Informationen über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS AG Schweiz
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- Linus Peters
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1 Informationen über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS AG Schweiz Dies ist eine sinngemässe deutsche Übersetzung der englischen Originalversion Information on the Order Execution Policy of UBS AG Switzerland. Im Zweifelsfall geht die englische Originalversion vor. Jeder Terminus in Fett-Druck ist im Abschnitt «Definitionen» am Ende des Dokuments umschrieben. 1. Zweck UBS AG Schweiz (UBS) wird bei der Ausführung von Aufträgen zugunsten unserer Kunden sowie bei der Annahme und Weiterleitung von Kundenaufträgen alle angemessenen Massnahmen ergreifen, um das bestmögliche Ergebnis (oder die kundengünstigste Ausführung ) zu erreichen. Zu diesem Zweck hat UBS wirksame Vorkehrungen getroffen und Grundsätze der Auftragsausführung ( Order Execution Policy ) festgelegt. Dieses Dokument soll die Kunden über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS informieren. 2. Geltungsbereich Die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS finden auf Kunden und Finanzinstrumente Anwendung. Die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS finden Anwendung, wenn UBS in der Schweiz: (i) Kundenaufträge annimmt und weiterleitet und/oder (ii) Aufträge zugunsten eines Kunden ausführt. UBS befolgt sämtliche geltenden lokalen Vorschriften und Gesetze, die auf die Annahme und Weiterleitung, sowie auf die Ausführung von Kundenaufträgen Anwendung finden. Sollte eine Bestimmung in diesen Grundsätzen der Auftragsausführung der UBS jedoch gegen lokales Recht oder lokale Vorschriften verstossen, so findet die entsprechende Bestimmung keine Anwendung. Ausführung von Aufträgen «zugunsten des Kunden» UBS führt Aufträge «zugunsten eines Kunden» immer dann aus, wenn sich der Kunde berechtigterweise darauf verlässt, dass UBS seine Interessen wahrt in Bezug auf den Preis und andere Aspekte der Transaktion, welche durch die Auftragsausführung der UBS beeinflusst sein könnten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn UBS: einen Kundenauftrag als Beauftragte ausführt; einen Kundenauftrag im Rahmen eines Kompensationsgeschäftes ausführt; oder einen Kundenauftrag in Teilausführungen erledigt. UBS wird nicht zugunsten eines Kunden tätig im Sinne der vorliegenden Grundsätze der Auftragsausführung (und ist daher nicht zur «kundengünstigsten Ausführung» verpflichtet), wenn UBS von sich aus oder auf Anfrage eine Offerte stellt ( request for quote ) und der Kunde gestützt auf diese Offerte eine Transaktion tätigt. 3. Auftragsausführung Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses Vorbehältlich Ihrer ausdrücklichen Weisungen (siehe Abschnitt 9 unten) werden wir bei der Ausführung von Aufträgen zu Ihren Gunsten alle angemessenen Massnahmen treffen, um das 1
2 bestmögliche Ergebnis unter Berücksichtigung der im Abschnitt 4 aufgeführten Ausführungsfaktoren zu erreichen. Die relative Bedeutung der einzelnen Faktoren wird nach kaufmännischen Gesichtspunkten und Handelserfahrung sowie auf Grund verfügbarer Marktinformationen festgelegt, wobei die im Abschnitt 5 beschriebenen Ausführungskriterien mitberücksichtigt werden. 4. Ausführungsfaktoren Bei der Auftragsausführung werden folgende Faktoren berücksichtigt: Kurs; Kosten; Schnelligkeit; Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung; Umfang; Art des Auftrags und alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte. Der Kurs wird bei der Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses regelmässig von grosser relativer Bedeutung sein. Unter bestimmten Umständen jedoch, namentlich bei gewissen Kunden, bestimmten Arten von Aufträgen, Finanzinstrumenten oder besonderen Märkten, können wir nach pflichtgemässem Ermessen zum Entscheid gelangen, dass andere Ausführungsfaktoren massgebender sind als der Kurs, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 5. Ausführungskriterien Die zu berücksichtigenden Ausführungskriterien sind: (i) Merkmale des Kunden; (ii) Merkmale