder an einem multilateralen Handelssystem gem. 3 Abs. 3 Nr. 8 WpHG gehandelt werden, werden an der Heimatbörse ausgeführt. Falls an einem anderen Börsenplatz ein besseres Ergebnis erzielt werden kann, findet der Handel dort statt. 4 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

6 III. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 3.2. Auswahl des Ausführungsplatzes von Handelsgeschäften Aktien Deutschland Die BayernInvest gibt Aktienhandelsgeschäfte grundsätzlich ohne Angabe eines Handelsplatzes bei einem Broker auf. Die Sicherstellung einer bestmöglichen Ausführung erfolgt durch die Anwendung der Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy) des Brokers. Ist eine Angabe des Handelsplatzes durch die BayernInvest im Ausnahmefall notwendig, so gilt folgende Regelung: Alle deutschen Aktien, die Bestandteil des DAX, MDAX, SDAX oder TecDAX sind sowie ETFs werden grundsätzlich auf Xetra als liquidestem deutschen Handelsplatz gehandelt. Nebenwerte werden auf einer geeigneten deutschen Parkettbörse gehandelt (z.b. Frankfurter Wertpapierbörse). Um eine bestmögliche Ausführung zu gewährleisten werden im Einzelfall Handelszusätze verwendet. Sofern ein Handelstyp gewählt wird, gelten folgende Kriterien: Bei Aktien ist zwischen Einzelaktienorders und Basketorders zu unterscheiden. Basketorders (mehrere Wertpapiere in einem Fonds) werden i.d.r. per Program- Trade ausgeführt. Bei Program Trades gelten folgende Kriterien zur Beurteilung der Ausführungsqualität bei verschiedenen Ordertypen: Ordertyp Markt-on-Close Guaranteed Close Implementation Shortfall Volume Weighted Average Price Qualitätskriterium Abweichung vom Schlusskurs Garantierter Schlusskurs Abweichung vom VWAP Abweichung vom VWAP Bei Einzelorders gelten folgende Kriterien zur Kontrolle der Ausführungsqualität: Ordertyp Limit Market i.w. Volume Weighted Average Price Qualitätskriterium Ausführung zum Limit oder besser Schnelligkeit der Ausführung Minimierung der Transaktionskosten Abweichung vom VWAP Im Übrigen werden die unter Ziffer 3.1. benannten Kriterien herangezogen Aktien Ausland Die BayernInvest gibt ausländische Aktienhandelsgeschäfte grundsätzlich ohne Angabe eines Handelsplatzes bei einem Broker auf. Die Sicherstellung einer bestmöglichen Ausführung erfolgt durch die Anwendung der Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy) des Brokers. Ist im Ausnahmefall die explizite Angabe eines Handelsplatzes notwendig, so ist die Leitbörse in dem Land maßgeblich, in dem die Lagerstelle liegt. Die Erzielung einer bestmöglichen Ausführung erfolgt durch Heranziehung der unter Ziffer 3.1. benannten Kriterien. 5 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

7 III. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften Bezugsrechte Die BayernInvest lässt Bezugsrechte grundsätzlich über die Verwahrstelle ohne Angabe eines Ausführungsplatzes handeln. Die Sicherstellung einer bestmöglichen Ausführung erfolgt durch die Anwendung der Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy) der Verwahrstelle sowie der unter Ziffer 3.1. benannten Kriterien Renten und rentenähnliche Wertpapiere (z.b. Wandelanleihen) Renten werden über elektronische Handelssysteme (Bloomberg, Trade Web) und per Telefon außerbörslich abgewickelt. Im Übrigen erfolgt die Erzielung einer bestmöglichen Ausführung durch Heranziehung der unter Ziffer 3.1. benannten Kriterien Investmentanteile Der Erwerb und die Veräußerung von Investmentanteilen erfolgt über die jeweilige Verwahrstelle. Für börsengehandelte ETFs gelten die Bestimmungen für Aktien. Die Erzielung einer bestmöglichen Ausführung erfolgt durch Heranziehung der unter Ziffer 3.1. benannten Kriterien Börsengehandelte Derivate Börsengehandelte Derivate werden grds. an der jeweiligen Börse gehandelt. Die Erzielung einer bestmöglichen Ausführung erfolgt durch Heranziehung der unter Ziffer 3.1. benannten Kriterien Nicht börsengehandelte Derivate (OTC) OTC-Geschäfte finden per Telefon oder unter Nutzung elektronischer Handelssysteme statt. Voraussetzung ist stets, dass das für die Transaktion notwendige Vertragswerk sowie ein entsprechendes Collateral Management mit den Kontrahenten vorliegt. Darüber hinaus sollen die individuellen Merkmale des anzufragenden Produkts sowie die allgemeine Marktgegebenheit des OTC-Geschäftsverkehrs zum Zeitpunkt der Anfrage berücksichtigt werden. Unter allgemeiner Marktgegebenheit wird die Fähigkeit eines potentiellen Kontrahenten verstanden, Preise für das effektiv nachgefragte Volumen zu stellen. Unter Umständen kann es zu Nachteilen führen, bei nicht ausreichender Marktbreite /-tiefe mehrere Kontrahenten anzufragen. Die Erzielung einer bestmöglichen Ausführung erfolgt im Übrigen durch Heranziehung der unter Ziffer 3.1. benannten Kriterien. 6 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

8 III. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften Illiquide Wertpapiere Illiquide Wertpapiere sind Wertpapiere, die ohne größere Preissenkungen bzw. Preisaufschläge nicht handelbar sind. Sie besitzen praktisch keinen Marktpreis. In diesem Fall wird überprüft, ob unter Berücksichtigung der für das Investmentvermögen gewählten Strategie ein günstiges Chance/Risiko-Verhältnis existiert, das die Nachteile einer schlechteren Handelbarkeit ausgleicht. In der Regel werden solche Produkte im Telefonhandel oder per elektronischem Handelssystem direkt im Interbankenhandel erworben/veräußert. Die Erzielung einer bestmöglichen Ausführung erfolgt durch Heranziehung der unter Ziffer 3.1. benannten Kriterien. 7 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

9 IV. Regelmäßige Überprüfung Die Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften und Anlageempfehlungen werden einmal jährlich überprüft. Außerhalb des Jahresrythmus werden die Ausführungsgrundsätze überprüft, wenn die BayernInvest von einer wesentlichen Änderung Kenntnis erlangt, die eine bestmögliche Erledigung der Aufträge gefährdet. 8 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

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