des Kundenauftrags; (iii) (iv) Merkmale der Finanzinstrumente, die Gegenstand des betreffenden Auftrags sind; und Merkmale der Ausführungsplätze, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann. 6. Ausführungsplätze Ein Verzeichnis der Ausführungsplätze, welche wir für jede Gattung von Finanzinstrumenten benützen, finden Sie unter Das Verzeichnis ist nicht abschliessend, sondern umfasst nur jene Ausführungsplätze, auf die wir uns weitgehend stützen. Wir behalten uns das Recht vor, andere Ausführungsplätze zu benützen, sofern dies gemäss unseren Ausführungsgrundsätzen angemessen erscheint, sowie neue Ausführungsplätze in unser Verzeichnis aufzunehmen und bestehende zu streichen. Wir werden für jede Gattung von Finanzinstrumenten regelmässig prüfen, ob die im Verzeichnis genannten Ausführungsplätze kontinuierlich in der Lage sind, das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen. Gegebenenfalls wird das Verzeichnis nach erfolgter Prüfung aktualisiert. Wir empfehlen deshalb, in regelmässigen Abständen das aktuelle Verzeichnis der Ausführungsplätze unter zu konsultieren. Über erfolgte Änderungen im Verzeichnis werden Sie nicht speziell benachrichtigt. Sofern erforderlich, werden wir die nötigen Massnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die Strukturierung und Verrechnung von Provisionen eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Ausführungsplätze bewirkt. 7. Wahl eines Ausführungsplatzes Vorbehaltlich Ihrer ausdrücklichen Weisungen (siehe Abschnitt 9 unten) werden wir bei der Auswahl eines Ausführungsplatzes wie folgt vorgehen: Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren und Kriterien der Ausführung kann die UBS selber als Ausführungsplatz agieren, sofern davon auszugehen ist, dass die Transaktion unter diesen Umständen zu gleichwertigen oder besseren Konditionen für den Kunden ausgeführt werden kann. Unter Vorbehalt des oben Ausgeführten werden wir bei der Platzierung eines Kundenauftrags an einem geregelten Markt oder einem Multilateralen Handelssystem (MTF) bzw. bei 2
3 einem sonstigen Liquiditätsgeber den uns am besten geeigneten Ausführungsplatz auswählen. Wenn UBS als Ausführungsplatz agiert, werden wir zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses alle uns verfügbaren Informationsquellen angemessen berücksichtigen, darin eingeschlossen MTFs, lokale Börsen, Broker sowie Anbieter von Marktdaten. 8. Ausführungsmethoden Vorbehaltlich Ihrer ausdrücklichen Weisungen (siehe Abschnitt 9 unten) werden wir einen Auftrag nach einer der folgenden Methoden bzw. einer Kombination davon ausführen: Ausserhalb eines geregelten Marktes oder einer MTF: (i) durch Ausführung des Auftrags mit einem übereinstimmenden Auftrag eines anderen Kunden der UBS und/oder (ii) (iii) indem UBS als Ausführungsplatz agiert und/oder durch Ausführung mit anderen Brokern und Marktmachern (Market-maker). Direkt auf einem geregelten Markt oder einer MTF oder, wenn wir nicht ein direktes Mitglied des betreffenden geregelten Marktes bzw. der betreffenden MTF sind, mit einem externen Teilnehmer, mit dem wir eine Vereinbarung zur Abwicklung von Aufträgen auf diesem geregelten Markt oder dieser MTF getroffen haben. 9. Ausdrückliche Weisungen des Kunden Wenn Sie uns für die Ausführung eines Auftrags ausdrückliche Weisungen erteilen (beispielsweise Direct-Market-Access-Aufträge erteilt über ein elektronisches System), werden wir den Auftrag gemäss Ihren ausdrücklichen Weisungen ausführen. Wenn sich Ihre Weisungen nur auf einen Teil oder einen Aspekt des Auftrags beziehen, werden wir unsere Grundsätze der Auftragsausführung weiterhin auf jenen Teile und Aspekte des Auftrags anwenden, die von Ihren ausdrücklichen Weisungen nicht betroffen sind. Bitte beachten Sie, dass das Erteilen einer ausdrücklichen Weisung uns unter Umständen davon abhalten könnte, mit Bezug auf die von der Weisung betroffenen Teile und Aspekte des Auftrags jene Massnahmen zu ergreifen, die gemäss unseren Grundsätzen der Auftragsausführung angemessen sind, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen Annahme und Weiterleitung von Aufträgen Vorbehältlich Ihrer ausdrücklichen Weisungen (siehe Abschnitt 9 oben) betrachten wir uns für ermächtigt, den von Ihnen erteilten Auftrag zwecks Ausführung an eine andere UBS-Einheit oder an eine Drittpartei wie beispielsweise an einen externen Broker weiterzuleiten. Dabei werden wir stets in Ihrem besten Interesse und gemäss den Grundsätzen in den Abschnitten 4 und 5 oben handeln. 11. Monitoring Die Einhaltung der Grundsätze der Auftragsausführung wird überwacht. 12. Überprüfung Wir werden unsere Vorkehrungen zur Auftragsausführung regelmässig überprüfen. Zudem werden wir die Grundsätze der Auftragsausführung jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen, die unsere Fähigkeit zur Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses für unsere Kunden beeinflussen können, überprüfen. Über wesentliche Änderungen in unseren Vorkehrungen und Grundsätzen der Auftragsausführung werden wir Sie orientieren, indem eine aktualisierte Version dieses Dokuments unter zugänglich gemacht wird. Ausserdem werden wir gegebenenfalls das Verzeichnis der Ausführungsplätze unter aktualisieren. Über 3
4 Änderungen im Verzeichnis der Ausführungsplätze werden wir Sie nicht speziell benachrichtigt. Wir empfehlen deshalb, in regelmässigen Abständen das aktuelle Verzeichnis der Ausführungsplätze zu konsultieren. 13. Definitionen Ausführungskriterien die in Abschnitt 5 dieses Dokuments aufgeführten Kriterien. Ausführungsfaktoren die in Abschnitt 4 dieses Dokuments aufgeführten Faktoren. Ausführungsplatz ein geregelter Markt, ein multilaterales Handelssystem (MTF), ein systematischer Internalisierer, ein Marktmacher (Market-maker) oder ein sonstiger Liquiditätsgeber bzw. eine Einrichtung, die eine vergleichbare Funktion ausübt. Finanzinstrumente umfassen: (i) übertragbare Wertpapiere; (ii) Geldmarktinstrumente; (iii) Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen; (iv) verschiedene Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements) und alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Wertpapiere, Währungen, Zinssätze oder -erträge oder andere Derivate-Instrumente, finanzielle Indizes, finanzielle Messgrössen oder Rohstoffe; (v) derivative Instrumente für den Transfer von Kreditrisiken und (vi) Finanzielle Differenzgeschäfte. Um Missverständnisse auszuschliessen: «Finanzinstrumente» umfassen keine Devisenmarkt Kassageschäfte (FX Spot) oder Kredite. Ausserdem gelten bei Rohstoffen bestimmte Einschränkungen. Multilaterales Handelssystem («MTF») ein von einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber betriebenes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach nichtdiskretionären Regeln in einer Weise zusammenführt, die zu einem Vertrag führt. Auftrag eine Anweisung zum Kauf bzw. Verkauf eines Finanzinstruments, die zur Ausführung bzw. Weiterleitung an eine externe Partei von UBS akzeptiert wird. Geregelter Markt ein von einem Marktbetreiber betriebenes und/oder verwaltetes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach seinen nichtdiskretionären Regeln in einer Weise zusammenführt oder das Zusammenführen fördert, die zu einem Vertrag in Bezug auf Finanzinstrumente führt, die gemäss den Regeln und/oder den Systemen des Marktes zum Handel zugelassen wurden, sowie eine Zulassung erhalten hat und ordnungsgemäss funktioniert. UBS UBS AG Schweiz. 4
5 Disclaimer Die Vervielfältigung, Reproduktion, Verteilung und Weitergabe (auf welche Art auch immer) dieses Dokumentes auszugsweise oder ganz ist ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von UBS AG Schweiz verboten. UBS AG Schweiz übernimmt keinerlei Verantwortung für das Vertrauen, das Dritte in dieses Dokument setzen. Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar. Kunden wird empfohlen, sich bei bestimmten Angelegenheiten, die sie betreffen, rechtlich beraten zu lassen. 3. Juli 2010 UBS Alle Rechte vorbehalten. UBS AG Schweiz verbietet ausdrücklich die Weiterverteilung dieses Dokumentes und übernimmt keinerlei Verantwortung für das Vertrauen, das Dritte in dieses Dokument setzen. 5
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